Das Strafgesetzbuch sagt dazu Gläubigerbevorzugung.
Erstens gilt das Stgb nicht in Griechenland und
Zweitens wurde über Griechenland noch kein Insolvenzverfahren eröffnet.
Japan hatte wahrscheinlich diese Betrag genau zu diesem Zeitpunkt und in dieser Art zu fordern, und somit ist es keine Gläubigerbegünstigung.
Bevor das Insolvenzverfahren eröffnet ist, kannst du jeden Gläubiger nach Belieben bezahlen, der dir eine fällige Forderung präsentiert.
Und über Griechenland ist noch kein Insolvenzverfahren eröffnet worden dank unserer Politiker, die geschworen haben, Deutschland so viel Schaden zuzufügen, wie ihnen nur möglich ist.
Wie gesagt, traue
keinem Griechen...
Wieso keinem Griechen? Die Griechen wären niemals in den Euro aufgenommen worden, wenn ihen GoldmanSachs nicht gezeigt hätte, wie man betrügt.
Wenn einer gar nicht in der Lage ist, einen Betrug auszuführen, so ist er strafrechtlich auch nicht verantwortlich dafür.
Und die Griechen hätten jetzt wahrscheinlich auch kein Angebot von der Eurozone mehr erhalten, wenn ihnen die Franzosen nicht gesagt hätten, wie sie den Antrag ausfüllen müssen, damit Deutschland die französischen Banken rettet.
Mit besten Grüßen
Laokoon![[[zwinker]]](images/smilies/zwinker.gif)
Gruß Mephistopheles
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Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc