GEZ – was kann man noch effektiv tun?

Leserzuschrift @, Dienstag, 14.07.2015, 13:10 vor 3841 Tagen 10766 Views

Da das Thema wiederholt hier diskutiert wurde und sich wohl einige praktizierende Verweigerer hier befinden, erlaube ich mir, die Sache angesichts der jüngsten Entwicklungen nochmals aufs Tablett zu bringen.

Eine bewährte Strategie war es bislang, diverse Formfehler und die Nicht-Rechtsfähigkeit des Inkassobüros "Beitragsservice" auszunutzen. Wie etwa hier beschrieben:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=312508

Das BGH scheint diese Möglichkeit zunächst einmal vereitelt zu haben, indem es den "Beitragsservice" als Organ der Rundfunkanstalten legitimiert hat:
http://www.mmnews.de/index.php/politik/49294-ardzdf-vollstreckung

Natürlich bleibt noch der Klageweg, aber angesichts der bisherigen Entscheidungen habe ich diesbezüglich nicht allzu viel Hoffnung, obwohl ich diese Zwangsabgabe nach wie vor als rechts- und sittenwidrig betrachte.

Konkret habe ich wie von "Stiller Leser" vorgeschlagen, dem Beitragsbescheid des BR widersprochen und einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid angefordert. Nach fast einem Jahr habe ich nun einen Widerspruchsbescheid von denen erhalten, von dem sie behaupten, er sei klagefähig. Ich nehme an, sie fühlen sich nun mit dem jüngsten Beschluß des BGH auf der sicheren Seite.

Hat hier jemand ähnliche Probleme? Welche Strategie sollte man wählen? Ich möchte auf jeden Fall auf Zeit spielen.

vielleicht hielft das noch ne Weile weiter...

Hinterbänkler @, Schweiz - tief im Emmental, Dienstag, 14.07.2015, 13:19 vor 3841 Tagen @ Leserzuschrift 10167 Views

Ich lebe in der Schweiz und kümmere mich nicht um GEZ.
Habe aber zufällig Folgendes mitbekommen:

Beschluss Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße

http://online-boykott.de/ablage/20150712-beschluss-verwaltungsgericht-neustadt/vg-nw-be...

Diskutieren Sie über das Thema im Forum

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14993.0

--
...und es gibt überhaupt gute Gründe dafür, zu mutmassen, daß in einigen Stücken die Götter insgesamt bei uns Menschen in die Schule gehen könnten. Wir Menschen sind - menschlicher ...

Friedrich Nietzsche 'Jenseits von Gut und Böse'

Oh mein Gott, wer HIELFT mir? (oT)

Hinterbänkler @, Schweiz - tief im Emmental, Dienstag, 14.07.2015, 15:47 vor 3841 Tagen @ Hinterbänkler 8189 Views

- kein Text -

--
...und es gibt überhaupt gute Gründe dafür, zu mutmassen, daß in einigen Stücken die Götter insgesamt bei uns Menschen in die Schule gehen könnten. Wir Menschen sind - menschlicher ...

Friedrich Nietzsche 'Jenseits von Gut und Böse'

Gegen Dialekt kann man sich nicht wehren, sorry. (oT)

Rybezahl, Dienstag, 14.07.2015, 15:58 vor 3841 Tagen @ Hinterbänkler 7878 Views

- kein Text -

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Schon mal die Unterschriften beim Widerspruchsbescheid genauer angeschaut?

Leser68 @, Dienstag, 14.07.2015, 14:45 vor 3841 Tagen @ Leserzuschrift 9366 Views

Und genauso den Rest (Name und Anschrift des Verantwortlichen etc.).

Dazu ein guter Film:

Unterschriften (13min34)
von Werner May
https://www.youtube.com/watch?v=ZndAL-z4dyY

Stichworte: Rechtspfleger, Richter, Paraphe, Unterschrift, "i.A.", "in Vertretung", Vor- und Zuname etc.

Klage einlegen oder auf Barzahlung bestehen

Ötzi @, Dienstag, 14.07.2015, 15:16 vor 3841 Tagen @ Leserzuschrift 8669 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 14.07.2015, 15:19

Natürlich bleibt noch der Klageweg, aber angesichts der bisherigen
Entscheidungen habe ich diesbezüglich nicht allzu viel Hoffnung, obwohl
ich diese Zwangsabgabe nach wie vor als rechts- und sittenwidrig
betrachte.

[...]
Ich möchte auf jeden Fall auf Zeit spielen.

Hallo Leserzuschrift,

um auf Zeit zu spielen, wäre die Klage doch eine gute Möglichkeit. Soweit ich mich informiert habe (bin erst beim Widerspruch), kostet die Klage auf der ersten Ebene in der Regel weniger als hundert Euro, und ist ohne Anwalt möglich.

Alternativ könntest du den Zahlungswillen verkünden, jedoch darauf verweisen, dass du nur mit gesetzlichem Zahlungsmittel, also Bargeld, bezahlen willst. Sie Sollen dich informieren, wenn sie eine Kasse eingerichtet haben.

Ich selbst habe erst im Mai den ersten Festsetzungsbescheid bekommen, mit Säumniszuschlag. Zum Ende der Widerspruchsfrist habe ich dann den Festsetzungsbescheid zurückgewiesen aufgrund fehlenden Grundlagenbescheids ohne Säumniszuschlag (LG Tübingen) und vorsorglich Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung eingelegt. Das ganze handschriftlich zum Saarländischen Rundfunk.

Schon nach wenigen Tagen war eine Antwort da, jedoch nur ein Informationsschreiben, indem auf alles Mögliche eingegangen wurde, unter anderem auf das Urteil des LG Tübingen, es sei noch nicht rechtskräftig und liege dem Bundesgerichtshof vor, und der SR rechne mit einer Ablehung durch den BGH.

Ich werde wohl zurückschreiben, dass damit der Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag bis zum Urteil des BGH als von mir zurückgewiesen gilt. Meinen vorsorglichen Widerspruch haben Sie ohnehin noch nicht abgelehnt.

--
Hat eigentlich schon jemand versucht, den Widerspruch zur Niederschrift einzulegen? Stelle ich mir lustig vor, und würde die Sache eventuell verzögern, wenn kein Mitarbeiter dafür zuständig ist.


EDIT: Falls der Beitragsservice tatsächlich eine Kasse zur Barzahlung einrichtet, muss man ja dann trotzdem nicht nach Köln fahren, sondern kann das Geld immer noch überweisen.

Weitere Möglichkeit: Vollstreckung hinauszögern

Ötzi @, Dienstag, 14.07.2015, 15:33 vor 3841 Tagen @ Ötzi 8698 Views

Ja nach Lage der Wohnung bzw. des Hauses lohnt es sich eventuell, Briefkasten- und Klingelschild zu entfernen und in der Wohnung die Stromversorgung des Klingel-Lautsprechers zu kappen.

In größeren Wohnblocks und Hochhäusern wird es an dann ohne Hilfe der Hausverwaltung schwierig, die richtige Wohnung zu identifizieren.
Sollte der Gerichtsvollzieher dann doch irgendwann an die Tür klopfen, dann mit ihm vor die Tür gehen (nicht in die Wohnung reinlassen) und in seinem Beisein das Geld per Onlinebanking mit dem Smartphone an den Beitragsservice überweisen.
Man könnte dem Gerichtsvollzieher das Geld auch bar in die Hand geben, ich empfände das aber als erniedrigend. Eine Onlineüberweisung dagegen muss für den Gerichtsvollzieher sich anfühlen wie eine Ernährung per Magensonde. Sättigungsgefühl ohne Kauen.

GEZ-Barzahlung

EinSportfreund @, München, Dienstag, 14.07.2015, 16:36 vor 3841 Tagen @ Ötzi 8927 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 14.07.2015, 17:49

Hallo,

Ich habe die Nummer mit der Barzahlung versucht und folgende Antwort erhalten:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=360497

Kann mir jemand einen Tipp geben, was ich darauf antworten kann?

Grüße, Sportfreund

Barzahlung = Falle!

Friedrich @, Dienstag, 14.07.2015, 16:58 vor 3841 Tagen @ EinSportfreund 9225 Views

Hallo Sportfreund,

da bist Du in die Falle getappt! (Falls es Deine Absicht war, nicht zu bezahlen)

Denn Du hast einen Brief geschrieben und vermutlich unterschrieben, in dem Du bekundest, dass Du ja zahlen willst! Nur halt bar.

Was Du darauf antwortest? Nichts. Was soll man denn auf ein schmutzig gemachtes Stück Papier einer nicht-rechtsfähigen Einrichtung ohne Unterschrift denn sonst antworten?

Grundsätzlich geht die GEZ-Sache so:

- nix tun, alle Briefe ignorieren oder ungeöffnet zurücksenden

- warten bis der GV schreibt - öffnen

- diesem dann freundlich klar machen, dass er keine hoheitliche Gewalt hat, siehe neue GVO von August 2012

Funktioniert wunderbar, sogar in Bayern. Und falls man keinen Bock mehr hat und zahlt, einfach die Sache von vorne spielen, wird dann immer besser, Übung macht den Meister.

Grüße - Friedrich

Hör doch auf mit diesem Unsinn

azur @, Mittwoch, 15.07.2015, 11:11 vor 3841 Tagen @ Friedrich 7725 Views

Hallo Friedrich,

Du hast sicher recht, dass man aufpassen muss, war man damit möglicherweise indirekt anerkennt, wenn man Zahlung anbietet, und doch war auch das eine nicht eben schlechte Idee, die Barzahlung anzubieten.

Das hier ist, wie mehrfach gründlich nachgewiesen, schlicht Unfug:

- diesem dann freundlich klar machen, dass er keine hoheitliche Gewalt
hat, siehe neue GVO von August 2012

Die noch laufende Reform des GV-Wesens ist weder durch, noch irgend ein Beleg, die hätten nun keine hoheitliche Gewalt mehr. Werden sie mit Gewissheit auch nach Abschluss der Reform haben (was denn sonst! Das ist ein Grundpfeiler des hiesigen kapitlaistischen Staates).

http://www.dasgelbeforum.net/search.php?search=gerichtsvollzieher+azur&ao=and&u...


Funktioniert wunderbar, sogar in Bayern.

Legenden. Und von wem? Von jemandem, der bisher überhaupt nicht einschlägig Richtiges von sich gab.

Du hast doch keine halbwegs ausreichende Kenntnis von diesen Dingen, wie eltiche auf diesen wilden Seiten, von denen solche wunschgetriebenen Gerüchte stammen.

Und falls man keinen Bock mehr
hat und zahlt, einfach die Sache von vorne spielen, wird dann immer besser,
Übung macht den Meister.

Klar, und Du bist wohl so ein "Meister".

Wovon auch immer.

"Oh, ich spüre eine Erschütterung der Macht" und holen mal lieber schnell die Wäsche rein [[zwinker]] [[freude]] [[top]]!

Viele freundliche Grüße

azur


PS: Friedrich stellt mal eben Deutschlands Macht kalt. Alle schnell hierher, der Messias ist endlich gekommen!

Und das geht ohne weiteres Besehen der Wirklichkeit!

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Kein Unsinn lieber azur - kein Unsinn

Friedrich @, Mittwoch, 15.07.2015, 15:19 vor 3840 Tagen @ azur 7631 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 15.07.2015, 15:26

Hallo azur,

ich könnte Dir höchstens anbieten, dass ich Dir den abgehefteten Schriftwechsel zeige, wenn Du mal in Oberbayern bist.

Die OGV hat mir stolz ihren "Dienstausweis" gezeigt in der Sprechstunde vor der Vollstreckung und mir aber glz. mitteilen müssen, dass man auf dem Amtsgericht nur die Schultern gezuckt hat angesichts meines Schreibens, welches u.a. als zentralen Punkt die Forderung enthielt, die hoheitliche Gewalt über die neue GVO 2012 hinaus nachzuweisen.

Damit ist für mich (und nicht für die Allgemeinheit) bewiesen: der GV hat keine hoheitliche Gewalt (von wem denn auch?) und: der Hebel funktioniert, zumindest hier.

Ich habe übrigens nicht nur bei der GEZ die Nummer durchgezogen, hatte noch einen anderen, weitaus hartnäckigeren Gegner. Auch der konnte oder wollte die hoheitliche Gewalt nicht nachweisen - nun gut, dann sind wir ja im Handelsrecht.

Man wollte zum Schluß sogar an mein Konto ran ... da ich aber vorher fleißig Vertragsangebote unterbreitet hatte, die alle unwidersprochen blieben ... hatte ich schon einen Rechnungsbetrag beisammen, der 1000fach (!) über dem geforderten Zwangsgeld lag.

Da habe ich mich herabgelassen und eine Verrechnung angeboten ... hat geklappt!! (Die antworten natürlich nicht - aber mein Konto blieb unangetastet.)

Das wird für Dich mit juristischem Hintergrund schwer zu schlucken sein, aber das ist für mich der absolute Beweis, dass unsere "Behörden" tatsächlich innerhalb des Handelsrechts unterwegs sind. Das sind nicht nur Behauptungen aus dem Internet. Nein, es IST so.

Ach ja, ich stelle meinen Schriftverkehr NICHT ins Internet! Das hat mehrere Gründe:

- ich muß niemandem etwas beweisen
- Menschen könnten rein aus niederen Beweggründen (Gier) das als Vorlage nehmen - damit mache ich mich moralisch dann mitschuldig.

Ich wollte nur wissen, wie das System funktioniert, das mich unterdrückt. Ich habs ziemlich gut verstanden. Die "Person" ist der Dreh- und Angelpunkt. Quasi alle Gesetze wenden sich an die Person. Nicht an den Mann oder die Frau.

Daher gibts 2 Wege: im "positiven" Recht die Einhaltung desselben forden oder wie Freeman einfach ins Naturrecht gehen, "seine" Person als Mensch nicht vertreten.

Beide Wege sind gleichermaßen beschwerlich zu gehen, da bleib ich halt lieber "im" Recht, das kapieren die Brüder und Schwestern auf den "Ämtern" auch eher ...

Grüße - Friedrich

Klage ist das beste, was man tun kann!

ingobert @, Dienstag, 14.07.2015, 22:53 vor 3841 Tagen @ Leserzuschrift 7834 Views

- es ist das stärkste politische Signal
- du hast Ruhe vor denen. (ich höre jetzt seit 1,5Jahren nichts mehr)
- es ist nicht teuer, und wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, wird es übernommen.

Gruß!

--
die Grenze der Staatsverschuldung ist reine Massenpsychologie!

Rechtsschutzversicherung zahlt Klage vor den Verwaltungsgerichten?

CrisisMaven ⌂ @, Mittwoch, 15.07.2015, 08:02 vor 3841 Tagen @ ingobert 7839 Views

... und wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, wird es übernommen.

Sprichst Du da aus eigener Erfahrung, d.h. hast eine Deckungszusage bekommen konkret von DEINER RV?

Zwar sehen die allgemeinen Rechtschutzbedingungen auch die Deckung der Kosten eines Verwaltungsrechtsstreites vor, in der Praxis aber ist mir keine Versicherung bekannt (verfolge das aber nicht gerade "taeglich"), die nicht in ihren Besonderen Bedingungen genau diese Klausel abbedungen haette.

Sie gilt meist nur fuer Disziplinarstreitigkeiten der Beamten eingeschraenkt weiter, was ja analog dem Streitverfahren vor dem Arbeitsgericht fuer normale Arbeitnehmer ist und sonst wohl kaum ein Beamter sich rechtschutzversichern wuerde.

Bliebe es aber bei den allgemeinen Bedingungen, dann waeren laengst alle Kernkraftwerke abgeschaltet, denn der Rechtsstreit gegen diese greift nicht den Betreiber, sondern die atomrechtliche Genehmigung an, und das wuerde angesichts der Streitwerte teuer fuer die Versicherer, insbes. wenn die Kosten der "notwendig Beigeladenen", d.h. der Betreiber-Anwaelte, fuer erstattungsfaehig erklaert werden. Ein Schritt, den Ende der siebziger Jahre das schleswigsche Oberverwaltungsgericht rechtswidrig getan hat - seitdem gibt es praktisch keine Atomklageverfahren mehr. Rechtschutzversicherungen haben m.W. nie gezahlt, aus den o.g. Gruenden.

Es gibt aber einen zweiten Grund, warum ich kaum glauben mag, dass eine Rechtschutzversicherung bei diesen Kosten fuer Verfahren gegen die Landesrundfunkanstalten in Vorleistung traete: mangelnde Aussicht auf Erfolg. Denn -bis auf die Ausnahmen, in denen dem Beitragseinzugs"service" Verfahrensfehler unterlaufen (sind - der wird ja lernfaehig sein)-, ist die Rechtslage fuer Juristen grds. klar. Die Rechtschutzversicherung finanziert i.d.R. keine Klagen gegen gesetzlich geregelte Verpflichtungen, die, wie hier, ausnahmslos fuer alle gelten, d.h. wo es keinen Ermessensspielraum gibt, ueber den man (erfolgreich) streiten koennte.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Ja, habe Deckungszusage

ingobert @, Mittwoch, 15.07.2015, 10:45 vor 3841 Tagen @ CrisisMaven 7714 Views

Sprichst Du da aus eigener Erfahrung, d.h. hast eine
Deckungszusage
bekommen konkret von DEINER RV?

*** Ja, mein RA hat von meiner RV (Auxilia) vor knapp 2 Jahren die Deckungszusage erhalten.

Es gibt aber einen zweiten Grund, warum ich kaum glauben mag, dass eine
Rechtschutzversicherung bei diesen Kosten fuer
Verfahren
gegen die Landesrundfunkanstalten
in Vorleistung traete: mangelnde
Aussicht auf Erfolg. Denn -bis auf die Ausnahmen, in denen dem
Beitragseinzugs"service" Verfahrensfehler unterlaufen (sind - der wird ja
lernfaehig sein)-, ist die Rechtslage fuer Juristen grds. klar. Die
Rechtschutzversicherung finanziert i.d.R. keine Klagen gegen gesetzlich
geregelte Verpflichtungen, die, wie hier, ausnahmslos fuer alle gelten,
d.h. wo es keinen
Ermessensspielraum
gibt, ueber den man (erfolgreich) streiten koennte.

*** wenn das so ist, warum ist dann meine Klage noch nicht längst abgewiesen? Ich sehe, dass es ziemlich eindeutige Signale aus der Politik gibt, dass das ganze System der Rundfunkfinanzierung grundlegend umgekrempelt wird.

Gruß!

--
die Grenze der Staatsverschuldung ist reine Massenpsychologie!

Herzlichen Glueckwunsch! Gegen Tatsachen kann ich nicht "anstinken" ...

CrisisMaven ⌂ @, Mittwoch, 15.07.2015, 12:15 vor 3841 Tagen @ ingobert 7695 Views

*** Ja, mein RA hat von meiner RV (Auxilia) vor knapp 2 Jahren die Deckungszusage erhalten.

Es passiert selten, dass ich "platt" bin. Dieses aber ist eine echte Ueberraschung.

Wenn das Schule macht, hat der Beitragsservice nicht mehr soviel zu lachen.

*** wenn das so ist, warum ist dann meine Klage noch nicht längst abgewiesen?

Also Verwaltungsstreitverfahren, die nicht irgendeine besondere Dringlichkeit haben, koennen schon gut und gerne drei Jahre allein in der ersten Instanz dauern.

Hier kommt vermutlich hinzu, dass

a) das VG weitere Faelle im eigenen Bezirk abwartet, um sie zu "verbinden" und "en gros" zu entscheiden,

und/oder

b) dass es abwartet, ob ein anderer Instanzenzug an ihm vorbeizieht und es dann aus einer hoeherrichterlichen Entscheidung "abschreiben" kann.

Dass in der Zwischenzeit, trotz ggf. fehlenden einstweiligen Rechtschutzes, nicht weiter vollstreckt wird, hat vermutlich damit zu tun, dass, wie @StillerLeser beschreibt, die Vollstreckungsbeamten und Gerichtsvollzieherverteilungsstellen in Vollstreckungsersuchen "ersaufen" und dann bestimmt nicht die anfassen, bei denen Klagen anhaengig sind. Auch wird der Beitragsservice von Vollstreckung oft vorlaeufig absehen, das ist auch ohne einstweiligen Rechtschutz oft die Vorgehensweise bei Behoerden, zumindest ... bis einige belastbare hoechstrichterliche Entscheidungen vorliegen.

Ich sehe, dass es ziemlich eindeutige Signale aus der Politik gibt, dass das ganze System der Rundfunkfinanzierung grundlegend umgekrempelt wird.

Absolut. Ich denke, und so war das auch bei manchen Umweltverfahren, dass die Politik sich dann besinnt, wenn der Widerstand auf allen Ebenen, inkl. massenhafter Beschreitung des Rechtsweges, so stark ansteigt, dass "Nutzen und Ertrag" immer weniger in Einklang zu bringen sind.

Ich nehme an, die Verfahren, zusammen mit den sich haeufenden Publikumsbeschwerden, die ja auch ein Ausfluss dessen sind, dass Beitragsgeschroepfte sich sagen "wenn ich schon bezahlen muss, dann will ich dafuer auch Qualitaet haben", verschlingen trotz oben drauf kommender Vollstreckungskosten (sofern Vollstreckung gelingt ...) Unsummen, die bald in keinem angemessenen Verhaeltnis mehr zum Beitragsaufkommen stehen. Kommt dann noch hinzu, dass die Sache die Politiker Waehlerstimmen kosten koennte (denn ohne dies haben die mit Geldverschwendung ja noch nie ein Problem gehabt), dann sehen sie sich oft nach einem gesichtswahrenden Notausgang um.

Erstaunlich finde ich, dass die Schweiz ein aehnliches System hat, und es keine solchen Massenproteste gibt. Was mich vermuten laesst, dass man mit sowas zufriedener ist, wenn man es -durch Volksentscheid- jederzeit abschaffen koennte, wenn man wollte. Der Druck im deutschen Kessel ist auch viel der vom Buerger empfundenen Ohnmacht geschuldet.

--
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Atomkraft | in English

Bin ebenfalls verunsichert

Isländer @, Donnerstag, 16.07.2015, 01:21 vor 3840 Tagen @ CrisisMaven 7153 Views


[quote]Es passiert selten, dass ich "platt" bin. Dieses aber ist eine echte
Ueberraschung.

Wenn das Schule macht, hat der Beitragsservice nicht mehr soviel zu
lachen.
[/quote]

*** wenn das so ist, warum ist dann meine Klage noch nicht längst

abgewiesen?

Also Verwaltungsstreitverfahren, die nicht irgendeine besondere
Dringlichkeit haben, koennen schon gut und gerne drei Jahre allein in der
ersten Instanz dauern.

Hier kommt vermutlich hinzu, dass...

Nicht, dass ich platt bin.
Schon richtig, mit Deckungszusage geht es durch (bei deutscher 3) Instanzen.
Letzte Instanz:

Die, welche auch über "recht mäßig (keit)" GEZ entscheidet.

Werden da jetzt Spielchen gespielt?

O.K., verfolge intensiv weiter.
Buche es aber bis dahin als "Unfall".

LG
Isländer

--
Alle meine Beiträge stelle ich unter Vorbehalt zukünftiger Erkenntnisse.
Die Zeiten des direkten Beweises sind vorbei.
18tm4vxxbKH878xhLWGMhdhtx3rJ16Jc2P

Hmmm...

ingobert @, Donnerstag, 16.07.2015, 09:08 vor 3840 Tagen @ Isländer 7151 Views

O.K., verfolge intensiv weiter.
Buche es aber bis dahin als "Unfall".

*** also, der Anwalt, der mich in dieser Angelegenheit vertritt, hat sich auf GEZ-Klagen spezialisiert, und es klang damals eher so, als sei es der Normalfall, dass die RV hier eine Deckungszusage erteilt.

Und, ehrlich gesagt, hätte ich das auch erwartet. Hätte die RV damals die Deckung abgelehnt, hätte ich SOFORT gekündigt. Wenn man nur eine Deckungszusage bekommt, wenn der Prozess mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewonnen wird, brauche ich keine RV!

Gruß!

--
die Grenze der Staatsverschuldung ist reine Massenpsychologie!

Auxilia JurPrivat ... und allgemeines zum Deckungsumfang von (Privat-) Rechtschutzversicherungen ...

CrisisMaven ⌂ @, Donnerstag, 16.07.2015, 11:01 vor 3840 Tagen @ ingobert 7402 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 16.07.2015, 11:06

*** also, der Anwalt, der mich in dieser Angelegenheit vertritt, hat sich auf GEZ-Klagen spezialisiert, und es klang damals eher so, als sei es der Normalfall, dass die RV hier eine Deckungszusage erteilt.

Ich habe mal versucht, deren Besondere Bedingungen zu eruieren (allgemeine waren hier). Aber die BVB der KS-Auxilia scheinen -wie bei vielen Versicherern- nicht online zugaenglich zu sein, nur die Zusammenfassung zu z.B. JURPRIVAT.

Dort stehen Worte wie:

"...
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Beistand im Verwaltungsrecht
- Verwaltungs-Rechtsschutz, auch im privaten und beruflichen Bereich ..."

Das stuetzt pauschal die These, dass die da weitergehen als manche. Aber ohne die BVB ist das nicht abschliessend zu beurteilen (nicht so wichtig, hat mich nur hellhoerig gemacht, man lernt immer noch dazu).

Mit Verwaltungsrechtschutz ist haeufig "nur" gemeint Baugenehmigungsrecht, Beamten-Disziplinarrecht, Verkehrsrecht, soweit es auch im Verwaltungsrecht stattfindet und ein paar Sachen mehr. Abbedungen haben die sich meiner Kenntnis nach seit spaetestens den Siebzigern, dass jemand z.B. vollfinanziert haette gegen Wackersdorf und die noch geplanten ca. zehn Dutzend Kernkraftwerke klagen koennen.

Und, ehrlich gesagt, hätte ich das auch erwartet. Hätte die RV damals die Deckung abgelehnt, hätte ich SOFORT gekündigt.

Die meisten haben ihre RV halt wegen Mietstreitigkeiten oder Vertragsrechtsstreit, z.B. wegen Kaufangelegenheit, Maengeln, Gewaehrleistung. Hand auf's Herz: soviel zivilen Ungehorsam (bundesweit! nicht lokal, wie meinetwegen bei einer Erhoehung von Abwassergebuehren oder Stuttgart 21) hatten wir m.E. seit dem Volkszaehlungsgesetz 1983 nicht mehr. Damit rechnet keiner und ... dass ein solcher Rebell eine RV hat, ist auch eher selten (bis vor kurzem gewesen). Es liegt im Naturell der RV-Versicherten, gerade nicht zu den rebellischen zu gehoeren. Das sind meist eher die besser Situierten und darum risikoaversen. Wenn die dann doch Bedarf haben, sind sie daher zu ueber 50% "im Recht".

Dazu kommt die Vertretung in Haftpflichtsachen. Da aber jemand, der schon soweit vorausdenkt, dass er eine RV abschliesst, praktisch immer eine Privathaftpflicht hat und fuer's Auto zwangsweise eine Verkehrshaftpflicht, die auch den Rechtsweg zahlen muss (!), bemerken die wenigsten, dass in der Mehrzahl der Faelle ihre RV gar nie zahlen, hoechstens mal in Vorlage treten muss. Sonst koennte man die RV gar nicht kalkulieren. Die Privathaftpflicht ist die "Rechtschutzversicherung des kleinen Mannes", sozusagen. Da sind schon mindestens 50% der Faelle abgedeckt.

Die Faelle, in denen eine RV zum Zuge kommt, sind also oft subsidiaer gegenueber einer anderen Versicherung.

Wenn man nur eine Deckungszusage bekommt, wenn der Prozess mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewonnen wird, brauche ich keine RV!

So einschraenkend hatte ich es nicht gemeint. Der Fall, dass jemand direkt gegen eine allen auferlegte gesetzliche Verpflichtung klagt, ist selten, seeeehr selten. Wer klagt denn z.B. gegen die allgemeine Lohn- und Einkommen- oder die Mehrwertsteuer? Und wuerde er eine Deckungszusage bekommen? Bezweifle ich.

Da jede Vertrags-Partei, Versicherung wie Versicherungsnehmer, im Schadensfall i.d.R. kuendigen koennen (Ausnahme: private Krankenversicherung, jedenfalls nach einer Warte- und Wohlverhaltensfrist), also anlaesslich jedes Schadensfalles den Vertrag beenden koennen, gibt es fuer den Versicherer grds. drei Moeglichkeiten:

a) Deckungszusage verweigern und Kuendigung riskieren

b) Deckungszusage erteilen und u.U. bei solchen Flaechenbraenden unkalkulierbhare, jedenfalls vorher nicht eingepreiste Risiken eingehen

c) decken, aber kuendigen, um kuenftige Risiken zu begrenzen.

Ich beobachte mit Spannung, wie das flaechenmaessig weitergeht. Es ist ja so, dass diese Bewegung wesentlich mehr Bevoelkerungsschichten erfasst als normal, aber auch aus genau einem Grund: man kann nicht allzuviel verlieren. Und: man ist sich von rechts wie links oft einig. Das schweisst zusammen und gibt Mut (damit meine ich nicht Dich - Gelbe Foristen sind eh meist aus etwas anderem Holz, sonst waeren sie nicht dabei).

Das mag fuer einen Versicherer schwierig sein, wenn er grds. Verwaltungsrechtschutz anbietet und ploetzlich kommt eine jedes Mitglied betreffende Sache daher. Das ist der beruehmte schwarze Schwan.

Nehmen wir dagegen das Baugenehmigungsrecht: wenn da was "anbrennt", dann ist die Chance gegeben, dass z.B. entweder der Versicherte Recht bekommt, oder ... die Haftpflicht des Architekten haengt mit drin.

Hinzu kommt, dass die RV nur deckt, was an Risiken nach Abschluss derselben hinzukam. Wenn also z.B. ein Mietvertrag zehn Jahre schon laeuft, und nach fuenf Jahren wird eine RV abgeschlossen, spaeter gibt es aber Streit um eine Klausel, die bereits zu Beginn Bestandteil des Mietvertrages war und deren Streitanlass "schlummernd" damit begann, dann wird die Deckung haeufig abgelehnt. Denn hier soll gedeckt werden fuer Zeitraeume, in denen keine Praemie floss.

Der normale Privatrechtschutzversicherer hat also i.d.R. keine so hohen Verwaltungsrechtschutzrisiken, wie sie nun auf sie zurollen moegen. Das betrachte ich nun mit Spannung [[zwinker]] ...

--
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Meine Privathaftpflichtvers. für das Auto?

Stefan @, Sonntag, 19.07.2015, 19:59 vor 3836 Tagen @ CrisisMaven 6595 Views

Sonst koennte man die RV gar nicht kalkulieren. Die
Privathaftpflicht ist die "Rechtschutzversicherung des kleinen
Mannes"
, sozusagen. Da sind schon mindestens 50% der Faelle abgedeckt.

Meine Privathaftpflichtversicherung deckt die Mehrzahl von Steitfällen in Haftungsfragen, insbesondere in Verbindung mit meinem Kfz?

Gruß,
Stefan

Nein, das tut die Verkehrshaftpflicht ...

CrisisMaven ⌂ @, Sonntag, 19.07.2015, 20:09 vor 3836 Tagen @ Stefan 6714 Views

Meine Privathaftpflichtversicherung deckt die Mehrzahl von Steitfällen in Haftungsfragen, insbesondere in Verbindung mit meinem Kfz?

... wie schon geschrieben.

Die Privathaftpflicht haftet ohne zusaetzlichen Einschluss auch nicht fuer Hunde- oder Pferdehalterhaftpflicht oder Boote etc.

Wohl aber i.d.R. wenn der Sohnemann mit 11 Jahren am Strassenverkehr mit einem zulassungsfreien motorisierten Fahrzeug bis 6 km/h teilnimmt ...

Da aber die KFZ-Haftpflicht die Prozessrisiken "rund um's Auto" schon abdeckt und jeder eine haben muss, der ein nicht zulassungsfreies KFZ auf oeffentlichen Wegen betreiben will (oder einen nicht selbstfahrenden Haenger), und praktisch jeder, bevor er eine Rechtschutzversicherung abschliesst, schon eine Privathaftpflicht hat (das waere sonst ein seltsamer Zeitgenosse), leistet die RV eben viel weniger oft, als die Versicherten meinen. Sonst waere sie teurer.

--
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Man kann vieles tun, und das ist jetzt BÜRGERpflicht!

StillerLeser @, Dienstag, 14.07.2015, 23:05 vor 3841 Tagen @ Leserzuschrift 8453 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 14.07.2015, 23:30

Sie setzen auf Einschüchterung, und es ist ihnen sch..egal, daß sie ihre eigenen Gesetze reihenweise brechen und ignorieren.
Das ist ein unverhüllter Raubzug! Der Vollzug spielt mit, die meisten Gerichte auch, und auch die Staatsanwaltschaft (s. weiter unten).

So hat es bei uns angefangen: http://www.dasgelbeforum.net/board_entry.php?id=312471#p312508
Letzter Stand: http://www.dasgelbeforum.net/board_entry.php?id=324608#p353031

Ich war nochmal bei dem Vollzugsbeamten, er hatte mir eine Frist gesetzt, die hab ich gewahrt.
Ich habe ihm erneut erklärt, daß ich nicht zahle, solange ich keine Rechtmäßigkeit erkenne.
Nb.: die Papierstapel sind nochmal gewachsen, jede freie Fläche ist zugestapelt, sein Büro sieht aus wie ein Schweinest.. äh Archivraum.

Und was sagt er dazu? "Dann geb ich das an meine Kollegen weiter, ich bin ja nur der Vollzugsbeamte!" Häh?!? War alles Zeitverschwendung! Vollzugsbeamte telefonieren, empfangen "Kunden" und nehmen Geld an äh ENTGEGEN, aber sie vollstrecken nicht.

Ich warte jetzt also auf den Vollstrecker, huuuuuh...

Ich bin durch einen Link auf eine Tussi (es gibt für die kein anderes Wort) gestoßen, die dazu einige Youtube-Videos gemacht hat.
Ich empfehle das hier nur widerwillig, weil die mir sowas von auf den Sack geht mit ihrem aufgesetzten Getue, aber den Sachverhalt bringt sie einwandfrei auf den Punkt.
https://www.youtube.com/watch?v=6ceTtWtvtjo
Drei Teile zu je 15 Minuten.

Sie verlinkt auf jemanden, der eine substantielle Strafanzeige gegen GEZ und Gerichtsvollzieher erstattet hat.
Die Staatsanwaltschaft hat die Verfolgung abgelehnt.

Sie fordert dazu auf, ebenfalls Strafanzeigen zu erstatten.
Ich habe große Lust dazu, bin aber noch in der Entscheidungsfindung.

Mein Fazit für mich: Ich akzeptiere nicht, daß geltendes Recht in aller Offenheit und vom "Rechts"system selbst mit Füßen getreten wird. Das geht bei mir jetzt weit über den geforderten Betrag hinaus.
Ich werde nicht bezahlen!

Sobald sich was tut, berichte ich.

Edit:
Ich wollte eine formlose Bestätigung, daß ich seine Frist, mich zu rühren, gewahrt habe. Gibt´s nicht.
Er wollte von mir unterschrieben haben, daß ich mich weigere, zu zahlen. Hätte ich gemacht, mit meinem Zusatz "wegen fehlender Rechtmäßigkeit", das wollte er nicht.
Er sagte: "Ich brauche die Unterschrift garnicht, ich hab jetzt einen Zeugen!"
Ich drehe mich um, ein anderer VB steht im Türrahmen.
Ich sagte: "Na fein, dann kann der Kollege ja auch bezeugen, daß ich hier war."

Macht der die Futterluke auf und ätzt heraus:
"Das mach ich nicht, ich sage nur für meinen Kollegen aus!"

Ich sagte zum Abschied zu ihm: "1a Rechtsverständnis, Respekt!"

Das müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten (ed)

azur @, Dienstag, 14.07.2015, 23:41 vor 3841 Tagen @ Leserzuschrift 7943 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 14.07.2015, 23:45

Hallo Leser,

viel Erfolg.

Gegen Verwaltungsakte, wozu auch Widerspruchsbescheide*: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorverfahren (datailiert auch zum Widerspruchsentscheidung) kann man sich auf dem Wege der Verwaltungsgerichtsbarkeit wehren (Vorsicht, für den Laien schwierig: http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__40.html ).

Das werden sicher, wie meist in solchen Dingen, auch welche durchziehen, um Grundsätzliches richterlich prüfen zu lassen (und wenn die Sache eine gewisse Relevanz hat, dann passiert da oft noch was, denn zulässig begründen lässt sich manches, und obskur ist an der Sache einiges).

Die Frist richtet sich übrigens nach dem eigentlich notwendigen: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbehelfsbelehrung#Verwaltungsrecht

Regel (das ist für Laien relativ anschaulich):
http://dejure.org/gesetze/VwGO/74.html

Ausnahme, also wenn Rechtsbehelfsbelehrung fehlt:
http://dejure.org/gesetze/VwGO/58.html

(achja: der BGH: Hatten wir zig mal im DGF: Eine Klage wegen fehlender Unterschrift ist völlig sinnlos, weil, und das ist in den Ländergesetzen immer fast gleich lautend: http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/37.html - was man mit Google auch als Laie finden kann: Suche Verwaltungsakt+Unterschrift).

Viel Erfolg!

Und vielleicht doch in die Kosten investieren, und geeignete fachliche Begleitung holen. Im Obsiegensfall gibt es das zurück.

Viele freundliche Grüße

azur


*) Edit: Fachleute stellen sich dann noch so Fragen, wie: wird nur gegen den geklagt, oder auch den sogenannten Grund-VA (Abkürzung für Verwaltungsakt). Und da gibt es eine Reihe von möglichen Konstellationen mit einzelnen Besonderheiten... Alles eigentlich ganz logisch, aber nicht immer einfach.

(Bin am Knie lädiert - Erguss - und kann nicht viel schriftlich machen)

--
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GEZ / danke für alle Beiträge…

Leserzuschrift @, Mittwoch, 15.07.2015, 12:16 vor 3841 Tagen @ Leserzuschrift 7654 Views

@Hinterbänkler: Das Neustadt-Urteil ist noch ganz neu, das muss ich erstmal durcharbeiten, aber gut, vielleicht ist da was Brauchbares dabei.

@Leser68. Ja, die Unterschriften... bei mir steht auch "i. V.", also wollen die keine Verantwortung übernehmen. Vielleicht sollte man sie erstmal da packen.

@Friedrich: Hast du das mit dem GV selbst schon so durchgezogen? Und das hat geklappt?

@Zebulon: Vielleicht sehen wir uns noch!

Nochmals Dank an alle.

Das Ganze geht tiefer

Leser68 @, Mittwoch, 15.07.2015, 12:51 vor 3841 Tagen @ Leserzuschrift 7667 Views


@Leser68. Ja, die Unterschriften... bei mir steht auch "i. V.", also
wollen die keine Verantwortung übernehmen. Vielleicht sollte man sie
erstmal da packen.

Wollen würden die schon, aber sie dürfen nicht, weil sie dazu nicht befugt sind trotz aller bundesdeutscher Gesetze. Das hängt glaube ich irgenwie mit den sogenannten SHAEF-Gesetzen zu tun bzw. damit, dass wir nach wie vor ein besetztes Land sind. D.h. eigentlich könnte wohl nur ein amerikanischer Beamter/Behördenmitarbeiter, dessen Aufgabengebiet Deutschland ist, wirklich als Gerichtsvollzieher/Richter/Staatsanwalt etc. arbeiten bzw. Verantwortung wahrnehmen. Aber wenn das passieren würde, dann würde sehr viele Menschen auf einmal wirklich aufwachen und das soll ja nicht passieren. Deswegen der Umweg über die Nicht-Verantwortung, die (bisher) kaum jemand bemerkt.

Dass die sich alle so penibel an Gesetze halten (müssen), ist wiederum unser Vorteil in dieser Sache und auch sonst.

@Friedrich, @Leser

azur @, Mittwoch, 15.07.2015, 17:07 vor 3840 Tagen @ Leser68 7606 Views

Hallo L68,

erst mal hierzu:

@Leser68. Ja, die Unterschriften... bei mir steht auch "i. V.", also
wollen die keine Verantwortung übernehmen. Vielleicht sollte man sie
erstmal da packen.

Das heißt doch nur in Vertretung.

Das heißt: Der Vertretene handelt nicht selbst. Der Vertreter handelt für einen anderen. Und zwar mit Vollmacht.

Sonst stünde das doch z. B. i. A. = im Auftrag.

Siehe die diversend Feinheiten, wie Innen- und Außenvollmacht usw. und Abgrenzung zu Auftrag (oder gar Botenschaft):

https://de.wikipedia.org/wiki/Vertretungsmacht

https://de.wikipedia.org/wiki/Vertretung

https://de.wikipedia.org/wiki/Organschaftliche_Vertretung
https://de.wikipedia.org/wiki/Stellvertretung

Das heißt, es gibt einen eingeräumten und ausgewiesenen Handlungsspielraum.

Das BGB regelt das für alles Beispielhaft. Auch was ist, wenn Vollmachten nur t. w. deutlich entzogen wurden, also nur nach innen oder nur nach außen, was wenn Vertretungsmacht überschritten wurde usw.

https://de.wikipedia.org/wiki/Auftrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Bote_(Recht)

Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Gehilfe (vorzugsweise Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe) und Prokura.

Das muss man mit Vorsicht betrachten, denn daran ist auch einiges mächtig in die Grüchteküche geraten (wo Regelungen von Seerecht, aber auch fremder Groß- und Kleinschrift wie hier rechtsverbindlich interpretiert werden, als sei das irgendwie klar und verbindlich).


Wollen würden die schon, aber sie dürfen nicht, weil sie dazu nicht
befugt sind trotz aller bundesdeutscher Gesetze. Das hängt glaube ich
irgenwie mit den sogenannten SHAEF-Gesetzen zu tun bzw. damit, dass wir
nach wie vor ein besetztes Land sind. D.h. eigentlich könnte wohl nur ein
amerikanischer Beamter/Behördenmitarbeiter, dessen Aufgabengebiet
Deutschland ist, wirklich als Gerichtsvollzieher/Richter/Staatsanwalt etc.
arbeiten bzw. Verantwortung wahrnehmen.

Wie oft haben denn Allierte diesen Kram von anderen erledigen lassen? Die absolute Masse (und das ist noch untertrieben) aller Vorgänge läuft dabi nach deutschem Recht (viele Besatzer wollen nur Tribut, aber nicht alle Arbeit). Viel ist wie gesagt nur herbeigewünscht und herbeigezogen, von Leuten, die oft nicht ansatzweise (undd schon gar keine fachliche) Ahnung haben.

Aber wenn das passieren würde,
dann würde sehr viele Menschen auf einmal wirklich aufwachen und das soll
ja nicht passieren.

Was würden sie denn bemerken? So was wie F. oder völlig falsche und widerlegte Legenden, wie die zu angeblich notwendigen "Geltungsbereichen", zum Staatshaftungsrecht (trotz gescheiterter Reform nach wie vor in Kraft und Anwendung), zur Verwendung von Geschäftsbereich im GG (das ist schlicht das deutsche Wort für Ressort, war schon unterm Kaiser so, aber auch in der Weimaer Reichverfassung), und nun, dass GV-Wesen sei still und heimlich außer Kraft gesetzt worden (weil die Staatslenker einen Fehler machten und sich ein Bein absägten - Kopfschüttelsmiley)

Deswegen der Umweg über die Nicht-Verantwortung, die
(bisher) kaum jemand bemerkt.

Klar, man muss nur dran glauben, dass man zu den wenigen Auserwählten gehört, die das irgendwie doch bemerketen, aber alle anderen nicht. Das ist auch wie ein Traum (Kopfschüttelsmiely).


Dass die sich alle so penibel an Gesetze halten (müssen), ist wiederum
unser Vorteil in dieser Sache und auch sonst.

Das sehen nicht alle Laien so, ist aber richtig und rührt aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_...

Nennt sich: Grundsatz der Gesetzesbindung.

@leserzuschrift: Und ist eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten?

@Friedrich: Du beschreibst mal wieder einen Vorgang. Aus dem leitest Du etwas ab, was Dir gefällt.

Was da genau passierte, und warum, erklärt das nicht.

Auch hast zwar keine erarbeitete Ahnung von der nicht einfachen Materie, aber auch nicht mal nachgelsen, wie das mit der Reform des GV-Wesens läuft (dabei gibt es da die warnende Geschichte um die angeblichen Folgen einer gescheiterten Reform im Staatshaftungsrecht). Und, was mit Beleihungen lösbar ist usw.
Du missinterpretierst und willst etwas behaupten, wovon Du leider so keine Ahnung hast.

Habe nun etliche dieser Dinge, die auf diversen wilden Seiten behauptet werden, widerlegt. Und auch schon mal hinterfragen müssen, was den GV bewogen hat, wann und wie lange, von der Vollstreckung Abstand zu nehmen. Denn dafür kann es eine Reihe von Gründen geben, wie z. B. dass bereits festgestellt, dass bei Dir nichts zu holen ist.

Kennst Du den Fall, wo ein Junge just in dem Moment mit einem Stock gegen einen Strommast schlug, als ein größerer Stromausfall begann? Der hat jahrelang darunter gesundheitlich gelitten, so ernst nahm er das (das war für ihn irgendwie so was wie wirklich - einzelne Dinge an der Geschichte und die Folgen waren jedenfalls wirklich)?

Fehlinterpretationen aus einem Einzelfall: Das kann schlicht in die Irre führen. Wie auch der Irrglaube, man hätte den Stein der Weisen gefunden.

Das narrt und hält auf.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: finde es sehr gut, wenn Laien sich da gründlich einarbeiten. Aber auch Gesetze- und Urteile lesen sich anders mit dem oft notwendigen Hintergrundwissen. Das sollte man auf dem Zettel haben.

Wenn ich in technische Berichte oder Anleitungen schaue, weiß ich, dass das ein Fachmann weit besser versteht. Ist ja auch kein Wunder.

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Eines fällt aber trotzdem auf

Leser68 @, Mittwoch, 15.07.2015, 20:18 vor 3840 Tagen @ azur 7480 Views

Hallo azr,
Danke für Deine ausführliche Stellungnahme. Ich hätte die GVs außen vor lassen und mich nur auf die Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger beschränken sollen.
Und ich gebe zu, dass ich mich mit dem Begriff "in Vertretung" geirrt habe, d.h. dass "in Vertretung" eine korrekte Bezeichnung ist. Das wird in meinem verlinkten Video sogar richtig dargestellt. Ich hatte es mir nicht mehr angeschaut, nachdem es vor ca. drei Monaten einmal angesehen habe.

Dennoch muss ich eines anmerken:
Auch wenn ich bisher nur sehr selten mal Post von einem Gericht oder Androhungen von Behörden bekam, scheint der Verfasser des Videos völlig korrekt zu bemerken, dass praktisch unter keinem, seiner erhaltenen angeblich rechtlich verbindlichen Schreiben die Formalien eingehalten sind (Paraphe statt Unterschrift, nur Name des Verantwortlichen statt Vor- und Zuname, Unterschriften von Justiz- oder Regierungsangestellten statt von Richtern, Rechtspflegern oder verantwortlichen Regierungsmitarbeitern, gez. [Name] statt Unterschrift, Angabe "i.A." + Unterschrift/Paraphe statt vollem Name des Verantwortlichen samt seiner Unterschrift etc.). Und dies dürfte bei den meisten solchen Schreiben, wie z.B. im Falle des Widerstandes gegen das Inkassobüro (ehemals GEZ) von ARD und ZDF, sein.

D.h. Deine Aussage

Die absolute Masse (und das ist noch untertrieben) aller Vorgänge läuft dabei nach deutschem Recht (viele Besatzer wollen nur Tribut, aber nicht alle Arbeit).

stimmt so nicht.

Zitat aus dem Video (0:55):

"Im Auftrag" bedeutet , nach Urteilen des BGH, "dass der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt"

Die tatsächlich Verantwortlichen wie Richter, Staatsanwälte oder Rechtspfleger leisteten bisher auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschriften, werden nur mit dem Familiennamen genannt und Justizangestellte werden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschten damit Rechtswirksamkeit vor.

Ich selber habe im Jahr 1986 ein Schreiben von einer Staatsanwaltschaft bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass Ermittlungen gegen mich wegen geringer Schuld eingestellt seien (es ging um Mißbrauch von Ausweispapieren für eine mögliche DDR-Flucht).
Unterzeichnet hat nicht etwa ein Staatsanwalt - da steht nur "gez." und der Nachname, sondern eine Justizangestellte, wobei nur die Bezeichnung "bgl.:" deren vermutliche Unterschrift, aber nicht deren voller Name - weder Vor- noch Zuname - dabei stand.

Müssen Urteile nie von einem Richter unterschrieben sein? Genügt immer die Unterschrift eines Rechtspflegers?
Sind Justizangestellte oder Regierungsangestellte BeamtInnen (2:55)?
Was ist mit Durchsuchungsbeschlüssen? Werden die auch alle nur von Rechtspflegern oder Justizangestellten unterzeichnet? Befassen sich Richter oder Staatsanwälte überhaupt mit so etwas? Was machen die den ganzen Tag?
Oder unterschreiben die nur Urteile wenn es gegen wichtige Persönlichkeiten geht? Ist das auch nicht eine Art Rechtsbeugung?

Ich schlage mich übrigens auch mit der GEZ seit über 2 Jahren herum. Inzwischen sind einige hundert Euro aufgelaufen, auch wenn ich nur eine gewisse Zeit wirklich hätte zahlen müssen. Aber mir geht es einfach ums Prinzip und weil ich mir gesagt habe, dass es irgendwann reicht mit der Bevormundung und dem Duckmäusertum. Und siehe da es klappt!
Letztes Jahr habe ich zweimal eine Vollstreckungs-/Pfändungsankündigung von der örtlichen zuständigen Stelle meines Kreises bekommen, denen ich jeweils widersprochen habe. Auch dem Beitragsservice in Köln habe ich mindestens einmal einen Widerspruch geschickt. Passiert ist bisher nichts. Von der Kreisstelle habe ich letzten Herbst eine Mail (oder Brief?) bekommen, dass ich doch bitte keine Briefe (oder Mails?) mehr schicken soll.
In dem Film "Unterschriften" von Werner May wird übrigens gegen Ende die wichtigste Szene aus "Der Club der toten Dichter" mit Robin Williams gezeigt: Seine Schüler steigen im Klassenzimmer auf ihre Tische, um gegen die Entlassung ihres hoch geschätzten Lehrers zu protestieren.

Die Unterschrift des Richters u.a. ...

CrisisMaven ⌂ @, Mittwoch, 15.07.2015, 20:40 vor 3840 Tagen @ Leser68 7410 Views

scheint der Verfasser des Videos völlig korrekt zu bemerken,

Der der deutschen Sprache nicht maechtige Werner May?

Der schonmal gewuerdigt wurde???

dass praktisch unter keinem, seiner erhaltenen angeblich

Angeblich.

rechtlich verbindlichen Schreiben die Formalien eingehalten sind

Zitiert er die (richtigen!) Vorschriften dazu? Oder lassen die sich nicht ins Hessische phonetisieren?

Unterschriften von Justiz- oder Regierungsangestellten statt von Richtern, Rechtspflegern oder verantwortlichen Regierungsmitarbeitern,

Das ist so geregelt, s.u.

Zitat aus dem Video (0:55):

"Im Auftrag" bedeutet , nach Urteilen des BGH, "dass der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt"

Eine Rechtsmittelschrift ist jetzt was? Richtig, z.B. die Revisionseinlegung bzw. -begruendung eines Anwaltes, die dieser persoenlich und leserlich unterzeichen muss!!! Mit behoerdlichen Bescheiden hat das null zu tun. Der May hat echt Ahnung ...

Die tatsächlich Verantwortlichen wie Richter, Staatsanwälte oder Rechtspfleger leisteten bisher auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschriften, werden nur mit dem Familiennamen genannt und Justizangestellte werden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschten damit Rechtswirksamkeit vor.

Nein, das ist so geregelt. Der Richter usw. verfasst seinen Entwurf, oft handschriftlich, zu den Akten und, bei Urteilen usw., unterschreibt ihn dort, eine Tipse tippt das ab, ein(e) Urkundsbeamter(in) kontrolliert, "fertigt aus" und beglaubigt ("begl.") das dann. May hat sowas von Ahnung ...

Es hat aber keinen Zweck, wenn May nicht wenigstens die ersten vier Semester Jura im Selbststudium bewaeltigen kann, da es ihm offensichtlich intellektuell dazu an Kapazitaet fehlt. Zum Glueck schreibt er hier nicht auch noch mit. Er gelangt schon auf Umwegen hier zur "Wirkung" ...

Der May ist eine Zumutung. Verschone uns ...

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Aha und rechtsgültige Unterschriften sind bei Justizangestellten etc. nicht nötig? (oT)

Leser68 @, Mittwoch, 15.07.2015, 22:13 vor 3840 Tagen @ CrisisMaven 6967 Views

- kein Text -

Du verstehst hoffentlich schon, dass man ...

CrisisMaven ⌂ @, Mittwoch, 15.07.2015, 23:28 vor 3840 Tagen @ Leser68 7180 Views

... mit solch kryptischen Fragen wenig anfangen kann?

In der Regel ist ein Schreiben der Justiz mit einem Dienstsiegel versehen. Dieses duerfen nur bestimmte Beamte oder besonders damit betraute Justizangestellte fuehren/benutzen. Ob man daneben das "Gekrakel" lesen kann, ist dann meist unerheblich (anders als bei der leserlichen Unterschrift des Rechtsanwaltes unter einer Revision, der kein Dienstsiegel fuehrt). Ausserdem steht der Name in Schreibmaschinenschrift daneben. Dass und wann Bescheide auch ohne Unterschrift gelten, ist u.a. in den Landesverfahrensgesetzen geregelt. Alles hier im Gelben rauf und runter diskutiert.

Aber was fragst Du im Gelben Forum? Hast Du einen solchen "unzulaessig unwirksam nicht unterschriebenen Bescheid", dann ignoriere ihn doch einfach, da "unwirksam". Und wenn's schiefgeht, wird Dir Herr May aus den Werbeeinahmen seines Krawall-YouTube-Kanals bestimmt was beisteuern.

Ehrlich, wenn Du praezise Fragen stelltest, koennte man sie ja noch beantworten (auch wenn das hier kein Rechtsberatungs-Forum ist, was zudem unzulaessig waere), aber hier geht es zunehmend um die Aeusserung eines allgemeinen Unmutes. Fuer den kann aber hier niemand was. Ich habe meinen Unfrieden mit diesem Staat (und anderen) geschlossen. Aber indem ich eben rechtlich versiert genug war, nicht Rechtsmittelschriften mit Behoerdenbescheiden und Vollstreckung von Forderungen mit Strafvollstreckung zu verwechseln usw. usf.

Ich frage mich, ob hier Hilfe gewuenscht oder Bestaetigung gesucht wird, wie boese die Welt ist.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

ICH brauche keine Hilfe. Das hatte ich doch hier in diesem Thread bereits erklärt, oder?

Leser68 @, Donnerstag, 16.07.2015, 00:56 vor 3840 Tagen @ CrisisMaven 7017 Views

Und dabei habe ich die Sache mit den Unterschriften auch gar nicht benötigt.
Außerdem weiß ich, dass ich völlig ausreichende Antworten hier im Gelben nicht immer zu erwarten habe, hier sind ja bei manchen Themen die wirklichen Wahrheiten leider auch gar nicht erwünscht. Ich sage nur Neue Medizin.

Nicht zwingend

Rybezahl, Donnerstag, 16.07.2015, 00:57 vor 3840 Tagen @ Leser68 7131 Views

Das kommt auf das Bundesland an, in dem du lebst. In den meisten Bundesländern der BRD besagen die Verwaltungsverfahrensgesetze sinngemäß: Für die Behörden des Bundeslandes X gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz.

Und dort steht unter §37 Absatz 5 folgendes:
"Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann."
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html

Aus diesem Grunde auch immer der Hinweis: "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift."

Aber... ich bin kein Jurist. Das sind nur die Ergebnisse meiner kurzen Recherche.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Bei den üblichen GEZ-Schreiben, die hundertausendfach bis millionenfach rausgehen,

Leser68 @, Donnerstag, 16.07.2015, 10:43 vor 3840 Tagen @ Rybezahl 7276 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 16.07.2015, 11:02

verstehe ich das ja noch. Wenn es aber um Vollstreckungsankündigungen oder gar Urteile geht, dann nicht mehr. Schließlich geht es da ja schon um erhebliche Eingriffe in das Persönlichkeits- und Eigentumsrecht und/oder um den Schutz der Privatsphäre/der Wohnung.

Wenn sowieso eine einfache Ausfertigung dieser wichtigen Schriftstücke, mit irgendeinem Gekrakel von irgendjemand Justiziablem an den Betroffenen geht, warum dann nicht gleich eine Fotokopie des Originals (mit vollem Name des/der RichterIn/StaatsanwältIn sowie deren Unterschrift [gleiches Recht für alle, weil ja inzwischen auch Frauen in gehobenen Positionen Mist bauen]) machen (dafür gibts ja Praktikantinnen oder StudentInnen, die das gerne machen) und darauf dann einen Stempel "beglaubigt" drücken mit Datum und Unterschrift des/der Beglaubigungsberechtigten/r?
So kenne ich das nämlich als normale Form der Beglaubigung von beglaubigungsfähigen Personen.
Oder haben RichterInnen/StaatsanwältInnen Angst davor, dass man Schindluder mit ihren Unterschriften macht?
Heutzutage muss man doch eigentlich als Bürger viel eher Angst vor denen (Gustl Mollath, Harry Wörz, Jörg Kachelmann, Horst Arnold [weil er an eine/n Apparat-gläubige/n RichterIn geriet], hessische Steuerfahnder, nordrheinwestfälische Staatsanwältin, Enteignung von DDR-Bürgern nach der Wende etc.) bzw. vor der Exekutive (schwarzer Donnerstag in Stuttgart, Friedhelm Beate, René Bastubbe, inzwischen etliche in Haft umgekommene, Kesselerfahrungen unzähliger friedlicher Demonstranten [was beteiligen die sich auch an Demonstrationen an denen der schwarze Block teilnehmen könnte] etc.) haben.

Für die GEZ schon gar nicht

Rybezahl, Donnerstag, 16.07.2015, 11:35 vor 3840 Tagen @ Leser68 7125 Views

Hallo Leser68!

Ich weiß es nicht, wie auch? Vielleicht recherchiere ich noch ein bisschen, aber, ehrlich gesagt fehlt mir dazu die Motivation. Die Gesetze werden von den Regierungen der Staaten doch laufend gebrochen. "Wir müssen hier raus! Das ist die Hölle! Wir leben im Zuchthaus! Wir sind geboren, um [...]" fällt mir da spontan ein.

Aber ich kann dir sagen, dass in vielen Verwaltungsverfahrensgesetzen der einzelnen Bundesländern folgender Passus zu finden ist (Beispiel Bayern):

Artikel 2, Absatz 1:
Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgemeinschaften und der weltanschaulichen Gemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen. Das Gesetz gilt auch nicht für die Anstalt des öffentlichen Rechts "Bayerischer Rundfunk".
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.i...

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Eine Einstellungsverfügung ist kein Urteil (ed)

azur @, Mittwoch, 15.07.2015, 21:48 vor 3840 Tagen @ Leser68 7452 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 15.07.2015, 21:54

Hallo L68,

es ist genau festgelegt, wie wer in Unternehmen und für Verwaltungen auftritt. Und weißt Du was: Die Untergebenen wollen oft fpr weniger herhalten müssen. Achten also darauf, dass sie sich korrekt abgrenzen. Das in der Justiz übringens sogenannte Publkikum schreibt aber gern zurück an Herrn "JAng" (so unterschreibt ein JustizAngestellter - das wird dann im Amt belächelt und tut nichts weiter zur Sache).

Dann vermengst Du imho die unten fehlinterpretierte Geschichte mit meinen Aussagen, dass Allierte hier in der Regel gar nichts gegen deutsche Zivilisten vollstrecken (zum Glück sind deren Gewaltopfer - lt. Mausfeld 20-30 Mio seit 45 - meist woanders / der Sieger will Tribut, aber sich nicht dafür mühen - das lässt man seit jeher gern den Struturen vor Ort, solange da irgendwer mitmachte).

Denn da kommentierete ich eine Stelle, wo Du wieder anderes, was auf bestimmten "Expertenseiten" immer so geboten wird (und meist frei von Sachkenntnis [[sauer]]):


D.h. Deine Aussage

Die absolute Masse (und das ist noch untertrieben) aller Vorgänge

läuft dabei nach deutschem Recht (viele Besatzer wollen nur Tribut, aber
nicht alle Arbeit).

stimmt so nicht.

Und warum stimme das nicht? Es darf nicht wahr sein: Weil etwas sei, was ich doch deutlich erklärt hatte mit iV, iA usw:


Zitat aus dem Video (0:55):

"Im Auftrag" bedeutet , nach Urteilen des BGH, "dass der Unterzeichnende

für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt"

Genau wie ich es doch sagte!

Eben weil er kein Vertreter ist.

Die GEZ ist vermutlich auch nur iA unterwegs. Klar, denn Verantwortung wahrzunehmen kann aufwendig sein.

Wenn übrigens in dem Widerspruchsbescheid von betroffenen Beamten irgendwas gefaselt wird, dann kann das eine Finte sein. Mit sicherheit ist es der Versuch Verantwortung abzuschieben. Oder eben Kläger im Unklaren über den richtigen Klagegegner zu halten. Da habe ich schon als Referendar wüste Szenen im Gerichtssaal erlebt (das läuft natürlich alles meist vor Landgericht Zivilsachen sehr ruhig ab, aber es tobt schon zuweilen kurz), denn der geschädigte Kläger hatte erst einmal drei verklagne müssen, um herauszufinden, wer der richtige Klagegegner ist, und dann 2 negative Kosten zu tragen, weil die ja, die sogar lächelnd da sitzen blieben (normalerweise eilt man von dannen), gut bezahlt worden waren. Ekelhaft soetwas.

Aber nun zu Deiner Geschichte:

Die tatsächlich Verantwortlichen wie Richter, Staatsanwälte oder

Rechtspfleger leisteten bisher auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen
usw. keine Unterschriften, werden nur mit dem Familiennamen genannt und
Justizangestellte werden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen
vorzunehmen. Sie täuschten damit Rechtswirksamkeit vor.

Ich selber habe im Jahr 1986 ein Schreiben von einer Staatsanwaltschaft
bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass Ermittlungen gegen mich wegen
geringer Schuld eingestellt seien (es ging um Mißbrauch von
Ausweispapieren für eine mögliche DDR-Flucht).
Unterzeichnet hat nicht etwa ein Staatsanwalt - da steht nur "gez." und
der Nachname, sondern eine Justizangestellte, wobei nur die Bezeichnung
"bgl.:" deren vermutliche Unterschrift, aber nicht deren voller Name -
weder Vor- noch Zuname - dabei stand.

Müssen Urteile nie von einem Richter unterschrieben sein? Genügt immer
die Unterschrift eines Rechtspflegers?

Ehrlich, und nach so langer Zeit ist nicht klar geworden, dass ein Einstellungsbescheid der StA kein Urteil ist, dass natürlich anders gefasst ein muss?

Ein Einstellung eines Strafverfahrens kann entweder vom Richter oder von der StA erfolgen. Je nach Stand des Verfahrens (das Strafverfahren beginnt immer schon lange vor Anklageerhebung): https://de.wikipedia.org/wiki/Einstellung_des_Strafverfahrens_%28Deutschland%29

Sind Justizangestellte oder Regierungsangestellte BeamtInnen (2:55)?

Ja, aber sicher nicht. Das sind doch Angestellte!
Die gibt es auch im öffentlichen Dienst!

Es gibt Aufgaben, da müssen es Beamte sein, welche da können sie es, und Aufgaben, für deren Erledigung man nicht verbeamtet sein muss.

Was ist mit Durchsuchungsbeschlüssen?

Gab es heute ein deutliches Urteil vom BGH:
http://www.tagesschau.de/inland/wohnungsdurchsuchungen-101.html

Werden die auch alle nur von
Rechtspflegern oder Justizangestellten unterzeichnet?

Nein, steht auch in dem Urteil.

Du vermengst und verwirbelst alles. Und nun kommst Du mit so einer richtigen Kanonade:

Befassen sich Richter
oder Staatsanwälte überhaupt mit so etwas?

Womit? Mit Durchsuchungen? Damit bestimmt. Siehe auch Urteil (oder bereits wiki!).

Sonst muss man das in Erfahrung bringen, oder lernen, oder im Gesetz nachlesen:

Richtervorbehalte https://de.wikipedia.org/wiki/Richtervorbehalt

Es gibt klare gesetzliche Grundlagen für Richter und StA (eigentlich für alles im Staate): Das regeln vorzugsweise GVG https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfassungsgesetz und GG und die Prozessordnungen (die sind in Gesetzsform und jeweils online, wie z. B. StPO, ZPO, VwGO).

Und natürlich gibt es da noch Regelungen über die StA, und für deren Arbeit (für jeden StA und Strafverteidiger grundlegend, aber wer kennt das? Die meisten nicht halbwegs genau - so wie eben Du), die man zumeist sogar natürlich leicht findet: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_%28Deutschland%29 - sonst siehe Schönfelder oder Sartorius - das sind die wichtigsten Gesetzessammlungen in D, gern auch die Schreibstischgarnitur des Juristen genannt, mit einem reichen, glücklichen Verlag)

Und nicht vergessen die Geschäftsverteilungspläne der Gerichte usw. usf.

Was machen die den ganzen
Tag?

Ehrlich, ist das hier ein Kindergarten?

Man, die meisten unterschreibe nichts, was sie nicht müssen (oder dürfen - gerade in der Justiz nicht, wo überall sich welche auskennen). Aber das was sie müssen: Das schon, denn dafür werden sie gut bezahlt.

Aber es müssen eben nicht alles Sachen von Richtern unterschrieben werden. Sicher will jeder, dass genau sein Fall dem 'Oberdirektor' vorliegt, aber das geht schlicht nicht.

Nun eine Frage, deren Beantwortung Du schon im nächsten Fragesatz genau voraussetzt:

Oder unterschreiben die nur Urteile wenn es gegen wichtige
Persönlichkeiten geht?

Unfug, lies doch nach: https://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_%28Deutschland%29

Also immer.

Aber nicht vergessen: Eine Einstellung ist kein Urteil.

Es gibt nicht nur Urteile, sondern z. B. auch Beschlüsse usw. Da muss man sich eben etwas belesen.

Ist das auch nicht eine Art Rechtsbeugung?

Das käme darauf an. Sieh nach, was die Rechtsbeugungsnorm wie schützt. Da gibt es Tatbestandsvoraussetzungen, und die lassen sich lesen. Und Rechts-Kommentare.

Jedenfalls nicht einfach wie bei anderen Begriffen denken, man weiß es, und dann wild losjonglieren.

Es tut mir leid L68, aber soetwas kann man ich mir allein kräftemässig nicht erlauben. Habe Dir hier ausführlich geantwortet, aber bitte Dich doch erst mal selbst mit einfachen Fragestellungen zu recherchieren, ehe Du Dich so vergalloppierst. Oder welchen glaubst, die sich auch nicht kundig machen.

Alles in allem ja sympathisch, und ich wünsche Dir herzlich alles, alles Gute. Aber mehr kann ich leider nicht tun.

Viele freundliche Grüße

azur

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Kurze Antwort zu Urteilen und Unterschriftena

Leser68 @, Mittwoch, 15.07.2015, 22:48 vor 3840 Tagen @ azur 7262 Views

Ich selber habe im Jahr 1986 ein Schreiben von einer Staatsanwaltschaft
bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass Ermittlungen gegen mich

wegen

geringer Schuld eingestellt seien (es ging um Mißbrauch von
Ausweispapieren für eine mögliche DDR-Flucht).
Unterzeichnet hat nicht etwa ein Staatsanwalt - da steht nur "gez." und
der Nachname, sondern eine Justizangestellte, wobei nur die Bezeichnung
"bgl.:" deren vermutliche Unterschrift, aber nicht deren voller Name -
weder Vor- noch Zuname - dabei stand.

Müssen Urteile nie von einem Richter unterschrieben sein? Genügt

immer

die Unterschrift eines Rechtspflegers?


Ehrlich, und nach so langer Zeit ist nicht klar geworden, dass ein
Einstellungsbescheid der StA kein Urteil ist, dass natürlich anders
gefasst ein muss?

Wo habe ich denn gesagt, dass mein Einstellungsbescheid ein Urteil sei?

Sind Justizangestellte oder Regierungsangestellte BeamtInnen (2:55)?


Ja, aber sicher nicht. Das sind doch Angestellte!
Die gibt es auch im öffentlichen Dienst!

Aha, aber dennoch wurde im Video von Herrn May ein Schreiben gezeigt wo eine XXX-Angestellte einen Beamtentitel aufführte.


Es gibt klare gesetzliche Grundlagen für Richter und StA (eigentlich für
alles im Staate): Das regeln vorzugsweise GVG
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfassungsgesetz und GG und die
Prozessordnungen (die sind in Gesetzsform und jeweils online, wie z. B.
StPO, ZPO, VwGO).

Ohja, Papier ist geduldig. Wie geduldig können viele Betroffene in Stuttgart erzählen.


Aber es müssen eben nicht alles Sachen von Richtern unterschrieben
werden. Sicher will jeder, dass genau sein Fall dem 'Oberdirektor'
vorliegt, aber das geht schlicht nicht.

Oder unterschreiben die nur Urteile wenn es gegen wichtige
Persönlichkeiten geht?


Unfug, lies doch nach:
https://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_%28Deutschland%29

Also immer.

Zitat:
"Form und Inhalt des Urteils
Für das – allein maßgebliche – schriftliche Urteil gelten die nachfolgend dargestellten Regelungen:
Unterschrift der Richter (§ 315 Abs. 1 ZPO)"

Wie jetzt? Unterschreiben Richter jetzt immer oder nicht?

Und warum steht da nicht, dass da auch Justizangestellte, also z.B. Rechtspfleger, in Vertretung unterschreiben dürfen?
Und warum steht da nicht, dass man als Empfänger des Urteils nur eine Ausfertigung bekommt?

Habe gerade noch das hier gefunden:

" Heinrich (der Kleine) 28. Februar 2012 um 14:08

Noch mal zum Mitschreiben auch für DICH:
Das Urteil welches zugestellt wird ist vom Richter auch zu unterschreiben, genau wie ein Durchsuchungsbefehl.

Warum???

Weil der Vollzugsbeamte NICHT im Normalfall seiner Arbeit im Archiv des Gerichtes nachfragen kann und will, DENN er muß innerhalb seiner Vorschriften unverzüglich handeln können. Deshalb gibt es eine Ausfertigung des Urteils für den Kläger UND zusätzlich eine zu beantragende vollstreckbare Ausfertigung (Z. B. für Gerichtsvollzieher). Diese AusfertigungEN müssen laut Gesetzeslage unterschrieben sein, was auch höchst logisch ist!!! Das Urteil muß der Vollzugsbeamte für seine Arbeit PRÜFEN und erst DANN handeln. Deshalb die Unterschrift i. v. g. Fällen auf dem Urteil IMMER.

Schau selber in den gesetzlichen Bestimmungen nach! Danach denken und dann hier schreiben!!!

Habe damit gerade persönlich mehrfach zu tun."
https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/02/28/justiz-nutzt-die-unkenntnis-der-burge...

Also ist anscheinend doch eine Unterschrift auch für Urteilsempfänger nötig vom Richter oder Rechtspfleger.


Aber nicht vergessen: Eine Einstellung ist kein Urteil.

s.o.


Es gibt nicht nur Urteile, sondern z. B. auch Beschlüsse usw. Da muss man
sich eben etwas belesen.

Aha und was ist wenn auf einem Urteil "Ausfertigung" drüber steht?

Ist das auch nicht eine Art Rechtsbeugung?


Das käme darauf an. Sieh nach, was die Rechtsbeugungsnorm wie schützt.
Da gibt es Tatbestandsvoraussetzungen, und die lassen sich lesen. Und
Rechts-Kommentare.

Jedenfalls nicht einfach wie bei anderen Begriffen denken, man weiß es,
und dann wild losjonglieren.

Ich stelle manchmal auch rethorische Fragen. Also aufgepasst und nicht immer zuuu viel in meine Antworten hineininterpretieren.

So liest sich das doch exakt bei Dir: Müssen Urteile nie von einem Richter unterschrieben sein?

azur @, Mittwoch, 15.07.2015, 23:43 vor 3840 Tagen @ Leser68 7046 Views

Es kam von Dir, mit den entsprechenden Fragen: "Müssen Urteile nie von einem Richter unterschrieben sein?":

Ich selber habe im Jahr 1986 ein Schreiben von einer

Staatsanwaltschaft

bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass Ermittlungen gegen mich

wegen

geringer Schuld eingestellt seien (es ging um Mißbrauch von
Ausweispapieren für eine mögliche DDR-Flucht).
Unterzeichnet hat nicht etwa ein Staatsanwalt - da steht nur "gez."

und

der Nachname, sondern eine Justizangestellte, wobei nur die

Bezeichnung

"bgl.:" deren vermutliche Unterschrift, aber nicht deren voller Name

-

weder Vor- noch Zuname - dabei stand.

Müssen Urteile nie von einem Richter unterschrieben sein? Genügt

immer

die Unterschrift eines Rechtspflegers?


Ehrlich, und nach so langer Zeit ist nicht klar geworden, dass ein
Einstellungsbescheid der StA kein Urteil ist, dass natürlich anders
gefasst ein muss?


Wo habe ich denn gesagt, dass mein Einstellungsbescheid ein Urteil sei?


Zitat Deiner Frage nach Deiner Geschichte um (eine Einstellungsverfügung bzw.) einen Einstellungsbescheid: "Müssen Urteile nie von einem Richter unterschrieben sein?"

Ehrlich, in Berlin würde man sagen: Komm mal klar Alta.

Nüscht for unjut, wa?

Ditt waret dann och erst mal von mia. Keene Sorje.

Macht eh keenen Sinn nich! Nich?!

Viele freundliche Grüße

azur

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Ja, habs durchgezogen ...

Friedrich @, Mittwoch, 15.07.2015, 14:55 vor 3840 Tagen @ Leserzuschrift 7988 Views

@Friedrich: Hast du das mit dem GV selbst schon so durchgezogen? Und das
hat geklappt?

Ja, habs durchgezogen. Geklappt hat es auch - aber das ist wohl immer nur vorläufiger Natur, angesetzter Vollstreckungstermin ist nun fast genau 1 Jahr her. Das Amtsgericht hat den GV nach meinem Schreiben fallengelassen, wie ich in der Sprechstunde beim GV erfahren habe. Das ist aber nicht überall so, im Bekanntenkreis werden in einem ähnlichen Fall die Drohungen immer wüster. Es gibt also leider noch keinen Königsweg und jeder muß für sich individuell entscheiden, wie weit er geht.

Es kommen hier und da noch Briefe aus Köln, die sende ich alle ungeöffnet zurück, weil: man muß keine Briefe annehmen und schon gar nicht von einer nicht rechtsfähigen Einrichtung (GEZ). Hab keine Ahnung was drinsteht und mag mich da auch nicht mehr aufregen. Da schreibt eh nur ein Computer.

Ich kann nur raten: so wenig wie möglich tun und dann direkt den GV stoppen. "Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht" ... der GV muß nach diesem Urteil aus Hannover also erst mal zeigen können, dass da eine berechtigte Forderung besteht. Hoheitliche Gewalt hat er auch nicht bzw kann oder will sie nicht nachweisen. Rein rechtlich muß der GV also aufpassen ... sonst greifen evtl.

§ 345 StGB
Vollstreckung gegen Unschuldige

oder

§ 339 StGB
Rechtsbeugung

Aber wie hier schon festgestellt, es gibt kein "Recht". Das System will die Abtrünnigen möglichst effizient wieder einsammeln.

Falls es wirklich stimmt, dass derzeit 100 000de oder sogar 2 Millionen die Zahlung verweigern, bin ich guter Dinge. An dieser Zahl kann man direkt ablesen, wo wir als Volk stehen.

Die GEZ ist der ideale Einstieg zum Auflehnen gegen das System: man kommt da ohne Vorstrafen wieder raus (wenn man es nicht übertreibt).

Grüße - Friedrich

Ich bewundere Deine Drahtseilakte ja langsam, auch wenn ...

CrisisMaven ⌂ @, Mittwoch, 15.07.2015, 17:06 vor 3840 Tagen @ Friedrich 7820 Views

... ich, wie Woody Allens Mutter, die ihm, als er schon preisgekroenter Regisseur und Schauspieler war, immer wieder in den Ohren lag, wann er denn endlich einen "anstaendigen Beruf" ergreife, hier ebenso immer die Luft anhalte, wann diese -aus meiner Sicht- von Chuzpe getriebene Gluecksstraehne aufhoert.

Du bewaeltigst das mit einer entwaffnenden Rechts-Unkenntnis:

§ 345 StGB
Vollstreckung gegen Unschuldige

Dieser Paragraph hat mit Vollstreckung von Geldforderungen nichts zu tun (Abs. 1, Satz 1): "Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, eine solche Strafe, Maßregel oder Verwahrung vollstreckt, ..." (Hervorhebung CM)

§ 339 StGB
Rechtsbeugung

Auch dieses Amtsdelikt ist u.U. nicht einschlaegig (ist aber ein Grenzfall). Da muss der Vollstrecker schon sehr weit gehen, mir ist kein Fall bekannt, dass ein GV wegen Rechtsbeugung verknackt worden waere, ohne jetzt die aktuelle Rechtsprechung usw. zu kennen, da ich mich da nicht tummele.

Anders als viele -selbst Richter- glauben, kann nicht nur ein Richter das Recht beugen, sondern auch die Exekutive, aber das sind seltene, an enge Voraussetzungen geknuepfte Faelle.

Aber weiterhin, ehrlich gemeint, viel Glueck. Mir ist jedes Mittel recht, solange es nicht gerade um Mord und Todschlag geht, diese Abgabenmonster einzuhegen.

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... aber die hoheitliche Gewalt scheint zu fehlen

Friedrich @, Donnerstag, 16.07.2015, 09:32 vor 3840 Tagen @ CrisisMaven 7419 Views

Hallo CrisisMaven,

Du hast meine Zustimmung, ich bewege mich sonst eher in der Technik und nicht in der Juristerei. Die StGB Paragraphen sind auch eher als Inspiration gedacht - ich habe mit diesen noch nie hantiert! Danke für Deine Hinweise.

Und wenn man das tut, kommt wahrscheinlich ungefähr das raus, wie auf der in diesem Thread schon angegebenen Seite (www.ralph-kutza.de/) von Ralph Kutza - gegen ihn läuft ein (Ermittlungs-?) Verfahren wegen versuchter Erpressung - da hat er wohl dem GV ein wenig zuviel "gesagt" - leider werden immer nur ein Teil der vielen eingescannten Dokumente in meinen Browsern dargestellt und ich kann den Schriftwechsel daher nicht nachvollziehen - hab da aber auch ein Zeitproblem ...

Eines ist für mich auch ohne juristische Ausbildung glasklar: die Person des GV verfügt über keine hoheitliche Gewalt, sonst hätte ich in dieser Angelegenheit (GEZ) Folgepost vom Vollstreckungrichter bekommen. Angekündigt war dieser Brief vom OGV bereits - aber es kam nix. Da bin ich halt in die GV-Sprechstunde um zu erfahren, ob die Vollstreckung nun stattfindet - ich hatte Glück, Nein. Das scheint aber nicht überall so zu laufen, bei mir war es aber so.

Und wenn dem so ist (keine hoheitliche Gewalt), dann liegt für mich als jur. Laie § 132 StGB - Amtsanmaßung vor oder sonst irgendwas, jedenfalls ist irgendwas ziemlich faul am "positiven" Recht. Das müssen wir hier auch nicht weiter rausfinden - ist eh klar, wo die hoheitliche Gewalt fehlt, gilt Handelsrecht. Wir ALLE gehen Verträge ein - ständig.

Unsere Person wird mit der Geburtsurkunde erschaffen, sie gehört uns nicht, wir sollen sie aber ein Leben lang (als Treuhänder) vertreten. Das ist interessant und wirkt nur auf den ersten Blick schizophren.

Alle Gerichte, Gemeinden, Finanz-Dingens und weitere "Körperschaften" sind als Firmen registriert - alle, mit UmsSt-ID und allem, was dazugehört.

Unsere Person als jur. Fiktion ist die Andockstelle für "die" - und wir raffen das nicht und meinen, "wir" wären gemeint. Der Mensch aus Fleisch und Blut, dessen göttliches Geburtsrecht die Freihet ist.

Der Mensch als geistig-sittliches Wesen (vergl. die "Menschenwürde" bei Gerhard Köbler, Juristisches Wörterbuch, 15. Auflage) ist keine Person (Maske), er kann sich aber Personen zulegen und diese vertreten, wenn er möchte. Kurz: der erwachte Mensch hat eine Person, ist aber keine. Der nicht-erwachte Mensch identifiziert sich weiter mit seiner ihm zugewiesenen Person, die sich allerdings im Besitz anderer Kräfte befindet.

Nach meiner Auffassung sind wir gut sichtbar endgültig im totalen Rechtsbankrott angekommen. Darüber könnte ich stundenlang referieren. Nehmen wir als Beispiel nur die Tatsache, dass Personen ohne Amtsausweis und damit ohne hoheitliche Gewalt Urteile und Bescheide ausstellen und vollstrecken, ohne sie mit der gesetzlich vorgesehenen Unterschrift zu versehen! Nach meinen Recherchen wurde unser aller Person nach und nach völlig entrechtet und wir befinden uns zur „toten Sache“ degradiert im Handelsrecht.

Die „BRD“ ist kein Staat (keine Staatsgründungsurkunde vorhanden), sondern eine firmenbasierte Zwangsverwaltung eingesetzt von den alliierten Siegermächten nach Haager Landkriegsordnung. Gregor Gysi hat im Zuge der Snowden Affaire im August 2013 minutenlang in einem Phönix-Interview (ZDF, u.a. auf youtube.de einsehbar) über das Besatzungsstatut und den immer noch laufenden zweiten Weltkrieg gesprochen. Weitere Beweise erspare ich mir hier, es würden den Rahmen bei weitem sprengen.

Der einzige Staat auf diesem Boden ist wohl das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" wie kürzlich wieder offiziell zugegeben wurde:

https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964

Noch interessanter ist das 1973er Urteil unter Vorsitz von Frau Dr. Jutta Limbach - da wird das und einiges mehr festgestellt.

Aber lassen wir das. Wie ich gestern schon feststellte: entweder wir gehen ins Naturrecht und vertreten unsere Person nicht mehr oder wir wehren uns innerhalb der vorgegebenen Gesetze. Beides ist in etwa gleich mühsam. Ich würde gerne mal von einem Juristen wissen, welches Gesetz uns zwingt, "unsere" Person zu vertreten. Ich bin nämlich keine.

Mir ging es bei der GEZ nicht nur um die ca 200 Euro pro Jahr - ich hätte nicht mehr in den Spiegel schauen wollen, wenn ich ohne Widerstand einfach bezahlt hätte. Ob man "gewinnt" oder nicht, spielt da keine Rolle. Roher Gewalt werde ich mich natürlich beugen. Und wegen 200 Euro gehe ich ganz sicher nicht in den Knast. Aber wo Unrecht zum Recht wird, ist Widerstand Pflicht. Die geistige Generalmobilmachung gegen das russische Volk bezahle ich nicht auch noch freiwillig über die GEZ - das ist nur ein Beispiel von ganz vielen.

Grüße - Friedrich

Ersten hat ein GV ein Amt inne und damit hoheitliche Gewalt und zweitens kaufen auch amtliche Stellen ein (VwVfG)

azur @, Donnerstag, 16.07.2015, 12:31 vor 3840 Tagen @ Friedrich 7045 Views

Hallo Friedrich,

ein GV handelt, wenn er als GV kommt, niemals als private Person. Immer wenn ein zur Ausübung des Amtes Berechtigter in dem Amt handelt, ob als z. B. Privater mit Beleihung, oder als Beamter, dann handelt er mit hoheitlicher Gewalt. Eben kraft Amtes.

Dann bzgl. Steuernummer usw.: Sieh mal nach der sogenannten Fiskalverwaltung: "Fiskalverwaltung ist das nicht-hoheitliche Verwaltungshandeln des Staates. Dabei tritt der Staat als ein dem Bürger gleichgestelltes Rechtssubjekt im Rechtsverkehr auf und erfüllt daher keine unmittelbaren öffentlichen Aufgaben gegenüber dem Bürger. Der Fiskus handelt also privatrechtlich, wie seine Bürger, zum Beispiel bei der Deckung seines eigenen Bedarfs. Man spricht in diesem Fall von einem fiskalischen Hilfsgeschäft."
https://de.wikipedia.org/wiki/Fiskalverwaltung

Also z. B. wenn eine Behörde eine private Reinigungsfirma beauftragt oder Büromaterial kauft. Dadurch ist diese noch lange nicht wie andere juristische oder natürliche Personen, sondern kann nur t. w. so handeln (eben in dem wenigens, wo sie das so muss).

Es ist eben ein hoch komplexer Bereich, in dem man sich auskennen muss. Man kann sonst nur wild darüber hinweggehen, wie @L68, der seine Vorurteile bestätigt haben will. Na wenn es irgendwie weiter helfen könnte, aber es führt zu Murx.

Weil es angesprochen wurde: Wenn geregelt wurde, dass das VwVfG nicht direkt anwendbar ist, dann hat das Gründe. Aber es wird letztlich doch von beiden Seiten, meist analog https://de.wikipedia.org/wiki/Analogie_(Recht) angewendet. Denn diese enthält die grundlegenden Regelungsmodelle usw.
Und dann gibt es ja auch noch die VwGO, nicht wahr? Diese regelt etliches sozusagen spiegelbildlich (das hat man auch in den anderen Rechtsmaterien oft so).

Wie gesagt: Dass das nicht jedem, Der es nicht lernte, gleich einleuchtet, bedeutet nichts.

Kann Euch zig Bereiche nennen, wo sich etliche nicht auskennen, darunter auch ich. Das kann man nur gründlich lernen, und muss in etlichem staunen.

Aber hier sind ja schon oft fachlich Versierte von Leute, die nur quasi ein Hunderstel verstanden haben können, weil man vieles eben ohne gründlich Erlernen gar nicht geht, angegangen worden, als ob die Kritiker irgend ein besonderes Wissen hätte. Bei näherem Besehen ist oft leider nichts dahinter. So aber wird das nichts.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: die eine Leser-Zuschrift war ja niedlich.

Und merke: Privatfirmen und staatliche Einrichtungen haben ganz verschiedene Eigentümer, Finanzierungen und Aufgaben. Sich was anderes einreden zu wollen, macht keinen Sinn. Es ist dann, wie sich die Augen verschließen (ab zugleich schreien, der andere sei blind [[freude]]!).

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Gerichtsvollzieher handelt seit 08/2012 rein privat

Friedrich @, Donnerstag, 16.07.2015, 17:07 vor 3839 Tagen @ azur 7001 Views

Danke azur,

man lernt nie aus. Ich aber habe den ultimativen Beweis, dass ein GV keine hoheitliche Gewalt hat: denn nur und einzig alleine aufgrund dieser Tatsache wurde ein Vollstreckungsverfahren gegen mich nicht durchgeführt.

Niemals und unter keinen Umständen wird ein Vollstreckungsverfahren ohne jeden Grund einfach sausen lassen. Niemals.

Und weil ein GV - entgegen Deiner Darstellung - eben sehr wohl als Privatperson (ohne Amt!) auftritt, bastelt man anscheinend schon an einem Artikel 98a GG, wie hier nachzulesen ist:

http://grundrechteforum.de/16109

Willkommen im Rechtsbankrott.

Grüße - Friedrich

Das ist völliger Unfug - Die Reform ist zum einen noch nicht beschlossen und Dein unklarer Fall kann nicht für alles stehen

azur @, Donnerstag, 16.07.2015, 19:05 vor 3839 Tagen @ Friedrich 7001 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 16.07.2015, 19:08

Hallo Friedrich,

man lernt nie aus.

Wahrlich nicht. Aber bei einigen merkt man nichts davon.

Das ist ja total abwegig:

Ich aber habe den ultimativen Beweis, dass ein
GV keine hoheitliche Gewalt hat: denn nur und einzig alleine aufgrund
dieser Tatsache wurde ein Vollstreckungsverfahren gegen mich nicht
durchgeführt.

Aus Deinem Fall, der völlig im Unklaren ist, d. h. es ist weder Näheres bekannt, noch sind die Gründe ersichtlich, warum wer wie auf was entschieden hat, kannst Du doch nicht auf alles schließen. Zumal die Reform des Gerichtsvollzieherwesens doch a) noch läuft, und b) auch Private per Beleihung im hoheintlichen Auftrage handeln.

Weil es bei Dir zu einem Vorgang kam, den hier keiner nachvollziehen kann, und Du nach allem Ersichtlichen, falsch interpretierst, willst Du schließen, der Staat habe sich, irgendwie (gar aus Versehen, und er hat es nicht korrigieren wollen und können) eines seiner wichtigsten Vollstreckungsorgane beraubt. Selbst und ohne Zwang dazu.

Das ist schlicht nur noch absurd.

Google doch doch endlich mal nach mit: reform des gerichtsvollzieherwesens und schränke die Suche auf letzten Monat ein. Und was findet man da?

Bundeskongress
Ein Kurzbericht vom diesjährigen Bundeskongress des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e.V.
http://www.dgvb.de/news/bundeskongress-1

usw. usf.

Wie gesagt: Das ist noch nicht beschlossen, und wenn, dann gibt es doch die Beleihung, so dass Private hoheitlich tätig werden können.

Das ignoriert Du alles in einem fort, um Dir immer wieder einzubilden, Du seiest der "ultimative" Beweis:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsvollzieher_%28Deutschland%29#.C3.9Cberlegungen_zu...
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/235/23594.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung

sowie stetig neue Quellen, wie:

https://www.drb-nrw.de/component/content/archive?id=archive
25.06.2015 - Die in dem Abschlußbericht vorgeschlagene Reform des Gerichtsvollzieherwesens unter Ausweitung der Zuständigkeiten und Einführung eines ..."

Wie gesagt, dass von Dir ist alles nicht mehr nachvollziehbar und schlicht absurd. Und immer wieder widerlegt.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: außerdem sollen bestimmte Stellen des Gerichtsvollzieherwesens verbeamtet bleiben.

PPS: Kopfschüttelsmiley!

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Abermals GEZ, @azur, @Leser68

Leserzuschrift @, Mittwoch, 15.07.2015, 21:25 vor 3840 Tagen @ Leserzuschrift 7287 Views

Da der Faden immer noch läuft und mir auch eine Frage gestellt wurde, hier noch ein weiterer Nachtrag:

@Leser68:
"Letztes Jahr habe ich zweimal eine Vollstreckungs-/Pfändungsankündigung von der örtlichen zuständigen Stelle meines Kreises bekommen, denen ich jeweils widersprochen habe."
- Hast du diesen Widerspruch begründet? Ich finde es bemerkenswert, dass sie deinen Widerspruch nicht einfach abgewiesen und vollstreckt bzw. gepfändet haben.

@Azur
"Und ist eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten?"
- Jawohl, ist enthalten. Nennt sich "Rechtsmittelbelehrung", aber ich vermute, es ist dasselbe. Man macht mich auf die Möglichkeit aufmerksam, beim Verwaltungsgericht bis zum Termin XY Klage einzureichen. Das Schreiben macht insgesamt den Eindruck, als sei man bemüht, gewisse Formfehler und Zweideutigkeiten zu vermeiden.

Da müsste ich nachgucken

Leser68 @, Mittwoch, 15.07.2015, 22:20 vor 3840 Tagen @ Leserzuschrift 7302 Views

Beim ersten Widerspruch gegen den Kreis weiß ich leider nicht mehr wie ich argumentiert habe, weil ich derzeit, aufgrund eines defekten Laptops, nicht mehr an meine Mails von damals komme. Ich kuck morgen mal ob ich noch was schriftliches habe.

Beim zweiten Mal habe ich dann mit dem GG-Artikel zur Meinungsfreiheit bzw. Pressefreiheit argumentiert, weil Medien, wenn sie die Meinungsfreiheit bzw. Pressefreiheit missbrauchen (Ukraine, Russland etc.) diese verwirken. Das Ganze war sogar ungewollt öffentlich zu lesen. [[freude]]

Es kam danach ein Brief, dass sie den Widerspruch an den Einzugsservice geschickt hätten.

Vom Einzugsservice in Köln kam dann irgendeine Begründung warum sie trotzdem weiterhin die Haushaltsabgabe verlangen dürfen.

Vom Kreis kam aber nie mehr was und vom Einzugsservice bisher nur immer wieder jedes Quartal eine Rechnung.

Ja, das ist ein anderes Wort dafür - und was darin steht, sehr wichtig

azur @, Donnerstag, 16.07.2015, 12:11 vor 3840 Tagen @ Leserzuschrift 7201 Views

Hallo Leser,

@Azur
"Und ist eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten?"
- Jawohl, ist enthalten. Nennt sich "Rechtsmittelbelehrung", aber ich
vermute, es ist dasselbe. Man macht mich auf die Möglichkeit aufmerksam,
beim Verwaltungsgericht bis zum Termin XY Klage einzureichen. Das Schreiben
macht insgesamt den Eindruck, als sei man bemüht, gewisse Formfehler und
Zweideutigkeiten zu vermeiden.

Ja, das ist ein anderes Wort dafür - und was darin steht, sehr wichtig.

Das soll einem eigentlich den weiteren Weg weisen.

Habe an anderer Stelle das eigentlich für Dich bestimmte niedergelegt: "Wenn übrigens in dem Widerspruchsbescheid von betroffenen Beamten irgendwas gefaselt wird, dann kann das eine Finte sein. Mit sicherheit ist es der Versuch Verantwortung abzuschieben. Oder eben Kläger im Unklaren über den richtigen Klagegegner zu halten. Da habe ich schon als Referendar wüste Szenen im Gerichtssaal erlebt (das läuft natürlich alles meist vor Landgericht Zivilsachen sehr ruhig ab, aber es tobt schon zuweilen kurz), denn der geschädigte Kläger hatte erst einmal drei verklagne müssen, um herauszufinden, wer der richtige Klagegegner ist, und dann 2 negative Kosten zu tragen, weil die ja, die sogar lächelnd da sitzen blieben (normalerweise eilt man von dannen), gut bezahlt worden waren. Ekelhaft soetwas."

Viel Erfolg!

Viele freundliche Grüße

azur

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GEZ-Widerspruch

Leserzuschrift @, Donnerstag, 16.07.2015, 12:56 vor 3840 Tagen @ Leserzuschrift 7095 Views

Mich würde zum Thema GEZ als stiller Leser des Forums mal interessieren, ob man davon ausgehen kann, dass man nun seine Ruhe hat, wenn man Anfang Dezember dem festgesetzten Bescheid widersprochen hat und seither nichts mehr kam. Ich habe denen eine Frist von 8 Tagen gesetzt, mir Unterlagen und Nachweise zur juristischen Überprüfung der Firma und ihrer Mitarbeiter zukommen zu lassen, da ich sonst von Amtsanmaßung und arglistiger Täuschung ausgehen muss. Ich habe angekündigt, dass ich nach Verstreichen der Frist die Forderung ab diesem Zeitpunkt mit voller Rechtswirksamkeit für ungültig erkläre. Bei der Briefflut, die die zu bewältigen haben, ist die Frist bestimmt verstrichen, bevor er einen Brieföffner gesehen hat.

Widerspruch hat zwei Seiten: a) Fristwahrung b) Begruendung ...

CrisisMaven ⌂ @, Donnerstag, 16.07.2015, 13:21 vor 3839 Tagen @ Leserzuschrift 7203 Views

ob man davon ausgehen kann, dass man nun seine Ruhe hat, wenn man Anfang Dezember dem festgesetzten Bescheid widersprochen hat und seither nichts mehr kam.

Nein, die koennen sich beliebig Zeit lassen oder beliebig schnell sein. Derzeit werden sie

a) ueberarbeitet/ueberwaeltigt

b) unsicher sein, wie sie weiter vorgehen sollen.

Ich habe denen eine Frist von 8 Tagen gesetzt, mir Unterlagen und Nachweise zur juristischen Überprüfung der Firma und ihrer Mitarbeiter zukommen zu lassen, da ich sonst von Amtsanmaßung und arglistiger Täuschung ausgehen muss.

Das ist relativ unerheblich. Da mit einem Widerspruch dem Rechtssuchenden ja erstmal gedient ist, d.h. der Bescheid wird nicht (mehr) rechtskraeftig, ist er nicht mehr "beschwert". Was er sich sonst so denkt, interessiert rechtlich nicht.

Ich habe angekündigt, dass ich nach Verstreichen der Frist die Forderung ab diesem Zeitpunkt mit voller Rechtswirksamkeit für ungültig erkläre.

Das kann man gerne tun. Nur wirksam ist es nicht. Schon mal mit Parkgebuehren, Steuern, als ueberhoeht empfundenen Restaurantrechnungen probiert???

Bei der Briefflut, die die zu bewältigen haben, ist die Frist bestimmt verstrichen, bevor er einen Brieföffner gesehen hat.

Welche Frist? Es gibt keine, ausser in der Phantasie.

Ausserdem wird das sofort geoeffnet. Dann kommt es in eine Akte, geht zum Sachbearbeiter, der macht irgendeinen Wiedervorlage-Vermerk und dann ist den Formalien Genuege getan.

Da ein Widerspruch aber wegen mangelnder Begruendung abgewiesen werden kann (und mit Begruendung dann, wenn diese nicht "durchgreift" nach Ansicht der Behoerde), ist das einfach nur die Ruhe vor dem Sturm. Wer dem Windgott solche Briefe schriebe und dann sagen wuerde, dass, da seit drei Monaten kein Sturm mehr auftrat, das "gewirkt" habe, den wuerde man auch nur milde belaecheln ...

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Widerspruchsverfahren können sich lange, auch ein Jahr lang, hinziehen - Fristen (ed)

azur @, Donnerstag, 16.07.2015, 13:47 vor 3839 Tagen @ Leserzuschrift 7107 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 16.07.2015, 13:53

Mich würde zum Thema GEZ als stiller Leser des Forums mal interessieren,
ob man davon ausgehen kann, dass man nun seine Ruhe hat, wenn man Anfang
Dezember dem festgesetzten Bescheid widersprochen hat und seither nichts
mehr kam.

Siehe Betreff.

Ich habe denen eine Frist von 8 Tagen gesetzt,

Und warum sollte die das beeindrucken? Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, worauf man sie da festnageln kann (gem. Gesetzesbindung der Vw aus GG).

Die haben da ihre Anläufe, wobei z. B. Anwälte da verschiedentlich nachhelfen können (es gibt da einige Möglichkeiten, die man kennen muss - Interessierte können sich auch Skripten zum Verwaltungsrecht hernehmen, wo das aufgeführt wird. Ist t. w. sehr übersichtlich, t. w. aber auch kompliziert).

mir Unterlagen und
Nachweise zur juristischen Überprüfung der Firma und ihrer Mitarbeiter
zukommen zu lassen, da ich sonst von Amtsanmaßung und arglistiger
Täuschung ausgehen muss. Ich habe angekündigt, dass ich nach Verstreichen
der Frist die Forderung ab diesem Zeitpunkt mit voller Rechtswirksamkeit
für ungültig erkläre. Bei der Briefflut, die die zu bewältigen haben,
ist die Frist bestimmt verstrichen, bevor er einen Brieföffner gesehen
hat.

Es ist, wie beschrieben: Für Rechtsbehelfe gibt es Fristen, die aber zumeist a) ab Zustellung laufen, und b) meist angegeben sein müssen.

Wenn nicht: siehe wie gesagt: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=361221

Die VwGo sagt da entscheidendes aus.

Fristen für Widerspruchsverfahren: https://de.wikipedia.org/wiki/Widerspruchsfrist

Der Widerspruchsbescheid kann abgewartet werden. Man kann aber schon klagen vor dessen Erhalt, wenn die Beschwer (Fachbegriff) schon da ist. Solange z. B. der Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet (Regelfall, aber Ausnahmen und Möglichkeit der Vw sofortige Vollziehung anzuordnen: https://de.wikipedia.org/wiki/Sofortige_Vollziehung , dann müsste man ggfs. bei Gericht die (Wieder-)Herstellung der: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufschiebende_Wirkung beantragen: 80Ver Verfahren ), dann ist oft noch keine Beschwer da. Erst wenn man z. B. etwas muss, z. B. Zahlen usw.

Alles nicht so einfach, auch nicht im Studium.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: Fristen werden immer anfänglich geprüft und ggfs. gewürdigt.

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