IOU =Geldsurrogat, - als Zahlungsmittel nutzbar. Annahmezwang! Dritter besteht aber nicht (kein GZ/StZM->kein Geld) LG. (oT)

Silke, Mittwoch, 08.07.2015, 13:04 (vor 3847 Tagen) @ Leserzuschrift1155 Views

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