Bitcoin ETF (edit: offenbar ETN) seit heute in D bei tradegate handelbar

Fabio ⌂ @, München, Mittwoch, 08.07.2015, 11:22 vor 3501 Tagen 3136 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 08.07.2015, 11:37

http://bitcoinblog.de/2015/07/08/seit-heute-kann-man-an-auf-der-deutschen-borse-tradega...

"Der ETF BITCOIN XBT wird seit dem 18. Mai auf der schwedischen Börse Nasdaq Nordic gehandelt. Die steigende Nachfrage – an manchen Tagen wurden Anteile im Wert von bis zu 2.000 Bitcoins umgesetzt – dürfte für Tradegate wohl der Grund gewesen sein, den ETF ebenfalls anzubieten. Seit heute ist der XBT nun auf tradegate handelbar. Die WKN-Nummer ist A18KCN. Anleger, die in den Fond investieren, erhalten Anteile, die jeweils 0,005 Bitcoin repräsentieren. 200 Anteile entsprechen also einem Bitcoin."

Offenbar ist noch kein Stück gehandelt worden, man kann also noch der erste sein :D

Wie läuft das mit tradegate? Sind die bei den üblichen Onlinke-Brokern als Handelsplatz hinterlegt?

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“We are on strike against the dogma that the pursuit of one’s happiness is evil. We are on strike against the doctrine that life is guilt." John Galt

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Bei Consors ist tradegate als Platform verfügbar (oT)

thrive @, im grünen Herz des Wahnsinns, Mittwoch, 08.07.2015, 11:25 vor 3501 Tagen @ Fabio 2538 Views

- kein Text -

Comdirect hat die Tradegate-Plattform ebenfalls im Angebot (oT)

Hasso, Mittwoch, 08.07.2015, 11:28 vor 3501 Tagen @ Fabio 2650 Views

- kein Text -

Flatex ebenfalls (oT)

Broesler, Mittwoch, 08.07.2015, 11:29 vor 3501 Tagen @ Fabio 2504 Views

- kein Text -

Verkaufsprospekt

Fabio ⌂ @, München, Mittwoch, 08.07.2015, 11:34 vor 3501 Tagen @ Fabio 2777 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 08.07.2015, 11:46

Ich weiss, es gilt inzwischen als etwas "old school" sich Prospekte vor dem Kauf durchzulesen, aber bei dem ETF fände ich es sogar ganz interessant.

Leider bin ich entweder blind oder doof, aber den VKP scheint es nur auf schwedisch zu geben (die Schweden sind doch sonst so anglophil?!):

http://www.xbtprovider.com/downloads/Prospectus.pdf

Edit:

Es ist offenbar nur ein Zertifikat, noch dazu mit 2,5% Mgt Fee pro Jahr kein billiges. Hinter der Offerte steht KNC Mining aus Schweden.
http://www.xbtprovider.com/lang_en

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Bitcoins, eigenlich ein neuer Beitrag

Efímera @, Mittwoch, 15.07.2015, 18:24 vor 3493 Tagen @ Fabio 2340 Views

http://bitcoinblog.de/2015/07/08/seit-heute-kann-man-an-auf-der-deutschen-borse-tradega...

"Der ETF BITCOIN XBT wird seit dem 18. Mai auf der schwedischen Börse
Nasdaq Nordic gehandelt. Die steigende Nachfrage – an manchen Tagen
wurden Anteile im Wert von bis zu 2.000 Bitcoins umgesetzt – dürfte für
Tradegate wohl der Grund gewesen sein, den ETF ebenfalls anzubieten. Seit
heute ist der XBT nun auf tradegate handelbar. Die WKN-Nummer ist A18KCN.
Anleger, die in den Fond investieren, erhalten Anteile, die jeweils 0,005
Bitcoin repräsentieren. 200 Anteile entsprechen also einem Bitcoin.
"

Offenbar ist noch kein Stück gehandelt worden, man kann also noch der
erste sein :D

Wie läuft das mit tradegate? Sind die bei den üblichen Onlinke-Brokern
als Handelsplatz hinterlegt?


Ich weiss nicht, worum es sich bei Bitcoins handelt, lese ( als Pasivleser ) hier desöfteren darüber und sehe beim Durchblättern der Tageszeitung gerade dies:

La policía arresta por estafa a los creadores del ‘bitcoin español’
Joaquín Gil Madrid

La firma atrapó 50 millones de 50.000 pequeños inversores. Los agentes arrestan a 20 miembros de este sistema de fraude.

Will heissen, ein Bitcoin Betreiber und weitere 20 Personen sind wegen Betruga an 50 000 Kleinanlegern festgenommen worden.
Die Quelle ist El Pais. ( ist das schon urheberrrechtlich bedenklich ?)

Schneeballsystem

Fabio ⌂ @, München, Freitag, 17.07.2015, 10:08 vor 3492 Tagen @ Efímera 2309 Views

Will heissen, ein Bitcoin Betreiber und weitere 20 Personen sind wegen
Betruga an 50 000 Kleinanlegern festgenommen worden.
Die Quelle ist El Pais. ( ist das schon urheberrrechtlich bedenklich ?)


Das war kein "Bitcoin Betreiber", sondern offenbar der Betreiber eines Schneeballsystems, der den Leuten erzählt hat, sowas ähnliches wie Bitcoin aufbauen zu wollen. Es gibt leider viele solcher "Angebote", nicht nur in Spanien, das hat aber nichts mit Bitcoin an sich zu tun.

http://cointelegraph.com/news/114867/police-crackdown-on-50-million-spanish-virtual-cur...

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Die Generalanwältin des EuGH sieht Bitcoin als Zahlungsmittel

Fabio ⌂ @, München, Freitag, 17.07.2015, 10:20 vor 3492 Tagen @ Fabio 2238 Views

http://coinwelt.de/2015/07/die-generalanwaeltin-des-eugh-sieht-bitcoin-als-zahlungsmittel/

Für Juristen ist vielleicht der verlinkte Volltext des Plädoyers interessant, speziell in Hinblick auf die unterschiedlichen Interpretationen einer EU-Richtlinie in diversen europäischen Sprachen (ich wusste bisher nicht, dass ein und dieselbe EU-Richtlinie sprachlich so unterschiedlich ausgelegt werden kann):

http://curia.europa.eu/juris/celex.jsf?celex=62014CC0264&lang1=en&type=TXT&...

Zitat:

Es stellt sich jedoch im Hinblick auf den vorliegenden Fall des Umtauschs von schwedischen Kronen, die im Königreich Schweden gesetzliche Zahlungsmittel sind, und Bitcoins, die in keinem Staat gesetzliche Zahlungsmittel sind, die Frage: Müssen beide Zahlungsmittel, die am Umtausch beteiligt sind, gesetzliche Zahlungsmittel sein?

30. Der Wortlaut des Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Mehrwertsteuerrichtlinie gibt auf diese Frage keine eindeutige Antwort.

31. Zwar kann insbesondere die deutsche Sprachfassung der Vorschrift so verstanden werden, dass beide Zahlungsmittel, die am Umtausch beteiligt sind, gesetzliche Zahlungsmittel sein müssen („Devisen […], die gesetzliches Zahlungsmittel sind“).

32. Bereits in der englischen Sprachfassung ist jedoch nur von „currency“ im Singular die Rede. Dem englischen Wortlaut würde daher auch ein Umtausch genügen, an dem nur auf der einen Seite ein gesetzliches Zahlungsmittel beteiligt ist, wie im vorliegenden Fall die schwedische Krone.

33. Noch offener ist die finnische Sprachfassung formuliert, die für Devisen gar nicht erfordert, dass sie gesetzliche Zahlungsmittel sind, sondern nur für Banknoten und Münzen(15). In unbarer Form könnten danach sämtliche Währungen – auch virtuelle wie die Bitcoins – von der Steuerbefreiung erfasst sein.

34. Die italienische Sprachfassung stellt darüber hinaus sogar in Frage, ob die beteiligten Zahlungsmittel überhaupt gesetzlichen Status haben müssen. Danach sind Umsätze, die sich auf Zahlungsmittel „con valore liberatorio“ beziehen, von der Steuer befreit. Die schuldbefreiende Wirkung des Zahlungsmittels ist somit nach dieser Sprachfassung entscheidend. Es wird hingegen nicht der Ausdruck „corso legale“ verwandt, der im Italienischen gesetzliche Zahlungsmittel bezeichnet, wie sich u. a. aus Art. 10 Abs. 2 der Verordnung Nr. 974/98 ergibt(16), und der auch in Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie Verwendung findet. Auch Bitcoins können aber schuldbefreiende Wirkung haben, wenn dies von den jeweiligen Parteien so vereinbart wurde.

35. Aufgrund der unterschiedlichen Sprachfassungen kann die Frage, auf welche Zahlungsmittel sich die Steuerbefreiung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Mehrwertsteuerrichtlinie bezieht, nur mit Hilfe des Zwecks der Steuerbefreiung geklärt werden(17). Dabei ist im vorliegenden Fall nur zu prüfen, ob der Umtausch eines gesetzlichen Zahlungsmittels in ein reines, aber nicht gesetzliches Zahlungsmittel vom Zweck der Steuerbefreiung umfasst ist.

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