Charly Brown bringt es auf den Punkt (Copyright?)

Vatapitta @, Sonntag, 05.07.2015, 17:05 vor 3851 Tagen 6221 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 05.07.2015, 17:35

Moin moin @ all,

so einfach lassen sich "komplizierte" Themen verdeutlichen:

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Ich bin mir wegen des Copyright nicht sicher. @ Chef eventuell löschen.


Vatapitta [[smile]]

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

Danke! Ich habe es mir sofort gesichert! (oT)

Mephistopheles @, Datschiburg, Sonntag, 05.07.2015, 19:05 vor 3851 Tagen @ Vatapitta 1946 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 05.07.2015, 19:21

- kein Text -

--
Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc

Zum Copyright

Chef @, Sonntag, 05.07.2015, 20:16 vor 3851 Tagen @ Vatapitta 2780 Views

Ich bin mir wegen des Copyright nicht sicher. @ Chef eventuell löschen.

Aus den Hinweisen zum Copyright:

Das direkte Einbinden von Bildern/Charts mit den [img][/img]-Zeichenfolgen ist entsprechend dem EuGH-Urteil C-348/13 vom 21. Oktober 2014 unproblematisch.
Hier die Links: http://www.new-media-law.net/ger/aktuelles/Eugh-Framing.html und http://www.new-media-law.net/ger/aktuelles/EuGH_C_348_13_Framing.pdf

Die entscheidenden Punkte 15 und 16 auf Seite 5:

15 Was speziell die Fallgestaltung betrifft, bei der ein Dritter auf einer Webseite ein geschütztes Werk, das bereits auf einer anderen Webseite frei öffentlich wiedergegeben wurde, mittels eines Internetlinks einstellt, hat der Gerichtshof …… entschieden, dass eine solche Wiedergabehandlung, da sie sich desselben technischen Verfahrens bedient, das schon für die Wiedergabe des Werkes auf einer anderen Webseite verwendet wurde, nur dann als „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 einzustufen ist, wenn die Handlung gegenüber einem neuen Publikum erfolgt.

16 Ist dies nicht der Fall, insbesondere weil das Werk bereits auf einer anderen Webseite mit Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber für alle Internetnutzer frei zugänglich ist, kann die betreffende Handlung nicht als „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 eingestuft werden …

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