Stellungnahme der Bundesregierung zum Thema "Reichsbürger"

Sylvia @, Samstag, 04.07.2015, 14:52 vor 3851 Tagen 6416 Views

Von Fefe:
Die Linken haben eine Kleine Anfrage gestellt, wie das denn jetzt mit dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich ist, und ob die Bundesregierung nicht mal langsam zu den Thesen der "Reichsbürger" Stellung nehmen möchte. Hier ist die Antwort:

"Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist."

Was bedeutet das jetzt? Fleisch? Fisch? Beides? Keines?

Nicht Rechtsnachfolger (edit)

Rybezahl, Samstag, 04.07.2015, 15:38 vor 3851 Tagen @ Sylvia 5757 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 04.07.2015, 16:08

In der Drucksache 18/5178 wird unter Frage 15 auf die Drucksache 18/4076 Frage 17 verwiesen, in der auf BVerfGE 36, 1 Seite 16 verwiesen wird, wo folgendes zu lesen ist:

"1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes)."

Erstaunlich. Da der deutsche Staat nach Hitler nicht untergegangen ist, sondern neu organisiert wurde, kann es sich bei der BRD nicht um den Rechtsnachfolger handeln. Ein Staat kann ja unmöglich sein eigener Nachfolger sein, dazu müsste erst ein neuer Staat gegründet werden - was aber nicht der Fall ist.

So die Position des Bundesverfassungsgerichtes (keine Garantie auf Richtigkeit von mir).

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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Siehe auch BVerfGE 77, 137 (155)

Rybezahl, Samstag, 04.07.2015, 16:25 vor 3851 Tagen @ Rybezahl 4848 Views

In Drucksache 18/4076 auch als Quelle angegeben:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html#Rn045

"a) Der deutsche Staat ist weder mit der Kapitulation seiner Streitkräfte, der Auflösung der letzten Reichsregierung im Mai 1945 noch durch die Inanspruchnahme der "obersten Gewalt in Bezug auf Deutschland", einschließlich aller Befugnisse der deutschen Staatsgewalt, durch die vier Hauptsiegermächte am 5. Juni 1945 (vgl. Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, S. 7 ff.) völkerrechtlich erloschen; die Vier Mächte erklärten vielmehr ausdrücklich, daß die Inanspruchnahme dieser Gewalt nicht die Annektierung Deutschlands bewirke.
[...]
Diese rechtlichen Vorgänge belegen, daß die beteiligten Staaten vom Fortbestehen des deutschen Staates bis zu diesem Zeitpunkt ausgingen.
50
b) Das Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 und der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949 änderte am Fortbestand des deutschen Staates nichts; beide Vorgänge erfüllten nicht einen völkerrechtlichen Tatbestand des Staatsuntergangs.
51
aa) Weder das Grundgesetz selbst (s. o. C I 3 c) noch die auf seiner Grundlage gebildeten Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland haben diesen Vorgang als Untergang des deutschen Staates bewertet. Die Bundesrepublik Deutschland betrachtete sich vielmehr von Beginn an als identisch mit dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich. An dieser Subjektsidentität hat nichts zu ändern vermocht, daß sich die gebietsbezogene Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland auf den räumlichen Anwendungsbereich des Grundgesetzes beschränkt. Selbst eine endgültige Statusänderung von Teilen seines Staatsgebiets ändert nach Völkerrecht die Identität eines staatlichen Völkerrechtssubjekts nicht."

Die LINKE sollte derartige Anfragen in Zukunft unterlassen.

[[euklid]]

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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Korrektur

Rybezahl, Samstag, 04.07.2015, 16:57 vor 3851 Tagen @ Rybezahl 4718 Views

In der Drucksache
18/5178 wird
unter Frage 15 auf die Drucksache
18/4076
Frage 17 verwiesen, in der auf
BVerfGE 36, 1
Seite 16
verwiesen wird

Es wird in Drucksache 18/5178 (Frage 7 und Frage 15) auf Drucksache 18/4076 Frage 27 (nicht 17) verwiesen.

Entschuldigung, aber die Hitze...

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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Das ist einerseits absolut nichts Neues und andererseits steht es doch darin

azur @, Sonntag, 05.07.2015, 00:10 vor 3851 Tagen @ Sylvia 4251 Views

Hallo Sylvia,

diese Konstruktion ist die bisher gut, weil schon lang bekannte.

" Auswärtiges/Antwort - 30.06.2015

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033)."
aus der Quelle von fefe.

Im internationalen Vergleich wird es noch weitere Konstruktionen geben, die dem geschichtlichen Verlauf Rechnung tragen, auf Grund von Gebietsänderungen, Einverleibungen, Separationen usw.

(man lesen allein die Geschichte Dänemarks, was es da alles gab. So z. B. t. w. Gebietshoheit, aber ohne Recht auf stehendes Heer usw. Das gab es auf Grund von Machtwechseln, Erbteilungen und Kriegsfolgen).

Viele freundliche Grüße

azur

--
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

So auch Wiki (edit)

Rybezahl, Sonntag, 05.07.2015, 00:54 vor 3851 Tagen @ azur 4001 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 05.07.2015, 01:21

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich_in_den_Grenzen_vom_31._Dezember_1937

Zitat:
"Der 31. Dezember 1937 wurde erstmals auf der Außenministerkonferenz in Moskau 1943 als Stichtag zur Definition der deutschen Reichsgrenzen vor der territorialen Ausdehnung benannt. Im Londoner Protokoll von 1944, auf der Potsdamer Konferenz von 1945 sowie in mehreren darauf folgenden Rechtsakten bezogen sich die seinerzeitigen Siegermächte auf dieses Datum, um „Deutschland als Ganzes“ in geographischer Hinsicht zu erfassen, was letztlich auch „fast ganz einhelliger Auffassung“ unter den Staats- und Völkerrechtlern entsprach.[1]

Aufgrund der völkerrechtlichen Kontinuität des Deutschen Reiches in Form der Bundesrepublik Deutschland erhob diese bis zum Warschauer Vertrag (1970) Ansprüche auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches, die seit der Aufteilung des Reiches formal lediglich unter polnischer und sowjetischer Verwaltungshoheit standen. Mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 und dem Inkrafttreten völkerrechtlicher Verträge wurde die Frage der Grenzen Deutschlands abschließend geklärt."

Ich nehme an, "dem hat die Bundesregierung nichts hinzuzufügen". Darüber kann man sich jetzt ärgern, oder nicht.

Die Sowjets hätten ja auch so argumentieren können, mit der DDR als "völkerrechtliche Kontinuität". Wäre da nicht der Zerfall gekommen.

So aber wurde die DDR aufgelöst. Im Gegensatz zur BRD ist die DDR als völkerrechtliche Kontinuität des Staates "Deutsches Reich" ausgefallen.

Die bestehende Organisation des Staates Deutschland sowie dessen Gebiet sind international anerkannt.

Die Forderung nach einer "wahren Regierung" gleicht der Forderung nach der Auflösung des Staates "Deutsches Reich" und der Bildung eines neuen Staates*. Dies impliziert die Vernichtung aller Auslandsschulden (ausgenommen sind Staaten, die freiwillig Schulden erben). Die Frage der Gebietsgrenzen lässt sich in Akzeptanz bestehender Gegebenheit beantworten oder kriegerisch.

Zuerst müsste aber das deutsche Volk in freier Abstimmung eine Verfassung erlassen. [[freude]]


* Der Name des Staates ist nicht der Staat. Das Bezeichnende ist nicht das Bezeichnete.

--
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Lass uns eine Glaubensgemeinschaft bilden

Isländer @, Dienstag, 07.07.2015, 21:01 vor 3848 Tagen @ azur 2502 Views

... Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger
Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches
Reich" nicht untergegangen
und die Bundesrepublik Deutschland nicht
sein Rechtsnachfolger
, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt
identisch ist
...
Viele freundliche Grüße

azur

http://www.verfassungen.de/de/de19-33/verf19-i.htm

Wenn ich heute so ab Artikel 119 ff. durch klicke


http://dejure.org/gesetze/GG/119.html

(119, 120, 123(2), 125, 127 und 133; da sind wir ein "vereinigtes Wirtschaftsgebiet", 130(1), 135a(1) als kann-Bestimmung, 139 (Alliiertenvorbehalt), 140 (regelt den ersten Link in diesem Beitrag), 143b (verschleiert einige Reparationszahlungen) und 145 (Berlin gehört nicht zu D.)

wünsche ich mir, dass Artikel 146 alles Andere ersetzt.

Aber da Michel das nicht rafft:

Lass uns eine Glaubensgemeinschaft nach Artikel 140 GG respektive Artikel 137 WRV (2) gründen, der sich alle anschließen können.

Wir glauben an Artikel 146, an PEGIDA, an Bismarck…

Frage an Dich als Experten:
Gäbe es dafür Fördermittel?

http://www.multicult.fm/projekte/junge-kulturreporter

Dann könnten wir hier weiter zwar umsonst schreiben, aber vielleicht nicht mehr kostenlos…
Die erfolgreichsten Projekte sind manchmal die, an welche keiner glaubt.


Verzweifelt und Gruß Dir
Isländer

--
Alle meine Beiträge stelle ich unter Vorbehalt zukünftiger Erkenntnisse.
Die Zeiten des direkten Beweises sind vorbei.
18tm4vxxbKH878xhLWGMhdhtx3rJ16Jc2P

Haha, Mittel hätte ich auch gern

azur @, Mittwoch, 08.07.2015, 02:50 vor 3848 Tagen @ Isländer 2357 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 08.07.2015, 02:54

Hallo Isländer,

Wir glauben an Artikel 146, an PEGIDA, an Bismarck…

Hast Du mal gelesen, was für ein wildes Jugendleben der führte, der Otto?


Frage an Dich als Experten:
Gäbe es dafür Fördermittel?

Super: Her mit Mitteln! Aber woher nehmen?

Wenn Du bei der Suche etwas ermittelst, dann... So wie das hier:


http://www.multicult.fm/projekte/junge-kulturreporter

Dann könnten wir hier weiter zwar umsonst schreiben, aber vielleicht
nicht mehr kostenlos…
Die erfolgreichsten Projekte sind manchmal die, an welche keiner glaubt.

Manchmal.

Das schlägt einen schönen Bogen zu der von Dir eingangs erwähnten Sache.

Alles was so zum Projekt Verfassung so in den letzten Jahren hörte, und das immer noch als eine Hoffnungsspritze verwendet werden kann:

BDI Präsident Keitel: Deutsche sollen Euro-Opfer bringen -"nationale Kompetenzen abgeben"

Leitartikel der Berliner Zeitung fordert Volksabstimmung über neue deutsche Verfassung - Dank GR?

"Wie prognostiziert: Vosskuhle redet über Volksabstimmung, “neues Grundgesetz”, “europäischer Bundesstaat”

""Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle gestern im “Focus”:

“Wenn wir einen europäischen Bundesstaat schaffen, dann brauchen wir eine neue Verfassung und dann muss das Volk beteiligt werden. Das kann über eine direkte Abstimmung über einen vorher erarbeiteten Verfassungsentwurf geschehen oder über einen Konvent, der speziell dafür gewählt wird.“

Eine Nationalversammlung nach dem Vorbild der Paulskirche wäre das, sagt Vosskuhle,

“und dann das Modell des Verfassungskonvents, der stellvertretend für das Volk ein neues Grundgesetz erarbeitet.“

(ein Schelm, wer da nicht gleich an diese sozialdarwinistische Tarnorganisation "Konvent für Deutschland" denkt - Ha! und die Freunde einer Deutschen Verfassung werden sich zum Großteil an der Nase durch den Ring führen lassen! Garantiert. - Und die "Gut"mütigen werden sagen: "nun ist alles gut" - Feige Naivlinge, die es immer und überall gibt!)

Die werden einen Konvent bestimmen, der ähnlich der Bundesversammlung gestaltet ist: Und bums - ehe man es sich versieht, ist ein neues Grundgesetz geschaffen.

Die Rechte werden soweit es geht an die EU abgetreten und aus die Maus."
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=261667

"Die Wohlfahrtsverluste werden erheblich sein."

Fördermittel, immer her damit... Feine Sache.[[freude]]

Und wie heißt es so schön:
"Auch an trüben Tagen,
sollst Du nicht verzagen"

Viele freundliche Grüße

azur

--
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