Akte Mundlos bleibt geheim

SFA, Mittwoch, 01.07.2015, 11:11 (vor 3853 Tagen) @ Dragonfly2369 Views

cf.
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/06/29/akte-mundlos-bleibt-geheim/

Auszug reicht:
"Zudem bestehe kein Anspruch, da es sich überwiegend um Personalakten oder Dokumente des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) handele, die vom Informationszugangsanspruch generell ausgenommen seien. Die übrigen Unterlagen seien als Verschlusssachen eingestuft seien, da ihre Offenlegung nachteilige Auswirkungen auf sicherheitsempfindliche Belange der Bundesrepublik Deutschland haben könnte."

Jihaaa! Ich hab auch sichheitsempfindliche Belange, wenn ich illegal für meinen Vorteil arbeite und angestellt habe :P

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“If there is evil in the world, it lies within the heart of mankind”
Knowledge - Communication - Tolerance


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