Ah, Danke - @all: Das o. g. TS-Video ist 2 min 38 sec lang
Hallo BL,
vielen Dank für den Hinweis.
Als Legastheniker sehe ich manches erst nach einer Weile... Meist z. B. wenn die Editionsrechte weg sind.
Und dann ein Missverständnis, das nicht hätte sein müssen*. Vielleicht gibts Du mir besser so einen Hinweis etwas simpler
- danke sehr.
Schreibfehler in rechtlich relevanten Dingen werden übrigens so angefochten: http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
Siehe auch: " 2. Anfechtungsgründe:
a) Erklärungsirrtum gem. § 119 I 2. Alt. BGB: Erklärende äußert etwas anderes, als er äußern will, z.B. Versprechen, verschreiben, vergreifen"
aus: http://ranieri.jura.uni-saarland.de/Lehrangebot/Examen/Tutorium/Materialien/Anfechtung.htm
Die Erstesemster wissen auch, dass fehlerhaft gezählte Handzeichen bei einer Auktion (der Winkende wollte nur noch einen Schoppen), ebenfalls keinen Erklärungswillen haben (siehe die so unscheinbare, aber elemantar wichtige: https://de.wikipedia.org/wiki/Willenserkl%C3%A4rung ).
Das habe ich alles nicht gewollt..!
Viele freundliche Grüße
azur
* in der frühen DDR gab es Rituale für die sogenannte sozialistische Selbstkritik. Gängige Formel dafür: "Ich bitte um eine harte, aber gerechte Strafe."
http://www.amazon.de/Sozialistische-Bildungshefte-Kritik-Selbstkritik-Entwicklungsgeset...
(Es gab auch Versuche eine sozialistische Hochzeit zu installieren: https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialistische_Eheschlie%C3%9Fung, die sich aber im großen Unterschied zur Jugendweihe nicht durchsetzen konnte)
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ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.