Heizungspflicht für Vermieter

aliter, Mittwoch, 24.06.2015, 23:25 (vor 3864 Tagen) @ azur3044 Views

Wohl dem,

der nicht auf die Gunst des Vermieters angewiesen ist und selbst wärmen
kann.

Eher doch: Wohl dem Vermieter, der in kluger Voraussicht die Investition nicht gescheut hat, und Einzelwohnungsheizungen (sog. Etagenheizungen) geplant hat.
Der Mieter hat m.W. ein Recht auf 22 Grad warme Badezimmer, wobei die anderen Zimmer 20 Grad haben müssen.
Ergo darf die Heizung wg. "Global warming" voraussichtlich ganzjährig durchlaufen.

Überdies stimme ich dem Erstposter vollumfänglich zu: 2000 Jahre fleissige Hände haben ein märchenhaftes "Musterländle" zustande gebracht. Ich hoffe, unsere "Bereicherer" aus karstigen Steinwüsten wissen das zu schätzen. mfg


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.