Nachtrag: Deutsche Häftlinge verlieren Rentenaspruch...
Noch ein Nachtrag zur Frage: Ein deutscher Häftling verliert mit Haftantritt seine rentenrechtliche Zeit, er hat Arbeitspflicht, aber es werden für ihn während der Haftzeit keine Rentenbeiträge bezahlt. Der Flüchtling / Asylbewerber kann noch so kriminell sein, er hat einen Rentenanspruch bzw für ihn werden Beiträge bezahlt … wenns stimmt... mich interessiert die Wahrheit
Danke für Infos dazu
Gruss Udo