Frage an die Fachleute: Rentenersatzzeiten bei Flüchtlingen / Asylbewerbern, werden die etwa bevorzugt???
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 24.06.2015, 14:02
Fakt ist: Die Bundesregierung hat ja Asylbewerbern unlängst den Zugang zu deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Und er soll noch mehr gelockert werden:
Alles gut und schön. Was ich hörte, aber nicht nachprüfen kann: Nach § 58 SGB VI liegt Arbeitslosigkeit vor, wenn ein Asylbewerber oder Flüchtling sich dann sofort arbeitslos meldet, sobald er nach den neuen Bestimmungen legal arbeiten darf – und ab dann läuft seine beitragsfreie Zeit für die deutsche Rentenversicherung. Dass heißt, er hat eine rentenrechtliche Zeit, genauer gesagt Rentenersatzzeit.
Wenn das stimmt, dann käme auf die jüngeren Beitragszahler eine kaum abzuschätzende Welle zu, welche die jüngeren Beitragszahler einmal zahlen müssen… neben den bekannten hohen Beiträgen für die geburtenstarken Jahrgänge...
Ist das so richtig? Haben Flüchtlinge / Asylbewerber aus Nicht-EU-Staaten ganz schnell viele Möglichkeiten für Rentenersatzzeiten, die Bio-Deutsche so nicht haben???
Danke für Info
Liebe Grüße
Udo
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