Frage an die Fachleute: Rentenersatzzeiten bei Flüchtlingen / Asylbewerbern, werden die etwa bevorzugt???

Udo @, Mittwoch, 24.06.2015, 12:22 vor 3861 Tagen 3743 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 24.06.2015, 14:02

Fakt ist: Die Bundesregierung hat ja Asylbewerbern unlängst den Zugang zu deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Und er soll noch mehr gelockert werden:

http://fluechtlingsrat-bw.de/informationen-ansicht/zugang-zum-arbeitsmarkt-fuer-fluechtlinge-erleichtert.html

Alles gut und schön. Was ich hörte, aber nicht nachprüfen kann: Nach § 58 SGB VI liegt Arbeitslosigkeit vor, wenn ein Asylbewerber oder Flüchtling sich dann sofort arbeitslos meldet, sobald er nach den neuen Bestimmungen legal arbeiten darf – und ab dann läuft seine beitragsfreie Zeit für die deutsche Rentenversicherung. Dass heißt, er hat eine rentenrechtliche Zeit, genauer gesagt Rentenersatzzeit.

Wenn das stimmt, dann käme auf die jüngeren Beitragszahler eine kaum abzuschätzende Welle zu, welche die jüngeren Beitragszahler einmal zahlen müssen… neben den bekannten hohen Beiträgen für die geburtenstarken Jahrgänge...

Ist das so richtig? Haben Flüchtlinge / Asylbewerber aus Nicht-EU-Staaten ganz schnell viele Möglichkeiten für Rentenersatzzeiten, die Bio-Deutsche so nicht haben???

Danke für Info

Liebe Grüße

Udo

Nachtrag: Deutsche Häftlinge verlieren Rentenaspruch...

Udo @, Mittwoch, 24.06.2015, 12:26 vor 3861 Tagen @ Udo 3290 Views

Noch ein Nachtrag zur Frage: Ein deutscher Häftling verliert mit Haftantritt seine rentenrechtliche Zeit, er hat Arbeitspflicht, aber es werden für ihn während der Haftzeit keine Rentenbeiträge bezahlt. Der Flüchtling / Asylbewerber kann noch so kriminell sein, er hat einen Rentenanspruch bzw für ihn werden Beiträge bezahlt … wenns stimmt... mich interessiert die Wahrheit

Danke für Infos dazu

Gruss Udo

Seit wann bekommt man in der BRD Alg I, ohne vorher gearbeitet zu haben?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 24.06.2015, 14:04 vor 3861 Tagen @ Udo 2855 Views

Wenn, dann wären die ein Fall für Alg II, für das KEIN Beitrag zu RV abgeführt wird (IMHO seit 2010).

Grüße

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** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **

Schlupfloch Kleingewerbe

Sylvia @, Freitag, 26.06.2015, 08:17 vor 3859 Tagen @ FOX-NEWS 1663 Views

"... Doch auch für sie gibt es einen Weg zur deutschen Stütze – und der kostet nur 26 Euro. Das ist der Preis für einen Gewerbeschein, mit dessen Erwerb dem frischgebackenen Kleinunternehmer sofort eine Fülle an Sozialleistungen zusteht – angefangen beim Kindergeld. Wenn ihr erzieltes Einkommen unter der Bedürftigkeitsgrenze liegt, haben Gewerbetreibende laut Bundessozialgesetz für sich und ihre Familien nämlich ebenfalls Anspruch auf ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt. ...

Doch es gibt Anzeichen dafür, dass einige Zuwanderer diese Lücke ausnutzen. ... Wie aus dem aktuellen Bericht aus dem März 2013 hervorgeht, sind allein in Neukölln 3000 Gewerbe von Rumänen und Bulgaren angemeldet. Ein Jahr zuvor waren es lediglich 2401 gewesen, die sich auf etwa 20 Gebäude verteilten. ..."

http://m.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/tid-29288/sozialleistungen-fuer-einwandere...

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