Taetowierung und Verbrechertum ...
Zur Einordnung einer medizinischen "Dissertation" (noch dazu unter Kriegsbedingungen) als "Beweismittel":
Im Juni 1940 vergab Friedrich Timm, Professor am Institut für gerichtliche Medizin der Universität Jena, das Thema für eine Doktorarbeit:
Eine medizinische Doktorarbeit, d.h. schon mal keine, die den ueblichen an Promotionsarbeiten anzulegenden Massstaeben genuegen musste ...
"Ein Beitrag zur Tätowierungsfrage".
... und daher typisch unspezifisch tituliert wurde. Findet man nur bei Dr. med.s so.
Wagner, Timms Doktorand, interessierte sich besonders für den Zusammenhang zwischen "Tätowierung und Verbrechertum"
Was ein Witz ist. Der typische laenger einsitzende "Verbrecher" (und Verbrechen hat eine Mindeststrafdauer) laesst sich von entsprechend erfahrenen Mitgefangenen taetowieren, das hat Tradition und hat auch etwas damit zu tun, dass Maenner koerperliche Beruehrungen unter Maennern nur in bestimmter ritualisierter Form nicht tabuisieren.
und konnte die fertige Arbeit bereits im November 1940 abgeben.
Weil es eben eine medizinische war. Die sind alle Kurzlaeufer mit Ausnahme einiger weniger, deren Autoren dabei bereits eine ganz bestimmte anschliessende Habilitation im Auge haben.
"Das Material, das ich an 800 Tätowierten der verschiedensten Bevölkerungsschichten (Vorbestraften und nicht Vorbestraften) gesammelt habe, entstammt einem großen Gefangenenlager", schreibt er in der Einleitung.
Da die Nationalsozialisten in die KL auch "Gewohnheitsverbrecher", d.h. Menschen einwiesen, die ihre Strafe verbuesst hatten, war der Anteil der Straftaeter mit Taetowierungen (s.o.) dort neben den aus religioesen (Bibelforscher), politischen (Kommunisten, Widerstand, Zentrum, Bekennende Kirche) und "rassischen" (Juden, "Zigeuner") "Gruenden" einsitzenden besonders hoch.
Für Wagners Doktorarbeit ... rund hundert Photos von Tätowierungen ...
Was nicht eben viel ist angesichts des dort sicher reichhaltigen Materials. Da man aber damals auf eigene Kosten seine Diplom- und Doktorarbeiten drucken lassen musste, bestand bei dem gewoehnlich geringen Umfange einer medizinischen Dissertation (oft nur zweistellige Seitenzahlen) an ueberbordendem Bildmaterial kein Bedarf noch haette es in groesserem Umfang reprografisch Eingang finden koennen.
An einer solchen "Arbeit" eine Theorie "aufzuhaengen" ueber speziell dafuer "gehaeutete" "Prachtexemplare" ist kompletter Bloedsinn (gewesen). Was anderes waren die Mengelschen Asservate aus der Zwillings"forschung" u.a. Praeparate.
Das ganz typische, das den ganzen Sturm im Wasserglas enttarnt, ist, dass jeder der beteiligten Strafrechtspraktiker, also auch und gerade die Anklaeger damals, Umfang und Zweck der Haeftlings-Taetowierungspraktiken kannten und daher wissen konnten, dass sie hier einen wenig tragfaehigen Ballon aufblasen.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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