Ein währungstechnischer Entwurf für den GREXIT (v1.0) ..
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 12.06.2015, 20:43
Möchte hier meinen ersten Entwurf einer Empfehlung an die Griechen zum möglichen Verfahren beim Ausstieg aus der Eurozone zur Diskussion stellen:
__ 1) Griechenlands Notenbank (NB) druckt eine neue Währung in Bar, die Drachme (GRD), und hält sie in Bereitschaft. Die neuen Banknoten und Münzen haben einfachheitshalber das gleiche physische Format und den gleichen Nennwert wie die Euros.
__ 2) Es wird ein Termin veröffentlicht, z.B. 3 oder 6 Monate im voraus, ab dem die neue Währung gesetzliches Zahlungsmittel ist. Das bedeutet: Ab diesem Datum akzeptiert der Staat keinerlei Gebührenzahlungen und Steuerabgaben in Euro, sondern nur noch in Drachme. Auch alle Löhne, Gehälter, Renten, Sozialleistungen, Fördermittel etc. an die Beschäftigten und Leistungsempfänger des Staates werden nur noch in Drachme gezahlt. Dasselbe gilt für die Bezahlung aller inländischen Lieferanten des Staates.
__ 3) Der bis auf weiteres von der Notenbank festgelegte Wechselkurs zwischen dem Euro und der Drachme ist 1:1. Dieser Kurs ist vorläufig verbindlich auch für alle Banken, Sparkassen etc. sowie für die NB und alle staatlichen Akteure. (Auch ein anderer Wechselkurs wäre allerdings denkbar.)
__ 4) Die Notenbank wird per Änderung des NotenbankGesetzes, verabschiedet durch das Parlament, u.a. verpflichtet, ab dem Stichtag dem Staat auf dessen Girokonto einen zinslosen Überziehungskredit, lautend auf die Drachme, zu gewähren, und zwar in Höhe von 60% des BIP der letzten 12 Monate. (Eine solche Staatsverschuldung ist gegenwärtig absolut notwendig und legitim, allemal in GR (heute bei 120%), und sollte deshalb direkt und zinslos erfolgen. Die Staatsaufgaben und -leistungen müssen schließlich vorfinanziert werden. Der Staat kann sich ja gerne darüber hinaus bei den Privaten verschulden, falls es die Bürger ausdrücklich erlauben.)
__ 5) Alle inländischen Euro-Forderungen von Kunden der Geschäftsbanken, Sparkassen u.ä. (d.h. Buch-/Giralgeld, Sicht- & Spareinlagen etc.) werden ab dem Stichtag auf Drachme-Guthaben umgestellt. Nominell ändert sich also auf den Kundenkonten sowie bei der Bilanzsumme nichts.
__ 6) Allen Kunden der Notenbank, die ein Euro-Girokonto bei der NB halten, wird ein zweites Girokonto, lautend auf die Drachme, eingerichtet. Auf diesem Girokonto ist ab dem Stichtag mindestens die jeweils vorgeschriebene Mindestreserve in Drachme zu halten. Hierfür werden Euro-Guthaben der Kunden bei der NB in Drachme-Guthaben umgetauscht bzw. auf das zweite Girokonto umgebucht Auch alle übrigen Kunden der NB können ihre Euro-Guthaben zu beliebigem Anteil in Drachme-Guthaben umtauschen lassen. Die NB verbucht hierbei einen Passivtausch zwischen den beiden Konten der Kunden; die Bilanzsumme bleibt also unverändert.
Exkurs:
Wenn hier von einem Girokonto, lautend auf den Euro, die Rede ist, so wird auch dieses Kontoguthaben ab dem Stichtag selbstverständlich in Drachmen zum momentan geltenden Wechselkurs berechnet und bilanziert, wie alle anderen Bilanzposten der Notenbank auch, die sich auf eine Fremdwährung beziehen (wie z.B. die aktivierten Devisenreserven). Bei diesem Konto handelt es sich also um ein Fremdwährungskonto des Kunden, auf dem dessen Forderung auf Euro-Bargeld gegen die NB gebucht wird. Es ist ja immer das Bargeld der Notenbank, welches eigentlich "das gesetzliche Zahlungsmittel" ist, während das sog. Giralgeld (Buchgeld, Sichteinlage) lediglich eine Forderung darauf ist. Nichtsdestoweniger ist u.E. auch eine solche Forderung auf Bargeld ein (relativ) "allgemein" akzeptiertes Zahlungsmittel, nämlich im bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Das Euro-Girokonto (Fremdwährungskonto) hat für die Kunden allerdings mehr eine psychologische als eine praktische Bedeutung, denn für Auslandszahlungen ab gewisser Höhe müssen die Devisen von der NB immer im Einzelfall zugeteilt werden, je nach Verfügbarkeit. Und dafür reicht grundsätzlich auch der Besitz des inländischen Zahlungsmittels (hier: die Drachme).
__ 7) Inländische Banken und Nichtbanken können ab dem Stichtag ihr Euro-Bargeld an die Notenbank abliefern und bekommen dafür auf Drachme lautendes Giralgeld (Sichteinlagen) gutgeschrieben. Die NB verbucht dabei einen Passivtausch "Euro-Bargeld im Umlauf AN Girokonto des Kunden". Der Euro-Verkäufer kann sich anschließend sein Drachmen-Guthaben von der NB bzw. von seiner Hausbank als Bargeld auszahlen lassen. Dieses Euro-Bargeld verliert hiermit seine Gültigkeit (und kann der EZB übergeben werden).
__ 8) Alle noch bestehenden Euro-Forderungen der Notenbank können von den Schuldnern nach dem Stichtag sowohl mit dem Euro als auch mit der Drachme (zum momentan geltenden Wechselkurs) beglichen werden.
__ 9) Die Notenbank tätigt ab dem Stichtag all ihre geldpolitischen Geschäfte mit inländischen Kunden nur noch in der Drachme-Währung.
_ 10) Die Banken, Sparkassen etc. sind ab dem Stichtag verpflichtet, Euro-Bargeld ihrer Kunden beim Wunsch in entsprechende Drachmen-Beträge in Bar- oder Giralgeld umzutauschen, nicht jedoch umgekehrt (siehe auch Punkt 7).
_ 11) Alle auf Euro lautenden und fälligen Staatsanleihen können je nach Wunsch in Euro- oder in Drachme-Guthaben (Sichteinlagen) ausgezahlt werden (zzgl. dem Zins). Neue Staatsanleihen lauten ab dem Stichtag nur noch auf die Drachme.
_ 12) Alle Waren- und Leistungsanbieter auf den Inlandsmärkten werden verpflichtet, ab dem Stichtag die Drachme als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Ob sie daneben auch den Euro oder eine andere Währung akzeptieren, bleibt ihnen freigestellt.
_ 13) Alle inländischen Akteure, die bilanzierungspflichtig sind, haben am Stichtag eine vollständige Eröffnungsbilanz in der neuen Währung bereitzustellen.
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Sooo, ich denke, so ein Ausstieg aus dem Euro gestaltet sich wohl viel schwieriger als der Einstieg. Hier müssten die Griechen höllisch aufpassen, um ja keine Fehler zu machen .. denn "man" hält sie ziemlich fest im juristischen Würgegriff. Auch die Wirtschaft und der Staat brauchen täglich ausreichende Menge an allgemein akzeptiertem Zahlungsmittel und ein reibungslos funktionierendes bargeldloses Zahlungssystem. Zudem sollte ein starker Anstieg der Infla.rate vermieden werden. Allerdings, die Fähigkeit zur Schuldentilgung des griechischen Staates gegenüber den ausländischen Gläubigern (z.B. in der Euro-Währung) bleibt noch ungeklärt.
Meiner Meinung nach machen die Eurozone-Gläubiger u.a. deshalb so viel Druck auf die Griechen, damit diese keine ausreichende Zeit finden, ein wohlüberlegtes Ausstiegskonzept zu entwickeln und zur Verhandlung zu stellen. Dies hier ist ja ein absolutes Neuland. Sollte den Griechen der Ausstieg gut gelingen, so werden m.M.n. bald weitere Länder folgen.
Erbitte von Euch sachdienliche Kritik, Anregungen und Verbesserungsvorschläge. Wir wollen doch den Griechen ein wenig auf die Sprünge helfen, oder!? Noch eins kann ich mir nicht verkneifen: Es war keine leichte Aufgabe, dieses unscheinbare Konzept zu entwickeln!
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Hier noch eine ziemlich naheliegende Ergänzung zum Thema .. von wegen Geld- und Bankenreform:
Ich möchte den Griechen empfehlen, gleich das komplette bargeldlose Zahlungssystem auf das ZBGeld der Notenbank, die Drachme (gZM, "Vollgeld"**) umzustellen und vollständig der Logistik der Notenbank anzuvertrauen .. was diese ja ohnehin schon für ihre heutigen Direktkunden (Banken, Staat u.a.) reibungslos erledigt. Das Know-How sowie die Infrastruktur steht ja bereits.
*) Vollgeld = ein Zahlungsmittel, welches keiner Deckung durch ein anderes Zahlungsmittel bedarf. Damit entfällt auch das Fractional Reserve Banking.
__ 1) Jede/r inländische Ansässige bekommt ab dem Stichtag das Recht, ein Girokonto bei der Notenbank (NB) zu eröffnen und ausschließlich das echte ZBGeld (die Drachme) als Zahlungsmittel zu verwenden. Die Konteneröffnung erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung und wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Giroguthaben bei den Geschäftsbanken, Sparkassen etc. werden beim Wunsch auf die neuen ZB-Konten übertragen.
__ 2) Die neuen ZB-Konten von Nichtbanken werden von den bisherigen Hausbanken der Kunden beantragt und verwaltet, so dass die Kunden zunächst bei ihren bisherigen Hausbanken verbleiben. Die NB bedient also Nichtbanken nicht direkt (außer dem Staat natürlich), sondern diese verbleiben als Kunden weiterhin bei ihren bisherigen (oder anderen) Hausbanken.
__ 3) Die NB gewährt unter Vorbehalt auf den neuen ZB-Girokonten zinslose Überziehungskredite in einer Höhe (Kreditlinie), bis zu welcher die das Kundenkonto verwaltende Bank Mithaftung übernimmt. Die Hausbank prüft also laufend die Bonität ihrer Kunden und beantragt in deren Auftrag den Überziehungskredit bei der NB oder sie kündigt eben ihre Haftung. Hierfür darf die haftende Bank frei einen Zins oder eine Gebühr auf die verbürgte Kreditsumme von ihrem Kunden erheben.
__ 4) Für alle anderen Arten von Darlehen sowie für Spar- & Geldanlagen aller Art sind ausschließlich die Banken, Sparkassen u.ä. zuständig.
Fertig ist der Kuchen! Ein solches Geld- und Zahlungssystem kann an Stabilität nicht mehr übertroffen werden. Es bleibt von jeglichen Bankenpleiten sowie Bank Runs völlig unberührt.
Mit Gruß, Beo2
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