Hat jemand von euch mal versucht, die GEZ-Gebühr bar zu bezahlen?

Jermak @, Dienstag, 09.06.2015, 11:09 vor 3873 Tagen 9077 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 09.06.2015, 12:28

Bargeld ist schließlich gesetzliches Zahlungsmittel und muß daher akzeptiert werden.

Der Handelsblatt Redakteur Norbert Häring hat das versucht und es scheint, daß die GEZ keine Antwort darauf hat.

GEZ austricksen?

Der Beitragsservice geht nicht auf seinen Vorschlag ein. Seitdem hat er keine Zahlungsaufforderung mehr erhalten.

azur @, Dienstag, 09.06.2015, 11:33 vor 3873 Tagen @ Jermak 8140 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 09.06.2015, 12:29

Hallo Jermak,

das ist ja klasse: "Der Beitragsservice geht nicht auf seinen Vorschlag ein. Seitdem hat er keine Zahlungsaufforderung mehr erhalten."

Danke sehr für den Hinweis.

Werden sie dann vielleicht sagen, dass es bei Einrichtung von Barkassen teuer werden müsse. Aber das können sie sich kaum leisten... (aber wie sich der Kasper mit der angeblichen "Demokratie-Abgabe" erdreistet hat, wissen wir auch).

Soweit man es mitbekommt, ist der Unmut über dieses Kassieren schon sehr weit verbreitet und die Nutznießer sind vorsichtig geworden. Recht so!

Viele freundliche Grüße

azur


PS: Schon gesehen? Wer weiß wie lange es gelistet ist. Meist rufen bestimmte Kräfte soetwas bei solchen Sachen meist schnell wieder ab.

UN-Bericht zu Kinderrechten: "Schwarze Liste" ohne Israel und Hamas | tagesschau.de
http://www.tagesschau.de/ausland/un-israel-gaza-101.html

Beratung und Einfluss: Was ist die Bertelsmann Stiftung? | tagesschau.de
http://www.tagesschau.de/inland/bertelsmann-stiftung-101.html
(Wenn die, die sonst noch immer tendenziös hetzen, schon so was bringen, ohne weiteren Anlass! Bertelsmänner, Euch wird es noch gehen wie mit der GEZ: Die Masken fallen - Ihr Diener des großen Geldes, die Ihr nur so widerlich tut, als wolltet Ihr unser Bestes - dabei wollt Ihr nur das Beste für Euch und Eure elenden Herren!)

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deswegen: Bargeldabschaffung ...

Friedrich @, Dienstag, 09.06.2015, 12:04 vor 3873 Tagen @ Jermak 7706 Views

§ 14 Bundesbankgesetz ist dann Geschichte, denn wo kein Bargeld ... da gibts auch kein uneingeschränktes Zahlungsmittel mehr ... da gehts hin, mit 7-Meilenstiefel!

Der Artikel in den DWN ist trotzdem beachtlich und er wird weitere Menschen dazu bringen, die Propaganda-Zwangfinanzierung einzustellen.

Man muß aber gar nicht den § 14 Bundesbankgesetz bemühen ... die "GEZ" ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung - siehe deren Impressum. Denen muß man weder mit Giralgeld noch mit Bargeld irgendwas bezahlen, es sei denn, man hat persönlich einen Vertrag mit denen gemacht. Die spielen ansonsten nur die Inkasso-Bude der Landesrundfunkanstalten.

Eines Tages kommt dann Post vom Gerichtsvollzieher. Der ist seit August 2012 (neue GVO) aber kein "Beamter" mehr und kann daher keine hoheitliche Gewalt nachweisen. Das war es dann :-)

Sehe ich ähnlich

thrive @, im grünen Herz des Wahnsinns, Dienstag, 09.06.2015, 12:29 vor 3873 Tagen @ Friedrich 7189 Views

Man muß aber gar nicht den § 14 Bundesbankgesetz bemühen ... die "GEZ"
ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung - siehe deren Impressum. Denen
muß man weder mit Giralgeld noch mit Bargeld irgendwas bezahlen, es sei
denn, man hat persönlich einen Vertrag mit denen gemacht. Die spielen
ansonsten nur die Inkasso-Bude der Landesrundfunkanstalten.

Bis hier her stimme ich völlig zu. Ich habe keine Ahnung, warum sich Menschen das Leben schwer machen und der GEZ (oder wie das jetzt heißt) überhaupt Beachtung schenken. Das ist so wie auf Spam Emails zu reagieren. Aber egal.

Eines Tages kommt dann Post vom Gerichtsvollzieher. Der ist seit August
2012 (neue GVO) aber kein "Beamter" mehr und kann daher keine hoheitliche
Gewalt nachweisen. Das war es dann :-)

An der Stelle widerrum bin ich mir nicht so sicher. Wenn der GVZ irgendwann mal vor meiner Türe stehen sollte und es ordentlich nachweisen kann, dass ich jemandem etwas schulde, dann zahle ich natürlich.

Zum Thema "hoheitliche Gewalt" habe ich ja sowieso eine andere Auffassung als die meisten hier (ist mal meine Vermutung).

Habe den Mut

Friedrich @, Dienstag, 09.06.2015, 12:43 vor 3873 Tagen @ thrive 7407 Views

Wenn der GVZ
irgendwann mal vor meiner Türe stehen sollte und es ordentlich nachweisen
kann, dass ich jemandem etwas schulde, dann zahle ich natürlich.

Und genau das können sie nicht. Ich habe von meiner Obergrichtsvollzieherin das Vollstreckungsersuchen der Landesrundfunkanstalt kopiert bekommen ... au weia: nix unterschrieben, es schließt mit "Ihr Intendant" - welcher, bleibt offen ...

Deswegen auch solche Urteile wie vom LG Tübingen, Beschluß vom 19.5.2014, 5 T 81/14 oder dem Verwaltungsgerichte Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02).

Schau Dir mal den § 345-3 StGB an: Vollstreckung gegen Unschuldige - das ist eine Straftat!

Und ja, man lege das Geld immer griffbereit hin, wenn einer kommt, der meint, er sei stärker, dann gibs ihm halt ...

Man Friedrich, die handeln für die Öffentlich-Rechtlichen - und nicht wieder diese Märchen mit den Gerichtsvollziehern

azur @, Dienstag, 09.06.2015, 12:44 vor 3873 Tagen @ Friedrich 7749 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 09.06.2015, 13:09

Hallo Friedrich,

§ 14 Bundesbankgesetz ist dann Geschichte, denn wo kein Bargeld ... da
gibts auch kein uneingeschränktes Zahlungsmittel mehr ... da gehts hin,
mit 7-Meilenstiefel!

Mal schaun: Dann gibt es nur noch Forderung auf Geld?


Der Artikel in den DWN ist trotzdem beachtlich und er wird weitere
Menschen dazu bringen, die Propaganda-Zwangfinanzierung einzustellen.

Man muß aber gar nicht den § 14 Bundesbankgesetz bemühen ... die "GEZ"
ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung - siehe deren Impressum. Denen
muß man weder mit Giralgeld noch mit Bargeld irgendwas bezahlen,

Die nehmen doch die Aufgabe für ihre hoheitlichen Auftraggeber wahr! Und die können verlangen, dass man das über die abwickelt.

Das ist auch in der freien Wirtschaft stellenweise so. Da gibt es auch bei großen Einrichtungen, wie z. B. bei Konzernen, beauftragte und dafür eingerichtete Sondereinheiten, die so etwas erledigen.

es sei
denn, man hat persönlich einen Vertrag mit denen gemacht.

Der Gedanke, dass man nur bei Verträgen verpflichtet würde, ist eh irreführend (selbst im Privatrecht gibt es viele Verpflichtungen ohne sogenannte rechtsgeschäftliche Einigung, vulgo: Vertrag). Und: Wer soll denn bitte einen Vertrag mit Nicht-Rechtfähigen machen?

Wo immer hoheitliche Pflichten auferlegt werden, wie bei Gebühren, Abgaben und Steuern kommt es auf eine vertragliche Einigung überhaupt nicht an. Da gibt es in aller Regel keinen Vertrag (es gibt den Spezialfall des öffentlich-rechtlichen Vertrages - aber der ist für die breite Masse nichts). Das ist auch so verpflichtend.

Die spielen
ansonsten nur die Inkasso-Bude der Landesrundfunkanstalten.

Na eben. So in etwa. Sie machen aber mehr, denn sie stellen gleich die Forderung auf und durch.


Eines Tages kommt dann Post vom Gerichtsvollzieher. Der ist seit August
2012 (neue GVO) aber kein "Beamter" mehr und kann daher keine hoheitliche
Gewalt nachweisen. Das war es dann :-)

Ach - das stimmt doch gar nicht. Erstens sind nicht alle GV nicht mehr Beamte, denn das entsprechendes Vorhaben ist, wie man doch nachlesen kann, a) noch nicht durch und b) wären dann ein Teil von denen immer noch Beamte.
Siehe: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=353027

Und dann könnten sie immer noch als Beliehene hoheitliche Aufgaben wahrnehmen! Gar nichts Neues unter der Sonne:
http://www.lexexakt.de/index.php/glossar?title=beliehene.php
http://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung

Bitte nicht soviel Falsches zurecht legen, nur weil es einem zu passen scheint. Das nützt gar nichts, sondern führt dazu, dass sich Leute völlig sinn- und wirkungslos an falschen Stellen verausgaben.

Mir hat neulich ein GV gesagt, dass sie die Leute, die an ihrer Legitimation zweifeln, gern mitnehmen und zuweilen auch da lassen. Das hätte bislang noch immer geholfen. Vermutlich berichten die Leute davon dann nicht.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: Das sogenannte Dritte für eine der beiden Seiten handeln, ist im Recht absolut gewöhnlich und an vielen Stellen zu finden - und notwendig.

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Alles schön und gut

thrive @, im grünen Herz des Wahnsinns, Dienstag, 09.06.2015, 13:00 vor 3873 Tagen @ Friedrich 7183 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 09.06.2015, 17:03

Wenn der GVZ
irgendwann mal vor meiner Türe stehen sollte und es ordentlich

nachweisen

kann, dass ich jemandem etwas schulde, dann zahle ich natürlich.


Und genau das können sie nicht. Ich habe von meiner
Obergrichtsvollzieherin das Vollstreckungsersuchen der
Landesrundfunkanstalt kopiert bekommen ... au weia: nix unterschrieben, es
schließt mit "Ihr Intendant" - welcher, bleibt offen ...

Deswegen auch solche Urteile wie vom LG Tübingen, Beschluß vom
19.5.2014, 5 T 81/14 oder dem Verwaltungsgerichte Hannover vom 29.03.2004
(6 A 844/02).

Schau Dir mal den § 345-3 StGB an: Vollstreckung gegen Unschuldige - das
ist eine Straftat!

Und ja, man lege das Geld immer griffbereit hin, wenn einer kommt, der
meint, er sei stärker, dann gibs ihm halt ...

Hallo,
wir hatten zu dem Thema ja hier schon einige Fäden.

Du kannst so lange Gesetze zitieren und interpretieren, wie du willst. Wenn das so gemacht wird, dann wird das so gemacht. So lang du mir nicht vorweisen kannst, dass du einem Vollstrecker die Straftat vor einem Gericht nachgewiesen hast und von diesem Gericht Recht bekommen hast und dieses Recht durchgesetzt wurde, ists gar nichts wert.

Ich kenne die Stories mit der fehlenden Unterschrift und das Tübinger Urteil ist mir auch bekannt. Ob das dann für mich zählt, ist allerdings fragwürdig.

Wie hast du der Obergerichtsvollzieherin geantwortet? Und wie hat diese wiederum darauf reagiert? Bisher kenne ich noch keinen, der schriftlich hat, dass man nichts zahlen muss. Allerdings kenne ich auch keinen, der dazu gezwungen wurde zu zahlen, wenn er nur einfach nichts gemacht hat.

Ich erzähle keine Märchen

Friedrich @, Dienstag, 09.06.2015, 13:14 vor 3873 Tagen @ azur 7142 Views

Ich weiß nicht, wo Du Deine Infos her hast, azur, anscheinend lebe ich in einer komplett anderen Welt. In meiner Welt ist es jedenfalls Quark, was Du behauptest.

Ansonsten beantworte ich Dein Posting nicht weiter. Die Öffentlich-Rechtlichen - ich muß echt grinsen, wer soll das denn sein? Lass Dich ruhig weiter auf die Matrix ein, das ist Dein gutes Recht.

Liebe Grüße - Friedrich

Niemand gibts Dir je schriftlich ...

Friedrich @, Dienstag, 09.06.2015, 13:22 vor 3873 Tagen @ thrive 7128 Views

Hallo thrive,

Du wirst vermutlich nie im Leben einen finden, der Dir schriftlich gibt, dass Du nix bezahlen mußt. Wenn Du danach suchst - dann höre auf und zahle. Ernsthaft jetzt.

Ich habe in den anderen Fäden (alle in 2015) bereits angedeutet, was ich dem GV geschrieben habe, im Prinzip, das was hier im Faden steht.

Die Antwort war: Weiterleitung an den Vollstreckungsrichter - denn: der GV entscheidet nix, das macht das Amtsgericht, welches den GV losschickt.

Vom Vollstreckungsrichter kam aber nix, der Vollstreckungstermin rückte aber immer näher, also bin ich in die Sprechstunde vom GV gegangen und habe erfahren, dass der Vollstreckungstermin gestoppt wurde.

Seitdem ist Frieden. Alle paar Monate kommt noch mal ein Schreiben aus Köln, das ich wie alle anderen auch die letzten 2,5 Jahre ungeöffnet zurücksende.

Grüße und gutes Gelingen - Friedrich

Das ist nicht nur mein gutes Recht, sondern das geltende

azur @, Dienstag, 09.06.2015, 13:25 vor 3873 Tagen @ Friedrich 7001 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 09.06.2015, 13:28

Hallo Friedrich,

Deine Quellen* kenne ich nicht, wohl aber die urbane Legende, die nun hier wieder kam. Falls Du wissen willst, wie es ist: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=353027

Und wenn Du jetzt wieder, weil offenbar nicht verstanden, den Unterschied von Öffentlich-Rechtlichen zu Privaten aufheben willst: Das kannst Du nicht.

Es gibt private Sender und es gibt eben öffentlich-rechtliche. Das ist einfach so.

Es tut mir ja leid, aber mit Dingen, die sich welche zurechtlegen, weil sie es gern anders hätte, als es ist, kommt man nicht allzu weit.

Matrix. Wow! Das hat aber gesessen. [[zwinker]] [[freude]]

Das Recht gilt und die darauf basierende Maschine funktioniert. Man kann natürlich an Tatsachen vorbeimarschieren wollen. Durch Ignorieren geht das nicht.

Viele freundliche Grüße

azur


* meist sind Quellen, die so etwas behaupten, bar von Sachkenntnis - und überhaupt nicht anerkannt.

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geltendes Recht - gültige Gesetze

Friedrich @, Dienstag, 09.06.2015, 14:28 vor 3872 Tagen @ azur 7742 Views

Wir lassen es gut sein azur,

es wird viele geben, die Deinen Ansichten folgen möchten und einige wenige, die ihre Aufmerksamkeit mir schenken.

Aber Du bist gerade auf den Klassiker reingefallen: geltendes Recht - ja, aber gültige Gesetze? Kennst Du den Unterschied? Insider wissen genau, wovon ich spreche. Das ist eben exakt der Knackpunkt in dem "System", das uns umgibt.

Gültige Gesetze existieren übrigens - aber darüber werde ich mich hier im Forum nicht weiter auslassen.

Eine gute Zeit - Friedrich

@Leserzuschrift

azur @, Dienstag, 09.06.2015, 14:39 vor 3872 Tagen @ azur 6952 Views

Danke für die interessante Zuschrift.

Die GV sind ja zum einen keine Fachleute, also Juristen, und nicht allein zuständig für die Prüfung der vollstreckten Sache, denn sie vollstrecken. Das sind ja die Richter, die den Titel erstellten (es gibt eine wirklich geringfüg vorkommende Ausnahme: Verzicht auf Vorausklage, auch genannt: Unterwerfung).
Die GV sollen ggfs. die Umstände vor Ort, die relevant sind, aufnehmen und verarbeiten.

Denn es gibt ja z. B. Mittellosigkeit, so dass nichts vollstreckt werden kann, und Gegenmittel bzw. Rechte: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Zivilgericht/Einzelve...

Zudem haftet der GV eben nicht persönlich. Das ist ja Teil der Diskussion um die Privatisierung von großen Teilen des Gerichtsvollzieherwesens (es blieben dann immer noch welche verbeamtet).

Und die Haftung an sich ist kompliziert: http://www.iww.de/ve/archiv/gerichtsvollziehervollstreckung-wann-haftet-der-gerichtsvol...

Für den GV als Amtstäger haftet bisher immer noch der Staat (weil überhaupt solvent - was nützen einem schwache Schuldner?): http://www.juraforum.de/lexikon/amtshaftung
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Staatshaftungsrecht
bzw. http://dejure.org/gesetze/GG/34.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/839.html

Wie man dort auch sehen kann, gibt es da ständige Rechtsprechung.

(dass das Staatshaftungsrecht, nur weil dereinst ein Reformversuch scheiterte, nicht existent sei, ist ja auch nur so eine urbane Legende)

Sicher, wenn man sich klug wehrt, dann ist das ein Zustand, der für GV nicht leicht zu händeln ist. Dass diese dann t. w. ausweichen wundert nicht (wer nicht kämpft, hat schon verloren). Die sind ja auch nur aus Fleisch und Blut.

Und das das bitte keiner in den falschen Hals bekommt: Viel Erfolg beim Abwehren von allem Unfug, wie dem Zwangsbeitrag.

Viele freundliche Grüße

azur

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Bitte: Was hast Du Dir da schon wieder einreden lassen?

azur @, Dienstag, 09.06.2015, 14:51 vor 3872 Tagen @ Friedrich 6860 Views

Hallo Friedrich,

na dann zeig mal den Unterschied genau her und mach nicht so verschwiemelte Angaben [[freude]] [[freude]].

Hier wird es schön erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCltigkeit#G.C3.BCltigkeit_im_Recht

Es gibt gültige Rechtsgeschäfte (Verträge), aber geltende Normen: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgeltung

Du bist ja nicht vom Fache. Entschuldige: Was Du hier bringst, gibt keinen Grund von einer scheinbar höheren Warte her zu kommen.

Da sollte man sich schon ansehen, wie es ist, ehe man sich an der Kritik und mehr versucht. Du hast die Sache mit der Reform des Gerichtsvollzieherwesens genau angeschaut? Auch auf unabhängigen Seiten, oder glaubst Du einfach dem, was Dir auf Dir sympathischen Seiten erzählt wird?

Kennerschaft kommt von Erkennen und Kennen, nicht wahr?

Viele freundliche Grüße

azur

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Alles Schwachsinn. Bareinzahlung auf fremdes Konto bei jeder Bank möglich.

Durran @, Dienstag, 09.06.2015, 15:17 vor 3872 Tagen @ Jermak 7324 Views

Was wird da seit Wochen für ein Müll verbreitet. Jede Bank nimmt Bareinzahlungen zugunsten Dritter auf ein fremdes Konto entgegen. Allerdings zu hohen Gebühren. So kann jeder sein Bargeld von irgend einer Bank auf das Konto der GEZ überweisen.

Da ist nichts mit austricksen.
Man muss nun auch nicht jeden Müll glauben.

Ja, aber der Knackpunkt ist die Gebühr

Prophet @, Dienstag, 09.06.2015, 15:28 vor 3872 Tagen @ Durran 7256 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 09.06.2015, 17:11

Bitte hier nachlesen:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/das-barzahlungsexperimen...

Zitat:

"Der renommierte Frankfurter Währungsrechtler Helmut Siekmann betont, zum Wesen des gesetzlichen Zahlungsmittel gehöre, dass der Staat dieses akzeptieren müsse, und zwar zum Nennwert und ohne Abzug."

(Seite 2 des Artikels)

Der Knackpunkt an der Sache ist daher, dass ich für die Bareinzahlung bestraft werde. Mehr Hintergründe im Artikel. Bitte selbst lesen.

Bitte postet doch nicht immer so ein halbgares Zeug aus Artikeln von DWN, MM... - die Artikel sind dort inhaltlich oft... naja... Geschmackssache. [[sauer]]
Da ist mir das Handelsblatt dann doch lieber.

Grüße,
Prophet

Eigentor, @azur!

Leserzuschrift @, Dienstag, 09.06.2015, 16:15 vor 3872 Tagen @ azur 6883 Views

Was findet sich denn da unter deinem wikipedia-Link?

"Gültigkeit und Gültigkeitsbereich

Mit Gültigkeit bezeichnet man die Richtigkeit oder Existenz innerhalb eines notwendigen Gültigkeitsbereiches bei gleichzeitiger Ungültigkeit außerhalb desselben.

Gültigkeit wird ungenauerweise auch verwendet um die bloße Existenz, Konsistenz, Richtigkeit oder Brauchbarkeit ohne Vorhandensein eines Gültigkeitsbereiches zu beschreiben."

Und solange das so ist, gibt es eben keinen gültigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der Gebühren und Bescheide zu Lasten Dritter über diesen obskuren Beitragsservice" erlassen will.
Kurz: Kein Staat = kein Vertrag!
Wir hatten uns ja schon mal deswegen.

Freundlichst grüßend, webmax

Klasse! @Friedrich - Es gibt weltweit kein einziges gültiges Gesetz!

Leserzuschrift @, Dienstag, 09.06.2015, 16:17 vor 3872 Tagen @ Friedrich 6934 Views

Gehabe Dich wohl @Friedrich!

Wie wahr von Dir geschrieben. Nur die Schafe kennen "gültige Gesetze", die "Wölfe" ABER NICHT. So einfach ist das ganze "Kasperl-Theater der gesamten gesetzlichen Juristerei" global organisiert. Man könnte auch sagen "Juristerei auf hochkrimineller Meta-Ebene" mittels fiktiven Gedanken in Worte & Paragraphen sowie scheinbar in STEIN gegossen, aber eben nur auf PAPIER manifestiert <img src=" />.


"Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie die Welt im Innersten funktioniert."

(Ashitaka)


*** Gültige Gesetze existieren übrigens - aber darüber werde ich mich hier im Forum nicht weiter auslassen. *** (Friedrich)

Nicht in die IRRE führen lassen, es existieren & haben noch NIE auf der ERDE "gültige Gesetze" existiert, da ALLE von Menschenhand auf Stein, Papyrus, Papier oder sonstwas "künstlich gemäß Zeit-Gusto & Zeit-Laune" fabriziert.

Da-GEGEN stehen unwiderruflich die KOSMISCHEN GESETZE, die NIEMAND ohne FREVEL wird auf Erden umgehen können. Natürlich verleiht RED BULL ... Flügel, aber man stelle sich mal auf den Mount Everest, öffne eine RedBull-Dose von Didi Mateschitz aus "Fuschl am See" und versuche anschließend hinter ins BasisCamp zu fliegen. Viel Spaß & Taurin im Blut!


* * * ! :-) ! * * *

Nur derjenige, der die absoluten Gesetze des Mikro- u. Makrokosmos kennt und beherrscht, kann von einer absoluten Wahrheit/Gesetzen sprechen. Gewisse Aspekte der absoluten Wahrheit wird sicherlich Jedermann anerkennen. Niemand wird darüber im Zweifel sein, daß es ein LEBEN, einen WILLEN, ein GEDÄCHTNIS und einen VERSTAND gibt und wird davon absehen, diese TAT-SACHEN abzustreiten.

* * * ! :-) ! * * * (Franz Bardon / Der Weg zum wahren Adepten)


FAZIT

Die Hopi als jahrtausende alte Maisbauern kennen die kosmischen Gesetze & anerkennen diese. Die lächerlichen Gesetze selbsternannter "Mickey Mouse Möchtegern Menschen", die meinen MENSCHEN vorgeben zu müssen, warum z.B. hier KEIN MAIS oder HANF anzubauen ist oder nicht, sind grober Unfug = ein Macht-, & Schachspiel <img src=" />.

Monsanto`s Gen-Mais grüßt uns hier auf das "Allerherzlichste" im Zusammenspiel mit "ROUND-UP" :-).

Nicht zu vergessen die schönen schwarzen, vier-eckigen Hüte mit BOMMEL & "Mickey Mouse Shape" der Juristen & sonstigen Universitäts-Clowns = "Freimaurer Symbole für ab-gerichtete & ab-gehalfterte Menschen", deren DENKEN einst RUND = natürlich-kosmisch war und symbolisch "ge-sqaured" = ver-nichtet/pro-grammiert/ro-boterisiert/cor-poratisiert .. wurde.

Als Belohnung gibt`s dann obendrauf noch die schicke Kravatte (= Freimaurer-Symbol für die Schlinge/Schlange um den Hals) plus schicke "Ranks & Titels" ... PLUS ein FETTES "Schweige-Geld = Judas-Lohn/Gehalt" und fertig ist das Schaf ... oder "MOND-Gesicht".

So sehr die Hopi @azur schätzen, aber sie fragen sich in WELCHER WELT = ERKENNTNIS er eigentlich lebt?


Herzlichst,
H<img src=" />pi

Nachmusikalisiert wie immer zu unserer Freude <img src=" />:

Tom Odell - STORMS -

https://www.youtube.com/watch?v=XA3OOyThhFc

Jake Bugg - TWO FINGERS -

https://www.youtube.com/watch?v=XuWJ7ZWyw2I

James Bay - RUNNING -

https://www.youtube.com/watch?v=yPJmBInd75k

Frankreich

Holger66 @, Nettetal, Dienstag, 09.06.2015, 16:36 vor 3872 Tagen @ Prophet 6876 Views

In dem Handelsblatt-Artikel steht folgender Satz:

"In Frankreich dürfen die Bürger ab Herbst (...) nur noch wenig Bargeld mit sich führen."

Das wäre mir jetzt neu. Weiß jemand Details aus belastbarer Quelle ?

H

Wovon Du redest ist keine Barzahlung

Jermak @, Dienstag, 09.06.2015, 17:12 vor 3872 Tagen @ Durran 6791 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 09.06.2015, 17:17

Die Barzahlung erfolgt zwar bei der Bank, aber der Mechanismus dahinter, der das Geld zum Zielkonto transferiert, ist vergleichbar mit einer Überweisung.
Eine Barzahlung in dem Sinne, wie Du das meinst, wäre nämlich für die GEZ vollkommen transparent. Und daher würde sie ganz selbstverständlich die Bareinzahlung akzeptieren

Eine echte Barzahlung in dem Sinne, wie sie Häring beschreibt, wäre es nur, wenn das Geld physisch, also in Münzen und Scheinen, von der GEZ oder einem rechtlichen Vertreter in Empfang genommen würde, beispielsweise indem ich den fälligen Betrag in einem verschlossenen Briefkuvert an die GEZ-Adresse schickte.


Grüße

jermak

Warum GEZ-Barzahlung fuer Volkswiderstand wenig taugt ...

CrisisMaven ⌂ @, Dienstag, 09.06.2015, 17:26 vor 3872 Tagen @ Jermak 8046 Views

Eine Barzahlung in dem Sinne, wie Du das meinst, wäre nämlich für die GEZ vollkommen transparent. Und daher würde sie ganz selbstverständlich die Bareinzahlung akzeptieren.

Genau. Und da die Zahlung eine Bringschuld ist, wuerde sie dafuer nur eine Einzahlungsstelle, z.B. in Koeln, betreiben muessen. Und alle Flensburger, Hamburger, Muenchner usw. "Widerstaendler" muessten einmal im Monat nach Koeln fahren und dort waehrend der Offnungszeiten einzahlen.

Wer da den groesseren Schaden haette, ist fuer mich offensichtlich.

Wenn aber alle, die hier und in sonstigen Foren ihrem Unmut Luft machen, nur genau dieselbe verbale Kraft aufwendeten, mit ihrem Rundfunkanbieter in einen gepflegten schriftlichen Dauer-Dialog zu treten (nicht nur ueber die Publikumskonferenz, sondern auch DIREKT und individuell), dann waere der oeffentlich-rechtliche Rundfunk schon laengst tot. Das koennen die naemlich nicht leisten! Garantiert nicht.

Dieser Halb-Analphabet hat es z.B. alleine geschafft, eine ganze Stadt-Verwaltung lahmzulegen.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

gesetzliches Zahlungsmittel kommt mit Annahmezwang

baisse-man @, Dienstag, 09.06.2015, 20:06 vor 3872 Tagen @ Jermak 6838 Views

..., also mit zwingend schuldbefreiender Wirkung. Wenn der Gläubiger es ablehnt, kann man ihn ggf. in Annahmeverzug setzen.
Manche machen die gleiche Nummer scheinbar beim FA.

Gruß

bm

Bargeld ist schließlich gesetzliches Zahlungsmittel und muß daher
akzeptiert werden.

Der Handelsblatt Redakteur Norbert Häring hat das versucht und es
scheint, daß die GEZ keine Antwort darauf hat.

GEZ
austricksen?

--
Erkenne dich selbst.

Ja, wer nicht lesen kann, der ist im Nachteil - Schlicht Unfug @webmax

azur @, Dienstag, 09.06.2015, 20:36 vor 3872 Tagen @ Leserzuschrift 6434 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 09.06.2015, 20:42

Mensch webmax,

kannst Du nicht lesen und logisch erfassen?

Ich brachte Gültigkeit im Recht. Unter genau der Überschrift.

Aus einem Artikel, in dem verschiedenste Aspekt von Gültigkeit, also auch außerhalb des Rechts, erläutert werden.

Du nimmst die übernächste Überschrift, die noch dazu in einer andere Ebene ist. Dort aber geht es nicht um Gültigkeit im Recht.

Inhaltsverzeichnis

1 Gültigkeit im Sinne von Wahrheit
2 Gültigkeit im Sinne von Richtigkeit
2.1 Logische Gültigkeit (= logische Wahrheit)
2.1.1 Logische Gültigkeit einer Aussage
2.1.2 Logische Gültigkeit eines Schlusses
2.1.3 Logische Gültigkeit eines Arguments
2.2 Gültigkeit im Sinne der Ethik
2.3 Gültigkeit in der empirischen Sozialforschung (Validität)
2.4 Gültigkeit in der Datenverarbeitung
3 Gültigkeit im Sinn von Wirksamkeit und Anerkanntwerden
3.1 Gültigkeit im Recht(azur)
3.2 Gültigkeit im Sinne von Anerkennungswürdigkeit
4 Gültigkeit und Gültigkeitsbereich (webmax)

"Gültigkeit und Gültigkeitsbereich

Mit Gültigkeit bezeichnet man die Richtigkeit oder Existenz innerhalb
eines notwendigen Gültigkeitsbereiches bei gleichzeitiger Ungültigkeit
außerhalb desselben.

Gültigkeit wird ungenauerweise auch verwendet um die bloße Existenz,
Konsistenz, Richtigkeit oder Brauchbarkeit ohne Vorhandensein eines
Gültigkeitsbereiches zu beschreiben."

Das hat nichts mit Gülitgkeit und Geltung im Recht zu tun (und übrigens schon gar nicht mit Geltungsbereich!).

Gültig ist etwas im Recht, dass an geltendem Recht gemessen gültig ist.

Geltung bedeutet unter anderem, dass es für einen t. w. unbestimmten Adressatenkreis und für eine unbestimmte (weil zukünftig und noch nicht bekannt!) Anzahl von Fällen geregelt ist. Sprich: Es gilt, wenn Tatbestand A, dann REchtsfolge B.

Das lernt man u. a. in der Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie. Oder man muss sich eben was ausdenken, nicht wahr?


Und solange das so ist, gibt es eben keinen gültigen
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag,

Unfug, solange der nicht außer Kraft ist, gilt der.

Im Übrigen ist der eine Einigung von verschiedenen Subjekten, vor allem der Landesanstalten. Kultur ist Ländersache.

der Gebühren und Bescheide zu Lasten
Dritter über diesen obskuren Beitragsservice" erlassen will.

Obscur ist es, sich ohne Ahnung etwas zurecht zu konstruieren.

Kurz: Kein Staat = kein Vertrag!

Das ist auch nicht ganz richtig. Im Kern ist ein Vertrag eine bindende Übereinkunft. Das heißt, es stimmen mindestens 2 Seiten über einen Umstand überein (siehe Konsens bzw. Dissens im Recht - und siehe Willenserklärung) und vereinbaren Folgen. Das ist hier natürlich an Rechtsfolgen geknüpft und wird am Recht gemessen und mittels Rechts ggfs. durchgesetzt.

Auch in vorrechtlichen Gesellschaften oder failed states kann es solche Übereinkünfte gegeben haben. Im Völkerrecht gibt es kein Recht, an dem sich etwas binden lässt, und doch bindende Übereinkünfte, die Vertrag genannt werden. Und auch früher gabe es zwischen z. B. deutschen Kleinstaaten oder zwischen Römern und Stämmen bindende Übereinkünfte, die an keinem Recht gemessen werden konnten.

Du solltest lieber schauen, was Rechtsgeltung bedeutet, und warum man bei Verträgen eher von Gültigkeit und bei Normen eher von Geltung spricht (siehe Rechtspositivismus).

Nein, so kannst Du mir nicht begegnen. Mal schnell flüchtig überfliegen und dicke tun...

Gründlich nachdenken, lernen und dann mitreden wäre besser.

Wir hatten uns ja schon mal deswegen.

Ja, das war schon damals traurig dünn von Dir.

Freundlichst grüßend, webmax

Viele freundliche Grüße

azur


PS: und der, der jetzt irgendwas von Wortumdeutungen anfängt: Klar, sag zur Nacht Tag und zum Tage Nacht. Aber was ändert es? Es wird Dich keiner verstehen und Du hast auch nicht die Macht, den Inhalt der Wörter zu verändern.

Fachbegriffe sind Fachbegriffe, und das ist auch gut so.

Die sind dafür da, dass man sich genau verständigen kann, zumal bei klar festgelegten und erkennbaren Unterschieden (und wenn es zunächst nur Fachleute unterscheiden können). Wer sich diesen Feinheiten verweigert, der fängt eben an wild zu fabulieren und dabei kommt eben fast nur Murx heraus.

Murx-Style. Naja, nützt nur nichts.

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Geld hat keinen Annahmezwang - Der § 14 BBankG bestimmt quasi, was bei Geldschuld die "Sache von mittlerer Art und Güte" ist

azur @, Dienstag, 09.06.2015, 20:56 vor 3872 Tagen @ baisse-man 6902 Views

Hallo BM,

nein ganz so ist es nicht:

..., also mit zwingend schuldbefreiender Wirkung. Wenn der Gläubiger es
ablehnt, kann man ihn ggf. in Annahmeverzug setzen.

Das Letztere dieser Deiner Worte ist richtig, aber das befreit noch nicht, es komt dabei zu keiner Erfüllung, und damit nicht zum Erlöschen der Verpflichtung. Nur die z. B. Hinterlegung ist ein Erfüllungssurrogat

An den Annahmeverzug sind bestimmte Folgen genknüpft, aber nicht die Erfüllung der Verpflichtung oder das Erlöschen der Schuld.

Das ist korrekt:

Bargeld ist schließlich gesetzliches Zahlungsmittel und muß daher
akzeptiert werden.

Stimmt.

Dazu, das Geld angeblich einen Annahmezwang auslöst, siehe bitte hier:

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=356068

Es gibt für keine Schuld, ob Stück- oder Gattungsschuld (Geld ist klar und anerkannt Gattungsschuld) einen Annahmezwang, sofern nicht vereinbart.

Vielmehr wird entweder angenommen, oder es kommt zum Annahmverzug (vosicht, das ist überwiegend Privatrecht und kann in anderen Bereichen nur analog angewendet werden).

In aller Regel will doch ein Gläubiger Geld. Der nimmt es und kaum einer muss dazu gezwungen werden (es gibt da u. a. Rechtssprechung bei vorzeitigen tilgungen, wo die Banken Zahlungen abwehren wollten, um verdienen zu können, aber das sind relativ seltene Konstellationen, gemessen am gesamten Rechtsverkehr).

Es geht darum, was der Gläubiger einer Geldschuld akzeptieren muss. Bei einer Gattungsschuld:

"(BGB)
§ 243 Gattungsschuld
(1) Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Sache von mittlerer Art und Güte zu leisten."
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__243.html

Der § 14 BBankG bestimmt quasi, was bei einer Geldschuld die "Sache von mittlerer Art und Güte" verbindlich ist.

Wer also die gültigen Bargeldeinheiten verwendet (aus dem Währungsraum, und nicht alte, verfallene usw.), der kann erwarten, dass das als richtige bzw. korrekte Leistung zu akzeptieren ist. Von dem Gläubiger und auch von Richtern, die im Streitfalle darüber urteilen.

Alles voller vieler Feinheiten, aber eigentlich ganz logisch.

Viele freundliche Grüße

azur

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Geld ist keine Gattungsschuld

baisse-man @, Dienstag, 09.06.2015, 22:20 vor 3872 Tagen @ azur 6208 Views

Hallo azur,

Geld ist keine Gattungsschuld. "Der Schuldner hat dem Gläubiger das durch den Nennbetrag ausgedrückte Quantuman Vermögensmacht zu verschaffen." aus Palandt 245

LG

bm

--
Erkenne dich selbst.

Vertretbar oder nicht vertretbar (ed)

azur @, Mittwoch, 10.06.2015, 02:18 vor 3872 Tagen @ baisse-man 6654 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 10.06.2015, 02:48

Hallo bm,

es begeistert mich ja zunehmend, wie Du Dich ja intensiver mit Rechtsfragen auseinandersetzt.

Nur so geht es eben nicht - und das Ergebnis ist nicht richtig.


Geld ist keine Gattungsschuld. "Der Schuldner hat dem Gläubiger das durch
den Nennbetrag ausgedrückte Quantuman Vermögensmacht zu verschaffen." aus
Palandt 245

Zuvor, wenn man so etwas sauber zitieren will, dann mit Angabe Ausgabe (zulässig sind aktuelle, und bestenfalls Vorausgabe - habe ich auch nicht hier, da muss man stellenweise zu Kollegen oder zur Fachbibliothek, oft steht es dort im sogenannten Handapparat), vor allem aber mit Randnummer und oft auch Satz. Speziellere Dinge sind oft unter mehreren Aspekten beleuchtet, und es kommt darauf an in welchem. Sozusagen wie die Frage oder zu würdigende Konstellation genau ist (sofern sie überhaupt schon Erwähnung fand, sonst muss man eben Auslegungsmethoden und Fachwissen bemühen, und noch ein wenig mehr argumentieren*). Meist wird auch der Verfasser der entsprechenden Artikel oder Gebiete in einem Kommentar zu nennen sein, und auch das gibt Hinweise.

Oft sind es auch sogenannte Streitstände (Vorsicht, auch das Wort wird noch anders, z. B. im prozessualen Gebrauch genutzt, die dargestellt werden. Welche Postionen, ob eine herrschende Meinung sei (Abkürzung das berühmte hm, wird auch so im Fachslnag genutzt, und nicht selten in anderen Kommentaren oder Lehrbüchern anders bewertet. Manche Sachen stehen felsenfest, manche muss man ergründen. Das ist ganz unterschiedlich, und man braucht gewisse Kenntnis und Übung im Umgang damit. Das alles, und auch die genaue Zitation, wird in den ersten Semestern gepaukt. Und das völlig zurecht, denn die Ordnung braucht es, um überhaupt halbwegs durchschauen zu können, in diesem gigantischen Komplex, der ja fast das ganze Leben erfassen soll, sozusagen).

Da liest man dann in kryptischen Abkürzungen, die man auch erst lernen muss, welche Gerichte, Instanzen wie entschieden haben, und was die Fachliteratur dazu meint.

Ohne die Darstellung des entsprechenden genauen Zitats und des dargestellten Fragestandes, kann man das nicht angehen.

Dann: Dir ist sicher bewusst, dass es nicht nur einen Kommentar gibt, wie in der DDR. Hier gibt es oft viele, die aber natürlich in etlichem zu ähnlichen Ergebnissen, t. w. mit verschiedenen Begründungen kommen, die sich dann allmählich durchsezen oder verlieren. Es gibt Kurzkommentare, Kommentare (t. w. mehr oder wenige Standard), Großkommentare (wie Larenz ein Großlehrbuch ist). Pallandt ist ein Standardwerk, und wird massig genutzt. Bei spezielleren Sachen muss man dann auf jeden Fall Großkommentare einsehen, und die überall genannten Fundstellen in der Fachliteratur und Urteile. Oft schaut man in mehrere kurz nach einander, und weiß, wie Kollegen "ticken", wo sozusagen der Hase lang läuft. Das bringt die Ausbildung, die Übung und das sogenante geschulte Judiz: http://de.wikipedia.org/wiki/Judiz

Nun zur Sache. Auch Kollegen bringen das durcheinander. Es wird auch für einige von ihnen schwierig, wenn z. B. verschiedene Unterscheidungmöglichkeiten kombiniert werden müssen. Das aber macht eine Menge Fragen in der Praxis aus, denn das Leben, der Gegenstand des Rechts, ist mannigfaltig bzw. bunt.

Wonach muss man denn fragen, um es zu ergründen?

Man kann fragen, was eine Gattungsschuld ist. Da aber wird man auf die Problematik, eine weiter Unterscheidungsmöglichkeit, Hol-, Bring- oder Schickschuld verwiesen. Diese Unterscheidung ist wichtig, um zu klären, wann z. B. Gefahr- oder Risikoübergang vorliege. Damit verwandt ist die berühmte Frage, wann eine Gattungsschuld zu einer Stückschuld werden kann. Wenn sie z. B. sogenannt ausgesondert wurde zur Abholung oder gar schon geliefert ist. Oder es vereinbart wurde. Das hat, je nach dem was gesetzlich oder vertraglich bestimmt ist, Vor- oder Nachteile für jede Seite.

Nun wird das stellenweise über die Maße durcheinander gehauen, wie man dazu lesen kann. Auch eben von Juristen.

Die nicht nur von mir hoch geschätzten sogenannten Dogmatiker, die sich tief im Verständnis der Details und Funktionsweisen eindenken, sind leider selten und die kommen dann eben auf oft bessere Lösungen. Es ist wahrlich nicht immer einfach zu erkennen, worauf es, wie Juristen stetig diskutieren und wie sie es laufend sagen, ankommt oder worauf abzustellen ist. Die Dogmatiker wissen das zumeist, im Gegensatz zu vielen Kollegen, die sich stellenweise fast blind auf Kommentare, vor allem aber, mit abstand an meisten, auf die Rechtsprechung, verlassen und nicht immer genau sind (in höheren Instanzen soll man da mehr Genauigkeit erleben).

Worauf kommt es also an? Auf die Vertretbarkeit, und nicht, wie stellenweise falsch gedacht wird, auf den Gefahrübergang oder die Problematik des Leistungsortes. Klar, es geht doch darum, ob so geleistet, im Sinne das, was vereinbart oder wie der Leistungsgegenstand der Forderung ist. Das was geschuldet wird.

Ganz in Ruhe nachverfolgen bitte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gattungsschuld :

"Ist die geschuldete Sache nur der Gattung nach bestimmt, so hat aber in der Regel der Schuldner, solange die Leistung aus der Gattung möglich ist, sein Unvermögen zur Leistung auch dann zu vertreten, wenn ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt (Beschaffungsrisiko). Sobald der Schuldner jedoch alles Erforderliche zur Leistung einer bestimmten Sache getan hat (sogenannte Konkretisierung), wandelt sich die Gattungsschuld gemäß Â§ 243 Abs. 2 BGB in eine Stückschuld."

Das ist die erwähnte Frage nach der Konkretisierung, des Gefahrübergangs, des Leistungsortes, aber auch wichtig für die Vertretbarkeit einer Sache, auf die abgestellt werden muss (stellenweise jeweils, oder in Kombination). Machen auch viele so, wie wir sehen.

Zur Vollständigkeit weiter:

"Wann dies im Einzelnen der Fall ist, hängt von der Art der Schuld ab:

Schickschuld: Die Konkretisierung tritt ein, wenn der Schuldner die Sache in ordnungsgemäßer Weise (also zum Beispiel: ausreichend frankiert und mit korrekter Adresse versehen) einer geeigneten Transportperson übergibt.
Holschuld: Die Konkretisierung tritt ein, wenn der Schuldner die Sache aussondert und den Gläubiger benachrichtigt, dass diese zur Abholung bereitstehe.
Bringschuld: Die Konkretisierung tritt ein, wenn der Schuldner, beziehungsweise sein Gehilfe, die Sache dem Gläubiger an dessen Wohnsitz übergibt."

Nun kannst Du gern noch nachschauen, wann es auf Leistungs- bzw. Erfüllungsort sowie Gefahrübergang ankommt (es gibt da auch bei Geld viele interessante Einzelfragen).

Wir wollen hier nicht das Vertreten eines Umstandes in Augenschein nehmen (ein Fehler einiger), sondern die Sache, die geschuldet ist. Das ist absolut grundlegend für die Frage Stück- oder Gattungsschuld (Du hast doch hoffentlich gesehen, dass es um immer diese Unterscheidung bei dieser Frage gehen muss - hast Du etwa auch das Gegenstück nachgelesen? Das hätte aber sein müssen, verzichten auch viele Kollegen aus Faulheit oder Ignoranz darauf).

Mithin kommt es auf die Sache an, und diesbezüglich auf die sogenannte Vertretbarkeit einer Sache.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vertretbarkeit

Das meint vor allem, kann der Schuldner das noch einmal beschaffen (objektiv: ist das z. B. am Markt, zu welchem Preis auch immer, erhältlich?, nicht ob er kein Geld mehr dafür hat - siehe auch Stichwort Unmöglichkeit, also anfängliche und nachträgliche, in Kombination, wie bekannt, mit objektiver uden subjektiver - alles stehende feste Konstellationen im Gesetz, mit t. w, sehr unterschiedlichen Folgen, auch abhängig von der zu lösenden bzw. zu beurteilenden Frage), oder nicht.

Geld gibt es genug. Es gibt sogar den alten Rechtssatz (im Sinne von Lehrmeinung), wonach man Geld immer haben müsse, auch weil es ja immer irgendwo welches gäbe (siehe u. a. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Geldschuld#Sonstiges ).

Und was für ein Wunder, dann ist die Lösung gar nicht so schwer:

"Art einer Sache

Die Art einer Sache wird im bürgerlichen Recht nach folgenden Kriterien beurteilt: bewegliche und unbewegliche, vertretbare, unvertretbare, verbrauchbare, unverbrauchbare und teilbare, unteilbare Sachen.

Unbewegliche Sachen (Immobilien)
sind Grundstücke und den Grundstücken gleichgestellte Sachen. Sie werden auch als Liegenschaften bezeichnet.
Bewegliche Sachen (Mobilien)
Leiten sich vom alten Begriff der Fahrnis ab.
Vertretbare Sachen
im Sinne von § 91 BGB sind alle beweglichen Sachen, bei denen es auf eine Individualisierung nicht ankommt, und die im Rechtsverkehr nach Zahl, Maß und Gewicht bestimmt zu werden pflegen. Beispiele hierfür sind Kartoffeln, Getreide, Geld, Wertpapiere oder Zucker
."
Aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Sache_(Recht)#Art_einer_Sache

Siehe bitte auch: http://www.lexexakt.de/index.php/glossar?title=vertretbaresachen.php"

Vertretbare Sachen/nicht vertretbare Sachen

"Gemäß Â§ 91 BGB ist eine Sache vertretbar, wenn sie beweglich ist und im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt wird.

Die Rechtsprechung hat das konkretisiert mit: vertretbar ist eine beweglichen Sache, die sich nach objektiver Anschauung von anderen Sachen dieser Art nicht durch ausgeprägte Individualisierungsmerkmale unterscheidet, und die ohne weiteres mit anderen Sachen dieser Art vertauschbar ist (BGH NJW 66, 3707).

Beispiele vertretbare Sachen: Heizöl, Zement, Geld, Aktien oder Waren aus Serienfertigung, wie Nägel oder Schrauben.

Beispiele nicht vertretbare Sachen: Maßanzug, gebrauchter Pkw oder ein Original-Gemälde" (logisch)

So auch: http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/vertretbare-sachen/vertretbare-sachen.htm

(Siehe auch: http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/bgb_at/04_Rechtsobjekt/R_objekt.pdf )

oder hier: http://www.juraforum.de/lexikon/vertretbare-sachen-s-91-bgb **

"Vertretbare Sachen sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen, vgl. § 91 BGB.

Beispiele: Geld, 50Kg Bananen, Wertpapiere."

(Diesen ganzen Zauber mit dem der Wertverschaffungsschuld und was es da alles noch so gibt - siehe den langen Artikel neulich, über Erfüllung von Geldschuldenund Buchgeld -, und was man sich alles noch ausgedacht hat, um die Besonderheiten der Geldschuld umfassend zu beschreiben, haben nicht die Grundfragen übertünchen können.)

Was zu beweisen war.

Das ist für einen Fachunkundigen schwer zu ergründen, aber letztlich nachvollzihebar (ein Glück, denn es gibt da auch ganz andere Schwierigkeitsgrade).

Wie auch immer Du es findest, meine Meinung ist imho mehr als vertretbar.

*) vertretbar wird im Juristischen noch in der Diskussion verwendet. Da wird eine Meinung für vertretbar oder nicht gehalten. Wenn sie vertretbar ist, kann sie verwendet werden, sonst ist sie als untauglich zu unterlassen. Wenn mehrere Lösungen vertretbar sind, muss man weiter abwägen. So kann es durchaus passieren, dass ein Richter abweichend, aber vertretbar urteilt, worin er auch in diesem Rahmen frei ist. Sei esind eben nicht die berühmten Subsumtionsautomaten - siehe ebenfalls Stichwort Rechtspositivismus und u. a. Max Weber).

Aber nun am Ende noch mal die Frage, die wir schon oft hatte, woher nimmst Du eigentlich die Sicherheit für die Behauptung in Deiner Kritik?

Also: Dazu braucht es schon etwas mehr "Hintergrund", als den Wunsch widerlegen zu können.

LG

bm

Viele liebe Grüße

azur


PS: ** viele Juristen legen auf die Grundlagen nicht so viel wert. Den AT, so bekmmt man den Eindruck dächten viele, also den müsse man doch nicht so genau kennen, das wäre doch alles klar und bekannt. Es heißt vielleicht nicht ganz umsonst, das den nur die wahren Meister beherrschen.

Edit: Glückwunsch, wir kommen tatsächlich so in tiefergehende Bereiche (ein zwei Ebenen, von weiteren). Solche aber lassen sich hier nicht wirklich diskutieren.

Verwandtes (!) Problem: http://de.wikipedia.org/wiki/Geldschuld#Geldsachschulden/wiki/Geldschuld#Geldsachschulden
Verwandt, nur verwandt bitte!

Und bitte Vorsicht auch hierbei: "Mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel „müsse sich jeder zufriedengeben, wenn er darin bezahlt worden sei.“[9] Beim gesetzlichen Zahlungsmittel nutzt der Staat seine hoheitliche Aufgabe, die Währung des Staates innerhalb der Währungsverfassung zu bestimmen, zu organisieren und als Zahlungsmittel vorzuschreiben. Der sich daraus ableitende Annahmezwang für Gläubiger kann unbeschränkt sein (bei Banknoten) oder auch administrativ beschränkt werden (in den meisten Ländern besteht bei Münzen ein beschränkter Annahmezwang)."
http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel#Gesetzliche_Zahlungsmittel

Es geht dabei (!) um die Stückung!

Hihi: diese dort erwähnte Rn. ist: Robert Millbrandt, Geschichte der Volkswirtschaft, 1924, S. 59 - aber letztlich ganz richtig, und eben selten ein Problem.

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Gerichtsvollzieher

Leserzuschrift @, Mittwoch, 10.06.2015, 12:53 vor 3872 Tagen @ azur 6287 Views

Hallo azur,
dein Beitrag erinnert mich an jemanden, der im Wald jeden Baum mit Namen kennt,
aber den Wald als Ganzes nicht beschreiben kann (oder will).
Nun, nicht weiter schlimm, Werner May kann es:
https://www.youtube.com/watch?v=PJdBXZ9wR1E&html5=1

Warum der Gebührenbeitrag illegal ist, die Behörden das GG verletzen, eine Forderung durch den Beitragsservice weder erhoben noch eingeklagt werden kann, mit Richterhilfe verfasst

- und warum der Gerichtsvollzieher meist ins Leere läuft:
https://www.youtube.com/watch?v=cF37taS5WAM


Zu irgendwelcher Überheblichkeit besteht also kein Anlass.

Freundlichst grüßend! webmax

Alles richtig, nur daß Geld keine Sache ist, oder?

baisse-man @, Mittwoch, 10.06.2015, 16:00 vor 3871 Tagen @ azur 5809 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 10.06.2015, 17:13

Hallo azur,

genau damit habe ich meine Schwierigkeiten. Keine Behörde oder Bank hat jemals klar dargelegt, was genau eigentlich Geld ist, oder wie "gezahlt" werden kann, also eine vollständige, umfassende Auflistung aller Möglichkeiten, wie eine Schuld ausgeglichen werden kann.

Das war vor 101 Jahre einfacher. Da wusste jeder, daß man Banknoten in (Gold-)Münzen (=Sachen) einlösen konnte. Das geht heute nicht mehr. Geld wurde "entkörperlicht". Und wir wollen ja nicht über den Sachwert eines EUR-Scheins reden...

Es gibt da einige interessante Passagen im am. Gesetz bzgl. "legal tender". Der dt. Gesetzgeber ist da sehr schweigsam. Aus welchem Grund?

Geld ist genug da, wie du sagst. Das ist auch gut so. Alles was man braucht, um "Geld" zu machen, ist ein Blatt und einen Stift.

Neben dem Annahmezwang für gesetzliches Zahlungsmittel kann ich allerdings nicht erkennen, wodurch der Schuldner eine konkret bestimmte Form der Tilgung zu leisten habe. Geld ist eben "abstrakter Vermögenswert", und da gibt es sehr viel mehr als Bargeld und Überweisung.

LG

bm

P.S. Danke für deine ausführlichen Antworten, langsam verstehe ich ein wenig, wie das Gehirn von Juristen funktioniert.

--
Erkenne dich selbst.

Es ist halt Fachwissen, wie anderes. - Geld ist klar eine Sache gem. §§ 90, 91 BGB

azur @, Mittwoch, 10.06.2015, 22:03 vor 3871 Tagen @ baisse-man 6948 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 10.06.2015, 22:11

Hallo bm,

danke sehr für Deine freundliche Antwort. Weißt Du, das Denken von Ingenieuern, Ärzten und weiteren Fachgebieten ist speziel. Frag mal nach Astorphysikern. Meine Freunde, die das sind, sind wirklich besondere Menschen (klasse Leute). Was die drauf haben... Müssen. Es ist nicht oft nur das Wissen, sondern die Fähigkeit, es sich aneignen zu können.

Juristen denken vom Allgemeinen zum Abstrakten und wieder zurück. Das ist auch in anderen Wissenschaften so, aber hier von besonderer, im Sinne von ganz eigener Bedeutung. Es geht darum alle rechtlich irgendwie relevanten Umstände einordnen zu können (so wie Ärzte eben den gigantischen Komplex des Körpers kennen müssen).

Also ist das erste, das man überhaupt lernt und lernen muss subsumieren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_(Recht)
http://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion
http://lexexakt.de/index.php/glossar?title=subsumtion.php
Schema - seht gut: http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/schlachter/Lehre/ws_06_07/d-frei/Subsumti...

Das kann man noch recht einfach. Die wirklich schwierigen Arbeiten in den haupfächern im Grundstudium (4 Semester + ), habe vor allem das zum Gegestand. Gesetz finden, kennen und subsumieren in der Anwendung. Das ist das täglich Brot (abstrakte Diskussionen nützen bei der Arbeit kaum etwas, aber natürlich wird unentwegt diskutiert, und das muss auch so sein. Und selbst für den Transport dieser wichtigen Streitigkeiten unter Fachleuten und vor Publikum, also Laien, gibt es genaue Verfahren).

Nun zum Thema.

Also in meinem Palandt steht bei § 91 Rn. 2, Satz 1 gleich als erste Beispiel Geld. Verfasser, besser Bearbeiter, ist Heinrichs.

Und das muss auch so sein.

Die Frage kann nur sein: Was ist eine Sache und lässt sich Geld darunter subsumieren?

Und wieder hilft ein Blick ins Gesetz:

"§ 90 BGB
Begriff der Sache

Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände."

Bargeld ist körperlicher Gegenstand (oder verständlicher: sind körperliche Gegenstände und es sind konkret lauter einzelne Sachen).

Mithin ist Bargeld eine Sache im Sinne des Gesetzes.

Und das Buch- bzw. Giralgeld eben klar lediglich Forderungen auf Geld ist, in immateriell... Aber dazu kommen wir noch.

Alle juristen Werken stimmen eindeutig in dieser Frage über ein (auch wenn manche Aspekte in anderen Materien anders angepackt, aufgefasst werden müssen, etwa im Strafrecht).

Hier auf Seite 5: http://www.repetitorium-hofmann.de/pdf/skript-bgb-sachenrecht-1-bewegliche-sachen.pdf

C. Wichtige Definitionen im Sachenrecht
Für die Bearbeitung sachenrechtlicher Fälle ist es weiterhin wichtig, vorab bestimmte Definitionen zu kennen, die mit der Zuordnung des Eigentums zu einer Person zu tun haben.

Wichtig sind insbesondere die folgenden Begriffe:
-
Sache
Sachen sind nach § 90 BGB körperliche Gegenstände.
Bsp.: Tisch, Geldschein, Klavier, Grundstück.
Gegenbeispiel: Forderungen (=nichtkörperlicher Gegenstand)
Unter den Begriff der Sache fallen also sowohl bewegliche als auch unbewegliche Gegenstände"

"Meub, Zivilrecht, AT/Robjekt.doc

2.2 Vertretbare und nicht vertretbare Sachen
Vertretbar sind bewegliche Sachen, „die im Verkehre nach Zahl, Maß oder
Gewicht bestimmt zu werden pflegen“
(Legaldef., § 91 BGB).
Bsp: Geld;
Wertpapiere; Waren aus der Serienfertigung
(wie Möbel, neue Kfz aus der laufenden Serie)"
http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/bgb_at/04_Rechtsobjekt/R_objekt.pdf

Siehe auch Sache: http://www.rechtslexikon.net/d/sache/sache.htm usw. usf. Also darüber diskutiert niemand. Bargeld ist Geld. Bargeld ist eine Sache. Es lässt sich also nicht sagen, Geld sei keine Sache.

Im Gegenteil, das ist so sicher, wie der Tot.

Buch- oder Giralgeld sind Forderungen bzw. Ansprüche auf Geld. Immateriell. Und der Begriff Sache wird eben nicht nur im sachenrechtlichen Zusammenhang verwendet, wie der begriff Vertretbarkeit, so dass das für Laien verständlich irritierend sein kann (siehe u. a. auch hier - ist nicht abschließend: http://de.wikipedia.org/wiki/Sache_%28Recht%29 ). Das muss man eben lernen, um es zu verstehen. Hatte ich schon ein paar mal dargelegt.

Wo ist nun ein möglicher Überbegriff?
Hier: Rechtsobjekt.

Und hilfreich: Inhaberschaft
Man kann Rechte aus allem Möglichen inne haben, als Rechtsubjekt.

Der Eigentümer hat Abwehr-, Gestaltungs- und Verfügungsrechte.

Der Eigentümer von Rechten, wie Urheberrechten bekanntlich ebenfalls.

Zum geschützen Bereichen gehört auch Vermögen (auch so eine Wort, dass im in den strafrechtlichen Bearbeitungen anderes angepackt werden muss: Vermögen).

Diese Rechte hat man inne, wenn man die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaber (siehe u. a. Sachenrecht, aber auch die anderen, dort erwähnten Rechtsmaterien, wie das Wertpapierrecht)

Folgerichtig: "Erwerb

Erwerb steht für:

den Erhalt des Eigentums an einer Sache oder der Inhaberschaft an einem Recht gegen Bezahlung" (wobei das nicht letztlich nicht stimmt: Es kommt auf die Verpflichtungsgeschäft und Übertragung an sich an)
und weiter... http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerb

Siehe auch Veräußerung.

Die Problematik mit dem Bezahlen mit Giralgeld hatten wir neulich schon zweimal: Ist nun einmal speziel und nicht ganz einfach, aber bitte einfach mal das Inhaltsverzeichnis durchlesen: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=355178

Da war die Lösung Deiner Ausgangsfrage natürlich simpel dagegen.

Viele freundliche Grüße

azur

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Unmaßgeblich

azur @, Mittwoch, 10.06.2015, 23:59 vor 3871 Tagen @ Leserzuschrift 5956 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 11.06.2015, 00:08

Tja, webmax, glaub doch was Du willst. Nur woher nimmst Du den Eindruck, der z. B. Werner May hätte überhaupt Ahnung, von dem er spricht?

Der redet zwar von §§, aber hat keinerlei Ahnung vom Recht. Woher auch?

Da wird zu deutsch schlicht nur Zeug erzählt, von jemandem, der sich einfach nicht auskennt... Auweia.

Es ist auch völlig unmaßgeblich.

Noch so ein "Experte" [[freude]] [[freude]].*

Oder bist Du es vielleicht selbst Werner May? Dann solltest Du es auch sagen.

Viele freundliche Grüße

azur


* aber schon eine gewisse Berühmtheit: https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Werner_May

Das vielleicht von ihm: http://www.paradies-auf-erden.de/

Und dann gibt es da wohl noch mehr.

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Rechtsempfinden

Leserzuschrift @, Donnerstag, 11.06.2015, 12:36 vor 3871 Tagen @ azur 5759 Views

Hallo Azur,
dein Weltbild gerät wohl ins Wanken - am Ende ist deine hochgelobte Juristerei doch nicht erstrebenswertes Lebensziel und -zweck?

Könnten andere vielleicht das bessere Rechtsempfinden haben? Und ist dein Paragraphen-Dschungel vielleicht nur Mittel zum Zweck, sich abzuschirmen auf dem hohen, promovierten Ross?

Es fällt richtig auf, dass du keinerlei Gegenargumente zum sauber argumentierenden Videovortrag bringst, sondern lieber die Person angreifst.
Schlechter Stil!
-----
Kurz: Ich bin nicht Werner May; aber ich bin beeindruckt von ihm. Der Querulant" - welche Auszeichnung heutzutage! - tut was, während wir mehrheitlich nur Zustände beklagen und bedauern.

Aber zwei Fragen an den Experten:
Ist es korrekt, dass das GG und das Europäische Recht z.B. Ländergesetzen übergeordnet sind?
Und dass Bundes- und Ländergesetze, die dieses Recht einschränken (wollen), das Zitiergebot der betreffenden Paragraphen beachten müssen?
Auch dann war es das nämlich mit der GEZ-Zahlerei.

Es grüßt freundlichst wiehernd der Antiparagraphenhengst
webmax

Der Querulant Karl, aeh Werner May ist bloss der deutschen Sprache nicht maechtig ...

CrisisMaven ⌂ @, Donnerstag, 11.06.2015, 14:02 vor 3871 Tagen @ Leserzuschrift 5996 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 11.06.2015, 14:14

Könnten andere vielleicht das bessere Rechtsempfinden haben?

Ja, Sharia z.B. ist deutlich verstaendlicher ...

Es fällt richtig auf, dass du keinerlei Gegenargumente zum sauber argumentierenden Videovortrag bringst,

Ja, da hat's selbst dem @azur die Sprache verschlagen. Auch ich musste meine sich kraeuselnden Ohrmuscheln erst wieder heiss buegeln und pressen nach soviel Schwachsinn.

Der Querulant - welche Auszeichnung heutzutage! - tut was,

Was? Ach, ja, Videos in hessischer Mundart besprechen. Ohne Synchronisation. Loeblich. Ein moderner Datterich und Windmuehlenforscher.

während wir mehrheitlich nur Zustände beklagen und bedauern.

Aber nein, hier ist der Hort der Aktivisten ...

dass Bundes- und Ländergesetze, die dieses Recht einschränken (wollen), das Zitiergebot der betreffenden Paragraphen beachten müssen?

Ja, da ist die Juristerei fuer den Laien schwer durchschaubar, bei den Rechtsfoermlichkeiten ...

Aber mal im Ernst: der May kann nicht lesen. Bzw. er liest wie ein Google-Uebersetzer: ohne Verstand. Aus dem Wort "selbstaendig" schliesst er auf die unternehmerische Selbstaendigkeit. So ist das Wort dort aber nicht gemeint, sondern es geht um die Frage, ob Gerichtsvollzieher weisungsgebunden sind. Und das sind sie, im Unterschied z.B. zu Staatsanwaelten, nicht.

Das heisst aber nicht, dass sie Selbstaendige im steuer-, gewerbe- oder handelsrechtlichen Sinne waeren!

Und: ich denke, der Werner May weiss das sogar, aber es gibt halt mehr Klicks auf YouTube, wenn man ordentlich auf Krawall macht.

Das aber im Gelben gerade ruecken zu wollen, erscheint sinnlos.

Manche Leserzuschriften sind einfach unverbesserlich ...

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Unkenntnis, nicht wahr? (ed)

azur @, Donnerstag, 11.06.2015, 14:16 vor 3870 Tagen @ Leserzuschrift 5832 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 11.06.2015, 15:16

Hallo Azur,

Hallo webmax

dein Weltbild gerät wohl ins Wanken - am Ende ist deine hochgelobte
Juristerei doch nicht erstrebenswertes Lebensziel und -zweck?

Schmarrn.

Das ist nicht mein Weltbild, sondern schlicht lange erworbenes Fachwissen. Wenn Du schon eine Weile mitlesen würdest, wüsstest Du auch, dass ich ordentlich examinierte Jurist bin.

Und dann kann man naturgemäß schneller die Spreu von Weizen trennen.


Könnten andere vielleicht das bessere Rechtsempfinden haben?

Sicher sind andere Juristen besser, aber mein geschultes Judiz hat bei solchen Fragen, wie diesen hier, noch immer gereicht.

"Als Judiz oder Judizium (lat. judicium Urteil, iudicare Recht sprechen) bezeichnet man die Urteilskraft, das Rechtsempfinden eines Juristen."
wiki Judiz

Und ist dein
Paragraphen-Dschungel vielleicht nur Mittel zum Zweck, sich abzuschirmen
auf dem hohen, promovierten Ross?

Ja klar, Du kommst ja überhaupt nicht von der scheinbar höheren Warte, aber projezierst die Unkenntnis auf mich. Wofür auch immer das gut ist, zum Erkennen der Tatsachen jedenfalls nicht.


Es fällt richtig auf, dass du keinerlei Gegenargumente zum sauber
argumentierenden Videovortrag bringst, sondern lieber die Person
angreifst.

Weißt Du, man muss als Fachkundiger nur kurz in die Videos schauen und weiß, dass da ein Fachunkundiger sich selbst etwas zurecht biegt.

Habe damals viel Zeit auf den hier mitlerweile abgearbeitetet Clauss verwendet. Das werde ich nun nicht noch mal machen.

Allein die Frage rund um den laufenden Prozess der angestrebten Reform des Gerichtsvollzieherwesens, die in einem weiteren Video in dem Kanal völlig falsch dargestellt ist (der Kanal offenbart ein Weltbild, das ist dort zutreffend), habe ich in diesem Faden wieder beleuchtet.

Das könnte manch einem so passen, dass man hier endlos redigiert und korrigiert. Endlose Videos übervoll von grundlegenden Fehlern (eben weil von einem, der sich nicht auskennt und sich nur Argumente zusammensuchen will, die ihm passen), da würde man Tage mit zubringen können. Und dafür ist das Forum auch nicht da.

Insofern gilt eher für Dich:

Schlechter Stil!

Jaja, immer sinds die anderen...

Kurz: Ich bin nicht Werner May; aber ich bin beeindruckt von ihm.

Danke für die notwendige Klarstellung.

Erklärt auch Vieles.

Der
Querulant" - welche Auszeichnung heutzutage! - tut was, während wir
mehrheitlich nur Zustände beklagen und bedauern.

Ja, aber was?! Er verwirrt andere noch zusätzlich, was den Machthabern sehr recht sein könnte.

Und wie? Und auf welcher Grundlage? Belastbares Wissen ist es jedenfalls nicht.

Aber zwei Fragen an den Experten:

Ach, nun mit einem Male?

Könnte ja sagen, frag doch einen Fachunkundigen, denen Du es vielleicht lieber glaubst.

BM hat verstanden, dass es auch ein wenig auf den Ton ankommt. Dann antwortet man halt lieber und auch ausführlich.

Ist es korrekt, dass das GG und das Europäische Recht z.B.
Ländergesetzen übergeordnet sind?

Ist diese Frage Dein Ernst, oder nur rethorisch?

Siehe: http://www.dasgelbeforum.net/search.php?search=normenhierarchie&x=0&y=0
http://de.wikipedia.org/wiki/Normenhierarchie#Die_hierarchische_Ordnung_der_Rechtsquell...
http://de.wikipedia.org/wiki/Normenhierarchie_(Deutschland)

Ja, Bundesrecht bricht t.w. Landesrecht. Aber es gibt auch ausschließlich den Ländern vorbehaltene Gesetzgebungskompetenz:

http://www.lexexakt.de/index.php/glossar?title=bundesrechtbrichtlandesrecht.phph
ttp://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_31_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_De...
http://dejure.org/gesetze/GG/31.html

https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/bundesstaatsp...
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebung#Gesetzgebungskompetenz

http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)#Europarecht

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrierende_Gesetzgebung

Die Landessender unterfallen der sogenannten Kulturhoheit der Länder:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kulturhoheit_der_L%C3%A4nder
http://www.rechtslexikon.net/d/kulturhoheit-der-l%C3%A4nder/kulturhoheit-der-l%C3%A4nde...
http://www.faz.net/aktuell/politik/kulturhoheit-kernstueck-der-eigenstaatlichkeit-der-l...

(nach dem Studium, kann man das aus der Lamäng,
http://www.duden.de/rechtschreibung/Lamaeng , muss man auch)

Und dass Bundes- und Ländergesetze, die dieses Recht einschränken
(wollen), das Zitiergebot der betreffenden Paragraphen beachten müssen?

Hast Du keinen Zugang zu Suchmaschinen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Zitiergebot

Ausnahmen vom Zitiergebot: Siehe z. B. hier Seite 5:
http://www.tappe-online.de/lehre/grundr/files/begr_vb.pdf
(in der Juristerei herrscht sehr hohe Vereinheitlichung)

Auch dann war es das nämlich mit der GEZ-Zahlerei.

Achja, das sagt welcher Experte?

Es grüßt freundlichst wiehernd der Antiparagraphenhengst
webmax

Antiparagraphenhengst: Der sich also nicht auskennen, wohl aber es dann besser wissen will.

Nee, lass mal, so nicht.

Viele freundliche Grüße

azur

PS: sah @CM (allerbesten Gruß!!) erst später.

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Gültigkeit und Geltungsbereich

Leserzuschrift @, Donnerstag, 11.06.2015, 15:58 vor 3870 Tagen @ azur 5642 Views

Hallo azur,

bei allem Verständnis für deine Erklärungsarbeit hier, die du nicht auch noch doppelt erledigen willst, komme ich dem bis auf zwei Restbemerkungen gerne nach und quäle dich nicht weiter.

Ich hätte ja schon zu dem Bereich Gültigkeit und Geltung(sbereich) viel sagen können, ziehe aber nur die Bilanz:.
Ich konstatiere, dass für dich als Juristen auch ein illegales Gesetz gültig ist, solange es vorhanden ist und im Geltungsbereich angewendet wird?
Das scheint mir aber doch - ganz nach Roland Freislers Geschmack - zu viel vorauseilender Gehorsam zu sein... Zur Bekämpfung solcher Gesetze hast du hier bisher nichts angeboten.

Mit dem Verweis auf Google und den angebotenen Links machst du es dir auch leicht. Deine mir wichtigeren persönlichen Aussagen dazu finden sich jedoch nicht. Seis drum.

Was andere Juristen so denken, hier mal im Auszug:
"Grundsätzlich muss nun geprüft werden, ob die Grundlage der „Gebührenerhebung“ den verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügt. Es gibt mittlerweile Expertisen von führenden Verfassungsrechtlern, die zu dem Ergebnis kommen, dass diese Neuregelung nicht verfassungskonform ist, den Ansprüchen unserer Verfassung also nicht genügen und damit unwirksam sind.
Konkret zu Ende gedacht heißt das nun für Sie: Da die Neuregelung im Verdacht steht nicht den Ansprüchen unserer Verfassung zu genügen und die alte Beitragsregelung nicht mehr in Kraft ist, entsteht zurzeit für keinen einzigen Bürger oder Unternehmer eine Gebührenpflicht, nicht einmal dann, wenn man das öffentlich-rechtliche Angebot tatsächlich nutzt. Eine weitere Frage, die dringend geklärt werden muss, ist, ob die Höhe dieser Zwangsabgabe rechtmäßig ist. Wofür wird das Geld, das Sie zahlen müssen, denn verwendet? "
http://pwbanwaltjena.de/beratungsschwerpunkte-unserer-spezialisierten-rechtsanwaelte/ve...

Dem kannst du dich nicht anschließen?

Freundlichst grüßend, webmax

Das sind erst mal nur Meinungen, und auch ich hoffe - Siehe u. a. Normenkontrolle, Wirksamkeit von Verwaltungsakten usw.

azur @, Donnerstag, 11.06.2015, 16:55 vor 3870 Tagen @ Leserzuschrift 5873 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 11.06.2015, 17:41

Hallo webmax,

wer sagt denn, dass ich alles Bestehende für richtig halte?

Würde mich auch über eine Schlappe des Zwangszahlungssystems freuen, wie hier bekannt ist.

Gesetze bzw. darauf basierende Maßnahmen kann man auf verschiedene Weise angreifen, wie ich auch mehrfach erläuterte.

Normenkontrollverfahren; Rechtsweg mit oder ohne Verfassungsbeschwerde, bis hin zum EuGH.

Oder politisch, in dem man Druck macht, dass sich etwas ändert. Oder mittels Geld und via Lobbyisten, wenn man kann.

Verwaltungsakte sind, auch wenn rechtswidrig, wirksam, wenn sie nicht angegriffen werden (und nicht, was selten ist, direkt nichtig). Das ist einer der großen Unterschiede zum Privatrecht, wo was rechtswidrig ist, dies nichtig ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unwirksamkeit

Das wird mit dem erhöhten Bedarf an Handlungsfreiheit des Staates begründet (teile das, wie Vieles, nur mit!). Im Verwaltungsrecht wird in diesem Zusammenhang von der Prägrogative gesprochen.

Das muss man alles nicht richtig finden, und mach ich sehr oft auch nicht, aber es ist so*, und daran muss man sich abarbeiten. Alles andere ist sinnlos.

Freisler: Der ist der, der vom Recht abweichend und unwürdig schreiend Unrecht schuff. Der Vergleich passt auf andere weit besser.

Die Meinung der Kollegen: Damit stehen sie nicht allein. Aber so etwas las und liest man zu oft, um daraus etwas ableiten zu können. Es ist zunächst eine sogenannte (Fachbegriff) Meinung, wenn auch eine fachkundige und begründete. Nun muss man sehen, wer sich durchsetzen kann.

Immerhin sind schon oft Gesetze und unrichtige Massnahmen kassiert worden. Also es geht im Grunde. Aber wirklich trostspendend ist das nicht.

Vieles ist im Argen, und nur weil ich mitteile, wie es ist, verteidige ich doch nicht alles.

Das geltende Recht ist zunächst mßgeblich. Wenn ich sage, daran muss man sich abarbeiten, dann nur, weil woran sonst?

Es geht dort nicht um Polemiken und Traktate, die nicht viel bringen, sondern um Normen, Definitionen, Subsumtion und Auslegung - und Entscheidungen von Maßgeblichen, also jenen, die dazu die Macht haben (also auch nicht meine Person). Um messen an Normen, auch von Normen an Normen.

Erst mal die Regelungen verstehen und die Wege, wie sie entstehen und angreifbar sind. Dann kann man weiter machen.

Es hilft ja nichts: Es ist nun einmal so, dass gilt und wirkt, was der Gesetzgeber beschloss.

Aber: Was gilt, muss noch lange nicht richtig sein. Und ist auch vieles nicht. Daran ist doch überhaupt kein Zweifel.

Nur ohne wirkliche Kenntnis kommt man nun in keiner Sparte weiter.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungswidrigkeit#Situation_in_Deutschland

*) Siehe auch die normative Macht oder Kraft des Faktischen:
http://www.rechtslexikon.net/d/normative-kraft-des-faktischen/normative-kraft-des-fakti...

Oft gibt es auch Möglichkeiten sogenannter Heilung (nicht sehr umfassend und eher nicht abschließend): http://de.wikipedia.org/wiki/Heilung_%28Recht%29

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GEZ Antwort zur Bargeldzahlung

EinSportfreund @, München, Mittwoch, 08.07.2015, 21:46 vor 3843 Tagen @ Jermak 6757 Views

Guten Abend,

habe eine Antwort von der GEZ erhalten. Scheint nicht so einfach zu sein, die GEZ Gebühr in bar zu entrichten.

Grüße, Sportfreund


[image]

Die Barzahlung ... dispositives Recht?

CrisisMaven ⌂ @, Dienstag, 14.07.2015, 16:46 vor 3837 Tagen @ EinSportfreund 6293 Views

... ist, wie alles im Rechtsleben immer im Einzelfalle anders als im "Grundsaetzlichen". So auch bei der ungebuehrlichen Rundfunkgebuehr.

Die Frage z.B., die man klaeren muss, ist, ob diese Vorschrift "dispositives Recht" ist. Ich vermute, und nicht nur ich, ja.

Dass Haering daher Erfolg (am Ende) haben wird, bezweifle ich, und nicht nur ich.

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

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