U-Untersuchungen bei privatem Krankenversicherungstarif mit Selbstbehalt
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 09.06.2015, 01:00
Hallo,
sicherlich bin ich nicht der einzige hier im Forum, der für seine Kinder Krankenversicherungstarife mit Selbstbehalt hat und vor dem Problem steht, anstehende U-Untersuchungen im Endeffekt aus eigener Tasche bezahlen zu müssen, wenn für das Kind im gleichen Kalenderjahr zu wenig sonstige Krankheitskosten anfallen.
Die U-Untersuchungen sind zwar nach wie vor nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in den meisten Bundesländern wird die Teilnahme zentral registriert. Bei Nicht-Teilnahme hat man dann das Gesundheitsamt und die Pädophilen vom Jugendamt an der Backe. Da reicht mir dann doch die GEZ.
Weiß hier im DGF irgendjemand, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, sich ohne Konsequenzen um die U-Untersuchungen zu drücken oder wenigstens die Kosten erstattet zu bekommen?
Mir geht es dabei nicht nur um das Geld (immerhin ca. €600 insgesamt), sondern auch um die verlorene Zeit. Wir haben vor gut einer Woche Nachwuchs bekommen, der nun lediglich aufgrund schlechter Blutwerte auf Intensivstation dauerüberwacht/-behandelt wird, obgleich die Kleine schon längst putzmunter ist. Seitdem steht bei uns der Alltag Kopf. Meine bessere Hälfte lies sich bisher nicht dazu überreden, die Kleine einfach auf eigene Verantwortung mit nach Hause zu nehmen, um die schöne Zeit in Ruhe zu genießen. Die Ärzte-Götter mit ihrer Respektsaura sitzen da momentan noch am längeren Hebel, auch wenn die Ausreden, warum das arme Kind noch nicht entlassen wird, jeden Tag dünner werden.
Da kam mir die Idee, dem System diesen Raub an den vielleicht schönsten Stunden im Leben über spätere Nichtteilnahme an sämtlichen U-Untersuchungen heimzuzahlen. Nach den Erfahrungen bei unserem ersten Kind sind diese Untersuchungen weitestgehend nutzlos und werden schlampig durchgeführt.