OT: Staat gegen Familie mit Kindern

Leserzuschrift @, Sonntag, 31.05.2015, 14:19 vor 3881 Tagen 5142 Views

Hallo Forum,

ich bin eifriger Leser seit mehr als 10 Jahren.
Fast täglich finde ich im Forum Idee und Erkenntnisse, die außerhalb entweder garnicht oder nach viel mehr Zeit erst zu finden gewesen wären.

Diverse Geschehnisse meines Lebens, das Bewußtsein sich um zahlenmäßig mehr Kinder für unser Land zu kümmern, resultiert auch aus Meinungen, die auch hier präsentiert wurden.

Wiederholt wurde das Forum ja auch als "Schwarmintelligenz" bezeichnet.

Diese möchte ich hiermit anfragen.

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Staatlicher Terror gegen speziell junge Familien mit Kindern

Teilnehmer:
Jung - Familie mit Kindern
gegen
Jugendamt
Altfamilie mit Kindern


Die Story

Altfamilie mit 2 Kindern 8 und 12 Jahre.
Die Ehe ist zerrüttet.
Vater verspricht sich durch eine Scheidung mehr Zeit mit den Kindern verbringen zu können, da innerhalb der Ehe die Ehefrau die Kinder völlig für sich reklamiert und sofern sie abspenstig werden, also etwas mit dem Vater machen, psychologisch sofort bestraft.

Die Ehe wird geschieden.
Entgegen der Erwartungen bekommt der Vater aber keinen vollumfänglichen Umgang, üblich wäre jedes zweite Wochenende die Kinder zu sich zu nehmen, sondern nur stundenweise gemeinsame Spielplatzbesuche wo so verfahren wird, daß nach Empfehlung des Jugendamtes nur das getan wird, was die Kinder wollen.
Demgemäß ist dann nur noch eines dabei, und das ist in der Restfamilie der Dumme sodass es auch noch ausfällt.

Neue Partnerschaft
In Anbahnung der Scheidung sucht sich der Vater eine neue Familie und findet diese mit einer Frau mit zwei kleinen Kindern. Aus der Partnerschaft gehen weitere zwei neue gemeinsame Kinder hervor.
Angesichts der Kinderzahl, kann die Mutter der neuen Familie die erforderlichen Haushalts und Betreuungsleistungen während der Arbeitszeit des Vaters nicht mehr allein leisten.

Haushaltshilfe
Die von der Krankenkasse während der Schwangerschaft gewährte Haushaltshilfe, wird praktisch mit der Entbindung eingestellt.
Mehreren Versuche nach gleichwertiger Unterstützung bei der Krankenkasse, dem Jugendamt und kirchlichen Hilfsorganisationen schlagen fehl.
Unisono wird empfohlen den Vater in Elternzeit zu schicken.
So sind dann beide Elternteile zu Hause und betreuen jeweils 2 Kinder.
Kindergartenplatz hat das größte Kind zwar, aber faktisch nur für 3 Stunden am Tag. Weitere Kindergartenplätze werden nicht gewährt.
Das Handling des Hinbringens und Abholens allein, wenn dazu noch drei Windelkinder entweder mitzunehmen sind oder aber ist zuweilen aufwendiger als die Entlastung durch den Kindergarten.
Zudem erhöht sich der Familiengesamtkrankenstand durch die Kindergartenbesuche als solche.

Haus
Die Jungfamilie bewohnt das ehemalige gemeinsame Haus der Altfamilie.
Die geschiedene Ehefrau hat eine Bürgschaft auf dem Haus, sofern die monatlichen Zahlungen nicht zu leisten wären eine sofortige Zwangsvollstreckung droht.

Elternzeitfinanzen
Während der Elternzeit sind die Einnahmen der Jungfamilie drastisch vermindert.
Nichtsdestotrotz bestehen die Ansprüche der Altfamilie aus der Immobilienvereinbarung sowie den Unterhaltstiteln der gemeinsamen Kinder (8 und 12).

Da die Elternzeit also unter diesen Umständen gar nicht finanzierbar ist, die sofortige Zwangsversteigerung des Hauses droht, entschließt sich die Jungfamilie zum Verkauf, der Auszahlung der Anteile an die geschieden Ehefrau, sowie zum Neukauf einer entsprechend der Differenz preiswerteren Immobilie.

Unterhaltstitel
Trotz Anfragen des Vaters zwecks Neuberechnung der Unterhaltstitel (wurden vor der Geburt der jüngsten Kinder berechnet) bei Jugendamt (Auskunft von dort: „Neuberechnung steht auf Anfrage nur der Mutter zu“ – geschlechtliche Ungleichbehandlung) als auch beim seit 2 Monaten eingesetzten Anwalt, führte zu keiner Veränderung der Titel. (Gesamtforderungen 600,00 Euro/Monat)

Zahlungen
Können aufgrund fehlender Masse nicht geleistet werden. Die Unterhaltsvorschusskasse tritt für das jüngere Kind auf den Plan.
Das Jugendamt argumentiert, daß aus dem Verkauf der Immobilie nunmehr die Unterhaltsleistungen zu begleichen seien. Daß dafür eine andere Immobilie (stark renovierungsbedürftig) gekauft wurde, interessiert das Jugendamt nicht.


Zwangsvollstrecker
Schickt seien Terminvorschlag für Juli 2015 zu.


Krankenversicherung
Aufgrund des Ablaufes der Elternzeit der Mutter für das erste gemeinsame Kind,
hat sie, wie auch die beiden bei ihr versicherten Kinder unterdessen KEINE Krankenversicherung.
165,00 Euro monatlich, die dafür aus eigener Tasche aufzuwenden seien, gibt es ja nicht.
Die Krankenkasse droht ihrerseits, sofern nicht umgehend die Finanzen offen gelegt werden, ihrerseits 800,00 zu veranschlagen und bei Nichtzahlung einzuklagen.

Einnahmen
Elterngeld des Vaters (rd. 500,00 Euro/Monat)
Kindergeld für 4 Kinder 190,00 pro Kind
Unterhalt für die beiden ältesten gesamt ca. 400,00
Wohngeld 150,00

Ausgaben, die z.T. nicht bedient werden können:
Wasser, Strom, Heizung, Lebensmittel, Hausinstandhaltung, PKW, Abwasser, Müll, GEZ, usw.
Daß letztere auch Vollstreckungsankündigungen schickt, macht den Kohl schon gar nicht mehr fett.
(Befreiung gibt’s nur bei fristgerechtem und dabei permanent zu wiederholendem Befreiungsantrag während Hartz IV Bezug)

Soweit in kurzen Punkten die Lage.

Fakt 1
Allein aus dem Immobilienverkauf resultierend, hat die Jungfamilie heute noch den Stand, nicht „auf der Strasse“ respektive dem Steuerzahler auf der Tasche zu liegen. Da vor dem Verkauf des Hauses kein Geld mehr da war, erbettelte sich die Familie einmalig bei der Kirche einen Betrag, um Babynahrung und Windeln sowie was zu essen zu kaufen.
Ohne Hartz IV Schein, steht der Familie auch kein Tafelessen zu!
Dieser Staat ließe sie einfach verhungern!
Bei jedem Supermarktbesuch greifen die hungrigen Kinder ins Regal.

Fakt 2
Anfragen bei Sozialamt (Jobcenter oder Arge genannt), bzgl. Unterlagen enorm zeitaufwendig und den Femilienalltag stark belastend) wurden abgelehnt.
Wörtlich: „so einen Fall, hatten wir in den letzten 40 Jahren noch nicht...“


Das ist zugegeben eine nicht sehr einfache Konstellation.

Mit der Ankündigung für die Zwangsvollstreckung fragt sich nun die Jungfamilie, ob sie es nicht hier mit einer staatlichen Aufforderung zur Straftat (Geldbeschaffung, egal wie, der sie niemals Folge leisten wird) zu tun hat.

Der Vater der Jungfamilie versucht nun, durch diese Veröffentlichung Hilfe zu finden.
Die Mutter winkt ab und sagt, da hilft uns sowieso niemand...

Wer hat Recht?

Eine zynische Antwort

baisse-man @, Sonntag, 31.05.2015, 15:19 vor 3881 Tagen @ Leserzuschrift 4407 Views

Lieber Leser,

hier eine zynische Antwort, die warscheinlich wenig hilfreich ist:

- Was wäre wenn jemand in so einer Situation seine Papiere (Personalausweis etc.) verliert und sich bei den Behörden als Flüchtling meldet?
Folgendes wäre dabei - so hat mir jemand erzählt - wichtig:
- Status als Deutscher seit mind. 1914 nachweisen, z.B. durch beglaubigte Geburtsurkunden der Vorfahren.

- dürfen die Behörden lebendigen Menschen in Not (nicht Personal!) Hilfe verweigern?
- müssen sie nicht alles tun, um den Menschen ein würdiges Leben zu sichern? (Hartz IV ist da sicherlich nicht geeignet)

- was wäre, wenn der Immobilienschuldner der Bank einen Schuldschein gibt (S. Michael Tellinger auf YT)?

Auch wenn all diese Punkte wie blanker Unsinn erscheinen, könnte es sich lohnen, diese einmal weiter zu recherchieren.

Gruß

bm

--
Erkenne dich selbst.

Ergänzung und Antwort

Leserzuschrift @, Sonntag, 31.05.2015, 17:04 vor 3881 Tagen @ baisse-man 3739 Views

Ergänzend vielleicht noch ein paar konkrete Fragen:

1. Wie kann man eine Zwangsvollstreckung jetzt noch abwenden? (Betrag sind die aufgelaufenen Summen der nicht gezahlten Unterhaltsleistungen an die älteren Kinder)
2. Falls man diese nicht mehr abwenden kann, was genau wird verpfändet, was bleibt verschont?
3. Falls es eine ergebnislose Pfändung gibt, wie würde der Staat mittels Jugendamt dann versuchen, der Jungfamilie stärker zuzusetzen?
Ist die Immobilie in Gefahr? Wie kann man dieser Gefahr entgegnen?
4. Wäre es praktikabel, einer Stiftung das verbliebene Eigentum (die selbst genutzte Immobilie) zu übertragen und sich im Gegenzug Nutzungsrechte dafür eintragen zu lassen? Welche Stiftung macht das?

Frage bleibt dann, wer wovon die fälligen Sanierungsmaßnahmen bezahlt.
Die Stiftung müsste doch eine Miete ansetzen, die sodann doch nur als Zuschuss für die Familie, dann wieder durch den Steuerzahler zu berappen wäre.
Der Staat stellt seinerseits bereits Auflagen an die Heizung, die obgleich voll funktionsfähig, aufgrund willkürlich festgelegter und somit nicht erreichbarer Kennzahlen erneuert werden muss. (Das Manko von alten preiswerteren Immobilien)

Hier erkennt man, daß diese Unterhaltsregelung dazu führt, daß sich der Staat, linke Tasche – rechte Tasche selbst ausnimmt und gleichzeitig das Klima der Bürger und damit des Zusammenlebens belastet.

Aufgrund der Rückmeldung stellt sich die Frage, wieso, versteht man den Staat als Geldwechsler, es so ist, daß er das Geld von den einheimischen Familien unter Inkaufnahme der Zerstörung der Existenzgrundlagen, regelrecht räuberisch nimmt, um das gleiche Geld sodann auf der anderen Seite den über die Grenzen fremden hereinkommenden Menschen ohne Auflagen oder konkreten Rückfragen, auf im Ausland gehabte Besitzstandsverhältnisse direkt zu schenken?

Was ist denn mit der grundgesetzlich postulierten Gleichbehandlung bzgl. Herkunft?

Alles drunter und drüber - Heiße Tipps von der Front?

Echo @, Sonntag, 31.05.2015, 18:48 vor 3881 Tagen @ Leserzuschrift 3902 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 31.05.2015, 19:21

Ich habe nicht wirklich verstanden, wo eigentlich das Problem liegt, insbesondere das vom Jobcenter. Es gibt grundsätzlich viele Möglichkeiten und Tricks je nach Situation. Ich beschäftige mich selber schon sehr lange mit den Lücken im System, da ich zwischendurch auch mal beiseite geschafft werden sollte, und außerdem mit der vorherrschenden Politik allgemein nicht sonderlich einverstanden bin.

Die Idee mit der Stiftung ist gar nicht so schlecht, da gibt es sogar noch bessere Varianten. Setzt aber voraus, dass die Immobilie unbelastet ist, außerdem fällt einmalig die Grunderwerbssteuer an. Ab dann kann keiner mehr zugreifen (über zwei juristische Tricks), aber man behält das volle Verfügungsrecht. Außerdem wird ab dann auch nie wieder Grunderwerbssteuer fällig, falls man doch mal veräußern möchte. Die angesprochene Miete etc sind eigentlich kein Thema. ABER: Da die Familie jetzt schon mitten in Schwierigkeiten steckt, ist jede kurzfristige Vermögensveräußerung durch das Gericht rückgängigmachbar. Sonst könnte ja jeder einfach alles verschwinden lassen (bei anderen Vermögensgegenständen wie Gold und Silber kanns natürich niemand nachweisen ;) ) . Eine ähnliche Variante sieht vor, die Dachgesellschaft kurzerhand umziehen zu lassen, jedesmal wenn der Vollstrecker an die Tür klopft - das funktioniert bei allen nicht-im-Handelsregister-eingetragenen Gesellschaften. Wenn man's drauf anlegt, kann man die armen Gerichtsvollzieher (die auch nur ihre Familie füttern wollen) gut an der Nase rumführen. Natürlich nur für berechtigte menschliche Fälle, nicht bei Kreditbetrug etc.

Im Falle einer eingetragenen Grundschuld wird ne Rettung schwierig mit der folgenden Methode; kleinere und größere Pfändungen sind jedoch recht einfach zu lösen. Es gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wenn also ein stiftungsähnliches Konstrukt die Vollstreckung als erstes anordnet, dann müssen alle anderen hinten anstehen. Es müssen nur die gesetzlichen Fristen eingehalten werden - und z.B. ein Finanzamt kann diese leider abkürzen, also noch zugreifen, bevor der Schutz "aktiv" wird. Und für alles andere gibt's das Pfändungsschutzkonto, reicht zum Überleben und schützt vor dem Zugriff der Ex. Und natürlich das Konto der "Stiftung" oder einer anderen juristischen Person. Müsste sogar legal sein, man braucht keinen Strohmann oder so. Ein sogenanntes "Vetorecht" oder ein Vorstandsposten genügt.

Asyl zu beantragen halte ich für eine gute Lösung. Man muss ja nicht einmal lügen oder so. Die vielen Eindringlinge sind ja auch nicht berechtigt. Man könnte ggf auch in mehreren Ländern beantragen. Zumal wir Biodeutsche ja oftmals tatsächlich politisch verfolgt werden. Egal ob mit oder "sans papiers", mir liegen leider keine Erfahrungsberichte vor. Laut EU-Statistik wagen es jedoch pro EU-Land rund 1-3 EU-Bürger im Jahr, Asyl im EU-Ausland zu beantragen. Auch eine Form von passivem Widerstand, mit ein paar Leuten zusammen würd ichs mir sogar trauen - allein im Asylheim wäre mir etwas unheimlich, denn wir haben hier seit 2 Monaten eins und die beklauen und bedrohen sich sogar gegenseitig - die Kriminalitätsstatistik ging allgemein durch die Decke.
Achja: Soweit ich weiß, braucht man sich auch bei der klassischen Tafel als Deutscher ohnehin nicht mehr blicken lassen, denn da herrscht inzwischen das Faustrecht. Die große Personalfluktuation spricht jedenfalls dafür. Konnte es selber kaum glauben, als ich mir die Gerüchte über Bekannte bestätigen ließ.

Die eigenen notleidenden Kredite über Dritte aufzukaufen (mit Rabatt!) oder sich über eine "Turbo-Insolvenz" im EU-Ausland zu entschulden, könnte ich mir auch noch vorstellen. Ein Bekannter probiert so etwas gerade (mit einigen Juristischen Tricks, also keine klassische Insolvenz). Das rentiert sich vor allem bei Finanzamt- und Kreditkartenschulden (Freiberufler, ..) obs klappt, zeigt sich dann in rund 3 Monaten.

Mit dem vom Vorposter bereits angesprochenen Nachweis als Deutscher vor 1913 (geht bei mir nicht, weil Uropa älter als 110 Jahre und damit nicht mehr beglaubigbar nach PStG) hat man eine interessante Rechtsstellung, die wird aber oftmals von behördlicher Willkür übertüncht. Manche Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen wollen aber in kein Fettnäpfchen treten und knicken tatsächlich ein. Sehr wildes Thema, da geht's um Handelsrecht und viele andere wirren Themen - liebevoll zusammengefasst unter dem Begriff "BRD GmbH". Schwieriges Terrain. Würde den Rahmen hier sprengen. Habe wenig Erfahrungen.

Eventuell mal den Darlehensvertrag auf formale Fehler prüfen. Die Bank vernichtet leider in der Regel das Original, da der unterzeichnende Darlehensnehmer als Emittent gelte und sich selber drum zu kümmern habe?

Auch immer ungern gesehen ist die Presse. Damit zwingt man große Konzerne in die Knie. Ein Tweet genügt...

So das war mal ein kurzer Anriss. Soweit ich weiß, kann man ohne Probleme eine eidesstattliche Versicherung abgeben, solange es nicht ums eigene Haus geht. Denn dieses Papier sorgt erstmal für Ruhe. Man muss natürlich dennoch aufpassen, dass man in keine neuen Fettnäpfchen tritt. Bin kein Rechtsberater. Gruß

PS: Probiert doch mal Crowdfunding. Man muss nicht immer nur nach dem Staat rufen

PPS weil explizit danach gefragt wurde: Die Bundeswehr Sozialwerk Stiftung hat mir in einem Anhang des ÖD-Lohnzettels (oder so ähnlich) ganz offiziell mal angeboten, dass sie gerne Vermögenszeugs in Treuhand übernehmen. Und dann gibt's noch die Treuhandstiftungen von Andreas Clauss. Jedoch würde ich das klassische Stiftungsmodell nur empfehlen, wenn jemand ernsthaft reich ist, und nicht wenn er in Not ist. Die anderen Konstrukte sind für kleine Leute besser beherrschbar, und bezahlbar.

PPPS: Das Krankenversicherungsproblem kann man vermutlich durch Abmelden ins Ausland umgehen, oder mit einer Kranvenversicherungsalternative (z.B. Solidago). Ich würde einfch einen 451€ Job suchen, da ist die Familienersicherung mit drin.

PPPPS: Vom Jobcenter alles schriftlich geben lassen. Wer wirklich bedürftig ist, müsste dort eigentlich was bekommen. ÖD-Mitarbeiter scheuen wahrscheinlich auch die Dienstaufsichtsbeschwerde. Online gibt's viele Tipps zu Hartz, z.B. auf Wakenews.

Bank hat die Originale vernichtet?

baisse-man @, Sonntag, 31.05.2015, 22:17 vor 3881 Tagen @ Echo 3056 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 01.06.2015, 13:22

Hi Echo,

das wäre dann ein Fall von Schuldverzicht. Wenn man das auch noch schriftlich bekäme, ist die Sache durch, falls man sich nicht die Butter vom Brot nehmen lässt.
Wichtig ist dennoch, den Kreditvertrag zu erfüllen.
Es steht aber nicht drin, wie. Die Bank hat ja mit Sicherheit kein Bargeld gegeben. Das heißt, sie muss sich auch mit Euro-Derivaten oder anderen Wertpapieren zufrieden geben. Nur nehmen sie das äußerst ungern.


LG

bm

--
Erkenne dich selbst.

Beratung einholen

Hyperion @, Sonntag, 31.05.2015, 22:58 vor 3881 Tagen @ Leserzuschrift 3098 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 01.06.2015, 13:31

Hallo Leser,
zunächst einmal ganz allgemeine Kritik, die Dir möglicherweise nicht gefallen mag, auf keinen Fall böse gemeint ist, und vielleicht hilft sie Dir trotzdem.

Diverse Geschehnisse meines Lebens, das Bewußtsein sich um zahlenmäßig
mehr Kinder für unser Land zu kümmern, resultiert auch aus Meinungen, die
auch hier präsentiert wurden.

Niemand hat Dich darum gebeten, möglichst viele Kinder zu zeugen. Du kannst auch aus der Anzahl Deiner Kinder keinen moralischen Anspruch auf irgendetwas ableiten. Die Eltern sind für die Kinder verantwortlich und danach ganz lange niemand.

Staatlicher Terror gegen speziell junge Familien mit Kindern

Davon kann meines Erachtens keine Rede sein. Ich als Familienvater einer Familie mit kleinen Kindern bin überrascht, wie viel (unnötige) staatliche Unterstützung auf uns herabregnet. Die Anträge auszufüllen ist immer eine Menge Arbeit, aber wenn ich es auf den Stundenlohn umrechne, sind es die bestbezahlten Stunden im ganzen Jahr <img src=" />

Falls Du die Gerichte und den Gerichtsvollzieher meinst mit dem Terror, dann würde ich es mit folgendem Gleichnis versuchen: eine junge Familie springt bei rot auf die Straße und der Vater wird von einem Auto angefahren. Schlagzeile: "Automobilindustrie terrorisiert junge Familie". Das zentrale Ereignis (Unfall) hat erstens nichts mit der jungen Familie zu tun; zum anderen wäre das ganze vermutlich vermeidbar gewesen, wenn die Straße bei grün überquert worden wäre; zuletzt stellt sich die Frage: was hat die Automobilindustrie mit dem ganzen Sachverhalt zu tun!?

Aber weiter im Text.

Vater verspricht sich durch eine Scheidung mehr Zeit mit den Kindern
verbringen zu können.

Das ist eine verblüffend verdrehte Logik, aber vielleicht taugt sie ja was zur Rechtfertigung vor sich selbst. Selbst falls die Intention für den Schritt, die Scheidung einzureichen, akkurat dargestellt wurde, zeugt der Ansatz von einer gewissen Naivität. Eine schlichte Google-Suche hätte recht schnell aufgezeigt, wie die Familiengerichte hierzulande urteilen.

Angesichts der Kinderzahl, kann die Mutter der neuen Familie die
erforderlichen Haushalts und Betreuungsleistungen während der Arbeitszeit
des Vaters nicht mehr allein leisten.

Das ist also die "Root cause" für die aktuellen Probleme. Deine Frau braucht Hilfe daheim. Keine Frage, vier Kleinkinder sind extrem anstrengend. Aber, falls keine sonstigen Beeinträchtigungen vorliegen, ist das mit entsprechender Organisation machbar. Auf jeden Fall sollte probiert werden, Hilfe von außen zu bekommen: Familienberatung, andere Mütter, stundenweise aushelfende Großeltern (falls keine vorhanden sind, kann man auch mal nach einer "Leihoma" annoncieren). Die Haushaltshilfe zu beantragen war eine super Idee. Dass es nicht geklappt hat - kein Beinbruch.

Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Krippenplätze. Je nach Lage lohnt es sich, der Gemeinde mit Klage zu drohen, um zügig zu einem Platz zu kommen. Dass bei euch die Betreuung nur drei Stunden am Tag möglich ist, erscheint mir seltsam. Da gibt es sicher Alternativen.

Unisono wird empfohlen den Vater in Elternzeit zu schicken.
Während der Elternzeit sind die Einnahmen der Jungfamilie drastisch
vermindert.
Nichtsdestotrotz bestehen die Ansprüche der Altfamilie.

Elternzeit kann aber nur eine Übergangslösung sein, da sie zeitlich recht eng begrenzt ist. Außerdem kann man den Einfluss der Elternzeit auf das Familieneinkommen recht gut im Vorfeld kalkulieren - eine große Überraschung dürfte die Finanzierungslücke nicht gewesen sein.

Insofern war die Elternzeit des Vaters nie eine Lösung. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass es einem durch genervte Beamte mehrmals empfohlen wird.

Da die Elternzeit also unter diesen Umständen gar nicht finanzierbar ist,
die sofortige Zwangsversteigerung des Hauses droht, entschließt sich die
Jungfamilie zum Verkauf, der Auszahlung der Anteile an die geschieden
Ehefrau, sowie zum Neukauf einer entsprechend der Differenz preiswerteren
Immobilie.

Also nach der Kausalkette "Hilfe im Haushalt" -> "Elternzeit" -> "Finanzierungslücke" -> "Haus verkauft" kommt jetzt ein weiterer echter Fehler: "Neues Haus gekauft". Ich kann die Finanzsituation nicht einschätzen, aber dem Ergebnis nach zu urteilen, wäre eine Wohnung zur Miete angebrachter gewesen. Dadurch hätten möglicherweise größere Teile des Eigenkapitals durch die schwierige Zeit gebracht werden können.

Trotz Anfragen des Vaters zwecks Neuberechnung der Unterhaltstitel (wurden
vor der Geburt der jüngsten Kinder berechnet) bei Jugendamt (Auskunft von
dort: „Neuberechnung steht auf Anfrage nur der Mutter zu“ –
geschlechtliche Ungleichbehandlung) als auch beim seit 2 Monaten
eingesetzten Anwalt, führte zu keiner Veränderung der Titel.
(Gesamtforderungen 600,00 Euro/Monat)

Laut kurzer Suche sollte eine Änderungsklage auch vom Unterhaltspflichtigen (unabhängig vom Geschlecht :-)) möglich sein. Wird sich aber hinziehen. Besser ist sowieso die außergerichtliche Einigung, sonst verdienen wieder nur die Anwälte (unterlegene Partei zahlt). Streitwert: 12*600 = 7200 EUR.

Daß dafür eine andere Immobilie
(stark renovierungsbedürftig) gekauft wurde, interessiert das Jugendamt
nicht.

Um Verständnis oder Interesse geht es hier auch nicht. Dem Jugendamt muss es doch egal sein, wovon Du Deine Pflichten erfüllst. Es gibt diese Forderungen, und Du musst ihnen nachkommen.

Schockierend hier allerdings, dass die neue Immobilie stark renovierungsbedürftig ist. Das klingt nach einem Fass ohne Boden und bestätigt meinen Eindruck, dass die Entscheidung für den Kauf der Immobilie ein Fehler war.

Zwangsvollstrecker
Schickt seien Terminvorschlag für Juli 2015 zu.

Der Besuch vom Gerichtsvollzieher selbst ist gar nicht mal so unangenehm. Meistens sehr freundliche Menschen, die viel Verständnis aufbringen. Im Gegensatz zu vielen Schreibtischtätern kann man mit denen reden. Und die werden nicht beim ersten Besuch das Haus Zwangsräumen und euch auf die Straße stellen. Der schaut sich um, sieht nichts von Wert und schreibt in sein Formular: Nix gefunden. Was ich sagen möchte: keine Panik, mit dem Besuch geht die Welt nicht unter.

Trotzdem unbedingt sofort zur Schuldnerberatung!

Aufgrund des Ablaufes der Elternzeit der Mutter für das erste gemeinsame
Kind,
hat sie, wie auch die beiden bei ihr versicherten Kinder unterdessen KEINE
Krankenversicherung.

Das Thema muss unbedingt angegangen werden, "Prio 1" wie man bei uns sagen würde :-) Seid ihr nicht in der Gesetzlichen? Die Tarifstruktur wundert mich. Kenne mich nicht aus, aber bei so vielen Kindern macht es Sinn, wieder zurückzutauschen. In der gesetzlichen Krankenkasse sollten dann alle möglichen Härten abgefangen sein.

Einnahmen
Elterngeld des Vaters (rd. 500,00 Euro/Monat)
Kindergeld für 4 Kinder 190,00 pro Kind
Unterhalt für die beiden ältesten gesamt ca. 400,00
Wohngeld 150,00

Wie schaut es aus mit Betreuungsgeld?

Ausgaben, die z.T. nicht bedient werden können:
Wasser, Strom, Heizung, Lebensmittel, Hausinstandhaltung, PKW, Abwasser,
Müll, GEZ, usw.

Schnell handeln, keine zusätzlichen Kosten durch Zahlungsversäumnisse entstehen lassen. Zahlungen priorisieren, usw... Schuldnerberatung wird weiterhelfen.

Allein aus dem Immobilienverkauf resultierend, hat die Jungfamilie heute
noch den Stand, nicht „auf der Strasse“ respektive dem Steuerzahler auf
der Tasche zu liegen.
Ohne Hartz IV Schein, steht der Familie auch kein Tafelessen zu!
Dieser Staat ließe sie einfach verhungern!

Wieder ein bisschen quere Logik: der Staat würde euch gerade nicht verhungern lassen.

Wörtlich: „so einen Fall, hatten wir in den letzten 40 Jahren noch
nicht...“

Das glaube ich zum einen nicht (wer ist denn da heutzutage noch 40 Jahre lang beschäftigt?), zum anderen hilft es euch auch nicht weiter, ein kurioser Fall zu sein.

Das ist zugegeben eine nicht sehr einfache Konstellation.

Ziemlich einfach: Du hast mehr Verpflichtungen als Einnahmen. Jetzt muss konzentriert daran gearbeitet werden, das zu ändern. Die wichtigste Frage ist vermutlich: könnt ihr die neue Immobilie retten oder nicht? Meine persönliche Vermutung ist, dass ihr nicht durchkommt, aber das muss jemand beurteilen, der sämtliche Details kennt.

Mit der Ankündigung für die Zwangsvollstreckung fragt sich nun die
Jungfamilie, ob sie es nicht hier mit einer staatlichen Aufforderung zur
Straftat (Geldbeschaffung, egal wie, der sie niemals Folge leisten wird) zu
tun hat.

Jetzt lass doch den Staat beiseite. Du musst jetzt Dein Leben auf mehreren Ebenen in Ordnung bringen, und dazu gehören in unserer Gesellschaft auch die Finanzen. Meiner Meinung nach braucht ihr Unterstützung und Beratung. Die geschilderten Entscheidungen, die zu eurer jetzigen Lage führten, belegen schon einen gewissen negativen "Track Record". Die Chance, dass ihr ohne Unterstützung in der Zukunft bessere Entscheidungen macht, schätze ich als recht gering ein.

Der Vater der Jungfamilie versucht nun, durch diese Veröffentlichung
Hilfe zu finden.
Die Mutter winkt ab und sagt, da hilft uns sowieso niemand...

Wer hat Recht?

Schön, dass ihr trotz der prekären Lage eure natürliche Neugier nicht verloren habt. :-)

Aber es gibt Wichtigeres!

Liebe Grüße,

Hyperion

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