Hilfe! Wie kann ich 2 Wochen behoerdlich gedeckte Laermbelaestigung verhindern?

Positiv @, Freitag, 29.05.2015, 13:15 vor 3883 Tagen 6133 Views

Hallo Forum,

ich brauche Euren Rat. Folgende Situation: Vor meinem Haus (Lutflinie ca. 20m) findet alljaehrlich ein "Volksfest" (Kirmes, Rummel) statt. Bierzelt, Buehne, Fahrgeschaefte.
Dieses dauert 2 Wochen zuzueglich Auf- und Abbau. Offiziell darf dort jeden Tag bis 24 Uhr gelaemt werden, am Wochenende laenger. Natuerlich wird diese Zeit nie eingehalten. Schalldruckpegel von >100dB IM Zimmer bei geschlossenen Fenstern sind die Regel. Fahrt zufellig mal kurz eine Polizeistreife vorbei wird die Lautstaerke sofort auf ein ertraegliches Niveau gesenkt. Sofort danach geht es weiter, wie ueblich. Auch nach dem taeglichen Ende stehen die Besoffenen und der sozial Bodensatz dann noch bis frueh um 5 unter der Laterne vor dem Haus und saufen und groelen weiter. Die Polizei ist am Unterbinden der Ruhestoerung nicht interessiert. ("Wir haben gerade viel zu tun, ich versuche in 3h einen Einsatzwagen zu schicken...")

Bisherige Gespraeche mit der Stadt verliefen erfolglos. Nette Phrasen, Mitleidsbekundungen, im-Kreis-rumschieben der Verantwortung, null Veraenderung.

Das Ordnungsamt findet das alles okay, weil es ja Auflagen erteilt (aber deren Einhaltung nicht kontrollieren kann/will). Die Emmisionsschutzbehoerde sieht sich auch machtlos - bietet aber eine Schallpegelmessung ueber 8 Nachtstunden an (!), um dann einen Durchschnittswert fuer die Nacht zu errechnen (sic). Danach wuerde man ggf. eine "Empfehlung" an die Stadt aussprechen. Der Vertreter vom Verband der Schausteller ist ein arrogantes Arschloch und im beschwichtigenden Hinhalten sehr geuebt.

Ueber Kollateralschaeden, wie demolierte und vollgepisste Zaeune, einen vollgeschissenen Garten und Bierflaschen + Muell auf meinem Grundstueck spreche ich gar nicht erst.

Mir als Anwohner geht es konkret um die 2+ Wochen akkuten Schlafmangel bei einem Dauerschlallpegel, der ohne Gehoerschutz an keinem Arbeitsplatz zulaessig waere.

An welchem Hebel kann ich ansetzen, diese absurde Situation in Deutschland im Jahre 2015 fuer mich wirkungsvoll abzumildern oder besser noch komplett untersagen zu lassen? In 6 Wochen soll es wieder losgehen (wie ich aus der Zeitung erfuhr, nicht etwa von der Stadt selbst).

Wie sieht die rechtliche Situation aus? Ich meine, in jedem Biergarten in Wohngegenden darf ab 22.00 niemand mehr draussen sitzen, weil Anwohner sich von den Gespraechen belaestigt fuehlen koennten, aber dieser Fasching ist legitim?!

Ich erbitte von Euch sachdienliche Hinweise, was ich tun kann. Ein bisschen Spielgeld fuer Anwalt oder Gutachten habe ich fluessig. Gespraeche sind leider waehrend der letzten 5 Jahre gescheitert und meine Geduld ist am Ende. Ohne Druckmittel/Hebel bewegt sich in der (Klein)Stadtverwaltung gar nichts.

Beste Gruesse,

Positiv

P.S. Neben mir betrifft die beschriebene Situation noch 5 weitere Anwohner, welche hinter mir stehen, sich aber bisher auf das sinnlose weil ergebisfreie Schreiben von Beschwerdebriefen beschraenkt haben.

Anderer Lösungsansatz

Fairlane @, Freitag, 29.05.2015, 13:24 vor 3883 Tagen @ Positiv 4825 Views

Hallo Positiv,

meine "Spontanlösung": Wie wäre es mit zwei Wochen Urlaub während dieser Zeit?!

Zwar wäre damit nur ein Ausweg gewählt, und die Sache als Solche nicht abgestellt, aber Du hättest einmal Ruhe.

Gruss, Fairlane

Flucht war die letzten 3 Jahre meine "Loesung".

Positiv @, Freitag, 29.05.2015, 13:32 vor 3883 Tagen @ Fairlane 4543 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 29.05.2015, 15:18

Hallo Fairlane,

das ist nicht laenger akzeptabel, da neben genanntem Geschehen auch 2 Mal im Jahr ein Zirkus vor der Tuer steht, zuzueglich gelegentlicher Konzerte.

Ich beabsichtige, meine Urlaubsplanung gemaess meinem eigenen Terminplan durchzufuehren.

Da die Nutzung/Vermietung diese Platzes durch die Stadt zunimmt, moechte ich ein deutliches Zeichen setzen, dass die Grenze des Zumutbaren weit ueberschritten ist und ich nicht bereit bin, mich laenger mit Ausreden, Luegen und Hinhaltetaktik abspeisen zu lassen.

Beste Gruesse,

Positiv.

P.S. Die Nichtbewachung des Grundstuecks hat sich desweiteren als sehr unguenstig erwiesen und alle Anzeigen wg. Sachbeschaedigung gegen Unbekannt verliefen natuerlich im Sande.

Wäre Wegziehen eine Lösung?

Leser68 @, Freitag, 29.05.2015, 13:45 vor 3883 Tagen @ Positiv 4078 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 29.05.2015, 15:15

Hallo Positiv,

ist das hier wörtlich zu nehmen:

Vor meinem Haus (Lutflinie ca. 20m)

Wenn es wirklich Dein Haus ist, dann wäre das natürlich ein größeres Problem.
Die Frage ist natürlich, ob Dir dieses Haus bzw. dieser Standort so viel bedeutet, dass Du eine anhaltende Beeinträchtigung Deiner Lebensqualität in Kauf nehmen willst.
Vermutlich würdest Du beim Verkauf einen größeren Verlust hinnehmen, aber dafür ein besseres Leben bekommen, oder?
Darauf zu hoffen, dass sich die wirtschaftliche Lage in Deutschland und der Welt so weit verschlechtert, dass kein Geld mehr für Rummel übrigbleibt, ist wahrscheinlich zu wenig.

Gäbe es eine Möglichkeit, in eine ruhigere Gegend zu ziehen, was eventuell sogar einen Jobwechsel bedingen würde?
Auf dem Land ist es definitiv ruhiger und man hat eine wesentlich bessere Luft. Internet ist meistens kein Problem mehr.

Noch eine Idee...

Fairlane @, Freitag, 29.05.2015, 13:53 vor 3883 Tagen @ Positiv 4385 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 29.05.2015, 15:13

Hallo Positiv,

natürlich solltest Du deinen Urlaub planen, wie es Dir beliebt und das sollte nicht durch äussere Einflüsse bestimmt werden.

Womöglich besteht aber die Chance, dass Du noch weitaus mehr Mitstreiter für Dein Anliegen mobilisieren kannst - Unterschriften sammeln wäre hier ein gangbarer Weg. Hast Du mal recherchiert, ob es in Deiner Stadt einen geneigten Politiker oder Einflussträger gibt, auf dessen Unterstützung zu zählen wäre?

Gewiss stellen meine Überlegungen nicht das erfolgsversprechendste Werkzeug dar, welches schnelle Abhilfe schafft, der Rechtsweg hat eine solidere Grundlage, nur mahlen die Mühlen des Gesetztes langsam und insbesondere sind Volksfeste etc. die Chance lokal Gewinn zu generieren. Alle, die sich gegen solche Festivitäten sträuben (weil sie damit lärmbelästigt werden und sonstige Schäden davontragen müssen) gelten schnell als Miesmacher, Spaßbremsen und Geschäftsschädiger.

Es wird wohl leider darauf hinauslaufen, dass Du und die Anderen zum Wohle der feiernden Massen das ertragen müssen. Leider.

Ich bin froh, hier im Mai lediglich drei Tage die Kirchweih ertragen zu müssen und hatte auch schon urinierende Jugendliche am Gartenzaun stehen, die es fies fanden, dass ich sie mit einer leistungsstarken Taschenlampe und eindeutigen Aufforderungen JETZT zu GEHEN verscheucht habe und weiterhin bin ich Fastnachts-Verächter und bringe diesen einen Nachmittag, an dem es verdammt laut in meinen vier Wänden wird, vorzugsweise mit Rucksack im Wald auf Wanderung; komme ich zurück, ist es wieder ruhig und ich bin entspannt.

Gruss, Fairlane

Da hilft wahrscheinlich nur der Klageweg.

lowkatmai @, Freitag, 29.05.2015, 13:56 vor 3883 Tagen @ Positiv 3939 Views

Einen Anwalt, der das z.B. gegen Feste in Darmstadt bzw. in einem Ort bei Wiesbaden erfolgreich durchgesetzt hat, kenne ich.

Gruß


l[[zwinker]]

Der Stadt das Haus zum Kauf anbieten

Orlando ⌂ @, Freitag, 29.05.2015, 14:00 vor 3883 Tagen @ Positiv 4000 Views

... die haben doch jetzt gute Steuereinnahmen und brauchen Flüchtlingswohnheime.

Je nach Bundesland sind unterschiedliche Strategien erforderlich (edit)

zip @, Freitag, 29.05.2015, 14:03 vor 3883 Tagen @ Positiv 3970 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 29.05.2015, 14:55

Hallo Positiv,

ich lebe in NRW in einem kleinen Dorf mit regelmäßiger Aktivität hinsichtlich Schützenfest, Karneval und sonstigen Anlässen, die Gelegenheit zum Besäufnis bieten. Insoweit weiß ich, wovon du sprichst.

In der Tat ist die Lärmschutzverordnung von NRW drastisch zu Gunsten der Betroffenen geändert worden. Ein Veranstaltungssaal musste sich dem in höchster Instanz vor dem Verwaltungsgericht beugen und die Aktivitäten sind seitdem drastisch runter gefahren worden.

Den Anstoß gab die Klage einer Person, die nunmehr von der Dorfbevölkerung geächtet wird. Je kleiner die Gemeinde ist, desto weniger kann bei solchen Sachen Anonymität gewährleistet werden und das ist mit massiver Ausgrenzung für jene Personen verbunden, bis hin zur Sachbeschädigung und Morddrohung.

Seit dem Chaos bei der Love-Parade in Duisburg wurden übrigens die Sicherheitsauflagen bei Großveranstaltungen bis in die Absurdität hinein verschärft (Maurer-Schema). Die Genehmigung von Großveranstaltungen liegt im Verantwortungsbereich der Gemeinde (Stadtverwaltung).

Hier kann der Hebel angesetzt werden und über entsprechende Anfragen hinsichtlich der "Sicherheit" die konsequente Umsetzung gemäß Maurer angefragt werden. Das ist ein sauberer Ansatz, denn er kreist um die "gute Sache" – schließlich geht es ja darum, Menschenleben zu retten und bei eventuellen Eskalationen genügend Wach- und Rettungspersonal vorzuhalten.

Dieses Personal wird in der Regel von den lokalen Rettungsdiensten bereit gestellt und auch gegenüber dem Veranstalter abgerechnet. Viele Vereine sind dann nicht mehr in der Lage, die der Vorschrift entsprechenden Rettungskräfte zu bezahlen und setzen ihre Feste eine ganz Runde kleiner an oder verzichten ganz.

Ich bin sicher, dass in deinem konkreten Fall die Umsetzung nach den aktuellen "Empfehlungen" des Maurer-Schemas noch nicht bis in die letzte Konsequenz hinein umgesetzt wurde und Spielraum nach oben besteht. [[zwinker]]

Deine Strategie könnte also darin bestehen, erst einmal die aktuelle Situation hinsichtlich der "Sicherheit" bei der genehmigenden Behörde anzufragen. Als "besorgter" Bürger begibt man sich damit in eine verantwortungsvolle Position. Begründen kann man die Anfrage mit Beobachtungen von Verletzten, die unversorgt in Seitenstraßen gefunden wurden oder mit einem brennenden Mülleimer. Auch mal an die Presse berichten, die fragen ihrerseits gerne bei der Verwaltung nach, ob die Vorschriften korrekt angewendet wurden.

Merke: Unversehrtheit der Person und Brandschutz wiegen mehr als Lärmbelästigung und sind quasi die "Nazikeule", mit der du Großveranstaltungen dauerhaft über die Kosten des Veranstalters torpedierst.

Strategische Empfehlung: Kontakt zu den Verantwortlichen suchen, vordergründig mitmachen, auch mal was spenden (speziell an die Freiwillige Feuerwehr). Das Thema Lärm verschweigen. Als "U-Boot" erreichst du mehr. Die folgende Festivität bietet dir eine exzellente Möglichkeit, die Strukturen "von innen heraus" zu evaluieren und auszuwerten. Auch wenn es dich um den Schlaf bringt, ist diese Strategie erfolgreicher als jede Maßnahme "gegen den Lärm".

In diesem Sinne: Sicherheit geht vor!

Beste Grüße vom

--
.zip

Nein.

Positiv @, Freitag, 29.05.2015, 14:04 vor 3883 Tagen @ Leser68 4056 Views

Hallo,

der Standort ist ruhig und traumhaft - mitten in der Natur an einem Fluss. Von der Stadtnaehe merkt man normalerweise gar nichts. Keine Strasse zu hoeren, gute Luft, alles fein. Nur Natur und sehr viele Voegel.

Nachdem die Huette mit unendlich viel Eigenleistung und fast genausoviel Geld in ein wirklich schoenes Seminarhaus umgebaut wurde, ist wegziehen keine Option. Ich habe vorher sehr lange nach diesem Objekt suchen muessen, da das Anforderungsprofil ziemlich speziell war.

Wenn ich mal alles zusammenrechne, ist die Wohnlage 11 Monate im Jahr wirklich top.

Es kann doch nicht so schwer sein, eine derartige Belaestigung wirksam einschraenken/unterbinden zu lassen?!

Beste Gruesse,

Positiv

Kannst Du einen Kontakt vermitteln?

Positiv @, Freitag, 29.05.2015, 14:07 vor 3883 Tagen @ lowkatmai 3759 Views

Einen Anwalt, der das z.B. gegen Feste in Darmstadt bzw. in einem Ort bei
Wiesbaden erfolgreich durchgesetzt hat, kenne ich.


Das klingt gut. Wer traegt die Kosten bei erfolgreicher Durchsetzung?

Gruss,

Positiv

Gemeinschaftliches Vorgehen

nemo, Freitag, 29.05.2015, 14:07 vor 3883 Tagen @ Positiv 3856 Views

bearbeitet von nemo, Freitag, 29.05.2015, 14:53

P.S. Neben mir betrifft die beschriebene Situation noch 5 weitere
Anwohner, welche hinter mir stehen, sich aber bisher auf das sinnlose weil
ergebisfreie Schreiben von Beschwerdebriefen beschraenkt haben.


Wahrscheinlich wäre es wirkungsvoller, wenn sich die 5 Familien, die davon
betroffen sind, zusammenschließen und gemeinsam mit einem
Anwalt gegen die Gemeinde vorgehen.

Das ist zumindest erstmal effektiver - auch finanziell - als wenn jeder alleine
Briefe an die Behörden schreibt.

Gruß
nemo

Nee,

Positiv @, Freitag, 29.05.2015, 14:09 vor 3883 Tagen @ Orlando 3913 Views

... die haben doch jetzt gute Steuereinnahmen und brauchen
Flüchtlingswohnheime.

eine oekologisch sanierte 1200 Quadratmeter Villa koennen die sich nicht leisten...

Beste Gruesse,

Positiv

Auf welcher gesetzlichen Grundlage?

Positiv @, Freitag, 29.05.2015, 14:21 vor 3883 Tagen @ nemo 3631 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 29.05.2015, 14:50

Wahrscheinlich wäre es wirkungsvoller wenn sich die 5 Familien, die
davon
betroffen sind, zusammen schließen und gemeinsam mit einem
Anwalt gegen die Gemeinde vorgehen.

Ja, aber auf welcher Grundlage? Gibt es ein konkretes Bundesgesetz, welches im Zweifelsfall Lokalentscheidungen uebergeordnet ist?

Bewegt sich das Ordungsamt im rechtsfreien Raum und kann genehmigen, was und wie es will?

Muss ich einfach nur den Boss von dem Laden kaufen? [[zwinker]]

Gruss,

Positiv

Rechtslage

nemo, Freitag, 29.05.2015, 14:40 vor 3883 Tagen @ Positiv 3783 Views

bearbeitet von nemo, Freitag, 29.05.2015, 14:47

Mit rechtlichen Grundlagen kenne ich mich nicht aus, daher der Vorschlag,
zusammen einen Anwalt zu konsultieren und die Rechtslage zu erörtern.

Gruß
nemo

Dokumentieren und dann klagen

mh-ing @, Freitag, 29.05.2015, 14:55 vor 3883 Tagen @ Positiv 3792 Views

Juristisch ist das ein Konfliktfall zwischen Allgemeinnutzen und Schaden/Nachteil Einzelner. Hier genügt es nicht, sich allgemein zu beschweren, sondern man muss die Belastung und Dramatik des Lärms dokumentieren.
Mein Vorschlag wäre:
- Mittel Schallmessgerät den Lärmpegel messen und dies dokumentieren Geräte gibt es hier viele (https://www.pce-instruments.com/deutsch/messtechnik-im-online-handel/messgeraete-fuer-alle-parameter/schallpegelmessgeraet-pce-instruments-schallpegelmessgeraet-pce-322-a-det_14115.htm?_list=qr.art&_listpos=14)
- Wichtig ist, dass man den normalen Pegel vor oder nach der Veranstaltung hat, dann den Pegel während der Veranstaltung im Vergleich dazu

Aus den Pegeln lässt sich dann eine Forderung ableiten. Diese könnte sein:
- Reduzierung der Dauer der Veranstaltung
- Auflagen hinsichtlich Lärmbelastung
- Maßnahmen zum Schutz der Anwohner

Grundsätzlich wird es aber sehr schwer sein, da etwas zu machen. Das Geld für Prozess, Streit usw. auszugeben, ist hier eher für einen Urlaub besser angelegt. Oder man vermietet für diese Zeit die Wohnung gleich an die Besucher, d.h. das Minus zum Plus machen!

Praktischer Vorschlag + Edit

Leser68 @, Freitag, 29.05.2015, 14:56 vor 3883 Tagen @ Positiv 4185 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 29.05.2015, 15:16

Hallo Positiv,
eine gütliche Einigung ist auf lange Sicht, d.h. wenn Du noch längere Zeit in Deinem Haus in Frieden mit den restlichen Dorfbewohnern wohnen willst, sicher die besser Lösung.

Ich kenne einen ähnlichen Fall, wo ein Anwalt gegen ein alljährliches Dorffest geklagt hatte, weil es in einem Jahr oder für immer an einem anderen Standort, in der Nähe seiner Wohnung, stattfinden sollte. Der Anwalt, in dem Dorf aufgewachsen, hatte es geschafft, dass dieses Dorffest für dieses eine Jahr abgesagt werden musste. Im nächsten Jahr und auch in den darauffolgenden Jahren fand es dann trotzdem statt, weil die Klage glaube ich abgewiesen wurde bzw. er seine Klage im nächsten Jahr zurückzog.
Ich weiß nicht genau, wie es dem Anwalt jetzt geht, aber den Frieden mit den meisten Menschen in diesem Dorf hat er vermutlich für lange Zeit verloren.

Wegen der Hinterlassenschaften: Könnten die Gemeinde, die Anwohner und Du, Euch nicht irgendwie auf die Aufstellung von genügend Klohäuschen oder einem Toilettenwagen einigen?
Zum Lärm: Gibt es da keine mobilen Wände, die man als guten Lärmschutz an der Straße errichten könnte?
Die Gemeinden leisten sich wegen Hochwasserproblemen doch auch oft große Investitionen zum Schutz ihrer Bürger, warum nicht auch eine "kleine" Investition bezüglich Lärmschutz?
Dir und Deinen Nachbarn ist doch der Wohnort einiges wert:
Könnte man nicht mit einem der Gemeinderäte mal ein bisschen schwätzen? Mit Andeutung einer (kleinen) finanziellen Beteiligung der Anwohner?

EDIT:

Man könnte so eine Lärmschutzwand relativ billig selber herstellen:
Aus Sperrholzbrettern in mehreren Lagen auf die z.B. Kieselsteine befestigt werden und das Ganze irgendwie transportabel konstruieren - wäre auch was für ein Schulprojekt oder den örtlichen Zimmermansverein/freiwillige Feuerwehr etc.
Lärmreduzierung funktioniert durch Masse + schallabsorbierendes bzw. schallbrechendes Material (Eierkartons im Tonstudio an der Wand).

Durchsetzung von Auflagen

Positiv @, Freitag, 29.05.2015, 15:47 vor 3883 Tagen @ mh-ing 3657 Views

Einen Schallpegelmesser habe ich und meine Messungen wurden nichtmal angezweifelt.

Aus den Pegeln lässt sich dann eine Forderung ableiten. Diese könnte
sein:
- Reduzierung der Dauer der Veranstaltung
- Auflagen hinsichtlich Lärmbelastung
- Maßnahmen zum Schutz der Anwohner

All diese Auflagen gibt es ja theoretisch, aber leider nur auf dem Papier.

Niemand ueberwacht deren Einhaltung und die offensichtliche Nichteinhaltung ist der Stadt egal, vermutlich wegen der Mieteinnahmen fuer den Platz.

Und alle Lokalbehoerden stecken in diesem Filz mit drin, es ist zum [[kotz]]

Ohne nachdrueckliches Machtwort einer uebergeordneten Instanz sehe ich keine Chance.

Selbst die Polizei scheint Anweisung zu haben, keinen wirksamen Eifer an den Tag zu legen.

Einstweilige Verfügung?

Hinterbänkler @, Schweiz - tief im Emmental, Freitag, 29.05.2015, 16:34 vor 3883 Tagen @ Positiv 3595 Views

Hallo Positiv,

Hilft in solchen Fällen nicht eine einstweilige richterliche Verfügung auf Unterlassung gegen den Veranstalter, die sofort bei Überschreitung der zulässigen Lautstärke greift? Ich kann mir denken, dass Richter für Deinen Fall ein Ohr haben, vorausgesetzt Du kannst Deine 5 Jahre langen Kampf dokumentieren.

Wenn nicht: Sieh es doch mal poisitiv...

...musste jetzt sein[[zwinker]]

Gruß
Hinterbänkler

--
...und es gibt überhaupt gute Gründe dafür, zu mutmassen, daß in einigen Stücken die Götter insgesamt bei uns Menschen in die Schule gehen könnten. Wir Menschen sind - menschlicher ...

Friedrich Nietzsche 'Jenseits von Gut und Böse'

Ohne Daten geht es nicht

mh-ing @, Freitag, 29.05.2015, 17:05 vor 3883 Tagen @ Positiv 3452 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 29.05.2015, 17:27

Ich habe beruflich mit Ähnlichem viel zu tun. Solange der eine etwas behauptet und es für den anderen den Anschein hat, dass es passt, tun die Behörde da gar nichts. Auch die Gerichte sind hier untätig. Man braucht hier Daten.
Wenn man aber anhand von Daten den Lärm beweisen kann und damit den Verstoß gegen evtl. bestehende Auflagen, ist das Thema ein formales Problem für die Behörden/Gerichte und plötzlich kann sich da etwas tun.
Nur die Mutmaßung, die empfundene Belastung als Argument, ist nicht greifbar.

Man hat das häufig auch bei Nachbarschaftslärmproblemen. Erst ein Lärmprotokoll kann hier etwas bewirken und ist Ansatz für die Gerichte/Juristen.

Unstrittig ist aber, dass der Filz, die Klüngeleien hier enorm das Verfahren erschweren und unter Umständen man zwar "gewinnt", tatsächlich aber alles so getrickst wird, dass alles wie vorher bleibt. Daher meine ich, dass Urlaub oder Vermietung einfacher sind für diese Zeit als zu streiten.

Wie erwirkt man die? (@azur?)

Positiv @, Freitag, 29.05.2015, 17:21 vor 3883 Tagen @ Hinterbänkler 3381 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 29.05.2015, 17:29

Hallo geschaetzter Hinterbaenkler,

Hallo Positiv,

Hilft in solchen Fällen nicht eine einstweilige richterliche Verfügung
auf Unterlassung gegen den Veranstalter, die sofort bei Überschreitung der
zulässigen Lautstärke greift?

klingt gut, aber wie komme ich meiner Beweispflicht rechtsgueltig nach? Mein Messgeraet ist nicht geeicht und ein anerkannter Experte fuer Schalldruckmessungen bin ich auch nicht.

Ich fuerchte, meine Messungen zerfetzt mir jeder mittelmaessige Anwalt in der Luft.

Oder soll ich 2 Wochen lang einen Gutachter vorhalten, um im Zweifelsfall etwas Handfestes zu haben?

Ich kann mir denken, dass Richter für
Deinen Fall ein Ohr haben, vorausgesetzt Du kannst Deine 5 Jahre langen
Kampf dokumentieren.

Schwierig, bisher gab es nur endlose (von mir undokumentierte) Gespraeche und eine Handvoll Anzeigen gegen Unbekannt wg. Sachbeschaedigung.

Zeugen haette ich viele, die bestaetigen, dass man sich in der Nacht um 2 im Zimmer gegenseitig anschreien musste, um zu kommunizieren...

Welches Gericht ist da eigentlich zustaendig?

Wenn nicht: Sieh es doch mal poisitiv...

...musste jetzt sein[[zwinker]]

Gift?! [[zwinker]] Passt schon.

Gruß
Hinterbänkler

Beste Gruesse,

Positiv

@azur: Kanst Du etwas kurzes knackiges sagen, wie man zuegig eine einstweilige Verfuegung + Sanktionsandrohung erwirkt? Nicht theoretisch, sonder ganz praktisch.

Anforderungen an die Datenerhebung

Positiv @, Freitag, 29.05.2015, 17:37 vor 3883 Tagen @ mh-ing 3426 Views

Ich habe beruflich mit ähnlichem viel zu tun. Solange der eine etwas
behauptet und es für den anderen den Anschein hat, dass es passt, tun die
Behörde da gar nichts. Auch die Gerichte sind hier untätig. Man braucht
hier Daten.

Also Uhrzeiten + Schalldruckmessungen? Sind meine eigenen Messungen hinreichend? Videodokumentation + Ton habe ich auch. (Inkl. massiv rasselnde Fensterscheiben und einem Glas Wasser auf dem Tisch, wo sich deutlich sichtbar stehende Wellen auf der Oberflaeche abzeichnen.)

Natuerlich kann man das alles faken...

Wenn man aber anhand von Daten den Lärm beweisen kann und damit den
Verstoß gegen evtl. bestehende Auflagen, ist das Thema ein formales
Problem für die Behörden/Gerichte und plötzlich kann sich da etwas tun.

Welches Gericht ist zustaendig?

Nur die Mutmaßung, die empfundene Belastung als Argument ist nicht
greifbar.

Neben meiner spaerlichen Dokumentation gibt es noch die anderen Anwohner, welche aehnliches zu berichten wissen.

Man hat das häufig auch bei Nachbarschaftslärmproblemen. Erst ein
Lärmprotokoll kann hier etwas bewirken und ist Ansatz für die
Gerichte/Juristen.

Gibt es formale Anforderungen an so ein Protokoll?

Unstrittig ist aber, dass der Filz, die Klüngeleien hier enorm das
Verfahren erschweren und unter Umständen man zwar "gewinnt", tatsächlich
aber alles so getrickst wird, dass alles wie vorher bleibt.

Das ist wirklich ein Problem. Selbst der Chef vom Ordnungsamt leugnet nichtmal die Nichteinhaltung der Auflagen, der faselt was von "ist doch nur einmal im Jahr..." und "Kultur" (sic) und "Attraktivitaet fuer Besucher" und "bei frueherem Veranstaltungsende hat der Bierverkaeufer (die lokale Brauerei) weniger Umsatz" usw.

Eine Ausgleichszahlung wurde mir ueberigens noch nie angeboten. (Ich hoerte, das sei in anderen Orten in solchen Faellen ueblich, um Klagen zu vermeiden.)

Daher meine
ich, dass Urlaub oder Vermietung einfacher sind für diese Zeit als zu
streiten.

Ich verstehe schon. Ich habe nur den Eindruck, es wir immer mehr und dreister, wenn hier nicht ordentlich Gegenwind kommt. Guetliche Gespraeche erwiesen sich als reine Zeitverschwendung.

Beste Gruesse,

Positiv.

Lauter Lärm und menschliche Ausscheidungen mitten in der Natur - evtl. Tierschutz und Naturschutz einschalten?

Prosciutto @, Schweiz, Freitag, 29.05.2015, 17:46 vor 3883 Tagen @ Positiv 3900 Views

der Standort ist ruhig und traumhaft - mitten in der Natur an einem Fluss.
Von der Stadtnaehe merkt man normalerweise gar nichts. Keine Strasse zu
hoeren, gute Luft, alles fein. Nur Natur und sehr viele Voegel.

Es macht mich aggressiv und traurig, dass die Menschen Veranstaltungen wie z.B. Openairs, Kirmes, etc. mitten in der Natur durchführen. Es gibt sowieso schon viel zu wenig Natur. Aber dort, wo es Natur gibt, soll es keinen Lärm, helles Licht und gröhlende Menschen geben. Mitten in der Nacht brauchen die meisten Tiere ihre Ruhe - Menschen übrigens auch...

Kannst du nicht mit dem Natur- oder Tierschutz aus der Region Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt schildern?

Gruss
Prosciutto

Danke, das ist eine sehr gute Idee!

Positiv @, Freitag, 29.05.2015, 18:26 vor 3883 Tagen @ Prosciutto 3684 Views

Hallo Prosciutto,

super Hinweis, daran dachte ich in diesem Zusammenhang noch gar nicht - ich habe hier ein paar Stollen hinter dem Haus, wo massig Fledermaeuse hausen.
Das ist der Stadt auch bekannt und zweimal im Jahr kommt jemand zum Zaehlen. Ich weiss allerdings nicht, ob im Auftrag von Behoerden oder einer privaten Organisation.
Jedenfalls ist der regelmaessig von der Artenvielfalt und Anzahl begeistert.

Muesste man nur noch nachweisen, dass die Tierchen genauso belaestigt werden, wie ich. Da werde ich morgen mal ein paar Telefonate fuehren. [[top]]

Beste Gruesse,

Positiv.

Mobile Schallschutzwand

Benjamin @, NRW, Freitag, 29.05.2015, 18:45 vor 3883 Tagen @ Leser68 3907 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 30.05.2015, 13:57

EDIT:

Man könnte so eine Lärmschutzwand relativ billig selber herstellen:
Aus Sperrholzbrettern in mehreren Lagen auf die z.B. Kieselsteine
befestigt werden und das Ganze irgendwie transportabel konstruieren - wäre
auch was für ein Schulprojekt oder den örtlichen
Zimmermansverein/freiwillige Feuerwehr etc.
Lärmreduzierung funktioniert durch Masse + schallabsorbierendes bzw.
schallbrechendes Material (Eierkartons im Tonstudio an der Wand).

Wäre nur schwierig, die sperrige Eigenkonstruktion auf- und abzubauen, bzw. zu lagern.
Wie wäre es denn mit sowas? http://www.soab.eu/web/FotosD.html

Bestimmt nicht ganz billig, aber bestimmt eine effektive Lösung! (ich denke gerade an die 1200m² große Villa ;) )

Grüße

Benjamin

--
Sei wachsam

Messreihen

mh-ing @, Freitag, 29.05.2015, 18:57 vor 3883 Tagen @ Positiv 3473 Views

Das verlinkte Gerät für ca. 170€ zeichnet über den Zeitraum alle Pegel auf. Diese Rohdaten lassen sich grafisch darstellen über einen Ausdruck (Programm, meist mitgeliefert). Diese Messung zeigt dann an, in welchem Umfang der mittlere Lärmpegel als auch die Spitzen zu hoch liegen.
Noch besser ist es, wenn man mehrere Standorte für die Messung hat (Nachbarn) und man dort die Daten analog misst (selbe Zeiteinstellung) und somit die Daten korrelieren. Damit kann man dann die Behörden usw. unter Druck setzen, weil es dann nicht Mutmaßung, persönliches Empfinden usw. ist, sondern man hat Messdaten, welche das Problem klar darstellen.
Im Baubereich sind solche Messungen immer das große Thema. Jeder behauptet hier viel, aber erst mit einer genauen Messung wird das sachlich und dann fügt es sich meist schnell.

Der Einwand seitens der Behörden ist dann meist, dass das Gerät nichts taugt, nicht geeicht ist ... Daher sollte man hier wirklich ein entsprechend geeichtes Gerät haben, das evtl. beim Akkustiker sich noch bestätigen lassen (vor und nach der Messung).

Es ist aber ein nicht einfaches Unterfangen. Grund ist folgender:
Dann geht man zu Gericht mit diesen Daten, da die Behörden infolge Filz, kommunaler Interessen ... nicht tun. Mit diesen Daten kann man evtl. eine einstweilige Verfügung erlangen (was wirklich fast einzigartig wäre). Das Gericht wird meist einen öbv-Sachverständigen hinzuziehen. Der misst dann im folgenden Jahr bei der Veranstaltung. Dann dauert es wohl auch wieder Monate bis das Gutachten da ist und es kann gut sein, dass der Sachverständige die Werte bestätigt. Dann wird evtl. eine Verfügung gemacht, dass künftig der Lärm einzuhalten ist. Vielleicht gibt es da sogar schon etwas.
Dann aber hält sich keiner dran und man kann den Lärm ja nicht an jemandem individuell fest machen. Also wäre der Veranstalter dran. Der verweist auf die Maßnahmen und dann geht es mit dem Streiten munter weiter.

Praktisch opfert man ständig Zeit, Kraft und Geld in die Sache und wird selbst mürbe. Ich kenne das aus unzähligen Bauschadensprozessen. Zuletzt hat man bestenfalls eine geringfügige Lärmreduktion erreicht, derweil man von allen möglichen Leuten und der Obrigkeit dann bestenfalls schräg angesehen, meist aber wirklich mit Repressionen zu rechnen hat.

Daher ist hier wirklich zu fragen, ob es das alles lohnt.

Das Fest gab es wohl schon früher, bevor man hier hinzog. Es ist allemal viel weniger schlimm als jene, bei denen im Rheintal in wenigen Metern Abstand die Bahnen dröhnen.

Man kann u a. die Genehmigung angreifen - Immissionsschutz (ed)

azur @, Freitag, 29.05.2015, 18:58 vor 3883 Tagen @ Positiv 3615 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 29.05.2015, 19:07

Hallo Positiv,

leider habe ich nicht viel Zeit, und es ist ein komplexer Vorgang. Vor allem aber will ich Dir auch sagen, wie leid mir das tut, denn das nervt doch höllisch*.

Das lernt jeder Jurist, und den wirst Du vielleicht brauchen.

Man kann angreifen - und das muss ja erst mal wissen:

a) die Genehmigung bzw. die ausstellende Behörde,

b) die Polizei, wegen Nichthandelns, wenn diese handeln müsste,

c) den Störer,

d) den, der für den Störer haften könnte (Störerhaftung), also z. B. den Eigentümer des Grundstücks.

Das ist für Eigentümer leichter, als z. B. für Mieter, die dann ihren Vermieter bzw. Eigentümer informieren und aktivieren können (hatten unten im Nachbarhaus eine wüste Kneipe, und kennen das Problem gut).

Beweissicherung: Das kann teuer werden. Das wissen Eigentümer und Mieter mit z. B. zu hoher Lärmbelastung durch falsche Fenster und/oder zu laute Strassen.
Da gibt es Gewerke, die das können. Die erfährt man u. a. über Vereinigungen von Grundstückseigentümer.

Es gibt den Weg des Privatrechts, wo man auf Unterlassung (auch per Eilverfahren) klagen muss (das Eilverfahren zieht ja immer, ein, dann später meist erledigtes, Hauptverfahren nach sich).

Vor allem aber den über das öffentliche Recht, bei dem man sich auf den Immissionsschutz beruft: http://de.wikipedia.org/wiki/Immission#Umweltgesetzgebung

Leider alles nicht so unaufwendig. Lies mal bitte nach, was Betroffene mit Erfolg anführten, wie z. B. Schichtarbeit, Kinder, Kranke usw.

Eilverfahren kann man auch per Niederschrift in der Rechtsantragsstelle einleiten, besser ist aber schriftlich.

Leider ist ein begleitender Fachmann mit Kosten verbunden, und dem Aufwand den zu finden.

Wie gesagt: Das tut mit alles sehr leid, denn das ist echt übel.

Schau mal bitte, in dem Du googlest: öffentliches recht fall lärmbelästigung bzw. mit Stichwort bundesimmissionsschutzgesetz mit oder ohne Stichwort Lärm.

So kannst Du einen Eindruck gewinnen, was sein müsste.

Mehr kann ich Dir leider so nicht helfen, und ich bin ja auch kein Praktiker. Und die Gepflogenheiten vor Ort kann ich auch nicht kennen (wie steht da wer zu wem usw.).

Siehe auch: http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/laermschutz/laermschutz-im-ueberblick...

Viel, viel Nerven und Erfolg!!!

Viele freundliche Grüße

azur


* wir hatten hier mal eine Veranstaltung gegen Ausländerfeindlichkeit unweit des Hauses. Die PA (wichtiger Fachbegriff: http://de.wikipedia.org/wiki/PA-Anlage - Veranstalter haben meist Auflagen, die aber manchmal nur ein Anwalt, mit Recht zur Akteneinsicht erfährt, und müssen Lärmdmessungen bzw. -drosselungen durchführen) war direkt auf unser Mietshaus gerichtet und wir hatten ein Baby. Es war der blanke Wahnsinn, weil wirklich derbe Belästigung.

Die gerufene Polizei hat dann immer wegen der Veranstaltung um unser Verständnis gebeten. Der Gag: Von dort kamen auch raue Lieder, die gegen Polizei hetzten (ACAB-mässig). Die Polizisten haben nett gebeten und nichts unternommen (als ich mal die Rechtsstrecke für eine Veranstaltung in der Nähe begleitet habe, eine Bikerveranstaltung, waren die nicht ganz so nett gewesen). Aber das war nicht eine so lange Störung, wie bei Dir.

Edit: die Polizei handelt ja in aller Regel für eine andere Behörde. Das ist meist der Kern: Das Handeln diese Behörde bzw. von deren Bescheid.

Eilverfahren: Öffentliches Recht - der jedem Juristen gut bekannte Weg über 80 V VwGO (Entschulding § 80 Abs. 5 VwGO - für Laien leider nur schwierig zu lesen).
Dazu gibt es viele Falllösungen und Rechtsprechung, weil es in Lärmfällen oft fix gehen muss.

Noch mal mein Bedauern und mein Verständnis. Würde Dir gern mehr helfen können. Zumal die Situation Wochenende besondere Tücken hat...

Oft hilft aber, wenn die Polizei bzw. die genehmigende Behörde mitbekommt, dass man nicht ganz unbeschlagen ist.

Öffentlichkeit hilft auch. Also Nachbarn aktivieren, sowie Lokalmedien.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Danke fuer die Infos. (oT)

Positiv @, Freitag, 29.05.2015, 20:05 vor 3883 Tagen @ azur 3163 Views

- kein Text -

Danke. (oT)

Positiv @, Freitag, 29.05.2015, 20:06 vor 3883 Tagen @ mh-ing 3262 Views

- kein Text -

Zusatzfrage (edit)

zip @, Freitag, 29.05.2015, 20:26 vor 3883 Tagen @ Positiv 3700 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 29.05.2015, 20:35

Hallo Positiv,

es ist vollkommen richtig, auf einen "Nebenkriegsschauplatz" auszuweichen. Tierschutz und wie in diesem Fall das Gesundheitsamt (Kot und Urin auf Straßen, Wegen, Kinderspielplätzen und Gärten) oder das Veterinäramt (Verdacht auf unzureichende Kühlketten, Hygiene bei den Imbissbuden), das Ordnungsamt (wegen unzureichender Kennzeichnung abgepackter Produkte hinsichtlich der Allergene) sind grundsätzlich an ranghöherer Stelle anzusprechen. Also beim Land, wenn die genehmigende Behörde eine Stadt ist, bzw. beim Kreis, wenn die Gemeinde dazu gehört.

Da kann es im Ort noch so "filzen", den Anordnungen "von oben" muss stattgegeben werden.

Das sind viele Nadelstiche, die den Leuten mit den Fahrgeschäften die weitere Lust an der Teilnahme vermiesen, zusätzliche Kosten verursachen und die Attraktivität der Veranstaltung an der Wurzel senken.

Jetzt zur Frage: Befinden sich in Hörweite zum Veranstaltungsort besonders sensible Personen und Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kurheime)?

Zusatzfrage: Du hast 1.200 qm Wohnfläche. Dort befindet sich nicht zufällig eine der vorgenannten Einrichtungen? So ein spezielles Angebot mit Abendseminaren für Leute mit Tinnitus (alternative Heilmethode) sollte doch nicht schwer zu etablieren sein, oder? [[zwinker]]

Diese Einrichtungen stehen unter besonderem Schutz (6.1 f):
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm
Bitte 6.3 und 7.2 studieren, mit 14 Tagen am Stück ist die Veranstaltung ausserhalb der Legalität!

Ich darf aus eigener Erfahrung (und naher Beobachtung) beisteuern:

1. Der Klageweg macht dich zur Persona non grata im Ort, dauert lange und freut die Rechtsanwälte und Gutachter.
2. Ein kleinteiliges Agieren auf unterschiedlichen Ebenen mit Konzentration auf die Themen Sicherheit, Gesundheit, Tierschutz, Umweltverträglichkeit, Verbraucherschutz und Hygiene setzt "kleine Brände" in Gang, die sich auf Dauer nicht mehr löschen lassen. Hierbei agierst du verdeckt im Hintergrund und bist nicht dem Volksszorn ausgesetzt. Das mag dir am Arxxx vorbei gehen, deinen Kindern und Angehörigen jedoch kaum. Die hängen nämlich automatisch mit drin.
3. Diese "Nadelstiche" müssen nicht von ausschließlich von dir inititiert werden. Du sprachst von einer Handvoll weiterer Betroffener (die möglicherweise in die eine oder andere Behörde hinein Beziehungen haben). Einfach die Maßnahmen aufteilen und delegieren. Das schweisst zusammen.

Hier noch ein interessantes PDF:
http://www.geraeusche-rechner.de/downloads/Artikel-Freizeitlaerm.pdf
Bitte beachte die Bewertungsskala.

Viel Erfolg wünscht der

--
.zip

Schoene kreative Ideen

Positiv @, Freitag, 29.05.2015, 21:05 vor 3883 Tagen @ zip 3682 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 29.05.2015, 21:13

Hi zip,

es ist vollkommen richtig, auf einen "Nebenkriegsschauplatz" auszuweichen.
Tierschutz und wie in diesem Fall das Gesundheitsamt (Kot und Urin auf
Straßen, Wegen, Kinderspielplätzen und Gärten) oder das Veterinäramt
(Verdacht auf unzureichende Kühlketten, Hygiene bei den Imbissbuden), das
Ordnungsamt (wegen unzureichender Kennzeichnung abgepackter Produkte
hinsichtlich der Allergene) sind grundsätzlich an ranghöherer Stelle
anzusprechen. Also beim Land, wenn die genehmigende Behörde eine Stadt
ist, bzw. beim Kreis, wenn die Gemeinde dazu gehört.

Das werde ich alles austesten.

Da kann es im Ort noch so "filzen", den Anordnungen "von oben" muss
stattgegeben werden.

Das sind viele Nadelstiche, die den Leuten mit den Fahrgeschäften die
weitere Lust an der Teilnahme vermiesen, zusätzliche Kosten verursachen
und die Attraktivität der Veranstaltung an der Wurzel senken.

Guter Ansatz. Wirklich Umsatz macht ohnehin nur das Bierzelt.

Jetzt zur Frage: Befinden sich in Hörweite zum Veranstaltungsort
besonders sensible Personen und Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser,
Pflegeeinrichtungen, Kurheime)?

Nichts dergleichen, aber ein Kloster! Mit denen werde ich auch mal sprechen. [[top]]

Zusatzfrage: Du hast 1.200 qm Wohnfläche. Dort befindet sich nicht
zufällig eine der vorgenannten Einrichtungen? So ein spezielles Angebot
mit Abendseminaren für Leute mit Tinnitus (alternative Heilmethode) sollte
doch nicht schwer zu etablieren sein, oder? [[zwinker]]

Schoene Idee, aber da werde ich den Ball lieber flach halten. Meine eigenen Seminare fuehre ich als Privatclub mit bezahlter Mitgliedschaft fuer ein Wochenende durch, da ich die behoerdlichen Anforderungen an einen oeffentlichen Veranstaltungsort nicht erfuelle. Da will ich keine schlafenden Hunde wecken...

Diese Einrichtungen stehen unter besonderem Schutz (6.1 f):
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm
Bitte 6.3 und 7.2 studieren, mit 14 Tagen am Stück ist die Veranstaltung
ausserhalb der Legalität!

Toplink! Das ist doch mal eine Argumentationsgrundlage! [[top]]

Ich darf aus eigener Erfahrung (und naher Beobachtung) beisteuern:

1. Der Klageweg macht dich zur Persona non grata im Ort, dauert lange und
freut die Rechtsanwälte und Gutachter.

Gewiss, der Preis waere hoch. Andererseits bin ich in den Augen der Konservativen bereits so eine Person und kann damit sehr gut leben. Die Kleingeister meiden/fuerchten mich und es ist mir eine grosse Freude, ueber Dritte Geruechte ueber mich streuen zu lassen und zu beobachten, welche Eigendynamik das entwickeln kann. [[zwinker]] Interessante Menschen schreckt es dagegen nicht ab und wer mich naeher kennenlernt, schaetzt mich. Eine gute Methode, den Poebel fernzuhalten, ohne selbst sortieren zu muessen.

Monatelang mit Gutachtern, Anwaelten, Gerichten und Behoerden zu kommunizieren schreckt dagegen tatsaechlich ab. Ich habe sowas in einem anderen Fall schonmal (erfolgreich) durchgezogen und mir eigentlich geschworen, dass das das letzte Mal war... der Stundenlohn ist zu bescheiden verglichen mit Arbeit, die einem Spass macht.

Momentan ist es gefuehlt ein Egoproblem - ich moechte diese Hilflosigkeit und Ohnmacht nicht spueren und erwaege deshalb verschiedene Reaktionen.
Schon allein, weil ich vorsaetzlich angelogen wurde.

2. Ein kleinteiliges Agieren auf unterschiedlichen Ebenen mit
Konzentration auf die Themen Sicherheit, Gesundheit, Tierschutz,
Umweltverträglichkeit, Verbraucherschutz und Hygiene setzt "kleine
Brände" in Gang, die sich auf Dauer nicht mehr löschen lassen. Hierbei
agierst du verdeckt im Hintergrund und bist nicht dem Volksszorn
ausgesetzt.

Da mache ich mir weniger Sorgen - ich hatte hier schonmal 50 Harleys mit den dazugehoerigen imposanten Barttraegern vor der Tuer stehen... das hat im Ort nachhaltig Eindruck gemacht. [[top]]

Das mag dir am Arxxx vorbei gehen, deinen Kindern und
Angehörigen jedoch kaum. Die hängen nämlich automatisch mit drin.
3. Diese "Nadelstiche" müssen nicht von ausschließlich von dir
inititiert werden. Du sprachst von einer Handvoll weiterer Betroffener (die
möglicherweise in die eine oder andere Behörde hinein Beziehungen haben).
Einfach die Maßnahmen aufteilen und delegieren. Das schweisst zusammen.

Die Nachbarn lieben mich und sind sehr aufgeschlossen fuer solche Plaene.

Hier noch ein interessantes PDF:
http://www.geraeusche-rechner.de/downloads/Artikel-Freizeitlaerm.pdf
Bitte beachte die Bewertungsskala.

Viel Erfolg wünscht der

Danke und schaun mer mal,

Positiv

Vorsätzlich angelogen worden?

zip @, Freitag, 29.05.2015, 21:13 vor 3883 Tagen @ Positiv 3564 Views

Schon allein, weil ich vorsaetzlich angelogen wurde.

Oha.

Lass' mich raten: Man hat dir beim Kauf der Immobilie versichert, dass "es nicht laut" wird? Und wenn, dann nur für ein paar Tage im Jahr und um Mitternacht ist Ruhe?

Ich kenne einen ähnlich gelagerten Fall. Wenn es bei dir ähnlich ist, weiteres über PN.

--
.zip

Ja, vom Amt.

Positiv @, Freitag, 29.05.2015, 21:25 vor 3883 Tagen @ zip 3518 Views

Nein, der Chef vom Ordnungsamt hat mir bei unserem ersten Gespraech versichert, dass soetwas in dieser Intensitaet nie wieder vorkommt. Beim 2. Mal hat er lamentiert, in welch schwieriger Position er doch sei, beim 3. Gespraech hat er bereits versucht, sich zu rechtfertigen, "dass manche Dinge eben so sind". Ein verlogener Stricher.

Und die Immisionsschutzbehoerde hat bisher auch keine einzige Zusage eingehalten.

Da muss ich mich sogar korrigieren: § 123 VwGO und Dritter - Bitte Drittwiderspruch bei Behörde einlegen - Edit-edit

azur @, Freitag, 29.05.2015, 21:52 vor 3883 Tagen @ Positiv 3499 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 29.05.2015, 22:12

Hallo Positiv,

ich habe das immer gern studiert, aber es ist eben ein Weilchen her.

Korrekturen: Das 80Ver Verfahren ist ja für die Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkunge, wie sie im Regelfalle auch der Widerspruch erzeugt. Ist zwar einstweiliger Rechtsschutz, aber ist hier nicht richtig.

Richtig dagegen ist: http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__123.html (klar, unter dem Abschnitt 11. Einstweilige...

Zudem: Du bist ein sogenannter Dritter, wenn es darum geht, die Genehmigung welche der Lärmende (Einer) von einer Behörde (Zweiter) erhalten hat. Wenn einer in dieses Rechtsverhältnis eingreifen will, ist er dabei ein sogenannter Dritter (das hängt nicht allein von Betroffenheit ab).

Also muss man dann den Drittwiderspruch bei der Behörde einlegen und prüfen, in wie weit Du als Dritter klagebefugt bist bzw. wie man das angreifen kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorverfahren#Widerspruchsf.C3.BChrer
(Das kosten meist nichts oder wenig)

Es ist schlicht etwas komplex und es ist besser, wenn man da fachliche Praxis hat.

Tut mir sehr leid, dass ich es in der Eile vorhin nicht besser erklärt hab.

Siehe auch: http://www.juraindividuell.de/artikel/einstweilige-anordnung-nach-123-vwgo/

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/OEF005/Andrea__Verwaltungsrecht_/Fall_11/D_...

(Das 80Ver ist so oft trainiert worden... Und bums: BIAS)

Es bleibt dabei: Es ist auch die berühmte Problematik aus dem Polizeirecht (das ÖRecht hat sehr viele Materien), ob die Polizei zu einem Eingreifen gezwungen werden kann. http://www.juraindividuell.de/artikel/standardmassnahmen-zwang-im-polizeirecht-bayern/ (Polizei ist Ländersache, dass differiert etwas)

Ja, da wäre ein versierter Anwalt gut, der sich auskennt oder einarbeiten kann (müsste jetzt doch Etliches wieder nachlesen - und ob ich Dir dann besser helfen könnte, ist noch nicht gesagt).

Wenn sich viele Anwohner zusammentun, kann man auch Beratungskosten gut teilen.

Rummel: Schausteller sind zwar harte Jungs, aber auch Unternehmer. Die können derb werden, aber sind auch auf Besucher angewiesen...

Viel, viel Erfolg. Tut mir sehr leid, nicht besser helfen zu können, denn das ist arg.

Fahr einfach weg, wenn Du kannst (ein Familienteil kommt auch demnächst, weil es bei ihnen ein jährlich stattfindendes lautes Fest gibt). Allerdings wird Lärmbelästigung durchaus ernst genommen. Wie gesagt: Viel Glück!

Viele freundliche Grüße

azur


Edit: die Idee im Verwaltungsrecht ist ja, dass die Behörde auf Grund Widerspruch in der Lage sein soll, sich zu korrigieren, im Vorverfahren. Das Ergebnis muss man im Eilfalle aber nicht abwarten, sondern kann (und muss meist - weil faktischer Druck und Länge der Vorverfahren) zum Verwaltungsgericht (zumal die Verwaltungsrichter sehr oft mehr zu Gunsten der Bürger entscheiden, als die angegriffene Behörde, was für ein Wunder. Die Behörden bekommen da oft Maulschellen, verdiente. Man muss sehen, ob die Genehmigung in Ordnung ist UND richtig umgesetzt wird: Es kann ja sein, und ist oft so, dass Auflagen überschritten werden: http://de.wikipedia.org/wiki/Auflage_(Verwaltungsrecht) - und das muss die Behörde bzw. die Hilfskraft der Behörde Polizei - Amthilfe - kontrollieren und bei Verstößen einschreiten. Da wird dann schon mal die Anlage mitgenommen usw. Ob Rummeleute gut funktionierenden Lärmmesser haben... auch ist oft nicht klar, wer da alles wie lärmt. Die verschiedenen Geschäfte dort, und die Besucher usw. - tut mir leid, dass muss man alles genau aufdröseln, sonst setzt dem oft nicht leicht ein Ende).

Es gibt durch den Widerspruch auch Effekte, wie das stellenweise die Wirkung ausgesetz wird und das die Sache oft einer höhren Stelle vorgelegt werden muss (Fachbegriffe spare ich mir, siehe aber: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmittel ).

Die genehmigende Behörde ansteuern, ist jedenfalls wichtig.

Es bliebe auch dabei, zu versuchen ob man den Verpächter der Fläche in Störerhaftung nehmen kann (da kann man auch die Polizei hinzuschicken versuchen - aber auch selbst hinschreiben und drohen). Das wäre dann aber auf dem zivilrechtlichen Wege, mittels Unterlassungsbegehren.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1004.html

--
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Sei kreativ: Gelegentlich ''Garten gießen'' hilft!

Ciliegia @, Montag, 01.06.2015, 15:24 vor 3880 Tagen @ Fairlane 3094 Views

Hallo Positiv, hallo Fairlane, hallo Forum,

(...) und hatte auch schon urinierende Jugendliche am Gartenzaun stehen,
die es fies fanden, dass ich sie mit einer leistungsstarken Taschenlampe
und eindeutigen Aufforderungen JETZT zu GEHEN verscheucht habe (...)

Aus eigener Erfahrung kann ich folgenden, ebenfalls "fiesen" Tipp geben:

"Garten gießen" zu den entsprechenden Zeiten hilft, insbesondere wenn
dabei dann "versehentlich" auch 'mal ein Strahl über den Zaun geht. <img src=" />

Viele Grüße, Ciliegia.

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