OT Suche Hilfe in Steuerfragen bzgl. der Finanzierung einer Immobilie

Balduin @, Donnerstag, 28.05.2015, 21:58 vor 3884 Tagen 2282 Views

Hallo,

wäre schön, wenn sich jemand findet.

Grüße
B.

Die Frage ist sehr speziell, da findet sich bestimmt jemand.

zip @, Donnerstag, 28.05.2015, 23:30 vor 3884 Tagen @ Balduin 1843 Views

Hallo,

wäre schön, wenn sich jemand findet.

Grüße
B.


Hallo B.

Keine Details zur Situation? Auf welche Problematik soll eingegangen werden, ohne genaue Kenntnis über die aktuelle Situation? Kann ja gerne in der Form umschrieben werden: „Mein Bekannter trat an mich heran, weil er dieses und jenes Problem hat und nun dafür eine Lösung sucht.“

Die Materie ist so allumfassend, dass eine gezielte Antwort auf eine so allgemein gestellte Frage schlichtweg unmöglich ist.

Also: Butter beim Fisch. [[zwinker]]

--
.zip

Ok, kurze Schilderung

Balduin @, Freitag, 29.05.2015, 08:36 vor 3884 Tagen @ zip 1951 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 29.05.2015, 15:52

Ok.:-)

Ich habe meinen Eltern ihr Mehrfamilienhaus u. Privathaus abgekauft.

U.a. mit einem Darlehen über 300.000 €.
Dabei handelt es sich um ein endfälliges Zinsdarlehn.
Keine Tilgung, nur Sollzinsen. Dafür spare ich einen BSV an.

Die Frage ist, ob ich jetzt beide Beträge steuerlich als Werbungskosten geltend machen kann.

Und wie verhält es sich damit, das ich nur 210.000€ des Darlehns für das MFH aufgebracht habe.

Dadurch kann ich die gezahlten Beträge vermutlich nur anteilig (hier 70%) steuerlich geltend machen, oder?

Danke im Voraus.

Grüße
B.

Ist mir zwar immer noch zu verworren, aber ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 29.05.2015, 15:02 vor 3883 Tagen @ Balduin 1652 Views

Ich habe meinen Eltern ihr Mehrfamilienhaus u. Privathaus abgekauft.

Das haengt von der Nutzung ab, ob der Aufwand dafuer steuerlich absetzbar ist, d.h. bei Gewinnerzielungabsicht in der Hausnutzung (z.B. Vermietung an Fremde gegen angemessenen Mietzins), sind die gegenstehenden Aufwaende, auch wenn sie (anfaenglich) hoeher sind, i.d.R. "absetzbar" (was aber ein Begriff aus der Besteuerung abhaengig Beschaeftigter ist).

U.a. mit einem Darlehen über 300.000 €.
Dabei handelt es sich um ein endfälliges Zinsdarlehn.
Keine Tilgung, nur Sollzinsen. Dafür spare ich einen BSV an.
Die Frage ist, ob ich jetzt beide Beträge

Welche BEIDEN? Die Zinsen i.d.R. ja, wenn obige Bedingungen erfuellt. Sparen und Tilgung NICHT, da KEIN Aufwand, nur Umschichtung des Vermoegens!

steuerlich als Werbungskosten geltend machen kann.

Zinsen, Erhaltungsaufwand, siehe ganz oben, Verwaltungskosten etc. NICHT den Sparbetrag ... Dann muesste jeder nur viel sparen, um ... niemals Steuern zu zahlen. Sparen ist NACH Steuern! Drum ja so wenig gespart werden kann.

Und wie verhält es sich damit, das ich nur 210.000€ des Darlehns für das MFH aufgebracht habe.

Das ist unverstaendlich.

Dadurch kann ich die gezahlten Beträge vermutlich nur anteilig (hier 70%) steuerlich geltend machen, oder ?

Und ohne Verstaendnis daher unbeantwortbar.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Nachtrag: ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 29.05.2015, 15:05 vor 3883 Tagen @ CrisisMaven 1664 Views

... warum eigentlich so eine Aktion, noch dazu mit Bausparvertrag, was nicht unbedingt das Gelbe vom Ei ist, ohne VORHER sich steuerlich zu informieren??? Das kann ja Haus und Hof kosten!

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Ganz einfach.

zip @, Freitag, 29.05.2015, 23:42 vor 3883 Tagen @ Balduin 1559 Views

Ich habe meinen Eltern ihr Mehrfamilienhaus u. Privathaus abgekauft.

Also eine Immobilie, mit der etwas erwirtschaftet werden kann = Mehrfamilienhaus
Und eine für das Privatvergnügen = Privathaus

U.a. mit einem Darlehen über 300.000 €.

Das U.a. lässt bei mir die Glocken klingen. Dass hierfür (zwei unterschiedliche Nutzungskonzepte) nur ein Darlehen aufgenommen wurde, lässt auf schlechte Beratung schließen. Nun gut, ist andere Baustelle.

Dabei handelt es sich um ein endfälliges Zinsdarlehn.
Keine Tilgung, nur Sollzinsen. Dafür spare ich einen BSV an.

Der Beratungsfehler zieht sich durch. Die Rede ist von einem Darlehen, welches durch einen "Sparplan" irgendwann mal abgelöst werden soll. Obwohl es sich um zwei Objekte mit unterschiedlich gelagertem Steuermodell handelt.

Die Frage ist, ob ich jetzt beide Beträge steuerlich als Werbungskosten
geltend machen kann.

Oh - jetzt kommt ein zweiter Kostenfaktor hinzu, obwohl bislang nur ein Rückzahlungsmodell erwähnt wurde.

Und wie verhält es sich damit, das ich nur 210.000€ des Darlehns für
das MFH aufgebracht habe.

Was soll sich wie verhalten? Die private Behausung hat 90.000 € gekostet, wurde jedoch zu einem überwiegendem Teil über die Finanzierung für das MFH mitfinanziert? Im GmbH-Recht spricht man hier von "Betriebsaufspaltung" (im übertragenen Sinn). Sehr kritische Kiste. Dein Berater war nicht pleach.

Dadurch kann ich die gezahlten Beträge vermutlich nur anteilig (hier 70%)
steuerlich geltend machen, oder?

Wieder die Mehrzahl, anstatt der Einzahl, wie weiter oben erwähnt. Es laufen also neben dem BSV noch weitere Verbindlichkeiten? Ja?

Ich lasse das mal alles so stehen und empfehle dir dringend einen kompetenten Steuerberater mit Sitz > 25 km von dem Ort entfernt, wo du hast finanzieren lassen. Desweiteren bitte einen Blick in die Grundbücher werfen (Abteilung 3), dort steht, wem deine Häuser gehören. Bitte auch einmal die Beziehungen zwischen Notar, Bank (Bausparkasse) und dem Schuldenstand deiner Eltern prüfen. Es sieht für mich so aus, als würde hier ein abgekartetes Spiel laufen.

Nichts für Ungut, du wolltest eine Meinung, hier ist sie.

Viel Glück wünscht der

--
.zip

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