Jetzt gehts zur Sache: Kommission plant das Kippen des Parlamentvorbehalts

stocksorcerer @, Dienstag, 19.05.2015, 17:09 vor 3893 Tagen 4517 Views

Angeführt vom ehemaligen Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU), bereitet diese Kommission gemäß RT die Abschaffung des Parlamentsvorbehaltes gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr vor. Damit könnte sich die Bundeswehr - ohne lästiges Störfeuer aus Parlament und Bevölkerung - zu einer offensiven Truppe zur Durchsetzung von NATO-Interessen entwickeln.

Hier gilt es ganz laut NEIN zu sagen und zwar überall. Vermutlich muss man jetzt ganz massiv alle Politiker auf lokalen Ebenen "ins Gebet" nehmen, um die jeweilige Basis der Parteien zum Widerstand gegen die Sauerei aufzustacheln!

http://www.rtdeutsch.com/20200/headline/nie-wieder-krieg-von-deutschem-boden-bundesregi...

Willy Wimmer hatte ja mehrfach angedeutet, dass das in der Planung ist. Langsam scheint der Schlitten in Fahrt zu kommen. Es sollte möglichst eine kurze Fahrt werden!

Gruß
stocksorcerer

Wenn nichts mehr Sinn ergibt, dank der Karriere-Transatlantiker

Bernadette_Lauert, Dienstag, 19.05.2015, 17:41 vor 3893 Tagen @ stocksorcerer 3996 Views

bearbeitet von Bernadette_Lauert, Dienstag, 19.05.2015, 18:14

Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 klipp und klar festgestellt:

"Auch wenn die Europäische Union zu einem friedenserhaltenden regionalen System gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Art. 24 Abs. 2 GG ausgebaut würde, ist in diesem Bereich wegen des - der Integrationsermächtigung des Art. 23 Abs. 1 GG insoweit vorgehenden - Friedens- und Demokratiegebots eine Supranationalisierung mit Anwendungsvorrang im Hinblick auf den konkreten Einsatz deutscher Streitkräfte nicht zulässig. Der konstitutive Parlamentsvorbehalt für den Auslandseinsatz der Bundeswehr ist integrationsfest. Damit ist allerdings von Verfassungs wegen keine unübersteigbare Grenze für eine technische Integration eines europäischen Streitkräfteeinsatzes über gemeinsame Führungsstäbe, für die Bildung gemeinsamer Streitkräftedispositive oder für eine Abstimmung und Koordinierung gemeinsamer europäischer Rüstungsbeschaffungen gezogen. Nur die Entscheidung über den jeweiligen konkreten Einsatz hängt von der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages ab."

Nachzulesen hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html in Abschnitt 255.

Wenn das so ist, müsste doch theoretisch das Grundgesetz geändert werden, wenn der Parlamentsvorbehalt für Bundeswehreinsätze fallen soll oder warum sollte es jetzt anders interpretiert werden können?

Den Kauder hab ich mal davon schwadronieren hören, dass sich die NATO doch auf uns verlassen müsse, wenn es um schnelle Einsätze gehe.

Ich weiß schon, was der meint, die neue deutsche SS.
Ganz offiziell SpeerSpitze genannt. Die Bundeswehr soll diese NATO-Eliteeinheit anführen. (Speichel)

Aber wie passt das damit zusammen, dass das Bundeskanzleramt über den englischsprachigen Speichel verlautbaren lies, dass man den NATO-Obersten Breedlove für einen Kriegstreiberpropagandisten hält? Der brütet keine Liebe aus.

Da passt doch gar nichts mehr zusammen. Die Karriere-Transatlantiker sorgen dafür, dass nichts mehr Sinn ergibt und deutsche Interessen keine Rolle mehr spielen.
Sie haben Deutschland zur Ami-Bitch gemacht. [[sauer]]

NATO-Kriege unter US-Führung tun uns nicht gut. Wenn der Parlamentsvorbehalt fällt, sind Unfälle vorprogrammiert.
[image]

Gruß, Bernadette

Nochmal Parlamentsvorbehalt: "Die Bundeswehr muss dem Willen des Volkes dienen"

stocksorcerer @, Mittwoch, 20.05.2015, 15:06 vor 3892 Tagen @ Bernadette_Lauert 1894 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 20.05.2015, 15:13

http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=2133


Noch einmal schön aufgeschlüsselt. Soll die Bundeswehr künftig Beschlüssen des EU-Parlaments folgen? Ich finde ja, das geht gar nicht.

Ein EU-Parlament, wenn es denn in einem ach so demokratischen Europa auch irgendwann einmal eine ordentliche Befugnis von allen wahlberechtigten Bürgern mit gleichwertigem Stimmrecht erhalten hätte, für die europäischen Staaten Gesetze zu erlassen - was es nicht gegeben hat und nicht geben wird - könnte höchstens über eine europäische Armee verfügen, nicht aber über nationale.

Und solche Floskeln wie die des Abgeordneten Kiesewetter: "Bei der Entsendung deutscher Soldaten in eine europäische Armee kann man die Zustimmung temporär an das Europäische Parlament übertragen." ...

stören mich erheblich; nicht nur an der Idee selbst, weil die Demokratie da durch die Hintertür ausgehebelt wird, sondern auch an dem Wörtchen TEMPORÄR, das da wohl als Abschwächung des ungeheuren Vorschlags eingebaut wurde, um die Brisanz dieser Idee zu dämpfen und den Anschein zu erwecken, man könne das dann später einmal zurück nehmen, wenn es nicht so gut läuft! Mir fällt dazu nur das "Ermächtigungsgesetz" mit Blick auf März 33 ein.

Guter Beitrag auf Zeitfragen.

Gruß
stocksorcerer


P.S.: Leider Gottes findet man natürlich in den Medien absolut gar nichts über die Fragestunde im Bundestag am 18. Mai zum Thema "Rühe-Kommission". Dass da reihenweise Linke, Occupy Münster und andere zu dem Termin aufgerufen hatten, es dann aber gar nichts darüber berichtet wird, ist schon extrem traurig.

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