3. Nachtrag zur GEZ-Arie

Dirk-MV @, Punta Cana, Freitag, 08.05.2015, 10:23 vor 3904 Tagen 7509 Views

Ich habe wieder Post in Form einer Vollstreckungsankündigung bekommen,
diesmal von einem Gläubiger "Norddeutscher Rundfunk, 50656 Köln", verfasst von der hiesigen Amtsgemeinde.

Ich habe der Amtsleiterin nur gemailt, daß ein Norddeutscher Rundfunk aus Köln nicht bekannt ist, die Amtsgemeinde also möglicherweise einem Betrüger aufsitzt, ich auf eine rechtskräftige Vollstreckung incl. Gläubigeradresse bestehe und im anderen Fall die Amtsgemeinde wegen Betruges anzeigen werde.
Soweit, so gut. Das kennen wir ja aus vorangegangenen Spielrunden.
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=343190

Interessant war das anschließende Telefonat mit der Büroleiterien, welches ich führte, um Ihr zu versichern, daß meine mail kein Affront gegen sie sei, sondern ausschließlich der Rechtslage geschuldet ist.

Sie versicherte mir, daß die Amtsgemeinde derzeit in keinem Fall bei den sehr vielen Verweigerern im Einzugsgebiet eine Vollstreckung durchsetzen wird, da ihnen das Urteil des Landesgerichtes Tübingen bekannt sei, sie sich ggü der GEZ darauf berufen und auf Klärung der Rechtslage warten.

Das ist neu.

mfg
Dirk

--
Der wahre Feind eines Mannes ist Zweifel.

Vorsicht! Eben nicht neu!

Isländer @, Freitag, 08.05.2015, 11:11 vor 3904 Tagen @ Dirk-MV 6621 Views

Pro

Ich habe wieder Post in Form einer Vollstreckungsankündigung bekommen,

Contra

sie versicherte mir, daß die Amtsgemeinde derzeit in keinem Fall bei den
sehr vielen Verweigerern im Einzugsgebiet eine Vollstreckung durchsetzen
wird, da ihnen das Urteil des Landesgerichtes Tübingen bekannt sei, sie
sich ggü der GEZ darauf berufen und auf Klärung der Rechtslage warten.

Das ist neu.


Hi Dirk,

Du unterliegst der Gefahr, ausgetrickst zu werden.

Dank für Deinen Beitrag.

Da er informativ wesentlich ist, solltest Du auch Schutz von der gelben Gemeinde erhalten.
Die Machtfrage, durchgesetzt durch Geheimdienste/Gerichte bitte nicht unterschätzen.

Zeichne bitte zukünftig alle Telefonate auf.

Gehe davon aus, dass die Sache vor Gericht geht.

Da geht nur Schriftliches durch, im Zweifelsfall Zeugen, sonst wird nach Aktenlage entschieden.

Telefonate erinnern an vorsätzliche Täuschung.


Nur ein schriftlicher Bescheid nutzt Dir was.

(Mit wem haben Sie denn da gesprochen, ….das haben Sie sich doch ausgedacht....(Telekommunikation ist Sache der Geheimdienste, da kann nicht nur nachvollzogen, sondern auch verfälscht werden...))


nachbarschaftlicher Gruß
Spek

--
Alle meine Beiträge stelle ich unter Vorbehalt zukünftiger Erkenntnisse.
Die Zeiten des direkten Beweises sind vorbei.
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Was genau soll das alles bedeuten?

Julius Corrino @, Sur l'escalier des aveugles, Freitag, 08.05.2015, 12:55 vor 3904 Tagen @ Isländer 6077 Views

Dank für Deinen Beitrag.

Da er informativ wesentlich ist, solltest Du auch Schutz von der gelben
Gemeinde erhalten.
Die Machtfrage, durchgesetzt durch Geheimdienste/Gerichte bitte nicht
unterschätzen.

Geheimdienste und der sog. Beitragsservice? Au weia... aber wart'.

Zeichne bitte zukünftig alle Telefonate auf.

Ich bin kein Jurist, aber meines Wissens ist das strikt verboten, wenn die Gegenpartei nicht Ihr explizites Einverständnis dazu gibt! Für sowas gibt's im Extremfall bis zu drei Jahre Bau! Darüber hinaus werden solche illegalen Aufzeichnungen von keinem Gericht dieser Republik als Beweismittel zugelassen. Und: Selbst wenn Dirk anständig fragte, ob er aufzeichnen darf und vom anderen Ende nur ein entgeistertes "Nein!" kommt, war's das auch schon.

Telefonate erinnern an vorsätzliche Täuschung.

Was genau bedeutet dieser Satz? Lügen Amtsdiener grundsätzlich, sobald sie den Hörer abnehmen?

(Mit wem haben Sie denn da gesprochen, ….das haben Sie sich doch
ausgedacht....(Telekommunikation ist Sache der Geheimdienste, da kann nicht
nur nachvollzogen, sondern auch verfälscht werden...))

Nimmst Du ernsthaft an, daß Geheimdienste sich im Auftrag der GEZ den lieben langen Tag damit befassen, formlose Telefonate zwischen Dirk und irgendeiner subalternen Verwaltungsangestellten auf dem Dorfrathaus aufzuzeichnen, zu analysieren und nachträglich zurechtzuschneiden? Sorry, aber so einen Unsinn mußte ich selbst im Gelben schon lange nicht mehr lesen. [[sauer]]

--
Ainsi continue la nuit dans ma tête multiple... elle est complètement dechirée... ma tête.
- Luc Ferrari

... vom Umgang mit Behoerden ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 08.05.2015, 15:10 vor 3904 Tagen @ Julius Corrino 6734 Views

... hier.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

welcome back

Kurz_vor_Schluss @, Freitag, 08.05.2015, 19:59 vor 3904 Tagen @ CrisisMaven 4969 Views

Salut CM,
schön, dass Du wieder da bist. :-)
Hatte mich schon gefragt, wo Du steckst.
Schönen Gruß
K_v_S

--
Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
Karl Valentin

Randbemerkung

Rybezahl, Samstag, 09.05.2015, 20:16 vor 3902 Tagen @ CrisisMaven 4112 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 09.05.2015, 20:24

Habe damals aus welchen unüberlegten Gründen auch immer meine ganz private Mailadresse dem Verein mitgeteilt. Die kannten bis dahin wirklich nur nächste Verwandte. Nie für Anmeldungen oder sonstigen Internetaktivitäten genutzt. KEINERLEI Spam!

Seither bekomme ich Spam auf dieses Konto von zwei Stellen:

I) Private Arbeitsvermittler
II) Private Kranken- und Rentenversicherungen

Bei II) besonders bemerkenswert der Inhalt der Mails:
- Gesetzliche Krankenversicherung immer schlechter!
- Gesetzliche Rente unsicher!
- Vertrauen sie nicht der staatlichen Vorsorge!
- etc. etc. etc.

Wäre das Konto vorher nicht so privat gewesen, hätte ich diesen Sachverhalt vermutlich gar nicht bemerkt.

Kommt mir wie Suizid vor.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Nichts ist unmöglich.

Durran @, Freitag, 08.05.2015, 16:26 vor 3904 Tagen @ Julius Corrino 5271 Views

Ich halte nichts mehr für unmöglich. Da, wo selbst ein deutscher Geheimdienst für einen anderen, ausländischen Geheimdienst, inländische Unternehmen ausspioniert und seine Bürger verrät, sollte man mit allem rechnen.

Warum sollte der Geheimdienst die GEZ - Gegner nicht auch überwachen. Das sind potentielle Querulanten, möglicherweise mit terroristischen Hintergrund. Vielleicht werden diese Menschen eines Tages auch noch interniert.

Der Schwachsinn, der in diesem Land gerade abläuft dürfte durch nichts mehr zu überbieten sein. Das deutsche Volk läuft zur Hochform auf, wenn es um
Ignoranz, Volksverdummung und auch Gehirnwäsche geht.

Danke für den Hinweis und die Anteilnahme

Dirk-MV @, Punta Cana, Freitag, 08.05.2015, 18:09 vor 3904 Tagen @ Isländer 5186 Views

Ich sehe die Verweigerung eher als Spiel. Wenn der Staat wirklich will, daß ich zahle , wird er es durchsetzen. Ob er das mit dem von ihm erschaffenen Recht oder mittels Raub, Erpressung und Willkür macht, liegt dabei in seiner Entscheidung. Machen kann ich dagegen gar nichts.

Ich kannh aber weiterhin ein gutes Auskommen mit meiner Amtsgemeinde haben wollen und deshalb mit deren Vertreter höflich und anständig umgehen. Die sind ja auch nur Befehlsempfänger, wie ich. Deshalb laufen diese Gespräche wie welche übern Gartenzaun ab.
Und ich finde es nett, daß ich darüber informiert werde, daß die Amtsgemeinde selbst abwartet, das muss sie nicht sagen, ebensowenig, wie sie nicht verpflichtet ist , eine Vollstreckung anzukündigen. Daß sie dies macht, deutet eher auf einen fairen Umgang mit den Gemeindeinsassen.

Warten wirs ab, entweder wird gepfändet oder geklagt, mir ist es egal. Ich zahle jedenfalls nicht freiwillig.

mfg

--
Der wahre Feind eines Mannes ist Zweifel.

Bevor mich der amerikanisch-israelische Feindsender „Wallstreet Online“ als Diversant erkannt

Isländer @, Samstag, 09.05.2015, 02:45 vor 3903 Tagen @ Dirk-MV 5439 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 09.05.2015, 02:52

Warten wirs ab, entweder wird gepfändet oder geklagt, mir ist es egal.
Ich zahle jedenfalls nicht freiwillig.

und mich rausgeschmissen hat, ist es mir damals gelungen, als „Kohlenzieher“ noch ein paar Beiträge zu veröffentlichen.

http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1145279-2261-2270/gold-und-silber-vor-neuen-...

Da ich demnächst unbestreitbar ein wenig älter werde, ein Rückblick mit aktueller Korrektur.

Damals schrieb ich:

Aber Vorsicht:
Banken haben die Daten ihre goldkauflustigen Kunden viele Jahre aufzubewahren, besonders deutsche Banken..

Also,
Wanderer, kommst Du nach Weil am Rein,
so gehe ein paar Schritt weiter nach Basel.
Lege Dir ein Girokonto bei der Postbank zu.

"Warum ein Schweizer Konto?

Warten Sie nicht, bis fast jedes deutsche Amt 100%igen Einblick in Ihre Finanzen hat.
Als Europäer haben Sie Das Recht, Ihre Kontowahl selbst zu bestimmen
Es gibt eine ganze Reihe guter Gründe, sich durch ein Konto in der Schweiz zusätzliche Sicherheit zu verschaffen.
Falls Sie wegen negativer SCHUFA -Einträge oder aufgrund von Kontopfändungen Probleme mit ihrer Bank haben oder kein Konto mehr eröffnen können, ist ein Schweizer Bankkonto die optimale Lösung.

Die SCHUFA

Kreditsicherung ist eine nationale Angelegenheit. Das bedeutet, dass sie nur innerstaatlich betrieben wird. In Deutschland ist seit 1927 die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" -kurz SCHUFA - dafür zuständig.
Alle deutschen Banken sind an die SCHUFA angeschlossen. Ein Negativeintrag wirkt sich somit sofort und nachhaltig auf Ihre Vertrauenswürdigkeit gegenüber allen deutschen Banken und Sparkassen aus.
Wenn jemand eine SCHUFA -Auskunft über Sie einholt, ist er über alle Ihre deutschen Konten, Sparbücher, Kreditverträge, etc. informiert.
In der Schweiz kann niemand eine SCHUFA -Auskunft über Sie beantragen. Die Schweiz hat ihre eigenen staatlichen Organe zur Kreditsicherung. Somit gelten Sie in der Schweiz als unbeschriebenes Blatt, solange Sie dort noch nicht negativ in Erscheinung getreten sind.

Also: Keine Einträge in der Schweiz - Kein Grund für eine Ablehnung!

Sicherheit

Ein Schweizer Konto bedeutet Krisensicherheit. Sollte Ihre finanzielle Zukunft bedroht sein (ALG2, Scheidung, Firmeninsolvenz, Finanzamt etc.), können Sie über Ihr Schweizer Konto verfügen und darauf zurückgreifen. Es ist in Deutschland nicht gemeldet oder registriert. Das setzt voraus, dass Sie rechtzeitig vorsorgen. Sie haben alle Möglichkeiten, am internationalen Finanzmarkt teilzuhaben - und das bei fachkundiger Beratung.

Steuern

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, Ihre Einkünfte vor den deutschen Finanzbehörden in Sicherheit zu bringen. Steuerhinterziehung in Deutschland ist in der Schweiz naturgemäß nicht strafbar. Um an Ihre Kontoinformationen zu gelangen, wäre ein richterlicher Beschluss von einem Schweizer Gericht notwendig. Dazu müsste jedoch ein Straftatbestand in der Schweiz gegen Sie vorliegen.
Die Schweizer nehmen eine Sonderposition ein, da ihnen die Wahrung der Privatsphäre wichtiger ist als die Steuererhebung. Banken sind nicht dazu berechtigt, den schweizerischen Steuerbehörden Informationen zu erteilen. Noch weniger sind sie dazu berechtigt, ausländischen Steuerbehörden Informationen zu erteilen.
Da die Schweiz Steuerhinterziehung nicht als Straftat betrachtet, leistet sie Gesuchen zur Justizillen Zusammenarbeit (auch gegenseitige Amtshilfe genannt) anderer Länder keine Folge.
Zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug muss klar unterschieden werden. Steuerbetrug (Urkundenfälschung, betrügerische Absicht) wird auch in der Schweiz als Straftat betrachtet. In diesem Fall kann das Bankgeheimnis durch einen befugten Richter aufgehoben und die justizielle Zusammenarbeit gewährt werden.
Ich gebe hier selbstverständlich keine Empfehlungen oder Ratschläge zur Begehung von Straftaten. Alle hier genannten Informationen haben rein informativen Charakter.

Internationale Einkünfte

Sie beziehen Einkünfte aus internationalen Quellen, beispielsweise aus Internetgeschäften? Ihr Schweizer Konto ist uneingeschränkt international einsetzbar.

Worauf legt man Wert bei der Auswahl einer Schweizer Bank?

• Keine Anreise erforderlich
• Visa- und/oder Mastercard optional
• Online- Banking
• Kosten maximal 3 CHF (2 €) pro Monat in EUR, CHF, US-Dollar oder anderen Währungen
• Ohne Gehalts- oder Einkommensnachweis
• Kostenloses Wertpapierdepot
• Keine Mindesteinlage erforderlich
• Einzahlungen bar oder mittels IBAN und BIC (kostengünstige intern. Überweisung)

Wie eröffnet man ein Konto?

• Nach erfolgreicher Übermittlung ihrer Daten erhalten Sie eine Bestätigung per Email.
Aber vorsicht:
Banken haben die Daten ihre goldkauflustigen Kunden viele Jahre aufzubewahren, besonders deutsche Banken..


Merke:

Mit einem Konto in der Schweiz befindet sich Ihr Geld obendrein in bester Gesellschaft…"

Und bist Du Firmeninhaber, kein deutscher Bankangestellter weiß, wer Deine Mitarbeiter sind, was sie an Gehalt bekommen, mit wem Du Geschäftsbeziehungen (nachvollziehbar durch bezahlte Rechnungen) unterhältst..

Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
Heißt Du z.B. Zumwinkel und Du bist der Chef der Postbank, und weigerst Dir auch noch, an Ackermann (jüdischer Banker mit schweizer Paß und Chef der ..) die PB rauszurücken, fliegen bei Dir zufällig ein paar schweizer Konnten auf.

Aber nichts ist unumkehrbar.

Geh zur Beichte, laß Dir läutern.
Dann bekommst Du alle Deine zukünftigen Pensionen sofort in bar ausgezahlt...
• Nachdem die notwendigen Informationen an die Bank übermittelt wurden, wird das Konto sofort für Sie eröffnet.

• Die Kontoeröffnungsunterlagen finden Sie wenige Tage später in ihrem Briefkasten.

• Diese senden Sie danach ausgefüllt mit einer beglaubigten Ausweiskopie (wird von Ihrer Gemeinde ausgestellt, Kostenpunkt erfahrungsgemäß 5-10 EUR) an die Bank zurück.

• Das war's!

links zu Schweizer Banken gibt es im Internet jede Menge, einfach bei beispielsweise Google Vokabeln wie

* Schweiz
* Bank
* Kontoführungsgebühren

usw. eingeben.

Lassen Sie sich auf keinen Fall auf Vermittler ein, sondern wenden Sie sich direkt an eine Bank! Sonst hagelt es Gebühren und Vermittlungsprovisionen.
Vergleichen Sie, ob die Einrichtung des Kontos genau so einfach verläuft wie die Einrichtung eines Bankkontos per Internet bei einer deutschen Bank!

Merke:

Mit einem Konto in der Schweiz befindet sich Ihr Geld obendrein in bester Gesellschaft…"

Und bist Du Firmeninhaber, kein deutscher Bankangestellter weiß, wer Deine Mitarbeiter sind, was sie an Gehalt bekommen, mit wem Du Geschäftsbeziehungen (nachvollziehbar durch bezahlte Rechnungen) unterhältst..

Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
Heißt Du z.B. Zumwinkel und Du bist der Chef der Postbank, und weigerst Dir auch noch, an Ackermann (jüdischer Banker mit schweizer Paß und Chef der ..) die PB rauszurücken, fliegen bei Dir zufällig ein paar schweizer Konnten auf.

Aber nichts ist unumkehrbar.

Geh zur Beichte, laß Dir läutern.
Dann bekommst Du alle Deine zukünftigen Pensionen sofort in bar ausgezahlt...


Kohlenzieher aktualisiert hiermit:
Die monatlichen Kontoführungsgebühren liegen in der Schweiz bei ca 5 Schweizer Franken, für Ausländer (und damit Deutsche) bei 10 Schweizer Franken.


Nochmals das (bisher unverfälschte) Original:

http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1145279-2261-2270/gold-und-silber-vor-neuen-...

strategisch
Spek

--
Alle meine Beiträge stelle ich unter Vorbehalt zukünftiger Erkenntnisse.
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Mietskaserne

Rybezahl, Montag, 11.05.2015, 03:10 vor 3901 Tagen @ Dirk-MV 3977 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 11.05.2015, 03:29

Auch für Mietskasernen gilt, es muss sich zunächst Zugang zur Mietskaserne beschafft werden. Vorher weiß man nicht, ob es sich bei der Mietskaserne um eine oder mehrere Wohnungen handelt. Und selbst wenn man sich Zugang verschaffen kann, und einige Türen sich nicht öffnen lassen, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Türen nicht von innen durch einen unglücklichen Zufall durch Gegenstände blockiert wurden, der Zugang zu den Räumlichkeiten also definitiv nicht durch Schloss und Schlüssel versperrt wurde. Der Nachweis einer etwa anfallenden "Haushaltspauschale" erweist sich also als ausgesprochen schwierig, wenn man nicht den Zugriff auf Mietverträge erhält. Sonst: Tür auf: "Ich bin von der", Tür zu. Ach ja, und außen auch Klinke, keinen Knauf, wenn dann Drehknauf. Muss ja nicht mechanisch verbunden sein.

Mit dem Ding haben die uns eine schöne Grube geschaufelt.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

10.000 Kläger gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag gesucht!

Mephistopheles @, Datschiburg, Samstag, 09.05.2015, 14:36 vor 3903 Tagen @ Dirk-MV 4549 Views

Hallo Dirk,

was hältst du davon?
Eine Klage hat auf jeden Fall aufschiebende Wirkung bei der Vollstreckung.
Ob die Vorbereitung einer Klage dieselbe aufschiebende Wirkung entfaltet, weiß ich nicht, aber vll. weiß das @azur.


Diese Seite dient der Vorbereitung einer gemeinschaftlichen Klage von Grundrechtsträgern gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag. Diese wird entweder als Verbandsklage oder im Rahmen einer Streitgenossenschaft erhoben.Wir klagen erst dann, wenn 10.000 Mitstreiter sich verbindlich mit Namen und Adresse registriert haben.

http://rundfunkbeitragsklage.de/info/


Welche Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag gibt es?
Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Stephan Imm

Einige Unternehmen, Verbände und Privatpersonen machen gegen den seit 1.1.2013 geltenden neuen Rundfunkbeitrag mobil.
Sie fühlen sich aus den verschiedensten Gründen benachteiligt.

Grund genug, einen Überblick über die verschiedenen Klagen zu geben, wovon einige in den letzten Monaten bereits gescheitet sind.

http://www.refrago.de/Welche_Klagen_gegen_den_neuen_Rundfunkbeitrag_gibt_es.frage42.html

Gruß Mephistopheles

--
Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc

Der Joker: Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart LOL

Mephistopheles @, Datschiburg, Samstag, 09.05.2015, 15:31 vor 3903 Tagen @ Dirk-MV 5352 Views

Da muss man erst mal dahinterkommen:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/355-rundfunkgebuehr-2#weiterlesen [[euklid]]

Gruß Mephistopheles

--
Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc

Bei mir bekommen alle Behörden jetzt ALLES in monatlichen Raten.

Olivia @, Samstag, 09.05.2015, 19:12 vor 3903 Tagen @ Mephistopheles 4568 Views

Einige meinten, dass ich dafür dann Strafgebühren zahlen muß.

Da ich leidgeprüft niemanden mehr abbuchen lasse haben sich die ganzen Vierteljahreszahlungen verselbständigt. Das führte zu Mahngebühren. Im Zuge der Umorganisation :-)))) habe ich jetzt alle Vierteljahresbeiträge durch 3 geteilt und sie als monatliche Daueraufträge eingestellt.

ALLE bekommen jetzt ihr Geld auf diese Art und Weise! Auch die Versicherungen!

:-))))

Der Trick ist einfach, dass man nicht genau hinschaut, wenn man es nicht auf den Monat herunterbricht!

Außerdem summieren sich die Dinge dann zu sehr erstaunlichen Summen. Auch das merkt man erst, wenn man es schön in Tabellen stellt.

Jesses, was habe ich schon "abgebaut" in den vergangenen Jahren und immer noch sitzen mir viel zu viele Zecken im "Pelz". Immerhin hat sich auch mein Versicherungsmakler seit kurzem von mir verabschiedet: "Es rechnet sich nicht mehr für ihn". :-))) - Aber für mich!!!!

--
For entertainment purposes only.

Es gibt die Möglichkeit der Bareinzahlung auf ein fremdes Konto

Ötzi @, Dienstag, 12.05.2015, 14:02 vor 3900 Tagen @ Mephistopheles 3736 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 12.05.2015, 15:03

Da muss man erst mal dahinterkommen:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/355-rundfunkgebuehr-2#weiterlesen
[[euklid]]

Gruß Mephistopheles

Das geht bei jedem Kreditinstitut, man braucht dafür kein Konto. Die Bareinzahlung kostet aber ein Gebühr. Der Beitragsservice akzeptiert also Barzahlung, aber nur durch einen Mittler, der eine Gebühr verlangt. Da könnte man ansetzen, indem man dem Beitragsservice mitteilt, dass man sich mit seiner Hausbank nicht auf eine kostenlose Bareinzahlung einigen konnte, und dass der Beitragsservice daher in Vorleistung gehe möge und die Einzahlungsgebühr wiederum in Bar dem Beitraggschuldenen im Voraus bezahlt.

Umgekehrt würde der Beitragsservice auch nicht akzeptieren, d̶a̶s̶ dass zum Beispiel meine Frau mich damit beauftragt, die Zahlung des Zwangsbeitrags für S̶i̶e̶ sie durchzuführen, und ich dann diese Dienstleistung dem Beitragsservice in Rechnung stelle, z.B. mit 18 Euro monatlich.[[freude]]

Hauptproblem bei dieser Vorgehensweise ist aber ein anderes:
Man akzeptiert dadurch grundsätzlich die Beitragsschuld!! Indem man nur noch über die Bezahlmodalität verhandelt, sitzt man an einem ganz kurzen Hebel.

Danke, Rechtschreibkorrektur (=Elli?)

Ötzi @, Dienstag, 12.05.2015, 15:54 vor 3900 Tagen @ Ötzi 3188 Views

Ich gelobe hiermit Besserung.
Ich war etwas in Eile, als in den Beitrag verfasst hatte.

Frage zu Kontopfändungen

Ötzi @, Montag, 11.05.2015, 13:57 vor 3901 Tagen @ Dirk-MV 3916 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 11.05.2015, 14:01

Hallo!

Vorweg ein Dank an alle, die hier ihre Gedanken zum GEZ-Boykott schreiben.
Ich selbst habe bisher auch nicht gezahlt, und will weiter nicht zahlen.

Die Schreiben des Beitragsservice richten sich alle an meine Frau. Offensichtlich ist man beim Beitragsservice der Meinung, dass man dem weiblichen Geschlecht eher Angst einjagen kann, oder so.

Das Girokonto meiner Frau ist eher eine Art 0-Zins-Sparbuch, regelmässige Zahlungen laufen fast alle über mein Konto. Das heißt, wir könnten ohne großen Aufwand das Konto meiner Frau in wenigen Tagen komplett leeren. Direkte Kontopfändung gegen sie könnten wir so ins Leere laufen lassen.

Nun meine Frage ans Forum:
Kann auch gegen mein Konto gepfändet werden, obwohl sich die Forderungen des Beitragsservice immer gegen meine Frau richten? Als Ehe sind wir ja rechtlich eine Zugewinngemeinschaft. Und bei unserem Willkürstaat weiß man ja nie.

Kontopfändungen

Leserzuschrift @, Montag, 11.05.2015, 19:21 vor 3901 Tagen @ Ötzi 4108 Views

Hallo ötzi,
meine Auffassung der Rechtslage: ohne gültigen Beschluss eines Amtsgerichts nicht durchführbar!

Gruß! webmax


Siehe hier:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice

50656 Köln Bitte beachten Sie:

Sehr geehrte(r) Dame /Herr, auf Grund der umseitig nachgewiesenen Tatsachen ist Ihr Verwaltungsakt/ Verfügung/ Beschluss/ Urteil / Bescheid /Anordung / Schreiben vom:

13-03-2015 LofU0001-15 „Rundfunkbeitrag“
-------------------------------------------------------------------- ---------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Datum hier kein Aktenzeichen von denen!

ohner jegliche gesetzliche Grundlage und daher als ungültig zu erachten. Damit machen Sie sich persönlich unter Umständen strafbar und/oder mindestens schadenersatzpflichtig!Auf die seit 1982 durch BVG-Urteil aufgehobene Staatshaftung wird explizit hingewiesen:
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger / Bundesgesetzblatt (BGBl.) am 24. 04. 2006 (BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866 ff.) und am 29. 11. 2007 (BGBl. 2007, Teil I, S. 2614 ff.) sind die beiden „Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ (BMJBBG; sog. „Bereinigungsgesetze“) unter der Überschrift „Bedarf keiner Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat“ in Kraft getreten.Mit Artikel 3 („Folgen der Aufhebung“) des „Zweiten Bereinigungsgesetzes“ ist auch das ehemalige Recht der Länder auf Erlaß eines Staatshaftungsgesetzes (StHG) erloschen. Das Staatshaftungsgesetz hat allerdings schon seit 1982 keine Gültigkeit mehr. Das Standard-Lehrbuchwerk „Studium Jura“ von Windhorst / Sproll, C. H. Beck Verlag, weist bereits in der Einführung ausdrücklich darauf hin, daß das Staatshaftungsgesetz von 1981 durch Urteil des „Bundesverfassungsgerichtes“ vom 19. 10. 1982 (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt worden ist. Stattdessen wurde § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“) wieder eingeführt. (Artikel 34 GG [„Übernahme der Haftung für Beamte durch den Staat“] ist durch vorläufige Streichung des Art. 23 GG [„Geltungsbereich“] am 17. / 18. 07. 1990 durch U.S.-Außenminister James Baker III bei den Pariser „Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen“ und spätere endgültige Aufhebung durch die „Bundes-Regierung“ [Geschäftsführung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes] ebenfalls weggefallen [BGBl. 1990, II, S. 885, 890]. 1)) Damit ist der früher gesetzliche Anspruch des „Bundesbürgers“ auf Entschädigung gegenüber der „Bundesrepublik“ entfallen. Doch ein Anspruch auf Entschädigung gegen die handelnden „Beamten“ selber besteht nur bei Verwaltungs-Akten, die von diesen unterschrieben sind! (Das ist das einzige Motiv für die heutige Verweigerung der Unterschriften unter allen Beschlüssen, Bußgeld- / Steuer- / Vollstreckungs-Bescheiden, Haftbefehlen, Urteilen etc.). Aus diesen Gründen ist ein Schadenersatzanspruch gegen die „Bundesrepublik“, gegen ein „Bundesland“ der „BRD“ und gegen eine „öffentlich-rechtliche Körperschaft“ ausgeschlossen und nicht möglich. Personen, die „Gesetze“ der „BRD“ als sog. „Richter“, „Staatsanwälte“, „Rechtspfleger“, „Gerichtsvollzieher“, „Polizisten“ oder in anderen Funktionen als sog. „Beamte“ anwenden, handeln daher nicht in verfassungsmäßigem Auftrag und auch nicht in Vertretung einer verfassungsmäßigen Organisation. Solche Personen handeln nicht als „Beamte“, sondern als Privatpersonen; außerdem handeln sie rechtunwirksam u. rechtswidrig. Auf diese Personen sind § 89 BGB („Haftung für Organe“) und § 31 BBG („Haftung für verfassungsmäßig berufene Vertreter“) nicht anwendbar. Deshalb haften sie persönlich vollumfänglich und gesamtschuldnerisch mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen, auch bei Fahrlässigkeit, nach § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“). Zum Nachweis, daß eine verantwortliche Willenserklärung („Beschluß“/„Urteil“, „Bußgeld-“/„Steuerbescheid“, „Haftbefehl“, „Vollstreckungsbescheid“ etc.) eines „Staatsanwaltes“, „Richters“, „Gerichtsvollziehers“, „Polizisten“ oder in anderer Funktion als „Beamter“ für die „BRD“ Handelnden vorliegt, muß diese nach § 126 BGB, § 44 VwGO, §§ 315, 317 ZPO und § 275 StPO sowie Art. 11 I und V EGBGB immer mit der eigenhändigen, vollständigen (Vor- und Familienname) Original-Unterschrift des Handelnden versehen an den Adressaten ausgehändigt werden (s. § 129 Rn 8 ff BGH VersR S. 6, 442, Karlsr. Fam. RZ 99, 452).

„(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet sein.“ (§ 126, Abs. 1, BGB )


"Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.“ § 43, Abs.3, VwVerfG

Mit freundlichen Grüßen gez.

XX YY

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Rückseite:
Behörden-Unart: amtliche Schreiben ohne Unterschrift
Veröffentlicht am 21. Januar 2013 von buergerstimme in BRD

„Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig“.

Wer diesen Satz auf einem Schreiben irgendeiner Behörde schon einmal zur Kenntnis genommen hat, wird sich die Frage gestellt haben: Dürfen die das überhaupt, und welche Konsequenzen hat das?

In der Regel war es das denn auch schon, ohne sich weitere Gedanken darüber zu machen. Handelt es sich aber um Steuerbescheide oder Geldforderungen anderer Art, sollte man überlegen, wen man denn verklagen kann, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, sich niemand für ein derartiges Schreiben verantwortlich zeigt. Etwa die EDV der Behörde?

Was die Erhebung von Steuern angeht, sollte man wissen, dass in Bezug auf deren Rechtmäßigkeit etliche Klagen beim ICC (Internationaler Strafgerichtshof) eingereicht wurden, die noch zur Entscheidung anstehen, weil die bundesdeutsche Abgabenordnung nach Meinung der Kläger gegen das Zitier Gebot des Grundgesetzes verstößt. Sollte der ICC im Sinne der Kläger entscheiden, wären große Teile der Abgabenordnung verfassungswidrig! Hinzu kommt, dass die Staatshaftung bereits im Jahre 1982 abgeschafft wurde und demnach die Bediensteten nach BGB§839 und BGB§823 persönlich für ihr tun haften. Man könnte also auf den Gedanken kommen, dass hier versucht wird, sich aus der Verantwortung zu stehlen, was allerdings das Wissen der Bediensteten um die wahren Hintergründe voraussetzt.

Sie werden sich fragen: Wo steht denn geschrieben, dass eine Unterschrift und damit die Verantwortung des Unterzeichners dringend erforderlich ist? Schauen wir dazu einmal ins BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) als hochrangiges Recht, hier ist zu lesen:

§ 126 Schriftform

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

Die Frage, ob Schriftform vorgeschrieben ist, stellt sich nicht mehr, sobald man ein Schriftstück in Händen hält. Auch bezüglich eines Schriftstückes in elektronischer Form schreibt das BGB eine qualifizierte elektronische Signatur vor:
§ 126a
Elektronische Form

(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.

Wird den hier dargestellten gesetzlichen Vorschriften nicht Genüge getan, hat man es mit einem Formmangel zu tun, der Nichtigkeit zur Folge hat, auch hier spricht das BGB eine deutliche Sprache:
§ 125
Nichtigkeit wegen Formmangels

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.

Im VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) findet man hierzu in §37 Abs.3 folgendes:

(2) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen.

Durch den Abs.5 desselben Gesetzes entzieht sich der Absender seiner persönlichen Verantwortung, hier heißt es nämlich:

(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.

Somit kollidiert Abs.5 des VwVfG mit dem BGB, das jedoch ranghöheres Recht darstellt.

Veröffentlicht am 21. Januar 2013 von buergerstimme in BRD

Jeglicher Schriftwechsel ohne Name und Unterschrift wird nicht akzeptiert!


gez. Hochachtungsvoll

oder besser

Mit bester Empfehlung

BGB ranghöheres Recht als VwVfG ?

Ötzi @, Montag, 11.05.2015, 21:30 vor 3900 Tagen @ Leserzuschrift 4031 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 12.05.2015, 12:35

Hallo Leserzuschrift!

Somit kollidiert Abs.5 des VwVfG mit dem BGB, das jedoch ranghöheres
Recht darstellt.

Wo steht das denn? Es sind beides Bundesgesetze, die sollten gleichrangig sein. Soweit ich weiß (bin kein Jurist), gibt es eine Höherrangigkeit von Bundesrecht nur gegenüber Landesrecht. So gibt es in der hessischen Verfassung immer noch die Todesstrafe, die aber durch Bundesrecht ungültig ist, und in Bayern wurde sie erst durch einen Volksentscheid erst 1998 abgeschafft.

Außerdem geht der Verfasser des zitierten Schreibens an die GEZ offenbar davon aus, dass immer entweder der Staat(Bund, Land etc.) oder die handelnden Beamten für ihre Entscheidungen haftbar sein müssen.
In einem Willkürstaat ist das aber nicht so, und womöglich befinden wir uns bereits in einem solchen.

In einem Willkürstaat kommt man per Klage nicht weit, da sind oft kleine Dinge wie einen falschen Namen auf das Klingelschild zu schreiben (im Wohnblock/Hochhaus), oder sein Pre-paid Handy unter falschem Namen registrieren usw. hilfreicher. Immer schön Sand ins Getriebe streuen, Steuern und Abgaben wenn möglich vermeiden.
Wer sich dazu berufen fühlt, kann sich natürlich auch für die Beteiligung an den kommenden Aufständen vorbereiten.

Klagen hilft nur, wenn die Erfolgsaussichten tatsächlich gut sind oder wenn der ökonomische Aufwand gering ist (Sammelklagen).

Nein, das BGB steht nicht über dem VwVfG! (Edit: Verwaltungsvollstreckung)

azur @, Montag, 11.05.2015, 22:42 vor 3900 Tagen @ Ötzi 3899 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 11.05.2015, 22:57

Hallo Ötzi,

da liegst Du ganz richtig. Beides formelle Gesetze, siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsquelle

Das VwVfG ist Teil des öffentlichen Rechts, das BGB eines des Privatrechts. Sind also grundsätzlich für unterschiedliche Rechtsmaterien gedacht.

Allerdings finden t. w. ausnahmsweise Vorschriften aus anderen Rechtsgebieten eine analoge Anwendung http://de.wikipedia.org/wiki/Analogie_(Recht)

Fakt ist, das BGB ist für die Beurteilung von Fragen aus dem öffentlichen Recht, mit größter Vorsicht und ausgereifter Sachkenntnis, t. w. heranzuziehen. Fakt ist, dass es keinerlei Grund gibt, das BGB über anderen Gesetzen stehend anzusehen, zumal in einer anderen Rechtsmaterie, wie hier dem des öffentlichen Rechts.

Hier geht es um eine Frage Staat-Bürger, also klassisch öffentliches Recht.

Das BGB hat bei Beurteilungen grundsätzlich nicht viel zu suchen.

Viele freundliche Grüße

azur

PS: So etwas wie das Folgende sollte man gut kennen, um das beurteilen zu können: http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/toc/306466759.pdf
Titel: Anwendbarkeit privatrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht
- gibt es t.w . auch bei google-book

Knappe Beschreibung: http://www.mohr.de/nc/rechtswissenschaft/schriftenreihen/detail/buch/die-anwendbarkeit-...

Mohr Siebeck ist an sich ein sehr renomierter Verlag in diesen Dingen.

Edit: allerdings ist das Prozessrecht generell dem öffentlichen Recht zugeordnet (wie auch das GVG), und das privatrechtlich geregelte Prozessrecht, schon weit älter, oft Massstab für Dinge aus dem Verwaltungsprozessrecht. Das ist alles nicht so einfach, muss gründlich erlernt werden - und das hier ist höchst oberflächlich: http://beckmann.jura.uni-saarland.de/veranstaltungen/recht-b/ss_2008/1_I_begriff_rechts...

Man siehe aber vor allem auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvollstreckung (bzw. in der erörtertend Sache mit größter! Vorsicht heran zu ziehen: http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_(Deutschland) )

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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Korrektur

azur @, Dienstag, 12.05.2015, 01:24 vor 3900 Tagen @ azur 3458 Views

Es hätte a) besser und/oder vollständig heißen müssen:

Das BGB hat bei Beurteilungen der hier besprochenen Sache grundsätzlich
nicht viel zu suchen.

Und b)

und das privatrechtlich geregelte
Prozessrecht,

Das ist mehr als unglücklich formuliert, denn es meint das Zivilprozessrecht, und das ist natürlich nicht "privatrechtlich geregelt", was ganz anderes bedeuten könnte, als dass es vom Gesetzgeber bestimmt ist, wie bei allen Gesetzen. Es sind Regelungen für das Privatrecht, insofern ist es geregelt und irgendwie auch privatrechtlich, was nicht davon ablenken kann, dass meine Formulierung oben bestenfalls leider nur mäßig war.

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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Schön, dass es immer wieder etwas zu kritisieren oder verbessern gibt...

Leserzuschrift @, Dienstag, 12.05.2015, 12:40 vor 3900 Tagen @ azur 3237 Views

Wenn ich nun mal die Anregung, mich dem Konstruktiven zuzuwenden, aufgreife, bleibt festzuhalten:
Dieser "Beitragsservice" ist eine ganz normale, handelsregisterlich eingetragene Firma. GF: Stefan Wolf.
Damit gelten BGB und HGB - diese Firma ist also weder zur Erstellung von Verträgen zu Lasten Dritter noch gar zur Erstellung von irgendwelchen ominösen "Bescheiden" autorisiert.

Sie darf lediglich - und zwar unter vollständiger Nennung von Ross und Reiter - ihre Vertragspartner (sind wir das? Nein!) anmahnen und auch Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim AG stellen.
Den kann sie dann im Widerspruchsfalle unter Kostenvorstreckung (!) versuchen, beim Amtsgericht einzuklagen. Erst dann wäre dort, bei Einzahlung einer Sicherheitsleistung und gewonnener Klage, ein sofort vollstreckbarer Titel erhältlich, der dem Schuldner aber vom Richter unterschrieben, ausgehändigt werden muss. Also: Siehe oben.

Gruß! webmax

Falsch! Und: Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die Gebühr - und für wen ist die GEZ tätig?

azur @, Dienstag, 12.05.2015, 16:47 vor 3900 Tagen @ Leserzuschrift 3258 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 12.05.2015, 16:50

Hallo webmax,

siehe Betreff.

Die Sender, für die eingezogen wird, sind öffentlich-rechtlich. Für diese handelt die GEZ.

Die GEZ ist keine Firma, für die das HGB Anwendung finden könnte, sondern eine: "nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft".
http://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice
http://www.gez.de/impressum.html

So überall nachlesbar und etliche Male hier besprochen.

Ebenso die Grundlagen deren Handelns und die Vollstreckung.

Was Du hier schriebest, ist leider irreführend.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: Sorry, webmax, aber Du bist nicht vom Fach. Vielleicht freust Du Dich über fachlich begründete Auskünfte.

Ergänzung: Das BGB ist mit Sicherheit nicht über anderen Gesetzen stehend. Und bitte nicht der Problematik: http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_specialis und http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_generalis verwechseln.

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Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Leserzuschrift @, Dienstag, 12.05.2015, 17:21 vor 3900 Tagen @ azur 3251 Views

Fachlich oder nicht::
Diese "Verwaltungsgemeinschaft" darf nicht Bescheide erlassen oder Gerichtsvollzieher losjagen - dies wurde ja unlängst erst gerichtlich bestätigt. Welche Gesetze sollen denn deiner Meinung nach hier gelten? Rechtsfreier Raum?
Und der omninöse " Rundfunkbeitragsstaatsvertrag", auf den die Herren sich berufen, ist rechtlich nicht existent, weil solche Verträge laut GG sich für den Bürger vom Wirkungsbereich klar erkennbar abgrenzen lassen müssen - was wegen fehlendem Friedensvertrag schlicht unmöglich ist.


BTW: Aus solch typischer, obrigkeitshöriger Einstellung der Deutschen haben gewissenlose Machthaber im 3. Reich ihre Duldung und Unterstützung bezogen...
-
Gruß! webmax

Ach jetzt muss das Reich wieder herhalten? - Siehe auch Handeln für Dritte (bzw. weitere)

azur @, Dienstag, 12.05.2015, 17:57 vor 3900 Tagen @ Leserzuschrift 3185 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 12.05.2015, 18:00

Fachlich oder nicht:

Na so unentscheidend ist das wohl für die Beurteilung solcher Dinge nicht, ob Sach- und Fachkenntnis vorhanden ist:

Diese "Verwaltungsgemeinschaft" darf nicht Bescheide erlassen

Und woher kannst Du das wissen, was die darf?

Vielleicht ist sie legitimiert dazu?

oder
Gerichtsvollzieher losjagen - dies wurde ja unlängst erst gerichtlich
bestätigt.

Das ist wie das Kippen des Berliner Mietspiegel gestern durch ein AG (!). Das heißt noch nicht alles. Das findet seinen Weg in die höheren Instanzen - und vielleicht sogar vor BVerfG oder EuGH.

Welche Gesetze sollen denn deiner Meinung nach hier gelten?
Rechtsfreier Raum?

Hast Du schon mal davon gehört, dass Dritte für jemanden handeln können?

Im Privatrecht, das nur am Rande, im Auftrage:http://de.wikipedia.org/wiki/Auftrag#Zivilrecht
Ja im Rahmen der GoA sogar ohne Auftrag:http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung_ohne_Auftrag_(Deutschland) , als Boten, Erfüllungsgehilfen, Besitzdiener - vor allem aber Vertreter: http://de.wikipedia.org/wiki/Stellvertretung
=> http://de.wikipedia.org/wiki/Stellvertretung_(Deutschland
siehe aber auch die Vertretung jur. Personen: http://de.wikipedia.org/wiki/Organschaftliche_Vertretung und das Vertretungsrecht für Entmündigte oder Kinder: http://dejure.org/gesetze/BGB/1629.html usw. usf.)
)

Im öffentlich-rechtlichen Bereich gibt es die wesentliche: Amtshilfe: http://de.wikipedia.org/wiki/Amtshilfe

und die: http://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung
- sogar der Abschleppunternehmer, der Parkraum beräumt, und der Privater ist, handelt für den Staat.

Ergänzung: Es können auch in gesetzlichen Rahmen Private herangezogen werden, die dann über z. B. http://de.wikipedia.org/wiki/Aufopferungsanspruch Ausgleich finden. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Enteignender_Eingriff )

D. h. sogar privatrechtlich ist es möglich sich vertreten zu lassen.
Konzerne bestehen oft aus vielen einzelnen GmbHs und/oder AGs, die Verwaltungsgesellschaften haben.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist die Einigung der Länder über die Gebührenhöhe usw. Darauf hin wird das in den Ländern jeweils für das Land bestimmt und geregelt. Und die GEZ handelt dann für die Sender usw.

Und der omninöse " Rundfunkbeitragsstaatsvertrag", auf den die Herren
sich berufen, ist rechtlich nicht existent,

Falsch.

Im Übrigen: Das bestimmst ja weder Du, noch kann ich das so bestimmen.

Und ich weiß nicht, wie Du zu diesen Ansichten kommst, aber das ist im Endeffekt auch unerheblich:

weil solche Verträge laut GG
sich für den Bürger vom Wirkungsbereich klar erkennbar abgrenzen lassen
müssen - was wegen fehlendem Friedensvertrag schlicht unmöglich ist.

Ach jetzt soll wieder das Reich herhalten?

BTW: Aus solch typischer, obrigkeitshöriger Einstellung der Deutschen
haben gewissenlose Machthaber im 3. Reich ihre Duldung und Unterstützung
bezogen...

Uijuijui. Das tat aber weh [[freude]][[freude]] [[freude]] [[top]]

Aber ein Nazi bin ich jetzt für Dich noch nicht, oder?

Schon mal darüber nachgedacht, dass Untertanen überall Untertanen sein müssen?

Was ich Dir mitteilte, sind lediglich die geltenden Spielregeln und existierenden Funktionsweisen. Daraus solltest Du bitte nicht den Schluss ziehen, dass ich damit übereinstimme. Habe gegenüber dem Staate sowie dem Recht seit jeher eine sehr kritische Einstellung. Und auch die GEZ und dem Zwnagsbeitrag schon immer mit viel Kritik bedacht.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: solche komplexen Dinge sind natürlich nicht immer so einfach zu verstehen, aber man muss eben genau hinschauen.

--
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Nicht rechtsfähig? Genau!

Leserzuschrift @, Dienstag, 12.05.2015, 18:05 vor 3900 Tagen @ azur 3163 Views

Nachtrag:

"Im Gegensatz zu einem rechtsfähigen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten sind. Rechtsobjekte sind beispielsweise nicht selbständig klagefähig und können auch nicht selbständig einen Rechtstitel erwirken oder durchsetzen." wikipedia

Es stinkt eben an allen Ecken und Enden.
Gruß! webmax

Nein, Du wirst geleitet von einem klassischem Bias - schau im ÖRecht, nicht (nur) bei Privatrecht

azur @, Dienstag, 12.05.2015, 18:25 vor 3900 Tagen @ Leserzuschrift 3112 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 12.05.2015, 18:28

Nachtrag:

"Im Gegensatz zu einem rechtsfähigen
Rechtssubjekt stehen
Rechtsobjekte, die nicht Träger, sondern Gegenstand von Rechten und
Pflichten sind. Rechtsobjekte sind beispielsweise nicht selbständig
klagefähig und können auch nicht selbständig einen
Rechtstitel
erwirken oder durchsetzen." wikipedia

Du bist schon wieder mehr oder weniger im Privatrecht, musst aber hier schauen: http://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts#Formen_und_Terminologie

" nichtrechtsfähige Anstalten; diese bilden nur organisatorisch selbständige Einheiten, während sie rechtlich Teil einer juristischen Person, zumeist einer Gebietskörperschaft, sind.

Beispiel: Schulen (sie sind in der Regel unselbständige Einrichtungen der Kreise und kreisfreien Städte; die früher gebräuchliche Bezeichnung „Schulanstalt“ ist heute nicht mehr üblich), Justizvollzugsanstalten, die in der Regel Einrichtungen des jeweiligen Bundeslandes sind, das Technische Hilfswerk (THW), Bonn, und die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, die von der Bundesrepublik Deutschland getragen werden. Manchmal werden die Einrichtungen behördenintern auch als Institut oder Einrichtung bezeichnet, z. B. die Bundesanstalt für Straßenwesen, obwohl sie durchaus Anstaltscharakter haben.

Im Landesorganisationsrecht von Mecklenburg-Vorpommern wird der Begriff der AöR auf die Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit reduziert. § 10 Abs. 2 des mecklenburg-vorpommerschen Landesorganisationsgesetzes[D 1] definiert die AöR als verselbständigte, in der Regel nicht mitgliedschaftlich organisierte rechtsfähige Verwaltungseinheit, die zur dauerhaften Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse errichtet wird."


Es stinkt eben an allen Ecken und Enden.

Das mag aus diesen und jenen Gründen so sein, aber Du willst imho vor allem ein Dir genehmes Ergebnis herbeireden, und das ist ein Bias. Auf solche wies auch der dottore immer gern hin.

Da wird dann gern nur herangezogen, was irgendwie zu passen scheint.

Man muss sich schon genau umschauen, bitte.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: bin auch gegen einen Zwangsbeitrag!

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Danke, Azur; @Elli: Kann das in die Sammlung? (oT)

Ötzi @, Dienstag, 12.05.2015, 16:03 vor 3900 Tagen @ azur 3151 Views

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