Hallo,
die Genannten sind teils tot, und allesamt nicht im Forum. Du wirst schon damit leben müssen, das es Reaktionen auf Deine Schreiben hier gibt.
erstens, niemand nimmt an, dass Gleichheit gleich Gerechtigkeit wäre.
"Was ist Gerechtigkeit, fragen Platon und Aristoteles auf dem
Höhepunkt der radikalen Demokratie in Athen. Und sie geben die bis heute
gültige Antwort. Gerechtigkeit ist Gleichheit." (Uwe Wesel: Geschichte des
Rechts, München 2006, S. 146, Rdz. 124).
Wesel ist ein bekennender Linke und postuliert. Es gibt und gab aber immer auch andere. Was meinst Du, wie das in einer Ständegesellschaft diskutiert wird?
Moderner: Gleichheit oder Gerechtigkeit.
Die Kritik am Egalitarismus
http://www.gap-im-netz.de/gap4Konf/Proceedings4/pdf/6%20Pol1%20Krebs.pdf
In jedem Fachbuch zur Rechtsphiosophie, aber auch in vielen philosophischen Werken an sich, wird das differenzierter gesehen.
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheit
http://www.gap-im-netz.de/gap4Konf/Proceedings4/pdf/6%20Pol1%20Krebs.pdf
Bitte streite Dich mit Wesel, ob Platon und Aristoteles und die, die ihre
Antwort für bis heute gültig halten, niemand sind.
Sieh oben.
Zweitens wird in Gesetz ständig unterteilt, wer wie zu behandeln ist.
Privatrecht ist das Recht der "Freien und Gleichen".
Das stimmt heute, wie Du später selbst klarstellst. Aber nicht generell.
Vor allem aber scheint mir übersehen zu werden, dass es nicht nur um die angebliche Gleichheit aus Horizontalität (im Unterschied zum Vertikalen in der Beziehung Staat und Bürger - siehe die Definitionen zum öffentliches Recht) gerdet wird, sondern das Privatrecht eben das Recht der Privaten ist. Eben nicht das von Priavt und Staat, und frei, weil ohne Erfordernis staatlicher Zustimmungen.
Freiheit und
Gleicheit bildet den ideologischen Kern der westlichen Zivilisation.
Bitte, und seit wann?
Da müsste Dir doch auffallen, dass das bestenfalls die moderne westliche Zivilsation betreffen kann.
Davor gab es Ansätze, in der Antike und in der Vormoderne: http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte#Vorl.C3.A4ufer
Aber machen wir uns nichts vor: Du bist ja leider auch nicht vom Fache und versuchst so zu argumentieren, wohl versehen mit Zitaten und Autoritäten.
Ein
Grundkonzept ist dabei das der Rechtsperson.
Das stimmt überhaupt nicht, denn das gab es schon in der Sklaverhaltergesellschaft Roms!
"Tagung: "Die Werdung der Person - von Rom nach Europa?"
Auf Einladung des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte beschäftigte sich am 31.05. und 01.06. eine internationale Tagung mit dem römischen Rechtserbe Europas. Dabei gingen die Referenten und das zahlreich erschienene Publikum der Frage nach, inwiefern die Idee der „Person“, welche die modernen Rechtsordnungen Westeuropas prägt, auf römischrechtliche Wurzeln zurückzuführen ist.
Eröffnet wurde die Tagung von Prof. Dr. Christoph Korbmacher, Vizepräsident der FAU, Prof. Dr. Bernd Mertens, Studiendekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften, sowie Prof. Dr. Hans-Dieter Spengler, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte.
Als Referenten sprachen: Prof. Dr. Tiziana Chiusi (Saarbrücken), Prof. Dr. Maximilian Forschner (Erlangen), Prof. Dr. Sibylle Hofer (Bern), Prof. Dr. Severin Koster (Saarbrücken/Erlangen), Prof. Dr. Carla Masi Doria (Neapel), Dr. Renate Penßel (Erlangen), Prof. Dr. Johannes Michael Rainer (Salzburg) sowie Prof. Dr. Hans-Dieter Spengler (Erlangen)
Das Programm der Tagung finden Sie hier. Fotos der Veranstaltung sind hier abrufbar."
http://www.rg1.jura.uni-erlangen.de/
Dazu nochmal der Juraprof.
Johann Braun (aus seiner Einführung in die ReWi):
Was in diesem Tone heißen soll, man kenne sich aus:
"Die Reduzierung des Menschen auf seine bloße Funktion als Träger
subjektiver Rechte geht über alle Verschiedenheiten hinweg, sie achtet
weder Rang noch Privilegien, weder Alter noch Geschlecht noch Beruf. Sie
löst den Menschen aus allen realen Beziehungen hraus und läßt ihn nur
als "Person" gelten, versetzt ihn also in die abstrakteste und allgemeinste
Rolle, die man sich denken. Das ist es, was die Verhältnisse im
Privatrecht so überschaubar macht." (Einführung in die ReWi, Tübingen
2007, S. 159).
Da müsste man schon den Kontext bemühen. Das zeigt ja schon der Zitatbeginn.
Insofern stimmt diese Grundthese von Dir nicht.
Gleichheit liefert die Grundidee fürs Privatrecht
Nein, jedenfalls keineswegs nur - siehe oben.
Da muss man sich eben auch mal mit damit beschäftigen, ehe man so was sagt, oder?
Privatrecht heißt nicht nur unter Gleichen (im Übrigen ist das nur der Grundsatz, es gibt sehr wohl Unterschiede darin), sondern auch die Idee, dass frei von z. B. fürstlicher Zustimmung verfügt werden kann.
(und das Paradigma für
die westliche Ideologie überhaupt, inclusive des sog. "Naturrechts", einem
Kern der Ideologie der westl. Aufklärung).
Ach komm, jetzt willst Du leicht durch "westliche Ideologie" (bitte, was ist das genau?!), Naturrecht (davon gibt es sehr verschiedene Auffasssungen auf der Welt und in der westlichen Welt) und die Aufklärung (auch z. T. ein Wieselwort) galoppieren... Nach dem Obigen: Naja, lass mal bitte.
Natürlich werden nicht alle
Menschen als frei und gleich definiert
"Natürlich"? Von wem? Wann? Genau? Bitte.
(Kinder nicht, Frauen lange Zeit
nicht, Sklaven in der Antike auch nicht).
Na sieh mal einer an!
Da dies natürlich so niemals funktionieren kann (zur "Dialektik der
Gleichheit" bitte nochmal in meinem Vorposting nachlesen, was Johnann Braun
dazu sagt), sind natürlich nachträglich alle möglichen Formen der
Sonderbehandlung entstanden - aus dem Kerngegensatz von Kapital und Arbeit
z.B. das Arbeitsrecht, das marktfundamentalistische Ideologen deshalb als
marktwidrig (privatrechtswidrig) ansehen und beseitigen wollen
("Deregulierung").
Achwas. So lange Menschen miteinander leben, ist ihnen der Unterschied zwischen Gemeinsamen und Unterschiedlichem bewusst.
Sonderbehandlungen sind kein Werk der Moderne!
Diese wiederum braucht eher möglichst viele gleiche Teilnehmer an der Wirtschaft. Und das Bürgertum bzw. Kapital wollten Gleichheit, weil sie sich nicht länger hinter dem Adel anstellen wollte.
Wo es eine Ständische Gesellschaft gibt, da wird die Forderung nach Gleichheit noch viel verständlicher. Auch ein Sklave wird Freiheit und Gleichheit gefordert haben.
Ansonsten möchte ich mich
Hasso
anschließen. Diskutiere bitte direkt mit den von mir zitierten
Wesel, Braun, gern auch mit Aristoteles und Platon ...
Rhabarber, Rhabarber...
Viele freundliche Grüße
Edit: Vor allem auch hier: http://www.enzyklopaedie-rechtsphilosophie.net/inhaltsverzeichnis/19-beitraege/97-gleic...
Enzyklopädie zur Rechtsphilosophie
Deutsche Gesellschaft für Philosophie
Gleichheit
Prof. Dr. Angelika Krebs
Erstpublikation: 06.04.2011
Einleitung
Der Begriff der Gleichheit
Deskriptive Gleichheit
Normative Gleichheit
Komparative versus absolute Standards
Redundante versus eigentliche Gleichheit
Gleiche gleich, Ungleiche ungleich behandeln
Der Egalitarismus
Hinsicht der Gleichheit
Gleichheit nicht der einzige Eigenwert
Die Kritik am Egalitarismus
Der Vorwurf der Verwechslung von Allgemeinheit mit Gleichheit
Der Humanismus als Alternative zum Egalitarismus
Gleichheit als ein Eigenwert neben vielen anderen
Gleichheit als Nebenprodukt absoluter Standards
Gleichheit als Vorbedingung gewisser absoluter Standards
Gleichheit als Ausfluss politischer Autonomie
Kritik des egalitaristischen Kuchenbeispiels
Einigung oder Einsicht
Willensbildung oder Widerfahrnis
Zustimmung performativ oder expressiv
Rolle des Handelns
Vertretbarkeit oder Unvertretbarkeit
Interner Adressat oder Allgemeinheit
Diskurse konstitutiv oder nur als Kontrolle
Bibliographie
Verwandte Themen
(siehe weitere Nachweise in der Bibliograhie)
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gleichheitsprinzip.html?referenceKeyword...
http://de.wikipedia.org/wiki/Egalit%C3%A4re_Gesellschaft#Egalitarismus
usw. usf.
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