Negativzinsen rechtlich unzulaessig
... meint die Verbraucherzentrale, zumindest bei Altvertraegen. Produkte wie "Sparkonto" gelten als irrefuehrend.
http://www.vzbv.de/pressemeldung/negativzinsen-fuer-verbraucher-rechtlich-unzulaessig
Falls die Bank neue Klauseln in den AGBs unterjubeln will, sollte man dann widersprechen?
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Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.
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