Freiwillig im Voraus zahlen ist verdächtig!

Langmut, Freitag, 10.04.2015, 22:06 (vor 3930 Tagen) @ Hans2944 Views

Gruß in die Runde,

das hat man nicht gerne bei den Finanzbehörden, wenn man deren Arbeit "vorwegnimmt", denn misstrauisch (wie das deren Berufsauffassung nun einmal mit sich bringt) vermuten sie bei dir fiskalische Machenschaften zu Lasten der Steuerbehörde.

Merke: Gehe nicht zu deinen Fürst, wenn du nicht gerufen wirst!

Das gilt für alle Behörden, besonders für das Finanzamt.

Ganz anders verhält es sich, wenn du jemanden dort PERSÖNLICH kennst.

Der Dienstvermerk "persönlich bekannt" hat noch zu allen Zeiten vorher verriegelte Türen per "Simsalabim" geöffnet.

Das ist übrigens eine nette menschliche Attitüde, die das Leben unkompliziert macht (von der sich allerdings kein Rechtsanspruch ableiten lässt).

Gruß
Langmut

P.S. Zu seligen RAF-Zeiten war es üblich, Mieten für konspirative Wohnungen o.ä. für mehrere Monate im Voraus zu entrichten, was bei der damaligen Rasterfahndung eine wichtige Rolle spielte. Hat dem Schleyer aber auch nichts genützt.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.