An wen können wir denn eigentlich unsere Reparationsforderungen stellen, zB Amis und Engl. bei der Ausradierung Dresdens (mT)

DT @, Donnerstag, 09.04.2015, 16:55 vor 3931 Tagen 4129 Views

Würzburgs, Berlins (Russen), Wesel (> 80% zerstört), Hamburg und und und?

Bzgl. der Griechen:

Ein Kommentator bei SpON schreibt:

Es gibt keinen Zwangskredit, es hat ihn nie gegeben. Der Historiker Götz Aly hat längst darauf hingewiesen, dass das ein Märchen ist:

http://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article138498430/Griechenlands-476-Mill...

Götz Aly hat auch darauf hingewiesen, dass sich Griechenlands damalige Regierung gemeinsam mit griechischen Geschäftsleuten am Verkauf geplünderter Goldvorräte beteiligt haben:

http://www.berliner-zeitung.de/meinung/kolumne-zu-griechenlands-verbalattacken-griechen...

Mich erstaunt nun nicht, dass die griechische Regierung mit "doctored" ( <img src=" /> ) Unterlagen arbeitet. Mich erstaunt vielmehr, dass Spiegel Online offenbar alle Verlautbarungen 1:1 übernimmt, statt eigene Recherchen anzustreben. Sämtliche sonstigen Forderungen der Griechen sind a) nach internationalem Recht nicht einklarbar, sofern es sich um private Forderungen handelt und b) vermutlich ebenso wenig einklagbar, da verjährt.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/griechenland-reparationsforderungen-koennten-noch...

Außerdem ist die BRD nicht Rechtsnachfolger des dt. Reiches, somit können wir gar nicht für diese Untaten zahlen. Angeblich sind da ja sogar noch Forderungen (einige Mrd!!) aus dem 1. (!!!) Weltkrieg dabei, da sieht man, wie unglaubwürdig das ganze ist. Ich dachte, das sei in Versailles abgehandelt worden. Oder behaupten die Griechen, da sei noch was offen gewesen?

(Überflüssiger Beitrag gelöscht vom Moderator) (oT)

stocksorcerer @, Donnerstag, 09.04.2015, 18:00 vor 3931 Tagen @ DT 2673 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 09.04.2015, 18:04

- kein Text -

Das kann ich Dir genau beantworten.

Dismas der Schurke @, Donnerstag, 09.04.2015, 18:38 vor 3931 Tagen @ DT 4231 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 09.04.2015, 18:45

Du kannst Deine Forderungen nach Reparation, Wiedergutmachung, etc. stellen, an wen immer Du möchtest.

Das Problem wird die Durchsetzbarkeit sein. Da bist Du nämlich ein zahnloser Tiger, genau wie der Rest von uns.

Außerdem ist die BRD nicht Rechtsnachfolger des dt. Reiches, somit
können wir gar nicht für diese Untaten zahlen.

Seltsame Argumentation. Wir "können" und müssen offensichtlich für "Untaten" zahlen, die wir nicht begangen haben, weil der Bandit uns mit vorgehaltener Waffe in die Taschen greift.

Darüber hinaus ist es unsinnig, mit irgendwelchen "Rechtsnachfolgern" zu argumentieren. Es existiert für niemanden eine Verpflichtung, weder rechtlich noch moralisch, für Taten ihrer Vorfahren zu büßen.

Wer das glaubt und behauptet, der wiederholt die Propaganda der Banditen.

Vererbung

Rybezahl, Donnerstag, 09.04.2015, 23:12 vor 3930 Tagen @ Dismas der Schurke 2949 Views

Außerdem ist die BRD nicht Rechtsnachfolger des dt. Reiches, somit
können wir gar nicht für diese Untaten zahlen.


Seltsame Argumentation. Wir "können" und müssen offensichtlich für
"Untaten" zahlen, die wir nicht begangen haben, weil der Bandit uns mit
vorgehaltener Waffe in die Taschen greift.

Darüber hinaus ist es unsinnig, mit irgendwelchen "Rechtsnachfolgern" zu
argumentieren. Es existiert für niemanden eine Verpflichtung, weder
rechtlich noch moralisch, für Taten ihrer Vorfahren zu büßen.

Wer das glaubt und behauptet, der wiederholt die Propaganda der Banditen.

Demnach müsste das Erbrecht aufgehoben werden. Schulden oder Guthaben dürften niemals vererbt werden, weil ja niemand etwas dafür kann, was seine Vorfahren getan haben. Das ist völlig korrekt!

Offenbar argumentiert die griechische Regierung mit einer abstrakten Erbsünde, einer Kollektivschuld, wenn es stimmt, dass die BRD kein Rechtserbe des dt. Reiches ist, oder in Verträgen vereinbart wurde, dass, trotzt nicht vorhandener Rechtsnachfolge, die Schuld zu tilgen ist.

Vollstreckung ins Erbe? Gerne doch. Fachkräfte mit inbegriffen.

Dismas der Schurke @, Freitag, 10.04.2015, 10:05 vor 3930 Tagen @ Rybezahl 2624 Views

Demnach müsste das Erbrecht aufgehoben werden. Schulden oder Guthaben
dürften niemals vererbt werden, weil ja niemand etwas dafür kann, was
seine Vorfahren getan haben.

Erben ist eine beidseitig freiwillige Angelegenheit. Schulden werden nicht vererbt. Ein Gläubiger kann allerdings ins Erbe vollstrecken.

Und hier sage ich in Richtung Griechenland: Aber gerne! Deutschland war ja völlig nackt nach dem Krieg, ausgeplündert und zerbombt. Deutsche Kriegsgefangene wurden von unseren Besatzern in den Rheinwiesenlagern zu Tode gehungert, die Frauen und Kinder (nicht nur) im Osten (nicht nur) von den Horden der Roten Armee geschändet (auch hier) oder in den Selbstmord getrieben. Patente, Industrieanlagen und Kunstschätze wurden geraubt als Kriegsbeute.

Mögen die Griechen satt in dieses Erbe vollstrecken. Wir haben ja mittlerweile ausreichend Fachkräfte für Kopftreten, Raub und Schändung, die sich bei uns hinsichtlich Migration und Asylbetrug fortbilden. Die schicken wir gleich kostenlos mit. Aus Kulanz sozusagen.

Offenbar argumentiert die griechische Regierung mit einer abstrakten
Erbsünde, einer Kollektivschuld, wenn es stimmt, dass die BRD kein
Rechtserbe des dt. Reiches ist, oder in Verträgen vereinbart wurde, dass,
trotzt nicht vorhandener Rechtsnachfolge, die Schuld zu tilgen ist.

Mach Dir keine Gedanken. Die Griechen argumentieren nicht Deutschland gegenüber, sondern Rasseln mit dem (Spielzeug-) Säbelin Richtung unserer Besatzer. Deren Wünschen entsprechend soll die EU, so wie sie ist, erhalten bleiben. Die ganzen "Argumente" sind Brot und Spiele für den deutschen Steuermichel, damit der nicht aufmüpfig wird sondern weiter brav puckeln geht. Genau darum läuft auch 24/7 Kollektivschuld und Erbsünde in der Propagandamaschine.

Erbrecht

Rybezahl, Freitag, 10.04.2015, 15:11 vor 3930 Tagen @ Dismas der Schurke 2217 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 10.04.2015, 15:39

Demnach müsste das Erbrecht aufgehoben werden. Schulden oder Guthaben
dürften niemals vererbt werden, weil ja niemand etwas dafür kann, was
seine Vorfahren getan haben.


Erben ist eine beidseitig freiwillige Angelegenheit. Schulden werden nicht
vererbt. Ein Gläubiger kann allerdings ins Erbe vollstrecken.

Danke! Was ich meinte ist, dass sowohl Schulden als auch Guthaben an das Leben gekoppelt werden müssten. Quasi als menschliches "Lebens-Jubeljahr". Mit dem Tod - stirbt alles!

Ein Problem: Nicht, dass dann der Gedanke aufkommt: jetzt ist es aus, schnell noch Schulden machen! Sind danach ja so oder so getilgt!
Oder: Schnell alles zu meinem Bruder bringen, damit es nicht verloren geht!

Abhilfe könnte hier das Gesetz von Angebot und Nachfrage schaffen. Mir schwebt da was vor, was ich noch nicht klar formulieren kann.

Hoffe, nicht zu verwirrt zu klingen. [[zwinker]]

Gruss vom
Rybezahl.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

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