Da läuft eine riesengroße Sauerei im Hintergrund, mit Sicherheit hängt die CDU/SPD Lobby tief mit drin.
Deswegen wird die Öffentlichkeit bewusst getäuscht !
Lesenswerte Artikel:
TTIP: Weiter Geheimniskrämerei statt Transparenz
Der linksgrüne spanische Europarlamentarier Ernest Urtasun hat nun versucht, sich im Leseraum einen Überblick über die Verträge zu verschaffen. Sein Resümee ist eindeutig: "Es war eine sehr negative Erfahrung". Warum erklärt der 33-Jährige auch: "Sie haben mir den Kugelschreiber abgenommen, das Papier, um mir Notizen zu machen, und das Mobiltelefon".[/i]
Erhält man versehentlich doch Zugang zu Dokumenten, die noch nicht bekannt sind, darf der Parlamentarier mit dem Inhalt nichts anfangen. Denn um Zugang zu erhalten, muss eine 14-seitige Sicherheits- und Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet werden. Auch die Spanierin Marina Albiol bestätigt, was schon zuvor die Finnin Heidi Hautala per Blog veröffentlicht hatte, dass auch ihr mit Haftstrafen gedroht werde. So seien "Beamten der EU-Kommission auch schon ins Gefängnis gegangen, weil sie die Vertraulichkeit gebrochen haben", wurde die Finnin gewarnt.
." Allein die Existenz des Leseraums verstoße schon gegen Grundsätze der EU. "In den Lissabonner Verträgen steht eindeutig, dass die Europaparlamentarier komplett über internationale Abkommen unterrichtet sein müssen."
http://www.heise.de/tp/artikel/44/44608/1.html
"Die Politik hat die verfassungsrechtliche Anstößigkeit von CETA und TTIP bisher ausgeblendet"
Zitat: Wenn der Investorenschutz des TTIP-Abkommens mit den USA Rechtskraft bekäme, könnten US-Konzerne gegen ein deutsches Verbot der Gasförderung durch Fracking vorgehen. Sie könnten milliardenschwere Entschädigungen vom Staat verlangen, deren Höhe nicht von unabhängigen Gerichten festgelegt würde, sondern von drei privaten Wirtschaftsanwälten im Rahmen des ISDS (Investor to State Dispute Settlement).
http://www.heise.de/tp/artikel/44/44595/1.html
Nach dem deutschen Grundgesetz "geht alle Staatsgewalt vom Volke aus". Wenn CETA tatsächlich die Macht der Volksvertreter empfindlich verringert, müsste dann nicht im Falle einer Verfassungsbeschwerde das Bundesverfassungsgericht intervenieren?.............
Die verfassungsrechtliche Problematik ist aber heute offensichtlich. Das könnten auch die Medien aufgreifen. Warum sie es nicht tun, bleibt Vermutung - da könnten redaktionelle Bequemlichkeit, Besitzverhältnisse bei den Medienunternehmen und politisches Herdenverhalten eine Rolle spielen……
PS: Die Staatsmedien /Wahrheitsmedien dürfen TTIP nur am Rande erwähnen.
Befehl von ganz „Oben“.
Ebenfalls sehr lesenswert:
Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht
von Prof. Dr. Axel Flessner, Berlin / Frankfurt a.M.*
http://www.mpipriv.de/files/pdf4/Flessner_Vortrag_04022015_final.pdf
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Nur zwei Dinge auf Erden sind uns ganz sicher: der Tod und die Steuer.(Benjamin Franklin)
Alternativlos (Merkel)