Haftungsfrage bei Sturmschäden?
Bei uns ist gerade die Feuerwehr aktiv. Eine große Fichte hat dem Sturm nicht getrotzt und ist auf das Nachbarhaus gefallen.
Wie schaut die Haftungsfrage aus?
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Olivia , Dienstag, 31.03.2015, 13:37 vor 3940 Tagen 6889 Views
Bei uns ist gerade die Feuerwehr aktiv. Eine große Fichte hat dem Sturm nicht getrotzt und ist auf das Nachbarhaus gefallen.
Wie schaut die Haftungsfrage aus?
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Arvid , Dienstag, 31.03.2015, 13:42 vor 3940 Tagen @ Olivia 5346 Views
- kein Text -
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"Journalism is printing what someone else does not want printed. Everything else is public relations." - George Orwell
Arvid
Arvid , Dienstag, 31.03.2015, 15:08 vor 3940 Tagen @ Olivia 6214 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 31.03.2015, 15:37
War der Baum gesund und wurde nachweislich durch Sturm umgeworfen, dann ist es höhere Gewalt.
Niemand haftet und jeder muss den Schaden selbst tragen. Also auch der Nachbar, obwohl der Baum nicht auf seinem Grundstück stand und er der Leidtragende ist.
Eine Sturmversicherung ersetzt auch nur den eigenen Schaden.
Diese meist unbekannte Gesetzeslage musste ein Kollege erfahren, dessen Baum auf die Garage des Nachbarn fiel. Er beruhigte den Nachbarn: "Ich bin ja gegen Sturm versichert!" Der Versicherungsvertreter kam und kümmerte sich nur um den eigenen Schaden. Der Nachbar interessiert ihn nicht. Dieser hätte sich eben selbst gegen Sturm versichern müssen, um den Sturmschaden ersetzt zu bekommen.
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Arvid
aliter , Dienstag, 31.03.2015, 15:14 vor 3940 Tagen @ Arvid 5715 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 31.03.2015, 15:37
Eine Zeder an meiner Grundstücksgrenze liess bei einer der lokalen Nordweststürme zwei grosse Teile auf den Holzzaun des Nachbarn fallen und beschädigte dessen Aussenleuchte. Glücklicherweise hatte ich vorher einen Gärtner, der den Baum begutachte und beschnitten hatte.
Trotzdem wollte der Nachbar - selbst Versicherungsvertreter - von mir Geld. Als ich auf den Nachweis der Standsicherheit hinwies und das ablehnte, meinte er sinngemäss: stimmt, aber man kann's ja mal versuchen, dann brauch ich meiner Versicherung keinen Fall zu melden.
Olivia , Dienstag, 31.03.2015, 16:47 vor 3940 Tagen @ aliter 5258 Views
Trotzdem wollte der Nachbar - selbst Versicherungsvertreter - von mir
Geld. Als ich auf den Nachweis der Standsicherheit hinwies und das
ablehnte, meinte er sinngemäss: stimmt, aber man kann's ja mal versuchen,
dann brauch ich meiner Versicherung keinen Fall zu melden.
.............
Unser Fall ist ähnlich gelagert. Baum stand auf der Grundstücksgrenze. Ich war nicht zu Hause, erfuhr also erst später von dem Schaden. Wurde also gleich mal von den Nachbarn angebrüllt, weil ich nicht erreichbar war. Die hatten schon die Feuerwehr bestellt. Ich habe dann bei der Feuerwehr alles unterschrieben, weil ich dachte, ich sei haftbar.
Nach dem Anruf bei der Versicherung erfuhr ich dann, dass ich nicht zuständig bin. Meine Elementarversicherung zahlt nur die Schäden auf meinem Grundstück.
Der Nachbar hat wohl keine, denn als ich das mit ihm besprechen wollte, brüllte er mich an, dass ich in den nächsten 2 Tagen den restlichen Baum von seinem Grundstück entsorgen lassen solle (eine Riesenfichte), sonst würde er SEHR böse und über rechtliche Dinge würde er nicht reden mit mir.
Ich werde also morgen den Anwalt einschalten. Die Haftpflichtversicherung ist nämlich auch nicht zuständig und er und seine Frau scheinen es nicht zu begreifen. - Ekelhaft, ich bin ziemlich schockiert über so ein Verhalten.
Danke für Eure Informationen.
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Zebulon , München, Dienstag, 31.03.2015, 17:15 vor 3940 Tagen @ Olivia 5111 Views
Hi Olivia,
genau diesen Fall bearbeite ich grade - bin Sachbearbeiter in einem Versicherungsbüro.
Arvid hat zum Teil recht:
War Baum gesund und die Windstärke entsprechend, ist dies höhere Gewalt, Deine Grundstückshaftpflichtversicherung würde hier für Schäden von Dritten nicht zahlen und auch für Dich besteht keine Haftung. Die Versicherung würde sich in diesem Fall auch um die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen kümmern.
War der Baum aber z.B. vom Borkenkäfer befallen, Du hättest ihn ohnehin entfernen müssen - dann liegt eine Fahrlässigkeit vor - hier zahlt die Versicherung.
War der Baum vom Borkenkäfer befallen, Du wurdest drauf hingewiesen, daß er entfernt werden muß und Du hast diese Maßnahme trotzdem nicht durchgeführt, dann liegt grobe Fahrlässigkeit vor - in diesem Fall haftest Du mit Deinem Privatvermögen!
Anders sieht es aus bei bei einer Gebäudeversicherung Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementarschäden..... In vielen Verträgen zahlt die Versicherung den Dir! entstandenen Schaden - z.B. wenn der Baum auf Deine Garage fällt und das Dach eindrückt, oder Glasabdeckung vom Schwimmpool.
Aber auch hier würde die Zahlung bei grober Fahrlässigkeit entfallen.
Ich hoffe, daß ich Dir mit den Infos weiterhelfen konnte und verbleibe mit lieben Grüßen
Zebulon
Olivia , Dienstag, 31.03.2015, 17:34 vor 3940 Tagen @ Zebulon 5045 Views
War Baum gesund und die Windstärke entsprechend, ist dies höhere Gewalt,
Deine Grundstückshaftpflichtversicherung würde hier für Schäden von
Dritten nicht zahlen und auch für Dich besteht keine Haftung. Die
Versicherung würde sich in diesem Fall auch um die Abwehr von
unberechtigten Ansprüchen kümmern.
....................
Ich habe seit Jahren eine Elementarschadensversicherung, weil hier viele große Bäume sind. Diese Versicherung deckt auch das Umstürzen der Bäume ab, die Entsorgung etc. Allerdings alles nur auf dem eigenen Grundstück. Sie ist nicht zuständig für das Nachbargrundstück, auf dem der größere Schaden entstand.
Sie übernimmt auch keinerlei Kosten für die Baumentsorgung auf dem Nachbargrundstück, wie man mir mitteilte. Sie zahlt lediglich für die Entsorgung auf meinem Grundstück.
Nach Auskunft der Versicherung muß die Gebäudeversicherung des Nachbarn zahlen. Auch für die Entsorgung der Baumteile, die auf ihrem Grundstück lagern. Nach Auskunft des Maklers ist auch die Haftpflichtversicherung nicht zuständig. Wenn der Nachbar ebenfalls eine Elementarschadensversicherung hätte, wäre das Ganze kein Problem. Der hat aber offensichtlich gespart..... und nun haben wir eine Maschendrahtzaun-Situation.
Die Versicherungen sind so beschäftigt mit Schäden durch den Sturm, dass man kaum jemanden erreichen kann. Morgen muß ich nochmals mit der Haftpflicht sprechen und werde dann auch gleich einen Anwalt kontaktieren.
Falls jemand weitere Auskünfte über die Rechtslage mit dem Baumteil, der auf dem fremden Grundstück lagert, hat, dann würde ich mich über eine Information freuen.
Nochmals Danke!
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Orlando
, Dienstag, 31.03.2015, 18:02 vor 3940 Tagen @ Olivia 5078 Views
Morgen muß ich nochmals mit der
Haftpflicht sprechen und werde dann auch gleich einen Anwalt kontaktieren.
Die Rechtslage ist wohl so, dass nach 823 ff BGB bei einem standfesten Baum keine Haftung des Baumeigentümers besteht. Es soll aber schon Richter gegeben haben, die nach 906 BGB Schadenersatz auferlegt haben.
Anstatt das Geld zu den Anwälten zu tragen und sich evtl. monatelang mit dem Nachbar zu streiten, mit dem man ja weiterhin zusammenleben muss, würde ich den Baum auf meine Kosten auch von seinem Grundstück beseitigen und gut ist.
Olivia , Dienstag, 31.03.2015, 18:30 vor 3940 Tagen @ Orlando 4907 Views
Er ist leider sehr cholerisch und bösartig, wenn nicht alles nach seinem Willen geht (auch ohne den Baum). Insofern habe ich keinerlei Kontakt bis auf das gelegentliche Grüßen.
Wenn man mit ihm reden könnte, wäre das kein Problem. Na ja, wir werden sehen. Die Kosten für die Feuerwehr hat er auch auf mich abgewälzt. Und meine teure Versicherung wird nichts davon übernehmen, sondern sich auf die Rechtslage berufen.
Ich rechne mir alles durch. Cholerische Menschen kann ich nur soweit ertragen, wie sie mich in Ruhe lassen. Normalerweise ist es besser, denen gleich auf die Finger zu hauen, damit sie einen zukünftig in Ruhe lassen.
Darüber schlafen wird sicherlich sinnvoll sein.
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Orlando
, Dienstag, 31.03.2015, 18:38 vor 3940 Tagen @ Olivia 4910 Views
,... da verpuffte alle Güte. Zum Glück hat er sich davongemacht.
In Deinem Fall dann doch Dienst nach Vorschrift, bzw Rechtslage: jeder beseitigt, was auf seinem eigenen Grundstück liegt.
Langmut , Dienstag, 31.03.2015, 18:30 vor 3940 Tagen @ Olivia 4966 Views
Hallo Olivia,
wenn dein Nachbar und du einmal über die Sache geschlafen haben, findet sich morgen oder in den nächsten Tagen hoffentlich eine einvernehmliche Lösung, die für euch beide tragbar sein und die das nachbarschaftliche Verhältnis nicht all zu sehr strapazieren wird.
So wie du ihn geschildert hast, scheint dein Nachbar Choleriker zu sein. Sobald er sich wieder gefangen hat, sollte man vernünftig mit ihm reden können. Nimm auf jeden Fall eine weitere Person deines Vertrauens hinzu, damit die Angelegenheit nicht noch einmal eskaliert.
Toi, toi, toi
Gruß
Langmut
Olivia , Dienstag, 31.03.2015, 18:33 vor 3940 Tagen @ Langmut 4726 Views
So wie du ihn geschildert hast, scheint dein Nachbar Choleriker zu sein.
Sobald er sich wieder gefangen hat, sollte man vernünftig mit ihm reden
können. Nimm auf jeden Fall eine weitere Person deines Vertrauens hinzu,
damit die Angelegenheit nicht noch einmal eskaliert.
.............
Danke, bin in dieser Hinsicht leider sehr dünnhäutig. Vor allen Dingen, wenn ich nicht mit so etwas rechne.
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Konstantin
, Waldhessen, Dienstag, 31.03.2015, 20:04 vor 3940 Tagen @ Olivia 5137 Views
Hallo Olivia,
wenn Du mit Deinem Nachbar nicht direkt sprechen kannst, dann spreche mit Dir in Abwesenheit vom Nachbar:
Stell Dir diese Frage:
"Was ist in mir, dass es so einen Nachbar in meiner Welt gibt?"
Sobald Du in dir eine Resonanz zum Nachbar oder seinem Verhalten gefunden hast, dann sage: "Es tut mir leid. Ich verzeihe dir. Ich liebe dich."
Siehe:
http://heile-dein-herz.de/hooponopono/dr-ihaleakala-hew-len-und-hooponopono/
und:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ho%CA%BBoponopono
Viele Grüße
Konstantin
Olivia , Montag, 13.04.2015, 14:59 vor 3927 Tagen @ Konstantin 3958 Views
Hallo Olivia,
wenn Du mit Deinem Nachbar nicht direkt sprechen kannst, dann spreche mit
Dir in Abwesenheit vom Nachbar:Stell Dir diese Frage:
"Was ist in mir, dass es so einen Nachbar in meiner Welt gibt?"
................
Ich habe mich viele Jahre mit östlichen Philosophien beschäftigt. Anschließend bin ich in die Industrie gegangen. Die Menschen verhalten sich in unterschiedlichen "Settings" unterschiedlich und sie verstehen auch unterschiedlich. Vor allem sind nicht alle Menschen gleich und wollen auch nicht gleich sein.
Insofern passe ich meine Reaktionen den Menschen an, mit denen ich mich auseinandersetze. Gewalt WILL Gegengewalt! Diese kann auch in einem sehr deutlichen STOPP bestehen! In meinem Falle habe ich das Warnschild aufgestellt: STOP! NICHT WEITER! Mein Weltbild verbietet den Angriff, erlaubt aber die Verteidigung und die nehme ich wahr.
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Dismas der Schurke , Mittwoch, 01.04.2015, 00:37 vor 3940 Tagen @ Olivia 4440 Views
Danke, bin in dieser Hinsicht leider sehr dünnhäutig. Vor allen Dingen,
wenn ich nicht mit so etwas rechne.
Hallo Olivia,
hier ist mein Senf.
Nach Deiner Schilderung des Nachbarn empfehle ich Dir, sofort den Kontakt von Deiner Seite aus einzustellen. Lass alles über den Anwalt laufen, falls erforderlich, ansonsten ignoriere ihn.
Falls der Nachbar auf Dich zukommt und Gesprächsbereitschaft zeigt, in Ordnung. Aber verschwende nicht Deine Energie, in der Hoffnung auf Nachbarschaftsfrieden oder eine "gütliche Einigungen".
Meist ist der einzige Ort, wo gütliche Einigungen erzielt werden, vor Gericht in der letzten Instanz. Oder nach einem Angebot, das man nicht abschlagen kann.
Beste Grüße
Dismas der Schurke
Olivia , Mittwoch, 01.04.2015, 15:23 vor 3939 Tagen @ Dismas der Schurke 4281 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 01.04.2015, 15:30
Falls der Nachbar auf Dich zukommt und Gesprächsbereitschaft zeigt, in
Ordnung. Aber verschwende nicht Deine Energie, in der Hoffnung auf
Nachbarschaftsfrieden oder eine "gütliche Einigungen".
....................
Vielen Dank für alle Zuschriften!
Es handelt sich bei der geschilderten Sachlage um zwei verschiedene Probleme.
1. Orkanschäden durch meinen Baum
2. Drohverhalten des Nachbarn, der die Rechtslage nicht kannte
Zu 1.
Die Rechtslage ist offenbar sehr klar. Bei Orkanschäden (wir hatten teilweise Windstärken bis zu 190) haftet jeder Eigentümer für die Schäden auf seinem eigenen Grundstück. Da eine Gebäudehaftpflicht in Deutschland Pflicht ist, sind dadurch alle Schäden am Gebäude abgedeckt. Damit wohl auch die Feuerwehrskosten. Für die Kosten, die auf dem Grundstück entstanden sind, ist jedoch die Gebäudeversicherung nicht zuständig. Wenn der Eigentümer keine Elementar- und Baumversicherung abgeschlossen hat, muß er die Schäden auf eigene Kosten beseitigen. Dies hatte der Nachbar offensichtlich nicht getan und war daher bestrebt, „Kosten abzuwälzen“.
Eine abgeschlossene Elementarschadensversicherung übernimmt jedenfalls nur die Kosten, die dem Eigentümer auf dem eigenen Grundstück entstanden sind. In meinem Falle nur die Beseitigung des Baumteiles, der noch auf meinem Grundstück liegt. Vorher natürlich Kostenvoranschlag, Fotos, etc.
Auch die Haftpflichtversicherung des Eigentümers ist in diesem Falle nicht zuständig, da es sich nicht um das Verschulden des Eigentümers handelt. Da im Zusammenhang mit dem Abschluß einer Haftpflichtversicherung auch eine Art Mini-Rechtsschutz greift, kann man die Haftpflichtversicherung bitten, dem Geschädigten die Rechtslage mitzuteilen, was ich heute morgen gemacht habe.
Eine normale Rechtsschutzversicherung greift übrigens auch nicht, wenn aus einer solchen Situation Geldkonflikte entstehen. Dazu benötigt man eine Gebäuderechtsschutzversicherung.
Zu 2.
Der Nachbar ist Choleriker, der seine Wut an anderen ausläßt, wenn ihm das paßt. Es handelt sich hier also um eine Krankheit bzw. den Machtmißbrauch eines Menschen, der dies solange machen wird, bis man ihm eindeutige Grenzen setzt.
Zunächst habe ich beim gestrigen „Bedrohungsgespräch“ bereits angedeutet, dass ich mich anwaltschaftlich beraten lassen werde. Danach habe ich im Gespräch mit einer Nachbarin, die mich anrief und sich freundlich um mich kümmerte, deutlich gemacht, dass ich einen Anwalt einschalten und mich nicht auf diese Art und Weise behandeln lassen werde. Natürlich wissend, dass die nette, emphatische Frau auch gleichzeitig als eine Art Zeitung in unserer Nachbarschaft fungiert.
Nachdem ich heute morgen wach wurde, waren sowohl die Empörung als auch die Angst hinsichtlich der Bedrohung durch den Nachbarn nicht „weggeblasen“. Ich kontaktierte erneut meine Versicherungen und den Makler und bekam von allen den dringenden Rat, die Polizei wegen Bedrohung und Nötigung einzuschalten. Damit beschäftigte ich mich dann auch ernsthaft.
Kurze Zeit darauf rief der Nachbar an und erklärte kurz, dass er seinen Anteil des Baumes absägen und abtransportieren lassen würde.
Obwohl diese „Sache“ vermutlich nun rechtmäßig weiter verlaufen wird, war ich weiterhin irritiert. U.A. weil ich befürchte, dass ich beim nächsten „Problem“ wieder eine solche Situation haben werde.
Von einer Anzeige habe ich abgesehen, rief jedoch die Polizei an und erkundigte mich nach einer Beratungsmöglichkeit. Ich wurde weitergeleitet an eine Frauenberatung, die ich heute Nachmittag kontaktieren werde. Mir ist wichtig, dass diese Angelegenheit zwar nicht zur Anzeige führt, jedoch aktenkundig ist, falls es zu weiteren Entgleisungen kommt.
Machtspiele und Übergriffe kann man leider nur so stoppen.
Ein Anruf bei der freundlichen Nachbarin, in der ich sie darüber informierte, dürfte für eine weitere friedliche Abwicklung sorgen.
Nochmals ein Danke für eure Unterstützung.
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CrisisMaven
, Mittwoch, 01.04.2015, 16:29 vor 3939 Tagen @ Olivia 4134 Views
Da eine Gebäudehaftpflicht in Deutschland Pflicht ist, sind dadurch alle Schäden am Gebäude abgedeckt.
Nein. Aber eine Gebaeudehaftpflicht ist es auch nicht. Es ist eine Gebaeudeversicherung (frueher "Brandversicherung" genannt und auch nur fuer Brandschaeden gedacht, dann schleichend auf Loeschwasserschaeden und -mit Zusatzpolice- auf Elementarschaeden etc. erweitert).
Haften taete man nur fuer das, was im BGB an Haftung vorgeschrieben ist (also nicht, was man eigenmaechtig erweitert vereinbart/zusichert). Wenn ein umfallender GESUNDER Baum, wie ein unbeaufsichtigtes, noch nicht deliktsfaehiges Kind Schaeden verursachen, leistet auch keine Versicherung (fuer den fremden Schaden - die o.g. aber eh nicht fuer den Nachbarn).
Wichtig ist noch, ob man eine Neuwert- oder Zeitwertversicherung hat. Im letzteren Falle kann, insbes. bei alten Gebaeuden oder Instandhaltungsstau, es sein, dass man nur seine Briefmarken ersetzt bekommt fuer den Schadensantrag, sozusagen.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English
Dismas der Schurke , Mittwoch, 01.04.2015, 16:34 vor 3939 Tagen @ Olivia 4214 Views
Ich kontaktierte erneut meine Versicherungen und den
Makler und bekam von allen den dringenden Rat, die Polizei wegen Bedrohung
und Nötigung einzuschalten. Damit beschäftigte ich mich dann auch
ernsthaft.
Lass mal ruhig die Kirche im Dorf!
Kurze Zeit darauf rief der Nachbar an und erklärte kurz, dass er seinen
Anteil des Baumes absägen und abtransportieren lassen würde.Obwohl diese „Sache“ vermutlich nun rechtmäßig weiter verlaufen
wird, war ich weiterhin irritiert. U.A. weil ich befürchte, dass ich beim
nächsten „Problem“ wieder eine solche Situation haben werde.
Dann ist doch alles in Ordnung. Warum jetzt auf Eskalation setzen, indem Du die Polizei einschaltest? Meinst Du, Du kannst andere erziehen?
Viele haben das schon probiert. Kurz darauf wurde ihnen von "Unbekannten" das Auto zerkratzt, die Reifen aufgestochen, Fäkalien vor die Haustür geschüttet, etc.
Lass es lieber und versuche keine "prophylaktischen" Erziehungsmaßnahmen. Die kosten Dich auch nur Zeit und Nerven und werden garantiert nicht zum gewünschten Ergebnis führen.
Ich wurde weitergeleitet
an eine Frauenberatung, die ich heute Nachmittag kontaktieren werde. Mir
ist wichtig, dass diese Angelegenheit zwar nicht zur Anzeige führt, jedoch
aktenkundig ist, falls es zu weiteren Entgleisungen kommt.Machtspiele und Übergriffe kann man leider nur so stoppen.
Übergriffe kannst Du gar nicht stoppen, denn die Polizei ist immer nur 5 Minuten entfernt, wenn man sie braucht.
Aber darum gehts auch gar nicht. Dein Nachbar ist doch Deiner Beschreibung nach nur verbal entgleist.
Souverän wäre es jetzt von Dir, Dich um Deinen Kram zu kümmern ohne Dritte wie Polizei oder Frauenberatung (LOL!) einzuschalten, die Dir sowieso nicht helfen können.
Und immer ruhig und gelassen bleiben! Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Griba , Dunkeldeutschland, Mittwoch, 01.04.2015, 16:41 vor 3939 Tagen @ Dismas der Schurke 4210 Views
War das von den Toten Hosen oder Den Ärzten?
Ich weiß es nicht mehr, aber das funktioniert fast immer. ![[[zigarre]]](images/smilies/zigarre.gif)
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Beste Grüße
GRIBA
Olivia , Montag, 13.04.2015, 15:15 vor 3927 Tagen @ Dismas der Schurke 3957 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 13.04.2015, 15:24
@DDS
Die Kirche bleibt natürlich im Dorf!
Da der Mensch mich bereits mehrfach belästigt hat, wollte ich eine behördliche "Aktennotiz", auf die ich zurückkommen könnte, falls weitere Vorfälle stattfinden würden. DAS war der Sinn und Zweck meines Handelns. Nicht die Suche nach Hilfe. Dafür würde ich einen Anwalt einschalten. Außerdem möchte ich nicht mehr belästigt werden. Das ist alles!
Eine weitere Frage ist die Kostenübernahme für die Feuerwehr. Die ist immer noch nicht geklärt und wird möglicherweise sowieso einen Anwalt erfordern, denn, wie gesagt, meine DREI Versicherungen sind nicht zuständig dafür und ICH will es nicht zahlen!
Da dieser vollkommen hysterische Mensch mir durch die Feuerwehr bereits zwei große Baumteile in den Garten hat legen lassen (unrechtmäßig) und die Versicherung auch dafür nicht aufkommen wird, habe ich sowieso bereits einen Schaden, den ich selber zahlen WERDE um des Friedens willen!
An einer "Gut nachbarschaftlichen Beziehung" zu einem unberechenbaren Choleriker bin ich nicht interessiert und halte deshalb bereits seit Jahren Abstand. Da die Leute nicht generell asozial sind, kann ich davon ausgehen, dass Ereignisse der Art die du sie geschildert hast, nicht vorkommen werden.
Erziehen will ich sicherlich niemanden! Aber sehr klare GRENZPFLÖCKE einschlagen, so dass JEDER weiß: Bis hierher! Und nicht weiter!. Das hat in diesem Falle nichts mit Erziehung zu tun, sondern mit Selbstschutz. Ich mag es nicht, wenn andere versuchen, ihren Dreckkübel über mir auszuschütten. Genausowenig wie ich Exhibitionisten vor meiner Haustüre dulden würde.
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Dirk-MV , Punta Cana, Mittwoch, 01.04.2015, 16:59 vor 3939 Tagen @ Olivia 4213 Views
ebenso meine Brandversicherung als auch die Gebäudeversicherung selbst.
Kurz, ich habe überhaupt keine Versicherungen außer einer Privathaftpflicht und den obligatorischen KFZ.Haftpflichten.
mfg
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Der wahre Feind eines Mannes ist Zweifel.
aliter , Samstag, 04.04.2015, 18:18 vor 3936 Tagen @ Dirk-MV 4112 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 04.04.2015, 19:50
- kein Text -
Olivia , Montag, 13.04.2015, 15:28 vor 3927 Tagen @ Dirk-MV 3899 Views
ebenso meine Brandversicherung als auch die Gebäudeversicherung selbst.
Kurz, ich habe überhaupt keine Versicherungen außer einer
Privathaftpflicht und den obligatorischen KFZ.Haftpflichten.
mfg
.........
Na ja, hälst du eine solche Versicherung nicht für sinnvoll?
Wir haben hier große Bäume in unserer Nachbarschaft.
Wenn der Baum meines anderen Nachbarn auf mein Haus fällt (die Möglichkeit besteht), dann würde meine Gebäudeversicherung den Schaden übernehmen, der an dem Gebäude besteht z.B. im Falle eines Orkans! Läge ein Verschulden des Nachbarn vor, dann müßte seine Haftpflicht zahlen. Alle anderen Schäden auf meinem Grundstück würde die Elementarschadensversicherung übernehmen.
Nun, die Nachbarn auf der linken Seite sind ja nett. Ich werde mit ihnen reden, ob sie eine Haftpflichtversicherung haben.....
Ich werde mir in einer stillen Stunde aber nochmals vornehmen, was alles versichert ist. Die Elementarschadensversicherung habe ich übrigens abgeschlossen, als im Jahre des totalen bayerischen Schneechaos ein anderer unserer "geschützen" Bäume direkt auf die Straße gestürzt ist. Die damalige Mieterin hat die Feuerwehr gerufen und ich habe gezahlt.
)) Wir hatten eh unglaubliches Glück, dass weder ein Mensch, noch ein Auto oder sonstiges zu Schaden gekommen ist. Danach konnte ich im gewissen Umfange "abholzen" lassen. Bin ich froh, denn da war noch eine Riesenfichte, die sicherlich direkt auf unser Haus gestürzt wäre - und das hätte nicht nur Schäden am Dach gegeben.
Also ich würde an Deiner Stelle zumindest die Gebäudehaftpflicht wieder reaktivieren.
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Zebulon , München, Dienstag, 31.03.2015, 19:06 vor 3940 Tagen @ Olivia 4831 Views
Falls jemand weitere Auskünfte über die Rechtslage mit dem Baumteil, der
auf dem fremden Grundstück lagert, hat, dann würde ich mich über eine
Information freuen.
Hi Olivia,
in wie weit siehst Du ein Verschulden auf Deiner Seite?
Wenn Dich ein Verschulden trifft, haftest Du oder Deine Grundstückshaftplicht. Trifft Dich kein Verschulden, ist es völlig wurscht, wo der Baum liegt - blöd gelaufen!
Bist Du schuld an diesen Wetterverhältnissen? Wenn ja, könntest Du Dir das patentieren lassen.
Bei mir hat der Sturm das Dach von einem Haus abgedeckt und einige Fahrzeuge beschädigt. Bei dieser Windstärke kann der Hauseigentümer nix dafür. Wenn der Fahrzeughalter über eine Teilkaskoversicherung verfügt, zahlt die seinen Schaden, hat er keine, hat er einfach Pech - blöd gelaufen.
Beste Grüße
Zebulon
Arvid , Mittwoch, 01.04.2015, 06:57 vor 3939 Tagen @ Olivia 4530 Views
Das ist mir zugesandt worden:
//Zitat
Hallo Arvid, wollte den HM nicht wegen meiner Zuschrift belästigen.
Wär klasse wenn das irgendwie an den Thread angehängt werden wird.
Erschreckend welche Halbwahrheiten bzgl Sturmschäden existieren, echt grob fahrlässig!
Stellvertretend mal der Link ( soll keine Reklame sein)
Sturmschäden regelt erstmal Nachbars Versicherung, danach kommt diese aber zum Verursacher des Sturmschadens, in diesem Falle des Grundstückeigentümers von wo aus der Baum hergeflogen kam!(Verursacherprinzip). Existiert keine Versicherung, haftet der Grundeigentümer mit seinem Privatvermögen.
Oder sag ich beim nächsten Auffahrunfall, sorry ist wohl höhere Gewalt dass gerade Sie vor meiner Kühlerhaube stehen?
Kopfschüttelnd
Ein stiller Leser
// Zitatende
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Arvid
Martino , Mittwoch, 01.04.2015, 11:03 vor 3939 Tagen @ Arvid 4330 Views
Hallo Arvid, wollte den HM nicht wegen meiner Zuschrift belästigen.
Wär klasse wenn das irgendwie an den Thread angehängt werden wird.Erschreckend welche Halbwahrheiten bzgl Sturmschäden existieren, echt
grob fahrlässig!
Stellvertretend mal der
Link
( soll keine Reklame sein)Sturmschäden regelt erstmal Nachbars Versicherung, danach kommt diese
aber zum Verursacher des Sturmschadens, in diesem Falle des
Grundstückeigentümers von wo aus der Baum hergeflogen
kam!(Verursacherprinzip). Existiert keine Versicherung, haftet der
Grundeigentümer mit seinem Privatvermögen.Oder sag ich beim nächsten Auffahrunfall, sorry ist wohl höhere Gewalt
dass gerade Sie vor meiner Kühlerhaube stehen?Kopfschüttelnd
Ein stiller Leser
// Zitatende
Ich bin mir nicht sicher ob der kopfschüttelnde Leser beim Kopfschütteln ein paar Sachen nicht übersehen hat. Selbst die verlinkte ARAG formuliert eher "grau": " Diese nimmt dann je nach [/b[b]]Fallkonstellation den Schadenverursacher in Regress" Wird schon einen Grund haben, warum da "je nach Fallkonstellation" steht, oder?
Der Unterschied zwischen höherer Gewalt und Fahrlässigkeit (zu wenig Abstand beim Auffahrunfall), scheint ja schonmal richtig erkannt zu sein. Eben diese höhere Gewalt steht der Sicherungspflicht des Eigentümer des Baumes entgegen.
Das Verursacherprinzip ist ja noch etwas anderes als die Haftung für eine Sache. Verursacher der Sturmschäden ist immer noch der Sturm. Ausser natürlich der Nachbar wirft den Baum eigenhändig um. Soll auch schon vorgekommen sein
Ganz gut ausgearbeitet findet man die Angelegenheit hier:
http://www.baeumeundrecht.de/vsp/pdf/verschulden.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Martin