So einfach ist es nicht - Annahmverzug, Hinterlegung
Wer das Angebot von Bargeld ablehnt, verzichtet damit auf die Schuld.
Oder?
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Hallo bm,
wird etwas angeboten (ggfs. bei Fälligkeit usw. - weitere Details zu prüfen) und nicht angenommen, dann gerät der Gläubiger zunächst nur in http://de.wikipedia.org/wiki/Annahmeverzug / http://dejure.org/gesetze/BGB/293.html . Das ist noch nicht schuldbefreiend.
Da musst Du nach http://www.rechtslexikon.net/d/hinterlegung/hinterlegung.htm / http://de.wikipedia.org/wiki/Hinterlegung_%28Verzug%29 schauen. U. a. besonders bekannt aus dem Mietrecht (z. B. strittige Mietminderung muss auf gesondertem Konto nachweisbar sein).
Grundsätzlich erfolgt schuldbefreiende Wirkung nur bei Leistung, nicht allein nach Anbieten der Leistung. Sonst ggfs. Surrogate: http://de.wikipedia.org/wiki/Erf%C3%BCllung_(Recht)#Erf.C3.BCllungssurrogate / http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_at/04_Erloschen_von_Schuldverhaltnissen/362f... .
Also eher oder
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Viele freundliche Grüße
azur
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ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.
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