meinst Du, dass sich eine Mollathisierung überhaupt vermeiden läßt, wenn es doch um Strafrecht geht?
Bei Mollath ist extrem viel schiefgelaufen. Darum ja jetzt auch das Wiederaufnahmeverfahren. Ein Wiederaufnahmeverfahren wiederum ist in Deutschland kaum durchzusetzen, ohne Anwaelte wie eben Strate gelingt das kaum. Dass es bei Mollath eines gibt, zeigt wiederum, dass was schieflief. Klingt zirkulaer, ist es auch ...
Dass ein Beschuldigter keiner freiwilligen Untersuchung zustimmt dürfte nicht so selten sein. Aber hat man denn überhaupt eine andere Wahl?
Ja, dann kann der (psychiatrische) Gutachter im Zweifel nur als sachverstaendiger Zeuge an der Hauptverhandlung teilnehmen und dann dem Gericht seine Meinung aus der Beobachtung des Angeklagten mitteilen. Sitzt der die ganze Zeit da wie eine Salzsaeule, hat der "Gutachter" so gut wie verloren.
Gerade der Angeklagte, der sich ja nicht selbst belasten muss nach deutschem Grund- und Strafprozessrecht, darf nicht (!) gegen seinen Willen untersucht, sondern eben hoechstens beobachtet werden.
Was anderes ist die erkennungsdienstliche Behandlung, aber da geht es "nur" um biometrische Daten, um a) eine eindeutige Identifikation und b) nach Entweichen aus der Haft eine leichtere Wiederergreifung des Taeters zu ernoeglichen (und natuerlich um mit Tatspuren zu vergleichen).
Grenzfall sind Blutentnahme fuer Alkoholtest und Hautschuppen bei Verdacht auf schwere Verbrechen.
Wenn der Richter, auf welchem Wege auch immer und ein entsprechendes Gutachten gibt es nun einmal an jedem Kiosk zu kaufen, zu dem Schluß kommt, dass der "Mollath" gefährlich für die Allgemeinheit sei und deshalb weggesperrt gehört, so kann man da nur wenig dagegen unternehmen.
Na ja, das ist nicht so einfach. Bei Mollath (und nicht nur ihm natuerlich) lief vieles falsch. Das groesste Vabanque-Spiel fuer Angeklagte sind schlechte Anwaelte.
Die einzige Möglichkeit aus diese Folterkammer wieder heraus zu kommen ist entweder, mitzuspielen und sich mit Psychopharmaka vollpumpen zu lassen, oder wie es Mollath gemacht hat, seinen eigenen Gutachter dagegen zu stellen und immer wieder auf den Fehler hinzuweisen, am besten mit Pressehilfe und Interneteinsatz, bis endlich das Verfahren neu aufgenommen wird.
Also Internet hast Du im Knast i.d.R. nicht oder sehr, sehr eingeschraenkt. Das haengt auch noch vom Delikt ab, dessetwegen Du drin bist. In U-Haft ganz ausgeschlossen, wegen Verdunkelungsgefahr u.a., siehe Briefkontrolle etc.
Darum meine Frage, hätte Mollath durch eine solche Patientenverfügung etwas an seinem Schicksal ändern können oder nicht?
Ja, da es hier um seine "Behandlung" ging. Aber er hat sich ja auch so erfolgreich (!) geweigert, sich behandeln zu lassen - und daher blieb er sieben Jahre drin (und noch laenger, waere Strate nicht eingeschritten!) - eben weil er als weiterhin gefaehrlich galt und nur nach "erfolgreicher" Behandlung oder als zahnloser Greis wieder 'rausgekommen waere!
Also: die Patientenverfuegung waere in allen Faellen angeraten, und Mollath war ja kein Strafgefangener mehr. Haette ihn aber nicht "rausgeholt".
Aber ein (noch) ANGEKLAGTER braucht sie ausgerechnet am wenigsten!
Der Strafgefangene dagegen steht dem "freien" Buerger wieder relativ gleich, wenn es um Gesundheitsbelange geht, d.h. er braucht sie in gleichem Masse, aber nicht "wegen" der Straftat und deren Aufarbeitung.
Theoretisch verstehe ich, dass man natürlich rein rechtlich niemanden dazu zwingen kann, sich untersuchen zu lassen und wenn man ausdrücklich keine Untersuchung erlaubt, kann auch kein richterliches Urteil ergehen.
Doch. Das Gericht ist in seiner Beweiswuerdigung frei. Das Urteil faellt aber eher hoeher aus, da ein psychiatrischer Gutachter evtl. verminderte Schuldunfaehigkeit "diagnostiziert" haette.
Soweit aber nur die Theorie.
In der Praxis gibt es ja so viele Vergewaltiger, Serienmörder und Kinderschänder, die sich bei einer solchen Gesetzeslage wohl immer darauf berufen würden, dass man die "Gefährlichkeit" nicht nachweisen könne?
Nein, die ergibt sich ja aus der Tat als solcher und deren Ausfuehrung ("modus operandi"), die wiederum (vgl. Mord - Heimtueckemerkmal etc.) Rueckschluesse auf bestimmte (z.B. sadistische) Neigungen erlaubt. Dafuer braucht's NIE ein Gutachten.
Ein Gutachten kann hoechstens zum Freispruch fuehren trotz dokumentierter Tat, wenn man, wie im Fall Pistorius, Zweifel daran hat, ob der Taeter seine Freundin erschiessen wollte oder aber einen vermeintlichen Einbrecher (Putativnotwehr - kam auch Kurras zugute).
Das geht uns schließlich alle etwas an.
Andererseits gibt es im Strafrecht meistens Vergünstigungen, wenn man nachweisen kann, das man zum Tatzeitpunkt oder aktuell krank sei.
Ja, drum ist ein Gutachten oft strafmindernd. Aber kann halt auch "nach hinten" losgehen.
Egal ob körperlich oder geistig. Darum werden wohl nur die wenigsten die Nerven haben, eine Untersuchung zu verbieten.
Ich kenne keine Statistiken (die gibt es aber wahrscheinlich), aber es kommt doch so haeufig vor, dass ich davon oefters gehoert/gelesen habe, dass Straftaeter, gerade aus dem Umfeld der Sexualstraftaten, sich einer Untersuchung/Begutachtung verweigern.
Im Falle Mollath wäre wahrscheinlich so oder so ein Strafmaß herausgekommen, dass ihn bis zur Verjährung dieser Hypo-Vereinsbank Geschichte, eingesperrt hätte, ob regulär oder Psychatrie, war da egal.
Nee, der waere ja schon lange draussen gewesen. Fuer das bisschen angebliche Noetigung, Koerperverletzung (die vermutlich nicht stimmt) und Reifenstecherei (was er vermutlich nie war), gibt es -als unbestrafter Ersttaeter- weniger als zwei Jahre, d.h., siehe Herr Hartz, auch noch zur Bewaehrung ausgesetzt!
Vgl. Wikipedia "Gustl Mollath"
"Er wurde 2006 wegen mehrerer ihm angelasteter Delikte und gleichzeitiger, durch Gutachter festgestellte Schuldunfähigkeit gerichtlich in den psychiatrischen Maßregelvollzug eingewiesen. Nachdem mehrere Instanzen über sechs Jahre diese Einweisung bestätigten, wurden 2011 zahlreiche Zweifel an den Vorwürfen gegen Mollath und an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens laut. 2014 wurde abschließend in einer neuen Hauptverhandlung in einem Wiederaufnahmeverfahren festgestellt, dass die Einweisung unrechtmäßig war."
Immerhin durfte er in der Psychatrie in den Garten hinaus gehen...
Ja, anders als in den meisten Knaesten, haben die nicht nur Betonhof ...
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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