Steht die Befreiung von Steuern vor der Tür?

Friedrich @, Samstag, 14.03.2015, 18:14 vor 3955 Tagen 7464 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 14.03.2015, 18:20

Wer sich die Mühe macht, den folgenden (recht langen) Text mal anzulesen oder sogar durchzuarbeiten, wird auch ohne juristische Grundkenntnisse den Eindruck gewinnen: es ist bald soweit!

http://schaebel.de/was-mich-aergert/steuern/schriftverkehr-steuerrueckforderung/001548/

Das Erwachen der Menschen läßt sich weder aufhalten noch umkehren. Es gibt keine Steuerpflicht. Wenn sich das weiter rumspricht, dann zieht das zwingende Veränderungen systemischer Art nach sich - mal ganz vorsichtig ausgedrückt [[zwinker]]

Ich habe mir vorgenommen, dem Chef meines "Finanzamtes" diesen Text mal zu senden mit der Bitte um einen Gesprächstermin. Ich werde den Text aber noch erweitern mit einigen Schmakerln wie z.B. Folgendem:

http://revealthetruth.net/2014/02/11/aufhebung-der-pfandung-seitens-des-fa-basis-uberle...

Der raeumliche Geltungsbereich ...

CrisisMaven ⌂ @, Samstag, 14.03.2015, 18:44 vor 3955 Tagen @ Friedrich 5860 Views

Na, viel Spass.

Das Handbuch der Rechtsfoermlichkeit hat da eigene Ansichten.

Nicht, dass ich was gegen Don Quichotterien haette. Wenn alle das so machen wuerden, waere die Rechtsdurchsetzung in Deutschland schon laengst gescheitert.

Aber solange es eine kleine Minderheit ist, riskieren deren Angehoerige immer mal wieder "gemollathet" zu werden.

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Gegen eine Mollathisierung hilft

Friedrich @, Samstag, 14.03.2015, 18:54 vor 3955 Tagen @ CrisisMaven 6615 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 14.03.2015, 19:04

Gegen eine Mollathisierung hilft

http://www.patverfue.de/

zu 100%, da mit einer entsprechend wasserdichten Patientenverfügung eine Zwangspsychiatrisierung ausgeschlossen ist. Auch eine psychiatrische Untersuchung gegen Deinen Willen ist nicht mehr möglich. Und es können keine fremden Betreuer mehr für Dich vom "Gericht" bestellt werden.

Alle, die sich ernsthaft mit "Behörden" beschäftigen, sollten zuvor ihre Patientenverfügung abgeschlossen und im Bekanntenkreis verteilt haben. Und selbstverständlich jene, die ihren freien Willen beurkunden wollen, so lange sie noch können und z.B. festlegen, wieviel Apparatemedizin im Fall der Fälle angewandt werden soll ... und sie bevollmächtigen Menschen ihres Vertrauens, den festgelegten freien Willen durchzusetzen, wenn man das als Patient nicht mehr kann. Aber das nur so nebenbei.

Ja, ich wuerde allerdings sagen, eine rechtzeitige Patientenverfuegung hilft nur zu 90% ... weil ...

CrisisMaven ⌂ @, Samstag, 14.03.2015, 19:23 vor 3955 Tagen @ Friedrich 5583 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 14.03.2015, 19:32

Gegen eine Mollathisierung hilft patverfue.de zu 100%,

... ich dem Staat in Zusammenarbeit mit gefuegigen Gutachtern zutraue, dass er auch die in der Patientenverfuegung benannten Personen in Bausch und Bogen fuer "gaga" erklaeren laesst ("sektenartiges Wahngebilde") - und dann sitzt er wieder am laengeren Hebel.

Meines Erachtens geht das dann nur noch sicherer, wenn man einen Anwalt mit tadelloser Reputation mit einschaltet. Und da der auch noch versterben kann, muesste es eine ueber allen Zweifel erhabene Sozietaet sein, wo der eine den andern uebergangslos ersetzen und vertreten kann. Und das spaetestens kostet.

Auch wenn es nicht ganz einschlaegig ist, aber illustriert, wie weit der Staat geht: in einer deutschen Mittelstadt gab es beim Gesundheitsamt eine Psychiaterin als Amtsaerztin.

Wie ich im Zuge des unten geschilderten feststellen musste, war sie selbst hochgradigst (!!!) psychisch gestoert. Was allerdings unter deutschen Psychiatern eher die Regel als die Ausnahme sein duerfte.

Nun, sie war die Standard-Gerichtsgutachterin in Verfahren vor dem Amtsgericht, insbes. bei nicht anwaltlich vertretenen Angeklagten. Statt dass der Richter eine Muenze warf, was wesentlich genauer und dazu noch billiger gewesen waere.

Ein Behinderter kam aus einer "Massnahme" des Arbeitsamtes. Er wollte ein selbstbestimmtes Leben fuehren, eine Wohnung, und dass das Arbeitsamt, wie es seine gesetzliche Aufgabe ist (!), ihn vermittelt.

Stattdessen sagte der Arbeits"berater", er solle sich bei dieser Arzt-Attrappe melden. Er ging nichtsahnend hin. Er klopfte, trat ein, die "Aerztin" schaute auf, kreuzte ein paar Sachen auf einem Bogen an und unterschrieb das -wie sich herausstellte- "Gutachten", tat es in einen Umschlag, hielt es ihm unwirsch hin und verabschiedete ihn.

Er sollte damit zurueck zum Arbeitsamt. Aufgrund eines gemeinsamen Bekannten kam er zuerst zu mir.

Ich drehte dann Arbeitsamt und Gesundheitsamt gemeinsam durch den Fleischwolf. Was wahrscheinlich seinerseits nicht ohne Gefahren fuer meine persoenliche Freiheit war. [Allerdings ging mir da schon ein gewisser Ruf voraus.]

Nun denn, das Gutachten lautete auf zwangsweise Aufnahme in eine beschuetzende Werkstatt, nix eigene Wohnung und Job.

Mit etwas Anschubhilfe von mir landete er schliesslich als "Quoten-Behinderter" bei einem oeffentlichen Arbeitgeber als "Maedchen fuer Alles" und Buerobote. Selbstverstaendlich konnte er sein Leben ohne weiteres selbst bewaeltigen. Nur dieser Anus von Aerztin meinte, sie wisse das besser, und koenne gar durch geschlossene Tueren diagnostizieren.

Daher: ich weiss um den Erfindungsreichtum des Staates, wenn es um die Ausgrenzung von unliebsamen politischen "Whistle-Blowern" geht, wuensche aber jedem von Herzen Glueck dabei. Solche Menschen sind das Vorbild fuer die Generationen, die nach dem Zusammenbruch die Brocken wieder aufsammeln muessen.

Und dabei noch die Leichen der verhungerten Beamten beseitigen muessen, um sich selbst gegen Seuchengefahren zu schuetzen. Nicht mal das kriegen die Staatsdiener selber hin.

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Kann man das verhindern, wenn es um Strafrecht geht?

Piter @, Samstag, 14.03.2015, 20:13 vor 3955 Tagen @ CrisisMaven 4670 Views

Hallo CrisisMaven,

meinst Du, dass sich eine Mollathisierung überhaupt vermeiden läßt, wenn es doch um Strafrecht geht?

Das ein beschuldigter keiner freiwilligen Untersuchung zustimmt dürfte nicht so selten sein. Aber hat man denn überhaupt eine andere Wahl?

Wenn der Richter, auf welchem Wege auch immer und ein entsprechendes Gutachten gibt es nun einmal an jedem Kiosk zu kaufen, zu dem Schluß kommt, dass der "Mollath" gefährlich für die Allgemeinheit sei und deshalb weggesperrt gehört, so kann man da nur wenig dagegen unternehmen.

Die einzige Möglichkeit aus diese Folterkammer wieder heraus zu kommen ist entweder, mitzuspielen und sich mit Psychopharmaka vollpumpen zu lassen, oder wie es Mollath gemacht hat, seinen eigenen Gutachter dagegen zu stellen und immer wieder auf den Fehler hinzuweisen, am besten mit Pressehilfe und Interneteinsatz, bis endlich das Verfahren neu aufgenommen wird.

Darum meine Frage, hätte Mollath durch eine solche Patientenverfügung etwas an seinem Schicksal ändern können oder nicht?

Theoretisch verstehe ich, dass man natürlich rein rechtlich niemanden dazu zwingen kann, sich untersuchen zu lassen und wenn man ausdrücklich keine Untersuchung erlaubt, kann auch kein richterliches Urteil ergehen. Soweit aber nur die Theorie.

In der Praxis gibt es ja so viele Vergewaltiger, Serienmörder und Kinderschänder, die sich bei einer solchen Gesetzeslage wohl immer darauf berufen würden, dass man die "Gefährlichkeit" nicht nachweisen könne?

Das geht uns schließlich alle etwas an.

Andererseits gibt es im Strafrecht meistens Vergünstigungen, wenn man nachweisen kann, das man zum Tatzeitpunkt oder aktuell krank sei. Egal ob körperlich oder geistig. Darum werden wohl nur die wenigsten die Nerven haben, eine Untersuchung zu verbieten.

Im Falle Mollath wäre wahrscheinlicj so oder so ein Strafmaß herausgekommen, dass ihn bis zur Verjährung dieser Hypo-Vereinsbank Geschichte, eingesperrt hätte, ob regulär oder Psychatrie, war da egal. Immerhin durfte er in der Psychatrie in den Garten hinaus gehen...

Schrecklich das alles
Gruß
Piter

Der strafrechtlich Beschuldigte ist sogar i.d.R. in der BESSEREN Lage ...

CrisisMaven ⌂ @, Samstag, 14.03.2015, 21:12 vor 3955 Tagen @ Piter 5135 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 14.03.2015, 21:26

meinst Du, dass sich eine Mollathisierung überhaupt vermeiden läßt, wenn es doch um Strafrecht geht?

Bei Mollath ist extrem viel schiefgelaufen. Darum ja jetzt auch das Wiederaufnahmeverfahren. Ein Wiederaufnahmeverfahren wiederum ist in Deutschland kaum durchzusetzen, ohne Anwaelte wie eben Strate gelingt das kaum. Dass es bei Mollath eines gibt, zeigt wiederum, dass was schieflief. Klingt zirkulaer, ist es auch ... [[freude]]

Dass ein Beschuldigter keiner freiwilligen Untersuchung zustimmt dürfte nicht so selten sein. Aber hat man denn überhaupt eine andere Wahl?

Ja, dann kann der (psychiatrische) Gutachter im Zweifel nur als sachverstaendiger Zeuge an der Hauptverhandlung teilnehmen und dann dem Gericht seine Meinung aus der Beobachtung des Angeklagten mitteilen. Sitzt der die ganze Zeit da wie eine Salzsaeule, hat der "Gutachter" so gut wie verloren.

Gerade der Angeklagte, der sich ja nicht selbst belasten muss nach deutschem Grund- und Strafprozessrecht, darf nicht (!) gegen seinen Willen untersucht, sondern eben hoechstens beobachtet werden.

Was anderes ist die erkennungsdienstliche Behandlung, aber da geht es "nur" um biometrische Daten, um a) eine eindeutige Identifikation und b) nach Entweichen aus der Haft eine leichtere Wiederergreifung des Taeters zu ernoeglichen (und natuerlich um mit Tatspuren zu vergleichen).

Grenzfall sind Blutentnahme fuer Alkoholtest und Hautschuppen bei Verdacht auf schwere Verbrechen.

Wenn der Richter, auf welchem Wege auch immer und ein entsprechendes Gutachten gibt es nun einmal an jedem Kiosk zu kaufen, zu dem Schluß kommt, dass der "Mollath" gefährlich für die Allgemeinheit sei und deshalb weggesperrt gehört, so kann man da nur wenig dagegen unternehmen.

Na ja, das ist nicht so einfach. Bei Mollath (und nicht nur ihm natuerlich) lief vieles falsch. Das groesste Vabanque-Spiel fuer Angeklagte sind schlechte Anwaelte.

Die einzige Möglichkeit aus diese Folterkammer wieder heraus zu kommen ist entweder, mitzuspielen und sich mit Psychopharmaka vollpumpen zu lassen, oder wie es Mollath gemacht hat, seinen eigenen Gutachter dagegen zu stellen und immer wieder auf den Fehler hinzuweisen, am besten mit Pressehilfe und Interneteinsatz, bis endlich das Verfahren neu aufgenommen wird.

Also Internet hast Du im Knast i.d.R. nicht oder sehr, sehr eingeschraenkt. Das haengt auch noch vom Delikt ab, dessetwegen Du drin bist. In U-Haft ganz ausgeschlossen, wegen Verdunkelungsgefahr u.a., siehe Briefkontrolle etc.

Darum meine Frage, hätte Mollath durch eine solche Patientenverfügung etwas an seinem Schicksal ändern können oder nicht?

Ja, da es hier um seine "Behandlung" ging. Aber er hat sich ja auch so erfolgreich (!) geweigert, sich behandeln zu lassen - und daher blieb er sieben Jahre drin (und noch laenger, waere Strate nicht eingeschritten!) - eben weil er als weiterhin gefaehrlich galt und nur nach "erfolgreicher" Behandlung oder als zahnloser Greis wieder 'rausgekommen waere!

Also: die Patientenverfuegung waere in allen Faellen angeraten, und Mollath war ja kein Strafgefangener mehr. Haette ihn aber nicht "rausgeholt".

Aber ein (noch) ANGEKLAGTER braucht sie ausgerechnet am wenigsten!

Der Strafgefangene dagegen steht dem "freien" Buerger wieder relativ gleich, wenn es um Gesundheitsbelange geht, d.h. er braucht sie in gleichem Masse, aber nicht "wegen" der Straftat und deren Aufarbeitung.

Theoretisch verstehe ich, dass man natürlich rein rechtlich niemanden dazu zwingen kann, sich untersuchen zu lassen und wenn man ausdrücklich keine Untersuchung erlaubt, kann auch kein richterliches Urteil ergehen.

Doch. Das Gericht ist in seiner Beweiswuerdigung frei. Das Urteil faellt aber eher hoeher aus, da ein psychiatrischer Gutachter evtl. verminderte Schuldunfaehigkeit "diagnostiziert" haette.

Soweit aber nur die Theorie.
In der Praxis gibt es ja so viele Vergewaltiger, Serienmörder und Kinderschänder, die sich bei einer solchen Gesetzeslage wohl immer darauf berufen würden, dass man die "Gefährlichkeit" nicht nachweisen könne?

Nein, die ergibt sich ja aus der Tat als solcher und deren Ausfuehrung ("modus operandi"), die wiederum (vgl. Mord - Heimtueckemerkmal etc.) Rueckschluesse auf bestimmte (z.B. sadistische) Neigungen erlaubt. Dafuer braucht's NIE ein Gutachten.

Ein Gutachten kann hoechstens zum Freispruch fuehren trotz dokumentierter Tat, wenn man, wie im Fall Pistorius, Zweifel daran hat, ob der Taeter seine Freundin erschiessen wollte oder aber einen vermeintlichen Einbrecher (Putativnotwehr - kam auch Kurras zugute).

Das geht uns schließlich alle etwas an.
Andererseits gibt es im Strafrecht meistens Vergünstigungen, wenn man nachweisen kann, das man zum Tatzeitpunkt oder aktuell krank sei.

Ja, drum ist ein Gutachten oft strafmindernd. Aber kann halt auch "nach hinten" losgehen.

Egal ob körperlich oder geistig. Darum werden wohl nur die wenigsten die Nerven haben, eine Untersuchung zu verbieten.

Ich kenne keine Statistiken (die gibt es aber wahrscheinlich), aber es kommt doch so haeufig vor, dass ich davon oefters gehoert/gelesen habe, dass Straftaeter, gerade aus dem Umfeld der Sexualstraftaten, sich einer Untersuchung/Begutachtung verweigern.

Im Falle Mollath wäre wahrscheinlich so oder so ein Strafmaß herausgekommen, dass ihn bis zur Verjährung dieser Hypo-Vereinsbank Geschichte, eingesperrt hätte, ob regulär oder Psychatrie, war da egal.

Nee, der waere ja schon lange draussen gewesen. Fuer das bisschen angebliche Noetigung, Koerperverletzung (die vermutlich nicht stimmt) und Reifenstecherei (was er vermutlich nie war), gibt es -als unbestrafter Ersttaeter- weniger als zwei Jahre, d.h., siehe Herr Hartz, auch noch zur Bewaehrung ausgesetzt!

Vgl. Wikipedia "Gustl Mollath"

"Er wurde 2006 wegen mehrerer ihm angelasteter Delikte und gleichzeitiger, durch Gutachter festgestellte Schuldunfähigkeit gerichtlich in den psychiatrischen Maßregelvollzug eingewiesen. Nachdem mehrere Instanzen über sechs Jahre diese Einweisung bestätigten, wurden 2011 zahlreiche Zweifel an den Vorwürfen gegen Mollath und an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens laut. 2014 wurde abschließend in einer neuen Hauptverhandlung in einem Wiederaufnahmeverfahren festgestellt, dass die Einweisung unrechtmäßig war."

Immerhin durfte er in der Psychatrie in den Garten hinaus gehen...

Ja, anders als in den meisten Knaesten, haben die nicht nur Betonhof ...

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Sage dem Geschäftsführer des Finanzamts doch einfach:

Echo @, Samstag, 14.03.2015, 20:00 vor 3955 Tagen @ Friedrich 5253 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 14.03.2015, 20:06

"Ich wäre gerne bereit, Ihre AGB zu akzeptieren und meine Steuererklärung nebst Steuern pünktlich abzugeben, aber zuerst erklären Sie mir bitte, wie das alles funktioniert und was ich rechtlich beachten muss. Ich komm am besten Jeden Tag von 08:00 bis 11:00 vorbei und Sie können mir die Steuergesetze alle mal in Ruhe erklären."

Oder du erteilst denen (und ihren Erfüllungsgehilfen) direkt Hausverbot mit Vertragsstrafe bei widerrechtlichem Betreten. Wer klingelt, verliert...

Ich prophezeie: Solange die "nur ihren Job machen" wirst du derjenige sein, der am Schluss alles bereut :) Darum bleibt dem Bürger vorerst nur eine Möglichkeit: Bürgerdienst nach Vorschrift. Es gibt viele Lücken und Raffinessen, mit denen man anhängige Steuerverfahren umgehen oder lähmen kann. Bis hin zur beförderungsgefährdenden Dienstaufsichtsbeschwerde. Es gibt offenbar sogar einige gewiefte Bücher zu diesem Thema. Da stehen dann so Sachen drin wie "Obdachlos melden und danach an anderem Ort wieder anmelden - bis die Steuerakte im neuen Bezirk ist, vergehen zum Teil Jahre"... Wer die "Pflicht" hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen. Wobei "Pflicht" natürlich im übertragenen Sinne zu sehen ist - Die Mafia-Maschinerie läuft ohne Rücksicht auf Verluste. Und die eigenen Gesetze kann man notfalls rückwirkend ändern...

Wir müssen Geduld aufbringen

Friedrich @, Samstag, 14.03.2015, 20:41 vor 3955 Tagen @ Echo 4820 Views

Hallo Echo,

es geht ja nicht nur ums Gewinnen, es geht ums Spielen und vor allem: um Bewußtheitsarbeit!

Bevor ich in den Knast muß, zahle ich doch lieber Steuern. Aber, wenn viele einen Brief an ihr Finanzscheinamt senden, wirkt das auch bei den Menschen dort. Und darum gehts. Steter Tropfen hölt den Stein. Wir müssen Geduld aufbringen, mit der Brechstange zu operieren birgt immer Gefahren.

Ich würde zunächst in dem Schreiben auch gar nicht die Steuerpflicht negieren oder Steuern zurückverlangen sondern nur um Kenntnisnahme der beiliegenden Schreiben (aus dem Internet) bitten - und den Rest dann in einem persönlichen Gespräch (mit offenem Ausgang) ansprechen.

Es geht halt nur friedlich. Und dort sitzen auch nur Menschen wie wir - auch die müssen Geld für ihren Unterhalt verdienen. Das sind nicht unsere Feinde. Die sitzen wo ganz anders, an die kommt man wohl kaum ran. Deswegen: machen was geht, was gerade nicht geht wird dann in der nächsten Runde in Angriff genommen [[top]]

Wer bei der Mafia ist, ist mein Feind. Egal ob er der Boss ist, oder nur der Chauffeur ist.

Prophet @, Samstag, 14.03.2015, 21:29 vor 3955 Tagen @ Friedrich 4667 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 14.03.2015, 21:34

Das sind nicht unsere
Feinde.


Doch.

Jeder der wissentlich für solch ein System arbeitet - in dem die Menschen durch Zwangsmaßnahmen wie in einer Farm eingesperrt, gemolken und anschließend abgeschlachtet werden - ist mein Feind.

Die Mitarbeiter in solchen Unrechtssystemen sind genauso schuldig wie es KZ-Wärter, Gestapo-Mitarbeiter und Hersteller von Bomben und Granaten waren. Niemand kann sich für unschuldig erklären und behaupten, "ich mache auch nur meine Arbeit". Ja, die machen nur ihre Arbeit. Und die sehr gründlich. Und genau darum werden sie über kurz oder lang zur Verantwortung gezogen.

Zu dem Blogeintrag: wer sowas z.B. als Selbständiger zum FA schickt, hat in den nächsten zwei Monaten eine Betriebsprüfung mit sehr schlechtem Ausgang zu erwarten, anschließender Pfändung von "Eigentum" wegen "hoher Steuerschulden", oder es kommt zu einer Betriebsschliessung wegen mangelhafter Buchführung (Fehler macht schließlich jeder), und wird sich des weiteren einer Prüfung bezüglich geistiger Zurechnungsfähigkeit unterziehen müssen. Entzug/Ungültigmachung der Gewerbeerlaubnis etc. ist auf dem Amt sicher auch schnell erledigt.
Wie gut, daß ich mich schon weitestgehend aus diesem System ausgeklinkt habe. Da bleibt mir wenigstens die Rolle als Beobachter der bizarren Szenerie.

Man muss immer daran denken, wer die Waffen im Holster trägt und auch davon im Zweifel gebrauch macht. Die sitzen am längeren Hebel, und in der Abgebrühtheit und Brutalität schlagen sie dich um Längen. Dafür werden sie ausgebildet und (mit unserer Leistung) bezahlt. Alle politische Macht entstammt dem Lauf der Gewehre, wußte schon Mao.

Grüße,
Prophet

PS: "Steuervermeidung ist erste Bürgerpflicht."

Feinde ohne Amtsausweis sind doch harmlos

Friedrich @, Samstag, 14.03.2015, 22:22 vor 3955 Tagen @ Prophet 4630 Views

Oh Prophet,

vorsicht mit Deinem Feindbild: am Ende gehörst Du nämlich auch zu jenen, die dieses System am Leben erhalten. Benutzt Du den Euro? Da werden bei jeder Benutzung Steuern fällig, die für unsere Unterdrückung und zur Finanzierung von Kriegen benutzt werden, nicht wahr?

Wo ziehen wir also die Grenze? Jeder Job hält dieses System am laufen - jeder! Nicht nur die Leute im Finanzamt, auch der Kfz-Mechaniker, der das Auto des Finanz"beamten" repariert, ist dann mit dabei - oder? Der Energieversorger, der Bauer, die Sekretärin ...

Betriebsprüfung? Gerne, aber nur durch Leute mit Amtsausweis, damit man sich auch davon überzeugen kann, dass deren Person mit hoheitlichen Rechten ausgestattet ist. Ansonsten könnte ja jeder kommen und prüfen. Nur: wer hat schon einen Amtsausweis ... ? Ich hab noch nie davon gehört oder gelesen, dass so etwas gesichtet wurde. Wie auch?

Auch die Jungs mit dem Holster haben keinen Amtsausweis und immer mehr von diesen wissen, dass sie im Grunde keinerlei Gewalt und Zwang ausüben dürfen, halt nur am Recht vorbei. Zumindest ein Teil von ihnen hat auch ein Gewissen ... wir müssen Geduld haben, auch mit jenen, die unsere "Feinde" zu sein scheinen. Die können zu unseren größten Unterstützern werden, wenn wir sie auf menschlicher Ebene überzeugen. Mehr ist nicht drin - das ist mir schon klar.

Spirituell betrachtet fliegt Dir jedes Feindbild, dass Du auf jemanden projezierst, selbst um die Ohren.

Wir kommen nicht in ein neues Zeitalter, wenn wir weiter Auge um Auge und Zahn um Zahn spielen. Das war mal altes Testament. Bedenke: die Menschen auf den "Ämtern" werden auch wach! Und da können wir doch noch mit Geduld etwas nachhelfen - ohne Feindbild und zum Wohle aller. [[zwinker]]

Pistole am Kopf ist auch harmlos - weil ja nicht rechtens!?

cassi @, Mitten in der EUdSSR, Samstag, 14.03.2015, 22:59 vor 3955 Tagen @ Friedrich 4409 Views

Sorry, Amtsausweis - Dienstausweis, solche Worthülsen fliegen immer wieder kommentarlos durchs Netz.
Etwas mehr Unterfütterung durch belastbare Fakten wäre wünschenswert, obgleich die Wirkung für einzelne Individuen sicher gleich im Ansatz verpufft, wie bei og. Waffe, die Dir illegal an die Schläfe gedrückt wird. Ein zarter Hinweis auf den Rechtsverstoß ringt dem bewaffneten Räuber max. ein müdes Lächeln ab.

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Eure Ängste spielen denen in die Hände!

Friedrich @, Sonntag, 15.03.2015, 10:52 vor 3955 Tagen @ cassi 4693 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 15.03.2015, 11:30

Lieber Cassi,

ich habe genau mit dem Nichtvorhandensein von hoheitlichen Rechten "meinen" Obergerichtsvollzieher gestoppt - siehe die neue GVO vom August 2012, da wurde im Paragraph 1 der Beamtenstatus schlichtweg gestrichen - für alle die des Lesens mächtig sind. Vollstreckungstermin stand schon fest (ich zahle die GEZ nicht mehr). Tatsachen lassen sich halt nicht leugnen.

Stell Dir vor, es kam niemand, der eine Waffe auf mich richtete - im Gegenteil, ich war dann in der Sprechstunde des Obergerichtsvollziehers, nachdem ich ihn per Brief darauf hingewiesen hatte und als Anwort mit "Vollstreckungsrichter" gedroht wurde - aber nichts dergleichen geschah, wir unterhielten uns prächtig und verabschiedeten uns fast freundschaftlich (war unsere erste Begegnung).

Jetzt kommt das Beste: Das zuständige Gericht bietet dem Gerichtsvollzieher Null Rückendeckung. Null. Null Komma Null Rückendeckung. Nix. So war es zumindest in meinem Fall. Ich gebe zu, da gibts auch andere Stories. Man liest aber auch immer wieder, viele Gerichtsvollzieher haben die Schnauze voll von der GEZ-Drangsalierung. Die sind ja auch nicht blöd.

Ich lerne daraus: der Polizist, der Gerichtsvollzieher, der Richter etc ist jeweils exakt genau die Schnittstelle, wo Unrecht zu Recht werden soll. Das funktioniert ja auch meistens, weil wir den entsprechenden Glauben in uns tragen und noch schlimmer: unsere Ängste.

Und genau an dieser Schnittstelle lohnt es sich anzusetzen. Nicht mit der Brechstange und eine Garantie auf den Ausgang gibt es natürlich auch keine. Viel wichtiger ist es daher, immer eine Exit-Strategie parat zu haben - das beruhigt die Nerven. Ich hatte immer die geforderte Summe zu Hause liegen, falls ich nicht mehr kann und aufgebe. Die Konfrontation mit den eigenen Ängsten ist garantiert! Sie zu überwinden lohnt sich. Man wird frei. Nicht nur von den Ängsten ... [[top]]

Das Nicht-Zahlen der GEZ ist eine leichte Übung, weil man da ohne Vorstrafe oder dergleichen wieder rauskommt, wenn man keinen Bock mehr hat und es einem zuviel wird. Und man hat immerhin Widerstand geleistet und zu einem späteren Zeitpunkt reicht der Mut vielleicht. Prima Sache, diese GEZ. Und da die GEZ uns alle betrifft, sehen die Oberpriester, die wir nicht kennen und die alles lenken und leiten, wo wir als Kollektiv stehen. Echt ne prima Sache, diese GEZ.

In einer anderen Angelegenheit wurde mir zu Unrecht eine Zwangsgebühr aufgebrummt - Brief nicht unterschrieben, keinen Amtsausweis vorgelegt etc. pp. Nun, die waren hartnäckig, die wollten mal meine Nerven testen. Eines Tage bekam ich sogar ein Schreiben von der Oberlandeskasse meines Bundeslandes wo mir mitgeteilt wurde, dass das zuständige Finanzamt angewiesen wurde, das Zwangsgeld von meinem Konto einzuziehen, falls ich nicht binnen einer Woche brenne.

Nun, ein nettes Fax an den Leiter meines Finanzamtes genügte - hab nie mehr was davon gehört. Keine Waffen - nix. Schaut nicht so viel in die Glotze, dann nimmt auch die Waffengewaltfantasie allmälich ab. Mit jedem Krimi wird Euer Unterbewußtsein mit dieser Kacke gefüttert und neu programmiert. Ist doch klar, dass all die Ängste hochkommen, wenn Du dann mal Deinen Mann stehen willst. Schmeiß die Glotze raus, dann kannst Du auch guten Gewissens die Zahlung der GEZ verweigern.

Solange ihr vor Euren inneren Ängsten kapituliert - solange gibts keine Souveränität, weder bei einzelnen noch im Kollektiv. Bei diesen Dingen gibts noch keine breiten, ausgetrampelten Wege!! Jeder Fall ist ein INDIVIDUELLER (!) Einzelfall. Alle Energien, alle Unerlöstheiten, alle Ängste, Wut etc, die Mann oder Frau so mit sich herumträgt, spielen da eine gewaltige (!!! - im wahrsten Sinne des Wortes, Gedanken erschaffen Realität) Rolle. Nicht nur die Formulierungen im Brief, den man sendet. Sonst wäre es ja einfach und jeder könnte sich aus dem System befreien, ohne selbst dabei zu wachsen und sich zu ent-wickeln. So ist das aber nicht gedacht! Würd ja nix bringen.

Und noch etwas: Es wird keine kollektive Befreiung geben - nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Jeder befreit sich selbst, soweit er den Mut und die richtigen Mittel dazu findet. (Das kann man natürlich gerne in einer Gruppe Gleichgesinnter tun.) Erst wenn wir dann genügend freie Frauen und Männer sind, kippt der Rest von alleine. Aber bis dahin muß jeder einzeln erwachen und in die Tat kommen. Oder nix tun - auch das ist eine aktive Entscheidung, mit allen Konsequenzen.

Liebe Grüße - Friedrich

Übungsfeld GEZ

cassi @, Mitten in der EUdSSR, Montag, 16.03.2015, 18:54 vor 3953 Tagen @ Friedrich 3635 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 16.03.2015, 18:58

Hallo Friedrich, danke für Deine ausführliche Rückmeldung. Die ersten Tropfen haben´s schwer, aber irgendwann bricht der Damm. Da hast Du wohl recht. Zahle GEZ seit einem Jahr nur noch per Überweisung - nicht mehr per Abbuchung. Ein erster zaghafter Schritt <img src=" />
Die Überweisung erst 14Tage, 3Wochen nach Fälligkeit, auch wenn´s nur ein Nadelstich ist. Als dritter Seitenhieb, eine Ziffer des Verwendungszweckes in Worten. Sollte dann nicht mehr maschinenlesbar sein!?

Wenn ich mal wieder den Kopf frei habe und mehr Zeit, kommen die nächsten Schritte. [[top]]

Das mit der GVO §1 ist genauso interessant, wie (für mich) undurchsichtig!
Muß mich mal näher damit befassen.

--
Gruß ©
"Dummheit ist ein menschliches Privileg" (S. von Radecki)
"Versuche niemals in keinem System die herrschende Macht mit Vernunftgründen zu überzeugen." (@Meph)

FA und Menschen? Dein Ernst?

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Sonntag, 15.03.2015, 12:21 vor 3954 Tagen @ Friedrich 4001 Views

Und dort sitzen auch nur Menschen wie wir -
auch die müssen Geld für ihren Unterhalt verdienen. Das sind nicht unsere
Feinde.

Doch, sind sie!!! Dort sitzen KEINE Menschen wie wir. Wer bei Finanzamt arbeitet hat bereits seit fruehester Kindheit mit schrecklichen Komplexen und furchtbaren sozialen Problemen gekämpft.
Ich habe seit gut 15 Jahren immer wieder mit dem FA hautnah zu tun, bis dato ist mir noch keiner untergekommen, dem ich das Mensch sein attestieren würde.

Neuester Coup:
GmbH in 2001 in D'dorf gegruendet, nach 6 Monaten als VorratsGmbH weiterverkauft, dadurch neuer Gesellschafter, Sitzverlegung in einen anderen HR Bezirk,, Namensänderung und Änderung des Geschäftsführeres. Bereits 2003 wieder komplett abgewickelt und aus HR gelöscht.
Zustandiges FA fragt nach 13 Monaten Bearbeitungsdauer des Est.2013 nun Mandanten an, man hätte nach Aktenlage Informationen vorliegen, dass dieser seit 2010 mehrheitlich an der Ursprungs-VorratsGmbH beteiligt wäre.
Saudämliche Handlager nenne ich diese Typen![[wut]]

--
Gruß
Der_Chris

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*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!

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