Gericht: Ohne Masernimpfung Schulverbot!

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Freitag, 13.03.2015, 18:03 vor 3956 Tagen 3780 Views

Vor dem Hintergrund der großen Anzahl von Masernerkrankungen in diesem Winter hat ein Berliner Verwaltungsgericht den vorübergehenden Ausschluss von nicht gegen die Masern geimpften Schülern für rechtens erklärt. Gesundheitsämter dürfen nun mit der Begründung, Schutzmaßnahmen zur Verhinderung übertragbarer Krankheiten zu ergreifen, Schulverbote erteilen. [[kotz]]

Ich frage mich, wie diese Entscheidung im Hinblick auf die Schulpflicht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu bewerten ist? Bedeutet das jetzt die Zwangsimpfung für den Betreffenden, weil er ja per Gesetz schulpflichtig ist? [[hae]]

Was ist mit Schülern oder Lehrern, die keine entsprechenden Stempel im Impfausweis haben, aber trotzdem immun sind, weil sie diese Krankheit schon vorher hatten? Wird bei denen dann zwangsweise Blut entnommen, um den Titer festzustellen? [[hae]]

Dies wäre dann aber ein Verstoß gegen § 2 GG, der ja die körperliche Unversehrtheit garantiert. [[zwinker]]

--
"Ich lege für den Fall meines Todes das Bekenntnis ab, dass ich die deutsche Nation wegen ihrer überschwänglichen Dummheit verachte und mich schäme, ihr anzugehören."

Arthur Schopenhauer

Geht es noch besser?

baisse-man @, Freitag, 13.03.2015, 19:00 vor 3956 Tagen @ Otto Lidenbrock 3317 Views

Vor dem Hintergrund der großen Anzahl von Masernerkrankungen in diesem
Winter hat ein Berliner Verwaltungsgericht den vorübergehenden Ausschluss
von nicht gegen die Masern geimpften Schülern für rechtens erklärt.
Gesundheitsämter dürfen nun mit der Begründung, Schutzmaßnahmen zur
Verhinderung übertragbarer Krankheiten zu ergreifen, Schulverbote
erteilen. [[kotz]]

Ich frage mich, wie diese Entscheidung im Hinblick auf die Schulpflicht
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu bewerten ist? Bedeutet das jetzt die
Zwangsimpfung für den Betreffenden, weil er ja per Gesetz schulpflichtig
ist? [[hae]]

Die Schulpflicht ist nicht das Problem, der Schulzwang ist es!
Alle Homeschooler dürften jetzt jubeln, denn ihre Kinder brauchen ohne Impfung nicht in diese Anstalt verfrachtet zu werden. Was da raus kommt, wissen wir ja.


Was ist mit Schülern oder Lehrern, die keine entsprechenden Stempel im
Impfausweis haben, aber trotzdem immun sind, weil sie diese Krankheit schon
vorher hatten? Wird bei denen dann zwangsweise Blut entnommen, um den Titer
festzustellen? [[hae]]


Dies wäre dann aber ein Verstoß gegen § 2 GG, der ja die körperliche
Unversehrtheit garantiert. [[zwinker]]

Nochmal: welchen Grund gäbe es für souveräne, eigenverantwortliche Väter und Mütter, ihre Sprößlinge in eine staatliche Anstalt zu bringen?

LG

bm

--
Erkenne dich selbst.

Lösung wäre ganz einfach

Philip Marlowe @, Location: Europe's Paymaster, Freitag, 13.03.2015, 23:13 vor 3956 Tagen @ Otto Lidenbrock 2827 Views

Jeder, der sich NICHT impfen lässt, müsste die Kosten einer Masern-Erkrankung inkl. aller möglichen Folgeschäden selber tragen, Krankengeld, Hartz 4 und Sozialhilfe gäbe es in so einem Fall selbstverständlich nicht. Würde dann selbstverständlich auch als lebenslange Haftung der Eltern für ihre Kinder gelten.

Wer sich impfen lässt, dem sollten dagegen selbstverständlich alle auftretenden Impfschäden vom Staat erstattet werden.

So kann jeder selbst, entscheiden, was ihm das jeweilige Risiko wert ist.

Gruß,
Phil.M.

zu einfach, Gegenvorschlag

baisse-man @, Samstag, 14.03.2015, 00:46 vor 3956 Tagen @ Philip Marlowe 2643 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 14.03.2015, 13:18

Hi PM,

hier ein besserer Vorschlag: jeder der sich auf Geheiß der Gesundheitsindustrie impfen lässt, bekommt alle Schäden für Wehwehchen, Unwohlsein und jegliche Art der Erkrankung erstattet zzgl. Schadensersatz und großzügiges Schmerzensgeld, außer der Staat weist über jegliche Zweifel hinaus nach, daß die Krankheit NICHT Folge der Impfung ist!

Gruß

bm

--
Erkenne dich selbst.

Eben - gute Argumentation.

Kropotkin @, Samstag, 14.03.2015, 08:17 vor 3956 Tagen @ baisse-man 2325 Views

Risiken werden auf den Einzelnen abgewälzt, während Monopolgewinne in wenige Händen landen.

Staatlicher Eingriff in den Körper ist Diktatur!

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Samstag, 14.03.2015, 09:00 vor 3956 Tagen @ Philip Marlowe 2326 Views

Sehen wir einmal davon ab, dass es möglicherweise zu Impfschäden kommen kann, deren Folgen durch Geld nicht zu beheben sind (Autismus, körperliche und geistige Fehlentwicklungen, etc.) stellt ja schon der Nachweis eines Impfschadens in aller Regel eine unüberwindbare Hürde dar. Wer einen Prozess wegen ärztlicher Kunstfehler führen musste, kann das sicher bestätigen. Da werden von der Gegenseite Anwälte aufgefahren, gegen deren Verzögerungs- und Verschleierungsstrategie kein Normalsterblicher ankommt.

Der Staat darf das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das er ja selber garantiert, nur außer Kraft setzen, wenn er hundertprozentig nachweisen kann, dass die Impfung keine negativen Folgen für den Betroffenen haben wird. Kann er dies nicht, oder bestehen auch nur kleinste Zweifel, hat er nicht das Recht, in den Körper eines Menschen einzugreifen.

Nimmt sich der Staat das Recht, den Körper eines Menschen nach belieben zu manipulieren, ist dies eindeutig Diktatur!

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"Ich lege für den Fall meines Todes das Bekenntnis ab, dass ich die deutsche Nation wegen ihrer überschwänglichen Dummheit verachte und mich schäme, ihr anzugehören."

Arthur Schopenhauer

Der Wolf und das Lämmlein

BBouvier @, Samstag, 14.03.2015, 13:26 vor 3955 Tagen @ Otto Lidenbrock 2207 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 14.03.2015, 13:36

Hallo, Otto!

Der Staat darf das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das er ja selber
garantiert, nur außer Kraft setzen, wenn...

Bisher war es doch wohl immer so,
daß "der Staat" selbst bestimmt, was legal ist - und was nicht.
Insofern "darf" er wirklich alles!

...wenn er hundertprozentig nachweisen kann...

Derlei weist er jederzeit nach, *gg*
Sowie:
Du kannst ja mal versuchen, den "Staat" beim "Staat" zu verklagen.
"Der Wolf und das Lämmlein":
=>
„Nun gut", sagte der Wolf,
„auch wenn du gut begründen und reden kannst,
werde ich doch heute nicht ohne Fressen bleiben."
Und er würgte das unschuldige Lämmlein und fraß es auf."

Wenn ein Staat, in dem bereits die Planung von Angriffskriegen
in der "Verfassung" verboten ist, dennoch einen solchen führt,
dann behauptet er schlicht, er habe den doch gar nicht geplant! [[top]]

hat er nicht das Recht, ...

*hehe*!!!! [[freude]]

(dann) ist dies eindeutig Diktatur!

1.
Was dachtest Du denn wohl, was der "Staat" ist?
2.
Eine Diktatur ist natürlich kein Staat:
Genausowenig wie ein Konzert ein Opernhaus.

Gruß,
BB

Prügelnde Polizisten, Blutentnahme, Impfpflicht - Rechtsweg gegen staatliches Handeln @OttoL

azur @, Samstag, 14.03.2015, 19:52 vor 3955 Tagen @ BBouvier 2087 Views

Hallo BB,

widerspreche Dir ja nur ungern, aber so stimmt es eben nicht. Was meinst Du, warum Gesetzte am Verfassungsgericht scheitern? Warum staatliche Maßnahmen von Gerichten überprüft werden können, also den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichten. Alles ist dem Staat zumindest hierzulande nicht erlaubt. Und Rechtswege gegen sogenannte administrative Maßnahmen gibt es in vielen Ländern (nur die DDR und Albanien hatten so etwas nicht - die DDR bis 52).
Staatliches Handeln wird an Gesetzen gemessen. Gesetze selbst müssen sich an anderen Gesetzen, wie dem GG (siehe bitte u. a. Schrankenprüfung) messen. Das GG legt fest, dass bestimmte Sachen nicht zulässig sind, was t. w. nicht veränderbar ist (siehe Ewigkeitsgarantie). Also so pauschal, wie Du es hier vorträgst, ist es eben nicht richtig. Es gab und gibt gewisse Grenzen, was erlaubt sein kann.

Der Gesetzgeber kann nicht alles machen, was ihm vorschwebt. Die Verwaltung und die Gerichte auch nicht. Rechtssprechung ist dazu laufend.

@OttoL: Eingriffe auf die körperliche Unversehrtheit sind eingeschränkt möglich. Das ist nichts Neues. Sonst könnte u. a. keinerlei Zwang durch Polizisten angewendet werden (Fachbegriff unmittelbarer Zwang, bei dem schon mal Zähne fliegen, Blut fließt und Knochen brechen). Zwangsweise Blutentnahme usw. ist auch möglich. Diskutiert wurde, ob Drogendealer mittels Brechmittel zum Entleeren des Magens gezwungen werden können usw.

Siehe u. a. Rechtsprechung zum 2 II GG: http://dejure.org/gesetze/GG/2.html

In der BRD war bis 75 Impfpflicht gegeben. Auch bestimmte Berufsgruppen haben die heute noch: http://de.wikipedia.org/wiki/Impfpflicht

Viele freundliche Grüße

azur

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Den Fortschritt hält nichts auf! :-)

BBouvier @, Samstag, 14.03.2015, 22:20 vor 3955 Tagen @ azur 1997 Views

< Was meinst Du, warum Gesetze am Verfassungsgericht scheitern?

Hallo, Azur!

Meiner Meinung nach nur solche, die nicht "genehm" (bzw. unwesentlich) sind.
Oder aber, diese Herrn hatten noch keinen Durchblick,
was von ihnen verlangt wurde.

Beispiel:
2003 urteilten sie noch, Lehrerinnen mit (demonstrativem) "Kopftuch" -
das geht gar nicht.
Grade eben hingegen:
"Das macht doch rein gar nichts!"

=>
Fortschritt, wie gewünscht! [[top]]

Beste Grüße Dir!
BB

Impfschaden

Waldläufer @, Samstag, 14.03.2015, 10:54 vor 3956 Tagen @ Philip Marlowe 2307 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 14.03.2015, 13:41

Jeder, der sich NICHT impfen lässt, müsste die Kosten einer
Masern-Erkrankung inkl. aller möglichen Folgeschäden selber tragen,
Krankengeld, Hartz 4 und Sozialhilfe gäbe es in so einem Fall
selbstverständlich nicht. Würde dann selbstverständlich auch als
lebenslange Haftung der Eltern für ihre Kinder gelten.

Wer sich impfen lässt, dem sollten dagegen selbstverständlich alle
auftretenden Impfschäden vom Staat erstattet werden.

Was ist, wenn es "schleichende" Schäden gibt?

Wie z.B.: Störungen des Immunsystems, Autoimmunkrankheiten; auch Autismus war schon im Gespräch. Was ist, wenn die inzwischen zunehmende Anzahl von Alzheimererkrankungen eine Folge der Impfungen ist? Im Gehirn von Alzheimer Patienten wurden erhöhte Aluminiumwerte gefunden...die meisten Impfungen enthalten Alu als Wirkverstärker. Und, wie ist es mit Krebs?

Warum gibt es dazu keine umfassenden Studien, in denen Geimpfte mit Ungeimpften verglichen werden (Große Anzahl Teilnehmer, über einen langen Zeitraum)?

So kann jeder selbst, entscheiden, was ihm das jeweilige Risiko wert ist.

Wie kann ein Langzeitschaden zweifelsfrei einer Impfung zugeordnet werden? Ein Schaden kann u.U. sonstwas für eine Ursache haben. Ordentlich geführte Statistik könnte vielleicht helfen, aber kann man dieser trauen?

Vor Jahren war ich gezwungen, meine Ziegen gegen Blauzungenk. impfen lassen zu müssen. Ich hatte eigentlich keine Vorbehalte gegen die Impfung, wurde doch ordentlich Panik geschürt vor der Krankheit, die mir bis dato unbekannt
war. Bei den Schafen gab es keine Probleme aber etwa 30 Prozent meiner Ziegen sind etwa 3 Wochen nach der Impfung nach 3 wöchigem Durchfall (und Tierarztbehandlungen) und Siechtum gestorben, ca. 30 Prozent mickerten über Monate weg und der Rest war ok. Es war Winterende und ich hatte zu dem Zeitpunkt etwas zugekauftes Heu verfüttert und mit mir selber gehadert, ob das die Ursache hätte gewesen sein können (Giftpflanzen?). In diesem Falle hätten aber auch die Hasen oder die Schafe krank sein müssen. Gerätselt habe ich bis zu dem Zeitpunkt, als mir durch Zufall ein Bekannter erzählte, dass jemandem im Nachbarort (gleicher Impftag!) exakt die Hälfte seiner Tiere eingegangen waren!

Ich habe übrigens den Schaden nicht durch die Tierseuchekasse anerkannt und entschädigt bekommen. Man sagte mir: "3 Wochen, wer weiß, was die Todesursache war".
So läuft das!!! (Schaden etwa 500 Euro)


Schöne Grüße

--
Ich mag das Wort schützen nicht. Es erinnert mich so an Schützengraben und an Schutzgeld.
(sinngemäß, geklaut von M. Burchardt)

Nur wenige wissen, wie viel man wissen muss, um zu wissen, wie wenig man weiß.
-Werner Heisenberg

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