Münzgewinn (Nettogeld?) - Verständnisfrage zur BuBa-Buchung

Ashitaka @, Montag, 02.03.2015, 21:36 vor 3953 Tagen 10481 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 02.03.2015, 21:42

Wir lesen uns bitte mal diesen Beitrag aus dem alten Forum von Dottore durch. Es ging dabei um die interessante Frage, wie man sich die Ausgabe der Scheidemünzen bilanziell eigentlich bei der BuBa vorstellen müsse.

Die Erklärungen: BuBa lässt die Münzen schlagen und packt sie zum Nennwert auf die Aktiva. Passiva die Herstellungskosten dagegen und natürlich den Münzgewinn bzw. "die Verpflichtung, diesen als Teil des Jahresergebnisses an den Staat auszuschütten".

Die Geschäftsbanken holen sich nun die lieben Scheidemünzen, indem sie ihre Forderungen gg. der Notenbank enstprechend verringern.
Dottore schrieb:"In der BuBa-Bilanz dann weg auf der Aktivseite die Münzen, weg auf der Passivseite Forderungen der Banken. Bilanz wird kleiner und stimmt."

Nun zur Verständnisfrage:

1. Schritt: Scheidemünzen werden von Münzämtern gekauft

BuBa Aktiva: + Nennwert Scheidemünzen
BuBa Passiva: + Verbindl. Herstellungskosten + Münzgewinn

2. Schritt: Scheidemünzen gehen an die Bank

BuBa Aktiva: - Nennwert Scheidemünzen
BuBa Passiva: - Verbindlichkeit gg. Bank

Wenn also die BuBa bereits Verbindlichkeiten gg. den Banken passivierte, was bilanzierte sie dann im Gegenzug auf der Aktiva? Doch wohl keine Rückkaufforderungen?

Hoffe jemand versteht, worauf die Frage hinaus läuft und ist behilflich.

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Münzrecht - Nebenaspekt

Zooschauer @, Montag, 02.03.2015, 23:38 vor 3953 Tagen @ Ashitaka 9432 Views

Sorry, wenn mein Post keine Antwort auf deine Frage ist.

Ich bin nur irritiert, denn nach meinem Wissen liegt das Münzrecht doch beim Staat und nicht bei der Bundesbank. Im Grunde sind doch die Banknoten den Münzen nachgeordnet. Mir ist klar, dass sich das verschoben hat, seit es keine Gold/Silberwährung mehr gibt, aber im Prinzip müsste das doch immer noch so sein.

Ist es vor diesem Hintergrund tatsächlich die Buba, die die Münzen prägen lässt? Nicht das Finanzministerium?

Münzrecht

Rybezahl, Dienstag, 03.03.2015, 07:56 vor 3952 Tagen @ Zooschauer 9401 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 03.03.2015, 08:27

§ 6 Münzprägung
(1) Die deutschen Euro-Münzen und die deutschen Euro-Gedenkmünzen werden von denjenigen Münzstätten der Länder ausgeprägt, die sich dazu bereit erklären und die der Bund beauftragt. Das Verfahren bei der Ausprägung unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

§ 7 Inverkehrbringen von Münzen
(1) Die Deutsche Bundesbank bringt die deutschen Euro-Münzen und die deutschen Euro-Gedenkmünzen unbeschadet des Artikels 128 Absatz 2 Satz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union nach Maßgabe der Bedürfnisse in den Verkehr. Zu diesem Zweck ist sie verpflichtet, die nach den §§ 1 und 2 ausgeprägten Münzen mit Ausnahme der Münzen gemäß Â§ 2 Abs. 3 vom Bund gegen Gutschrift des Nennbetrages zu übernehmen, soweit Artikel 123 Absatz 1 des Vertrages nicht entgegen steht.

Ich weiß nicht ob das hier für die Beantwortung der Frage etwa relevant sein könnte?

§ 8 Einziehung von Münzen
Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen, die infolge längeren Umlaufs und Abnutzung an Gewicht oder Erkennbarkeit erheblich eingebüßt haben, werden von der Deutschen Bundesbank angenommen. Sie sind für Rechnung des Bundes einzuziehen.

Da stelle ich mir spontan die Frage, ob in dieser Rechnung der Nennbetrag der Münzen (+ evtl. Arbeitsaufwand) angegeben ist.

Aufgedröselt

Rybezahl, Dienstag, 03.03.2015, 11:13 vor 3952 Tagen @ Rybezahl 9119 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 03.03.2015, 11:21

(Vorweg, bitte um Entschuldigung, sollte ich hier etwas fundamental missverstanden haben.)

Siehe: Münzgesetz (MünzG).

(Eingekürzte Version des §6, §7 und §8 des MünzG:)
Die deutschen Euro-Münzen und die deutschen Euro-Gedenkmünzen werden von denjenigen Münzstätten der Länder ausgeprägt, die sich dazu bereit erklären und die der Bund beauftragt. Die Deutsche Bundesbank bringt die deutschen Euro-Münzen nach Maßgabe der Bedürfnisse in den Verkehr. Zu diesem Zweck ist sie verpflichtet, die ausgeprägten Münzen vom Bund gegen Gutschrift des Nennbetrages zu übernehmen. Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen*, die infolge längeren Umlaufs und Abnutzung an Gewicht oder Erkennbarkeit erheblich eingebüßt haben, werden von der Deutschen Bundesbank angenommen. Sie sind für Rechnung des Bundes einzuziehen.

Also:
1. Bund beauftragt Münzstätten, Münzen zu prägen.
2. BuBa muss Münzen des Bundes gegen Gutschrift des Nennbetrages der Münzen dem Bund gegenüber übernehmen.
3. Bundesbank verteilt Münzen an Geschäftsbanken.
4. BuBa nimmt "alte" Münzen für Rechnung des Bundes wieder zurück.

Puuuuhhhh... das wird ja immer komplizierter:

#Herstellungskosten der Münzen auf Seiten der Prägeanstalten -> Trägt der Bund.
#Bund tauscht Münzen gegen Gutschrift des Nennbetrages der Münzen mit BuBa -> Gewinn für den Bund (deckt die Herstellungskosten?).
#BuBa nimmt "alte" Münzen zurück und stellt Rechnung an den Bund (in Höhe des Nennwertes? Metallwert?).

Stimmt das etwa??? Ich muss da etwas falsch verstehen. Das sieht ja so nach Verlustgeschäft aus!

* Hier wird gesagt, dass es sich nicht um deutsche Euro-Münzen handeln muss, außer, es handelt sich um Gedenkmünzen.

mein Buchung (Aktivtausch: Ausbuchen Münzen (sonstige Aktiva), Einbuchen Wertpapiere

Kostan @, Dienstag, 03.03.2015, 00:13 vor 3953 Tagen @ Ashitaka 9400 Views

Hi Ashitaka,

interessante Frage!
Meiner Meinung nach ist der 2. Buchungsschritt falsch. Ob ich richtig liege dürfen andere beurteilen.

1. Schritt: Scheidemünzen werden von Münzämtern gekauft

BuBa Aktiva: + Nennwert Scheidemünzen
BuBa Passiva: + Verbindl. Herstellungskosten + Münzgewinn

2. Schritt: Scheidemünzen gehen an die Bank

BuBa Aktiva: - Nennwert Scheidemünzen
BuBa Passiva: - Verbindlichkeit gg. Bank

Wenn also die BuBa bereits Verbindlichkeiten gg. den Banken passivierte,
was bilanzierte sie dann im Gegenzug auf der Aktiva? Doch wohl keine
Rückkaufforderungen?


Ich würde eine derartige Buchung (aus Sicht der Zentralbank) durchführen.
(Ich wähle den Begriff Zentralbank, da die BuBa mit anderen nationalen Zentralbanken die rechtliche Tochter (!) namens EZB gebar, was den Sachverhalt unnötig kompliziert macht (konsolidierte Bilanzen müssen betrachtet werden, etc)).

2a. Schritt Scheidemünzen gehen an die Bank
Dies ist ein Aktivtausch!

MINUS Betrag X Euro bei:

Sonstige Aktiva
(...)Darunter fallen Gebäude, Grundstücke und technische Einrichtungen der Zentralbanken, aber auch die von ihr in Umlauf gebrachten Scheidemünzen.

PLUS Wertpapiere

Achtung Verwirrung kommt aus der Position Banknotenumlauf, denn dies enthält kein Münzgeld


Hoffe jemand versteht, worauf die Frage hinaus läuft und ist behilflich.

War es das?
Gruß Kostan

Woher kommt die Verbindlichkeit gg. Bank?

Ashitaka @, Dienstag, 03.03.2015, 12:13 vor 3952 Tagen @ Kostan 9026 Views

Hi Kostan,

Meiner Meinung nach ist der 2. Buchungsschritt falsch. Ob ich richtig
liege dürfen andere beurteilen.

Okay

2a. Schritt Scheidemünzen gehen an die Bank
Dies ist ein Aktivtausch!

MINUS Betrag X Euro bei:

Sonstige
Aktiva

(...)Darunter fallen Gebäude, Grundstücke und technische Einrichtungen
der Zentralbanken, aber auch die von ihr in Umlauf gebrachten
Scheidemünzen.

Alleine dadurch, dass ein Aktivtausch in der Bilanz der BuBa vorgenommen werden könnte, wird aber keine Verbindlichkeit gg. den Banken berührt. Und die Verbindlichkeit muss berührt werden, da die Scheidemünzen ja nicht an die Banken verschenkt werden.

Ich frage mich: Als diese Verbindlichkeit gg. den Banken (Passiva) entstand, was hat sich da spiegelbild auf der Aktiva niedergeschlagen? Natürlich gehen meine Gedanken in Bezug auf die Frage "Nettogeld?" weiter, aber ich würde diesen Punkt gerne vorab geklärt haben.

Achtung Verwirrung kommt aus der Position
Banknotenumlauf,
denn dies enthält kein Münzgeld

Klar.

Hoffe jemand versteht, worauf die Frage hinaus läuft und ist

behilflich.
War es das?

Nein. Mir geht es um die Frage, woraus die Verbindlichkeit der BuBa gg. der Bank resultiert, durch die sich die BuBa dann verpflichtet sieht Scheidemünzen auszuliefern.

Danke dir aber,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Rückfrage für besseres Verständnis deiner Frage

Kostan @, Dienstag, 03.03.2015, 18:59 vor 3952 Tagen @ Ashitaka 9195 Views

Hi Ashitaka,

(... Bilanzierungsüberlegungen)

Hoffe jemand versteht, worauf die Frage hinaus läuft und ist

behilflich.
War es das?


Nein. Mir geht es um die Frage, woraus die Verbindlichkeit der BuBa gg.
der Bank resultiert, durch die sich die BuBa dann verpflichtet sieht
Scheidemünzen auszuliefern.

So ganz verstehe ich dich noch nicht.
Was meinst du mit mit "Verbindlichkeiten der BuBa gg. die Bank". Auf welche Position beziehst du dich in der Zentralbankbilanz?
[image]
Quelle: Wikipedia Zentralbankbilanz
Willst du "Buchungssätze" bei denen Scheidemünzen (sowie NZB und Bank) beteiligt sind?
Willst du eine Erklärung, warum Münzen an Banken abgegeben werden?

Anbei:
http://www.lernnetz24.de/rewe/index.php
Hier findet sich kurz und knapp erklärt, dass auch mittels Aktivtausch Bargeld den Eigentümer wechselt.
Das folgende Beispiel -aus obiger Quelle - ist die Buchung aus Sicht eines Unternehmers, nicht der NZB.

"1. Aktivtausch
Bei dieser Form der Bilanzveränderung wird eine Vermögensposition wertmäßig größer und eine wertmäßig kleiner. Die Bilanzsumme bleibt gleich.

Beispiel: Kauf eines LKWs für 20.000 € per Banküberweisung

Veränderung auf der Aktiva: Bilanzposition Fuhrpark wird wertmäßig um 20.000 € größer
Veränderung auf der Aktiva: Bilanzposition Bank wird wertmäßig um 20.000 € kleiner
"


Danke dir aber,

Ashitaka

Hat u.U. jmd. anderes deine Frage beantwortet? Wer?

Gruß
Kostan

Antwort

Ashitaka @, Dienstag, 03.03.2015, 22:30 vor 3952 Tagen @ Kostan 8963 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 03.03.2015, 23:05

Hi Kostan,

(... Bilanzierungsüberlegungen)

Immer wieder spannend.

Nein. Mir geht es um die Frage, woraus die Verbindlichkeit der BuBa gg.
der Bank resultiert, durch die sich die BuBa dann verpflichtet sieht
Scheidemünzen auszuliefern.


So ganz verstehe ich dich noch nicht.

Das muss ja nicht so bleiben. Ich geb mir Mühe. Würde ich den Anlass dieser Diskussion vorweg stellen, käme es nicht mehr zu dieser Diskussion. Ich kenne doch meine auf der Mauer auf der Lauer liegenden Pappenheimer im Gelben Forum. <img src=" /> (Nicht auf dich bezogen)

Was meinst du mit mit "Verbindlichkeiten der BuBa gg. die Bank". Auf
welche Position beziehst du dich in der Zentralbankbilanz?

Ich beziehe mich damit auf Dottores Posting im EWF. Es kann ja nur das Zentralbankguthaben sein.

Willst du "Buchungssätze" bei denen Scheidemünzen (sowie NZB und Bank)
beteiligt sind?
Willst du eine Erklärung, warum Münzen an Banken abgegeben werden?

Nein.

Ich erkläre mich nochmal: Die BuBa kauft Münzen, aktiviert zum Nennwert, dagegen stehen die Verbindlichkeiten aus Herstellung und der Rest Münzgewinn für den Staat. Angeblich netto for nothing. Lecker. Nun kommt die Geschäftsbank nur an die Münzen, indem die ZB dazu verpflichtet wird! Sie verschenkt die Chipse schließlich nicht. D.h. mit Aktivtausch alleine rollen sich die Münzen nirgendwo hin. Nun beansprucht die Geschäftsbank ihr Guthaben bei der ZB und lässt sich dieses in Münzen auszahlen. Wie Dottore schon schrieb: Die Aktiva-Position Scheidemünzen und das Guthaben auf der Passiva mindern sich entsprechend. Oder wie er auch schrieb: Die Bilanz stimmt! Das soeben geminderte Guthaben war dadurch entstanden, dass die BuBa vor der Minderung Titel angekauft hat. Ich geh mal zu diesem Gdanken zurück: Nehmen wir an, die BuBa kauft einen Titel. Auf der Aktiva haben wir die Forderung, auf der Passiva die Verbindlichkeit bzw. Rückübertragungsverpflichtung. Die Passiva wäre dann, sofern noch nicht in Banknoten ausgezahlt, das Zentralbankguthaben. Soweit so gut. Bleiben wir nun gedanklich nur beim Akt der Auszahlung der Münzen an die Geschäftsbänk: Die Auszahlung der Münzen an die Geschäftsbank mindert deren Zentralbankguthaben. Aktiva (Scheidemünzen) der BuBa wird weniger, Passiva sinkt. Nun einen Akt weiter: Wenn das so bleiben würde, hätte die BuBa ein Problem mit Ihrem Münzgewinn. Könnte sie dann den lieben Münzgewinn (angeblich Netto for nothing) überhaupt an den Staat auskehren? Oder anders gefragt: Was braucht es bzw. was wird die Geschäftsbank von ihrem Kunden verlangen, damit sie ein Guthaben bei der Zentralbank überhaupt erst zu beanspruchen bereit ist?

Grüße dich herzlich,

Ashitaka

Ohne das Etwas Schuldig zu sein, hat das Etwas keinen Wert, keinen Nominalwert.

Ohne Verschuldung (Finanzierung) keine Entschuldung
Ohne Verschuldung (Finanzierung) keine Bezahlung (Refinanzierung).
Ohne Verschuldung keine Münzen, keine Münzgewinne.
Und wenn wir in der Erklärung soweit zurück gehen müssen, dass wir die
Abgabenschuld als die den Wert initierende Schuld ex nihilo aufzeigen.

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Sorry, deine Frage verstehe ich immer noch nicht.

Kostan @, Mittwoch, 04.03.2015, 21:43 vor 3951 Tagen @ Ashitaka 9012 Views

Hi Ashitka,

So ganz verstehe ich dich noch nicht.


Das muss ja nicht so bleiben. Ich geb mir Mühe. Würde ich den Anlass
dieser Diskussion vorweg stellen, käme es nicht mehr zu dieser Diskussion.

Gut möglich.

Ich kenne doch meine auf der Mauer auf der Lauer liegenden Pappenheimer im
Gelben Forum. <img src=" /> (Nicht auf dich bezogen)

Ja da gibt es feste Meinungsfestungen, die ihren Einflussbereich gerne aufzeigen.

Ich überspringe mal direkt deine Erklärung:

(>Ich erkläre mich nochmal: Die BuBa kauft Münzen, aktiviert zum Nennwert,

dagegen stehen die Verbindlichkeiten aus Herstellung und der Rest
Münzgewinn für den Staat. Angeblich netto for nothing. Lecker. Nun kommt
die Geschäftsbank nur an die Münzen, indem die ZB dazu verpflichtet wird!
Sie verschenkt die Chipse schließlich nicht. D.h. mit Aktivtausch alleine
rollen sich die Münzen nirgendwo hin. Nun beansprucht die Geschäftsbank
ihr Guthaben bei der ZB und lässt sich dieses in Münzen auszahlen. Wie
Dottore schon schrieb: Die Aktiva-Position Scheidemünzen und das Guthaben
auf der Passiva mindern sich entsprechend. Oder wie er auch schrieb: Die
Bilanz stimmt! Das soeben geminderte Guthaben war dadurch entstanden, dass
die BuBa vor der Minderung Titel angekauft hat. Ich geh mal zu diesem
Gdanken zurück: Nehmen wir an, die BuBa kauft einen Titel. Auf der Aktiva
haben wir die Forderung, auf der Passiva die Verbindlichkeit bzw.
Rückübertragungsverpflichtung. Die Passiva wäre dann, sofern noch nicht
in Banknoten ausgezahlt, das Zentralbankguthaben. Soweit so gut. Bleiben
wir nun gedanklich nur beim Akt der Auszahlung der Münzen an die
Geschäftsbänk: Die Auszahlung der Münzen an die Geschäftsbank mindert
deren Zentralbankguthaben. Aktiva (Scheidemünzen) der BuBa wird weniger,
Passiva sinkt. Nun einen Akt weiter: Wenn das so bleiben würde, hätte die
BuBa ein Problem mit Ihrem Münzgewinn. Könnte sie dann den lieben
Münzgewinn (angeblich Netto for nothing) überhaupt an den Staat
auskehren? Oder anders gefragt: Was braucht es bzw. was wird die
Geschäftsbank von ihrem Kunden verlangen, damit sie ein Guthaben bei der
Zentralbank überhaupt erst zu beanspruchen bereit ist?)

Sorry, aber solange du deine Fragestellung (nicht die Begründung deiner Meinung!) nur durch so lange und bildliche (!) Texte darlegen kannst, kann ich dir nicht folgen auf was du wirklich abzielst, auf was du die Aufmerksamkeit lenken möchtest.
Ich bin mehr der Typ der klaren Worte, sorry. (z.B. verwendest du den reicht eindeutig Begriff des Zentralbankguthaben (http://de.wikipedia.org/wiki/Zentralbankbilanz#Zentralbankguthaben)
Doch das hat leider nix mit Münzen zu tun!

Vielleicht wird es klar, wenn du dazu übergehst:
„Würde ich den Anlass dieser Diskussion vorweg stellen, käme es nicht mehr zu dieser Diskussion.“

Grüße dich herzlich,

Ashitaka

Ebenso lg
Kostan

Sorry, ich verstehe dein Anliegen (immer noch) nicht.

Kostan @, Mittwoch, 04.03.2015, 21:47 vor 3951 Tagen @ Ashitaka 9015 Views

Hi Ashitka,

So ganz verstehe ich dich noch nicht.


Das muss ja nicht so bleiben. Ich geb mir Mühe. Würde ich den Anlass
dieser Diskussion vorweg stellen, käme es nicht mehr zu dieser Diskussion.

Gut möglich.

Ich kenne doch meine auf der Mauer auf der Lauer liegenden Pappenheimer im
Gelben Forum. <img src=" /> (Nicht auf dich bezogen)

Ja da gibt es feste Meinungsfestungen, die ihren Einflussbereich gerne aufzeigen.

Ich überspringe mal direkt deine Erklärung:

(>Ich erkläre mich nochmal: Die BuBa kauft Münzen, aktiviert zum Nennwert,

dagegen stehen die Verbindlichkeiten aus Herstellung und der Rest
Münzgewinn für den Staat. Angeblich netto for nothing. Lecker. Nun kommt
die Geschäftsbank nur an die Münzen, indem die ZB dazu verpflichtet wird!
Sie verschenkt die Chipse schließlich nicht. D.h. mit Aktivtausch alleine
rollen sich die Münzen nirgendwo hin. Nun beansprucht die Geschäftsbank
ihr Guthaben bei der ZB und lässt sich dieses in Münzen auszahlen. Wie
Dottore schon schrieb: Die Aktiva-Position Scheidemünzen und das Guthaben
auf der Passiva mindern sich entsprechend. Oder wie er auch schrieb: Die
Bilanz stimmt! Das soeben geminderte Guthaben war dadurch entstanden, dass
die BuBa vor der Minderung Titel angekauft hat. Ich geh mal zu diesem
Gdanken zurück: Nehmen wir an, die BuBa kauft einen Titel. Auf der Aktiva
haben wir die Forderung, auf der Passiva die Verbindlichkeit bzw.
Rückübertragungsverpflichtung. Die Passiva wäre dann, sofern noch nicht
in Banknoten ausgezahlt, das Zentralbankguthaben. Soweit so gut. Bleiben
wir nun gedanklich nur beim Akt der Auszahlung der Münzen an die
Geschäftsbänk: Die Auszahlung der Münzen an die Geschäftsbank mindert
deren Zentralbankguthaben. Aktiva (Scheidemünzen) der BuBa wird weniger,
Passiva sinkt. Nun einen Akt weiter: Wenn das so bleiben würde, hätte die
BuBa ein Problem mit Ihrem Münzgewinn. Könnte sie dann den lieben
Münzgewinn (angeblich Netto for nothing) überhaupt an den Staat
auskehren? Oder anders gefragt: Was braucht es bzw. was wird die
Geschäftsbank von ihrem Kunden verlangen, damit sie ein Guthaben bei der
Zentralbank überhaupt erst zu beanspruchen bereit ist?)

Sorry, aber solange du deine Fragestellung (nicht die Begründung deiner Meinung!) nur durch so lange und bildliche (!) Texte darlegen kannst, kann ich dir nicht folgen auf was du wirklich abzielst, auf was du die Aufmerksamkeit lenken möchtest.
Ich bin mehr der Typ der klaren Worte, sorry. (z.B. verwendest du den reicht eindeutig Begriff des Zentralbankguthaben (http://de.wikipedia.org/wiki/Zentralbankbilanz#Zentralbankguthaben)
Doch das hat leider nix mit Münzen zu tun!

Vielleicht wird es klar, wenn du dazu übergehst:
„Würde ich den Anlass dieser Diskussion vorweg stellen, käme es nicht mehr zu dieser Diskussion.“

Grüße dich herzlich,

Ashitaka

Ebenso lg
Kostan

Preisfrage für Ashitaka und den ganzen Rest

Kropotkin @, Dienstag, 03.03.2015, 10:26 vor 3952 Tagen @ Ashitaka 9216 Views

Hi Ashitaka,

Du schreibst:

"Wenn also die BuBa bereits Verbindlichkeiten gg. den Banken passivierte, was bilanzierte sie dann im Gegenzug auf der Aktiva?"

Was immer sie eben in Pension genommen hat - Forderungen gegen einen Privaten z.B. - oder auch gegen den Staat.

Für die Geschäftsbank ist die Auszahlung der Münzen nur ein Aktivtausch - eine Auszahlung von ZB-Guthaben, eben in Form von Münzen. Wie für die Geschäftsbank auch eine Auszahlung von Guthaben in ZB-Noten ein Aktivtausch ist. Beides EK-neutral, es wird kein Vermögen geschöpft.

Für die ZB dagegen ist die Auszahlung von GB-Guthaben an eine GB in Form von Münzen eine Bilanzverkürzung, die Auszahlung in Form von ZB-Noten dagegen ein Passivtausch. Ebenfalls beides EK-neutral, es wird kein Vermögen geschöpft.

Die interessanten Buchungen hast Du allerdings übersehen. Du schreibst richtig, daß die ZB bucht wie folgt:

BuBa Aktiva: + Nennwert Scheidemünzen
BuBa Passiva: + Verbindl. Herstellungskosten + Münzgewinn

Und ergänzt:
Münzgewinn bzw. "die Verpflichtung, diesen als Teil des Jahresergebnisses an den Staat auszuschütten". Wobei der Münzgewinn (Seignorage) = Nennwert minus Herstellungskosten.

Worin besteht also der gebuchte Passivposten?

1) Verbindlichk. Herstellungskosten; Gläubiger (der dementsprechend eine in Noten oder Münzen auszahlbare Gutschrift erhält, ggf. vermittelt über ein GB-Konto): Hersteller. Für den Hersteller war das ein Aktivtausch: Münzen raus, Forderung gegen ZB rein. Also EK-neutral, kein Vermögen wurde geschöpft.

2) Münzgewinn. Gläubiger: Staat. Für den Staat war das eine Aktiv-Mehrung ohne Veränderung der Passivseite - und damit eine EK-Mehrung. Es wurde also Vermögen aus dem Nichts geschöpft, welches dem Staat zufloß.

Jetzt die Preisfrage für Ashitaka und den ganzen Rest: wenn der Staat leistungslos den Münzgewinn kassiert - warum macht er es denn nicht für die Noten ebenso? Wenn es für den Staat so ein leichtes wäre, sich seiner Schulden auf einfache Weise zu entledigen - warum jammert er stattdessen über seine Schulden?

Und wem kommt das zugute - und wem schadet es?

Nun darf frohes Fabulieren gewünscht werden.

Warum mit den Banknoten (und ZB-Buchgeld?) nicht genauso umgehen wie mit den Münzen?

BerndBorchert @, Dienstag, 03.03.2015, 11:32 vor 3952 Tagen @ Kropotkin 9045 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 03.03.2015, 11:39

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=324976

Es kam eine Antwort von dottore, allerdings nur ein Lebenszeichen, kein statement dazu.

Ich vermute, die Antwort ist folgende: die Münzen sind peanuts, und der Münzgewinn wird dem Staat einfach geschenkt. Wenn man es aber mit den Banknoten genauso machen würde, wäre das Geld nicht mehr gedeckt (was es mit den jetzigen Banknoten/ZB-Geld ist: durch die Kreditpfänder).

Bernd Borchert

Bei den Kupfermünzen hat der Staat sogar Verlust - das wird durch die anderen Münzen aber mehr als ausgeglichen.

Also Rückkaufforderung

Ashitaka @, Dienstag, 03.03.2015, 12:38 vor 3952 Tagen @ Kropotkin 9232 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 03.03.2015, 12:53

Hi Ashitaka,

Du schreibst:

"Wenn also die BuBa bereits Verbindlichkeiten gg. den Banken passivierte,
was bilanzierte sie dann im Gegenzug auf der Aktiva?"

Was immer sie eben in Pension genommen hat - Forderungen gegen einen
Privaten z.B. - oder auch gegen den Staat.

Also bleibt eine Rückkaufforderung der angedienten Schuldtitel stehen?

Für die Geschäftsbank ist die Auszahlung der Münzen nur ein Aktivtausch
- eine Auszahlung von ZB-Guthaben, eben in Form von Münzen.

Okay, wobei die Geschäftsbankbilanz meine Frage nicht berührt.

Für die ZB dagegen ist die Auszahlung von GB-Guthaben an eine GB in Form
von Münzen eine Bilanzverkürzung, die Auszahlung in Form von ZB-Noten
dagegen ein Passivtausch. Ebenfalls beides EK-neutral, es wird kein
Vermögen geschöpft.

So wie Dottore es erklärt. Was mich interessiert: Woraus resultiert die Verbindlichkeit der BuBa? Aus welchem vertraglichen Verhältnis ist die Verbindlichkeit gg. der Bank entstanden? Was stand der Verbindlichkeit im Augenblick ihrer Entstehung aktiv gegenüber? Anscheinend die Rückkaufforderung des refinanzierten Schuldtitels. Das hat Auswirkungen.

Die interessanten Buchungen hast Du allerdings übersehen. Du schreibst
richtig, daß die ZB bucht wie folgt:

BuBa Aktiva: + Nennwert Scheidemünzen
BuBa Passiva: + Verbindl. Herstellungskosten + Münzgewinn

Soweit klar.

Und ergänzt:
Münzgewinn bzw. "die Verpflichtung, diesen als Teil des Jahresergebnisses
an den Staat auszuschütten". Wobei der Münzgewinn (Seignorage) = Nennwert
minus Herstellungskosten.

Worin besteht also der gebuchte Passivposten?

Aus Verbindlichkeiten Herstellungkosten + Münzgewinn

1) Verbindlichk. Herstellungskosten; Gläubiger (der dementsprechend eine
in Noten oder Münzen auszahlbare Gutschrift erhält, ggf. vermittelt über
ein GB-Konto): Hersteller. Für den Hersteller war das ein Aktivtausch:
Münzen raus, Forderung gegen ZB rein. Also EK-neutral, kein Vermögen
wurde geschöpft.

2) Münzgewinn. Gläubiger: Staat. Für den Staat war das eine
Aktiv-Mehrung ohne Veränderung der Passivseite - und damit eine
EK-Mehrung. Es wurde also Vermögen aus dem Nichts geschöpft, welches dem
Staat zufloß.

Sag ich ja. Was habe ich da übersehen?

Jetzt die Preisfrage für Ashitaka und den ganzen Rest: wenn der Staat
leistungslos den Münzgewinn kassiert - warum macht er es denn nicht für
die Noten ebenso? Wenn es für den Staat so ein leichtes wäre, sich seiner
Schulden auf einfache Weise zu entledigen - warum jammert er stattdessen
über seine Schulden?

Preisfragen hin oder her. Gerne später. Ich muss zunächst einmal die Frage stellen, was da aktiv der passiv bilanzierten Verbindlichkeit gg. Geschäftsbank im Augenblick der Entstehung gegenüber stand.

Was bedeutet es, wenn da Rückkaufforderungen aktiv stehen bleiben?

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Antwort Für Ashitaka

Kropotkin @, Dienstag, 03.03.2015, 14:29 vor 3952 Tagen @ Ashitaka 9147 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 03.03.2015, 14:33

Leserzuschrift:
Preisfragen hin oder her. Gerne später. Ich muss zunächst einmal die Frage stellen, was da aktiv der passiv bilanzierten Verbindlichkeit gg. Geschäftsbank im Augenblick der Entstehung gegenüber stand.

1) Wenn die ZB an die GB Guthaben in Form von Münzen auszahlt (Bilanzverkürzung), ist die Verbindlichkeit der ZB (= Forderung der GB bzw. Guthaben der GB auf ihrem Konto bei der ZB) natürlich durch eine vorgängige Refinanzierung eines Vermögenswerts entstanden, wie immer. Die ZB hat einen Vermögenswert von der GB in Pension genommen oder angekauft (Bilanzverlängerung für ZB, Aktivtausch für GB).

Was soll daran unverständlich sein?!?

2) Wenn die GB einen Vermögenswert refinanziert und direkt in Münzen auszahlen läßt, bleibt die Passivseite der ZB unberührt. Es ist dann für die ZB nur ein Aktivtausch.

Was bedeutet es, wenn da Rückkaufforderungen aktiv stehen bleiben?

Dasselbe wie bei jeder ZB-Geldschöpfung. Die GB schuldet der ZB ZBG (Form egal) zum Termin in Höhe des Forderungsbetrags. Was sonst?

Kauft die ZB Sachwerte von der GB an (Gold z.B.), bleiben keine Rückkaufforderungen stehen. Bezahlt die ZB der GB den Goldkauf in Münzen, ist es für ZB und GB jeweils ein Aktivtausch. Bezahlt die ZB in Noten oder ZB-Guthaben, ist es für die ZB eine Bilanzverlängerung, für die GB ein Aktivtausch.

Ich verstehe nicht, was daran unverständlich sein sollte.

Die Zentralbank vergibt keinen Kredit

Ashitaka @, Dienstag, 03.03.2015, 17:40 vor 3952 Tagen @ Kropotkin 9302 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 03.03.2015, 17:43

1) Wenn die ZB an die GB Guthaben in Form von Münzen auszahlt
(Bilanzverkürzung), ist die Verbindlichkeit der ZB (= Forderung der GB
bzw. Guthaben der GB auf ihrem Konto bei der ZB) natürlich durch eine
vorgängige Refinanzierung eines Vermögenswerts entstanden, wie immer. Die
ZB hat einen Vermögenswert von der GB in Pension genommen oder angekauft
(Bilanzverlängerung für ZB, Aktivtausch für GB).

Was soll daran unverständlich sein?!?

Bis hierher gar nichts. Aber denken wir mal weiter. Nun aktiviert die ZB bei Refinanzierungsgeschäften nicht nur eine Rückkaufforderung (1. Vertrag), sondern passiviert auch gleichzeitig bilanzverlängernd die Rückübertragungsverpflichtung an die GB (2. Vertrag). Sofern noch keine Noten ausbezahlt wurden, entspricht die Summe der zu passivierden Verpflichtung dem Zentralbankguthaben, sobald Noten ausbezahlt wurden ist die Summe dem Banknotenumlauf zuzuordnen. Eine Bilanzausweitung, wie du sie unten darstellt findet im Augenblick der Auszahlung der Noten nicht statt (Lediglich Passivtausch bei der ZB: -Guthaben, +Banknotenumlauf).

2) Wenn die GB einen Vermögenswert refinanziert und direkt in Münzen
auszahlen läßt, bleibt die Passivseite der ZB unberührt. Es ist dann
für die ZB nur ein Aktivtausch.

Wenn Sie ihr Zentralbankguthaben für Münzen beansprucht, mindert sich der Saldo. Ergo mindert sich in der Summe die Passiva. Oder gibt es die Münzen neuerdings für die GB umsonst?

Was bedeutet es, wenn da Rückkaufforderungen aktiv stehen
bleiben?

Dasselbe wie bei jeder ZB-Geldschöpfung. Die GB schuldet der ZB ZBG (Form
egal) zum Termin in Höhe des Forderungsbetrags. Was sonst?

Schon klar. Nur steht bis zum Termin eine Rückkaufforderung auf der Aktiva, wohingegen sich das Zentralbankguthaben (Passiva) um den in Scheidemünzen ausbezahlten Saldo verringern muss. Wie also das bilanzielle Gleichgewicht wieder herstellen?

Kauft die ZB Sachwerte von der GB an (Gold z.B.), bleiben keine
Rückkaufforderungen stehen.

Kauft die ZB Gold an, bilanziert sie Aktiva den Eigentumstitel oder Forderungen auf Gold. Demgegenüber schraubt sie das Zentralbankguthaben hoch (Passiva).

Bezahlt die ZB der GB den Goldkauf in Münzen,
ist es für ZB und GB jeweils ein Aktivtausch.

Wurde vor der Bezahlung nicht eine Verpflichtung der ZB (spiegelbildlich Zentralbankguthaben der GB) bei der ZB passiviert? Was passiert damit? Es ist doch wohl klar, dass es die Münzen nicht umsonst gibt.

Bezahlt die ZB in Noten oder
ZB-Guthaben, ist es für die ZB eine Bilanzverlängerung, für die GB ein
Aktivtausch.

Die Bilanzverlängerung fand bereits mit RePo bzw. Ankauf von Eigentumstiteln (Gold) statt. Die Zentralbank vergibt keine Kredite (finanziert nicht), sondern sie re-finanziert bereits vorhandende Schuldtitel (durch Kauf- und Rückkaufvereinbarung) und kauft solche Eigentumstitel, die dank vorheriger Verschuldungen bewertbar wurden.

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Persönliche Auskunft der BuBa zum Thema ...

Beo2 @, NRW Witten, Dienstag, 03.03.2015, 19:18 vor 3952 Tagen @ Ashitaka 9724 Views

Vor kurzem (am 29.01.2015) habe ich an eine Anfrage an die BuBa abgeschickt - siehe ganz unten im Wortlaut. Hier ist die Antwort der BuBa vom 30.01.2015. Ich denke, sie räumt mit einigen (teils gewollten) Missverständnissen auf, die hier kursieren ...

Gruß, Beo2

PS: Hier noch zur Illustration des unten Gesagten eine BuBa-Bilanz vom 31.12.2013:
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/BBK/2014/2014_03_13_geschaeft...
_______________________________

Antwort auf Ihre Anfrage 2015/001129
29.01.2015 10:28
An info@bundesbank.de
Thema: Verständnisfragen: Bilanzierung von Krediten; Target2

Sehr geehrter Herr ...

gerne sind wir Ihnen bezüglich Ihrer Anfrage behilflich.

1) Im Rahmen der vom Eurosystem durchgeführten liquiditätsbereitstellenden geldpolitischen Operationen vergibt die Bundesbank Kredite unterschiedlicher Laufzeiten an die Geschäftsbanken. Diese werden in der Bundesbankbilanz unter Aktiva 5 "Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet" ausgewiesen. Die Bilanz zum 31.12.2013 finden Sie in unserem Geschäftsbericht ab S. 77
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Geschaeftsberichte/...

Entsprechend weisen die Geschäftsbanken eine Verbindlichkeit in Ihren Bilanzen aus. Maßgeblich für die Gliederung der Bilanz eines Kreditinstituts ist gemäß Â§ 2 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) folgendes Formblatt:
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Service/Meldewesen/Bankenaufsicht/PDF/...

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Bundesbank befinden sich in Passivposition 1 "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten".

2) In der Bilanzunterposition Aktiva 11.1 "Scheidemünzen" wird der Euro-Münzbestand der Bundesbank ausgewiesen. Neue Münzen werden von den staatlichen Münzstätten zum Nennwert für Rechnung des Bundes übernommen, dem das Münzregal zusteht.

Kreditinstitute weisen ihren Bestand an Euromünzen in aller Regel als Kassenbestand unter Aktiva 1a) aus.

3) Aus grenzüberschreitenden Zahlungen über TARGET2 ergeben sich Verrechnungssalden zwischen den Zentralbanken des Europäischen Systems der Zentralbanken, aus denen am Tagesende ein Nettosaldo gegenüber der EZB gebildet wird. Da der Bundesbank durchschnittlich mehr Zentralbankgeld zu- als abfließt, weist sie in der Bilanzunterposition Aktiva 9.4 "Sonstige Forderungen" eine Nettoforderung gegenüber der EZB aus. Die entsprechende Passivunterposition wäre 9.3 "Sonstige Verbindlichkeiten".

Weitere Informationen finden Sie zudem in den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen im Geschäftsbericht der Bundesbank.

Mit freundlichen Grüßen

DEUTSCHE BUNDESBANK
Kommunikation
Wilhelm-Epstein-Straße 14
60431 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 9566 - 3511 oder 3512
Fax: +49 69 9566 - 3077
http://www.bundesbank.de
___________________________________

Hier ist meine Anfrage an die BuBa:

An info@bundesbank.de
Thema: Verständnisfragen: Bilanzierung von Krediten; Target2

Nachricht: Guten Tag, geehrte Damen und Herren,

als einfacher Bürger interessiere ich mich sehr für die Geldpolitik der Bundesbank bzw. der EZB. In diesem Zusammenhang wäre ich Ihnen dankbar, wenn sie mir 3 Verständnisfragen beantworten würden:

1) Meines Wissens vergibt die Bundesbank (BuBa) nach bestimmten Regeln Kredite an zahlreiche Geschäftsbanken (GBanken). Ich nehme an, dass diese Kreditsummen von beiden Akteuren als "Forderungen gegen GBanken" bzw. als "Verbindlichkeiten ggü. BuBa" bilanziert werden (müssen); es fehlt mir aber schwer, die sich entsprechenden Bilanzposten eindeutig zu identifizieren.
Ich bitte Sie mir mitzuteilen: In welchem Posten auf der Aktivseite der BuBa-Bilanz werden die Geldforderungen und in welchem Posten der Passivseite der GBanken-Bilanz werden die entsprechenden Geldverbindlichkeiten aus Krediten an GBanken bilanziert ?

2) In welchem Bilanzposten der BuBa und der GBanken verbergen sich die Euromünzen.

3) Welche Posten in der BuBa-Bilanz (Passiv- sowie Aktivseite) sind die sog. Target2-Salden.

Ich danke Ihnen im voraus. Mit freundlichem Gruß
...

Pensionsgeschäfte

Ashitaka @, Dienstag, 03.03.2015, 21:23 vor 3952 Tagen @ Beo2 9283 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 03.03.2015, 22:18

Es handelt sich rechtlich um Pensionsgeschäfte (Kauf- und Rückkaufverpflichtungen). Rechtlich handelt es sich um keine Kreditverträge nach dem KWG, sondern um Pensionsgeschäfte (Purchase /Repurchase Agreement). Das geht schon allein aus dem Grunde nicht, weil die BuBa, wie ich dir bereits nachgewiesen habe, nach § 2(1)Nr.1 KWG kein Kreditinstitut ist, rechtlich auch nicht so handeln darf.

Die Auskunft ist deshalb wie so viele Auskünfte der dortigen Besatzung wie folgt zu verstehen:

Wenn du dir die Erklärungen auf den Seiten der BuBa zum Pensionsgeschäft ansiehst, dann findest du da die passende Erklärung: Es handelt sich nur in der wirtschaftlichen Betrachtung(Literatur spricht von der "ökonomischen Sichtweise") um einen Kredit. So wie jedes Unternehmen wirtschaftlich gesehen Kredit vergeben kann. Mit einer rechtlichen Beurteilung des Vertrages hat das nichts zu tun. Wie es sich in ökonomischer Hinsicht verhält, interessiert den Bürger aber mehr, da gebe ich recht.

Rechtlich gesehen ist das Pensionsgeschäft (Purchase/Repurchase) kein Kredit i.S.d. §19 KWG. Nur über §19 KWG könnte das der Fall sein. Da sich die dortigen Zuordnungen aber nur auf Aktiva der in §14 KWG aufgeführten Institute bezieht, scheidet die Bundesbank aus.

Sie ist nach §2 (1) Nr.1 KWG kein Kreditinstitut und schließt rechtlich auch keine Kreditverträge mit den Finanzinstituten. Die BuBa ist ausschließlich Evidenzzentrale für § 14 KWG. Wäre dem nicht so, wären die Pensionsgeschäfte als Millionenkredite schließlich meldepflichtig.

Soviel Infos habe ich während meiner 75 Stunden Wochen in dem Hause aufgeschnappt, in dem die Abschlüsse der BuBa geprüft werden.

Dottore hat also vollkommen recht!

Grüße dich,

Ashitaka

PS: Die Texte aus der Email kommen mir so bekannt vor. Muss ich mal nach googln. [[top]]

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Ja ja, natürlich, "Pensions"geschäfte .. was denn sonst!

Beo2 @, NRW Witten, Dienstag, 03.03.2015, 22:24 vor 3952 Tagen @ Ashitaka 9197 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 03.03.2015, 22:32

Es handelt sich rechtlich um Pensionsgeschäfte (Kauf- und Rückkaufverpflichtungen). Rechtlich handelt es sich um keine Kreditverträge nach dem KWG, sondern um Pensionsgeschäfte (Purchase /Repurchase Agreement). Das geht schon allein aus dem Grunde nicht, weil die BuBa, wie ich dir bereits nachgewiesen habe, nach § 2(1)Nr.1 KWG kein Kreditinstitut ist, rechtlich auch nicht so handeln darf.

Ja ja, "Pensions"geschäfte .. das muss man sich auf der geistigen Zunge zergehen lassen. Vor allem, JedeR kann natürlich "sehr schnell durchblicken", was das bloß zu bedeuten hat! Mich können aber weder Du noch die ausgebufften Paragraphenerfinder und spitzfindige Namenskreatoren an der Nase herumführen. Dafür habt ihr zu kurze Beine.

Also nochmals: Es handelt sich bei den besagten "Pensionsgeschäften" ihrem Wesen nach um stinknormale Kredite .. ganz egal, wie dieses Kind benannt wurde. Und warum wurde es so abartig verklausuliert und benannt? Um genau diese Tatsache, dass es sich nämlich um stinknormale Kredite des Staates an die Banken handelt, vor dem nicht-eingeweihten! Publikum zu verschleiern und so lange wie nur möglich zu verbergen. Und warum dieses Verbergen-Wollen; was soll da eigentlich verborgen bleiben? JedeR, der meine Beiträge unvoreingenommen liest, weiss es.

Auch hier steht's wieder:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Dossier/Aufgaben/gezielte_laengerfristige_refinan...

"Bietungsobergrenzen (Kreditlimite) für GLRGs "
"Da es sich bei den GLRGs um gezielte Kredite handelt, orientieren diese sich an der Kreditvergabe an nichtfinanzielle (sonstige) Unternehmen und private Haushalte im Euro-Währungsgebiet (ohne Wohnungsbaukredite an private Haushalte). Das Kreditlimit der beiden ersten GLRGs berechnet sich anhand der ausstehenden Kredite an diesen Sektor (anfängliches Kreditlimit). Für die darauf folgenden sechs GLRGs wird ein sog. zusätzliches Kreditlimit anhand der Nettokreditvergabe ermittelt.
Beide Kreditlimite werden für jeden Geschäftspartner von der Deutschen Bundesbank anhand der zu diesem Zweck abzugebenden Meldungen berechnet und den Geschäftspartnern mind. 3 Geschäftstage vor der jeweiligen Tenderankündigung mitgeteilt."
[...]
"Freiwillige vorzeitige Rückzahlungen:"
"Alle Geschäftspartner haben die Möglichkeit, ihre Kredite beginnend 2 Jahre nach Valutierung in halbjährlichem Turnus ganz oder in Teilbeträgen zurückzuzahlen. Dabei wird sich das Rückzahlungsprozedere an den Rückzahlungsmodalitäten für die 3-Jahrestender orientieren."
[...]

Usw. usf.. Damit ist auch dieses Thema für mich endgültig abgehakt. Wir kommen gut voran! Ich werde in Zukunft nur noch Links hierher zu diesem Thread setzen.

Und dieses widerliche Spiel mit den sog. "Pensions"geschäften ist ebenfalls bald zu Ende.

Dottore hat also vollkommen recht!

Ja selbstverständlich .. und die BuBa hat in ihrer Selbstdarstellung vollkommen Unrecht. So simpel kann Wissen'Schafft sein!

Mit Gruß, Beo2

Sorry ... das "Publikum" kann ja nichtmal zwischen Kredit und Darlehn unterscheiden! (oT)

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 04.03.2015, 08:10 vor 3951 Tagen @ Beo2 8800 Views

- kein Text -

--
[image]
** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **

Richtig .. und erst recht nicht die Juristen!

Beo2 @, NRW Witten, Mittwoch, 04.03.2015, 10:12 vor 3951 Tagen @ FOX-NEWS 8890 Views

das "Publikum" kann ja nichtmal zwischen Kredit und Darlehn unterscheiden!

Für die Juristen ist es dasselbe - siehe z.B. hier:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=338140&page=1&category=0&or...

Juristen neigen sowieso sehr stark dazu, die Realität mit den Paragraphen zu verwechseln. Denn für Juristen gilt: Paragraphen schlagen Realität! Deshalb beschäftigt man sie ja so gerne, z.B. als Bundestags"abgeordnete" und Ministr(anten).

So ist es auch mit den berüchtigten "Pensions"geschäften der BuBa.

Gruß, Beo2

Schmarrn, nur weil Du das nicht verstehst

azur @, Mittwoch, 04.03.2015, 10:27 vor 3951 Tagen @ Beo2 9013 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 04.03.2015, 10:40

Hallo Beo,

da solltest Du vielleicht noch weitere Beiträge von mir zum Thema Kredit suchen, denn das hat ja weitere Bedeutungen (z. B. Kredit bei Lieferanten sind auch andere Liefer- und Zahlungsbedingen).

Es ist so, dass wenn man Geld erhält und dann Rückgewähr schuldet, dann hat man ein Darlehn.

Nachgeschlagen: http://de.wikipedia.org/wiki/Darlehen_%28Deutschland%29

"Ein Darlehen (ugs. auch Kredit, alternative Schreibweise Darlehn) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber oder Darlehensgeber einem Kreditnehmer oder Darlehensnehmer Geld (Banknoten, Münzen, Buchgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) vorübergehend zur Nutzung überlässt.

Der Darlehensnehmer ist bei Fälligkeit des Darlehens verpflichtet, dem Darlehensgeber den Nennbetrag der Geldschuld bzw. eine gleichwertige Sache zurückzugewähren. Dem Darlehensnehmer wird die Darlehensvaluta übereignet oder abgetreten, sodass er mit den Gegenständen nach Belieben verfahren kann. Das Darlehen kann entgeltlich sein (vgl. § 488 Abs. 3 BGB), sodass der Darlehensnehmer nebst Rückgewähr der Darlehensvaluta einen Zins zu zahlen hat.

Es bestehen rechtliche Unterschiede zwischen einem Kredit und einem Darlehen (§§ 488 bis 490 BGB). Da die beiden Begriffe allerdings sehr eng zusammenhängen, werden sie im Umgangssprachlichen oft synonym verwendet."

Du willst gern einen Unterschied hineinkonstruieren, aber es ist so, dass jeder Kreditnehmer oder Kreditgeber vor Gericht aus § 488 BGB (bzw. ff.).

Vermutlich kennst Du das Gesetz dazu (und hast die Ausbildung dazu?)?

Viele freundliche Grüße

azur

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Repos: Manchmal führen zu starke Vereinfachungen nicht zum Erfolg

paranoia @, Die durchschnittlichste Stadt im Norden, Mittwoch, 04.03.2015, 23:01 vor 3951 Tagen @ Beo2 9068 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 04.03.2015, 23:16

Hallo Beo2,

Ja ja, "Pensions"geschäfte .. das muss man sich auf der geistigen Zunge
zergehen lassen. Vor allem, JedeR kann natürlich "sehr schnell
durchblicken", was das bloß zu bedeuten hat! Mich können aber weder Du
noch die ausgebufften Paragraphenerfinder und spitzfindige Namenskreatoren
an der Nase herumführen
. Dafür habt ihr zu kurze Beine.

es ist ja phänomenal, wie Du alle durchschaut hast!
[[ironie]]


Also nochmals: Es handelt sich bei den besagten "Pensionsgeschäften"
ihrem Wesen nach um stinknormale Kredite
.. ganz egal, wie
dieses Kind benannt wurde. Und warum wurde es so abartig verklausuliert und
benannt? Um genau diese Tatsache, dass es sich nämlich um stinknormale
Kredite des Staates an die Banken handelt, vor dem nicht-eingeweihten!

Kredite des Staates?!
Ja, da sind schlimme Geheimnisse, die man vor Dir verstecken will!!!
[[ironie]]

Publikum[/b] zu verschleiern und so lange wie nur möglich zu verbergen.
Und warum dieses Verbergen-Wollen; was soll da eigentlich verborgen
bleiben? JedeR, der meine Beiträge unvoreingenommen liest, weiss es.

Wenn Du einmal etwas reifer geworden bist und im Erkenntnisprozess ein wenig fortgeschritten, dann wirst Du im Rückblick feststellen, dass die Reduktion von Repos auf Kredite vielleicht doch ein wenig zu kurz gegriffen ist.

Jeder Repohändler oder Händler von kurzfristigen Devisenswaps würde bei Deiner Aussage mit den Ohren schlackern.

Gruß
paranoia

P.S.: Nachtrag: Ein Repo als Kredit zu bezeichnen, ist in etwa so, als ob man sagen würde, ein Zwitter sei ganz klar ein Mann.

--
Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.

Viel Ironie, wenig Substanz! (edit.)

Beo2 @, NRW Witten, Donnerstag, 05.03.2015, 00:53 vor 3951 Tagen @ paranoia 9228 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 05.03.2015, 01:23

Dem kann ich aber ein wenig abhelfen:

Wenn Du einmal etwas reifer geworden bist und im Erkenntnisprozess ein wenig fortgeschritten, dann wirst Du im Rückblick feststellen, dass die Reduktion von Repos auf Kredite vielleicht doch ein wenig zu kurz gegriffen ist.

Sind Repogeschäfte denn keine Kreditgeschäfte? Die BuBa sagt dazu folgendes:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Service/Schule_und_Bildung/offenm...

"Offenmarktgeschäfte

Die Bereitstellung von Zentralbankgeld geschieht vor allem über die sogenannten Offenmarktgeschäfte, die deshalb im Zentrum der geldpolitischen Operationen des Eurosystems stehen. Sie umfassen Kredite, die durch Hinterlegung von Pfändern besichert sind, sowie den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren durch die Zentralbank „am offenen Markt“, an dem alle zugelassenen Geschäftspartner des Eurosystems beteiligt sind.

Dabei kann die Zentralbank grundsätzlich Wertpapiere endgültig („outright“) oder nur für eine bestimmte Zeit ankaufen bzw. verkaufen („befristete Transaktion“). Kauft die Zentralbank von einer Geschäftsbank Wertpapiere an, so schreibt sie der Geschäftsbank den entsprechenden Betrag als Sichteinlage auf ihr Zentralbankkonto gut: Es wird Zentralbankgeld geschaffen, über das die Geschäftsbank verfügen kann. Bei einer befristeten Transaktion muss sich die verkaufende Geschäftsbank aber verpflichten, die Papiere nach einer bestimmten Zeit (z. B. nach einer Woche) wieder zurückzukaufen. Solch ein Offenmarktgeschäft mit Rückkaufvereinbarung nennt man in der Fachsprache Pensionsgeschäft, auf Englisch: „repurchase agreement“ oder kurz „Repo“.

Gegenüber dem endgültigen Ankauf von Wertpapieren hat ein Wertpapierpensionsgeschäft aus Sicht des Eurosystems den Vorteil, dass den Banken das Zentralbankgeld nur für die Laufzeit des Geschäfts zur Verfügung gestellt wird. Denn am Ende der Laufzeit wird der Kredit getilgt, indem die Sichteinlage der Geschäftsbank um den entsprechenden Betrag vermindert wird."

Wie wir sehen, handelt es sich bei den Pensions- oder Repogeschäften der BuBa um besicherte KREDITE mit bestimmter Laufzeit; und gewiss werden dabei auch Zinszahlungen fällig. Mehr wollte ich nicht gesagt haben. Und ich habe dazu nun wirklich reichlich Zitate und Belege beigebracht.
Es kann doch bei Kreditgeschäften verschiedene Varianten geben; das ist nichts Neues. Das gibt es ja auch bei Konsumentenkrediten.

Gruß, Beo2

P.S.: Nachtrag: Ein Repo als Kredit zu bezeichnen, ist in etwa so, als ob man sagen würde, ein Zwitter sei ganz klar ein Mann.

Experte für alles

Positiv @, Donnerstag, 05.03.2015, 07:44 vor 3950 Tagen @ Beo2 9268 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 05.03.2015, 13:28

Lieber Beo2,

ich habe da so ein Gefuehl, dass wir uns hier nicht mehr lange an Deinen Strunk-Prinzip Beitraegen erfreuen duerfen.

Solltest Du also noch etwas Substantielles mit uns teilen wollen, was ueber voellig Sinnentstellendes, weil einseitiges copy+paste hinausgeht, dann nutze Deine Dir verbleibende Zeit auf der gelben Buehne.

Beste Gruesse,

Positiv

Kein Experte für alles, nur für einiges. (edit.)

Beo2 @, NRW Witten, Donnerstag, 05.03.2015, 10:25 vor 3950 Tagen @ Positiv 8934 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 05.03.2015, 13:29

Lieber Positiv

ich habe da so ein Gefuehl, dass wir uns hier nicht mehr lange an Deinen Strunk-Prinzip Beitraegen erfreuen duerfen.

Soll das eine Drohung sein? Möchtest Du mich schnellstens loswerden? Das klingt aber nicht gerade positiv! Falls Du "hier viel zu sagen" hast, dann bitte ich um eine begründete Zurechtweisung.

Solltest Du also noch etwas Substantielles mit uns teilen wollen, was ueber voellig Sinnentstellendes, weil einseitiges copy+paste hinausgeht, dann nutze Deine Dir verbleibende Zeit auf der gelben Buehne.

Der Löwenanteil in meinen Beiträgen sind meine eigenen Analysen und Thesen, (hoffentlich) weitgehend frei von Polemik, Rabulistik und Beleidigungen. Ein wenig Würze gehört allerdings zu jeder lebendigen und "kämpferischen" Diskussion.
Ich verspreche Dir, dass Du noch viel Neues und Positives von mir wirst lesen können, wenn Du es (dir und mir) nur erlaubst .. insbesondere zu den Themen Wirtschaft, Geldsystem, Politiksystem, Staatstheorie, Demokratie, und vielleicht etwas mehr.

Die Zitate (Copy & Paste) dienen nur der guten Sitte und berechtigten Forderung, verfügbare Belege beizubringen. Ich beziehe mich ja darauf im Detail.

Ich habe mich allerdings dem hier vorherrschenden Gesprächsstil ein wenig angepasst. Da werde ich in Punkto Arroganz oder Expertentum von vielen hier um Längen geschlagen. Keine Sorge, ich bleibe strikt bei meinen Themen, mit denen ich mich sehr sehr lange auseinandergesetzt habe. Bin damit auch noch nicht fertig; deshalb bin ich hier. Ich möchte die bisherigen Ergebnisse meiner Anstregungen hier zur Diskussion stellen und mit Dir teilen.
Echte Erkenntnisse sind nur in der und durch (ergebnisoffene) Diskussion und Widerede zu gewinnen; dieses Aufeinander-Angewiesensein finde ich großartig. Bisher kann ich mich um das Fehlen von positivem Zuspruch hier nicht beklagen.

Statt hier nichts zur Sache und zum Thema beizutragen, könntest Du doch auch mal versuchen, mir Fehler nachzuweisen. Das fände ich sehr positiv und konstruktiv.

Mit Gruß, Beo2

Experte Beo2,

Positiv @, Freitag, 06.03.2015, 01:36 vor 3950 Tagen @ Beo2 8953 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 06.03.2015, 01:54

sei gegruesst!

Ich habe mich allerdings dem hier vorherrschenden Gesprächsstil ein wenig
angepasst. Da werde ich in Punkto Arroganz oder Expertentum von vielen hier
um Längen geschlagen.

Das mag sein, allerdings wird es in der Regel von jahrelang bewiesener Fachkompetenz begleitet, was es viel authentischer und angemessener erscheinen laesst.

Echte Erkenntnisse sind nur in der und durch (ergebnisoffene) Diskussion
und Widerede zu gewinnen.

Zustimmung. Jedoch ist eine Diskussion nicht gewinnbringend, wenn das noetige Grundlagenwissen nicht vorhanden ist und auch nach vielfaeltigen Hinweisen konsequent abgelehnt oder ignoriert wird. Wenn das Fundament nicht solide ist, wird alles darauf Aufgebaute auch Mist.

Bisher kann ich mich um das Fehlen von positivem Zuspruch hier
nicht beklagen.

Gewiss, wenn es Dir darum geht, dann geniesse ihn. Das Verfechten von Meinungen und ausblenden von Unbehaglichem bringt leider die von Dir gewuenschte Diskussion nicht weiter.

Zugegeben, verfuehrerisch ist das Strunk Prinzip schon: "Heinz Strunk, der Experte für alles, verbreitet mit seinem STRUNK-PRINZIP seit Jahren in großen Hallen aktivierendes Orientierungswissen. Zu welchen Themen? Zu WICHTIGEN Themen (...) Die unwichtigen Themen dagegen lässt das STRUNK-PRINZIP: WEG." [[zwinker]]

Statt hier nichts zur Sache und zum Thema beizutragen, könntest Du
doch auch mal versuchen, mir Fehler nachzuweisen
. Das fände ich sehr
positiv und konstruktiv.

Bereits in Deinem Einstiegsthread hier haben Ashitaka und andere Dich (mehrfach, detailliert und) konstruktiv auf gravierende Fehler aufmerksam gemacht. Interessiert Dich aber leider alles nicht. Keine Antworten auf die Dir gestellten essentiellen Fragen.

Ich gebe zu, dass spaetestens da mein Interesse an Deinen Beitraegen erloschen ist.

An "Diskussion" scheint Dir nur gelegen zu sein, solange man Deiner Meinung positiv zuspricht. Dadurch entgehen Dir viele wertvolle Hinweise, welche Du z.B. auch hier in diesem Thread geflissentlich uebergehst.

Einen Satz, den Strunk gern verwendet, lese ich schmunzelnd auch bei Dir:

Damit ist auch dieses Thema für mich endgültig abgehakt.

Wie einfach die Welt doch sein kann!

Vielleicht setzt Du Dich nichtsdestoweniger mit dem Dir angebotenem Material auseinander und laesst alle Informationen und Links, welche Du in den letzten Monaten hier im Forum bekommen hast, "ergebnisoffen" auf Dich wirken, bevor Du Dich anschickst, Dottore zu kommentieren.

Beste Gruesse und viel Glueck,

Positiv.

Argumente von Experte @Positiv ..

Beo2 @, NRW Witten, Freitag, 06.03.2015, 15:05 vor 3949 Tagen @ Positiv 8815 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 06.03.2015, 15:46

Damit ist auch dieses Thema für mich endgültig abgehakt.

Wie einfach die Welt doch sein kann! Vielleicht setzt Du Dich nichtsdestoweniger mit dem Dir angebotenem Material auseinander ...

.. ist bereits geschehen:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=346169

... und laesst alle Informationen und Links, welche Du in den letzten Monaten hier im Forum bekommen hast, "ergebnisoffen" auf Dich wirken, bevor Du Dich anschickst ... Dottore zu kommentieren.

Ich diskutiere grundsätzlich nur Argumente, die explizit vorgetragen oder zitiert werden. Das hat sich sehr bewährt. Nur so kann JedeR zeigen, wovon er wirklich eine Ahnung hat.

Mit Gruß, Beo2

Basiswissen???

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 06.03.2015, 15:29 vor 3949 Tagen @ Beo2 9022 Views

Ich diskutiere grundsätzlich nur Argumente, die hier explizit vorgetragen oder zitiert werden. Das hat sich sehr bewährt. Nur so kann JedeR zeigen, wovon er wirklich eine Ahnung hat.

Koenntest Du das am 1. April bitte nochmal posten?

For the record: Basiswissen.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Eine Antwort von mir ist in der Mache ..

Beo2 @, NRW Witten, Donnerstag, 05.03.2015, 23:09 vor 3950 Tagen @ Elli 8798 Views

Hier wird dir geholfen:
http://www.dasgelbeforum.net/sammlung/htm/91039.htm

Ich werde den Beitrag von Dottore kommentieren und es hier dranhängen .. in 1-2 Tagen.

@Positiv hat schon recht, mit deinen „Weisheiten“ hast du es hier nicht leicht.

Wer hat behauptet, dass ich hier "meine Weisheiten" poste? Nenne es ruhig mal "Argumente", was sie nämlich tatsächlich sind.

Mit Gruß, Beo2

"Jede Banknote ist nichts anderes als d. Ausdruck dafür, dass es "dahinter" eine noch nicht erfüllte Schuld gibt...Pfand..."

azur @, Freitag, 06.03.2015, 10:58 vor 3949 Tagen @ Elli 8812 Views

Hallo Elli,

bin mir nicht ganz sicher und frage gern jene, die es vermutlich besser verstehen:

Hier wird dir geholfen:
http://www.dasgelbeforum.net/sammlung/htm/91039.html

Daraus:
"Jede Banknote ist nichts anderes als der Ausdruck dafür, dass es "dahinter" eine noch nicht erfüllte Schuld gibt, die das betreffende Pfand in sich trägt."

1.) Was ist die nicht erfüllte Schuld: Also wessen Schuld wem gegenüber?

2.) die Banknote sei also der Pfand (eine Sicherung) welcher Forderung?

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/pfandrecht.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Pfand_%28Recht%29

Siehe auch: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1253.html

sowie: "BGB - Buch 3 - Sachenrecht - Abschnitt 8
Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten (§§ 1204 - 1296)
Titel 1
Pfandrecht an beweglichen Sachen (§§ 1204 - 1259)
Titel 2
Pfandrecht an Rechten (§§ 1273 - 1296)"

Vielen Dank für eine Erläuterung.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: Es ist ja soweit klar: Wenn jemand Geld auf Kreditbasis erhält, hat er eine Verbindlichkeit (Verpflichtung zur Rückgewähr - meist plus Verpflichtung zur Zahlung der entsprechenden Zinsen), der andere eine entsprechende Forderung.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Repogeschäfte der Bundesbank (@Dottore) ..

Beo2 @, NRW Witten, Freitag, 06.03.2015, 14:29 vor 3949 Tagen @ Elli 10311 Views

Hier wird dir geholfen:
http://www.dasgelbeforum.net/sammlung/htm/91039.htm
Notenbanken vergeben keine Kredite an Geschäftsbanken

Neben den anderen Belegen, die ich weiter oben schon gepostet habe, hier eine weitere Auskunft aus den Schriften der BuBa:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Monatsberichtsaufsa...

"Repomärkte und Zentralbankpolitik: internationale Rückschau
Zentralbanken können Liquidität über Offenmarktgeschäfte beeinflussen. Neben Outright-Geschäften fallen darunter besicherte Kreditgeschäfte, die Repogeschäften sehr ähnlich sind und teilweise auch von den Notenbanken so bezeichnet werden."

Bei den Wertpapierpensionsgeschäften (Repogeschäften) der BuBa handelt es sich also dem Grund und der Funktion nach um besicherte Kredite. Es gibt eben verschiedene Arten von Krediten - so wie es verschiedene Arten von Kochtöpfen, Gebäuden oder Fahrzeugen gibt - wobei alle Arten von Krediten ihre wesentlichen Merkmale gemeinsam haben: die Kreditsicherheit, die Kreditsumme, die befristete Laufzeit, und den ZINS.
_________________________________________

Nun zu dem uralten Beitrag von Dottore:

Geschrieben von dottore am 11. November 2001 11:38:13
http://www.dasgelbeforum.net/sammlung/htm/91039.htm
Hi, der mainstream behauptet immer, dass Notenbanken "Kredite" vergeben würden. Auch heißt es immer wieder, die Notenbanken würden einen "Zinssatz" fordern, den man natürlich nur fordern kann, wenn es sich um einen Kredit handelt.

Dazu folgendes aus der obigen Schrift der BuBa:

"Merkmale von Repogeschäften
Ein Repo (Sale and Repurchase Agreement, Pensionsgeschäft) kommt über einen Vertrag zustande, bei dem der Verkäufer Wertpapiere an den Käufer verkauft und sich gleichzeitig verpflichtet, dieselben oder ähnliche Wertpapiere zu einem späteren Zeitpunkt zurückzu­kaufen. Beim Rückkauf zahlt er den gleichen Preis wie beim ursprünglichen Verkauf, zuzüglich Zinsen für den erhaltenen Geldbetrag (Cash). Aus der Sicht des Käufers spricht man auch von einem Reverse Repo, da er die Wertpapiere zunächst kauft und später wieder verkauft, aus seiner Sicht also ein umgekehrtes Sale and Repurchase Agreement tätigt.
Je nachdem, wie man sie betrachtet, erscheinen Repos als wertpapierbesicherter Kredit oder als Wertpapierleihe gegen Liquidität."

In den laufenden Bundesbank-Statistiken war seit alters die Rede von Krediten an Kreditinstitute und Nichtbbanken. Das stellt sich in der Bilanz der Buba dann unter Position 5 wie folgt dar:

[image]

Und in den Monatsberichten der EZB lesen wir unter der Position Konsolidierter Ausweis des Euro-Systems
etwas über Forderungen in Euro an den Finanzsektor im Euro-Währungsgebiet, was sich im Monatsbericht der EZB (ebenfalls unter Position 5) dann so darstellt:

[image]

Nun hatte ich vor einiger Zeit der EZB die Frage gestellt, wo denn die entsprechenden Gegenbuchungen dieser "Forderungen" in den Bilanzen der des Finanzsektors (der Kreditinstitute also) zu finden seien. Die Antwort kam mit einiger Verzögerung, angeblich nach "Rückfrage bei einer großen Geschäftsbank", aber sie kam und lautete: "Unter 'sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten'."
Diese Aussage der EZB ist KOMPLETT FALSCH! Ich beweise dies anhand der Bilanz der größten deutschen Sparkasse, der HASPA in Hamburg.

Diese Beweisführung läuft ins Leere, da die HASPA nur sog. unechte Repogeschäfte mit der BuBa betrieb, für die andere Bilanzierungsregeln gelten als für sog. echte Repogeschäfte. Dazu gleich mehr ...

Die HASPA verbucht unter Position 1 der Passiva Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(täglich fällig oder mit vereinbarter Laufzeit und Kündigungsfrist). Darunter erscheinen die Verbindlichkeiten gegenüber der Bundesbank nicht. Sie erscheinen auch nicht unter Punkt 5 Sonstige Verbindlichkeiten
worunter Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit, Steuerverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten erscheinen, die nebenbei weniger als ein Promille der Bilanzssumme der HASPA ausmachen (59 Mio zu 69 Mrd €).

So weit, so gut.

Wo verstecken sich also die "Kredite", die die Notenbank an die HASPA vergeben hat? Antwort: Sie sind überhaupt nicht in der Bilanz enthalten ...

Tja, sie sind in der Tat nicht IN der Bilanz, sondern UNTER der Bilanz als Verbindlichkeiten der HASPA aufgeführt, was eine Besonderheit bei der Bilanzierung sog. unechter Repogeschäfte ist. Sie sind aber deshalb nicht minder verbindlich als wenn sie unter Passiva IN der Bilanz stehen würden. Dazu gleich mehr ...

...in der - betreffend "monetäre Größen" - nur unter Position 1 der Aktivseite dies zu finden ist: Barreserve, a) Kassenbestand und b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank mit zusammen 449 Mio €.

Zur "Verbindlichkeit" dieses größten deutschen Sparkasseninstituts ist allerdings etwas außerhalb (!) der Bilanz zu finden, und zwar unter Sonstige Angaben. Darin erscheint als Angabe zu "sonstigen finanziellen Verpflichtungen" dies im Geschäftsbericht:

[image]

Richtig, die Verbindlichkeiten aus sog. unechten Repogeschäften der HASPA mit der BuBa stehen unter "Sonstigen finanziellen Verpflichtungen" UNTER der Bilanz, denn sie gehören laut der Bilanzierungsvorschrift für "unechte Repogeschäfte" genau dort hin. @Dottore hat sie also doch gefunden, und zwar an der richtigen Stelle!

Für die Bilanzierung der unechten Repogeschäfte gilt nach "§ 340b Pensionsgeschäft" des HGB folgendes:
http://dejure.org/gesetze/HGB/340b.html

"(5) Im Falle von unechten Pensionsgeschäften sind die Vermögensgegenstände nicht in der Bilanz des Pensionsgebers, sondern in der Bilanz des Pensionsnehmers auszuweisen. Der Pensionsgeber hat unter der Bilanz den für den Fall der Rückübertragung vereinbarten Betrag anzugeben."

Da die HASPA, wie alle anderen Banken auch, die "Kredite" bzw. "Forderungen" des Eurosystems (EZB, Buba usw.) nicht passiv verbucht, ...

Und Nein, das stimmt nicht. Im Regelfall betreiben andere GBanken sog. "echte Repogeschäfte" mit der BuBa, die anders als die unechten zu bilanzieren sind. Dazu gleich mehr ...

... während das Eurosystem diese Position aktiv verbucht, sind die Bilanzen des ZB-Systems und die der ihm "angeschlossenen" Geschäftsbanken (MFIs) in keiner Weise kompatibel.

Nein, auch das stimmt nicht. Die Bilanzierung sitzt durchaus:

Bei sog. unechten Repogeschäften macht die GBank einen sog. bilanziellen Aktivtausch: "Wertpapier an ZB-Girokonto" (Aktiva) .. wie bei echten Papierverkäufen. Das Wertpapier geht also bei den unechten Repogeschäften (meistens nur vorübergehend) in das Eigentum der BuBa über. Diese macht eine normale Bilanz(summen)verlängerung, wie bei anderen Papierkäufen auch: "Wertpapier (Aktiva) an Girokonto GBank (Passiva)". Dabei erzeugt sie ZBGeld.

Also: Die Verbindlichkeiten aus Repogeschäften der HASPA mit der BuBa gehören UNTER die Bilanz, weil sie bilanztechnisch nicht korrekt IN der Bilanz abgebildet werden können, ohne die Bilanz ins Ungleichgewicht zu bringen. Die HASAP darf bei unechten Repos keine sog. Bilanz(summen)verlängerung wie bei gewöhnlicher Kreditaufnahme oder bei den echten Repogeschäften machen, sondern macht laut Vorschrift einen Aktivtausch wie bei einem echten Papierverkauf gegen Cash.
Der Sinn der unechten Repogeschäfte liegt oft darin, zu vermeiden, dass die Bilanzsumme des Pensionsgebers verlängert werden muss, weil dies zu einem noch schlimmeren Missverhältnis zwischen dem Eigenkapital und der Bilanzsumme führen würde, als es ohnehin schon ist. Es könnte sogar eine Vorschrift betreffend die relative Mindesthöhe des EK verletzt werden.

Zu den echten und unechten Repogeschäften gibt's im Witschaftslexikon24.com folgendes nachzulesen:
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/pensionsgeschäft/pensionsgeschäft.htm

"Bei echten Pensionsgeschäften verpflichtet sich der Pensionsnehmer gegenüber dem Pensionsgeber zur Rückgabe der Vermögensgüter. Eine derartige vertragliche Verpflichtung besteht bei dem unechten Pensionsgeschäft für den Pensionsnehmer nicht. Im Regelfall wird sich der Pensionsnehmer aber mündlich zur Rückgabe der Vermögensgüter per Termin verpflichten."

Echte Repogeschäfte mit der BuBa macht z.B. die Deutsche Bank, und sie verbucht die ihr daraus entstandene Verbindlichkeit ordentlich unter den Passiva IN ihrer Bilanz, wie es sich (für Kredite) gehört:
https://geschaeftsbericht.deutsche-bank.de/2003/gb/konzernabschluss/bilanz.html
https://geschaeftsbericht.deutsche-bank.de/2009/gb/konzernabschluss/konzernbilanz.html

Die hier gezeigten zwei Bankbilanzen der DB sind etwas ausführlicher als die üblicherweise (summarisch) vereinfachten. Hieraus geht hervor, dass die Verbindlichkeiten aus Repogeschäften mit der BuBa in Position 1 der Bankbilanz untergebracht sind .. so wie es mir auch die BuBa auf persönliche Anfrage bestätigt hat:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=345788

"Entsprechend weisen die Geschäftsbanken eine Verbindlichkeit in Ihren Bilanzen aus. Maßgeblich für die Gliederung der Bilanz eines Kreditinstituts ist gemäß Â§ 2 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) folgendes Formblatt:
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Service/Meldewesen/Bankenaufsicht/PDF/...
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Bundesbank befinden sich in Passivposition 1 "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten"."

Ist das nicht schön!?

Hier wird also seit eh und je ein Türke aufgebaut, der die Sinne vernebelt. Es gibt keine "Kredite" der Notenbanken an Geschäftsbanken und ergo auch keinen "Zinssatz" der Notenbanken.

Nein, da bleibt alles völlig transparent. Ich stimme aber zu, dass die sog. unechten Repogeschäfte ein sehr eigenartiges oder fragwürdiges Geschäftsmodell darstellen.
Die Wertpapiere können hierbei von dem Pensionsnehmer, der nun (vorübergehend) der Eigentümer ist, weiter "verliehen werden", so dass mit ein und demselben Papier eine lange Kette an Pensionsgeschäften getätigt werden kann .. eine gefährliche Angelegenheit! Ich möchte sie daher eher nicht als "Kredit" bezeichnen, im Gegensatz zu den sog. echten Repogeschäften.

Und gewiss, (zumindest) bei den echten Wertpapierpensionsgeschäften (Repogeschäften) der BuBa wird von den Geschäftsbanken ein ZINS kassiert, wie es sich für Kredite gehört.

Daraus folgt, wie oft genug gepostet: Es kann niemals "Geld netto" geben.

Ich habe aber in folgender Diskussion ausführlich nachgewiesen, dass es Netto-Geld gibt:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=338747
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=339414

Es gilt also: Zentralbankgeld = Netto-Geldvermögen in jeder VoWi

Jede Banknote ist nichts anderes als der Ausdruck dafür, dass es "dahinter" eine noch nicht erfüllte Schuld gibt, die das betreffende Pfand in sich trägt.

Ja, aber: ZBGeld ist keine "monetäre Forderung", sondern eine realwirtschaftliche, d.h. eine Forderung auf eine versprochene reale Leistung des Geldemittenten .. in diesem Fall des Staates, vertreten durch die BuBa. Insofern steht gewiss auch dem ZBGeld eine Schuld gegenüber, jedoch keine monetäre. Und genau dies macht ZBGeld zum Netto-Geld.

Mit Gruß, Beo2

1 - 1 = 87

Liated mi Lefuet @, Samstag, 07.03.2015, 12:22 vor 3948 Tagen @ Beo2 8872 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 07.03.2015, 12:47

Sali Beo2

Zuerst: Dass es sich bei Repo-Geschäften (zwischen Buba und Banken) ihrem Wesen nach um Kreditgeschäfte handelt, würde ich unterschreiben. Das ergibt sich aus der Saldenmechanik des Krieges (SdK) wie bspw. hier im DGF http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=341423 dargestellt. Der endlose Streit darüber kommt wohl daher, jeder versteht unter Kredit etwas Anderes.

Ich habe aber in folgender Diskussion ausführlich nachgewiesen, dass es
Netto-Geld gibt:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=338747
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=339414

Es gilt also: Zentralbankgeld = Netto-Geldvermögen in jeder VoWi

Jede Banknote ist nichts anderes als der Ausdruck dafür, dass es

"dahinter" eine noch nicht erfüllte Schuld gibt, die das betreffende Pfand
in sich trägt.

Ja, aber: ZBGeld ist keine "monetäre Forderung", sondern eine
realwirtschaftliche, d.h. eine Forderung auf eine versprochene reale
Leistung des Geldemittenten .. in diesem Fall des Staates, vertreten durch
die BuBa. Insofern steht gewiss auch dem ZBGeld eine Schuld gegenüber,
jedoch keine monetäre. Und genau dies macht ZBGeld zum Netto-Geld
.

Kann ich nicht vollziehen. Du hast Dich m.E. verrannt. Bzw. verhedderst Dich in Widersprüche bzw. vergewaltigst mMn den Sinn des etablierten Fach-Begriffs “netto”: Zur ZBGM (‘Zentralbankgeldmenge’) zählen u.a. monetäre Giro-Forderungen(+) der Banken ggü der ZB, die bei einer ZB Giro-Verpflichtungen(-) ggü Banken darstellen, dann resultiert daraus systemisch -gemäß SdK- netto null und zwar innert (!) des Finanzsektors.


Wie schon gesagt: Wenn wir schon bei solchen Banalitäten nicht einig werden, ist es unmöglich, einen sinnvollen Dialog zu führen. Ich finde das schade.

Freundlicher Gruß
Liated

Freundlicher Gruß
Liated

Das hat was!

Beo2 @, NRW Witten, Samstag, 07.03.2015, 19:32 vor 3948 Tagen @ Liated mi Lefuet 8871 Views

Hallöchen Liated

es freut mich, dass Du mich noch nicht, sozusagen bilanziell, als Aufwand abgeschrieben hast. (-; Du bist hier doch immerhin eine gewisse Autorität, auf deren Meinung man/frau hört. Aber:

Zuerst: Dass es sich bei Repo-Geschäften (zwischen Buba und Banken) ihrem Wesen nach um Kreditgeschäfte handelt, würde ich unterschreiben.

Das könnte aber doch deine Bonität im DGF nun etwas beschädigen! (-;

Das ergibt sich aus der Saldenmechanik des Krieges (SdK) wie bspw. hier im DGF
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=341423
dargestellt. Der endlose Streit darüber kommt wohl daher, jeder versteht unter Kredit etwas Anderes.

Ja, so ist es wohl; und nicht anders ist es vermutlich auch mit dem Begriff Netto-Geld? Ich habe mit der Begriffsbestimmung von @Dottore eigentlich kaum ein Problem; siehe gleich ...

Ich habe aber in folgender Diskussion ausführlich nachgewiesen, dass es Netto-Geld gibt:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=338747
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=339414
Es gilt also: Zentralbankgeld = Netto-Geldvermögen in jeder VoWi

@Dottore: Es kann niemals "Geld netto" geben [...] Jede Banknote ist nichts anderes als der Ausdruck dafür, dass es "dahinter" eine noch nicht erfüllte Schuld gibt, die das betreffende Pfand in sich trägt.

... d.h. doch eine realwirtschaftliche Schuld des Emittenten der Banknote! Oder?

Ja, so kann mensch es durchaus fassen und definieren. Das habe ich auch zugegeben. Das deckt sich mit meiner Definition, wonach dem ZBGeld letztlich eine realwirtschaftliche Schuld des Emittenten gegenüber stehen muss, so z.B. das von dem ursprünglichen "Mitemittenten" hinterlegte Pfand oder ein Anteil davon. So kämen wir doch teilweise überein.

Die Definition des Dottore genügt mir aber irgendwie noch nicht: Da muss doch noch, sozusagen ersatzweise für den Pfand, ein weiteres realwirtschaftliches, allgemein begehrtes Leistungsversprechen des Emittenten vorliegen (und damit meine ich keine "Räuberpistole" des Staates), damit sich der Schuldschein des Emittenten tatsächlich als allg. akzeptiertes ZM etablieren kann. Denken wir z.B. an privat emittierte Schuldscheine, die sich ebenfalls als ZM (Geld) etablieren können, wenn ihnen nur ein realwirtschaftliches Leistungsversprechen des Emittenten zugrunde liegt, so z.B. Gold, Sack Reis, Löffel Honig o.ä..

Ja, aber: ZBGeld ist keine "monetäre Forderung", sondern eine realwirtschaftliche, d.h. eine Forderung auf eine versprochene reale Leistung des Geldemittenten .. in diesem Fall des Staates, vertreten durch die BuBa. Insofern steht gewiss auch dem ZBGeld eine Schuld gegenüber, jedoch keine monetäre. Und genau dies macht ZBGeld zum Netto-Geld.

Kann ich nicht vollziehen. Du hast Dich m.E. verrannt.
Bzw. verhedderst Dich in Widersprüche bzw. vergewaltigst mMn den Sinn des etablierten Fach-Begriffs “netto”: Zur ZBGM (‘Zentralbankgeldmenge’) zählen u.a. monetäre Giro-Forderungen(+) der Banken ggü der ZB, die bei einer ZB Giro-Verpflichtungen(-) ggü Banken darstellen, dann resultiert daraus systemisch -gemäß SdK- netto null und zwar innert (!) des Finanzsektors.

Ja, in der Tat, dein Argument hat etwas, was ich anscheinend übersehen habe, weil ich beim Begriff GELD meinen Fokus sofort, sozusagen reflexhaft (vielleicht ähnlich dem @Dottore?), auf die realwirtschaftliche Ebene richte.
Aber Du hast völlig recht, da stehen in den Passiva der ZB doch die Gegenstücke zu den ZBGeld-Aktiva von Nichtbanken (ZBGiral sowie Bargeld), nämlich die ZB-Girobestände sowie der Posten "Bargeld im Umlauf", letzteres als (annähernd) exaktes Gegenstück zu unserem Bargeld.
In der Tat, ich habe dies bisher ignoriert. Du hast mich schon fast überzeugt!

Dennoch, ich stehe hier vor einem sachlogischen Problem: Wie ist der Aktivposten "ZB-Konto" der GBank, oder mein Bargeld!, zu sehen und zu interpretieren? Dass dies Forderungen gegen die ZB (Staat) sind, das ist völlig klar .. Ist es aber eine monetäre Forderung, eine Geldforderung? Schuldet mir die ZB nun ZBGeld; oder was für Geld? ZBGeld kann doch keine GELDforderung gegen die ZB sein, oder!? Das ergibt doch keinen Sinn!?

Wenn ich doch meinem Nachbarn Geld verleihe, ist doch klar, dass er mir nun Geld schuldet. Da passt es. Auch ein Lieferantenkredit (Zahlungsziel) ist ein monetäres Guthaben-Schulden-Paar. Ganz klar. Aber schuldet mir die ZB nun Geld; was für Geld?

Wie schon gesagt: Wenn wir schon bei solchen Banalitäten nicht einig werden, ist es unmöglich, einen sinnvollen Dialog zu führen. Ich finde das schade.

Keine Sorge, das kriegen wir schon noch hin. Ich schließe mich vorläufig deiner Argumentation an und ziehe meine These vom Netto-Geld erst einmal aus dem Verkehr.

So, und nicht anders, macht das Diskutieren Spaß; und es bringt sogar was! Ich danke Dir.

Mit Gruß, Beo2

Widerruf!

Beo2 @, NRW Witten, Sonntag, 08.03.2015, 11:22 vor 3947 Tagen @ Liated mi Lefuet 8747 Views

Hallöchen Liated

Dottore: Es kann niemals "Geld netto" geben [...] Jede Banknote ist nichts anderes als der Ausdruck dafür, dass es "dahinter" eine noch nicht erfüllte Schuld gibt, die das betreffende Pfand in sich trägt ...

Beo2: ... d.h. doch eine realwirtschaftliche Schuld des Emittenten der Banknote! Oder?
Ja, so kann mensch es durchaus fassen und definieren ... Das deckt sich mit meiner Definition, wonach dem ZBGeld letztlich eine realwirtschaftliche Schuld des Emittenten gegenüber stehen muss, so z.B. das von dem ursprünglichen "Mitemittenten" hinterlegte Pfand oder ein Anteil davon. So kämen wir doch teilweise überein.

Die Definition des Dottore genügt mir aber irgendwie noch nicht: Da muss doch noch, sozusagen ersatzweise für den Pfand, ein weiteres realwirtschaftliches, allgemein begehrtes Leistungsversprechen des Emittenten vorliegen (und damit meine ich keine "Räuberpistole" des Staates), damit sich der Schuldschein des Emittenten tatsächlich als allg. akzeptiertes ZM etablieren kann. Denken wir z.B. an privat emittierte Schuldscheine, die sich ebenfalls als ZM (Geld) etablieren können, wenn ihnen nur ein realwirtschaftliches Leistungsversprechen des Emittenten zugrunde liegt, so z.B. Gold, Sack Reis, Löffel Honig o.ä..

Lieber Liated, lass uns bitte diese Sache noch einmal diskutieren, und zwar ganz gründlich.

Beo2: ZBGeld ist keine "monetäre Forderung", sondern eine realwirtschaftliche, d.h. eine Forderung auf eine versprochene reale Leistung des Geldemittenten .. in diesem Fall des Staates, vertreten durch die BuBa. Insofern steht gewiss auch dem ZBGeld eine Schuld gegenüber, jedoch keine monetäre. Und genau dies macht ZBGeld zum Netto-Geld.

Liated: Kann ich nicht vollziehen. Du hast Dich m.E. verrannt. Bzw. verhedderst Dich in Widersprüche bzw. vergewaltigst mMn den Sinn des etablierten Fach-Begriffs “netto”:
Zur ZBGM (‘Zentralbankgeldmenge’) zählen u.a. monetäre Giro-Forderungen(+) der Banken ggü der ZB, die bei einer ZB Giro-Verpflichtungen(-) ggü Banken darstellen, dann resultiert daraus systemisch -gemäß SdK- netto null und zwar innert (!) des Finanzsektors.

Ja das klingt plausibel, auf den ersten Blick, und wir könnten hier das Denken einstellen und uns die Hand reichen, aber: Was ist das, diese "ZB Giro-Verpflichtungen ggü Banken"? Ist das etwas, was mit den "GB Giro-Verbindlichkeiten ggü Nichtbanken" vergleichbar ist? Ich meine, das ist nicht der Fall, nicht einmal ungefähr.

Bei den "GB Giro-Verb. ggü Nichtbanken" handelt es sich eindeutig um ein monetäres Guthaben-Schulden-Paar. Die GBank schuldet mir ganz sicher ZBGeld im gleichen nominellen Betrag. Das Giralgeld der GBanken ist ein Derivat des ZBGeldes und wird durch dieses schuldhaft gedeckt. Das ZBGeld ist das Geschuldete.
Also besteht hier ganz klar eine Geldverbindlichkeit, eine monetäre Schuld seitens der GBanken. Aber ist es mit den "ZB Giro-Verb. ggü Banken" genauso? Nein, das kann man wirklich nicht behaupten. Das ZBGeld ist kein Derivat einer anderen Währung. Die ZB (BuBa) schuldet Niemandem irgendwelches Geld. Die korrespondierenden Zahlen in den Passiva der ZB (ZB Giralgeld + Bargeld im Umlauf) können nur eine realwirtschaftliche Leistungsschuld der ZB oder des Staates, den sie vertritt, ggü den Haltern von ZBGeld darstellen, wenn überhaupt irgendetwas.

Die BuBa vertritt den Staat in Währungsangelegenheiten des Staates, in dessen Auftrag und auf dessen Rechnung. Sie ist die oberste Währungsbehörde des Staates, mit dem Rang eines Verfassungsorgans (vgl. Art. 88 GG: "Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank."). Hier irgendwo, bei der BuBa selbst oder beim Staat, muss die realwirtschaftliche Leistungsschuld der ZB gesucht und gefunden werden.

Die Argumentation von Dottore bezüglich des geschuldeten Pfands, den die ZB ja bei der Emission ihres ZBGeldes (der Form nach) entgegennimmt, gibt da schon deutlich mehr her:
Das ZBGeld in der Hand des Pfandgebers kann und muss als dessen Anspruch auf (Rückgabe) ebendieses Pfand betrachtet werden. Trifft dies aber auch auf die übrigen Halter von ZBGeld zu? Im Prinzip schon, denn allem ZBGeld (egal ob Giral oder Bar) liegen bei der ZB hinterlegte Pfänder zugrunde. Falls diese nicht von den Pfandgebern eingelöst werden können, weil ihnen die übrigen ZBGeld-Halter das benötigte Geld nicht rechtzeitig durch Leistungskauf zukommen lassen, dann werden diese Pfänder gepfändet und zwangsläufig versteigert (laut Gesetz). Nun kommen dann alle ZBGeld-Halter zum Zuge, ihren Anspruch auf eine reale Gegenleistung der ZB zu realisieren (wenn sie dies wünschen), indem sie diese Pfänder erwerben können. Ihr ZBGeld wird dann durch die ZB aus dem System endgültig ausgebucht; die ZB hat ihre realwirtschaftliche Schuld beglichen. Fertig ist der Kuchen!

Für mich folgt aus alledem, dass auch das ZBGeld zwar eine Schuld der ZB darstellt, jedoch keine monetäre .. und folglich ist ZBGeld Netto-Geldvermögen in der VoWi. Ich mache hier erst einmal Halt und frage Dich, ob Du mir soweit folgen willst? Falls nicht, bitte ich um Argumente.

Mit Gruß, Beo2

Die Katze mit arg zerbissenem Schwanz

Liated mi Lefuet @, Sonntag, 15.03.2015, 13:28 vor 3940 Tagen @ Beo2 8730 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 15.03.2015, 14:03

Sali Beo2

Zur ZBGM (‘Zentralbankgeldmenge’) zählen u.a. monetäre
Giro-Forderungen(+) der Banken ggü der ZB, die bei einer
ZB Giro-Verpflichtungen(-) ggü Banken darstellen, dann
resultiert daraus systemisch -gemäß SdK- netto null und
zwar innert (!) des Finanzsektors.

Ja das klingt plausibel, auf den ersten Blick, und wir könnten
hier das Denken einstellen und uns die Hand reichen


Wenigstens ;- ) das. Schön, dass es Dir einleuchtet. Aber das ist nicht alles, worauf es ankommt.

Bevor wir weiter fahren, lohnt sich ein historischer Blick auf Monetäres: Zu glauben, Giro-Forderungen seien ein Derivat - „vom Bargeld abgeleitet“- widerspricht historischen Fakten (welche die VWL ignoriert). Richtig ist: Solche Giro-Forderungen und -Verpflichtungen) der Banken ggü Kunden entstanden schon Jahrhunderte (!) vor den Bargeld-Noten, wegen bargeldloser Kredite, die man ziemlich nebulös ‚Konto überziehen‘ nennt. Sie waren u.a. zwischen Bankiers und ihren privilegierten Kunden (Adlige, erfolgreiche Kaufleute etc. ) u.a. in Florenz im 15. Jh. gang und gäbe. Stichwort: <<Kontokorrent>> im Buch „Von Aktie bis Zoll: ein historisches Lexikon des Geldes“, Michael North, S.93.

Auch Banknoten –emittiert von Zettelbanken - waren bereits Jahrhunderte im Umlauf, bevor die Politiker bzw. die Eliten die nationale ZB als „Bank der Banken“ etablierten. Beispiel Schweiz: Solche Zettelbanken –die Kantonalbanken (KB) amteten schon Generationen vor dem Gründen der SNB als Zentralbank(!) ihres Kantons bzw. als Bank ihrer privaten Kundschaft, neben privaten Zettelbanken. (In Deutschland war es ähnlich).

... und folglich ist ZBGeld Netto-Geldvermögen
in der VoWi
. Ich mache hier erst einmal frage
Dich, ob Du mir soweit folgen willst? Falls nicht,
bitte ich um Argumente.

Ich versuch‘s mal mit Argumenten.

Siehe meinen vorherigen Abschnitt: Du würdest der saldenmechanischen(SM) Definition sowie der alltäglichen, Jahrhunderte alten Banken-Praxis widersprechen. Sei es heute oder früher: Bspw. Thurgauer Kantonalbank (TKB) im Jahre 1879, damals ZB ihres Kantons Thurgau, heute „nur“ noch dessen Hausbank. Siehe hier die Bilanz der TKB aus 1879 (vereinfachtes Beispiel, das es trotzdem „in“ sich hat). Danach folgen Erklärungen.

[image]
Quelle: eigenes Bild


Fände ich wichtig, folgendes zu (an)erkennen:

● 1) Blankokredite der TKB an den Kanton (Staat) Thurgau: Solche unbesicherten Kredite (also ohne banktechnische Sicherheiten) waren zwischen Kanton und seiner KB damals üblich und sind es noch heute, wie ich her belegt habe, siehe Punkt b), den zweiten Abschnitt). Das stellt m.E. *das* Gegenbeispiel dar, das Deine Aussage widerlegt. Nämlich:

…(.)…denn allem ZBGeld(egal ob Giral oder Bar) liegen bei der ZB
hinterlegte Pfänder zugrunde.
Für mich folgt aus alledem, dass auch das ZBGeld zwar eine Schuld der ZB
darstellt, jedoch keine monetäre .. und folglich ist ZBGeld
Netto-Geldvermögen in der VoWi
.

● 2) Jeder Eintrag in der obigen TKB-Bilanz ist andernorts gespiegelt noch einmal vorhanden. --> Ein monetäres SM-Nullsummenspiel, systemisch immer auf „null“ ausgeglichen. Bspw. die TKB-Schulden, die aus der Emission von Sparbüchern resultieren, spiegeln sich bei Sparern als Forderungen: Als Namen-Sparbuch auf den Namen des Sparers lautend oder als Inhaber-Sparbuch ohne seinen Namen, das den Sparer anonym berechtigte. Dito die damalige ZBGM der TKB: Giro-Forderungen lauteten auf Namen des Berechtigten. Bzw.bei TKB-Noten, ist der Name des Berichtigten weggelassen.


● 3) Obige TKB-Bilanz habe ich für moderne –heutige- Geschäfte vorbereitet, die m.E. hundert Meilen gegen den Wind nach Korruption riechen. Nämlich:

a) Repo-Geschäfte, damit der Kanton an frische Liquidität kommt: Die TKB versteigert frische Kantonal-Oblis im Auftrag des Kantons automatisch nur an privilegierte TKB-Kunden. Denn den anderen –der Mehrheit- fehlen die Mittel, um mitzubieten. Die TKB erledigt ein solches Geschäft, in dem sie das Käufer –Girokonto via Lastschrift belastet und bzw. das Girokonto des Kantons via Gutschrift vergütet: in obiger Bilanz tauschen der Passiven. Denkbar ist eine 2. Variante: Das TKB-Kader gewährt sich oder ihren Spezies eine Kreditlinie, damit es / sie frische Kantonal-Oblis ersteigern, was die TKB verlängern würde. (Bilanzen von Kanton und Käufer liefere ich nach, falls gewünscht).

b) Quantitative Easying: Die Thurgauer Regierung legt per Gesetz fest, die TKB muss alte Kantonal-Oblis im Umlauf (auf Begehr der Inhaber dieser Oblis) aufkaufen. Sie darf die Konditionen „frei“ festlegen. Jeder solche Geschäftsfall handhabt die TKB so: via Bilanz-Position 1.4.1. Konto Inhaber-Oblis des Kanton bzw. per Gutschrift via Girokonto des Obli-Verkäufers.

@Orlando hat das Repo-Geschäft auf den Punkt gebracht: <<Eine Erklärung muß immer eine Vereinfachung sein. ...(.).., dass die prinzipiell pfandlose, unbesicherte Staatsanleihe ..(.) gegenüber der ZB als Sicherheit verpfändet werden darf - hier beißt sich die Katze in ihren Schwanz.>>. Und das zweite Mal beim Quantitative Easing.

Ich werde alles tun, um dieser „Katze“ das Fell über Ohren zu ziehen hin bis zum zerbissenen Schwanz. Möchtest Du nicht auch mitmachen?


Freundlicher Gruß
Liated

Bilanz TKB 1879: Konto Münzen der Schweiz. Eidgenossenschaft

Liated mi Lefuet @, Sonntag, 15.03.2015, 16:49 vor 3940 Tagen @ Liated mi Lefuet 8759 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 15.03.2015, 16:52

Kleine Korrektur: Bilanz-Posten 1.1.1. korrigiert

[image]

Der Katzenschwanz kann endgültig geheilt werden ..

Beo2 @, NRW Witten, Sonntag, 15.03.2015, 21:24 vor 3940 Tagen @ Liated mi Lefuet 8902 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 15.03.2015, 21:30

Hallöchen Liated!

Zu glauben, Giro-Forderungen seien ein Derivat - „vom Bargeld abgeleitet“- widerspricht historischen Fakten (welche die VWL ignoriert).

Nein, das habe ich nicht gesagt, sondern:

Das Giralgeld der GBanken ist ein Derivat des ZBGeldes und wird durch dieses schuldhaft gedeckt. Das ZBGeld ist das Geschuldete.

... heutzutage wohlgemerkt! Bitte um mehr Genauigkeit beim Zitieren und bei der Bezugnahme darauf.
Auch dies ist allerdings nur ein Teilaspekt um das GB-Giralgeld, denn da sind auch noch die Pfänder der Bankkunden, gegen die ein Teil des GBGeldes emittiert wird.

Mit ZBGeld meine ich das BuBa-/EZB-Geld, sowohl in Giral als auch in Bar. Für mich ist es dasselbe auf verschiedenen physischen Trägern. Bargeld ist auf Papier gedrucktes Giralgeld; Giralgeld ist digital gespeichertes Bargeld.

Richtig ist: Solche Giro-Forderungen und -Verpflichtungen) der Banken ggü Kunden entstanden schon Jahrhunderte (!) vor den Bargeld-Noten, wegen bargeldloser Kredite, die man ziemlich nebulös ‚Konto überziehen‘ nennt. Sie waren u.a. zwischen Bankiers und ihren privilegierten Kunden (Adlige, erfolgreiche Kaufleute etc. ) u.a. in Florenz im 15. Jh. gang und gäbe. Stichwort: <<Kontokorrent>> im Buch „Von Aktie bis Zoll: ein historisches Lexikon des Geldes“, Michael North, S.93.

Es handelte ist also um "ZBGeld". Die privaten Banken waren damals ZBanken mit eigener Geldemission. Dieses (private) Geld war kein Geldderivat einer anderen Währung, wie es sich beim heutigen GB-Giralgeld handelt.

Auch Banknoten –emittiert von Zettelbanken - waren bereits Jahrhunderte im Umlauf, bevor die Politiker bzw. die Eliten die nationale ZB als „Bank der Banken“ etablierten. Beispiel Schweiz: Solche Zettelbanken –die Kantonalbanken (KB) amteten schon Generationen vor dem Gründen der SNB als Zentralbank(!) ihres Kantons bzw. als Bank ihrer privaten Kundschaft, neben privaten Zettelbanken. (In Deutschland war es ähnlich).

So weit, so gut .. es handelte sich um ZBGeld einzelner Privat- oder Kommunalbanken; also um kein Geldderivat. Jede natürliche oder juristische Person, ob staatlich oder privat, die allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel (Geld) emittiert (wie auch immer), ist im Grunde genommen eine ZB.
Habe keine Einwände, sondern finde deine Geschichte interessant. Ich schätze auch deine Bemühungen, die historische Entwicklung zu recherchieren. Ich fürchte aber, es hilft uns nicht, unseren Streit zu entscheiden, nämlich: Um was für eine Art von Forderung (bzw. worauf?) es sich beim staatlichen ZBGeld (gZM) handelt.

... und folglich ist ZBGeld Netto-Geldvermögen in der VoWi. Ich mache hier erst einmal frage Dich, ob Du mir soweit folgen willst? Falls nicht, bitte ich um Argumente.

Ich versuch‘s mal mit Argumenten. Siehe meinen vorherigen Abschnitt: Du würdest der saldenmechanischen(SM) Definition sowie der alltäglichen, Jahrhunderte alten Banken-Praxis widersprechen. Sei es heute oder früher:

Nein, saldenmechanisch stimmt da alles .. kein Widerspruch meinerseits. Wir streiten über die sachlogische Bedeutung der gebuchten Zahlen. Gerade um diese Bedeutung wird ja seit Jahrhunderten eine bewusste Irreführung des Publikums betrieben, je nach Interessenlage.

Bspw. Thurgauer Kantonalbank (TKB) im Jahre 1879, damals ZB ihres Kantons Thurgau, heute „nur“ noch dessen Hausbank. Siehe hier die Bilanz der TKB aus 1879 (vereinfachtes Beispiel, das es trotzdem „in“ sich hat). Danach folgen Erklärungen.
[image]

1) Blankokredite der TKB an den Kanton (Staat) Thurgau: Solche unbesicherten Kredite (also ohne banktechnische Sicherheiten) waren zwischen Kanton und seiner KB damals üblich und sind es noch heute, wie ich her belegt habe, siehe Punkt b), den zweiten Abschnitt). Das stellt m.E. *das* Gegenbeispiel dar, das Deine Aussage widerlegt. Nämlich:

(.)… denn allem ZBGeld (egal ob Giral oder Bar) liegen bei der ZB hinterlegte Pfänder zugrunde. Für mich folgt aus alledem, dass auch das ZBGeld zwar eine Schuld der ZB darstellt, jedoch keine monetäre .. und folglich ist ZBGeld Netto-Geldvermögen in der VoWi.

Okay okay, sog. Überziehungskredite können (relativ) unbesichert sein .. da stimme ich Dir zu. Und ich gebe Dir auch recht, dass die sog. Repogeschäfte der BuBa mit den Staatsanleihen eigentlich unbesichert zu sein scheinen. Letzteres wäre jedoch nur dann der Fall, wenn der Staat weder Sachvermögen noch gesichertes regelmäßiges Einkommen hätte. Aber dies war bisher nicht unser Thema. An dieser Stelle wird es m.M.n. etwas komplizierter, denn da kommt z.B. auch ins Spiel: Was oder Wer ist der Staat bzw. die Notenbank.

Feststeht ohne jeden Zweifel, dass bei den Repogeschäften der BuBa/EZB sog. Staatsoblig. verpfändet werden. Ich bezog mich bisher nur auf diese Tatsache, dass nämlich ein Pfand von der ZB entgegengenommen wird, welches z.B. auch in einer Hypothek oder Aktie bestehen kann. Und, unser Thema war, ob die passivierten Verbindlichkeiten der BuBa GELDverbindlichkeiten der BuBa sind oder etwas anderes zu bedeuten haben. Nun führst Du ein neues Thema ein, nämlich ob die tatsächlich verpfändeten Staatsoblig. echte, realwirtschaftliche Pfänder sind oder damit vergleichbar.
Ich meine, die Staatsoblig. sind letztlich Versprechen auf reale Leistungen des Staates, welche das private Wirtschaften in heutiger Form überhaupt erst ermöglichen. Ob dieses Versprechen gehalten wird, kann und muss jeder Bürger selbst beurteilen. Die monetäre Ebene hängt irgendwie mit der realwirtschaftlichen zusammen, sonst würde es kein reales BIP geben. Dieser Zusammenhang ist allerdings zunehmend gestört; die monetäre Ebene wird zunehmend ihrem Sinn und Zweck bzw. ihrer Be'Gründung entfremdet. Dieses Thema sparen wir uns aber lieber für ein anderes Mal auf.

Noch was: Das ZBGeld der BuBa ist im Grunde genommen eine Neuausgabe/Neuformatierung und Neustückelung von Staatsanleihen/Staatsoblig., was deren alltagspraktische Eignung und Umlauffähigkeit als Zahlungsmittel (gZM) enorm verbessert oder erst möglich macht .. diesmal eben mit einer Signatur der BuBa. Die BuBa ist aber eine Abteilung des Staates und handelt in dessen Auftrag und auf dessen Rechnung. Das ZBGELD hat durchaus mehrere Dimensionen oder Aspekte.

2) Jeder Eintrag in der obigen TKB-Bilanz ist andernorts gespiegelt noch einmal vorhanden. --> Ein monetäres SM-Nullsummenspiel, systemisch immer auf „null“ ausgeglichen.

Nein, nicht immer ein "monetäres", sondern zunächst nur ein rein buchungstechnisches Nullsummenspiel .. reine Algebra und nummerische Tautologie. Man muss nun untersuchen, was die Zahlen zu be'deuten haben.

3) Obige TKB-Bilanz habe ich für moderne –heutige- Geschäfte vorbereitet, die m.E. hundert Meilen gegen den Wind nach Korruption riechen. Nämlich:
a) Repo-Geschäfte, damit der Kanton an frische Liquidität kommt: [...]
b) Quantitative Easying: [...]

Ich gebe Dir sofort und uneingeschränkt recht, dass die sog. Repogeschäfte der staatseigenen Notenbank mit den Staatsanleihen eigentlich absurd sind und offensichtlich nur einen einzigen Zweck haben können und haben, nämlich leistungslose Zinserträge für Privatbanken und deren Kunden zu generieren .. siehe ganz unten das von mir angeprangerte "Hütchenspiel mit den Staatsanleihen". Dies war bisher der einzige analytisch ergründbare und sachlogische Sinn und Zweck der sog. Repogeschäfte der BuBa/EZB mit den Staatsanleihen. So war es zumindest bis jetzt; die Situation ändert sich aber mit den nun gefallenen Zinsen.

Aber weiter: Du versuchtest mir u.a. nachzuweisen, dass den in den Bilanzen von Banken und Nichtbanken aktivierten Posten "ZB-Giroguthaben" und "ZB-Bargeld" - welche Forderungen gegen die ZB darstellen - exakt entsprechende Posten in den Passiva der ZB/BuBa ("Giroguthaben Bank X" bzw. "Bargeld im Umlauf") zu finden sind, welche somit "Verbindlichkeiten der ZB" sind. Das bestreite ich doch überhaupt nicht.
Was ich bestreite, ist, dass es sich hier um MONETÄRE Guthaben-Schulden-Paare handelt. Ich behaupte - und da bin ich mit @Dottore wohl überein - es handele sich um verbriefte REALwirtschaftliche Forderungen und Verbindlichkeiten; sie beziehen sich auf verpfändete SACHwerte. Dem ZBGeld stehen also keine "Geld"verbindlichkeiten der ZB gegenüber. Das wäre absurd.

Mit anderen Worten: Die ZB schuldet einem ZBGeld-Halter kein GELD oder ZBGeld, kein Giral- oder Bargeld, schlicht und einfach gar kein GELD und auch nichts Geldähnliches. Sie hat das aufgrund des abgeschlossenen Kreditvertrages geschuldete ZBGeld bereits geliefert, und zwar gegen ein Pfand (ursprünglich: "Real-/Sachgut"). Das Geschuldete ist nun etwas anderes, nämlich zuallererst das Pfand, welches bei der ZBGeld-Emission (der Absicht nach vorübergehend) monetarisiert wurde.
Das entgegengenommene Pfand ist kein Geld (Zahlungsmittel) und auch nichts Geldähnliches, so wie auch die Staatsoblig., und dessen formelle vorbehaltlose Rückübertragung/-gabe an den Kreditnehmer der ZB (sowie stellvertretend an den momentanen Geldhalter) ist das von der ZB Geschuldete. Und da es sich um ein gegen Geld handelbares Wirtschaftsgut (evtl. Finanzprodukt) handelt, ist es in Geldeinheiten bewertet und passiviert. Es gehört nunmal (noch) nicht zu den Vermögenswerten (Aktiva) der ZB, sondern verbleibt in den Aktiva des Kreditnehmers.

Die ZB ist also so etwas wie ein Pfandhaus mit eigenen Pfandscheinen, die sie gegen Pfänder emittiert und die landläufig als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Um was für Pfänder es sich handelt, ist prinzipiell beliebig. Dieses Pfandhaus versteigert oder verkauft regelmäßig die endgültig gepfändeten Güter gegen diese Pfandscheine als Zahlungsmittel; es akzeptiert kein anderes. Jeder momentane Besitzer solcher Scheine kann mitbieten und kaufen, und Niemand sonst. Anschließend werden die zurückgegebenen Pfandscheine wertlos und vernichtet. Ich finde, dies ist eine vollkommen sinnhafte Logik des ganzen Sachverhaltes, und so gesehen, da beißt sich auch keine Katze in den eigenen Schwanz.

Während die ZB das in Geldeinheiten bewertete Pfand als eigene Verbindlichkeit passiviert, verbleibt es, zumindest bei echten Repogeschäften der ZB, weiterhin in den Aktiva des Kreditnehmers. Die ZB hat allerdings vorrangigen Eigentumsanspruch oder "Eigentumsanspruch unter Vorbehalt" auf das von ihr passivierte Pfand, solange der Kreditnehmer die Kreditsumme zuzüglich Zins nicht anliefert, und zwar bis zum Zeitpunkt der endgültigen Fälligkeit.
__________________________

Ich möchte noch ein Argument anbringen:

Angenommen, ich bin als GBank Kunde bei der BuBa und nehme 1 Mill. als ZBKredit auf, gegen eine Hypothek eines meiner Privatkunden. Die BuBa bucht mir eine Gutschrift von 1 Mill. auf meinem ZB-Girokonto. Nun sind zwei Guthaben-Schulden-Paare entstanden; es findet eine gegenseitige Verschuldung statt .. einmal eine monetäre, und einmal eine realwirtschaftliche:
Die BuBa aktiviert eine "GELDforderung gegen mich" auf 1 Mill. ZBGeld und passiviert eine "SACHverbindlichkeit ggü mir" betreffend meine mit 1 Mill. bewertete Hypothek. Ich aktiviere das erhaltene ZBGeld, welches meine SACHforderung auf die Rückgabe meines Pfands darstellt, und passiviere eine GELDverbindlichkeit ggü der BuBa. Es sind also 2 Guthaben-Schulden-Paare entstanden: Gemäß dem einen Paar schulde ich der BuBa ZBGeld; gemäß dem anderen Paar schuldet die BuBa mir mein Pfand. Die BuBa hat ihr Geld geliefert; ich das Pfand.

Es kann doch nicht sein, dass ich der BuBa 1 Mill. ZBGeld schulde und die BuBa mir ebenfalls, und das gleichzeitig und aufgrund desselben Kreditvertrags! Das wäre absurd. Entweder hat die BuBa mir das Geld bereits auf mein Konto ausgezahlt, für mich sofort verfügbar, und ich schulde es zurück .. und sie schuldet mir keins mehr. Oder sie hat es noch nicht getan und ich schulde ihr folglich keins .. sondern sie schuldet mir welches, weil ich einen Kreditvertrag über eine Geldsumme mit ihr habe. Beides gleichzeitig geht nicht!

FAZIT: Das ZBGeld ist keine monetäre (auf Geld lautende), sondern eine realwirtschaftliche, d.h. eine Sachforderung gegen die ZB, nämlich eine Forderung auf das Pfand, welches als Grundlage/Begründung für die Emission von dem ZBGeld genommen wurde und diente. Die ZB ist so etwas wie ein Pfandhaus, welches eigene fälschungssichere Pfandscheine herausgibt, die formlos als Zahlungsmittel im Publikum übertragbar sind. Mit diesen Scheinen kann jeder Halter an der Versteigerung und dem Abverkauf von gepfändeten Realgütern des Pfandhauses teilnehmen bzw. kann der ursprüngliche Kreditnehmer sein Pfand wieder auslösen.

Nochmals: ZB-GELD ist ein verbriefter realwirtschaftlicher Leistungsanspruch des Geldhalters gegen den Emittenten, der ein Pflichtakzeptant seiner Geldscheine ist .. oder ersatzweise gegen die übrigen, freiwilligen Akzeptanten derselben. Alles andere wäre eine sinnlose nummerische Tautologie, reine Algebra ohne jeglichen Bezug zur Realität (Realwirtschaft).

Nun kann der zerbissene eigene Schwanz von der Katze wieder in Ruhe gelassen werden und endgültig ausheilen.

@Orlando hat das Repo-Geschäft auf den Punkt gebracht: <<Eine Erklärung muß immer eine Vereinfachung sein. ...(.).., dass die prinzipiell pfandlose, unbesicherte Staatsanleihe ..(.) gegenüber der ZB als Sicherheit verpfändet werden darf - hier beißt sich die Katze in ihren Schwanz.>>. Und das zweite Mal beim Quantitative Easing.
Ich werde alles tun, um dieser „Katze“ das Fell über Ohren zu ziehen hin bis zum zerbissenen Schwanz. Möchtest Du nicht auch mitmachen?

Ich mache gerne mit und habe diesbezüglich schon eine Menge geschrieben, hier und anderswo - so z.B. in:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=334058
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=340481

In meinem Kopf ist es eigentlich geklärt:
Ich bezeichne seit Jahren die Repo-/Kreditgeschäfte der BuBa/EZB mit den Staatsanleihen als ein absurdes, völlig überflüssiges "Hütchenspiel zum Schaden aller Bürger" sowie als "ideologisch verbrämte und verschleierte Subventionierung von Zinsgewinnen der Banken und derer Kunden", ohne echte Gegenleistung der GBanken. Der Staat ist doch per se eine Bank und die Bank aller Banken sowie ein Emittent eigenes Zahlungsmittels, das er gegen reale Leistungen und Pfänder seiner Bürger emittiert.

Der Staat hat es grundsätzlich nicht nötig, sich von privaten Banken sein eigenes! oder ein anderes Geld zu leihen. Er kann und sollte eigenes Zahlungsmittel (Geld) primär und direkt gegen reale Leistungen seiner Beschäftigten und Lieferanten in Umlauf bringen, d.h. via seine Ausgaben und in limitierter Menge natürlich (vgl. sog. Grundverschuldung). Und, er sollte sich per Steuereinnahmen refinanzieren.
Du hast irgendwo geschrieben sinngemäß: "Die BuBa sollte dem Staat einfach dauerhaft einen "unbesicherten" zinslosen Überziehungskredit auf dessen Girokonto gewähren .. und damit würde sich der ganze aberwitzige Spuk mit den Staatsoblig. erübrigen." Dem stimme ich voll und ganz zu.

Mit Gruß, Beo2

Nachtrag: Katze bittet um Psychotherapie ..

Beo2 @, NRW Witten, Montag, 16.03.2015, 12:30 vor 3939 Tagen @ Liated mi Lefuet 8663 Views

Hallöchen Liated

ich glaube, dass ich deine Recherche und Überlegungen betreffend die damaligen sowie die hypothetischen Kreditgeschäfte der TKB nicht ganz angemessen gewürdigt habe. Also hole ich es noch nach:

Du würdest der saldenmechanischen(SM) Definition sowie der alltäglichen, Jahrhunderte alten Banken-Praxis widersprechen. Sei es heute oder früher:

Wie ich schon sagte, saldenmechanisch stimmt da alles und es gibt keinen Widerspruch meinerseits. Nur, es sind nicht alles MONETEN, was da bilanziert wird.

Ich habe die Staatsoblig einfach als "Pfänder" bezeichnet, vergleichbar beliebigen anderen, und als solche bilanztechnisch diskutiert. Du aber bestreitest, dass es sich überhaupt um (echte) Pfänder handelt. Das wäre Thema für längere Diskussion. Aber, nimm doch z.B. eine Hypothek oder eine Aktie, die ebenfalls von der ZB als Pfand für Kredite genommen werden können. Dann wird meine Argumentation plötzlich sehr stimmig. Oder?

Ich habe zudem geäußert, dass das ZBGeld eigentlich eine Neuausgabe und Neustückelung der Staatsoblig ist. Es ist dasselbe, nur neue Zettel mit neuer Signatur versehen (.. diesmal mit der der BuBa). Der Emittent von beidem ist der Staat, nur aus verschiedenen Behörden. Die BuBa wandelt also die Staatsoblig in griffiges Zahlungsmittel um. Da kann letztlich das eine nicht das andere irgendwie "besichern". Die Besicherung des gZM liegt wesentlich tiefer begründet und verwurzelt, nämlich in dem Staatswesen und seinen Bürgern.

Mir ist es übrigens fast völlig egal, was Jemand als "Netto-Geld" bezeichnet und was nicht. Mein Verständnis und meine Beschreibung des Geld- & Bankensystems hängt davon überhaupt nicht ab. Es ist doch bloß eine Sache der (wie auch immer begründeten) Definition. Und über Definitionen sollte man nicht allzu lange streiten.

Bspw. Thurgauer Kantonalbank (TKB) im Jahre 1879, damals ZB ihres Kantons Thurgau, heute „nur“ noch dessen Hausbank. Siehe hier die Bilanz der TKB aus 1879 (vereinfachtes Beispiel, das es trotzdem „in“ sich hat). Danach folgen Erklärungen.

[image]

Fände ich wichtig, folgendes zu (an)erkennen:
1) Blankokredite der TKB an den Kanton (Staat) Thurgau: Solche unbesicherten Kredite (also ohne banktechnische Sicherheiten) waren zwischen Kanton und seiner KB damals üblich und sind es noch heute, wie ich her belegt habe, siehe Punkt b), den zweiten Abschnitt). Das stellt m.E. *das* Gegenbeispiel dar, das Deine Aussage widerlegt. Nämlich:

(.)…denn allem ZBGeld (egal ob Giral oder Bar) liegen bei der ZB hinterlegte Pfänder zugrunde.

Wie schon gesagt, ich bezog mich auf Heute bzw. auf die BuBa/EZB. Aber richtig, die TKB gewährte damals offensichtlich dem Kanton unbesicherten Überziehungskredit. Finde ich schön, dass das hier gezeigt und belegt wird, dass und wie einfach es geht .. und wie vernünftig das ist, meiner Meinung nach. Die Schweiz ist damals wohl nicht deswegen zusammengebrochen, oder? Die Schweizer waren in der Vergangenheit doch ein relativ vernünftiges Volk!?

2) Jeder Eintrag in der obigen TKB-Bilanz ist andernorts gespiegelt noch einmal vorhanden. --> Ein monetäres SM-Nullsummenspiel, systemisch immer auf „null“ ausgeglichen.

Kein "monetäres", sondern zunächst nur saldenmechanisches. Reine Algebra und Logik der FiBu.

3) Obige TKB-Bilanz habe ich für moderne –heutige- Geschäfte vorbereitet, die m.E. hundert Meilen gegen den Wind nach Korruption riechen. Nämlich:
a) Repo-Geschäfte, damit der Kanton an frische Liquidität kommt: Die TKB versteigert frische Kantonal-Oblis im Auftrag des Kantons automatisch nur an privilegierte TKB-Kunden. Denn den anderen –der Mehrheit- fehlen die Mittel, um mitzubieten. Die TKB erledigt ein solches Geschäft, in dem sie das Käufer –Girokonto via Lastschrift belastet und bzw. das Girokonto des Kantons via Gutschrift vergütet: in obiger Bilanz tauschen der Passiven. Denkbar ist eine 2. Variante: Das TKB-Kader gewährt sich oder ihren Spezies eine Kreditlinie, damit es / sie frische Kantonal-Oblis ersteigern, was die TKB verlängern würde. (Bilanzen von Kanton und Käufer liefere ich nach, falls gewünscht).

Bin völlig d'accord, was das praktische und bilanztechnische Verfahren angeht. Ob es sich um Korruption handelt(?):
NEIN, wenn die TKB als die kantoneigene ZB die Staatsoblig grundsätzlich als Erste gegen Gutschrift an den Kanton erwerben würde, und zwar ganz frei und selbstbestimmt, und erst dann eventuell in Eigenregie weiter an Private verkauft würde. Die (zinslose) Staats(vor)finanzierung wäre damit bereits gesichert. JA, wenn die Oblig zuerst an Private gehen und erst dann gegebenenfalls bei der TKB/ZB landen.
Das ist überhaupt nicht egal. Letzteres, nämlich ein Filz zwischen der Politik und den Privatbanken (per BBankG einfach so verordnet) ist heutzutage der Fall.

b) Quantitative Easying: Die Thurgauer Regierung legt per Gesetz fest, die TKB muss alte Kantonal-Oblis im Umlauf (auf Begehr der Inhaber dieser Oblis) aufkaufen. Sie darf die Konditionen „frei“ festlegen. Jeder solche Geschäftsfall handhabt die TKB so: via Bilanz-Position 1.4.1. Konto Inhaber-Oblis des Kanton bzw. per Gutschrift via Girokonto des Obli-Verkäufers.

Ja, so geht's auch. Allerdings wurde die EZB nicht per Gesetz zum QE verpflichtet, sondern nur per "mündlicher Übereinstimmung" in der Einschätzung der Notwendigkeiten, um das bisherige System zu erhalten oder zu verlängern.

@Orlando hat das Repo-Geschäft auf den Punkt gebracht: <<Eine Erklärung muß immer eine Vereinfachung sein. ...(.).., dass die prinzipiell pfandlose, unbesicherte Staatsanleihe ..(.) gegenüber der ZB als Sicherheit verpfändet werden darf - hier beißt sich die Katze in ihren Schwanz.>>. Und das zweite Mal beim Quantitative Easing.
Ich werde alles tun, um dieser „Katze“ das Fell über Ohren zu ziehen hin bis zum zerbissenen Schwanz. Möchtest Du nicht auch mitmachen?

Ich glaube, im conclusio ultima sind wir uns einig: Die Verpfändung von Staatsoblig gegen Kredite bei der staatseigenen BuBa/EZB ist widersinnig, korrupt und muss endgültig ein Ende finden. Wir sind vielleicht nur von einem unterschiedlichen Ausgangspunkt daher gekommen.
Die Lösung des Problems mit der notwendigen, aber zu begrenzenden Staatsverschuldung liegt im Überziehungskredit der Notenbank an den Staat. Sollte die ZB zusätzlich an Staatsoblig interessiert sein (warum auch immer), hat sie diese direkt beim Finanzministerium zu kaufen.

Mit Gruß, Beo2

...dialogisch und monologisch

Liated mi Lefuet @, Dienstag, 17.03.2015, 17:52 vor 3938 Tagen @ Beo2 8484 Views

Sali Beo2

@Orlando hat das Repo-Geschäft auf den Punkt gebracht: <<Eine
Erklärung muß immer eine Vereinfachung sein. ...(.).., dass die
prinzipiell pfandlose, unbesicherte Staatsanleihe ..(.) gegenüber der ZB
als Sicherheit verpfändet werden darf - hier beißt sich die Katze in
ihren Schwanz.>>. Und das zweite Mal beim Quantitative Easing.
Ich werde alles tun, um dieser „Katze“ das Fell über Ohren zu
ziehen hin bis zum zerbissenen Schwanz. Möchtest Du nicht auch
mitmachen?

Ich glaube, im conclusio ultima sind wir uns einig: Die Verpfändung
von Staatsoblig gegen Kredite bei der staatseigenen BuBa/EZB ist
widersinnig, korrupt und muss endgültig ein Ende finden
Ich bezeichne seit Jahren die Repo-/Kreditgeschäfte der
BuBa/EZB mit den Staatsanleihen als ein absurdes, völlig
überflüssiges "Hütchenspiel zum Schaden aller Bürger" sowie
als "ideologisch verbrämte und verschleierte
Subventionierung von Zinsgewinnen der Banken …(.)…. ohne
echte Gegenleistung der GBanken. .. (.)
… (.)… damit würde sich der ganze aberwitzige Spuk mit den
Staatsoblig. erübrigen." Dem stimme ich voll und ganz zu.

Das freut mich, weil wir gerade hier im Forum mal demonstrieren, man kommt im gemeinsamen Dialog viel weiter, als zwei einsame Streithähne, die sich ihre Monologe gegenseitig an die Birne knallen. (Auch meine Katzen (Schwestern, die sich als schon Babies mochten -die eine rabenschwarz, die andere grau-schwarz getigert) schnurren zufrieden „run-run-run“ :- ). Dialog bringt einfach mehr als sich gegenseitig anzufauchen, oder die Krallen auszufahren, um sich völlig sinnlos zu zerfleischen. Anders gesagt: Wir haben etwas Fundamentales, das wir weiter entwickeln können. Das finde ich wichtiger als noch vorhandene, kleinere Unstimmigkeiten, deren Schein-Existenz m.E. oft einzig auf sprachlichen Missverständnissen gründet.

Freundlicher Gruss
Liated

Danke für die gute Diskussion! (oT)

Beo2 @, NRW Witten, Dienstag, 17.03.2015, 21:01 vor 3938 Tagen @ Liated mi Lefuet 8794 Views

- kein Text -

Auf die Sprünge helfen?

Rybezahl, Freitag, 06.03.2015, 00:30 vor 3950 Tagen @ Ashitaka 8677 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 06.03.2015, 01:05

Hallo!

Ich verstehe immer noch nicht, wie oder warum die BuBa die Herstellungskosten für die Münzprägung trägt. Aus dem Münzgesetz kann ich das so nicht lesen.

Könntest du mir bitte auf die Sprünge helfen?
Ist für dich vielleicht nicht die Hauptsache, aber mich wurmt es schon. Umso mehr würde ich mich über eine kleine Hilfe freuen.

Gruss vom
Rybezahl.

Warten auf den Rest

Rybezahl, Samstag, 07.03.2015, 22:35 vor 3948 Tagen @ Rybezahl 8703 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 07.03.2015, 22:39

Ich habe nun doch eine Anfrage an die BuBa gestellt und hoffe auf Auskunft.

Ich finde das Beispiel besonders interessant, weil sich damit eine besonders simple Variante des Debitismus darstellen lassen wird.

Dottore hat völlig recht. Die Herstellungskosten müssen bezahlt werden. Nur, woher das Geld nehmen? Ganz einfach: neue Münzen prägen. Und so erklärt sich die Münzinflation.

Ich warte die Antwort der Bundesbank ab und werde gern einen Beitrag dazu erarbeiten mit dem Titel "Debitismus für Dummies".

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Antwort der BuBa

Rybezahl, Montag, 09.03.2015, 19:03 vor 3946 Tagen @ Rybezahl 8542 Views

"Sehr geehrter Herr ----------,

die Deutsche Bundesbank kann zu der Frage der Kosten der Münzherstellung
keine Auskünfte erteilen, da dies in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums der Finanzen fällt. Anfragen zu diesem Thema können Sie
beim Bundesfinanzministerium an die folgende E-Mailadresse stellen:

[...]"

Das werde ich in den kommenden Tagen tun.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

...(m)ein Beitrag auf Dich "gemünzt" ; - )

Liated mi Lefuet @, Montag, 09.03.2015, 20:29 vor 3946 Tagen @ Rybezahl 8711 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 09.03.2015, 20:52

Sali Rybezahl

"Sehr geehrter Herr ----------,

die Deutsche Bundesbank kann zu der Frage der Kosten der Münzherstellung
keine Auskünfte erteilen, da dies in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums der Finanzen fällt. Anfragen zu diesem Thema können
Sie
beim Bundesfinanzministerium an die folgende E-Mailadresse stellen:

[...]"

Das werde ich in den kommenden Tagen tun.

Super. Ich warte gespannt, was Du heraus findest. Genau um den selben Themekreis ging es hier, Zitat:

[quote]Du möchtest wissen: Wo bilanziert die SNB oder der Staat die
Differenz zwischen...

........….dem Münzbestand 133 Mio gemäß SNB Bilanz per 31.12.2012
...und dem Münzumlauf 2092 Mio gemäß SNB Geldmengenstatistik per
31.12.2012
-----------------------------------------––––
Ergibt die Differenz von -1959 Mio ?
========================

Die Antwortet: *Nirgends* bzw. weder der Staat (genauer das EFD) noch die
SNB bilanziert diese Differenz. Sondern: Die Geschäftsbanken und andere
juristische Personen -also Firmen der Realwirtschaft, die produzieren-
weisen in ihren Bilanzen unter “Kasse” oder “Liquide Mittel”
allfällige Münzbestände (zusammen mit ihren Banknoten) aus. Der Rest der
Münzen befindet sich sozusagen außerbilanziell bei Privaten oder ging
verloren.

Dieses o.e. “Nirgends” ist die Konsequenz aus dem Verstoß gegen das
Tatsachenprinzip bzw. dem Verstoß gegen die Definition im Obst/Hintner,
die ich dargelegt habe. Dazu nochmals eine hoffentlich einfachere
Erklärung:

Dieses Nirgends entstünde, wenn Du als Münzer Kostan im Laufe von vielen
Jahrzehnten(!) wie der Staat mit Deinen eigenen Kostan-Münzen folgende
Bankgeschäfte so getätigt hättest. (Erfundenes, aber nicht
willkürliches Zahlenbeispiel im Zusammenhang mit der Schweiz):

7333 Mio¹ Zuwachs Deines Giroguthabens aus 50 Jahren Verkauf Deiner
Münzen an die selbe Bank
–5241 Mio¹ zu Lasten Deines Giroguthabens aus 50 Jahren Rückkauf der
Münzen von dieser Bank
–1959 Mio² zu Lasten Deines Giroguthaben aus 50 Jahren allerlei
Überweisungen, um Dein Lotterleben ;- ) so zu finanzieren
---------------
= 133 Mio³ Giroguthaben-Rest = gleich heutiger Saldo
========
Auf den mickrigen SNB Saldo 133 Mio angesprochen würdest Du (wärst Du
der Staat) behaupten: Meine –Kostan’s Bilanz- ist doch völlig in
Ordnung, weil sich die 133 Mio SNB-Giroguthaben (aktiv) durch 133 Mio
Eigenkapital (passiv) doch ausgleichen. Und: Ich will auch künftig eisern
sparen, damit meine Finanzen weiterhin im Lot blieben, wie schon viele
Jahrzehnte zuvor.
[/quote]

Finde ich gut, wie Du recherchierst.

Freundlicher Gruss
Liated

Peanuts

Rybezahl, Montag, 09.03.2015, 20:46 vor 3946 Tagen @ Liated mi Lefuet 8568 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 09.03.2015, 21:03

Hallo, Liated mi Lefuet!

Ja, die Münzen sind nur Peanuts. Kleingerümpel!

Ich hege aber den Verdacht, dass sich in diesem Fall vom Kleinen auf's Große schließen lässt. Und da die Finanzströme so unglaublich unüberschaubar sind, im Grunde für mich undurchschaubar, besinne ich mich einfach auf das, was noch (für mich) durchschaubar ist.

Und ich bin natürlich auch schon gespannt, was meine kleine Recherche bringen wird!

Herzlichen Dank auch, und viele Grüße vom
Rybezahl.
[[lach]]

PS: politicaleconomy und du haben das ja schon behandelt, und ich lese es (leider!) erst jetzt. Es tun sich weitere Fragen auf, was passiert mit Münzen, die "verschwinden"? Auch dazu hast du schon etwas geschrieben. Aber ich bleibe bei dieser Sache, vielleicht finden sich neue Erkenntnisse.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Noch keine Antwort

Rybezahl, Samstag, 14.03.2015, 15:11 vor 3941 Tagen @ Rybezahl 8501 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 14.03.2015, 15:28

Bisher leider noch keine Antwort vom Bundesministerium der Finanzen.

Ich hoffe noch auf eine Antwort, fürchte aber schon, es wird keine geben. Die BuBa hat innerhalb von zwei Tagen geantwortet, vielleicht hat das BMF aber auch einfach andere/mehr/größere Sorgen, als meine dummen Fragen so schnell oder überhaupt zu beantworten.

Festhalten können wir, dass es nicht die Bundesbank ist, die die Kosten trägt.

Bleibt die Frage, ob die Kosten direkt durch das Guthaben bei der BuBa gedeckt werden (die Münzprägeanstalten also mit Falschgeld bezahlt werden, was eine ganz besonders lustige Situation wäre - ich lach mich schlapp*), oder es noch einen weiteren Zwischenschritt gibt.

In der Tat - eine göttliche Komödie!


* Das ist wie bei Loriot, wo Opa Hoppenstedt im Spielzeugladen fragt, ob die auch Spielgeld nehmen.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.