Hallöchen Liated!
Zu glauben, Giro-Forderungen seien ein Derivat - „vom Bargeld abgeleitet“- widerspricht historischen Fakten (welche die VWL ignoriert).
Nein, das habe ich nicht gesagt, sondern:
Das Giralgeld der GBanken ist ein Derivat des ZBGeldes und wird durch dieses schuldhaft gedeckt. Das ZBGeld ist das Geschuldete.
... heutzutage wohlgemerkt! Bitte um mehr Genauigkeit beim Zitieren und bei der Bezugnahme darauf.
Auch dies ist allerdings nur ein Teilaspekt um das GB-Giralgeld, denn da sind auch noch die Pfänder der Bankkunden, gegen die ein Teil des GBGeldes emittiert wird.
Mit ZBGeld meine ich das BuBa-/EZB-Geld, sowohl in Giral als auch in Bar. Für mich ist es dasselbe auf verschiedenen physischen Trägern. Bargeld ist auf Papier gedrucktes Giralgeld; Giralgeld ist digital gespeichertes Bargeld.
Richtig ist: Solche Giro-Forderungen und -Verpflichtungen) der Banken ggü Kunden entstanden schon Jahrhunderte (!) vor den Bargeld-Noten, wegen bargeldloser Kredite, die man ziemlich nebulös ‚Konto überziehen‘ nennt. Sie waren u.a. zwischen Bankiers und ihren privilegierten Kunden (Adlige, erfolgreiche Kaufleute etc. ) u.a. in Florenz im 15. Jh. gang und gäbe. Stichwort: <<Kontokorrent>> im Buch „Von Aktie bis Zoll: ein historisches Lexikon des Geldes“, Michael North, S.93.
Es handelte ist also um "ZBGeld". Die privaten Banken waren damals ZBanken mit eigener Geldemission. Dieses (private) Geld war kein Geldderivat einer anderen Währung, wie es sich beim heutigen GB-Giralgeld handelt.
Auch Banknoten –emittiert von Zettelbanken - waren bereits Jahrhunderte im Umlauf, bevor die Politiker bzw. die Eliten die nationale ZB als „Bank der Banken“ etablierten. Beispiel Schweiz: Solche Zettelbanken –die Kantonalbanken (KB) amteten schon Generationen vor dem Gründen der SNB als Zentralbank(!) ihres Kantons bzw. als Bank ihrer privaten Kundschaft, neben privaten Zettelbanken. (In Deutschland war es ähnlich).
So weit, so gut .. es handelte sich um ZBGeld einzelner Privat- oder Kommunalbanken; also um kein Geldderivat. Jede natürliche oder juristische Person, ob staatlich oder privat, die allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel (Geld) emittiert (wie auch immer), ist im Grunde genommen eine ZB.
Habe keine Einwände, sondern finde deine Geschichte interessant. Ich schätze auch deine Bemühungen, die historische Entwicklung zu recherchieren. Ich fürchte aber, es hilft uns nicht, unseren Streit zu entscheiden, nämlich: Um was für eine Art von Forderung (bzw. worauf?) es sich beim staatlichen ZBGeld (gZM) handelt.
... und folglich ist ZBGeld Netto-Geldvermögen in der VoWi. Ich mache hier erst einmal frage Dich, ob Du mir soweit folgen willst? Falls nicht, bitte ich um Argumente.
Ich versuch‘s mal mit Argumenten. Siehe meinen vorherigen Abschnitt: Du würdest der saldenmechanischen(SM) Definition sowie der alltäglichen, Jahrhunderte alten Banken-Praxis widersprechen. Sei es heute oder früher:
Nein, saldenmechanisch stimmt da alles .. kein Widerspruch meinerseits. Wir streiten über die sachlogische Bedeutung der gebuchten Zahlen. Gerade um diese Bedeutung wird ja seit Jahrhunderten eine bewusste Irreführung des Publikums betrieben, je nach Interessenlage.
Bspw. Thurgauer Kantonalbank (TKB) im Jahre 1879, damals ZB ihres Kantons Thurgau, heute „nur“ noch dessen Hausbank. Siehe hier die Bilanz der TKB aus 1879 (vereinfachtes Beispiel, das es trotzdem „in“ sich hat). Danach folgen Erklärungen.
![[image]](http://www.bilder-hochladen.net/files/big/jpyk-2l-5422.png)
1) Blankokredite der TKB an den Kanton (Staat) Thurgau: Solche unbesicherten Kredite (also ohne banktechnische Sicherheiten) waren zwischen Kanton und seiner KB damals üblich und sind es noch heute, wie ich her belegt habe, siehe Punkt b), den zweiten Abschnitt). Das stellt m.E. *das* Gegenbeispiel dar, das Deine Aussage widerlegt. Nämlich:
(.)… denn allem ZBGeld (egal ob Giral oder Bar) liegen bei der ZB hinterlegte Pfänder zugrunde. Für mich folgt aus alledem, dass auch das ZBGeld zwar eine Schuld der ZB darstellt, jedoch keine monetäre .. und folglich ist ZBGeld Netto-Geldvermögen in der VoWi.
Okay okay, sog. Überziehungskredite können (relativ) unbesichert sein .. da stimme ich Dir zu. Und ich gebe Dir auch recht, dass die sog. Repogeschäfte der BuBa mit den Staatsanleihen eigentlich unbesichert zu sein scheinen. Letzteres wäre jedoch nur dann der Fall, wenn der Staat weder Sachvermögen noch gesichertes regelmäßiges Einkommen hätte. Aber dies war bisher nicht unser Thema. An dieser Stelle wird es m.M.n. etwas komplizierter, denn da kommt z.B. auch ins Spiel: Was oder Wer ist der Staat bzw. die Notenbank.
Feststeht ohne jeden Zweifel, dass bei den Repogeschäften der BuBa/EZB sog. Staatsoblig. verpfändet werden. Ich bezog mich bisher nur auf diese Tatsache, dass nämlich ein Pfand von der ZB entgegengenommen wird, welches z.B. auch in einer Hypothek oder Aktie bestehen kann. Und, unser Thema war, ob die passivierten Verbindlichkeiten der BuBa GELDverbindlichkeiten der BuBa sind oder etwas anderes zu bedeuten haben. Nun führst Du ein neues Thema ein, nämlich ob die tatsächlich verpfändeten Staatsoblig. echte, realwirtschaftliche Pfänder sind oder damit vergleichbar.
Ich meine, die Staatsoblig. sind letztlich Versprechen auf reale Leistungen des Staates, welche das private Wirtschaften in heutiger Form überhaupt erst ermöglichen. Ob dieses Versprechen gehalten wird, kann und muss jeder Bürger selbst beurteilen. Die monetäre Ebene hängt irgendwie mit der realwirtschaftlichen zusammen, sonst würde es kein reales BIP geben. Dieser Zusammenhang ist allerdings zunehmend gestört; die monetäre Ebene wird zunehmend ihrem Sinn und Zweck bzw. ihrer Be'Gründung entfremdet. Dieses Thema sparen wir uns aber lieber für ein anderes Mal auf.
Noch was: Das ZBGeld der BuBa ist im Grunde genommen eine Neuausgabe/Neuformatierung und Neustückelung von Staatsanleihen/Staatsoblig., was deren alltagspraktische Eignung und Umlauffähigkeit als Zahlungsmittel (gZM) enorm verbessert oder erst möglich macht .. diesmal eben mit einer Signatur der BuBa. Die BuBa ist aber eine Abteilung des Staates und handelt in dessen Auftrag und auf dessen Rechnung. Das ZBGELD hat durchaus mehrere Dimensionen oder Aspekte.
2) Jeder Eintrag in der obigen TKB-Bilanz ist andernorts gespiegelt noch einmal vorhanden. --> Ein monetäres SM-Nullsummenspiel, systemisch immer auf „null“ ausgeglichen.
Nein, nicht immer ein "monetäres", sondern zunächst nur ein rein buchungstechnisches Nullsummenspiel .. reine Algebra und nummerische Tautologie. Man muss nun untersuchen, was die Zahlen zu be'deuten haben.
3) Obige TKB-Bilanz habe ich für moderne –heutige- Geschäfte vorbereitet, die m.E. hundert Meilen gegen den Wind nach Korruption riechen. Nämlich:
a) Repo-Geschäfte, damit der Kanton an frische Liquidität kommt: [...]
b) Quantitative Easying: [...]
Ich gebe Dir sofort und uneingeschränkt recht, dass die sog. Repogeschäfte der staatseigenen Notenbank mit den Staatsanleihen eigentlich absurd sind und offensichtlich nur einen einzigen Zweck haben können und haben, nämlich leistungslose Zinserträge für Privatbanken und deren Kunden zu generieren .. siehe ganz unten das von mir angeprangerte "Hütchenspiel mit den Staatsanleihen". Dies war bisher der einzige analytisch ergründbare und sachlogische Sinn und Zweck der sog. Repogeschäfte der BuBa/EZB mit den Staatsanleihen. So war es zumindest bis jetzt; die Situation ändert sich aber mit den nun gefallenen Zinsen.
Aber weiter: Du versuchtest mir u.a. nachzuweisen, dass den in den Bilanzen von Banken und Nichtbanken aktivierten Posten "ZB-Giroguthaben" und "ZB-Bargeld" - welche Forderungen gegen die ZB darstellen - exakt entsprechende Posten in den Passiva der ZB/BuBa ("Giroguthaben Bank X" bzw. "Bargeld im Umlauf") zu finden sind, welche somit "Verbindlichkeiten der ZB" sind. Das bestreite ich doch überhaupt nicht.
Was ich bestreite, ist, dass es sich hier um MONETÄRE Guthaben-Schulden-Paare handelt. Ich behaupte - und da bin ich mit @Dottore wohl überein - es handele sich um verbriefte REALwirtschaftliche Forderungen und Verbindlichkeiten; sie beziehen sich auf verpfändete SACHwerte. Dem ZBGeld stehen also keine "Geld"verbindlichkeiten der ZB gegenüber. Das wäre absurd.
Mit anderen Worten: Die ZB schuldet einem ZBGeld-Halter kein GELD oder ZBGeld, kein Giral- oder Bargeld, schlicht und einfach gar kein GELD und auch nichts Geldähnliches. Sie hat das aufgrund des abgeschlossenen Kreditvertrages geschuldete ZBGeld bereits geliefert, und zwar gegen ein Pfand (ursprünglich: "Real-/Sachgut"). Das Geschuldete ist nun etwas anderes, nämlich zuallererst das Pfand, welches bei der ZBGeld-Emission (der Absicht nach vorübergehend) monetarisiert wurde.
Das entgegengenommene Pfand ist kein Geld (Zahlungsmittel) und auch nichts Geldähnliches, so wie auch die Staatsoblig., und dessen formelle vorbehaltlose Rückübertragung/-gabe an den Kreditnehmer der ZB (sowie stellvertretend an den momentanen Geldhalter) ist das von der ZB Geschuldete. Und da es sich um ein gegen Geld handelbares Wirtschaftsgut (evtl. Finanzprodukt) handelt, ist es in Geldeinheiten bewertet und passiviert. Es gehört nunmal (noch) nicht zu den Vermögenswerten (Aktiva) der ZB, sondern verbleibt in den Aktiva des Kreditnehmers.
Die ZB ist also so etwas wie ein Pfandhaus mit eigenen Pfandscheinen, die sie gegen Pfänder emittiert und die landläufig als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Um was für Pfänder es sich handelt, ist prinzipiell beliebig. Dieses Pfandhaus versteigert oder verkauft regelmäßig die endgültig gepfändeten Güter gegen diese Pfandscheine als Zahlungsmittel; es akzeptiert kein anderes. Jeder momentane Besitzer solcher Scheine kann mitbieten und kaufen, und Niemand sonst. Anschließend werden die zurückgegebenen Pfandscheine wertlos und vernichtet. Ich finde, dies ist eine vollkommen sinnhafte Logik des ganzen Sachverhaltes, und so gesehen, da beißt sich auch keine Katze in den eigenen Schwanz.
Während die ZB das in Geldeinheiten bewertete Pfand als eigene Verbindlichkeit passiviert, verbleibt es, zumindest bei echten Repogeschäften der ZB, weiterhin in den Aktiva des Kreditnehmers. Die ZB hat allerdings vorrangigen Eigentumsanspruch oder "Eigentumsanspruch unter Vorbehalt" auf das von ihr passivierte Pfand, solange der Kreditnehmer die Kreditsumme zuzüglich Zins nicht anliefert, und zwar bis zum Zeitpunkt der endgültigen Fälligkeit.
__________________________
Ich möchte noch ein Argument anbringen:
Angenommen, ich bin als GBank Kunde bei der BuBa und nehme 1 Mill. als ZBKredit auf, gegen eine Hypothek eines meiner Privatkunden. Die BuBa bucht mir eine Gutschrift von 1 Mill. auf meinem ZB-Girokonto. Nun sind zwei Guthaben-Schulden-Paare entstanden; es findet eine gegenseitige Verschuldung statt .. einmal eine monetäre, und einmal eine realwirtschaftliche:
Die BuBa aktiviert eine "GELDforderung gegen mich" auf 1 Mill. ZBGeld und passiviert eine "SACHverbindlichkeit ggü mir" betreffend meine mit 1 Mill. bewertete Hypothek. Ich aktiviere das erhaltene ZBGeld, welches meine SACHforderung auf die Rückgabe meines Pfands darstellt, und passiviere eine GELDverbindlichkeit ggü der BuBa. Es sind also 2 Guthaben-Schulden-Paare entstanden: Gemäß dem einen Paar schulde ich der BuBa ZBGeld; gemäß dem anderen Paar schuldet die BuBa mir mein Pfand. Die BuBa hat ihr Geld geliefert; ich das Pfand.
Es kann doch nicht sein, dass ich der BuBa 1 Mill. ZBGeld schulde und die BuBa mir ebenfalls, und das gleichzeitig und aufgrund desselben Kreditvertrags! Das wäre absurd. Entweder hat die BuBa mir das Geld bereits auf mein Konto ausgezahlt, für mich sofort verfügbar, und ich schulde es zurück .. und sie schuldet mir keins mehr. Oder sie hat es noch nicht getan und ich schulde ihr folglich keins .. sondern sie schuldet mir welches, weil ich einen Kreditvertrag über eine Geldsumme mit ihr habe. Beides gleichzeitig geht nicht!
FAZIT: Das ZBGeld ist keine monetäre (auf Geld lautende), sondern eine realwirtschaftliche, d.h. eine Sachforderung gegen die ZB, nämlich eine Forderung auf das Pfand, welches als Grundlage/Begründung für die Emission von dem ZBGeld genommen wurde und diente. Die ZB ist so etwas wie ein Pfandhaus, welches eigene fälschungssichere Pfandscheine herausgibt, die formlos als Zahlungsmittel im Publikum übertragbar sind. Mit diesen Scheinen kann jeder Halter an der Versteigerung und dem Abverkauf von gepfändeten Realgütern des Pfandhauses teilnehmen bzw. kann der ursprüngliche Kreditnehmer sein Pfand wieder auslösen.
Nochmals: ZB-GELD ist ein verbriefter realwirtschaftlicher Leistungsanspruch des Geldhalters gegen den Emittenten, der ein Pflichtakzeptant seiner Geldscheine ist .. oder ersatzweise gegen die übrigen, freiwilligen Akzeptanten derselben. Alles andere wäre eine sinnlose nummerische Tautologie, reine Algebra ohne jeglichen Bezug zur Realität (Realwirtschaft).
Nun kann der zerbissene eigene Schwanz von der Katze wieder in Ruhe gelassen werden und endgültig ausheilen.
@Orlando hat das Repo-Geschäft auf den Punkt gebracht: <<Eine Erklärung muß immer eine Vereinfachung sein. ...(.).., dass die prinzipiell pfandlose, unbesicherte Staatsanleihe ..(.) gegenüber der ZB als Sicherheit verpfändet werden darf - hier beißt sich die Katze in ihren Schwanz.>>. Und das zweite Mal beim Quantitative Easing.
Ich werde alles tun, um dieser „Katze“ das Fell über Ohren zu ziehen hin bis zum zerbissenen Schwanz. Möchtest Du nicht auch mitmachen?
Ich mache gerne mit und habe diesbezüglich schon eine Menge geschrieben, hier und anderswo - so z.B. in:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=334058
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=340481
In meinem Kopf ist es eigentlich geklärt:
Ich bezeichne seit Jahren die Repo-/Kreditgeschäfte der BuBa/EZB mit den Staatsanleihen als ein absurdes, völlig überflüssiges "Hütchenspiel zum Schaden aller Bürger" sowie als "ideologisch verbrämte und verschleierte Subventionierung von Zinsgewinnen der Banken und derer Kunden", ohne echte Gegenleistung der GBanken. Der Staat ist doch per se eine Bank und die Bank aller Banken sowie ein Emittent eigenes Zahlungsmittels, das er gegen reale Leistungen und Pfänder seiner Bürger emittiert.
Der Staat hat es grundsätzlich nicht nötig, sich von privaten Banken sein eigenes! oder ein anderes Geld zu leihen. Er kann und sollte eigenes Zahlungsmittel (Geld) primär und direkt gegen reale Leistungen seiner Beschäftigten und Lieferanten in Umlauf bringen, d.h. via seine Ausgaben und in limitierter Menge natürlich (vgl. sog. Grundverschuldung). Und, er sollte sich per Steuereinnahmen refinanzieren.
Du hast irgendwo geschrieben sinngemäß: "Die BuBa sollte dem Staat einfach dauerhaft einen "unbesicherten" zinslosen Überziehungskredit auf dessen Girokonto gewähren .. und damit würde sich der ganze aberwitzige Spuk mit den Staatsoblig. erübrigen." Dem stimme ich voll und ganz zu.
Mit Gruß, Beo2