Aufgepasst in Österreich

sensortimecom ⌂, Donnerstag, 12.02.2015, 16:30 (vor 3651 Tagen) @ Monterone3222 Views

Hier gilt die sogenannte " Widerspruchslösung".
Das heisst: Jedermann, der nicht zu Lebzeiten eine Widerspruchserklärung abgegeben hat und im sog. Widerspruchsregister eingetragen ist, kann bei festgestelltem Hirntod ausgenommen werden wie die Weihnachtsgans.
Es geht auch, eine Patientenverfügung bei einem RA zu machen. Kostet aber eine ganze Menge.
Bitte googeln unter: Widerspruchslösung, Österreich.


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