Bronchitis, Lungenentzündung, Mucoviszidose, COLD, Nebenhöhlenbeschwerden, Pseudomonas, restistente Keime

Vatapitta @, Dienstag, 10.02.2015, 12:19 vor 3653 Tagen 7198 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 10.02.2015, 12:26

Moin moin,

es gibt bei Infektionen der Atemwege sozusagen ein Wundermittel. Ist preiswert, ungefährlich und verbessert im Zweifel die Wirksamkeit von Antibiotika.

Die Resistenz vieler Keime beruht darauf, dass sie sich mit Hilfe eines Schleimfilmes vor den Antibiotika genauso wie vor der Immunabwehr des Körpers schützen. Hier hatte ich das schon mal gepostet.
Ende letzten Jahres habe ich damit immerhalb von drei Tagen eine 86 jährige Omi mit beginnender Lungenentzündung aus dem Krankenhaus geholt, bei der die Antibiotikatherapie nicht ausreichend anschlug. Der Siddhalepa Ayurvedabalsam ist auch bei chronischen Lungenerkrankungen, wie COLD usw. hilfreich.

Bei Erkrankungen der Nebenhöhlen kann zusätzlich eine intensive chinesische Kopfschmerzmassage nach Dr. Alexander Meng - Neurologe, Wien - hilfreich sein. Dazu fasten oder lösliche Ballaststoffe, wie in Haferflocken vorhanden, zur Regeneration des Darmes essen. Zufällig endet der Akupunkturmeridian des Dickdarmes an der Nase. Konnte damit schon mal eine bevorstehende Nebenhöhlen-Op einer Patientin abwenden.

Den Balsam könnt ihr mittlerweile über EBAY, bei der Silverbird Gruppe, deutlich billiger direkt in Sri Lanka beziehen. Zu den Preisen kommen noch die Versandkosten mit DHL Express in gleicher Höhe dazu, sowie die Mwst. und Gebühren für das Auslegen der Mwst von DHL. Ist trotzdem noch viel günstiger und klappt einwandfrei. Bei über 150 € Bestellwert, da wird auch das Porto eingerechnet, kommt noch ca. 20% Zoll hinzu. Gewürze würde ich dort nicht bestellen. Die Kosmetikprodukte sind zum Teil sehr gut.

VG Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

Unterlassene Hilfeleistung

Leserzuschrift @, Dienstag, 10.02.2015, 13:05 vor 3653 Tagen @ Vatapitta 5748 Views

Ende letzten Jahres habe ich damit immerhalb von drei Tagen eine 86
jährige Omi mit beginnender Lungenentzündung aus dem Krankenhaus geholt,
bei der die Antibiotikatherapie nicht ausreichend anschlug. Der Siddhalepa
Ayurvedabalsam ist auch bei chronischen Lungenerkrankungen, wie COLD usw.
hilfreich.

Das ist schon mehr als unterlassene Hilfeleistung - hätte für die Frau durchaus tödlich enden können.
Für eine so alte Dame ist eine Lungenentzündung eine lebensgefährliche Erkrankung - falls es denn tatsächlich eine nach der Eigendiagnose war.....
Eine Antibiotikum intravenös wäre bei einer tatsächlichen Lungenentzündung in diesem Alter absolut angebracht.

Vermutlich aber hatte die Dame lediglich eine Erkältung mit Husten - und hat das Abholen aus dem Krankenhaus deshalb überlebt.

Bitte so etwas künftig unterlassen !
Danke.

Es ist komplizierter und einfacher

Silke, Dienstag, 10.02.2015, 13:31 vor 3653 Tagen @ Leserzuschrift 5188 Views

bearbeitet von Silke, Dienstag, 10.02.2015, 13:41

Liebe/r Leser/in

Ende letzten Jahres habe ich damit immerhalb von drei Tagen eine 86
jährige Omi mit beginnender Lungenentzündung aus dem Krankenhaus

geholt,

bei der die Antibiotikatherapie nicht ausreichend anschlug. Der

Siddhalepa

Ayurvedabalsam ist auch bei chronischen Lungenerkrankungen, wie COLD

usw.

hilfreich.


Das ist schon mehr als unterlassene Hilfeleistung - hätte für die Frau
durchaus tödlich enden können.

Nein ist keine u.H. und ja, in dem Alter kann jeder Infekt tödlich enden.
Die Frau wurde im Krankenhaus durchuntersucht und behandelt.
Hätte sie eine lebensgefährliche oder gravierend gesundheitsschädigende Erkrankung gehabt, hätte sie nicht entlassen werden dürfen - auch nicht gegen ärztlichen Rat.
@Vatapitta darf als nichtärztlicher Heiler meines Wissens keine Infektionskrankheiten behandeln, wenn keine vorherige Abstimmung mit der Schulmedizin erfolgte.
Infektionen gehören laut IfSG (Infektionsschutzgesetz) zuerst in schulmedizinische Hand und in seuchenhygienische und statistische Erfassungssysteme des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Da die Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgte war die Patientin
1. im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte - also entscheidungsfähig,
2. stellte keine erhebliche Gefahr für die Öffentlichkeit dar und war
3. selbst nicht gefährdet
weil sonst Zwangsisolation/Zwangsbehandlung nach UBG (Unterbringungsgesetz) erforderlich gewesen wären - eingeleitet durch den behandelnden Arzt auf richterliche Anordnung nach dem üblichen Verfahren.

, die eine Entlassung nicht

Für eine so alte Dame ist eine Lungenentzündung eine lebensgefährliche
Erkrankung - falls es denn tatsächlich eine nach der Eigendiagnose
war.....

Ja. Dafür gibt es IfSG und UBG.

Eine Antibiotikum intravenös wäre bei einer tatsächlichen
Lungenentzündung in diesem Alter absolut angebracht.

Kann man aus der Ferne nicht so sagen.
Hätte sie auch per anaphylaktischem Schock oder anderer Komplikation sterben lassen können.
Je invasiver geheilt wird, desto höher die Gefahr von Komplikationen.

Vermutlich aber hatte die Dame lediglich eine Erkältung mit Husten - und
hat das Abholen aus dem Krankenhaus deshalb überlebt.

Ja.
Und hat sich möglicherweise bei oben Genanntem besser aufgehoben gefühlt.

Bitte so etwas künftig unterlassen !

Nicht nötig.

Liebe Grüße
Silke

Nicht gegen seinen Willen

Leserzuschrift @, Dienstag, 10.02.2015, 14:42 vor 3653 Tagen @ Silke 4438 Views

Wenn Du mal in diesem Bereich gearbeitet hättest, müsstest Du wissen, daß es in Praxis nicht so einfach ist, jemanden gegen seinen Willen festzuhalten.
Nicht jeder mit einer ernsthaften Erkrankung kann gleich zwangsisoliert werden.

Wenn ein Krebspatient sagt, er möchte keine Therapie mehr, dann ist das zu akzeptieren.
Und auch einen ältere Dame kann sich durchaus gegen ärztlichen Rat, auch wenn es medizinisch noch so unsinnig ist, entlassen lassen - dann müsste sie schon wirklich in sehr akuter Lebensgefahr sein.

Und Gott sei Dank ist das so in unserem Land!
Stell Dir mal vor, Du würdest zwangsbestrahlt/operiert, weil man das nach der aktuellen Lehrmeinung gerade für gut ansieht. Vielleicht möchtest Du das Leben lieber zu Hause mit den Angehörigen verbringen als die letzten paar Wochen im Krankenhaus.

Doch gegen Deinen Willen...

Silke, Dienstag, 10.02.2015, 15:57 vor 3653 Tagen @ Leserzuschrift 4325 Views

bearbeitet von Silke, Dienstag, 10.02.2015, 16:11

Liebe/r Leser/in,

Wenn Du mal in diesem Bereich gearbeitet hättest,

hab ich...

müsstest Du wissen,

weiß ich...

daß es in Praxis nicht so einfach ist, jemanden gegen seinen Willen
festzuhalten.

Dürfte nicht einfach sein, weil BRD=Rechtsstaat mit entsprechenden Bürgerrechten ist.
Die Bürger werden aber zumindest laut Gesetzen vor sich selber und vor anderen Bürgern geschützt - ob sie wollen oder nicht.

Nicht jeder mit einer ernsthaften Erkrankung kann gleich zwangsisoliert
werden.

Nein, nicht jeder. G.Mollath u.A. schon.
Oder Du und ich wenn:
...Lebensgefahr oder eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für die Gesundheit der untergebrachten Person oder für erhebliche Rechtsgüter anderer Personen besteht...(nach unabhängiger ärztlicher Begutachtung und richterlicher Anhörung und Anordnung)und diese nicht anderweitig abwendbar ist.
http://dejure.org/gesetze/UBG/8.html

Wenn ein Krebspatient sagt, er möchte keine Therapie mehr, dann ist das
zu akzeptieren.

Nicht wenn eine psychische Krankheit vermutet wird, die seine Einsichtsfähigkeit beeinträchtigt - dann wird u.U. UBG-Verfahren eingeleitet.
Das wird bei den meisten Krebspatienten nicht unterstellt.

Und auch einen ältere Dame kann sich durchaus gegen ärztlichen Rat, auch
wenn es medizinisch noch so unsinnig ist, entlassen lassen - dann müsste
sie schon wirklich in sehr akuter Lebensgefahr sein.

Das liegt in der Verantwortung des im Krankenhaus behandelnden Arztes.
Die Patientin kann ihren Willen äußern.
Der Arzt kann gegen ärztlichen Rat nur entlassen wenn die Gefahr für Leben und Gesundheit der Patientin "nicht so groß" ist.
Wenn sie mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit infolge Entlassung sterben würde darf sie nicht entlassen werden, weil dann das Vorliegen einer psychischen Krankheit (z.B.Demenz) unterstellt wird - da unterstellt wird, dass keiner freiwillig sterben will.
UBG-Verfahren oder Betreuungsverfahren (früher Vormundschaft/Entmündigung) wird eingeleitet und durchgezogen.
Behandelnder Arzt + unabhängiger begutachtende Arzt + Amtsrichter -> Zwangseinweisung in psychiatrisches Krankenhaus).

Und Gott sei Dank ist das so in unserem Land!

Ich weiß nicht, wie das G.Mollath und 200000/Jahr Andere sehen.
http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2011-08/betreuung-psychiatrie
Dunkelziffer ist viel höher in unserem Rechtsstaat.
"In der Praxis... Durchwinkstationen" - für die bewaffnete Gewalt.

Stell Dir mal vor, Du würdest zwangsbestrahlt/operiert, weil man das nach
der aktuellen Lehrmeinung gerade für gut ansieht. Vielleicht möchtest Du
das Leben lieber zu Hause mit den Angehörigen verbringen als die letzten
paar Wochen im Krankenhaus.

Dann schreibe eine entsprechende Patientenverfügung wenn Du noch bei Sinnen bist und lass Dir Deine psychische Gesundheit attestieren.
Im Falle des Eintretens von "X" soll "Y" mit mir gemacht/nicht gemacht werden.
Denkst Du, die Leute in den geschlossenen Aufnahmestationen der psychiatrischen Krankenhäuser mit Vollversorgungsauftrag sind freiwillig dort?
http://www.zentrale-ethikkommission.de/page.asp?his=0.1.63

Ich will hier nicht über so unappetitliche Sachen sprechen sondern wollte nur @Vatapitta in Schutz nehmen vor anonymen Angriffen.
Er hat rechtlich korrekt gehandelt.

Liebe Grüße
Silke

Man kann die Leute ja nicht einsperren

Leserzuschrift @, Dienstag, 10.02.2015, 16:53 vor 3653 Tagen @ Silke 4092 Views

Liebe Silke,

du antwortest sehr formal und da kann man freilich schwer widersprechen.

Aber in der Praxis sieht es halt nun mal so aus, daß einige Patienten ganz einfach plötzlich weg sind: kommt bei Obdachlosen/Drogenabhängigen schon mal vor.
Wenn diese nun tatsächlich ein Betreuungsverhältnis haben kann (und muss) man sie freilich polizeilich suchen lassen.
Aber oft ist da gar nix geregelt - und dieser Obdachlose läuft mit seiner beginnenden Blutvergiftung dann durch die Gegend, schlägt dann im gleichen Haus oder woanders dann ein paar Tage dann wieder auf, wenn es gar nimmer anders geht.

Weißt Du, man kann die Leute ja nicht einsperren - sie gehen einfach und niemand wird sie daran hindern - da kannst Du Paragraphen vorlesen so oft du willst. :-)

Den Fall Mollath finde ich hier etwas zu heftig - das hat nix mit der Oma Müller zu tun.

Patientenverfügung ist schon OK - nur steckt der Teufel da oft im Detail.
Nur wenige können sich das alles in der Praxis vorstellen.

Also um es kurz zu machen:
So unwahrscheinlich ist das gar nicht, daß jemand einfach seine Sachen packt und nach Hause fährt - niemand wird ihn daran hindern, solange er nicht betreut oder eine Gefahr für andere oder sich selbst ist - und dies auch noch amtlich bestätigt ist.

Gott sei Dank!

Patientenverfügung

Leserzuschrift @, Dienstag, 10.02.2015, 18:08 vor 3653 Tagen @ Silke 4120 Views

Hallo GF,
nachdem ich mir klar gemacht habe, welche Missbrauchspotentiale in der Psychatrie (Sozialindustriellerkomplex) schlummern, und die gesetzlichen Regeln angeschaut habe, ist mir klar geworden, Vorbeugen ist notwendig, denn im Ernstfall kann das viel Leid ersparen.

Daher mal diese Website anschauen, das sind Profis, die Vorsorge bieten.

http://www.patverfue.de/

MfG Worldwatcher

PS: GF birgt Suchtgefahren, daher bleibe ich lieber im Outback

Merkwürdiges Krankenhaus

aliter @, Dienstag, 10.02.2015, 16:32 vor 3653 Tagen @ Leserzuschrift 4196 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 10.02.2015, 16:42

Als Vorbemerkung: Entlassung "auf eigenen Wunsch gegen ärztlichen Rat" ist in der Tat relativ häufig. Meist jedoch völlig harmlos, da dieser ärzliche Rat zu sehen ist mit der aus forensischen Gründen angeratenen äusserst extensiven Diagnostik. Zu deutsch: der Stationsarzt sichert sich ab gegen haftungsrechtliche Fragen, wenn - was ihm unwahrscheinlich erscheint - doch nach Entlassung was passieren sollte. Es wurde ausgeurteilt, dass bei jedem Symptom mit der wenn auch seltenen maximalen Komplikation zu rechnen ist und diese abzuklären sei. Trotzdem gibt es nicht selten nach Entlassung irgendwelche Komplikationen bis zum Herzinfarkt.

Ausserdem ist der Arzt juristisch gehalten, die Aufklärung auch intensiv und ggf drastisch zu halten, eine neutrale Information reicht selbst bei intelligenten Patienten nicht aus (wurde so geurteilt).

Die Zwangseinweisungen per Ordnungsamt und Gutachten, die ich bisher mitbekam waren allesamt wg. psychischer Erkrankungen mit Fremd- und Selbstgefährdung. Ob eine Zwangseinweisung wg. organischer Erkrankungen überhaupt vorkommt ist m.E. fraglich.

Sehr merkwürdig ist allerdings, wenn ich den Text richtig verstanden habe, dass da jemand ins Krankenhaus kommt und bei einem statiönären Patienten, bei dem nicht mal der Hausarzt eine Tablette verordnen dürfte (Kassenrecht) dort alternativ behandelt!

Wie der Nachpost angibt, dann auch noch mehrere Tage! Ich kann mir das aus organisatorischen ärztlichen und haftungsrechtlichen Gründen kaum vorstellen.

Schliesslich holt der Therapeut, der soweit ich verstanden habe weder verwandt noch Betreuer ist, die Dame ab - soweit ich verstanden habe - geheilt. höchst merkwürdig

Richtig ist, wie ja viele Vorposter angaben, dass bei hochbetagten Patienten eine Pneumonie verbunden mit Bettlägrigkeit unbehandelt häufig zum Tode führte und früher galt die "Lungenentzündung" als absolute Angstdiagnose vergleichbar heute mit Krebs. Daher ist eine rechtzeitige Einweisung in die Klinik ein muss.

Zu dem Petrischalen Experiment: Bei Aerobiern (Sauerstoff benötigende Keime) ist das höchst verständlich wenn man eine solche Kolonie mit einer Salbe "erstickt" ist sie tot - logo. mfg

Sinnloser Beitrag

mabraton @, Dienstag, 10.02.2015, 13:31 vor 3653 Tagen @ Leserzuschrift 4796 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 10.02.2015, 13:49

Hallo Leserzuschrift!

Sind Sie Arzt oder lesen sie aus Gewohnheit Beiträge nicht richtig, die nicht in ihr Weltbild passen?
Bitte die Verlinkung im Ausgangsbeitrag beachten und sinnlose Beiträge in Zukunft unterlassen.

Danke!
mabraton

Missverständnis

Vatapitta @, Dienstag, 10.02.2015, 13:40 vor 3653 Tagen @ Leserzuschrift 4929 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 10.02.2015, 13:50

Ich ergänze noch Folgendes.

Sie hat das Antibiotikum schlecht vertragen - starke Hautausschläge - wurde dann mit Kortison behandelt. Therapie wurde mit anderem Antibiotika fortgesetzt und die vorgesehene Entlassung verschoben. Weil auch dieses nicht richtig anschlug, und ihr ebenfalls schlecht bekam, habe ich sie dann mit dem Ayurvedabalsam eingerieben. Nach drei Tagen wurde sie vom Krankenhaus als geheilt entlassen. Sie war Krankenschwester.

In dem Zimmer lagen noch weitere Damen mit COLD bzw. Bronchitis. Die anwesenden Angehörigen haben diese ebenfalls eingerieben. Alle berichteten von deutlicher Besserung, auch die behandelnden Ärzte.

Meine Aussagen über die Wirksamkeit des Balsams lassen sich mühelos wissenschaftlich überprüfen, wenn denn jemand daran Interesse hat. - Einfach eine Petrischale mit resistenten Keimen auf einem Nährboden und mit etwas Ayurvedabalsam in den Wärmeschrank stellen.
Das Ergebnis wird den Doktor überraschen.

Bitte führen Sie den Versuch doch durch und berichten dann.

Ein Bekannter mit Mukoviszidose - Ende 20, arbeitet als Techniker und fährt jeden Tag mit dem Auto 2 x knapp 100 km - benutzt diesen Balsam und hat seit ca. einem Jahr keine Antibiotika genommen. - Ist in einem hervorragenden körperlichen Zustand. Bekommt regelmäßige Atemtherapie und macht gewissenhaft seine Autodrainge.

Herzliche Grüße
Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

Danke für die Aufklärung

Leserzuschrift @, Dienstag, 10.02.2015, 14:39 vor 3653 Tagen @ Vatapitta 4486 Views

OK - dann ist das aber doch eine etwas andere Geschichte als zu Anfang erzählt.

Es spricht nichts dagegen, andere Verfahren zusätzlich oder in leichteren Verläufen anzuwenden.
Solange es finanziell im Rahmen bleibt.
Leider aber ist es häufig so, daß Menschen ohne medizinische Ausbildung an ernsthaft Erkrankten irgendwelche "Experimente" durchführen - aus falschem Glauben oder noch schlimmer aus finanziellen Gründen.....

Danke für die Aufklärung.

Komiker! mT

day-trader @, Dienstag, 10.02.2015, 19:11 vor 3653 Tagen @ Leserzuschrift 4092 Views

Wieviele Menschen MIT medizinischer Ausbildung führen denn an ernsthaft Erkrankten irgendwelche "Experimente" durch - aus welchem Glauben auch immer oder noch schlimmer aus finanziellen Gründen?!

Dürfte leider noch häufiger der Fall sein!

Ich schmeiss' mich weg...

OK - dann ist das aber doch eine etwas andere Geschichte als zu Anfang
erzählt.

Es spricht nichts dagegen, andere Verfahren zusätzlich oder in leichteren
Verläufen anzuwenden.
Solange es finanziell im Rahmen bleibt.
Leider aber ist es häufig so, daß Menschen ohne medizinische Ausbildung
an ernsthaft Erkrankten irgendwelche "Experimente" durchführen - aus
falschem Glauben oder noch schlimmer aus finanziellen Gründen.....

Danke für die Aufklärung.

--
Best Trade!!!

(Werbung gelöscht vom Moderator) (oT)

C. Samarasinghe, Donnerstag, 12.02.2015, 13:47 vor 3651 Tagen @ Vatapitta 3780 Views

bearbeitet von C. Samarasinghe, Donnerstag, 12.02.2015, 13:55

- kein Text -

Biofilm - Parasiten - Ballaststoffe - Interessante Links

Vatapitta @, Donnerstag, 12.02.2015, 20:30 vor 3651 Tagen @ C. Samarasinghe 3936 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 12.02.2015, 20:40

Moin moin C. Samarasinghe,

Werbung ist hier nicht erlaubt. Trotzdem vielen Dank für die Unterstützung.

Ich war 2002 + 2003 vor dem Tsunami in Sri Lanka. Dort konnte ich Grundkenntnisse
der Ayurvedischen Medizin bei Drs. Alawattegama und Sissira erlernen. - Neues kann man
immer nur von anderen lernen. - Dort gilt: Die Küche ist die Apotheke

Zum Wikipedia Biofilm

Biofilm: raffinierter Lebensraum kluger Bakterien von Jörg Müllenmeister

Unser Körper: Bakterienzoo vom Feinsten von Jörg Müllenmeister

Parasiten: intime Kenner des Immunsystems von Jörg Müllenmeister

Wikipedia - Ballaststoffe


Habe hier einmal für das gelbeforum einige lehrreiche Links zusammengefasst. Das meiste ist
auch für Laien verständlich geschrieben. - Ich wünsche allen ein gesundes 2015.

Herzliche Grüße

Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

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Wandere aus, solange es noch geht.