Frage betreffs Vollstreckungsankündigung GEZ

Dirk-MV @, Punta Cana, Mittwoch, 04.02.2015, 11:55 vor 3962 Tagen 17658 Views

Ich habe nun, nach diversen Aufforderungen, Drohungen und Mahnbescheiden, eine Vollstreckungsankündigung bekommen von meiner (kleinen) Amtsgemeinde
bekommen.
Auf dieser ist unter Gläubiger " ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln" aufgeführt, der auch lt Lnadgericht Tübingen nicht Gläubiger sein kann. http://www.mmnews.de/index.php/politik/35587-ard-zdf-hoffnung

Ein kurzes Telefonat mit dem Amtsgericht erbrachte, daß dieses in keinster Weise zuständig ist, weil es eben von der Amtsgemeinde kommt.

Die Kassenfrau der Amtsgemeinde habe ich gestern erst getroffen und mit ihr darüber geredet. Sie meinte, sie müssen Amtshilfe leisten. Da hatte ich die Vollstreckungsankündigung jedoch noch nicht genau gelesen, wußte noch nichts über den Gläubiger.

Ich werde heute noch versuchen, die Amtskasse als Eintreiber darauf hinzuweisen, daß der falsche Gläubiger eingetragen ist, aber da ich auf ein gutes Verhältnis mit den Damen vom Amt Wert lege, wird das ein höfliches Telefonat bleiben.

Dazu: In zumindest einem vorangegangenen Mahnschreiben wurde der Gläubiger NDR korrekt mit Adresse angegeben.

Was kann ich tun und sollte ich tun, um die Zahlung hinaus zu zögern und sicher zu stellen, daß meine Zahlung den richtigen Gläubiger erreicht?

mfg

--
Der wahre Feind eines Mannes ist Zweifel.

Frage sie, ob sie voll privat haften will!

Märchenonkel @, Mittwoch, 04.02.2015, 12:39 vor 3962 Tagen @ Dirk-MV 15737 Views

Hi,

das "Amts"hilfegesuch von diesem nichtrechtsfähigen Verein ist bestimmt mit einem vollstreckbaren Titel begleitet. [[freude]]

Wenn nicht, hat sie bestimmt eine rechtsverbindliche Unterschrift auf diesem "Amts"hilfegesuch. [[freude]] [[freude]]

Ob sie (und ihre Nachkommen*) wohl vollumfänglich privat haftbar sein will, wenn obiges nicht zutrifft?! [[freude]] [[freude]] [[freude]]


*Nachkommen?... Bis zum 15.04.2015 isses ja nicht mehr soooo lang.


Mit freundlichen Grüßen von Zimmer 101

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift geltend.

Dirk MV hat eine ernste Frage gestellt

thrive @, im grünen Herz des Wahnsinns, Mittwoch, 04.02.2015, 14:36 vor 3962 Tagen @ Märchenonkel 14683 Views

Hallo Märchenonkel,

DirkMV hat eine ernste Frage zur Vorgehensweise in diesem Fall gestellt. Warum sollte jemand privat haften?
Und was ist am 15.4.? Könntest du bitte weniger kryptisch antworten? Es würde mich sehr interessieren, was du zu sagen hast. Wenn es kryptisch bleiben sollte, dann lass doch bitte eine Antwort ganz und gar sein.

Liebe Grüße

15.04.2015???

Röhricht @, Mittwoch, 04.02.2015, 20:10 vor 3962 Tagen @ Märchenonkel 14238 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 04.02.2015, 20:46

Bin schon mehrmals über dieses Datum gestolpert, konnte aber keine Zusammenhänge bisher finden.

Also was ist mit diesem Datum? Bitte auch mit Quellen und Hintergründen.

Mein Geburtstag! Aber was hat das noch für eine Bedeutung? (oT)

Simsalabim @, Mittwoch, 04.02.2015, 20:26 vor 3962 Tagen @ Röhricht 13525 Views

- kein Text -

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Gib mir die Kontrolle über das Geld einer Nation und es interessiert mich nicht, wer dessen Gesetze macht. (Mayer Amschel Rothschild, 1744–1812)

BIG BROTHER IS WATCHING YOU

Tag des Radiergummies und noch so ´ne Rechtsgeschichte...

Bernadette_Lauert, Mittwoch, 04.02.2015, 21:25 vor 3962 Tagen @ Röhricht 14069 Views

bearbeitet von Bernadette_Lauert, Mittwoch, 04.02.2015, 21:38

Bin schon mehrmals über dieses Datum gestolpert, konnte aber keine
Zusammenhänge bisher finden.
Also was ist mit diesem Datum? Bitte auch mit Quellen und Hintergründen.

Der Tag des Radiergummis wird veranstaltet am 15. April 2015. Gefeiert wird die Erfindung des Radiergummis. (Quelle) Und dem Simsalabim sein Geburtstag.

Aber ich denke, hier ist eher das hier gemeint:
" Bis 15. April 1945 gilt offiziell das Besatzungsstatut der ehemaligen Sowjetunion über die ehemaligen deutschen Ostgebiete, die heute in Polen und Weißrussland liegen.Theoretisch könnte Russland als legitimer Rechtsnachfolger der Sowjetunion die Ostgebiete am besagten 15. April 2015 endgültig und vollständig freigeben und somit den russisch kontrollierten/verwalteten Teil des einstigen Deutschlands ins völkerrechtlich niemals untergegangene Deutsche Reich entlassen."
Mehr dazu, hier:
http://zeit-zum-aufwachen.blogspot.com/2015/01/der-gewollte-zusammenbruch-und-der-weg_1...

Keine Ahnung, was ich davon halten sollte. Mein Eindruck ist, dass auf der Bühne der Welt das zählt, was der internationale, gesellschaftliche Konsens ist. Anders gefragt: Welcher Gerichtsvollzieher soll vollstrecken?

Es gibt sie ja, die Juristen, die das Recht rund um das Konstrukt Bundesrepublik Deutschland kritisch hinterfragen und gleichzeitig zu den anerkannten Fachleuten dafür in der Jurisprudenz zählen: Prof. Schachtschneider. Verfassungsrechtler ist der glaube ich. Einer der Euro-Kläger in Karlsruhe. Hat insofern ein kleines Stück Geschichte mitgeschrieben, als dass seine Klagen etwas bewirkten. Er steht für das Subsidiaritätsprinzip und die Befreundete-Nationalstaaten-Lösung in der EU, wenn ich ihn richtig verstanden habe.

Von ihm hab ich dazu (15.4.2015) jedenfalls noch nichts gehört. Daher bin ich nicht besonders aufgeregt, was den 15. April 2015 angeht.

Oder hängt das mit dem zusammen, was Putin neulich über die DDR gesagt hat? In dem Punkt bin ich nicht auf dem Laufenden...

Gruß, Bernadette

14.4.1945 Beginn sowjet. Besatzung / Ende angeblich 15.5.2015

Konstantin ⌂ @, Waldhessen, Mittwoch, 04.02.2015, 21:30 vor 3962 Tagen @ Röhricht 14774 Views

Angeblich endet am besagten Datum die Besatzung von Polen und Weißrussland. Angeblich könnte auch die DDR in die Ostgebiete eingegliedert werden.

Was an den Meldungen dran ist kann ich in keiner Weise einschätzen.

Hier zwei Links:
http://www.ferme.de/Freiheit/Nur-Geruechte
http://terragermania.com/2014/12/19/die-bittere-wahrheit/

--
"Die wichtigsten Bücher für Herz und Seele: Anastasia"

soweit kam ich bereits ...

Röhricht @, Mittwoch, 04.02.2015, 21:48 vor 3962 Tagen @ Konstantin 13734 Views

http://terragermania.com/2014/12/19/die-bittere-wahrheit/

Interessant ist die Zeile unter dem Datum:

"Achtung das ist eine ungeprüfte Lesermail vom 18.12.2014:"

In den SHAEF Gesetzen steht folgendes:

Zitat:

Der Tag der Verkündung aller Gesetze und Verfügungen der Militärregierung; die in dieser Ausgabe des Amtsblattes der Militärregierung enthalten sind, ist der 18. September 1944, an welchem Tage die Besetzung begann.

Zitat Ende.

Irgendwie passt hier etwas nicht zusammen...

Dann ist die Besatzung schon vorbei???

Konstantin ⌂ @, Waldhessen, Mittwoch, 04.02.2015, 21:54 vor 3962 Tagen @ Röhricht 13822 Views

Der Tag der Verkündung aller Gesetze und Verfügungen der
Militärregierung; die in dieser Ausgabe des Amtsblattes der
Militärregierung enthalten sind, ist der 18. September 1944, an welchem
Tage die Besetzung begann.

Also wenn dieses Datum stimmt, dann ist die Besatzung seit 19. September 2014 vorbei? Hab ich allerdings bisher nicht mitbekommen...
[[zwinker]]

--
"Die wichtigsten Bücher für Herz und Seele: Anastasia"

Nachtrag nach Gespräch mit dem Amt

Dirk-MV @, Punta Cana, Mittwoch, 04.02.2015, 13:08 vor 3962 Tagen @ Dirk-MV 15580 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 04.02.2015, 13:20

Ich konnte jetzt mit der Amtskasse sprechen. Die nette Dame versicherte mir, daß sie keine Fehler gemacht haben, sondern diese Vollstreckungsankündigung nur "weitergeleitet" haben.
Ich solle einen Widerspruch schreiben und das Amt leitet es an den Beitragsservice weiter.

Das wird nun meine erste Interaktion mit dem Beitragsservice; alle anderen Kontaktversuche habe ich ignoriert. Mal sehen, was bei rauskommt.

Über weitergehende Erfahrungen und/oder Tips vom Forum bin ich dankbar.
mfg
Dirk

Nachtrag: Mein Widerspruch:

An das Amt XXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der Vollstreckungsankündigung.

Begründung:
Der von Ihnen im Schreiben ...... genannte Gläubiger ist nach eigemen Bekunden nicht rechtsfähig, kann somit nicht Gläubiger sein.

mfg

--
Der wahre Feind eines Mannes ist Zweifel.

Mit einem Widerspruch anerkennt man (im Prinzip)

Märchenonkel @, Mittwoch, 04.02.2015, 14:18 vor 3962 Tagen @ Dirk-MV 15307 Views

....den Zuständigkeitsbereich des Gegenübers (Behörde, "Amt", nichtrechtsfähiger Verein, Zimmer 101).[[sauer]]

Eine Zurückweisung wäre vermutlich sinnvoller.

Gläubigervollmacht ..

Mirko, Česko, Donnerstag, 05.02.2015, 11:29 vor 3961 Tagen @ Märchenonkel 13482 Views

§174Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.Die Vollmachtsurkunde muss im Original vorgelegt werden. Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Kopie genügt nicht.BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 FFM NJW-RR96,10Nicht ausreichend ist auch das Angebot die Urkunde beim Bevollmächtigten einzusehen. LG Mannheim JUST 76, 511. Sowie AG Siegburg vom 21.06.2004, AZ 4 C 622/03

--
Gesunde Menschen zu schädigen, um die Gesundheit der Schwächsten zu erhalten, ist eine Entscheidung der rückständigen Logik.

Widerspruch kannst Du Dir....

Ondekdebüllent @, Mittwoch, 04.02.2015, 14:39 vor 3962 Tagen @ Dirk-MV 14970 Views

... komplett sparen.

Gegen eine Vollstreckungsankündigung kann man keinen Widerspruch einlegen.
Falls Du es doch tust bleibt es folgenlos - so als hättest Du den Widerspruch in die Tonne geworfen.

Wenn der Vollstrecker (der Gerichtsvollzieher) dann vor verschlossenen Türen steht, ist Schluß mit lustig. Vielleicht kommt er nochmal - ansonsten Zwangsvollstreckung, richterliche Anordnung, Haftbefehl usw....

Vielleicht solltest Du mal den Beitragsservice anrufen und mit denen mal sprechen. Voodoo (Deutschland ist ne GmbH, der Beitragsservice hat keine Rechtmässigkeit usw...) wollen die aber nicht hören - glaub ich. Eher so Substantive wie Ratenzahlung usw....

Du kannst ja immer noch unter Vorbehalt zahlen. Das macht eine spätere Rückerstattung juristisch etwas 'einfacher'.....

Wünsche Glück - das brauchst Du nämlich.

Halte Dich an Märchenonkels Rat. Alles korrekt, was er sagt. (oT)

FESTAN, Mittwoch, 04.02.2015, 14:39 vor 3962 Tagen @ Dirk-MV 14128 Views

- kein Text -

Das Urteil erging in Tuebingen/Baden-Wuerttemberg, Du sitzt in Mecklenburg-Vorpommern (welches war noch mal das lange "e"?)

CrisisMaven ⌂ @, Mittwoch, 04.02.2015, 14:39 vor 3962 Tagen @ Dirk-MV 14575 Views

Der Rechtscharakter des Beitragsservice fuer "Rundfunk"-Gebuehren kann aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Im uebrigen entnehme ich den Leitsaetzen des Urteils (auf MMNews), dass es um die "Korrektur" des Rubrums ginge, d.h. das liest sich fuer Juristen so, als haette da nur einer bei der Formulierung gepfuscht, und bei anderer Formulierung waere es (womoeglich) vollstreckbar gewesen.

Nix genaues weiss man (ich jedenfalls) nicht ...

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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Vollstreckung wirksam stoppen

Friedrich @, Mittwoch, 04.02.2015, 16:31 vor 3962 Tagen @ Dirk-MV 16427 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 04.02.2015, 16:34

Hallo Dirk-MV,

wie kann etwas vollstreckt werden, wenn Dir keine gültige (unterschriebene) Rechnung vorliegt? Oder hast Du so eine?

Setze rasch ein Schreiben auf und weise den Leiter (!) Deiner Gemeinde (Du hast ja Post von Deiner Gemeinde bekommen - ansonsten eben den Chef des entsprechenden Absenders) an, er solle Dir die unterschriebene, rechtsgültige Rechnung des in dem Schreiben angegebenen Gläubigers vorlegen!

Hier ein Zitat aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02):

"Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht …"

Mach Dir klar, was das bedeutet!

Das Dir nun vorliegende Schreiben ist nicht unterschtrieben? Erkennde das Schreiben als ein Entwurf eines Schreibens an, da die zwingend erforderliche Unterschrift gemäß Â§126/126a BGB fehlt und weise es deshalb als nichtiges Shreiben zurück! Basta.

Und fordere den Absender auf, er möge Dir seinen Amtsausweis (nicht Dienstausweis!) vorlegen, damit Du Dich davon überzeugen kannst, dass er/sie über hoheitliche Rechte verfügt. Setze eine Frist. "Amtshilfe" erfordert einen Amtsausweis!

Schreibe dann weiter: Sollte dieser Beweis innerhalb der Frist nicht erbracht werden können oder wollen, stimmt die Person XY der Tatsache zu, dass sie gar keine Beamtin mit hoheitlichen Rechten ist, dass sie wider besseren Wissens geltendes Recht bricht usw. Amtsanmaßung, Rechtsbeugung im Amt etc

Dann machst Du noch ein Vertragsangebot: Schreibe, dass die Person XY für jeden weiteren nicht-rechtswirksamen Kontakt (nicht unterschriebene Briefe) einer Entschädigungsleistung in Höhe von 200 Euro oder so zustimmt. Und für jede weitere Zwangsandrohung jeder Art gegen Deine Person, die rechtlich nicht einwandfrei (Unterschrift, Nachweis des "Amtes" durch einen Amtsausweis, Vorlegen der Originalforderung als unterschriebene Rechnung vom Gläubiger, s.o.) ist, stimmt die Person XY einer Entschädigungsleistung in Höhe von 100 000 Euro oder so ähnlich zu. Du kannst dann später denen tatsächlich Rechnungen schreiben und geforderte Beträge verrechnen, wenn Sie Deinem Vertragsangebot nicht innerhalb einer Frist widersprechen.

Sollte es sich um einen Gerichtsvollzieher handeln, weise ihn auf die neue Gerichtsvollzieherordnung (GVO) von 2012 hin, wo der Beamtenstatus eines Gerichtsvollziehers aufgehoben wurde! Falls der GV seinen Beamtenstatus jedoch gegen diese GVO durchsetzen möchte, wird der notariell beglaubigte Amtsausweis und die notariell beglaubigte, aktuelle Gerichtsvollzieherordnung als Nachweis für die Rechtmäßigkeit seines Handelns angefordert.

Bei mir hat es funktioniert. Ich zahle seit 2 Jahren keine GEZ mehr. Ich war nach diesem Brief beim GV in seiner Sprechstunde - weil ich wissen wollte, ob er zur Vollstreckung nun kommt oder ob ich an dem Tag arbeiten gehen kann. Wir haben uns fast freundschaftlich verabschiedet. Es kam nicht zur Zwangsvollstreckung.

Bitte behandelt alle handelnden Personen als Brüder und Schwestern. Sie sind genauso gefangen in diesem Spiel wie wir alle.

Das Schöne bei der GEZ-Sache ist, wenn es zu heiß wird, legt man die Kohle auf den Tisch. Aber bis dahin: Nerven bewahren, man wird mit den eigenen Ängsten konfrontiert, wenn man Wörter wie "Vollstreckungsrichter" lesen muß. Aber am anderen Tag lächelt man wieder: der hat auch keinen Amtsausweis und unterschreiben tut er auch nicht ... also alles recht easy!

Ich bin der Friedrich und neu hier, das ist mein erster Beitrag.

Viel Erfolg Euch allen!

High, Friedrich, erst wollte ich ja schreiben: "Bloedsinn" ... aber ...

CrisisMaven ⌂ @, Mittwoch, 04.02.2015, 16:59 vor 3962 Tagen @ Friedrich 14809 Views

... aber wenn es bei Dir funktioniert hat (zwei Jahre ist schon eine Art Rekord ...), bin ich mal lieber still. Herzlich willkommen im Forum.

Das Dir nun vorliegende Schreiben ist nicht unterschtrieben?

Nun ja, Verwaltungsverfahrensgesetz usw. erlaubt auch maschinell erstellte Schreiben.

Dann machst Du noch ein Vertragsangebot: Schreibe, dass die Person XY für jeden weiteren nicht-rechtswirksamen Kontakt (nicht unterschriebene Briefe) einer Entschädigungsleistung in Höhe von 200 Euro oder so zustimmt.

Auch hier waere ich gespannt. Wie gesagt - normalerweise schreie ich "Bloedsinn" - aber wenn es funktioniert ...

Ich weiss noch, wie ich einem Geschaeftsfuehrer, der zu einer Wehruebung einberufen werden sollte, eine kommentierte Ausgabe des Wehrpflichtgesetzes mit Ausfuehrungsbestimmungen usw. geliehen habe.

Der rief dann bei der Wehrbereichsverwaltung an und zitierte dem Beamten "aus dem Gesetz". Der wurde am andern Ende immer schweigsamer und sagte immer "ich versteh' das nicht - das steht bei mir aber nicht; ich versteh' das nicht".

Nun ja, der Kommentar war so aufgebaut: erst in Fettdruck Gesetzestext, dann in Normaldruck Ausfuehrungs- oder Durchfuehrungsvorschriften/Verordnungen etc. Dann in kursiv Kommentar. Und aus dem Kommentar las der dem eine Minderheitenmeinung vor - merkte es aber selbst nicht. Darum war der Vortrag so ueberzeugend und der Wehrbereichsbeamte, der ja eigentlich die Feldjaeger schicken wollte, so zahm und verstoert.

Ergebnis: das klaerte sich zwar irgendwann - aber der Einberufungstermin fuer die Wehruebung war dann 'rum.

Ebenso diskutierte ich mit einer Putzfrau einst meine Haltung zur Wehrpflicht. Sie schimpfte erst rum von "Faulenzern" und "Drueckebergern". Dann, uebergangslos, berichtete sie mir, wie sie in ihrer kleinen ein-paar-hundert-Seelen-Gemeinde wutschnaubend zum "Borjermasder" gegangen sei und ihm erklaert haette "Mein Sohn kriegt Ihr net" - und der wurde, obwohl tauglich gemustert, nie eingezogen.

Also es gibt Rechtswege, auf die kommt der Jurist erst gar nicht ... [[freude]]

Ich bin der Friedrich und neu hier, das ist mein erster Beitrag.

Herzlich willkommen.

--
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Verwaltungsverfahrensgesetz ist von wem?

Friedrich @, Mittwoch, 04.02.2015, 17:20 vor 3962 Tagen @ CrisisMaven 14311 Views

Danke CrisisMaven. Ich kann natürlich nicht alles runterbeten, das ist einfach für einen Post zu umfangreich.

Verwaltungsverfahrensgesetz ist von wem? BRD? Wie können die Gesetze erlassen? Es konnte noch keine Staatsgründungsurkunde ausgemacht werden ... der 2+4-Vertrag ist es keinesfalls!

Und wenn doch: gilt dann das BGB nicht mehr, ist doch schon über 100 Jahre alt. Und wurde von einem echten Staat verfasst und nie aufgehoben (Bundesgesetzblatt).

Und noch einmal: wer vollstreckt, ohne den physischen Beweis für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides antreten zu können, macht sich gleich mehrfacht strafbar. Siehe z.B. § 345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige

Wer keinen Amtsausweis vorlegen kann ebenso. Das ganze Spiel lebte all die Zeit davon, dass wir "sie" wortlos anerkannt haben, uns unterworfen haben. Und die GEZ ist ein prima Übungsfeld dafür, es mal anders zu handhaben.

Verwaltungsverfahren immer verfahrener ...

CrisisMaven ⌂ @, Mittwoch, 04.02.2015, 17:40 vor 3962 Tagen @ Friedrich 14344 Views

Verwaltungsverfahrensgesetz ist von wem? BRD? Wie können die Gesetze erlassen? Es konnte noch keine Staatsgründungsurkunde ausgemacht werden ... der 2+4-Vertrag ist es keinesfalls!

Ich kenne diese Diskussionen. (Landesverfahrens- und Bundesverwaltungsverfahrensgesetz[e] stammen ja aus Mitte der siebziger Jahre.)

Ich hatte mal bei einer Bundesbehoerde die mit weitem Abstand dickste Akte. Da drin befand sich u.a. ein "Fehdehandschuh" (so ein Latex-Einmal-Handschuh zwecks Porto-Ersparnis), weil Gustav Radbruch im Geist des Englischen Rechts beschrieben hatte, wie ein Moerder in England ein Gesetz aus dem dreizehnten Jahrundert ausgrub, das Moerdern die Wahl gab, den Anklaeger bzw. Geschaedigten (Hinterbliebene) zum Zweikampf zu fordern oder ... freigesprochen zu werden.

Dies tat der Angeklagte, die Hinterbliebenen verzichteten "dankend" und er musste freigesprochen werden. Danach wurde das Gesetz wohl geaendert.

Jedenfalls habe ich mit meiner Aktion einige Zweifel an meiner gesistigen Gesundheit ausgeloest, die wiederum das rechtliche Verfahren verzoegerten, denn, wenn ich gaga bin, dann verstehe ich ja moeglicherweise nix und brauche einen von der Behoerde zu bestellenden und zu bezahlenden Anwalt als Vertreter.

Ich war zehn Jahre in der beobachtenden Fahndung und immer bei der Einreise wurde ich vom Grenzschutz ins Hinterzimmer gebeten. Nach einer Weile kam der Beamte dann verstoert wieder heraus und gab mir den Pass zurueck. Denn die unwirsche Antwort am andern Ende lautete immer: "Ihr haettet ihn an der Ausreise hindern sollen, nicht an der Einreise, Ihr Idioten".

Man kann durchaus Spass haben, solange man nicht gleichzeitig eine staatsnahe Karriere anstrebt. Ob Aufwand und Ertrag das rechtfertigen, steht auf einem andern Blatt (natuerlich haette ich niemals soviel Kabarett bezahlen koennen, wie ich im Leben kostenlos 'genossen' habe ...).

--
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Unterschrieben werden braucht es nicht

baisse-man @, Mittwoch, 04.02.2015, 17:25 vor 3962 Tagen @ Friedrich 14248 Views

Die Frage ist, ob ein nichtrechtsfähiger Verein Rechte als Gläubiger haben kann. Die Frage beantwortet sich selbst.

Wenn du anbietest, zu zahlen, wenn der Vollstrecker nachweist, dass ein nichtrechtsfähiger Gläubiger rechte in eigenem Namen vollstrecken kannst...
Am besten mit Unterschrift des Verantwortlichen der Gemeinde. Dann ist doch alles gut.
Sollte dieses Schreiben mit Unterschrift ausbleibenm gilt der Vorgang als erledigt. Beglaubigen und ab.

LG

--
Erkenne dich selbst.

Unterschrift erforderlich ...

Röhricht @, Mittwoch, 04.02.2015, 17:54 vor 3962 Tagen @ baisse-man 14300 Views

hier steht's

http://books.google.de/books?id=eNqYpjGKHZ8C&pg=PA37&lpg=PA37&dq=bgh+eigenh...

ab Seite 37, Rand Nr. 32 lesen.

Zu den "maschinell erstellten" Bescheiden, die ohne Unterschrift rechtskräftig sein sollen, gibt es ein aktuelles Urteil, welches diese Anwendung sehr eng definiert. Dieses Urteil wird noch weitreichende Auswirkungen haben.

PS.: Werde noch nach dem AZ suchen ...

Ist bekannt, interessiert aber keinen

baisse-man @, Mittwoch, 04.02.2015, 18:51 vor 3962 Tagen @ Röhricht 13989 Views

Eine nicht unterschriebene Rechnung ist genauso wirksam. Es kommt auf den Wert und dein Verhalten an.
Immer etwas "outside the box" denken,

LG

--
Erkenne dich selbst.

nur mit Unterschrift rechtswirksam

Friedrich @, Mittwoch, 04.02.2015, 19:47 vor 3962 Tagen @ Röhricht 14472 Views

Ein Schreiben ohne Unterschrift ist zunächst einmal als nichtig anzusehen.

https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/07/20/zwingende-unterschriftspflicht-nochma...

http://sommers-sonntag.de/?p=9881

Es gibt noch bedeutend mehr Urteile zu dem Thema, müßte ich aber erst suchen. Entscheidend ist aber: wer etwas von mir will, soll unterschreiben. Oder er soll beweisen, dass es auch ohne Unterschrift rechtsgültig ist.

Aber trotzdem rechtskräftig

baisse-man @, Mittwoch, 04.02.2015, 21:56 vor 3962 Tagen @ Friedrich 13647 Views

Deine Quellen solltest du genauestens hinterfragen. Die übersehen leider oft einen entscheidenen Aspekt.
Ansonsten gibt es genügend Fälle, wo ein Verwaltungsakt ohne Unterschrift rechtskräftig sein kann. @azur kann sicherlich ausführlich dazu aufklären.
Es gibt aber andere Möglichkeiten, damit umzugehen.

LG

--
Erkenne dich selbst.

@bm hat recht: § 37 Abs. 3 VwVfG: "die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters..."

azur @, Mittwoch, 04.02.2015, 23:50 vor 3962 Tagen @ Friedrich 13879 Views

Hallo Friedrich,

ach der sagt das?

https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/07/20/zwingende-unterschriftspflicht-nochma...

Kann der nicht einfach mal in Wiki oder via Google nachschlagen?

Es gibt noch bedeutend mehr Urteile zu dem Thema, müßte ich aber erst
suchen.

Hoy, hoy - hört sich aufregend an.

Entscheidend ist aber: wer etwas von mir will, soll unterschreiben.

Soll - kannst Du das anordnen?

Das Gesetz sieht das klar anders.

Oder er soll beweisen, dass es auch ohne Unterschrift rechtsgültig ist.

Na dann schau einfach ins Gesetz: § 37 III VwVfG:
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html

"Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten."

Oder heißt also entweder oder. Also auch oder.

(Siehe auch die anderen Ausssagen in der Norm und weiteren Vorschriften.)

Vieles braucht nach dem Gesetz keine Unterschrift für die Rechtsgültigkeit. Sehr Vieles. Ganz anders, als oft angenommen wird. Hauptsache der Wille und der Aussteller sind zu erkennen (wichtiger ist da schon die Rechtsbehelfsbelehrung, aber das auch vor allem wegen der Bestandsfristen).

Das schaff ich zum Glück auch noch mit 38,5.

Viele freundliche Grüße

azur

Steht auch bei wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt_(Deutschland)#Formvorschriften

Und: Viele solcher Fehler im staatlichen Handeln sind sogar "heilbar" (Fachbegriff), also ersetz- oder nachholbar.

Rechtsprechung, so man sie lesen kann: http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/37.html (unten)

Viele freundliche Grüße

azur

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Nachtrag AZ zu Unterschrift ( LG Tübingen - GEZ )

Röhricht @, Donnerstag, 05.02.2015, 09:49 vor 3961 Tagen @ Röhricht 13593 Views

hier steht's

http://books.google.de/books?id=eNqYpjGKHZ8C&pg=PA37&lpg=PA37&dq=bgh+eigenh...

ab Seite 37, Rand Nr. 32 lesen.

Zu den "maschinell erstellten" Bescheiden, die ohne Unterschrift
rechtskräftig sein sollen, gibt es ein aktuelles Urteil, welches diese
Anwendung sehr eng definiert. Dieses Urteil wird noch weitreichende
Auswirkungen haben.

PS.: Werde noch nach dem AZ suchen ...

Das Landgericht Tübingen hat in dem Beschluss vom 19. Mai 2014 ( 5 T 81/14 )
folgendes ausgeführt:

Zitat 1:

Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein. Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht "automatisch" erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift. Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit wirksamem Bescheid fällig.

Zitat 2:

An die Auslegung dieses Begriffs sind angesichts der Regelungen der ZPO und des Ausnahmecharakters des Wegfalls von Siegel und Unterschrift strenge Anforderungen zu stellen, was sich bereits daraus ergibt, dass die ZPO selbst bei automatischen Mahnbescheiden nicht auf ein wenigstens eingedrucktes Siegel verzichtet. Danach wird ein Schriftstück dann automatisch zunächst zweifelsfrei dann erstellt, wenn eine Datenverarbeitungsanlage von außen, von dritter Seite zugelieferte Daten direkt ohne Eingreifen oder Beobachtung eines Bearbeiters verarbeitet und daraus ein behördliches Schriftstück erstellt. Umgekehrt läge keine automatische Einrichtung vor, wenn die Datenverarbeitungsanlage, z. B. der Arbeitsplatzrechner, lediglich - wie Schreibmaschine und Taschenrechner - Hilfsmittel des Bearbeiters sind. Siegel und Unterschrift dienen dem Schutz des Betroffenen und der Rechtsklarheit aus der Sicht des Empfängers. Dessen Horizont als Betrachter und Leser des Schriftstücks muss danach eine maßgebliche Abgrenzungsrolle spielen,
zumal weder die Arbeitsweise noch die EDV-Ausstattung der Behörde außerhalb der Behörde bekannt sind. Das vorliegende Vollstreckungsersuchen wurde offensichtlich mit datenverarbeitender Rechnerunterstützung erstellt. Es enthält zahlreiche individuelle Inhalte. Dies allein wäre jedoch noch kein Indiz für eine nicht automatische Bearbeitung. Das Ersuchen informiert jedoch zudem auch über weitere persönliche Merkmale, z. B. eine frühere Beitragsbefreiung, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang zur Forderung und zum Ersuchen stehen und die schon deshalb den Eindruck erwecken, wie wenn sie sorgfältig ausgesucht und als Hintergrundinformation individuell und manuell dazu gefügt worden wäre. Der Gesamteindruck spricht danach für ein zwar mittels Datenverarbeitung, aber im Wege deren individueller Bedienung und Datenzugabe erstelltes Ersuchen. Dieses hätte mit Siegel und Unterschrift versehen werden müssen. Der angebrachte Zusatz, dass diese Merkmale wegen der Fertigung von einer Datenverarbeitungsanlage fehlen würden, ist ein materiell wertloser Zusatz, der sich selbst auf Privatpost und einfacher Geschäftspost zunehmend findet. Im Übrigen weist selbst dieser Zusatz nur auf eine elektronische Datenverarbeitungsanlage hin, die sicherlich genutzt wurde, aber nicht auf eine für den Entfall der Siegelungs- und Unterzeichnungspflicht notwendige automatische Einrichtung.

Zitat Ende

Damit wurde klar definiert, wann ein Bescheid ohne Unterschrift Gültigkeit erlangt.

Beglaubigen?

007 @, Zentral im Weltwohlfahrtsstaat, Freitag, 13.02.2015, 10:49 vor 3953 Tagen @ baisse-man 12375 Views

Die Frage ist, ob ein nichtrechtsfähiger Verein Rechte als Gläubiger
haben kann. Die Frage beantwortet sich selbst.

Wenn du anbietest, zu zahlen, wenn der Vollstrecker nachweist, dass ein
nichtrechtsfähiger Gläubiger rechte in eigenem Namen vollstrecken
kannst...
Am besten mit Unterschrift des Verantwortlichen der Gemeinde. Dann ist
doch alles gut.
Sollte dieses Schreiben mit Unterschrift ausbleibenm gilt der Vorgang als
erledigt. Beglaubigen und ab.

LG

Warum beglaubigen? Bitte um einen kurzen Hinweis, da ich gerade auch GEZwungen werden soll, zu zahlen.

LG 007

Danke an alle,

Dirk-MV @, Punta Cana, Mittwoch, 04.02.2015, 23:32 vor 3962 Tagen @ Dirk-MV 13691 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 04.02.2015, 23:36

den Hinweis bezüglich Zurückweisung habe ich beherzigt und zusätzlich um einen rechtswirksamen Beleg der Forderung gebeten.

Wenn das nichts wird, zahle ich halt. Ich gehe sowieso nicht davon aus, daß ich gewinnen kann. Mein Hinauszögern fusst nur auf der Hoffnung, daß diese Gebühr abgeschafft werden muss, bevor ich löhnen muss.

Die Frage nach privater Haftung, Amtsausweis, persönlicher Unterschrift etc. habe ich nicht gestellt und werde dies auch nicht tun. Wir sind hier 13000 Seelen (auf eine Fläche ähnlich groß wie die von München), man kennt sich und braucht ggs. Wohlwollen. Leben und leben lassen ist hier angesagt. Wenn ich als TV-Verweigerer gegen die GEZ gifte, bekomme ich Verständnis gezeigt. Sollte ich den Status oder Befugnisse von Amtsangestellten in Zweifel ziehen, wird das schon anders aussehen, auch verständlich.
Und die Quittung dafür würde ich sicher beim nächsten Verwaltungsakt, von Amtstierarzt über Baugenehmigungen bis hin zu Baumfällungen bekommen, auch verständlich. Als Hausbesitzer, Imker, Hobbybauer, Hobbysanierer, Autoschrauber mit Abstellfläche, Landkäufer, Energieproduzent und Tierhalter incl. Schlachter, Spaziergänger mit freilaufendem Hund über Felder und durch Wälder bin ich zu angreifbar, als daß ich mir amtlichen Unmut leisten kann. Außerdem würde ich mir meinen mühsam erworbenen Status des eigenwilligen, aber nicht unangenehmen Eigenbrötlers versauen.

@CM das erste "e" ist das lange.

mfg
Dirk

edit:Kommas

--
Der wahre Feind eines Mannes ist Zweifel.

Gut dem Dinge!

Langmut @, Donnerstag, 05.02.2015, 10:33 vor 3961 Tagen @ Dirk-MV 13329 Views

Hallo Dirk-MV,

beglückwünsche dich zu deiner Haltung.

Du musst dir dein Leben wirklich nicht schwerer machen, GEZ hin oder her.

Deine Mitmenschen am Ort deines Daseins werden es dir mehrfach lohnen.

Weiterhin toi, toi, toi
Langmut

Verpflichtung zur Rueckgewaehr ...

CrisisMaven ⌂ @, Donnerstag, 05.02.2015, 12:46 vor 3961 Tagen @ Dirk-MV 13186 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 05.02.2015, 13:09

Ich nehme an, Du guckst aber heimlich mal oeffentlichen Schundfunk.

Das musst Du natuerlich dann rueckerstatten.

Zumindest denen Links zu allen Sendungen auf YouTube schicken mit eidesstattlicher Versicherung, das alles nie nicht angeklickt zu haben, kuenftig nie anzuklicken und im Uebrigen Dich einer Operation zu unterziehen, um Augen und Ohren zu entfernen, um auch kuenftigem versehentlichem Konsum entgegenzuwirken.

Bei mir kam das auch so. Nur sind Augen raus- und Ohren ab-gefallen durch den Konsum. Die Schadenersatzklage ist noch anhaengig.

Ich seh' da aber nich' mehr durch ...

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

GEZ: widerlich

Leserzuschrift @, Montag, 09.02.2015, 15:34 vor 3957 Tagen @ Dirk-MV 13240 Views

Einen schönen guten Tag,

ein Erlebnis der anderen Art mit dem „Beitragsservice“ erlebt eine Bekannte von mir zur Zeit. Sie ist in Frührente und bezieht eine sogenannte Arbeitsmarktrente, in geringster Höhe und ist dadurch auf ALG II angewiesen. Also von der Fernsehsteuer befreit. Irgendwie ist das etwas schief gelaufen und Anfang Januar bekam sie von der Gemeinde eine Pfändungsankündigung über 370 Euro. Auf telefonische Nachfrage und Beschwerde wurde ein Termin vereinbart um das zu klären. Drei Tage später kam ein Schreiben per Förmlicher Zustellung in dem die Kontopfändung verkündet wurde. Der geforderte Betrag war am gleichen Tag, 4. April bereits vom Konto meiner Bekannten weggepfändet. Einziger Geldeingang auf diesem Konto ist seit Eröffnung lediglich der Hartz IV Betrag. Somit ist das Geld für den Monat Februar weg und meine Bekannte, in Frührente wegen PTBS und einiger anderen psychischen „Beeinträchtigungen“ ist völlig verzweifelt. Gespräche mit den Vollstreckern endeten im Nichts. Da kommt dann noch der Vorwurf, wieso meine Bekannte denn kein P-Konto habe! Das hat sie im Leben niemals gebraucht, weil sie noch nie Schulden hatte und niemals eine EV oder ähnliches leisten musste. Ehrlich, arm und schuldenlos.

Mein Ekel und mein Zorn auf diese „Menschen“ wachsen gerade ins Unermessliche und dazu kommt diese Ohnmacht, das Bewusstsein absolut nichts tun zu können.

Nur noch widerlich
ernesto

Was mich wundert ...

CrisisMaven ⌂ @, Montag, 09.02.2015, 16:55 vor 3957 Tagen @ Leserzuschrift 12931 Views

(ok, bald wundert mich gar nichts mehr) ... es gibt doch auch eine Pfaendungsfreigrenze?

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

@Leserzuschrift, ab zum Anwalt... ggf. liegt hier eine unzulässige Zwangsvollstreckung vor. (oT)

Mirko, Česko, Montag, 09.02.2015, 20:48 vor 3957 Tagen @ Leserzuschrift 12761 Views

- kein Text -

--
Gesunde Menschen zu schädigen, um die Gesundheit der Schwächsten zu erhalten, ist eine Entscheidung der rückständigen Logik.

Hänge mich mal hier dran

Mayor33 @, Dienstag, 10.02.2015, 14:45 vor 3956 Tagen @ Dirk-MV 12721 Views

Guten Tag,

auch mich als junger Student hat die "Beitragsservice des ARD und ZDF" erreicht.

Die Post kam nun fast exakt einen Monat nach Ummeldung am neuen Wohnort. Allerdings ist das Schreiben relativ freundlich, es wird darum gebeten meine Anschrift anzugeben, sowie die gewünscht Zahlungsweise einzutragen. Hierbei kann ich zwischen Lastschriftverfahren oder Überweisung wählen.

Es ist defintiv keine Rechtsbelehrung auf diesem Schreiben, lediglich ein Anschreiben, "Informationen zum Rundfunkbeitrag im privaten Bereich" und der besagte Antwortbogen.


Kann ich dieses Schreiben nun getrost ignorieren?


Ich bedanke mich

Beste Grüße

2. Nachtrag

Dirk-MV @, Punta Cana, Sonntag, 15.02.2015, 21:57 vor 3951 Tagen @ Dirk-MV 13088 Views

Nachdem mich auch einige Mails erreicht haben und ich diese erst heute gesehen habe, möchte ich gleich hier antworten.

Ich habe im Schreiben an das Amt wie oben geschrieben nur widerspreche ich durch weise ich zurück ersetzt. Da eine Vollstreckungsankündigung nichts rechtswirksames ist, sondern nur eine Art "Höflichkeit vom Amt", ist der Text auch nicht wichtig.

Parallel dazu habe mit dem Beitragsservice telefoniert und um Richtigstellung gebeten (zwei Vollstreckungsankündigungen für einen Haushalt).
Bekommen habe ich eine Bestätigung, daß der Beitragsservice nun weiß, daß nur einer zahlen muss nebst Beitragsaufstellung und Zahlungsaufforderung. Es fehlt die Bestätigung des Löschung des anderen, unberechtigten Kontos.

Dieses Schreiben incl Zahlungsaufforderung, incl des Zeitraumes, der vollstreckt werden soll, habe ich in Kopie dem Amt geschickt und angefragt:

ob das Amt informiert wurde, daß Beiträge noch einmal eingefordert werden,

welche Zahlungsaufforderung ein und desselben Kontos für ein und dieselbe Zeit ich ignorieren soll oder ob ich doppelt zahlen soll (einmal um die Vollstreckung abzuwehren und um der Zahlungsaufforderung nachzukommen),

ob die Vollstreckung für das unberechtigte Konto zurückgenommen wurde.


Falls sich Neues ergibt, werde ich berichten.
mfg

--
Der wahre Feind eines Mannes ist Zweifel.

3. Nachtrag Vollstreckung

Dirk-MV @, Punta Cana, Freitag, 30.10.2015, 11:18 vor 3694 Tagen @ Dirk-MV 8138 Views

Game over.
Vorige Woche wurde ich gepfändet.

Es blieben zwar noch einige Möglichkeiten, wie zum Beispiel zu klagen, aber das wird mir zu blöd.
Kurz, jetzt bin ich auch Zahler.
mfg

--
Der wahre Feind eines Mannes ist Zweifel.

Festsetzungsbescheid

TurnAround @, Freitag, 30.10.2015, 22:54 vor 3694 Tagen @ Dirk-MV 8090 Views

Servus Dirk,

ich habe einen Festsetzungsbescheid bekommen, an meinen Nebenwohnsitz.
Das Besondere dabei: wohne da als c/o, bin nicht Mieter oder Untermieter.
Der Mieter zahlt GEZ für diese Wohnung.
Nun will die GEZ von mir für diese Wohnung ebenfalls
GEZ-Gebühren.

Ich werde Strafanzeige erstatten.
Die Herrschaften sollten doch wissen, dass PRO HAUSHALT nur einmal
eine Gebühr erhoben werden kann. Diese Gebühr wird durch den Mieter
gezahlt. Die Wohnung hat 1 Küche, 1 Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer, 1 Bad
= 1 Haushalt.
Die Schreiben der GEZ sind adressiert an:
Herr TurnAround (Name geändert [[freude]] ) c/o Frau A.Merkel (Name geändert [[freude]] ).

Du kämpfst nicht allein.[[zigarre]]

Gruß
TurnAround

--
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