GEZ: Erfolgsaussichten für Widerspruch
Es tut sich was.
Der wissenschaftliche Beirat beim BMF hat ein Gutachten zum Thema „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ erarbeitet. Aufgrund der technischen Entwicklung sieht der Beirat geänderte Bedingungen für das Informationsmedium Rundfunk. Für ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks empfiehlt er, dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht zu geben: Der öffentlich-rechtliche Anbieter sollte nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist.
Hier eine Kommentierung des Gutachtens beim Kopp-Verlag.
Zitat von Seite 34 des Gutachtens:
„Bei der Finanzierung durch die Nutzer
hat sich der Gesetzgeber auf eine unglück-
liche Mischform festgelegt. Denn aus öko-
nomischer Sicht sind die jetzigen Pflichtbei-
räge eine Steuer, die einer Zweckbindung
nterliegt. Anstelle dieser Mischform sollte
sich der Gesetzgeber entweder für eine klare
Finanzierung aus dem allgemeinen Haus
halt oder für eine moderne Nutzungsgebühr
entscheiden.“
Dazu der Kopp-Verlag:
„Zur Erhebung von Steuern ist der sogenannte »Beitragsservice« von ARD, ZDF und Deutschlandradio aber nicht berechtigt.“
Das Gutachten kann hier beim Bundesfinanzministerium heruntergeladen werden.