Dubios auf jeden Fall - Aber im Völkerrecht nicht selten

azur, Dienstag, 27.01.2015, 02:17 (vor 3666 Tagen) @ Beo21302 Views

Hallo Beo,

das hat auch mich immer wieder gewundert. Nur im Völkerrecht gibt es wohl seit jeher solchen "ewigen" Bündnisse, solange die Ordnung eben hält.


Sind "unkündbare, unbefristete Verträge" nach Deutschem Recht nicht
sittenwidrige Knebelverträge? Wofür gibt es dann z.B. Vertragsstrafen bei
vorzeitiger Kündigung?

Ansonsten: http://de.wikipedia.org/wiki/Knebelvertrag

"Knebelvertrag

Als Knebelvertrag bezeichnet man umgangssprachlich ein Vertragswerk, das darauf abzielt, eine Vertragspartei möglichst langfristig in einem unausgewogenen Vertragsverhältnis festzuhalten. Meist wird das erreicht durch die Gestaltung von Kündigungsfristen oder -bedingungen, Ausnutzung von scheinbaren Vorteilen für die „geknebelte“ Partei oder Monopolstellungen.

In Anlehnung dazu werden manchmal einzelne Abschnitte eines Vertrages als Knebelparagraphen bezeichnet, wenn sie für eine der Vertragsparteien unverhältnismäßig günstige Konditionen enthalten.

In Deutschland können solche Verträge rechtlich gänzlich oder in Teilen nichtig sein. In Betracht kommen hierfür Verstöße gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese anwendbar sind. Ferner kann ein sittenwidriges Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 oder Wucher nach § 138 Abs. 2 BGB vorliegen."

Da könnte einiges einschlägig sein, aber wer würde darüber richten?

Denn wir sind ja nicht im Privatrecht.

Dort würden wir das hier nutzen müssen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4ftsbedingungen_(Deutschland) (nalog, weil das AGB ja für Vielzahl Verwendungen - aber die Rechtsgedanken können genutzt werden)

http://de.wikipedia.org/wiki/Sittenwidrigkeit_(Deutschland)

Und dann würde man am Ende noch den berühmten § 242 haben.

Wenn eines davon griffe, wären Ansprüche nie entstanden (ex tunc).

Aber von solchen Entscheidungen bin ich, wie übrigens auch die Masse der Juristen, weit entfernt.

Einzelne Juristen haben nur die berühmte Meinung (wobei es ja heißt, dass 2 = 3 Meinungen hätten).

Viele freundliche Grüße

azur

--
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