Uneinlösbare Schuldscheine als Zweitwährung - GR kann doch ausscheiden

azur @, Sonntag, 25.01.2015, 22:19 vor 3971 Tagen 3900 Views

Hallo allen,

in der FAZ schlägt jemand so etwas vor:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mayers-weltwirtschaft/nach-der-parlamentswahl-ein...

Und vom selben Tage: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/griechenland-grexit-101.html

"Erst aus der EU, dann aus dem Euro

Die Wahrheit ist, dass ein Verlassen der Währungsunion überhaupt nicht geregelt ist. Weder per Rausschmiss noch ein freiwilliger Austritt: "Es gibt also keine Euro-Ausstiegsklausel", bestätigt der Brüsseler Polititologe Janis Emmanouilidis die rechtliche Grauzone."

Zuvor: "Die EU-Kommission versuchte auch, der Debatte sofort den Boden zu entziehen: Artikel 140, Absatz 3 des EU-Vertrages sagt, die Mitgliedschaft in der Eurozone ist unwiderruflich, so Kommissionssprecher Margaritas Schinas - was nicht so ganz stimmt, denn der besagte Absatz bestimmt lediglich, dass der Wechselkurs für ein neues Euromitglied unwiderruflich festgelegt wird."

Und das weiß man nun erst...

Viele freundliche Grüße

azur

--
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Sehr sinnvoller Ansatz von Thomas Meyer

Olivia @, Montag, 26.01.2015, 09:24 vor 3971 Tagen @ azur 1985 Views


Und vom selben Tage:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/griechenland-grexit-101.html

..................


Ansonsten hätte ich auch keinerlei Ahnung, wie der seine Versprechungen finanzieren will.

Die Korruption wird er ja vermutlich auch nicht angehen. Die sitzt ja auch tief in den Behörden, Verwaltungen, Kliniken etc. etc.

--
For entertainment purposes only.

Wenn Tsipras keiner von den "Alternativlosen" ist, dann wäre das ein erfolgversprechender Weg.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Montag, 26.01.2015, 09:29 vor 3971 Tagen @ azur 1847 Views

Es gibt ja einiger Beispiele, wo nach einer Durststrecke von 18 Monaten der Aufschwung losging.

in der FAZ schlägt jemand so etwas vor:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mayers-weltwirtschaft/nach-der-parlamentswahl-ein...

Sollte GR nach so einer Kur auf das Erfolgsgleis zurückgelangen, dann würden auch in der BRD Rufe nach einer Alternative zum Teuro laut werden. Also werden die €urokraten alles in Bewegung setzen, um das zu verhindern!

Grüße

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"Unkündbare Verträge" .. sittenwidrig?

Beo2 @, NRW Witten, Montag, 26.01.2015, 18:28 vor 3970 Tagen @ azur 1670 Views

Zuvor: "Die EU-Kommission versuchte auch, der Debatte sofort den Boden zu entziehen: Artikel 140, Absatz 3 des EU-Vertrages sagt, die Mitgliedschaft in der Eurozone ist unwiderruflich, so Kommissionssprecher Margaritas Schinas - was nicht so ganz stimmt, denn der besagte Absatz bestimmt lediglich, dass der Wechselkurs für ein neues Euromitglied unwiderruflich festgelegt wird."

Sind "unkündbare, unbefristete Verträge" nach Deutschem Recht nicht sittenwidrige Knebelverträge? Wofür gibt es dann z.B. Vertragsstrafen bei vorzeitiger Kündigung?

Gruß, Beo2

Dubios auf jeden Fall - Aber im Völkerrecht nicht selten

azur @, Dienstag, 27.01.2015, 02:17 vor 3970 Tagen @ Beo2 1367 Views

Hallo Beo,

das hat auch mich immer wieder gewundert. Nur im Völkerrecht gibt es wohl seit jeher solchen "ewigen" Bündnisse, solange die Ordnung eben hält.


Sind "unkündbare, unbefristete Verträge" nach Deutschem Recht nicht
sittenwidrige Knebelverträge? Wofür gibt es dann z.B. Vertragsstrafen bei
vorzeitiger Kündigung?

Ansonsten: http://de.wikipedia.org/wiki/Knebelvertrag

"Knebelvertrag

Als Knebelvertrag bezeichnet man umgangssprachlich ein Vertragswerk, das darauf abzielt, eine Vertragspartei möglichst langfristig in einem unausgewogenen Vertragsverhältnis festzuhalten. Meist wird das erreicht durch die Gestaltung von Kündigungsfristen oder -bedingungen, Ausnutzung von scheinbaren Vorteilen für die „geknebelte“ Partei oder Monopolstellungen.

In Anlehnung dazu werden manchmal einzelne Abschnitte eines Vertrages als Knebelparagraphen bezeichnet, wenn sie für eine der Vertragsparteien unverhältnismäßig günstige Konditionen enthalten.

In Deutschland können solche Verträge rechtlich gänzlich oder in Teilen nichtig sein. In Betracht kommen hierfür Verstöße gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese anwendbar sind. Ferner kann ein sittenwidriges Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 oder Wucher nach § 138 Abs. 2 BGB vorliegen."

Da könnte einiges einschlägig sein, aber wer würde darüber richten?

Denn wir sind ja nicht im Privatrecht.

Dort würden wir das hier nutzen müssen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4ftsbedingungen_(Deutschland) (nalog, weil das AGB ja für Vielzahl Verwendungen - aber die Rechtsgedanken können genutzt werden)

http://de.wikipedia.org/wiki/Sittenwidrigkeit_(Deutschland)

Und dann würde man am Ende noch den berühmten § 242 haben.

Wenn eines davon griffe, wären Ansprüche nie entstanden (ex tunc).

Aber von solchen Entscheidungen bin ich, wie übrigens auch die Masse der Juristen, weit entfernt.

Einzelne Juristen haben nur die berühmte Meinung (wobei es ja heißt, dass 2 = 3 Meinungen hätten).

Viele freundliche Grüße

azur

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