Hallo Silke,
danke für die Antwort.
Es geht um das Bild, dass der Dottore skizziert hat.
Ist schon klar, aber man muss alles kritisch würdigen und einordnen - das hat auch dottore stets gewürdigt.
Einer meiner wichtigsten Angehörigen ist vielleicht gegangen.
Falls, dann herzliches Beileid.
Meine Tradition schreibt mir vor, dass ich ihn verbuddeln muss.
Wie habt ihr das bisher gemacht?
Musstet ihr dafür immer Land kaufen? Und durftet ihr dann das, was anderen grundsätzlich verboten ist: Tote auf eigenen Grund verbuddeln, wie Du schreibst (dort wo eine Teil meiner Familie herkommt, sagten die Leute unterkuhlen - das ist in Sachsenanhalt).
Es ist mir durchaus bekannt, dass das anderswo anders gehandhabt wird und Ausnahmen gibt. Aber grundsätzlich gibt es Bestattungspflicht und Friedhofszwang, und Gräber werden "gepachtet" (es gibt ja auch Seebestattung). Das rührt aus krichlicher Tradition, aber es es soll auch verhindern, dass man Leichenreste überall finden kann. Zudem ist das noch die Immission im umweltrechlichen Sinne ( http://de.wikipedia.org/wiki/Immission ), welche reguliert werden soll. Denke auch an die Probleme mit der Bestattung von Ebolakranken. Und es gibt ja auch noch mehr, wo die anderen nicht wollen, dass ein Landeigentümer es vergräbt, weil es z. B. ins Grundwasser gelangen kann.
(Die Türme der Parsen habe ich selbst mehrfach erwähnt, sowie, dass z. B. im Himalaya Tote nach etlichen Tagen auf Hügel gebracht werden, damit sie noch als Futter dienen.
Auch woanders gibt es immer wieder Diskussionen um Traditionen und Regelungen: http://www.spiegel.de/panorama/mumbai-parsen-erstreiten-zucht-von-geiern-fuer-die-toten... )
Das kann ich nur auf eigenem Land.
Nach Deiner Tradition, die mir nicht einleuchtet, denn wie konnte die sich entwickeln, denn die Regelungen diesbezüglich sind alt.
Bei den Friedwäldern kann man das wohl auch t. w. (Danke sehr @aliter - diese Ausnahmen und der Kampf darum sind recht bekannt - es gibt da stetig Diskussionen, etwa bei Gutsbesitzern, die das t. w. wirklich tradieren konnten)
Es würde zudem nicht wundern, wenn das Bestattungsgewerbe da seine eigenen Interessen zu vermitteln weiß.
Jeder Landbesitzer würde sich sträuben, mir das Verbuddeln zu erlauben.
Eigen- und Fremdbesitzer dürfen das schlicht nicht. Also sie können Dir das nicht erlauben. Auch ihre eigenen Toten nicht.
Ich muss also für ein ureigenes Bedürfnis Raum haben.
Ich muss Eigentum an Land erwerben.
Dann kannst Du es noch lange nicht machen, wie doch klar ist. Also warum reitest Du darauf herum, auf etwas, was in mehrfacher Hinsicht Falsches vorausssetzt?
Ohne dass ich Geld habe.
Ich muss in ein Schuldverhältnis eintreten.
Ja, und das auch um ein Grab zu pachten. Das weiß ich - und darauf wolltest Du ja auch hinaus: selbst der Tot kostet.
Der Andere hat Land - ich nicht.
Der andere hat auch einen Sarg, ein Bestattungsunternehmen usw.
Wieso hat der Andere eigentlich das Land?
Weil er oder seine Vorgänger es erwarben.
Und: Warum muss der eine eine Straße über sein Grundstück dulden, der andere nicht?
Weil er ein guter Staatsbürger ist
Haben nur gute Staatsbüger Eigentum?
Oder, falls es ironisch gemeint war: Ist eine Eigentümer ein obrigkeitshöriger, unterwürfiger Kerl?
Ist Eigentümer ein Schuft?
dem der Obereigentümer Staat -also
der Phösewicht mit der Waffe in der Hand das Nutzungsrecht darauf
abgetreten hat.
Er hat einen Untereigentümer geschaffen.
Falsch.
Du schreibst ja dann unten, dass den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz nicht verwenden willst. Und machst es doch stetig. Und zeigst dabei, dass Du es vielleicht auch immer noch nicht verstanden hast (was die Ablehnung von manchem fragwürdig macht).
Noch einmal: Das war man früher, vor langer Zeit Obereigentum nannte, heißt heute nur noch Eigentum. Das, was man früher Untereigentum nannte, heißt heute nur noch Besitz.
Die Eigentümer (und Besitzer) sind nicht total frei mit den ihnen rechtlich ordentlich zuwiesenen Dingen zu verfahren wie sie wollen. Immer z. B. dann, wenn es Interessen anderer berührt, wird reguliert. Also ist einer über den Eigentümern stehend. Aber dieser hat an den Dingen der besagten Eigentümer kein Eigentum (sonst würde er es ja z. B. ggfs. nicht ent-eignen müssen), sondern Zugriffsrechte aus Hoheitsrechten.
Bitte genau bleiben, zumal wenn man den Anspruch hat, es genau zu wissen und vermitteln zu wollen.
Sonst kommt leider Fragwürdiges zusammen. Und das wäre doch bedauerlich und unpraktisch.
Viele freundliche Grüße
azur
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