EZB-QE ... und was bringts?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Donnerstag, 22.01.2015, 11:05 vor 3664 Tagen 7309 Views

Hallo Forum

Wenn man den Gerüchten Glauben schenken darf, dann ist der EZB-QE gemachte Sache. Meine Vermutung ist, daß die Wirkung neutral bis negativ für den Konsumenten und die Wirtschaft ausfällt und nur den oberen 1% die Taschen gefüllt werden sollen. Meine Thesen:

Den 1% werden so stabile Preise garantiert, damit sie zu schadlos aus den Anleihen rauskommen - soweit sie das wollen - und anderweitig anlegen können. Gehen sie in Immobilien, so treibt das die Preise und die Mieten hoch.

Den Banken müssen die Anleihen nicht abgekauft werden, da diese jederzeit bei der ZB gg. Cash hinterlegen können.

Der Aussenwert der Währung verringert sich. Die Exportindustrie hat vordergründig einen Vorteil, der aber durch höhere Importkosten teilweise kompensiert wird.

Die Kaufkraft der Konsumenten sinkt, da sich die Importpreise erhöhen und (siehe oben) die Mieten steigen. Die Wirtschaft macht weniger Umsatz, rationalisiert und setzt Arbeitskräfte frei.

Unter dem Strich sinkt IMHO die Verschuldungsfähigkeit der Unternehmen sowie der Konsumenten und das ist klar das Gegenteil dessen, was propagiert wird. Für mich ist das eher ein depressives Umfeld.

Bei den Vorreitern USA, UK und Japan scheint es ja ähnlich abzulaufen. Für mich sieht das alles nicht mehr nach verzweifelter, letzter Massnahme der ZBs aus, sondern als Beginn der "großen Plünderung" ...

Grüße

--
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** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **

Gar nichts, sagen zwei, die es wissen müssen (Ex-BIS-Chef und Ex-BOE-Chef)

Gaby @, Donnerstag, 22.01.2015, 11:12 vor 3664 Tagen @ FOX-NEWS 7104 Views

Moin,

wenig Zeit, deshalb nur Link zu Zerohedge

und Daniel Stelter von dort aus Links zu seinem mehrteiligen Artikel im Globalist.

Viele Grüße

Gaby

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"Das Dumme an Internetzitaten ist, dass man nie weiß, ob sie auch stimmen." Leonardo da Vinci

Die EZB sollte den Bürgern das Geld direkt überweisen - das wäre effizienter

Reffke @, Donnerstag, 22.01.2015, 13:58 vor 3664 Tagen @ Gaby 5727 Views

Danke für die Info!
Hier ein Gastbeitrag von Daniel Stelter auf Deutsch:
http://www.manager-magazin.de/politik/weltwirtschaft/ezb-schadet-mit-qe-der-euro-zone-a...

--
Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
------------------------------
==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org

Noch mehr Stelter dazu

Gaby @, Donnerstag, 22.01.2015, 14:13 vor 3664 Tagen @ Reffke 5860 Views

Moin,

noch mehr hier. Artikel allein schon schön - und darunter noch viele Links, genau zum Thema

viele Grüße

Gaby

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"Das Dumme an Internetzitaten ist, dass man nie weiß, ob sie auch stimmen." Leonardo da Vinci

Immer wieder schön von ihm zu lesen: Kapitalismus? In Wirklichkeit müsste es Schuldenwirtschaft heißen!

Reffke @, Donnerstag, 22.01.2015, 14:31 vor 3664 Tagen @ Gaby 5370 Views

Moin,

noch mehr
hier.
Artikel allein schon schön - und darunter noch viele Links, genau zum
Thema

viele Grüße

Gaby

Eine wahre Fundgrube!
Bei ==> EMPFOHLEN: genau vor einem Jahr!
Kapitalismus? In Wirklichkeit müsste es Schuldenwirtschaft heißen!

--
Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
------------------------------
==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org

Stelter, quo vadis..

Shindo @, Donnerstag, 22.01.2015, 16:37 vor 3664 Tagen @ Gaby 4999 Views

Moin,

noch mehr
hier.
Artikel allein schon schön - und darunter noch viele Links, genau zum
Thema

viele Grüße

Gaby

Servus Gaby,

alles nett was Stelter da immer und immer wieder verkündet.

Stelter bevorzugt einen Schuldenschnitt...

Schön und gut, dieser Schuldenschnitt befördert uns in der Zeitachse wieder einmal eine Faktor X vor die jetzige Verschuldung und dann? Was würde Stelter denn am System wirklich ändern? Einfach mal ein, zwei, vier Jahre zurück und weiter wie gehabt. Die Macht der privaten Notenbanken, der Geldschöpfung und noch viel weiter dahinter - sie bleibt ein Dorn im Fleisch. Allen voran die Betrachtung unseres wahren Treibers der Wirtschaft - der frei verfügbaren Umwandlungsenergie. Stelter denkt tief, aber er hört da auf, wo es an den Kern geht - wie alle Dneker und Ökonomen der neuen und alten Schule.

Nein, Gaby dies ändert gar nichts am System, denn dieses sind wir alle selbst. Solange wir nicht erkennen, dass Geld im Grunde ein Anspruch auf einen Verteilungsschlüssel der Umverteilungsenergie selbst darstellt, wird das nix.

hier wunderbar umschrieben:

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=127501

ein älterer Artikel, aber aktueller denn je.


Gruß Shindo

--
Thrive - https://www.youtube.com/watch?v=-pRfGVHU_Qg

Völlig richtig

sensortimecom ⌂ @, Donnerstag, 22.01.2015, 11:53 vor 3664 Tagen @ FOX-NEWS 6389 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 22.01.2015, 11:57


Die Kaufkraft der Konsumenten sinkt, da sich die Importpreise erhöhen und
(siehe oben) die Mieten steigen. Die Wirtschaft macht weniger Umsatz,
rationalisiert und setzt Arbeitskräfte frei.

Jeder Prozentpunkt Indexerhöhung bei der Inflationsrate muss für den Konsumenten mit einer bis zu zehnfachen Teuerung bei lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen bezahlt werden. Dann bleibt den Konsumenten noch weniger Geld als bisher, um sich langlebige Güter aus heimischer Produktion kaufen zu können (was notwendig wäre um die Wirtschaft zu pushen).

Für die Index-Manipulatoren ist QE das beste, was passieren kann <img src=" />

Was die Exporteure betrifft, so macht eigentlich nur die Chefetage der Großkonzerne einen nachhaltigen Profit aus dem Szenario: Der Mehrertrag wird rasch dort angelegt, wo kein weiterer Euro-Verfall droht...

....Vollpension für medclub only (oT)

eddie09 @, Donnerstag, 22.01.2015, 13:43 vor 3664 Tagen @ FOX-NEWS 5377 Views

- kein Text -

--
Politik ist so beschaffen, dass faule Früchte nur vom Baum fallen, wenn darunter ein Korb steht, der sie auffängt.

Denkste. "ECB will buy investment grade only

Gaby @, Donnerstag, 22.01.2015, 15:07 vor 3664 Tagen @ eddie09 5669 Views

GR also aussen vor. Wie sehen die Ratings der anderen Länder der Knoblauchzone eigentlich aus?

--
"Das Dumme an Internetzitaten ist, dass man nie weiß, ob sie auch stimmen." Leonardo da Vinci

Noch anders: GR ist im Aufkaufprogramm dabei, wenn es sich an die Troika-Vorgaben hält

Gaby @, Donnerstag, 22.01.2015, 15:28 vor 3664 Tagen @ eddie09 5535 Views

sag ich doch: Gruß aus Brüssel an alle, die am Sonntag in Griechenland wählen gehen

--
"Das Dumme an Internetzitaten ist, dass man nie weiß, ob sie auch stimmen." Leonardo da Vinci

..ob das der wählende Grieche versteht?

eddie09 @, Donnerstag, 22.01.2015, 15:38 vor 3664 Tagen @ Gaby 5325 Views

Der pfeift doch schon aus dem letzten Loch, der will doch eher den Rundumschlag, oder?

Gruß

--
Politik ist so beschaffen, dass faule Früchte nur vom Baum fallen, wenn darunter ein Korb steht, der sie auffängt.

Aktien und Immobilien werden vor der "Deflation" gerettet

CalBaer @, Donnerstag, 22.01.2015, 16:36 vor 3664 Tagen @ eddie09 5640 Views

Zinsen gehen gegen Null, wo sie noch nicht Null sind. Wer da nicht gehebelt mitmacht, hat von QE gar nichts.

--
Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.
Info:
www.tinyurl.com/y97d87xk
www.tinyurl.com/yykr2zv2

Vollpension

Martino @, Donnerstag, 22.01.2015, 16:42 vor 3664 Tagen @ eddie09 5391 Views

Gilt die Vollpension auch für den Russischen Markt [[freude]] , oder warum geht der gerade "to the moon"...(+7,4%) und das trotz Sanktionen und der Nato die nervös hustet....

Habe ich da etwas verpasst?

Für den Pauschaltouristen aber nur im -5 Sterne Etablissement (oT)

FOX-NEWS @, fair and balanced, Donnerstag, 22.01.2015, 18:17 vor 3664 Tagen @ eddie09 4721 Views

- kein Text -

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** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **

Übergangszeitraum 2015-2018

Amos, Donnerstag, 22.01.2015, 20:21 vor 3664 Tagen @ FOX-NEWS 5054 Views

Ich weiß nicht, ob die heute von der EZB verkündete geplante Bilanzausweitung um 1 Billion Euro bis zur finalen Abwicklung 2018 gut für die Mehrzahl der Menschen in Europa ist, aber persönlich bin ich froh, dass man sich für diesen sanften Übergangsweg entschieden hat.

Hätten sich einige EU Mitgliedstaaten 2013 durchgesetzt, wäre es bei Bedarf schon in diesem Jahr und viel weniger vorbereitet zur Abwicklung von einigen Großbanken gekommen. Hier nochmal zur Erinnerung:

http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2013/0592_2D13.pdf

...Um jedoch zu gewährleisten, dass das Bail-in-Instrument wirksam und zielführend ist, sollte es auf soviele nichtabgesicherte Verbindlichkeiten eines ausfallenden Instituts wie möglich angewandt werden können!
Allerdings ist es zweckmäßig, bestimmte Arten nichtabgesicherter Verbindlichkeiten vom Anwendungsbereich des Bail-in-Instruments
auszunehmen. Aus Gründen der öffentlichen Ordnung und einer wirksamen
Abwicklung sollte das Bail-in-Instrument weder auf Einlagen angewandt werden, die unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates fallen, noch auf Verbindlichkeiten gegenüber Beschäftigten des ausfallenden Instituts.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXIV/EU/11/88/EU_118840/imfname_10408097.pdf

...Einige Mitgliedstaaten würden es vorziehen, das "Bail-in"-Instrument bereits ab dem Jahr 2015 anzuwenden. Der Vorsitz schlägt vor, den derzeit vorgesehenen Termin für das Bail-in– das Jahr 2018 – beizubehalten; er weist die Delegationen darauf hin, dass bei jeglicher Änderung in diesem Punkt auch die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen bedacht werden müssten, mit denen sicherzustellen wäre, dass das Bail-in-Instrument während des Übergangszeitraums 2015-2018 effektiv und unter gleichen Wettbewerbsbedingungen angewandt werden könnte, während andere Elemente der Bankenunion eingerichtet würden.

Die in
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=291718

gezeigte statistische Auswertung, kann dann 2019 erneut erstellt werden, dann werden wir sehen, welche gewünschten und unerwünschten Veränderungen sich durch die o.g. durchgeführten Maßnahmen ergeben haben.

Viele Grüße
amos

Abwendung einer Systemgefährdung

Amos, Donnerstag, 22.01.2015, 23:34 vor 3664 Tagen @ Amos 4729 Views

Hier noch der entsprechende nationale Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 22.09.14:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/025/1802575.pdf

Die fixe Grenze von 100.000.- Euro von ungesicherten Forderungen die den Bankkunden / Gläubigern auf jeden Fall erhalten bleiben soll, finde ich im Text nicht.
Von dieser Grenze wurde in den Medien vor dem Gesetzentwurf ja immer viel geschrieben.

A. Problem und Ziel Eine der wesentlichen Lehren aus der Finanzmarktkrise ist, dass geeignete Instrumente entwickelt werden müssen, um systemrelevante Institute und Finanzgruppen, die in Schwierigkeiten geraten sind, in einem geordneten Verfahren entweder zu sanieren oder abzuwickeln. Da dies mit den Mitteln des herkömmlichen Insolvenzrechts nur in Ausnahmefällen zu bewältigen ist, wurden in den letzten Jahren bereits gesetzliche Regelungen zur Restrukturierung, Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten erlassen. Der Gesetzentwurf dient zum einen der Konsolidierung dieser bereits vorhandenen Regelungen. Zum anderen setzt er alle Anforderungen der bis zum 31. Dezember 2014 umzusetzenden Richtlinie 2014/59/EU (BRRD, im Folgenden: Abwicklungsrichtlinie) – einschließlich der Umsetzung des von der Richtlinie erst ab 2016 verlangten Bail-In-Instruments – um.

Abwicklungsziele; Systemgefährdung

(1) Abwicklungsziele sind 1. die Abwendung einer Systemgefährdung, die von der Bestandsgefährdung eines Instituts oder einer Gruppe ausgeht, 2. der Schutz öffentlicher Mittel durch Vermeidung der Inanspruchnahme außerordentlicher finanzieller Unterstützung aus öffentlichen Mitteln. (2) Eine Systemgefährdung liegt vor, wenn zu besorgen ist, dass sich die Bestandsgefährdung des Instituts oder der Gruppe in der konkreten Marktsituation in erheblicher Weise negativ auswirkt auf andere Unternehmen des Finanzsektors, auf die Finanzmärkte, auf das allgemeine Vertrauen der Einleger und anderen Marktteilnehmer in die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems oder auf die Realwirtschaft. Bei der Einschätzung, ob eine Systemgefährdung vorliegt, berücksichtigt die Abwicklungsbehörde insbesondere 1. die Art und den Umfang der Verbindlichkeiten des Instituts oder der Gruppe gegenüber anderen Instituten, Gruppen und sonstigen Unternehmen des Finanzsektors, 2. den Umfang der von dem Institut oder der Gruppe aufgenommenen Einlagen, 3. die Art, den Umfang und die Zusammensetzung der von dem Institut oder der Gruppe eingegangenen Risiken sowie die Verhältnisse auf den Märkten, auf denen entsprechende Risikopositionen gehandelt werden, 4. die Vernetzung mit anderen Finanzmarktteilnehmern, 5. die Verhältnisse auf den Finanzmärkten, insbesondere die von den Marktteilnehmern erwarteten Auswirkungen eines Zusammenbruchs des Instituts oder der Gruppe auf andere Unternehmen des Finanzsektors, auf den Finanzmarkt sowie auf das Vertrauen der Einleger und Marktteilnehmer in die Funktionsfähigkeit des Finanzmarkts und in die Realwirtschaft, 6.7.8.die Komplexität der von dem Institut oder der Gruppe mit anderen Marktteilnehmern abgeschlossenen Geschäfte, die Art, den Umfang und die Komplexität der von dem Institut oder der Gruppe grenzüberschreitend abgeschlossenen Geschäfte und die Ersetzbarkeit der von dem Institut oder der Gruppe im Inland oder grenzüberschreitend angebotenen Dienstleistungen und technischen Systeme.

Viele Grüße
amos

Abschnitt B/1/c Abwicklung, zweiter Satz (Seite 3): "gedeckte Einlagen von Kunden"

Bernadette_Lauert, Donnerstag, 22.01.2015, 23:45 vor 3664 Tagen @ Amos 4742 Views

bearbeitet von Bernadette_Lauert, Donnerstag, 22.01.2015, 23:55

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/025/1802575.pdf
Die fixe Grenze von 100.000.- Euro von ungesicherten Forderungen die den
Bankkunden / Gläubigern auf jeden Fall erhalten bleiben soll, finde ich im
Text nicht.
Von dieser Grenze wurde in den Medien vor dem Gesetzentwurf ja immer viel
geschrieben.

In Abschnitt B/1/c Abwicklung, zweiter Satz (Seite 3) steht:

"Im Einzelnen hat das Gesetz das Ziel,
im Rahmen einer Abwicklung die Kontinuität der kritischer Funktionen eines In-
stituts zu gewährleisten, signifikante
negative Auswirkungen auf die Finanzstabi-
lität zu vermeiden und öffentliche Mittel und gedeckte Einlagen von Kunden zu
schützen."

Ist das der entsprechende Abschnitt, der zu den angenommenerweise "sicheren 100.000" etwas sagt?

Ich hab den Schlüsselbegriff gefettet:
Ziel ist es "gedeckte Einlagen von Kunden" zu schützen.

Könnte das bedeuten, dass eben nur bankbilanziell gedeckte Einlagen im Sinne des gesetzes zu schützen sind? Der Kontext spricht dafür.
Die Kohle wäre also weg: https://www.youtube.com/watch?v=-DT7bX-B1Mg

Auch spricht dafür, dass der Betrag "100.000" oder "100000" als Suchbegriff nicht vorkommt, im Gesetzestext. Diese Zahl taucht nicht auf...

Wird uns das Klaus Cleber morgen erklären? Ich denke nicht.

Kann das hier jemand juristisch beurteilen?

Gruß, Bernadette

Da musst Du schlicht woanders suchen: und gucke da: Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG)

azur @, Freitag, 23.01.2015, 01:15 vor 3664 Tagen @ Bernadette_Lauert 4532 Views

Hallo Bernadette,

schau hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherungs-_und_Anlegerentsch%C3%A4digungsgesetz

(auch interessant: http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherung#Geschichte_der_Einlagensicherung )

Das findet man sogar per Googlesuche mit: bankkunde 100.000

Meine Krankheit macht manchmal einen "schiefen Hals". Reichte das [[smile]] ?

Viele freundliche Grüße

azur

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Das bedeutet also...

Bernadette_Lauert, Freitag, 23.01.2015, 10:41 vor 3663 Tagen @ azur 4395 Views

Hallo Bernadette,
schau hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherungs-_und_Anlegerentsch%C3%A4digungsgesetz
(auch interessant:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherung#Geschichte_der_Einlagensicherung
)
Das findet man sogar per Googlesuche mit: bankkunde 100.000
Meine Krankheit macht manchmal einen "schiefen Hals". Reichte das
[[smile]] ?
Viele freundliche Grüße
azur

Das bedeutet also definitiv, dass Einlagen bis 100.000 Euro gesichert sein werden (zumindest rechtlich)?

Ich frag deswegen, weil die Gesetzesvorlage zu Änderungen bestehender Richtlinien und Gesetze führen wird. Folgendes wird geändert:

Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates,
der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG,
2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU)
Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(BRRD-Umsetzungsgesetz)

Und da steige ich nicht durch...

Gruß, Bernadette

Deckel auf oft schnell geleerten Töpfen

QuerDenker @, Freitag, 23.01.2015, 11:06 vor 3663 Tagen @ Bernadette_Lauert 4241 Views

Hallo Bernadette,

wohl ja nicht nur IMHO ist es vollkommen egal, wie hoch dieser rechtliche=theoretische 'Sicherungsbetrag' ist, solange die zugehörigen 'Töpfe' nicht von den Banken usw. - auch vorher und in ebendieser Höhe (!) - 'gefüllt' wurden...

Wie auch hier im Gelben schon oft diskutiert, sind diese sog. 'Sicherungseinrichtungen' derart konzeptioniert, dass nur EINZELereignisse gemeinsam getragen werden können. Beispielsweise dürften 'Großstadtsparkassen' im Sparkassenverbund, oder 'Genossen' mit überdurchschnitttlichem Volumen beim Genossenschaftsystem, allein schon 'mathematisch' für Topf/System der jeweiligen Sicherungseinrichtung ein 'Black Swan'-Ereignis sein...

Einer der großen Risiken hier - auch für den Kunden der nur Genossenschaftsanteile hat - ist hier die sog. Nachschußpflicht. Diese kann grundsätzlich sogar unbegrenzt sein, wird im jeweiligen Genossenschaftsvertrag aber meist auf Vielfache des Nennanteils 'gedeckelt'!


Und wie war das nochmal mit 'Renten sind sicher' und 'Spareinlagen sind sicher' usw. usf.? [[zwinker]]

Nicht zu vergessen die AGB-Änderungen zwischen Bank und Kunde der letzten Jahren... [[sauer]]

Grüße

QuerDenker

--
10cc: 'communication is the problem to the answer' <img src=" />

Stimme zu, aber...

Bernadette_Lauert, Freitag, 23.01.2015, 11:19 vor 3663 Tagen @ QuerDenker 4212 Views

Hallo Bernadette,
wohl ja nicht nur IMHO ist es vollkommen egal, wie hoch dieser
rechtliche=theoretische 'Sicherungsbetrag' ist, solange die zugehörigen
'Töpfe' nicht von den Banken usw. - auch vorher und in ebendieser Höhe
(!) - 'gefüllt' wurden...
Wie auch hier im Gelben schon oft diskutiert, sind diese sog.
'Sicherungseinrichtungen' derart konzeptioniert, dass nur EINZELereignisse
gemeinsam getragen werden können. Beispielsweise dürften
'Großstadtsparkassen' im Sparkassenverbund, oder 'Genossen' mit
überdurchschnitttlichem Volumen beim Genossenschaftsystem, allein schon
'mathematisch' für Topf/System der jeweiligen Sicherungseinrichtung ein
'Black Swan'-Ereignis sein...
Einer der großen Risiken hier - auch für den Kunden der nur
Genossenschaftsanteile hat - ist hier die sog. Nachschußpflicht. Diese
kann grundsätzlich sogar unbegrenzt sein, wird im jeweiligen
Genossenschaftsvertrag aber meist auf Vielfache des Nennanteils
'gedeckelt'!
Und wie war das nochmal mit 'Renten sind sicher' und 'Spareinlagen sind
sicher' usw. usf.? [[zwinker]]
Nicht zu vergessen die AGB-Änderungen zwischen Bank und Kunde der letzten
Jahren... [[sauer]]
Grüße
QuerDenker

Da gehe ich mit. Allerdings würde es mich trotzdem interessieren, ob das 100.000-Euro-Versprechen nun juristisch fällt oder nicht.

Klaus Cleber wird das nicht erläutern. Wenn ich was Substantielles dazu finde, stelle ich es hier ein.

Gruß, Bernadette

Kodifikation - auch @QD - denn CM spricht es auch an

azur @, Freitag, 23.01.2015, 19:18 vor 3663 Tagen @ Bernadette_Lauert 4171 Views

Hallo Benadette,

vielen Dank. Es geht mir heute etwas gesundheit übel - deswegen erst jetzt.

Es gibt einiges dazu zu sagen:

1) Recht in unterschiedlichen Quellen zu einem Gebiet:

Das ist gar nicht so selten und macht es für den Bürger bzw. eine jurstischen laien noch viel schwerer zu erkennen, was ist (lieber würde ich juristischen schreiben: was gilt - wie ist die berühmte Rechtslage, ein sehr viel verwendetes Wort, das es noch nicht einmal in Wiki geschafft hat - auch unzureichend:http://www.rechtslexikon.net/d/rechtslage/rechtslage.htm, denn es kommt daher, dass immer erst die Sachlage: die zu wüprdigen Tatsachen, Fakten, tatsächlichen Abläufe usw. und dann die Rechtslage erörtert wird.)

Wie soll man durchsteigen, wenn eine von Fachleuten sogenannte Materie in unterschiedlichen Quellen geregelt ist?

Da hilft nur eine entsprechende Ausbildung (es gibt Mietberater, die ihre Materie recht gut verstehen, ohne Juristen zu sein) oder einen juristischen Helfer.

Schon das Strafrecht ist an vielen Stellen außerhalb des StGB zu finden: http://de.wikipedia.org/wiki/Nebenstrafrecht . Und so ist das überall, auch im bürgerlichen Recht.

Es gab immer wieder Versuche manche Dinge zusammenzufassen. Die Kodifikation des sehr zerfasert existierenden Arbeitsrechtes ist mehrfach gescheitert und die Entwürfe verstauben seit Jahrzehnten in Schubladen des Gesetzgebers, weil sich keiner auf die Kämpfe dazu einlassen wollte oder wird)

http://de.wikipedia.org/wiki/Kodifikation

Es ist jedenfalls so, dass der Gestzgeber nicht Dinge immer wieder neu in neuen Gesetzen, die die Materie berühren, neu regeln muss (dazu gibt es dann ja auch Urteile, eine entwicklete Rechtsprechung und Fachliteratur, die stellenweise hinfällig würden, mit denen aber gearbeitet wird.). Wenn es schon geregelt ist, kann man es dabei belassen, zumal es eben auch oft sehr viele andere Gesetze, sogar außerhalb der Materie, berührt. Das ist doch wie ein Netzwerk von Normen.

Dann muss man eben Gesetzeshirarchien: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsquelle#Die_hierarchische_Ordnung_der_Rechtsquellen_....

und Auslegungsmethoden: http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)

benutzen. Das muss man erlernen.

2)
Was Du erfragst ist Spezialgebiet und da muss ich Dich an Fachleute verweisen. Das kennt auch nicht jeder Jurist gleich gut (das ist ja nicht so selten).

3)
Es ist ja klar, dass es das eine ist, dass man Einlagen garantiert, das andere wie. WGN und Frank Schirrmacher ist es zu verdanken, dass sie den ehemaligen Finanzminister Steinmeier genau dazu befragten (es gibt hier Forum Quellen dazu).

Hoffe, das hilft Dir etwas weiter.

Es tut mir leid, aber es ist nuneinmal nicht so einfach mit diesem hoch komplexen und hoch komplizierten Gebilde Recht.

Viele freundliche Grüße

azur

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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Danke und gute Besserung. (oT)

Bernadette_Lauert, Freitag, 23.01.2015, 20:21 vor 3663 Tagen @ azur 4131 Views

- kein Text -

Danke sehr. (oT)

azur @, Samstag, 24.01.2015, 00:14 vor 3663 Tagen @ Bernadette_Lauert 3880 Views

- kein Text -

--
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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Man kann das noch komplizierter betrachten (Einlagensicherung/Versicherung/ausloesendes Ereignis) ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 23.01.2015, 19:40 vor 3663 Tagen @ Bernadette_Lauert 4386 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 23.01.2015, 19:47

Das bedeutet also definitiv, dass Einlagen bis 100.000 Euro gesichert sein werden (zumindest rechtlich)?

Ich werde mir es nicht antun, auch nur im entferntesten in die derzeitige wie geplante Einlagen"sicherungs"-Materie einzusteigen. Erstens, weil's mich nicht betrifft, und zweitens, weil es, Draghis vollmundige Bazooka-Reden hin oder her, am Ende beim Zusammenbruch ja doch nicht eingehalten wird.

Aber jede(r), der der Einlagensicherung vertrauen moechte, sollte, wie bei Versicherungsbedingungen, genau untersuchen, ob alle Ursaechlichkeiten abgedeckt sind.

Beispiele aus dem Versicherungsrecht:

1) In Lebensversicherungen ist das (Buerger-) Kriegsrisiko ausgenommen. Lebensversicherungen muessen aufgrund verlaesslicher Sterbetafeln (mit Risikozuschlag) kalkuliert werden. Tod durch kriegerische Ereignisse kann daher nicht abgesichert werden - Ergebnis: im Kriegsfall erhaelt die Witwe nur quasi den "Sparbetrag", etwa den derzeitigen Rueckkaufswert der Versicherung, der in den ersten Jahren gar negativ sein kann, d.h. dann: sie erhaelt ... nichts.

2) in der Gebaeudeversicherung sind verschiedene Elementarrisiken versichert. Standard ist die Feuerversicherung. Andere Elementarrisiken sind meist nicht (automatisch) eingeschlossen, etwa keine Hochwasserschaeden, keine Schaeden durch Erdbeben, Vulkanismus, keine Berg(werk)schaeden, Ueberspannungsschaeden etc.

Dies vorausgeschickt, stellt sich mir die Frage, ob die Einlagensicherung in jedem Fall zahlt, oder nur, wenn bestimmte Ursachen eintreten, bei andern dann wieder nicht.

"Diese Hundehalterhaftpflicht-Versicherungspolice gilt nicht fuer maennliche und nicht fuer weibliche Hunde. Hunde unbestimmbaren Geschlechts gelten nicht als Hunde im Sinne dieser Versicherungsbedingungen." Soviel duerfte Merkel von ihrem "Handwerk" auch verstehen ... "Niemand hat die Absicht keine Einlagen zu sichern."

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Das mit der Hundeversicherung ist ein Brüller :D Aber für die 100.000-Euro-Frage brauche ich noch eine Ja/Nein-Antwort. (oT)

Bernadette_Lauert, Freitag, 23.01.2015, 20:27 vor 3663 Tagen @ CrisisMaven 4187 Views

- kein Text -

Bei 90% der Bevölkerung ist nichts zu holen.

Amos, Sonntag, 25.01.2015, 19:29 vor 3661 Tagen @ Bernadette_Lauert 4513 Views

bearbeitet von Amos, Sonntag, 25.01.2015, 19:35

Hallo Bernadette,

wie ich schon vor langer Zeit geschrieben habe, bin ich felsenfest davon überzeugt, dass niemand an die paar Ersparnisse der unteren 90% der Bürger heran will. Auch der böse Rollstullfahrer nicht. Wobei es nicht ausgeschlossen ist, dass es ein paar arme Schweine trifft, die sich nicht mit der Materie der „abschreibungsfähigen Verbindlichkeiten aus Bankensicht“ auseinander gesetzt haben.

Nehmen wir also mal zuerst §97. Bei Nummer 1,2 und 3 ist nicht viel zu holen, wenn eine bekannte italienische Bank, abgewickelt werden muss, wären hier maximal 4% der Schadenssumme zu holen. (Aber es droht ja keine Gefahr, denn sie hat ja den Streßtest bestanden.)

Das führt uns zu § 91, hier werden die abschreibungsfähigen Verbindlichkeiten (gilt erst für die Zeit nach dem 01.01.2016) einzeln erläutert.

Am Ende habe ich noch die 1,6 Billionen Euro Verbindlichkeiten einer Bank aus einer Bilanz von 2013 angefügt.
Hier wird dann ganz klar, wo am meisten abgeschrieben werden muss, falls es doch unerwartet zu einem Bankzusammenbruch kommen sollte.

Es besteht bei der EZB die Befürchtung, dass der globale Schuldenberg
durch einen deflatorischen Kollaps abgebaut wird, der durchaus viele Jahre dauen kann.
Sollte dieser Fall eintreten, muss und wird die Zentralbank sehr viel neue Liquidität schaffen.
Im weiteren Verlauf werden die Gläubiger von illiquiden Assets versuchen, ihr Vermögen in liquidere Vermögensklassen zu tauschen.
Dies kann die Tauschkurse zwischen den Vermögensklassen kurzfristig ungewünscht verzerren und zu Preisblasen führen.
Angenommen, beim deleveraging erleidet der Gesamtmarkt einen Verlust von 70 %, dann erfahren die liquiden Vermögensklassen und das Produktivvermögen eine hohe Wertsteigerung in Relation zum Gesamtmarkt.
Genau dann ist nach dem Pareto-Optimum ("Grenzrate der Substitution ist gleich.")
der richtige Zeitpunkt für einen erneuten "New Deal" gekommen,
der wie schon 1933 von der Mehrheit gewünscht werden wird.
Der einzige Grund, physisches Gold und Produktivvermögen zu halten, hat also nur Versicherungscharakter, dass man dadurch nicht zwingend auf einen "New Deal" angewiesen ist.
Mir persönlich wäre es jedoch angenehmer, wenn keiner diese Versicherung braucht und die befürchtete Kreditkontraktion in weiter Ferne bleibt.

Dass die Großanleger Gold derzeit in den Portfolios noch nicht übergewichten, sehe ich von daher eher positiv.

Was mich beunruhigt, ist, dass das Produktivvermögen in Deutschland stark ungleich verteilt ist. 1,7 Prozent der Haushalte in Deutschland besitzen über 70 Prozent des Produktivvermögens.

Viele Grüße
amos

§ 97
Haftungskaskade
(1) Anteile, andere Instrumente des harten Kernkapitals, relevante Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähige
Verbindlichkeiten werden in folgender Reihenfolge herangezogen:
1. Anteile und andere Instrumente des harten Kernkapitals;
2. Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals;
3. Instrumente des Ergänzungskapitals;
4. berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten.
Dabei wird eine Kategorie erst herangezogen, wenn durch Maßnahmen der Abwicklungsbehörde in der jeweils
vorhergehenden Kategorie der betreffende nach § 96 Absatz 1 festgelegte Betrag nicht erreicht wurde. Innerhalb
der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten gilt Satz 1 entsprechend für den Rang, den die Verbindlichkeiten
als Insolvenzforderungen eingenommen hätten.
(2) Bei der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente oder
des Instruments der Gläubigerbeteiligung weist die Abwicklungsbehörde die Verluste, die in dem betreffenden
nach § 96 Absatz 1 festgelegten Betrag ausgedrückt sind, unter Beachtung der Haftungskaskade gemäß Absatz 1
gleichmäßig den Anteilen oder anderen Instrumenten des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals oder
des Ergänzungskapitals sowie den berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten gleichen Ranges zu; zu diesem
Zweck schreibt sie den Nennwert dieser Anteile und den Nennwert oder den noch ausstehenden Restbetrag dieser
anderen Kapitalinstrumente oder dieser berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten im gleichen Umfang proportional
zu ihrem Nennwert herab oder wandelt sie im gleichen Umfang proportional zu ihrem Nennwert um. Satz
1 gilt nicht, wenn eine andere Verlustverteilung innerhalb von Verbindlichkeiten des gleichen Ranges gemäß Â§ 92
Absatz 1 zulässig ist.


§ 91
Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
(1) Das Instrument der Gläubigerbeteiligung ist auf alle Verbindlichkeiten eines Instituts oder eines gruppenangehörigen
Unternehmens anzuwenden, die weder gemäß Absatz 2 vom Anwendungsbereich des Instruments
der Gläubigerbeteiligung ausgenommen sind noch relevante Kapitalinstrumente sind (berücksichtigungsfähige
Verbindlichkeiten).
(2) Folgende Verbindlichkeiten sind vom Anwendungsbereich des Instruments der Gläubigerbeteiligung
ausgenommen, und zwar unabhängig davon, ob sie dem Recht eines Mitgliedstaats oder eines Drittstaats unterliegen:
1. gedeckte Einlagen bis zur Höhe des Deckungsniveaus gemäß Â§ 4 Absatz 2 des Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetzes;
2. besicherte Verbindlichkeiten einschließlich Verbindlichkeiten aus gedeckten Schuldverschreibungen, einschließlich
von in Deckung befindlichen Derivategeschäften im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 2 des Pfandbriefgesetzes,
soweit sie mindestens durch den Wert der hierfür bestellten Sicherung besichert oder gedeckt
sind;
3. Verbindlichkeiten aus der Verwaltung von Kundenvermögen oder Kundengeldern durch das Institut oder
das gruppenangehörige Unternehmen, sofern dem betreffenden Kunden in einem Insolvenzverfahren über
das Vermögen des Instituts in Bezug auf das verwaltete Vermögen oder die verwalteten Gelder ein Aussonderungs-
oder Absonderungsrecht zusteht; dies gilt auch für Kundenvermögen oder Kundengelder, die für
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und alternative Investmentfonds im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs
gehalten werden;
4. Verbindlichkeiten aus einem Treuhandverhältnis zwischen dem Institut oder dem gruppenangehörigen Unternehmen
als Treuhänder und einer anderen Person als Treugeber, sofern dem Treugeber in Bezug auf das
Treugut in einem Insolvenzverfahren ein Aussonderungsrecht zustehen würde;
5. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Instituten, die nicht der Gruppe des in Abwicklung befindlichen Instituts
oder gruppenangehörigen Unternehmens angehören, mit einer Ursprungslaufzeit von weniger als sieben
Tagen.
6. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als sieben Tagen gegenüber Zahlungssystemen, Wertpapierliefer-
und -abrechnungssystemen oder den Betreibern oder anderen Teilnehmern an solchen Systemen,
wenn diese Verbindlichkeiten aus einer Teilnahme an dem System resultieren;
7. Verbindlichkeiten gegenüber
a) Beschäftigten auf Grund ausstehender Gehaltsforderungen, Rentenleistungen oder anderer fester Vergütungen
mit Ausnahme von
aa) variablen Vergütungsbestandteilen, die nicht durch Tarifvertrag oder in seinem Geltungsbereich
durch Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien über die Anwendung der tarifvertraglichen Regelungen
oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt
sind, und
bb) variablen Vergütungsbestandteilen, die in Bezug auf Geschäftsleiter und Geschäftsleiterinnen sowie
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne des § 18 Absatz 1 der Institutsvergütungsverordnung
in der jeweils geltenden Fassung vereinbart sind,
b) Geschäfts- oder Handelsgläubigern auf Grund von Lieferungen und Leistungen, die für den laufenden
Geschäftsbetrieb des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens von wesentlicher Bedeutung
sind, einschließlich Diensten der Informationstechnologie, Versorgungsdienstleistungen sowie auf
Grund von Miete, Bewirtschaftung und Instandhaltung von Gebäuden,
c) Einlagensicherungssystemen auf Grund von Beitragspflichten.

Passiva in Mio. Euro.
 
 
 
Einlagen
28
527.750
577.210
Verbindlichkeiten aus übertragenen Zentralbankeinlagen und aus Wertpapierpensionsgeschäften (Repos)
21, 22
13.381
36.144
Verbindlichkeiten aus Wertpapierleihen
21, 22
2.304
3.166
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen
12, 15, 37
 
 
Handelspassiva
 
55.804
54.400
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
 
483.428
752.652
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen
 
90.104
110.409
Investmentverträge
 
8.067
7.732
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen insgesamt
 
637.404
925.193
Sonstige kurzfristige Geldaufnahmen
31
59.767
69.661
Sonstige Passiva
26, 27
163.595
179.099
Rückstellungen
20, 29
4.524
5.110
Steuerverbindlichkeiten aus laufenden Steuern
36
1.600
1.589
Steuerverbindlichkeiten aus latenten Steuern
36
1.101
1.447
Langfristige Verbindlichkeiten
32
133.082
157.325
Hybride Kapitalinstrumente
32
11.926
12.091
Summe der Verbindlichkeiten
 
1.556.434
1.968.035
Stammaktien, ohne Nennwert, rechnerischer Nominalwert 2,56 €
34
2.610
2.380
Kapitalrücklage
 
26.204
23.776
Gewinnrücklagen
 
28.376
29.199
Eigene Aktien im Bestand zu Anschaffungskosten
34
–13
–60
Kumulierte sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung
 
–2.457
–1.294
Den Deutsche Bank-Aktionären zurechenbares Eigenkapital
 
54.719
54.001
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
 
247
239
Eigenkapital einschließlich Anteile ohne beherrschenden Einfluss
 
54.966
54.240
Summe der Passiva
 
1.611.400
2.022.275

Perlenbeitrag! Vielen Dank für die Erläuterung.

Bernadette_Lauert, Sonntag, 25.01.2015, 20:15 vor 3661 Tagen @ Amos 4161 Views

Hallo Bernadette,

Hi Amos,

wie ich schon vor langer Zeit geschrieben habe, bin ich felsenfest davon
überzeugt, dass niemand an die paar Ersparnisse der unteren 90% der
Bürger heran will. Auch der böse Rollstullfahrer nicht. Wobei es nicht
ausgeschlossen ist, dass es ein paar arme Schweine trifft, die sich nicht
mit der Materie der „abschreibungsfähigen Verbindlichkeiten aus
Bankensicht“ auseinander gesetzt haben.

Klingt gut.

Nehmen wir also mal zuerst §97. Bei Nummer 1,2 und 3 ist nicht viel zu
holen, wenn eine bekannte italienische Bank, abgewickelt werden muss,
wären hier maximal 4% der Schadenssumme zu holen. (Aber es droht ja keine
Gefahr, denn sie hat ja den Streßtest bestanden.)

Die #4 ist ja: "4. berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten." Und ich glaube, dass Bankeinlagen von Kunden darunter fallen. Deren Sichteinlagen sind nämlich Verbindlichkeiten der Banken. Sobald Bargeld ausgezahlt wird oder das Geld irgendwo hin überwiesen wird, schrumpft diese Bankverbindlichkeit.
Nur mal so vor mich hingeplappert...

Das führt uns zu § 91, hier werden die abschreibungsfähigen
Verbindlichkeiten (gilt erst für die Zeit nach dem 01.01.2016) einzeln
erläutert.
Am Ende habe ich noch die 1,6 Billionen Euro Verbindlichkeiten einer Bank
aus einer Bilanz von 2013 angefügt.
Hier wird dann ganz klar, wo am meisten abgeschrieben werden muss, falls
es doch unerwartet zu einem Bankzusammenbruch kommen sollte.

Wie mal oben so dahinfabuliert, glaube ich, dass die Sichteinlagen der Kunden zu diesen abschreibungsfähigen Verbindlichkeiten zählen.
Daher könnte ich mir gut vorstellen, dass es irgendwann einmal heißt:
Cut.
Bis 50.000 Euro Freibrief.
Rest bis 75.000 Euro 10 Prozent weggezypert;
Rest bis 150.000 Euro 20 Prozent weggezypert;
Rest bis 325.000 Euro 30 Prozent weggezypert;
Rest bis 500.000 Euro 50 Prozent weggezypert;
Rest bis 1.000.000 Euro 70 Prozent weggezypert;
Ab 5.000.000 Euro 90 Prozent weggezypert.

Diese Zahlen sind völlig willkürlich gewählt.

Ein dafür nötiges Schema, welches von der Bevölkerung akzeptiert wird, und nach einem Ausbuchen von Sichtguthaben und zugleich einem Ausbuchen von Bankverbindlichkeiten führt, lässt sich supi mit Datamining in der EZB ausrechnen, wenn die mal als Bankenaufsicht die ganzen Bankdaten haben.

So ein Cut kann ein Resetknopf für ein fallendes Bankensystem sein. Die Zahlen müssen halt wieder passend gemacht werden.

Wie findest Du meine Überlegungen?

Es besteht bei der EZB die Befürchtung, dass der globale Schuldenberg
durch einen deflatorischen Kollaps abgebaut wird, der durchaus viele Jahre
dauen kann.
Sollte dieser Fall eintreten, muss und wird die Zentralbank sehr viel neue
Liquidität schaffen.
Im weiteren Verlauf werden die Gläubiger von illiquiden Assets versuchen,
ihr Vermögen in liquidere Vermögensklassen zu tauschen.
Dies kann die Tauschkurse zwischen den Vermögensklassen kurzfristig
ungewünscht verzerren und zu Preisblasen führen.
Angenommen, beim deleveraging erleidet der Gesamtmarkt einen Verlust von
70 %, dann erfahren die liquiden Vermögensklassen und das
Produktivvermögen eine hohe Wertsteigerung in Relation zum Gesamtmarkt.
Genau dann ist nach dem Pareto-Optimum ("Grenzrate der Substitution ist
gleich.")
der richtige Zeitpunkt für einen erneuten "New Deal" gekommen,
der wie schon 1933 von der Mehrheit gewünscht werden wird.
Der einzige Grund, physisches Gold und Produktivvermögen zu halten, hat
also nur Versicherungscharakter, dass man dadurch nicht zwingend auf einen
"New Deal" angewiesen ist.
Mir persönlich wäre es jedoch angenehmer, wenn keiner diese Versicherung
braucht und die befürchtete Kreditkontraktion in weiter Ferne bleibt.

Meine Hoffnung formuliere ich allgemeiner: Irgendwie müssen wir den ganzen Mist in den Banken und bezüglich der Umverteilung von FLEIßIG zu REICH stoppen.

Dass die Großanleger Gold derzeit in den Portfolios noch nicht
übergewichten, sehe ich von daher eher positiv.

Klingt nachvollziehbar. Eichelburgs Erklärung ist ja, dass die alle bescheuert sind.

Was mich beunruhigt, ist, dass das Produktivvermögen in Deutschland stark
ungleich verteilt ist. 1,7 Prozent der Haushalte in Deutschland besitzen
über 70 Prozent des Produktivvermögens.

Jep.

Viele Grüße
amos

Danke nochmal für die fundierte Antwort. Werd mir jetzt erst mal ein paar weitere Beiträge hier im Forum von Dir durchlesen.

Dank und Gruß, Bernadette

§ 97
Haftungskaskade
(1) Anteile, andere Instrumente des harten Kernkapitals, relevante
Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähige
Verbindlichkeiten werden in folgender Reihenfolge herangezogen:
1. Anteile und andere Instrumente des harten Kernkapitals;
2. Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals;
3. Instrumente des Ergänzungskapitals;
4. berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten.
Dabei wird eine Kategorie erst herangezogen, wenn durch Maßnahmen der
Abwicklungsbehörde in der jeweils
vorhergehenden Kategorie der betreffende nach § 96 Absatz 1 festgelegte
Betrag nicht erreicht wurde. Innerhalb
der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten gilt Satz 1 entsprechend
für den Rang, den die Verbindlichkeiten
als Insolvenzforderungen eingenommen hätten.
(2) Bei der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber
relevanter Kapitalinstrumente oder
des Instruments der Gläubigerbeteiligung weist die Abwicklungsbehörde
die Verluste, die in dem betreffenden
nach § 96 Absatz 1 festgelegten Betrag ausgedrückt sind, unter Beachtung
der Haftungskaskade gemäß Absatz 1
gleichmäßig den Anteilen oder anderen Instrumenten des harten
Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals oder
des Ergänzungskapitals sowie den berücksichtigungsfähigen
Verbindlichkeiten gleichen Ranges zu; zu diesem
Zweck schreibt sie den Nennwert dieser Anteile und den Nennwert oder den
noch ausstehenden Restbetrag dieser
anderen Kapitalinstrumente oder dieser berücksichtigungsfähigen
Verbindlichkeiten im gleichen Umfang proportional
zu ihrem Nennwert herab oder wandelt sie im gleichen Umfang proportional
zu ihrem Nennwert um. Satz
1 gilt nicht, wenn eine andere Verlustverteilung innerhalb von
Verbindlichkeiten des gleichen Ranges gemäß Â§ 92
Absatz 1 zulässig ist.


§ 91
Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
(1) Das Instrument der Gläubigerbeteiligung ist auf alle
Verbindlichkeiten eines Instituts oder eines gruppenangehörigen
Unternehmens anzuwenden, die weder gemäß Absatz 2 vom Anwendungsbereich
des Instruments
der Gläubigerbeteiligung ausgenommen sind noch relevante
Kapitalinstrumente sind (berücksichtigungsfähige
Verbindlichkeiten).
(2) Folgende Verbindlichkeiten sind vom Anwendungsbereich des Instruments
der Gläubigerbeteiligung
ausgenommen, und zwar unabhängig davon, ob sie dem Recht eines
Mitgliedstaats oder eines Drittstaats unterliegen:
1. gedeckte Einlagen bis zur Höhe des Deckungsniveaus gemäß Â§ 4 Absatz
2 des Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetzes;
2. besicherte Verbindlichkeiten einschließlich Verbindlichkeiten aus
gedeckten Schuldverschreibungen, einschließlich
von in Deckung befindlichen Derivategeschäften im Sinne des § 4 Absatz 3
Satz 2 des Pfandbriefgesetzes,
soweit sie mindestens durch den Wert der hierfür bestellten Sicherung
besichert oder gedeckt
sind;
3. Verbindlichkeiten aus der Verwaltung von Kundenvermögen oder
Kundengeldern durch das Institut oder
das gruppenangehörige Unternehmen, sofern dem betreffenden Kunden in
einem Insolvenzverfahren über
das Vermögen des Instituts in Bezug auf das verwaltete Vermögen oder die
verwalteten Gelder ein Aussonderungs-
oder Absonderungsrecht zusteht; dies gilt auch für Kundenvermögen oder
Kundengelder, die für
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und alternative
Investmentfonds im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs
gehalten werden;
4. Verbindlichkeiten aus einem Treuhandverhältnis zwischen dem Institut
oder dem gruppenangehörigen Unternehmen
als Treuhänder und einer anderen Person als Treugeber, sofern dem
Treugeber in Bezug auf das
Treugut in einem Insolvenzverfahren ein Aussonderungsrecht zustehen
würde;
5. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Instituten, die nicht der Gruppe
des in Abwicklung befindlichen Instituts
oder gruppenangehörigen Unternehmens angehören, mit einer
Ursprungslaufzeit von weniger als sieben
Tagen.
6. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als sieben Tagen
gegenüber Zahlungssystemen, Wertpapierliefer-
und -abrechnungssystemen oder den Betreibern oder anderen Teilnehmern an
solchen Systemen,
wenn diese Verbindlichkeiten aus einer Teilnahme an dem System
resultieren;
7. Verbindlichkeiten gegenüber
a) Beschäftigten auf Grund ausstehender Gehaltsforderungen,
Rentenleistungen oder anderer fester Vergütungen
mit Ausnahme von
aa) variablen Vergütungsbestandteilen, die nicht durch Tarifvertrag oder
in seinem Geltungsbereich
durch Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien über die Anwendung der
tarifvertraglichen Regelungen
oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder
Dienstvereinbarung geregelt
sind, und
bb) variablen Vergütungsbestandteilen, die in Bezug auf Geschäftsleiter
und Geschäftsleiterinnen sowie
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne des § 18 Absatz 1 der
Institutsvergütungsverordnung
in der jeweils geltenden Fassung vereinbart sind,
b) Geschäfts- oder Handelsgläubigern auf Grund von Lieferungen und
Leistungen, die für den laufenden
Geschäftsbetrieb des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens
von wesentlicher Bedeutung
sind, einschließlich Diensten der Informationstechnologie,
Versorgungsdienstleistungen sowie auf
Grund von Miete, Bewirtschaftung und Instandhaltung von Gebäuden,
c) Einlagensicherungssystemen auf Grund von Beitragspflichten.

Passiva in Mio. Euro.
 
 
 
Einlagen
28
527.750
577.210
Verbindlichkeiten aus übertragenen Zentralbankeinlagen und aus
Wertpapierpensionsgeschäften (Repos)
21, 22
13.381
36.144
Verbindlichkeiten aus Wertpapierleihen
21, 22
2.304
3.166
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen
12, 15, 37
 
 
Handelspassiva
 
55.804
54.400
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
 
483.428
752.652
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen
 
90.104
110.409
Investmentverträge
 
8.067
7.732
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen
insgesamt
 
637.404
925.193
Sonstige kurzfristige Geldaufnahmen
31
59.767
69.661
Sonstige Passiva
26, 27
163.595
179.099
Rückstellungen
20, 29
4.524
5.110
Steuerverbindlichkeiten aus laufenden Steuern
36
1.600
1.589
Steuerverbindlichkeiten aus latenten Steuern
36
1.101
1.447
Langfristige Verbindlichkeiten
32
133.082
157.325
Hybride Kapitalinstrumente
32
11.926
12.091
Summe der Verbindlichkeiten
 
1.556.434
1.968.035
Stammaktien, ohne Nennwert, rechnerischer Nominalwert 2,56 €
34
2.610
2.380
Kapitalrücklage
 
26.204
23.776
Gewinnrücklagen
 
28.376
29.199
Eigene Aktien im Bestand zu Anschaffungskosten
34
–13
–60
Kumulierte sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung
 
–2.457
–1.294
Den Deutsche Bank-Aktionären zurechenbares Eigenkapital
 
54.719
54.001
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
 
247
239
Eigenkapital einschließlich Anteile ohne beherrschenden Einfluss
 
54.966
54.240
Summe der Passiva
 
1.611.400
2.022.275

Hört sich für mich gerecht an, Bernadette

Amos, Montag, 26.01.2015, 18:59 vor 3660 Tagen @ Bernadette_Lauert 3875 Views

Hi Bernadette,

Deine Überlegungen hören sich für mich ausgewogen an.

Cut.
Bis 50.000 Euro Freibrief.
Rest bis 75.000 Euro 10 Prozent weggezypert;
Rest bis 150.000 Euro 20 Prozent weggezypert;
Rest bis 325.000 Euro 30 Prozent weggezypert;
Rest bis 500.000 Euro 50 Prozent weggezypert;
Rest bis 1.000.000 Euro 70 Prozent weggezypert;
Ab 5.000.000 Euro 90 Prozent weggezypert.

Diese Zahlen sind völlig willkürlich gewählt.

Ein dafür nötiges Schema, welches von der Bevölkerung akzeptiert wird,
und nach einem Ausbuchen von Sichtguthaben und zugleich einem Ausbuchen von
Bankverbindlichkeiten führt, lässt sich supi mit Datamining in der EZB
ausrechnen, wenn die mal als Bankenaufsicht die ganzen Bankdaten haben.

Wie findest Du meine Überlegungen?

Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist enorm wichtig und ja, die notwendigen statistischen Auswertungen für ein Bail-In Szenario sind längst vorhanden.

Manche halten die EU-Bürokraten ja für überbezahlte Schwachköpfe, ich behaupte, sie sind eventuell überbezahlt, aber sie sind mit Sicherheit cleverer als man es ihnen zutraut.

Viele Grüße
amos

OK, dann machen wir es so, wenn dann erst mal endlich Ruhe im Karton ist. (oT)

Bernadette_Lauert, Montag, 26.01.2015, 20:10 vor 3660 Tagen @ Amos 3836 Views

- kein Text -

Das selbe Leid wie immer

Jule20132 @, Mittwoch, 04.02.2015, 09:29 vor 3651 Tagen @ Amos 3608 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 04.02.2015, 12:36

Auch wenn nur 10 Prozent das gesamte Vermögen beherbergen.....doch diese werden nie von Versicherungen angeschrieben. Sie brauchen schlicht keine.

Die restlichen 90 Prozent haben genau so viel, um ihr Geld in Aktien und anderen Analgen zu investieren....damit die 10 Prozent noch reicher werden. Die Zahl der Vermögenden wird in den nächsten Jahren weiter steigen und die Zahl der Armen noch mehr.....aber egal solange wir alle was zu Essen haben, ein Haus besitzen, Wohnraum haben, werden alle weiterhin die Füße ruhig halten.

Nachdem also die (Windel-?) Einlagen gedeckt sind ... wer deckt eigentlich die ganzen AUSLAGEN? (oT)

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 23.01.2015, 11:30 vor 3663 Tagen @ azur 4162 Views

- kein Text -

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Danke für Beitrag und Links

Olivia @, Samstag, 24.01.2015, 17:34 vor 3662 Tagen @ Amos 3873 Views

Ich weiß nicht, ob die heute von der EZB verkündete geplante
Bilanzausweitung um 1 Billion Euro bis zur finalen Abwicklung 2018 gut für
die Mehrzahl der Menschen in Europa ist, aber persönlich bin ich froh,
dass man sich für diesen sanften Übergangsweg entschieden hat.

Hätten sich einige EU Mitgliedstaaten 2013 durchgesetzt, wäre es bei
Bedarf schon in diesem Jahr und viel weniger vorbereitet zur Abwicklung von
einigen Großbanken gekommen. Hier nochmal zur Erinnerung:

http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2013/0592_2D13.pdf

......................

--
For entertainment purposes only.

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