oT. Bußgeld Frankreich an KFZ-Halter?

Dieter, Montag, 19.01.2015, 00:06 vor 3574 Tagen 4025 Views

Hallo,

falls sich jemand damit auskennt.
Ich habe einen franz. Bußgeldbescheid für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen für ein Fahrzeug, dessen Halter ich bin, bin aber nachweislich und nachprüfbar nicht gefahren, weiß allerdings wer der Fahrer (Familienmitglied) war.

Wie sollte ich mich verhalten?

Gruß Dieter

Zeugnisverweigerungsrecht

Orlando ⌂ @, Montag, 19.01.2015, 01:30 vor 3574 Tagen @ Dieter 3236 Views

In DE kann man in solchem Fall das Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen, dh man braucht seine nahen Angehörigen nicht zu belasten. Allerdings kann die Polizei versuchen, den Fahrer selbst zu ermitteln, in dem sie einen Beamten mit einem Foto vorbeischickt.

Zu schnell erwischt worden? Was tun?

Suchtberater @, Montag, 19.01.2015, 11:40 vor 3574 Tagen @ Orlando 2652 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 20.12.2015, 19:56

Bezahlen!!
Sonst hast du immer Theater - oder musst mich sowas rechnen - wenn du nach F einreisen willst... wenn du eh weißt, wer da am Steuer saß, kannst dir's ja erstatten lassen. Straßenverkehrsregeln sind dazu da, eingehalten zu werden!
Alternativ: Rechtsschutz einschalten.

lieber nicht

Positiv @, Montag, 19.01.2015, 13:55 vor 3573 Tagen @ Suchtberater 2303 Views

bezahlen!!

Warum denn?

Sonst hast du immer Theater

?

- oder mußt mich sowas rechnen - wenn du nach
F einreisen willst...

Nein. Auf welcher Rechtsgrundlage?
Ich habe seit Jahren in einigen Ländern offene Forderungen gegen mich und hatte noch nie irgendwelchen Stress damit. U.a. auch nicht bei einer Kontrolle in F.

wenn du eh weißt wer da am Steuer saß, kannst dirs
ja erstatten lassen.

Der Polizei Ermittlungsarbeit abnehmen, indem man Familienangehörige gleich selbst belastet? Interessante Weltsicht.

Strassenverkehrsregeln sind dazu da, eingehalten zu
werden!

Ja, natürlich. Gähn.

Alternativ: Rechtschutz einschalten.

Und was soll der tun? Die Rechtsschutzversicherung lacht einen bei Verkehsdelikten aus, wenn man nichts handfestes liefern kann.

Grüße,

Positiv

kann man machen

Positiv @, Montag, 19.01.2015, 13:47 vor 3573 Tagen @ Orlando 2311 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.01.2015, 14:03

Allerdings kann die Polizei versuchen, den Fahrer selbst zu ermitteln, in
dem sie einen Beamten mit einem Foto vorbeischickt.

Man muss ja nicht mit den Beamten sprechen.

Besonders eifrige Polizisten klingeln dann beim Nachbarn und halten dem das Foto hin. Wenn der freundliche Nachbar ansagt, dass er auf dem Bild leider nichts erkennen kann, ist die Sache i.d.R. erledigt.

Sollte es wiederholt passieren, dass der Fahrer bei Knöllchen nicht zu ermitteln ist, kann die Polizei das Führen eines Fahrtenbuchs zur Auflage machen. Das nervt.

Insofern würde ich auf solche Methoden nur zurückgreifen, wenn die Summe wirklich schmerzt / man schon viele Punkte hat / es um Fahrverbot geht.

Ich rate nicht dazu, als Fahrer einfach irgendeinen existierenden Namen + Adresse aus einem Nicht-EU-Land (welches kein Rechtshilfeabkommen mit D hat) zu benennen. Das wäre Betrug.

Gruß,

Positiv.

besten Dank allen für die Infos!!! (oT)

Dieter, Montag, 19.01.2015, 21:32 vor 3573 Tagen @ Dieter 1698 Views

- kein Text -

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