Mindestlohngesetz. Haftung für Subunternehmer, Dokumentationspflicht spätestens bis zum 7.1.2015

zip, Sonntag, 04.01.2015, 22:41 (vor 3403 Tagen)4212 Views

Wertes Forum,

Roland Tichy schrieb einiges dazu:

http://www.rolandtichy.de/tichys-einblick/mindestlohn-jetzt-wird-der-zoll-von-der-kette...

Gewiss ein wenig überdreht in der Darstellung – dennoch: Was blüht uns jetzt? Wie werden die gesetzlichen Vorgaben optimal umgesetzt?

Muss jetzt für jede "Putzfrau" minutiös nachgewiesen werden, wo, wann und wie lange sie mit was beschäftigt war? Betrifft das auch die Bürohilfe, die mir die Belege sortiert und in den festgelegten Kontenrahmen bucht? Betrifft das auch das auch den Landschaftsgärtner, der bei mir regelmäßig die Hecke schneidet, die Äste stutzt und für dessen Personal ich im Rahmen der Subunternehmerhaftung in Regress genommen werden kann?

Welche Strategie empfiehlt sich?

Mit den besten Wünschen an unser Geburtstagskind und an das werte Forum, euer

--
.zip


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