@Venator, Gold als Anlageform steuerbefreit (Richtlinie 98/80/EG).

M. S., Schwabenland, Samstag, 03.01.2015, 17:30 (vor 3404 Tagen) @ Venator2767 Views

Es bedarf keinerlei VT. Ich habe auch auf keine erworbene Aktie je Mwst. bezahlt. Gold als Anlageform (Anlagegold) wird als Finanzinstrument, und nicht vorrangig als Werkstoff behandelt, deswegen steuerfrei nach EU Harmonisierung Richtlinie 98/80/EG:

"Gold dient nicht nur als Werkstoff, sondern wird auch zu Anlagezwecken erworben. Die Anwendung der normalen Steuerbestimmungen ist ein wichtiges Hindernis für seine Verwendung als finanzielle Anlage; daher ist die Anwendung einer besonderen Steuerregelung für Anlagegold gerechtfertigt. Eine solche Regelung soll auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit des gemeinschaftlichen Goldmarktes verbessern.

Lieferungen von Gold zu Anlagezwecken sind ihrer Art nach mit anderen Finanzanlagen, die nach den gegenwärtigen Bestimmungen der Sechsten Richtlinie zumeist steuerfrei sind, vergleichbar; deshalb erscheint die Steuerbefreiung die geeignetste steuerliche Behandlung der Umsätze von Anlagegold." (Quelle: https://www.jurion.de/Gesetze/EU/31998L0080

- Andere steuerbefreite Leistung im UStG

MS


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