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<title>Das Gelbe Forum: Das Forum für Elliott-Wellen, Börse, Wirtschaft, Debitismus, Geld, Zins, Staat, Macht - Wieso Schwächung? Es handelt sich im Gegenteil um eine Stärkung der Rechte von Eigentümern</title>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/</link>
<description>yet another little forum</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Wieso Schwächung? Es handelt sich im Gegenteil um eine Stärkung der Rechte von Eigentümern (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ihr Lieben,</p>
<p><br />
der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, daß eine<br />
Wohnungseigentümergemeinschaft das Vermieten von Wohnungen an Tagesgäste<br />
nur einstimmig untersagen kann.</p>
<p>Damit ist es praktisch nicht verbietbar, wenn es einmal in die<br />
Teilungsanordnung aufgenommen wurde.</p>
</blockquote><p>Das ist doch das selbstverständliche Recht von Eigentümern, dass sie über ihr Eigentum nach Gutdünken verfügen dürfen.</p>
<blockquote><p>Begründung des BGH: Keine, nur Worthülsen.</p>
</blockquote><p>Braucht er auch keine, da eben selstverständlich.</p>
<blockquote><p>Unabhängig davon, daß schwer nachvollziehbar ist, wie man eine solche<br />
Klausel in die Teilungsanordnung aufnehmen kann, ist damit der Schwächung<br />
der Eigentumsrechte von Wohneigentümern das Wort geredet.</p>
</blockquote><p>Eine Klausel, welche die Eigentumsrechte beschränkt wird wahrscheinlich keinen Bestand haben bzw. nur bis zu dem Moment, wo irgendeiner dagegen klagt.</p>
<p>Gruß Mephistopheles</p>
<blockquote><p><br />
Urteil vom 12. April 2019 â€“ V ZR 112/18</p>
<p><br />
Beste Grüsse</p>
<p>Rain</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=485019</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=485019</guid>
<pubDate>Fri, 12 Apr 2019 11:59:32 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mephistopheles</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kurzfristige Vermietung von Wohnungen und der BGH</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ihr Lieben,</p>
<p><br />
der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, daß eine Wohnungseigentümergemeinschaft das Vermieten von Wohnungen an Tagesgäste nur einstimmig untersagen kann.</p>
<p>Damit ist es praktisch nicht verbietbar, wenn es einmal in die Teilungsanordnung aufgenommen wurde.</p>
<p>Begründung des BGH: Keine, nur Worthülsen.</p>
<p>Unabhängig davon, daß schwer nachvollziehbar ist, wie man eine solche Klausel in die Teilungsanordnung aufnehmen kann, ist damit der Schwächung der Eigentumsrechte von Wohneigentümern das Wort geredet.</p>
<p>Urteil vom 12. April 2019 â€“ V ZR 112/18</p>
<p><br />
Beste Grüsse</p>
<p>Rain</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=485007</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=485007</guid>
<pubDate>Fri, 12 Apr 2019 09:37:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rain</dc:creator>
</item>
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