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<title>Das Gelbe Forum: Das Forum für Elliott-Wellen, Börse, Wirtschaft, Debitismus, Geld, Zins, Staat, Macht - deutsche Fassung</title>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/</link>
<description>yet another little forum</description>
<language>de</language>
<item>
<title>deutsche Fassung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hier der Link zur deutschsprachigen Fassung:<br />
<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0655&amp;amp;qid=1487314605581&amp;amp;from=en">http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0655&amp;amp;qid=1487314...</a></p>
<p>Zitate daraus:<br />
Artikel  2<br />
Anwendungsbereich<br />
(1)        Diese        Verordnung        gilt        für        Geldforderungen        in        Zivil-        und        Handelssachen        bei        grenzüberschreitenden        Rechtssachen        im        <br />
Sinne   des   Artikels   3,   ohne   dass   es   auf   die   Art   des   Gerichts   ankommt.   Sie   gilt   insbesondere   nicht   für   Steuer-   und   <br />
Zollsachen  sowie  verwaltungsrechtliche  Angelegenheiten  oder  die  Haftung  des  Staates  für  Handlungen  oder  Unterlassungen  im  Rahmen  der  Ausübung  hoheitlicher  Rechte  (â€žacta  jure  imperiiâ€œ).<br />
(2)        Diese        Verordnung        gilt        nicht        für:<br />
a)   die  ehelichen  Güterstände  oder  Güterstände  aufgrund  von  Verhältnissen,  die  nach  dem  auf  diese  Verhältnisse  anzuwendenden  Recht  mit  der  Ehe  vergleichbare  Wirkungen  entfalten;<br />
b)  das  Gebiet  des  Testaments-  und  Erbrechts,  einschließlich  Unterhaltspflichten,  die  mit  dem  Tod  entstehen;<br />
c)   Forderungen   gegenüber   einem   Schuldner,   gegen   den   Insolvenzverfahren,   Vergleiche   oder   ähnliche   Verfahren   eröffnet   <br />
worden  sind;<br />
d)   die   soziale   Sicherheit;<br />
e)   die   Schiedsgerichtsbarkeit.<br />
(3)  <br />
Diese  Verordnung  gilt  weder  für  Bankkonten,  die  nach  dem  Recht  des  Mitgliedstaats,  in  dem  das  Konto  geführt  wird,  nicht  gepfändet  werden  dürfen,  noch  für  Konten,  die  im  Zusammenhang  mit  dem  Betrieb  eines  Systems  im  Sinne  des  Artikels  2  Buchstabe  a  der  Richtlinie  98/26/EG  des  Europäischen  Parlaments  und  des  Rates  (1)  geführt  werden.<br />
(4)        Diese        Verordnung        gilt nicht        für    Bankkonten,        die        von        oder        bei        Zentralbanken        geführt        werden,        wenn        diese        in        ihrer        <br />
Eigenschaft  als  Währungsbehörden  tätig  werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428880</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428880</guid>
<pubDate>Fri, 17 Feb 2017 07:06:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>mh-ing</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Sorry, da war ich im Irrtum (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=428851">http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=428851</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428871</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428871</guid>
<pubDate>Thu, 16 Feb 2017 21:34:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>Orlando</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einstweilige Verfügung/Anordnung innerhalb EU grenzüberschreitend schon lange zulässig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>b) Ist das Ganze doch trotzdem noch eine wesentliche Sache: Einfrieren heißt ja trotzdem, dass ich nicht mehr über mein Guthaben verfügen kann, weil irgendein Gericht im Ausland es so beschließt.</p>
</blockquote><p>Ja, aber mal grundsätzlich: die Fälle, in denen ein <em>ausländisches</em> Gericht so etwas beschließt, in denen das <em>inländische</em> Gericht das nicht <strong>genauso</strong> beschlossen hätte, dürften im Promille-Bereich liegen! Einzig könnte es sein, daß es in verschiedenen EU-Ländern unterschiedlich lange dauert, wegen anderer Rechtswege bzw. Belastung der Justiz; und sicher sind die Rechtsmittel und deren Fristen andere.</p>
<blockquote><p>c) Konnte ein ausländisches Gericht bisher schon ein im Inland gültige &quot;Einstweilige Verfügung&quot; erlassen?</p>
</blockquote><p>Es waren <a href="http://www.amazon.de/dp/3639205545/?tag=dasgelbeforum-21">grenzüberschreitende Vollstreckungen in vielen Fällen schon lange möglich</a>. Grundsätzlich ist das Prozeßgericht auch für die Eilanträge zuständig, alles andere wäre ja widersinnig (darum geht es in der <a href="http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=428842">genannten Verordnung</a> auch <em>nur</em> um Sicherungs- <strong>nicht</strong> Vollstreckungsmaßnahmen - und das wird sich auch nie ändern, schon seit den <a href="http://www.amazon.de/dp/1272864200/?tag=dasgelbeforum-21">römischen Pandekten</a> nicht)!</p>
<p>Es gibt natürlich <a href="http://www.amazon.de/dp/3161530225/?tag=dasgelbeforum-21">länderspezifische Abweichungen</a>, und die wird es auch immer geben.</p>
<p>Auch eine einstweilige Verfügung ist vollstreckbar - wie sollte also EU-grenzüberschreitender Warenverkehr zustande kommen im großen Umfang, wenn nicht auch das <strong><a href="http://www.amazon.de/dp/3406583539/?tag=dasgelbeforum-21">Vollstreckungsrecht grenzüberschreitend</a></strong> Schritt hielte?</p>
<p>Schwierigkeiten gibt es derzeit bei den <a href="http://www.zpoblog.de/olg-frankfurt-zur-fristwahrenden-auslandszustellung-nach-der-euzvo/">durch Auslandsberührung verlängerten Verfahrenswegen</a> - grade darum braucht es wohl den <em>vorauseilenden</em> Arrest.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428852</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428852</guid>
<pubDate>Thu, 16 Feb 2017 17:18:43 +0000</pubDate>
<dc:creator>Literaturhinweis</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Verordnungen gelten sofort in allen Mitgliedstaaten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das Umsetzen in nationales Recht durch nationale Parlamente betrifft/betraf die <strong>Richtlinien</strong>. Die EU erlässt aber heute in der Regel <strong>Verordnungen</strong>, die Umsetzung in nationales Recht durch die Parlamente entfällt. </p>
<blockquote><p>Die EU erlässt keine Gesetze, die dann automatisch in allen Ländern<br />
gelten. Soweit ist der EU Superstaat noch nicht und so weit wird es<br />
voraussichtlich so schnell auch nicht kommen. </p>
<p>Diese Verordnungen müssen in allen Mitgliedstaaten von den Parlamenten<br />
daselbst beschlossen werden, um überall nationales Recht zu werden.</p>
<p>Hier ist der Text auf deutsch:</p>
<p><a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1487260343875&amp;uri=CELEX:32014R0655">http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1487260343875&amp;uri=CELEX:32014R0655</a></p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428851</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428851</guid>
<pubDate>Thu, 16 Feb 2017 17:02:29 +0000</pubDate>
<dc:creator>Martin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Danke, wobei da wohl der Fehler eher bei mir lag. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die qualifizierte Beurteilung! </p>
<p>a) Ich denke, der Fehler liegt weniger bei Armstrong, als bei dem, was ich von ihm verstanden zu haben glaubte.</p>
<p>b) Ist das Ganze doch trotzdem noch eine wesentliche Sache: Einfrieren heißt ja trotzdem, dass ich nicht mehr über mein Guthaben verfügen kann, weil irgendein Gericht im Ausland es so beschließt.</p>
<p>c) Konnte ein ausländisches Gericht bisher schon ein im Inland gültige &quot;Einstweilige Verfügung&quot; erlassen?</p>
<p>Revo.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428850</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428850</guid>
<pubDate>Thu, 16 Feb 2017 16:59:33 +0000</pubDate>
<dc:creator>Revoluzzer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ja, aber die Transformation in nationales Recht ist ja (Vertrags-) Pflicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die EU erlässt keine Gesetze, die dann automatisch in allen Ländern gelten. </p>
</blockquote><p>Auch das kann sie zum Teil, zudem haben manche EU-Richtlinien bereits <a href="http://www.amazon.de/dp/3832917756/?tag=dasgelbeforum-21">Voraus-Wirkungen</a>.</p>
<p>Vgl. Daniel Scharf: <a href="http://telc.jura.uni-halle.de/sites/default/files/telc/Heft3.pdf">Die Kompetenzordnung im Vertrag von Lissabon â€“ Zur Zukunft Europas: Die Europäische Union nach dem Vertrag von Lissabon</a> (PDF, 34 Seiten, Seite 14: 1. Ausschließliche Unionszuständigkeiten)</p>
<blockquote><p>Soweit ist der EU Superstaat noch nicht und so weit wird es voraussichtlich so schnell auch nicht kommen. <br />
Diese Verordnungen müssen in allen Mitgliedstaaten von den Parlamenten  daselbst beschlossen werden, um überall nationales Recht zu werden.</p>
</blockquote><p>Das nützt aber nichts, denn der nationale 'Gesetzgeber' muß in nationales Recht umsetzen und darf nur den <a href="http://www.amazon.de/dp/363138887X/?tag=dasgelbeforum-21">evtl. vorgegebenen Gestaltungsspielraum</a> ausnutzen.</p>
<p>Vgl. z.B. die leidige <a href="http://www.amazon.de/dp/363151316X/?tag=dasgelbeforum-21">Antidiskriminierungsrichtlinie</a>.</p>
<p>Vgl. Streinz: <strong><a href="http://www.amazon.de/dp/381149371X/?tag=dasgelbeforum-21">Europarecht</a></strong>.</p>
<p>Dennoch ist der <a href="http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=428847">Anlaß des Threads etwas cum grano salis zu genießen</a>.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428848</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428848</guid>
<pubDate>Thu, 16 Feb 2017 16:53:24 +0000</pubDate>
<dc:creator>Literaturhinweis</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Da übertreibt der Martin Armstrong aber ein 'bißchen' - es geht nicht um die Vollstreckung, nur den 'Arrest' (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das heißt praktisch, wenn ich es richtig verstanden habe: Ein Gericht in z.B. Rumänien kann einen Vollstreckungsbescheid in z.B. mein Bankguthaben in Deutschland ausstellen.</p>
</blockquote><p>Nein, heißt es nicht, es muß, insbesondere bei Verbraucherstreitigkeiten, in der Regel ein Gericht im Land des Verbrauchers angerufen werden.</p>
<blockquote><p><strong>Es ist nicht mehr notwendig, wie bisher, einen Vollstreckungsbescheid im Heimatland zu erwirken!</strong></p>
</blockquote><p>Doch, um zu vollstrecken schon - hier geht es nur darum, das Geld 'einzufrieren', falls, und nur falls, ansonsten Gefahr besteht, daß die rechtmäßige Forderung nicht mehr oder nur noch erschwert beigetrieben werden kann, etwa, weil der Gläubiger sein Geld 'in Sicherheit bringt'.</p>
<p>Das wäre also z.B. folgender Fall: Versandhändler aus Italien hat an deutschen Verbraucher geliefert - verklagen muß er ihn in Deutschland.</p>
<p>Dann verschiebt der deutsche Gläubiger Geld auf ein Konto in Frankreich, um den Vollstreckungsversuch des italienischen Gläubigers zu vereiteln, der -bisher- dann erst in Frankreich den Titel hätte für vollstreckbar erklären lassen müssen. Nunmehr kann er stattdessen direkt das <em>Einfrieren</em> des vollstreckbaren Betrages auch in Frankreich beantragen.</p>
<p>Bis er es ausgezahlt erhält, ist dann nochmal eine ganz andere Nummer.</p>
<blockquote><p>Der Vollstreckungsbescheid aus dem Ursprungsland - oder jedem anderen EU-Land, das irgendwie zuständig ist - reicht aus.</p>
</blockquote><p>Das war <strong><a href="http://www.amazon.de/dp/3769411315/?tag=dasgelbeforum-21">auch bisher schon so, daß ein rechtskräftiges Urteil aus EU-Land A in EU-Land B vollstreckt werden konnte</a></strong>. Nur war das Geld bis dahin u.U. weg - nun ist das <em>Arrestieren</em> des Geldes einfacher geworden.</p>
<blockquote><p>Im Extremfall: Die Betrügerbande aus Polen erwirkt einen Vollstreckungsbescheid in Malta  und .... vollstreckt in mein Konto in Deutschland. </p>
</blockquote><p>Nein, die Forderung muss existieren! Nur in Eilfällen reicht die Glaubhaftmachung; das gab es bisher auch schon: <a href="http://www.amazon.de/dp/3824013657/?tag=dasgelbeforum-21">Einstweilige Verfügung</a>. Und vollstreckt wird gar nichts, das Geld ist lediglich eingefroren!<br />
 </p>
<blockquote><p>Dem Schuldner, also z.B. dem schwerhörigen, nur deutschsprachigen, gehbehinderten 75jährigen Rentner aus Wanne-Eickel, bleibt (die EU ist ja großzügig und ein (Un-)Rechtsgebilde) die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen - im Ausland. Sprich: Soll er sich einen Anwalt in Malta oder Rumänien oder sonstwo suchen. </p>
</blockquote><p>Nein, war der Rentner Verbraucher (Online-Kauf von Waren für den privaten Gebrauch), <strong>muß die Klage in Deutschland erhoben werden</strong> (Präambel, Ziffer 13).</p>
<blockquote><p>Bisher war es so, dass ein Vollstreckungsbescheid für Deutschland nur von  einem deutschen Gericht ausgestellt werden konnte. </p>
</blockquote><p>Nein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428847</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428847</guid>
<pubDate>Thu, 16 Feb 2017 16:40:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>Literaturhinweis</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Das ist m.W. nicht so. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Orlando,</p>
<p>bist Du sicher?</p>
<blockquote><p>Die EU erlässt keine Gesetze, die dann automatisch in allen Ländern<br />
gelten. </p>
</blockquote><p>Das kommt m.W. auf die Zuständigkeit an. Wenn die EU ausschließlich zuständig ist, dann müssen die Nationalstaaten das umsetzen. Da gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit mehr (oder nur theoretisch).</p>
<p><br />
Soweit ist der EU Superstaat noch nicht und so weit wird es</p>
<blockquote><p>voraussichtlich so schnell auch nicht kommen. </p>
</blockquote><p>Siehe oben. Das ist m.W. in Teilen schon so.</p>
<p>Bin aber kein Fachmann.</p>
<p>Revo.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428845</link>
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<pubDate>Thu, 16 Feb 2017 16:03:20 +0000</pubDate>
<dc:creator>Revoluzzer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Prinzipiell zu EU-Verordnungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die EU erlässt keine Gesetze, die dann automatisch in allen Ländern gelten. Soweit ist der EU Superstaat noch nicht und so weit wird es voraussichtlich so schnell auch nicht kommen. </p>
<p>Diese Verordnungen müssen in allen Mitgliedstaaten von den Parlamenten daselbst beschlossen werden, um überall nationales Recht zu werden.</p>
<p>Hier ist der Text auf deutsch:</p>
<p><a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1487260343875&amp;uri=CELEX:32014R0655">http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1487260343875&amp;uri=CELEX:32014R0655</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428843</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428843</guid>
<pubDate>Thu, 16 Feb 2017 15:58:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>Orlando</dc:creator>
</item>
<item>
<title>EU hebelt Rechtsschutz für Schuldner und Bankguthaben aus</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Martin Armstrong <a href="https://www.armstrongeconomics.com/international-news/europes-current-economy/brussels-circumvented-the-legal-rights-of-citizens-in-eu/">berichtet</a>, dass seit 18.1.17 ein <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R0655&amp;from=EN">EU-Gesetz</a> in Kraft getreten ist, nach dem:</p>
<p>- Jedes Gericht in der EU, das einen Fall entscheiden darf,<br />
- einen Vollstreckungsbescheid ausstellen kann,<br />
- auf dessen Grundlage unmittelbar in Bankguthaben in anderen Ländern vollstreckt werden kann.</p>
<p>Das heißt praktisch, wenn ich es richtig verstanden habe: Ein Gericht in z.B. Rumänien kann einen Vollstreckungsbescheid in z.B. mein Bankguthaben in Deutschland ausstellen.</p>
<p><strong>Es ist nicht mehr notwendig, wie bisher, einen Vollstreckungsbescheid im Heimatland zu erwirken!</strong></p>
<p>Der Vollstreckungsbescheid aus dem Ursprungsland - oder jedem anderen EU-Land, das irgendwie zuständig ist - reicht aus. </p>
<p>Im Extremfall: Die Betrügerbande aus Polen erwirkt einen Vollstreckungsbescheid in Malta  und .... vollstreckt in mein Konto in Deutschland. </p>
<p>Dem Schuldner, also z.B. dem schwerhörigen, nur deutschsprachigen, gehbehinderten 75jährigen Rentner aus Wanne-Eickel, bleibt (die EU ist ja großzügig und ein (Un-)Rechtsgebilde) die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen - im Ausland. Sprich: Soll er sich einen Anwalt in Malta oder Rumänien oder sonstwo suchen. </p>
<p>Bisher war es so, dass ein Vollstreckungsbescheid für Deutschland nur von einem deutschen Gericht ausgestellt werden konnte. Man konnte sich also im Inland rechtlich verteidigen. Das geht jetzt nicht mehr. Da muss man sich z.B. in Rumänien einen Anwalt suchen.</p>
<p>Das ist eine so dramatische rechtliche Veränderung, die sollte höchste Wellen schlagen - was sie natürlich nicht tut, denn unsere MSM sind ja EU-Fachso hörig.</p>
<p>Disclaimer: Wenn ich das Alles als nicht Jurist so richtig verstanden habe.</p>
<p>Revo.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428842</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=428842</guid>
<pubDate>Thu, 16 Feb 2017 15:46:12 +0000</pubDate>
<dc:creator>Revoluzzer</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
