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<title>Das Gelbe Forum: Das Forum für Elliott-Wellen, Börse, Wirtschaft, Debitismus, Geld, Zins, Staat, Macht - Steuerliche Aspekte bei Optionsgeschäften, neue Ansicht Bundesfinanzhof...</title>
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<title>Steuerliche Aspekte bei Optionsgeschäften, neue Ansicht Bundesfinanzhof...</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesfinanzhof widerspricht Finanzverwaltung: Verluste aus dem Verfall von Optionen<br />
sind zu berücksichtigen</p>
<p>Der Bundesfinanzhof hat â€“ entgegen der Ansicht des Bundesfinanzministeriums â€“ entschieden,<br />
dass Verluste aus dem Verfall von Optionen mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen<br />
verrechnet und somit steuerlich genutzt werden können. </p>
<p>Sachverhalt<br />
In den Streitfällen hatten Privatanleger jeweils Aktien- und Indexoptionen erworben. Der Kurs<br />
der Wertpapiere und Aktienindizes entwickelte sich jedoch nicht wie erwartet. Schließlich<br />
wurden die Optionen nach dem Ende der Laufzeit als wertlos aus den Wertpapierdepots der<br />
Anleger ausgebucht. Den Wertverlust machten die Steuerpflichtigen bei ihren Einkünften aus<br />
Kapitalvermögen steuerlich geltend â€“ und zwar zu Recht, wie der Bundesfinanzhof befand.<br />
Dabei ist es unerheblich, ob der Anleger aufgrund der Option auch den zugrunde liegenden<br />
Basiswert erwirbt oder ob er einen sich aus dem Optionsgeschäft ergebenen Unterschiedsbetrag<br />
in bar ausgleicht. Der Bundesfinanzhof betrachtet die Anschaffung der Option und<br />
den Ausgang des Optionsgeschäfts als Einheit.<br />
Beachten Sie | Die aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs sind auch deshalb von<br />
besonderer Bedeutung, da sie zur heute geltenden Rechtslage, d. h. nach Einführung der<br />
Abgeltungsteuer, ergangen sind.</p>
<p>Quelle | BFH-Urteile vom 12.01.2016, Az. IX R 48/14; Az. IX R 49/14; Az. IX R 50/14</p>
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<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=402078</link>
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<pubDate>Fri, 22 Apr 2016 16:15:57 +0000</pubDate>
<dc:creator>ottoasta</dc:creator>
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