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<title>Das Gelbe Forum: Das Forum für Elliott-Wellen, Börse, Wirtschaft, Debitismus, Geld, Zins, Staat, Macht - Nein, Du wirst geleitet von einem klassischem Bias - schau im ÖRecht, nicht (nur) bei Privatrecht</title>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/</link>
<description>yet another little forum</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Nein, Du wirst geleitet von einem klassischem Bias - schau im ÖRecht, nicht (nur) bei Privatrecht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Nachtrag:</p>
<p>&quot;Im Gegensatz zu einem rechtsfähigen<br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsobjekt">Rechtssubjekt </a>stehen<br />
Rechtsobjekte, die nicht Träger, sondern Gegenstand von Rechten und<br />
Pflichten sind. Rechtsobjekte sind beispielsweise nicht selbständig<br />
klagefähig und können auch nicht selbständig einen<br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Titel_%28Recht%29">Rechtstitel<br />
</a>erwirken oder durchsetzen.&quot; wikipedia</p>
</blockquote><p>Du bist schon wieder mehr oder weniger im Privatrecht, musst aber hier schauen: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts#Formen_und_Terminologie">http://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts#Formen_und_Terminologie</a></p>
<p>&quot;    <strong>nichtrechtsfähig</strong>e Anstalten; diese bilden nur organisatorisch selbständige Einheiten, während sie rechtlich Teil einer juristischen Person, zumeist einer Gebietskörperschaft, sind.</p>
<p>        Beispiel: Schulen (sie sind in der Regel unselbständige Einrichtungen der Kreise und kreisfreien Städte; die früher gebräuchliche Bezeichnung â€žSchulanstaltâ€œ ist heute nicht mehr üblich), Justizvollzugsanstalten, die in der Regel Einrichtungen des jeweiligen Bundeslandes sind, das Technische Hilfswerk (THW), Bonn, und die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, die von der Bundesrepublik Deutschland getragen werden. Manchmal werden die Einrichtungen behördenintern auch als Institut oder Einrichtung bezeichnet, z. B. die Bundesanstalt für Straßenwesen, obwohl sie durchaus Anstaltscharakter haben.</p>
<p>Im Landesorganisationsrecht von Mecklenburg-Vorpommern wird der Begriff der AöR auf die Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit reduziert. Â§ 10 Abs. 2 des mecklenburg-vorpommerschen Landesorganisationsgesetzes[D 1] definiert die AöR als verselbständigte, in der Regel nicht mitgliedschaftlich organisierte rechtsfähige Verwaltungseinheit, die zur dauerhaften Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse errichtet wird.&quot;</p>
<blockquote><p><br />
Es stinkt eben an allen Ecken und Enden.</p>
</blockquote><p>Das mag aus diesen und jenen Gründen so sein, aber Du willst imho vor allem ein Dir genehmes Ergebnis herbeireden, und das ist ein Bias. Auf solche wies auch der dottore immer gern hin.</p>
<p>Da wird dann gern nur herangezogen, was irgendwie zu passen scheint.</p>
<p>Man muss sich schon genau umschauen, bitte.</p>
<p>Viele freundliche Grüße</p>
<p>azur</p>
<p><br />
PS: bin auch gegen einen Zwangsbeitrag!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354102</link>
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<pubDate>Tue, 12 May 2015 16:25:14 +0000</pubDate>
<dc:creator>azur</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nicht rechtsfähig? Genau! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nachtrag:</p>
<p>&quot;Im Gegensatz zu einem rechtsfähigen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsobjekt">Rechtssubjekt </a>stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten sind. Rechtsobjekte sind beispielsweise nicht selbständig klagefähig und können auch nicht selbständig einen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Titel_%28Recht%29">Rechtstitel </a>erwirken oder durchsetzen.&quot; wikipedia</p>
<p>Es stinkt eben an allen Ecken und Enden.<br />
Gruß! webmax</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354099</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354099</guid>
<pubDate>Tue, 12 May 2015 16:05:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>Leserzuschrift</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ach jetzt muss das Reich wieder herhalten? - Siehe auch Handeln für Dritte (bzw. weitere) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Fachlich oder nicht:</p>
</blockquote><p>Na so unentscheidend ist das wohl für die Beurteilung solcher Dinge nicht, ob Sach- und Fachkenntnis vorhanden ist:</p>
<blockquote><p>Diese &quot;Verwaltungsgemeinschaft&quot; darf nicht Bescheide erlassen </p>
</blockquote><p>Und woher kannst Du das wissen, was die darf?</p>
<p>Vielleicht ist sie legitimiert dazu?</p>
<blockquote><p>oder<br />
Gerichtsvollzieher losjagen - dies wurde ja unlängst erst gerichtlich<br />
bestätigt. </p>
</blockquote><p>Das ist wie das Kippen des Berliner Mietspiegel gestern durch ein AG (!). Das heißt noch nicht alles. Das findet seinen Weg in die höheren Instanzen - und vielleicht sogar vor BVerfG oder EuGH.</p>
<blockquote><p>Welche Gesetze sollen denn deiner Meinung nach hier gelten?<br />
Rechtsfreier Raum?</p>
</blockquote><p>Hast Du schon mal davon gehört, dass Dritte für jemanden handeln können?</p>
<p>Im Privatrecht, das nur am Rande, im Auftrage:http://de.wikipedia.org/wiki/Auftrag#Zivilrecht<br />
Ja im Rahmen der GoA sogar ohne Auftrag:http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung_ohne_Auftrag_(Deutschland) , als Boten, Erfüllungsgehilfen, Besitzdiener - vor allem aber Vertreter: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Stellvertretung">http://de.wikipedia.org/wiki/Stellvertretung</a><br />
=&gt; <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Stellvertretung_(Deutschland">http://de.wikipedia.org/wiki/Stellvertretung_(Deutschland</a><br />
siehe aber auch die Vertretung jur. Personen: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Organschaftliche_Vertretung">http://de.wikipedia.org/wiki/Organschaftliche_Vertretung</a> und das Vertretungsrecht für Entmündigte oder Kinder: <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1629.html">http://dejure.org/gesetze/BGB/1629.html</a> usw. usf.)<br />
) </p>
<p>Im öffentlich-rechtlichen Bereich gibt es die wesentliche: Amtshilfe: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Amtshilfe">http://de.wikipedia.org/wiki/Amtshilfe</a></p>
<p>und die: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung">http://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung</a><br />
- sogar der Abschleppunternehmer, der Parkraum beräumt, und der Privater ist, handelt für den Staat.</p>
<p>Ergänzung: Es können auch in gesetzlichen Rahmen Private herangezogen werden, die dann über z. B. <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Aufopferungsanspruch">http://de.wikipedia.org/wiki/Aufopferungsanspruch</a> Ausgleich finden. Siehe auch: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Enteignender_Eingriff">http://de.wikipedia.org/wiki/Enteignender_Eingriff</a> )</p>
<p>D. h. sogar privatrechtlich ist es möglich sich vertreten zu lassen.<br />
Konzerne bestehen oft aus vielen einzelnen GmbHs und/oder AGs, die  Verwaltungsgesellschaften haben.</p>
<p>Der Rundfunkstaatsvertrag ist die Einigung der Länder über die Gebührenhöhe usw. Darauf hin wird das in den Ländern jeweils für das Land bestimmt und geregelt. Und die GEZ handelt dann für die Sender usw.</p>
<blockquote><p>Und der omninöse &quot; Rundfunkbeitragsstaatsvertrag&quot;, auf den die Herren<br />
sich berufen, ist rechtlich nicht existent, </p>
</blockquote><p>Falsch.</p>
<p>Im Übrigen: Das bestimmst ja weder Du, noch kann ich das so bestimmen.</p>
<p>Und ich weiß nicht, wie Du zu diesen Ansichten kommst, aber das ist im Endeffekt auch unerheblich:</p>
<blockquote><p>weil solche Verträge laut GG<br />
sich für den Bürger vom Wirkungsbereich klar erkennbar abgrenzen lassen<br />
müssen - was wegen fehlendem Friedensvertrag schlicht unmöglich ist.</p>
</blockquote><p>Ach jetzt soll wieder das Reich herhalten?<br />
 </p>
<blockquote><p>BTW: Aus solch   typischer, obrigkeitshöriger  Einstellung der Deutschen<br />
haben gewissenlose Machthaber im 3. Reich ihre Duldung und Unterstützung<br />
bezogen...</p>
</blockquote><p>Uijuijui. Das tat aber weh <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /><img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" />  <img src="images/smilies/top.gif" alt="[[top]]" /> </p>
<p>Aber ein Nazi bin ich jetzt für Dich noch nicht, oder?</p>
<p>Schon mal darüber nachgedacht, dass Untertanen überall Untertanen sein müssen?</p>
<p>Was ich Dir mitteilte, sind lediglich die geltenden Spielregeln und existierenden Funktionsweisen. Daraus solltest Du bitte nicht den Schluss ziehen, dass ich damit übereinstimme. Habe gegenüber dem Staate sowie dem Recht seit jeher eine sehr kritische Einstellung. Und auch die GEZ und dem Zwnagsbeitrag schon immer mit viel Kritik bedacht.</p>
<p>Viele freundliche Grüße</p>
<p>azur</p>
<p><br />
PS: solche komplexen Dinge sind natürlich nicht immer so einfach zu verstehen, aber man muss eben genau hinschauen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354097</link>
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<pubDate>Tue, 12 May 2015 15:57:21 +0000</pubDate>
<dc:creator>azur</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Fachlich oder nicht::<br />
 Diese &quot;Verwaltungsgemeinschaft&quot; darf nicht Bescheide erlassen oder Gerichtsvollzieher losjagen - dies wurde ja unlängst erst gerichtlich bestätigt. Welche Gesetze sollen denn deiner Meinung nach hier gelten? Rechtsfreier Raum?<br />
Und der omninöse &quot; Rundfunkbeitragsstaatsvertrag&quot;, auf den die Herren sich berufen, ist rechtlich nicht existent, weil solche Verträge laut GG sich für den Bürger vom Wirkungsbereich klar erkennbar abgrenzen lassen müssen - was wegen fehlendem Friedensvertrag schlicht unmöglich ist.</p>
<p><br />
BTW: Aus solch   typischer, obrigkeitshöriger  Einstellung der Deutschen haben gewissenlose Machthaber im 3. Reich ihre Duldung und Unterstützung bezogen...<br />
-<br />
Gruß! webmax</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354095</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354095</guid>
<pubDate>Tue, 12 May 2015 15:21:01 +0000</pubDate>
<dc:creator>Leserzuschrift</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Falsch! Und: Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die Gebühr - und für wen ist die GEZ tätig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo webmax,</p>
<p>siehe Betreff.</p>
<p>Die Sender, für die eingezogen wird, sind öffentlich-rechtlich. Für diese handelt die GEZ.</p>
<p>Die GEZ ist keine Firma, für die das HGB Anwendung finden könnte, sondern eine: &quot;nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft&quot;.<br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice">http://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice</a><br />
<a href="http://www.gez.de/impressum.html">http://www.gez.de/impressum.html</a></p>
<p>So überall nachlesbar und etliche Male hier besprochen.</p>
<p>Ebenso die Grundlagen deren Handelns und die Vollstreckung.</p>
<p>Was Du hier schriebest, ist leider irreführend.</p>
<p>Viele freundliche Grüße</p>
<p>azur</p>
<p><br />
PS: Sorry, webmax, aber Du bist nicht vom Fach. Vielleicht freust Du Dich über fachlich begründete Auskünfte.</p>
<p>Ergänzung: Das BGB ist mit Sicherheit nicht über anderen Gesetzen stehend. Und bitte nicht der Problematik: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_specialis">http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_specialis</a> und <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_generalis">http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_generalis</a> verwechseln.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354089</link>
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<pubDate>Tue, 12 May 2015 14:47:03 +0000</pubDate>
<dc:creator>azur</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Danke, Azur; @Elli: Kann das in die Sammlung? (oT) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354084</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354084</guid>
<pubDate>Tue, 12 May 2015 14:03:01 +0000</pubDate>
<dc:creator>Ötzi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Danke, Rechtschreibkorrektur (=Elli?) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich gelobe hiermit Besserung. <br />
Ich war etwas in Eile, als in den Beitrag verfasst hatte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354082</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354082</guid>
<pubDate>Tue, 12 May 2015 13:54:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>Ötzi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Es gibt die Möglichkeit der Bareinzahlung auf ein fremdes Konto (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Da muss man erst mal dahinterkommen:</p>
<p><a href="http://norberthaering.de/de/27-german/news/355-rundfunkgebuehr-2#weiterlesen">http://norberthaering.de/de/27-german/news/355-rundfunkgebuehr-2#weiterlesen</a><br />
<img src="images/smilies/euklid.gif" alt="[[euklid]]" /> </p>
<p>Gruß Mephistopheles</p>
</blockquote><p>Das geht bei jedem Kreditinstitut, man braucht dafür kein Konto. Die Bareinzahlung kostet aber ein Gebühr. Der Beitragsservice akzeptiert also Barzahlung, aber nur durch einen Mittler, der eine Gebühr verlangt. Da könnte man ansetzen, indem man dem Beitragsservice mitteilt, dass man sich mit seiner Hausbank nicht auf eine kostenlose Bareinzahlung einigen konnte, und dass der Beitragsservice daher in Vorleistung gehe möge und die Einzahlungsgebühr wiederum in Bar dem Beitraggschuldenen im Voraus bezahlt. </p>
<p>Umgekehrt würde der Beitragsservice auch nicht akzeptieren, dÌ¶aÌ¶sÌ¶ dass zum Beispiel meine Frau mich damit beauftragt, die Zahlung des Zwangsbeitrags für SÌ¶iÌ¶eÌ¶ sie durchzuführen, und ich dann diese Dienstleistung dem Beitragsservice in Rechnung stelle, z.B. mit 18 Euro monatlich.<img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> </p>
<p><strong>Hauptproblem bei dieser Vorgehensweise ist aber ein anderes:</strong><br />
Man akzeptiert dadurch grundsätzlich die Beitragsschuld!! Indem man nur noch über die Bezahlmodalität verhandelt, sitzt man an einem ganz kurzen Hebel.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354066</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354066</guid>
<pubDate>Tue, 12 May 2015 12:02:43 +0000</pubDate>
<dc:creator>Ötzi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schön, dass es immer wieder etwas zu kritisieren oder verbessern gibt... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ich nun mal die Anregung, mich dem Konstruktiven zuzuwenden, aufgreife, bleibt festzuhalten:<br />
Dieser &quot;Beitragsservice&quot; ist eine ganz normale,  handelsregisterlich eingetragene Firma. GF: Stefan Wolf.<br />
Damit gelten BGB und HGB - diese Firma ist also weder zur Erstellung von Verträgen zu Lasten Dritter noch gar zur Erstellung von irgendwelchen ominösen &quot;Bescheiden&quot; autorisiert.<br />
 <br />
Sie darf lediglich - und zwar unter vollständiger Nennung von Ross und Reiter - ihre Vertragspartner (sind wir das? Nein!) anmahnen und auch Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim AG stellen.<br />
Den kann sie dann im Widerspruchsfalle unter Kostenvorstreckung (!) versuchen, beim Amtsgericht einzuklagen. Erst dann wäre dort, bei Einzahlung einer Sicherheitsleistung und gewonnener Klage, ein sofort vollstreckbarer Titel erhältlich, der dem Schuldner aber vom Richter unterschrieben, ausgehändigt werden muss. Also: Siehe oben.</p>
<p>Gruß! webmax</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354057</link>
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<pubDate>Tue, 12 May 2015 10:40:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>Leserzuschrift</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Korrektur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Es hätte a) besser und/oder vollständig heißen müssen: </p>
<blockquote><p>Das BGB hat bei Beurteilungen der hier besprochenen Sache grundsätzlich <br />
nicht viel zu suchen.</p>
</blockquote><p>Und b)</p>
<blockquote><p>und das privatrechtlich geregelte<br />
Prozessrecht, </p>
</blockquote><p>Das ist mehr als unglücklich formuliert, denn es meint das Zivilprozessrecht, und das ist natürlich nicht &quot;privatrechtlich geregelt&quot;, was ganz anderes bedeuten könnte, als dass es vom Gesetzgeber bestimmt ist, wie bei allen Gesetzen. Es sind Regelungen für das Privatrecht, insofern ist es geregelt und irgendwie auch privatrechtlich, was nicht davon ablenken kann, dass meine Formulierung oben bestenfalls leider nur mäßig war.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354038</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354038</guid>
<pubDate>Mon, 11 May 2015 23:24:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>azur</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nein, das BGB steht nicht über dem VwVfG! (Edit: Verwaltungsvollstreckung) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ötzi,</p>
<p>da liegst Du ganz richtig. Beides formelle Gesetze, siehe: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsquelle">http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsquelle</a></p>
<p>Das VwVfG ist Teil des öffentlichen Rechts, das BGB eines des Privatrechts. Sind also grundsätzlich für unterschiedliche Rechtsmaterien gedacht. </p>
<p>Allerdings finden t. w. ausnahmsweise Vorschriften aus anderen Rechtsgebieten eine analoge Anwendung <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Analogie_(Recht)">http://de.wikipedia.org/wiki/Analogie_(Recht)</a></p>
<p>Fakt ist, das BGB ist für die Beurteilung von Fragen aus dem öffentlichen Recht, mit größter Vorsicht und ausgereifter Sachkenntnis, t. w. heranzuziehen. Fakt ist, dass es keinerlei Grund gibt, das BGB über anderen Gesetzen stehend anzusehen, zumal in einer anderen Rechtsmaterie, wie hier dem des öffentlichen Rechts.</p>
<p>Hier geht es um eine Frage Staat-Bürger, also klassisch öffentliches Recht.</p>
<p>Das BGB hat bei Beurteilungen grundsätzlich nicht viel zu suchen.</p>
<p>Viele freundliche Grüße</p>
<p>azur</p>
<p>PS: So etwas wie das Folgende sollte man gut kennen, um das beurteilen zu können: <a href="http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/toc/306466759.pdf">http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/toc/306466759.pdf</a><br />
Titel: Anwendbarkeit privatrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht<br />
- gibt es t.w . auch bei google-book</p>
<p>Knappe Beschreibung: <a href="http://www.mohr.de/nc/rechtswissenschaft/schriftenreihen/detail/buch/die-anwendbarkeit-privatrechtlicher-vorschriften-im-verwaltungsrecht.html">http://www.mohr.de/nc/rechtswissenschaft/schriftenreihen/detail/buch/die-anwendbarkeit-...</a></p>
<p>Mohr Siebeck ist an sich ein sehr renomierter Verlag in diesen Dingen.</p>
<p><strong>Edit: allerdings ist das Prozessrecht generell dem öffentlichen Recht zugeordnet</strong> (wie auch das GVG), und das privatrechtlich geregelte Prozessrecht, schon weit älter, oft Massstab für Dinge aus dem Verwaltungsprozessrecht. Das ist alles nicht so einfach, muss gründlich erlernt werden - und das hier ist höchst oberflächlich: <a href="http://beckmann.jura.uni-saarland.de/veranstaltungen/recht-b/ss_2008/1_I_begriff_rechtsquellen.pdf">http://beckmann.jura.uni-saarland.de/veranstaltungen/recht-b/ss_2008/1_I_begriff_rechts...</a></p>
<p><strong>Man siehe aber vor allem auch:</strong> <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvollstreckung">http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvollstreckung</a> (bzw. in der erörtertend Sache mit größter! Vorsicht heran zu ziehen: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_(Deutschland)">http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_(Deutschland)</a> )</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354034</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354034</guid>
<pubDate>Mon, 11 May 2015 20:42:03 +0000</pubDate>
<dc:creator>azur</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BGB ranghöheres Recht als VwVfG ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Leserzuschrift!</p>
<blockquote><p>Somit kollidiert Abs.5 des VwVfG mit dem BGB, das jedoch ranghöheres<br />
Recht darstellt.</p>
</blockquote><p>Wo steht das denn? Es sind beides Bundesgesetze, die sollten gleichrangig sein. Soweit ich weiß (bin kein Jurist), gibt es eine Höherrangigkeit von Bundesrecht nur gegenüber Landesrecht. So gibt es in der hessischen Verfassung immer noch die Todesstrafe, die aber durch Bundesrecht ungültig ist, und in Bayern wurde sie erst durch einen Volksentscheid erst 1998 abgeschafft.  </p>
<p>Außerdem geht der Verfasser des zitierten Schreibens an die GEZ offenbar davon aus, dass immer entweder der Staat(Bund, Land etc.) oder die handelnden Beamten für ihre Entscheidungen haftbar sein müssen.<br />
In einem Willkürstaat ist das aber nicht so, und womöglich befinden wir uns bereits in einem solchen.</p>
<p>In einem Willkürstaat kommt man per Klage nicht weit, da sind oft kleine Dinge wie einen falschen Namen auf das Klingelschild zu schreiben (im Wohnblock/Hochhaus), oder sein Pre-paid Handy unter falschem Namen registrieren usw. hilfreicher. Immer schön Sand ins Getriebe streuen, Steuern und Abgaben wenn möglich vermeiden.<br />
Wer sich dazu berufen fühlt, kann sich natürlich auch für die Beteiligung an den kommenden Aufständen vorbereiten.<br />
 <br />
Klagen hilft nur, wenn die Erfolgsaussichten tatsächlich gut sind oder wenn der ökonomische Aufwand gering ist (Sammelklagen).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354032</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354032</guid>
<pubDate>Mon, 11 May 2015 19:30:34 +0000</pubDate>
<dc:creator>Ötzi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kontopfändungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo ötzi,<br />
meine Auffassung der Rechtslage: ohne gültigen Beschluss eines Amtsgerichts nicht durchführbar!</p>
<p>Gruß! webmax</p>
<p><br />
<strong>Siehe hier:</strong></p>
<p>ARD ZDF Deutschlandradio <br />
Beitragsservice</p>
<p>50656 Köln                    Bitte beachten Sie:</p>
<p>Sehr geehrte(r) Dame /Herr, auf Grund der umseitig nachgewiesenen Tatsachen ist Ihr Verwaltungsakt/ Verfügung/ Beschluss/ Urteil / Bescheid /Anordung / Schreiben vom:</p>
<p>13-03-2015 LofU0001-15 â€žRundfunkbeitragâ€œ<br />
-------------------------------------------------------------------- ---------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Datum hier kein Aktenzeichen von denen!</p>
<p>ohner jegliche gesetzliche Grundlage und daher als ungültig zu erachten. Damit machen Sie sich persönlich unter Umständen strafbar und/oder mindestens schadenersatzpflichtig!Auf die seit 1982 durch BVG-Urteil aufgehobene Staatshaftung wird explizit hingewiesen:<br />
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger / Bundesgesetzblatt (BGBl.) am 24. 04. 2006 (BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866 ff.) und am 29. 11. 2007 (BGBl. 2007, Teil I, S. 2614 ff.) sind die beiden â€žGesetze über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justizâ€œ (BMJBBG; sog. â€žBereinigungsgesetzeâ€œ) unter der Überschrift â€žBedarf keiner Zustimmung durch Bundestag und Bundesratâ€œ in Kraft getreten.Mit Artikel 3 (â€žFolgen der Aufhebungâ€œ) des â€žZweiten Bereinigungsgesetzesâ€œ ist auch das ehemalige Recht der Länder auf Erlaß eines Staatshaftungsgesetzes (StHG) erloschen. Das Staatshaftungsgesetz hat allerdings schon seit 1982 keine Gültigkeit mehr. Das Standard-Lehrbuchwerk â€žStudium Juraâ€œ von Windhorst / Sproll, C. H. Beck Verlag, weist bereits in der Einführung ausdrücklich darauf hin, daß das Staatshaftungsgesetz von 1981 durch Urteil des â€žBundesverfassungsgerichtesâ€œ vom 19. 10. 1982 (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt worden ist. Stattdessen wurde Â§ 839 BGB (â€žHaftung bei Amtspflichtverletzungâ€œ) wieder eingeführt. (Artikel 34 GG [â€žÜbernahme der Haftung für Beamte durch den Staatâ€œ] ist durch vorläufige Streichung des Art. 23 GG [â€žGeltungsbereichâ€œ] am 17. / 18. 07. 1990 durch U.S.-Außenminister James Baker III bei den Pariser â€žZwei-Plus-Vier-Verhandlungenâ€œ und spätere endgültige Aufhebung durch die â€žBundes-Regierungâ€œ [Geschäftsführung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes] ebenfalls weggefallen [BGBl. 1990, II, S. 885, 890]. 1)) Damit ist der früher gesetzliche Anspruch des â€žBundesbürgersâ€œ auf Entschädigung gegenüber der â€žBundesrepublikâ€œ entfallen. Doch ein Anspruch auf Entschädigung gegen die handelnden â€žBeamtenâ€œ selber besteht nur bei Verwaltungs-Akten, die von diesen unterschrieben sind!  (Das ist das einzige Motiv für die heutige Verweigerung der Unterschriften unter allen Beschlüssen, Bußgeld- / Steuer- / Vollstreckungs-Bescheiden, Haftbefehlen, Urteilen etc.). Aus diesen Gründen ist ein Schadenersatzanspruch gegen die â€žBundesrepublikâ€œ, gegen ein â€žBundeslandâ€œ der â€žBRDâ€œ und gegen eine â€žöffentlich-rechtliche Körperschaftâ€œ ausgeschlossen und nicht möglich. Personen, die â€žGesetzeâ€œ der â€žBRDâ€œ als sog. â€žRichterâ€œ, â€žStaatsanwälteâ€œ, â€žRechtspflegerâ€œ, â€žGerichtsvollzieherâ€œ, â€žPolizistenâ€œ oder in anderen Funktionen als sog. â€žBeamteâ€œ anwenden, handeln daher nicht in verfassungsmäßigem Auftrag und auch nicht in Vertretung einer verfassungsmäßigen Organisation. Solche Personen handeln nicht als â€žBeamteâ€œ, sondern als Privatpersonen; außerdem handeln sie rechtunwirksam u. rechtswidrig. Auf diese Personen sind Â§ 89 BGB (â€žHaftung für Organeâ€œ) und Â§ 31 BBG (â€žHaftung für verfassungsmäßig berufene Vertreterâ€œ) nicht anwendbar. Deshalb haften sie persönlich vollumfänglich und gesamtschuldnerisch mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen, auch bei Fahrlässigkeit, nach Â§ 839 BGB (â€žHaftung bei Amtspflichtverletzungâ€œ). Zum Nachweis, daß eine verantwortliche Willenserklärung (â€žBeschlußâ€œ/â€žUrteilâ€œ, â€žBußgeld-â€œ/â€žSteuerbescheidâ€œ, â€žHaftbefehlâ€œ, â€žVollstreckungsbescheidâ€œ etc.) eines â€žStaatsanwaltesâ€œ, â€žRichtersâ€œ, â€žGerichtsvollziehersâ€œ, â€žPolizistenâ€œ oder in anderer Funktion als â€žBeamterâ€œ für die â€žBRDâ€œ Handelnden vorliegt, muß diese nach Â§ 126 BGB, Â§ 44 VwGO, Â§Â§ 315, 317 ZPO und Â§ 275 StPO sowie Art. 11 I und V EGBGB immer mit der eigenhändigen, vollständigen (Vor- und Familienname) Original-Unterschrift des Handelnden versehen an den Adressaten ausgehändigt werden (s. Â§ 129 Rn 8 ff BGH VersR S. 6, 442, Karlsr. Fam. RZ 99, 452). </p>
<p>â€ž(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet sein.â€œ (Â§ 126, Abs. 1, BGB )</p>
<p><br />
&quot;Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.â€œ Â§ 43, Abs.3, VwVerfG</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen gez.</p>
<p>XX YY</p>
<p>---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------</p>
<p>Rückseite:<br />
Behörden-Unart: amtliche Schreiben ohne Unterschrift<br />
Veröffentlicht am 21. Januar 2013 von buergerstimme in BRD</p>
<p>â€žDieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültigâ€œ.</p>
<p>Wer diesen Satz auf einem Schreiben irgendeiner Behörde schon einmal zur Kenntnis genommen hat, wird sich die Frage gestellt haben: Dürfen die das überhaupt, und welche Konsequenzen hat das?</p>
<p>In der Regel war es das denn auch schon, ohne sich weitere Gedanken darüber zu machen. Handelt es sich aber um Steuerbescheide oder Geldforderungen anderer Art, sollte man überlegen, wen man denn verklagen kann, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, sich niemand für ein derartiges Schreiben verantwortlich zeigt. Etwa die EDV der Behörde?</p>
<p>Was die Erhebung von Steuern angeht, sollte man wissen, dass in Bezug auf deren Rechtmäßigkeit etliche Klagen beim ICC (Internationaler Strafgerichtshof) eingereicht wurden, die noch zur Entscheidung anstehen, weil die bundesdeutsche Abgabenordnung nach Meinung der Kläger gegen das Zitier Gebot des Grundgesetzes verstößt. Sollte der ICC im Sinne der Kläger entscheiden, wären große Teile der Abgabenordnung verfassungswidrig! Hinzu kommt, dass die Staatshaftung bereits im Jahre 1982 abgeschafft wurde und demnach die Bediensteten nach BGBÂ§839 und BGBÂ§823 persönlich für ihr tun haften. Man könnte also auf den Gedanken kommen, dass hier versucht wird, sich aus der Verantwortung zu stehlen, was allerdings das Wissen der Bediensteten um die wahren Hintergründe voraussetzt.</p>
<p>Sie werden sich fragen: Wo steht denn geschrieben, dass eine Unterschrift und damit die Verantwortung des Unterzeichners dringend erforderlich ist? Schauen wir dazu einmal ins BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) als hochrangiges Recht, hier ist zu lesen:</p>
<p>Â§ 126 Schriftform</p>
<p>    (1)   Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.</p>
<p>Die Frage, ob Schriftform vorgeschrieben ist, stellt sich nicht mehr, sobald man ein Schriftstück in Händen hält. Auch bezüglich eines Schriftstückes in elektronischer Form schreibt das BGB eine qualifizierte elektronische Signatur vor:<br />
Â§ 126a<br />
Elektronische Form</p>
<p>    (1)   Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.</p>
<p>Wird den hier dargestellten gesetzlichen Vorschriften nicht Genüge getan, hat man es mit einem Formmangel zu tun, der Nichtigkeit zur Folge hat, auch hier spricht das BGB eine deutliche Sprache:<br />
Â§ 125<br />
Nichtigkeit wegen Formmangels</p>
<p>    Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.</p>
<p>Im VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) findet man hierzu in Â§37 Abs.3 folgendes:</p>
<p>    (2)   Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen.</p>
<p>Durch den Abs.5 desselben Gesetzes entzieht sich der Absender seiner persönlichen Verantwortung, hier heißt es nämlich:</p>
<p>    (5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.</p>
<p>Somit kollidiert Abs.5 des VwVfG mit dem BGB, das jedoch ranghöheres Recht darstellt.</p>
<p>Veröffentlicht am 21. Januar 2013 von buergerstimme in BRD</p>
<p>Jeglicher Schriftwechsel ohne Name und Unterschrift wird nicht akzeptiert!</p>
<p><br />
gez. Hochachtungsvoll</p>
<p>oder besser</p>
<p>Mit bester Empfehlung</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354028</link>
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<pubDate>Mon, 11 May 2015 17:21:32 +0000</pubDate>
<dc:creator>Leserzuschrift</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Frage zu Kontopfändungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!</p>
<p>Vorweg ein Dank an alle, die hier ihre Gedanken zum GEZ-Boykott schreiben.<br />
Ich selbst habe bisher auch nicht gezahlt, und will weiter nicht zahlen. </p>
<p>Die Schreiben des Beitragsservice richten sich alle an meine Frau. Offensichtlich ist man beim Beitragsservice der Meinung, dass man dem weiblichen Geschlecht eher Angst einjagen kann, oder so.</p>
<p>Das Girokonto meiner Frau ist eher eine Art 0-Zins-Sparbuch, regelmässige Zahlungen laufen fast alle über mein Konto. Das heißt, wir könnten ohne großen Aufwand das Konto meiner Frau in wenigen Tagen komplett leeren. Direkte Kontopfändung gegen sie könnten wir so ins Leere laufen lassen.</p>
<p>Nun meine Frage ans Forum: <br />
Kann auch gegen mein Konto gepfändet werden, obwohl sich die Forderungen des Beitragsservice immer gegen meine Frau richten? Als Ehe sind wir ja rechtlich eine Zugewinngemeinschaft. Und bei unserem Willkürstaat weiß man ja nie.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=354009</link>
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<pubDate>Mon, 11 May 2015 11:57:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>Ötzi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietskaserne (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Auch für Mietskasernen gilt, es muss sich zunächst Zugang zur Mietskaserne beschafft werden. Vorher weiß man nicht, ob es sich bei der Mietskaserne um eine oder mehrere Wohnungen handelt. Und selbst wenn man sich Zugang verschaffen kann, und einige Türen sich nicht öffnen lassen, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Türen nicht von innen durch einen unglücklichen Zufall durch Gegenstände blockiert wurden, der Zugang zu den Räumlichkeiten also definitiv nicht durch Schloss und Schlüssel versperrt wurde. Der Nachweis einer etwa anfallenden &quot;Haushaltspauschale&quot; erweist sich also als ausgesprochen schwierig, wenn man nicht den Zugriff auf Mietverträge erhält. Sonst: Tür auf: &quot;Ich bin von der&quot;, Tür zu. Ach ja, und außen auch Klinke, keinen Knauf, wenn dann Drehknauf. Muss ja nicht mechanisch verbunden sein.</p>
<p>Mit dem Ding haben die uns eine schöne Grube geschaufelt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353978</link>
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<pubDate>Mon, 11 May 2015 01:10:22 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rybezahl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Randbemerkung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Habe damals aus welchen unüberlegten Gründen auch immer meine ganz private Mailadresse dem Verein mitgeteilt. Die kannten bis dahin wirklich nur nächste Verwandte. Nie für Anmeldungen oder sonstigen Internetaktivitäten genutzt. <strong>KEINERLEI</strong> Spam!</p>
<p>Seither bekomme ich Spam auf dieses Konto von zwei Stellen:</p>
<p>I) Private Arbeitsvermittler<br />
II) Private Kranken- und Rentenversicherungen</p>
<p>Bei II) besonders bemerkenswert der Inhalt der Mails:<br />
- Gesetzliche Krankenversicherung immer schlechter!<br />
- Gesetzliche Rente unsicher!<br />
- Vertrauen sie nicht der staatlichen Vorsorge!<br />
- etc. etc. etc.</p>
<p>Wäre das Konto vorher nicht so privat gewesen, hätte ich diesen Sachverhalt vermutlich gar nicht bemerkt.</p>
<p>Kommt mir wie Suizid vor.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353848</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353848</guid>
<pubDate>Sat, 09 May 2015 18:16:03 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rybezahl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bei mir bekommen alle Behörden jetzt ALLES in monatlichen Raten. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Einige meinten, dass ich dafür dann Strafgebühren zahlen muß.</p>
<p>Da ich leidgeprüft niemanden mehr abbuchen lasse haben sich die ganzen Vierteljahreszahlungen verselbständigt. Das führte zu Mahngebühren. Im Zuge der Umorganisation <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" />))) habe ich jetzt alle Vierteljahresbeiträge durch 3 geteilt und sie als monatliche Daueraufträge eingestellt.</p>
<p>ALLE bekommen jetzt ihr Geld auf diese Art und Weise! Auch die Versicherungen!</p>
<p><img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" />)))</p>
<p>Der Trick ist einfach, dass man nicht genau hinschaut, wenn man es nicht auf den Monat herunterbricht!</p>
<p>Außerdem summieren sich die Dinge dann zu sehr erstaunlichen Summen. Auch das merkt man erst, wenn man es schön in Tabellen stellt.</p>
<p>Jesses, was habe ich schon &quot;abgebaut&quot; in den vergangenen Jahren und immer noch sitzen mir viel zu viele Zecken im &quot;Pelz&quot;. Immerhin hat sich auch mein Versicherungsmakler seit kurzem von mir verabschiedet: &quot;Es rechnet sich nicht mehr für ihn&quot;. <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" />)) - Aber für mich!!!!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353842</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353842</guid>
<pubDate>Sat, 09 May 2015 17:12:24 +0000</pubDate>
<dc:creator>Olivia</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Der Joker: Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart LOL (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da muss man erst mal dahinterkommen:</p>
<p><a href="http://norberthaering.de/de/27-german/news/355-rundfunkgebuehr-2#weiterlesen">http://norberthaering.de/de/27-german/news/355-rundfunkgebuehr-2#weiterlesen</a> <img src="images/smilies/euklid.gif" alt="[[euklid]]" /> </p>
<p>Gruß Mephistopheles</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353809</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353809</guid>
<pubDate>Sat, 09 May 2015 13:31:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mephistopheles</dc:creator>
</item>
<item>
<title>10.000 Kläger gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag gesucht! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Dirk,</p>
<p>was hältst du davon?<br />
Eine Klage hat auf jeden Fall aufschiebende Wirkung bei der Vollstreckung.<br />
Ob die Vorbereitung einer Klage dieselbe aufschiebende Wirkung entfaltet, weiß ich nicht, aber vll. weiß das @azur.</p>
<p><em><br />
Diese Seite dient der Vorbereitung einer gemeinschaftlichen Klage von Grundrechtsträgern gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag. Diese wird entweder als Verbandsklage oder im Rahmen einer Streitgenossenschaft erhoben.Wir klagen erst dann, wenn 10.000 Mitstreiter sich verbindlich mit Namen und Adresse registriert haben.</em><br />
<a href="http://rundfunkbeitragsklage.de/info/">http://rundfunkbeitragsklage.de/info/</a></p>
<p><br />
Welche Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag gibt es?<br />
Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag</p>
<p>Fachbeitrag von Rechtsanwalt Stephan Imm</p>
<p>Einige Unternehmen, Verbände und Privatpersonen machen gegen den seit 1.1.2013 geltenden neuen Rundfunkbeitrag mobil.<br />
Sie fühlen sich aus den verschiedensten Gründen benachteiligt.</p>
<p>Grund genug, einen Überblick über die verschiedenen Klagen zu geben, wovon einige in den letzten Monaten bereits gescheitet sind.</p>
<p><a href="http://www.refrago.de/Welche_Klagen_gegen_den_neuen_Rundfunkbeitrag_gibt_es.frage42.html">http://www.refrago.de/Welche_Klagen_gegen_den_neuen_Rundfunkbeitrag_gibt_es.frage42.html</a> </p>
<p>Gruß Mephistopheles</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353802</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353802</guid>
<pubDate>Sat, 09 May 2015 12:36:18 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mephistopheles</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bevor mich der amerikanisch-israelische Feindsender â€žWallstreet Onlineâ€œ als Diversant erkannt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Warten wirs ab, entweder wird gepfändet oder geklagt, mir ist es egal.<br />
Ich zahle jedenfalls nicht freiwillig.</p>
</blockquote><p>und mich rausgeschmissen hat, ist es mir damals gelungen, als â€žKohlenzieherâ€œ noch ein paar Beiträge zu veröffentlichen.</p>
<p><a href="http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1145279-2261-2270/gold-und-silber-vor-neuen-allzeithochs">http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1145279-2261-2270/gold-und-silber-vor-neuen-...</a></p>
<p>Da ich demnächst unbestreitbar ein wenig älter werde, ein Rückblick mit aktueller Korrektur.</p>
<p>Damals schrieb ich:</p>
<p><em>Aber Vorsicht:<br />
Banken haben die Daten ihre goldkauflustigen Kunden viele Jahre aufzubewahren, besonders deutsche Banken..</em></p>
<p><em>Also,<br />
Wanderer, kommst Du nach Weil am Rein,<br />
so gehe ein paar Schritt weiter nach Basel.<br />
Lege Dir ein Girokonto bei der Postbank zu.</em></p>
<p><em>&quot;Warum ein Schweizer Konto?</em></p>
<p><em></em></p>
<p><em>Warten Sie nicht, bis fast jedes deutsche Amt 100%igen Einblick in Ihre Finanzen hat.<br />
Als Europäer haben Sie Das Recht, Ihre Kontowahl selbst zu bestimmen<br />
Es gibt eine ganze Reihe guter Gründe, sich durch ein Konto in der Schweiz zusätzliche Sicherheit zu verschaffen.<br />
Falls Sie wegen negativer SCHUFA -Einträge oder aufgrund von Kontopfändungen Probleme mit ihrer Bank haben oder kein Konto mehr eröffnen können, ist ein Schweizer Bankkonto die optimale Lösung.</em></p>
<p><em>Die SCHUFA</em></p>
<p><em>Kreditsicherung ist eine nationale Angelegenheit. Das bedeutet, dass sie nur innerstaatlich betrieben wird. In Deutschland ist seit 1927 die &quot;Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung&quot; -kurz SCHUFA - dafür zuständig.<br />
Alle deutschen Banken sind an die SCHUFA angeschlossen. Ein Negativeintrag wirkt sich somit sofort und nachhaltig auf Ihre Vertrauenswürdigkeit gegenüber allen deutschen Banken und Sparkassen aus.<br />
Wenn jemand eine SCHUFA -Auskunft über Sie einholt, ist er über alle Ihre deutschen Konten, Sparbücher, Kreditverträge, etc. informiert.<br />
In der Schweiz kann niemand eine SCHUFA -Auskunft über Sie beantragen. Die Schweiz hat ihre eigenen staatlichen Organe zur Kreditsicherung. Somit gelten Sie in der Schweiz als unbeschriebenes Blatt, solange Sie dort noch nicht negativ in Erscheinung getreten sind.</em></p>
<p><em>Also: Keine Einträge in der Schweiz - Kein Grund für eine Ablehnung!</em></p>
<p><em>Sicherheit</em></p>
<p><em>Ein Schweizer Konto bedeutet Krisensicherheit. Sollte Ihre finanzielle Zukunft bedroht sein (ALG2, Scheidung, Firmeninsolvenz, Finanzamt etc.), können Sie über Ihr Schweizer Konto verfügen und darauf zurückgreifen. Es ist in Deutschland nicht gemeldet oder registriert. Das setzt voraus, dass Sie rechtzeitig vorsorgen. Sie haben alle Möglichkeiten, am internationalen Finanzmarkt teilzuhaben - und das bei fachkundiger Beratung.</em></p>
<p><em>Steuern</em></p>
<p><em>Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, Ihre Einkünfte vor den deutschen Finanzbehörden in Sicherheit zu bringen. Steuerhinterziehung in Deutschland ist in der Schweiz naturgemäß nicht strafbar. Um an Ihre Kontoinformationen zu gelangen, wäre ein richterlicher Beschluss von einem Schweizer Gericht notwendig. Dazu müsste jedoch ein Straftatbestand in der Schweiz gegen Sie vorliegen.<br />
Die Schweizer nehmen eine Sonderposition ein, da ihnen die Wahrung der Privatsphäre wichtiger ist als die Steuererhebung. Banken sind nicht dazu berechtigt, den schweizerischen Steuerbehörden Informationen zu erteilen. Noch weniger sind sie dazu berechtigt, ausländischen Steuerbehörden Informationen zu erteilen.<br />
Da die Schweiz Steuerhinterziehung nicht als Straftat betrachtet, leistet sie Gesuchen zur Justizillen Zusammenarbeit (auch gegenseitige Amtshilfe genannt) anderer Länder keine Folge.<br />
Zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug muss klar unterschieden werden. Steuerbetrug (Urkundenfälschung, betrügerische Absicht) wird auch in der Schweiz als Straftat betrachtet. In diesem Fall kann das Bankgeheimnis durch einen befugten Richter aufgehoben und die justizielle Zusammenarbeit gewährt werden.<br />
Ich gebe hier selbstverständlich keine Empfehlungen oder Ratschläge zur Begehung von Straftaten. Alle hier genannten Informationen haben rein informativen Charakter.</em></p>
<p><em>Internationale Einkünfte</em></p>
<p><em>Sie beziehen Einkünfte aus internationalen Quellen, beispielsweise aus Internetgeschäften? Ihr Schweizer Konto ist uneingeschränkt international einsetzbar.</em></p>
<p><em>Worauf legt man Wert bei der Auswahl einer Schweizer Bank?</em></p>
<p><em>â€¢ Keine Anreise erforderlich<br />
â€¢ Visa- und/oder Mastercard optional<br />
â€¢ Online- Banking<br />
â€¢ Kosten maximal 3 CHF (2 €) pro Monat in EUR, CHF, US-Dollar oder anderen Währungen<br />
â€¢ Ohne Gehalts- oder Einkommensnachweis<br />
â€¢ Kostenloses Wertpapierdepot<br />
â€¢ Keine Mindesteinlage erforderlich<br />
â€¢ Einzahlungen bar oder mittels IBAN und BIC (kostengünstige intern. Überweisung)</em></p>
<p><em>Wie eröffnet man ein Konto?</em></p>
<p><em>â€¢ Nach erfolgreicher Übermittlung ihrer Daten erhalten Sie eine Bestätigung per Email.<br />
Aber vorsicht:<br />
Banken haben die Daten ihre goldkauflustigen Kunden viele Jahre aufzubewahren, besonders deutsche Banken..</em></p>
<p><em></em></p>
<p><em><br />
Merke:</em></p>
<p><em>Mit einem Konto in der Schweiz befindet sich Ihr Geld obendrein in bester Gesellschaftâ€¦&quot;</em></p>
<p><em>Und bist Du Firmeninhaber, kein deutscher Bankangestellter weiß, wer Deine Mitarbeiter sind, was sie an Gehalt bekommen, mit wem Du Geschäftsbeziehungen (nachvollziehbar durch bezahlte Rechnungen) unterhältst..</em></p>
<p><em>Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.<br />
Heißt Du z.B. Zumwinkel und Du bist der Chef der Postbank, und weigerst Dir auch noch, an Ackermann (jüdischer Banker mit schweizer Paß und Chef der ..) die PB rauszurücken, fliegen bei Dir zufällig ein paar schweizer Konnten auf.</em></p>
<p><em>Aber nichts ist unumkehrbar.</em></p>
<p><em>Geh zur Beichte, laß Dir läutern.<br />
Dann bekommst Du alle Deine zukünftigen Pensionen sofort in bar ausgezahlt... <br />
â€¢ Nachdem die notwendigen Informationen an die Bank übermittelt wurden, wird das Konto sofort für Sie eröffnet.</em></p>
<p><em>â€¢ Die Kontoeröffnungsunterlagen finden Sie wenige Tage später in ihrem Briefkasten.</em></p>
<p><em>â€¢ Diese senden Sie danach ausgefüllt mit einer beglaubigten Ausweiskopie (wird von Ihrer Gemeinde ausgestellt, Kostenpunkt erfahrungsgemäß 5-10 EUR) an die Bank zurück.</em></p>
<p><em>â€¢ Das war's!</em></p>
<p><em>links zu Schweizer Banken gibt es im Internet jede Menge, einfach bei beispielsweise Google Vokabeln wie</em></p>
<p><em>* Schweiz<br />
* Bank<br />
* Kontoführungsgebühren</em></p>
<p><em>usw. eingeben.</em></p>
<p><em>Lassen Sie sich auf keinen Fall auf Vermittler ein, sondern wenden Sie sich direkt an eine Bank! Sonst hagelt es Gebühren und Vermittlungsprovisionen.<br />
Vergleichen Sie, ob die Einrichtung des Kontos genau so einfach verläuft wie die Einrichtung eines Bankkontos per Internet bei einer deutschen Bank!</em></p>
<p><em>Merke:</em></p>
<p><em>Mit einem Konto in der Schweiz befindet sich Ihr Geld obendrein in bester Gesellschaftâ€¦&quot;</em></p>
<p><em>Und bist Du Firmeninhaber, kein deutscher Bankangestellter weiß, wer Deine Mitarbeiter sind, was sie an Gehalt bekommen, mit wem Du Geschäftsbeziehungen (nachvollziehbar durch bezahlte Rechnungen) unterhältst..</em></p>
<p><em>Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.<br />
Heißt Du z.B. Zumwinkel und Du bist der Chef der Postbank, und weigerst Dir auch noch, an Ackermann (jüdischer Banker mit schweizer Paß und Chef der ..) die PB rauszurücken, fliegen bei Dir zufällig ein paar schweizer Konnten auf.</em></p>
<p><em>Aber nichts ist unumkehrbar.</em></p>
<p><em>Geh zur Beichte, laß Dir läutern.<br />
Dann bekommst Du alle Deine zukünftigen Pensionen sofort in bar ausgezahlt... </em></p>
<p><em></em></p>
<p><br />
Kohlenzieher aktualisiert hiermit:<br />
Die monatlichen Kontoführungsgebühren liegen in der Schweiz bei ca 5 Schweizer Franken, für Ausländer (und damit Deutsche) bei 10 Schweizer Franken.</p>
<p><br />
Nochmals das (bisher unverfälschte) Original:</p>
<p><a href="http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1145279-2261-2270/gold-und-silber-vor-neuen-allzeithochs">http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1145279-2261-2270/gold-und-silber-vor-neuen-...</a></p>
<p>strategisch<br />
Spek</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353757</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353757</guid>
<pubDate>Sat, 09 May 2015 00:45:30 +0000</pubDate>
<dc:creator>Isländer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>welcome back (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Salut CM,<br />
schön, dass Du wieder da bist. <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /><br />
Hatte mich schon gefragt, wo Du steckst.<br />
Schönen Gruß<br />
K_v_S</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353731</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353731</guid>
<pubDate>Fri, 08 May 2015 17:59:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kurz_vor_Schluss</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Danke für den Hinweis und die Anteilnahme (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich sehe die Verweigerung eher als Spiel. Wenn der Staat wirklich will, daß ich zahle , wird er es durchsetzen. Ob er das mit dem von ihm erschaffenen Recht oder mittels Raub, Erpressung und Willkür macht, liegt dabei in seiner Entscheidung. Machen kann ich dagegen gar nichts.</p>
<p>Ich kannh aber weiterhin ein gutes Auskommen mit meiner Amtsgemeinde haben wollen und deshalb mit deren Vertreter höflich und anständig umgehen. Die sind ja auch nur Befehlsempfänger, wie ich. Deshalb laufen diese Gespräche wie welche übern Gartenzaun ab. <br />
Und ich finde es nett, daß ich darüber informiert werde, daß die Amtsgemeinde selbst abwartet, das muss sie nicht sagen, ebensowenig, wie sie nicht verpflichtet ist , eine Vollstreckung anzukündigen. Daß sie dies macht, deutet eher auf einen fairen Umgang mit den Gemeindeinsassen. </p>
<p>Warten wirs ab, entweder wird gepfändet oder geklagt, mir ist es egal. Ich zahle jedenfalls nicht freiwillig.</p>
<p>mfg</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353713</link>
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<pubDate>Fri, 08 May 2015 16:09:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>Dirk-MV</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nichts ist unmöglich. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich halte nichts mehr für unmöglich. Da, wo selbst ein deutscher Geheimdienst für einen anderen, ausländischen Geheimdienst, inländische Unternehmen ausspioniert und seine Bürger verrät, sollte man mit allem rechnen.</p>
<p>Warum sollte der Geheimdienst die GEZ - Gegner nicht auch überwachen. Das sind potentielle Querulanten, möglicherweise mit terroristischen Hintergrund. Vielleicht werden diese Menschen eines Tages auch noch interniert. </p>
<p>Der Schwachsinn, der in diesem Land gerade abläuft dürfte durch nichts mehr zu überbieten sein. Das deutsche Volk läuft zur Hochform auf, wenn es um <br />
Ignoranz, Volksverdummung und auch Gehirnwäsche geht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353704</link>
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<pubDate>Fri, 08 May 2015 14:26:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>Durran</dc:creator>
</item>
<item>
<title>... vom Umgang mit Behoerden ... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>... <a href="http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=347636">hier</a>.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353699</link>
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<pubDate>Fri, 08 May 2015 13:10:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>CrisisMaven</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Was genau soll das alles bedeuten? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Dank für Deinen Beitrag.</p>
<p>Da er informativ wesentlich ist, solltest Du auch Schutz von der gelben<br />
Gemeinde erhalten.<br />
Die Machtfrage, durchgesetzt durch Geheimdienste/Gerichte bitte nicht<br />
unterschätzen.</p>
</blockquote><p>Geheimdienste und der sog. Beitragsservice? Au weia... aber wart'.</p>
<blockquote><p>Zeichne bitte zukünftig alle Telefonate auf.</p>
</blockquote><p>Ich bin kein Jurist, aber meines Wissens ist das strikt verboten, wenn die Gegenpartei nicht Ihr explizites Einverständnis dazu gibt! Für sowas gibt's im Extremfall bis zu drei Jahre Bau! Darüber hinaus werden solche illegalen Aufzeichnungen von keinem Gericht dieser Republik als Beweismittel zugelassen. Und: Selbst wenn Dirk anständig fragte, ob er aufzeichnen darf und vom anderen Ende nur ein entgeistertes &quot;Nein!&quot; kommt, war's das auch schon.<br />
 </p>
<blockquote><p>Telefonate erinnern an vorsätzliche Täuschung.</p>
</blockquote><p>Was genau bedeutet dieser Satz? Lügen Amtsdiener grundsätzlich, sobald sie den Hörer abnehmen?</p>
<blockquote><p>(Mit wem haben Sie denn da gesprochen, â€¦.das haben Sie sich doch<br />
ausgedacht....(Telekommunikation ist Sache der Geheimdienste, da kann nicht<br />
nur nachvollzogen, sondern auch verfälscht werden...))</p>
</blockquote><p>Nimmst Du ernsthaft an, daß Geheimdienste sich im Auftrag der GEZ den lieben langen Tag damit befassen, formlose Telefonate zwischen Dirk und irgendeiner subalternen Verwaltungsangestellten auf dem Dorfrathaus aufzuzeichnen, zu analysieren und nachträglich zurechtzuschneiden? Sorry, aber so einen Unsinn mußte ich selbst im Gelben schon lange nicht mehr lesen. <img src="images/smilies/sauer.gif" alt="[[sauer]]" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353676</link>
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<pubDate>Fri, 08 May 2015 10:55:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Julius Corrino</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vorsicht! Eben nicht neu! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Pro</p>
<blockquote><p>Ich habe wieder Post in Form einer Vollstreckungsankündigung bekommen,</p>
</blockquote><p>Contra</p>
<blockquote><p>sie versicherte mir, daß die Amtsgemeinde derzeit in keinem Fall bei den <br />
sehr vielen Verweigerern im Einzugsgebiet eine Vollstreckung durchsetzen<br />
wird, da ihnen das Urteil des Landesgerichtes Tübingen bekannt sei, sie<br />
sich ggü der GEZ darauf berufen und auf Klärung der Rechtslage warten. </p>
<p><strong>Das ist neu.</strong></p>
</blockquote><p><br />
Hi Dirk,</p>
<p>Du unterliegst der Gefahr, ausgetrickst zu werden.</p>
<p>Dank für Deinen Beitrag.</p>
<p>Da er informativ wesentlich ist, solltest Du auch Schutz von der gelben Gemeinde erhalten.<br />
Die Machtfrage, durchgesetzt durch Geheimdienste/Gerichte bitte nicht unterschätzen.</p>
<p>Zeichne bitte zukünftig alle Telefonate auf.</p>
<p>Gehe davon aus, dass die Sache vor Gericht geht.</p>
<p>Da geht nur Schriftliches durch, im Zweifelsfall Zeugen, sonst wird nach <a href="https://www.youtube.com/watch?v=iKCbM1wZ0ZE">Aktenlage</a> entschieden.</p>
<p>Telefonate erinnern an vorsätzliche Täuschung.</p>
<p><br />
Nur ein schriftlicher Bescheid nutzt Dir was.</p>
<p>(Mit wem haben Sie denn da gesprochen, â€¦.das haben Sie sich doch ausgedacht....(Telekommunikation ist Sache der Geheimdienste, da kann nicht nur nachvollzogen, sondern auch verfälscht werden...))</p>
<p><br />
<a href="https://www.youtube.com/watch?v=F-vWw1fKW3Q">nachbarschaftlicher Gruß</a><br />
Spek</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353659</link>
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<pubDate>Fri, 08 May 2015 09:11:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>Isländer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>3. Nachtrag zur GEZ-Arie</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe wieder Post in Form einer Vollstreckungsankündigung bekommen,<br />
diesmal von einem Gläubiger &quot;Norddeutscher Rundfunk, 50656 Köln&quot;, verfasst von der hiesigen Amtsgemeinde.</p>
<p>Ich habe der Amtsleiterin nur gemailt, daß ein Norddeutscher Rundfunk aus Köln nicht bekannt ist, die Amtsgemeinde also möglicherweise einem Betrüger aufsitzt, ich auf eine rechtskräftige Vollstreckung incl. Gläubigeradresse bestehe und im anderen Fall die Amtsgemeinde wegen Betruges anzeigen werde.<br />
Soweit, so gut. Das kennen wir ja aus vorangegangenen Spielrunden.<br />
<a href="http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=343190">http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=343190</a></p>
<p>Interessant war das anschließende Telefonat mit der Büroleiterien, welches ich führte, um Ihr zu versichern, daß meine mail kein Affront gegen sie sei, sondern ausschließlich der Rechtslage geschuldet ist.</p>
<p>Sie versicherte mir, daß die Amtsgemeinde derzeit in keinem Fall bei den  sehr vielen Verweigerern im Einzugsgebiet eine Vollstreckung durchsetzen wird, da ihnen das Urteil des Landesgerichtes Tübingen bekannt sei, sie sich ggü der GEZ darauf berufen und auf Klärung der Rechtslage warten. </p>
<p>Das ist neu.</p>
<p>mfg<br />
Dirk</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353651</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=353651</guid>
<pubDate>Fri, 08 May 2015 08:23:28 +0000</pubDate>
<dc:creator>Dirk-MV</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
