<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Das Gelbe Forum: Das Forum für Elliott-Wellen, Börse, Wirtschaft, Debitismus, Geld, Zins, Staat, Macht - Jeder Text ein Treffer. Danke für diese tiefgehende Bereicherung des  Forums (oT)</title>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/</link>
<description>yet another little forum</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Jeder Text ein Treffer. Danke für diese tiefgehende Bereicherung des  Forums (oT) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345457</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345457</guid>
<pubDate>Sun, 01 Mar 2015 11:36:34 +0000</pubDate>
<dc:creator>Silke</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Antworten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen Nico,  </p>
<blockquote><p>Ja, meine Definition von Leistung als alles, was in Rechnung gestellt<br />
wird, findest du auch in meiner Antwort an @azur. Diese Definition verwende<br />
ich übrigens schon seit langer Zeit. Ein â€žKaufâ€œ kann sich natürlich<br />
mehr, oder auch weniger freiwillig ereignen.</p>
</blockquote><p>Der Kauf ist nur in Rechtsräumen denkbar, dort wo dem Fremden (Schuldner) im Zweifel mit Vollstreckung gedroht werden kann, er sich auf Normen berufen kann, sollte der Schuldner den Kaufkontrakt nicht erfüllen. Jeder Rechtsraum ist unfreiwillig, ist der Unterwerfung durch eine Zentralmacht zu &quot;verdanken&quot;. Dass das einzelne Subjekt einen Kauf als freiwillig erachtet, liegt einzig und allein darin begründet, dass der Machthalter ihm Zeit zu schenken bereit ist, um die Abgaben an ihn zu liefern. Zieht der Machthalter die Zügel an, verschwinden die freiwillig erscheinenden Käufe, orientiert sich jeder zu solchen Käufen hin, durch die man schnellstmöglich an das Abgabenmittel gelangt. Wird schneller passieren, als wir derzeit glauben.</p>
<blockquote><blockquote><p>Wenn du den Kauf eines bereits hergestellten<br />
Produktes meinst, fängst du hingegen mitten drin an, statt die für die<br />
Herstellung notwendigen Verschuldungen (Kontrakte, eben auch Käufe) mit<br />
einzubeziehen.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Natürlich auch, aber ich betrachte z.B. auch die Nachfrage nach<br />
Arbeitskraft als Produktionsmittel vom Wesen her als Kauf. Was du, lieber<br />
Ashitaka, noch nicht einsehen wolltest, ist der Umstand, dass der Mehrwert<br />
aus monetärer Sicht netto in die Welt tritt. Der Mehrwert ist explizit<br />
das, was über die Vorfinanzierung hinausgeht.  Meiner Ansicht nach, kann<br />
alles, was wir â€žGeldâ€œ nennen, nur als Mehrwert in die monetäre Welt<br />
gelangt sein, und damit also grundsätzlich eine â€žSchuld ex nihiloâ€œ,<br />
und nicht nur gegenüber dem bösen Staat.</p>
</blockquote><p>Dieser über die Vorfinanzierung (Kosten) hinausgehende Mehrwert kann aber nur durch Verschuldung anderer Subjekte (Nachschuldner) realisiert werden. Insofern bleiben Mehrwerte ohne entsprechende Nachschuldner &quot;Wertvorstellungen&quot; ohne Realisationsmöglichkeit. Eine ausschließlich monetäre Sicht ist aus meiner Sicht irreführend, weil sie nicht die Frage beantworten kann, wodurch das Monetäre einzig und allein das Licht der Welt erblickt (eben durch Verschuldung). Ohne Verschuldung ist das Monetäre nichts Wert (Extreminflation).</p>
<p>Folgender Satz von dir...</p>
<p>&quot;Wenn wir also weiter das Eigenkapital als eine Schuld gegen den Eigner dessen was da bilanziert wird auffassen, dann bedeutet dies, dass Aktiva immer und grundsätzlich zu 100 % verschuldet ist, und niemand dem das nicht schon zuvor stets gegenwärtig war, sollte sich Debitist nennen.&quot; <br />
<a href="http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=279410">http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=279410</a></p>
<p>... bringt es doch auf den Punkt. Du kannst kein Vermögen (Mehrwert) verteidigen (Bewertungen aufrecht erhalten), wenn sich nicht für dieses Vermögen verschuldet wird. Jede Bewertung orientiert sich am Markt, d.h. an der Realisation der Vermögenspreise. Und realisiert wird halt nur indem die Schuld mit Geld (Verschuldung) bezahlt wird. </p>
<blockquote><blockquote><blockquote><p>Wer also immer Schulden macht, der emittiert â€žGeldâ€œ.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Für das emittieren von Geld bedarf es bereits eines Schuldverhältnisses<br />
(Finanzierung = Kreditvertrag, Staatsverschuldung). Die ZB kauft den<br />
Schuldtitel von der GB an und refinanziert diese damit. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Nicht notwendig. </p>
</blockquote><p>Wie meinst du das? Wie kann funktionelles Geld ohne zugrunde liegende Schuld entstehen? Ganz konkret.</p>
<blockquote><p>Warum überreicht der Pfarrer die Urkunde nicht gleich dem Nachbarn mit<br />
den Fischen?</p>
</blockquote><p>Weil dieser nicht das Fristenproblem des Schuldners hat. Zudem haftet er (als Gläubiger) nicht für seinen Schuldner / wie sein Schuldner. Die Urkunde, die Nico erhält bietet als erstes Nico das Anrecht (Ermächtigung), seine Schuld durch Übereignung der Urkunde (Münze/Note) an seinen Nachbarn zu erfüllen. Natürlich könnte Nico auch den Herausgabeanspruch an den Nachbarn abtreten. Das ändert aber nichts am Prinzip.  </p>
<blockquote><p>Wir haben hier doch nur die übliche Kreditfinanzierung über<br />
Bande.</p>
</blockquote><p>Ja, Kreditfinanzierung. D.h. eine Fristenverlängerung. Wo soeben noch ein Termindruck von 2 Wochen bestand, hat sich für Nico nun (durch Kredit) ein nachlassender Druck von 6 Wochen für die Tilgung des Kredits ergeben. Hurra.</p>
<blockquote><p>Es ist egal, ob â€žNicoâ€œ nun das Vertrauen des Nachbarn oder des<br />
Pfarrers genießt.</p>
</blockquote><p>Nein, denn Nico schafft es nicht in 2 Wochen eine Kiste Fisch zu liefern. Durch das Vertrauen des Pfarrers (der Bank) hat er nun 6 Wochen Zeit, um seine Schuld zu erfüllen. Nicht mehr gegenüber Nico, sondern gegenüber dem Pfarrer.</p>
<blockquote><p>Auch der â€žmächtig strahlende Mannâ€œ kann mit<br />
einbezogen sein, muss aber nicht.</p>
</blockquote><p>Der &quot;mächtige strahlende Mann&quot; steht stellvertretend für die Zentralmacht / den Machthalter. Es braucht einen solchen, damit Geld entstehen kann. Ich will mich bei meinen Gedanken nicht auf solche Veranstaltungen beschränken, die nur als Ableitung in einem Geldsystem funktionieren (Stichwort: Bitcoins, Regionalgeld).  </p>
<blockquote><p>Was aber richtig ist, dass beide<br />
Handelspartner sich einer gemeinsamen Autorität unterwerfen, welche auch<br />
der Pfarrer selbst hätte übernehmen können.</p>
</blockquote><p>Der Pfarrer soll nur stellvertretend für die heutigen Kreditinstitute stehen. Solche gabe es auch in den Anfängen in Form elitärer (dem Palast nahestehender) Kaufmannsschichten aus denen sich die Bankierhäuser entwickelten. Es ginge auch ohne den Pfarrer (Bank), indem der Strahlemann (Machthalter) beide Funktionen übernimmt (Kreditvergabe &amp; Ausgabe Banknoten gegen Zinß).</p>
<blockquote><blockquote><p>Anmerkung: Die FED refinanziert die Staatstitel (Kauf mit<br />
Rückkaufvereinbarung). Sie ist nicht Schuldner dessen, was den Staattitel<br />
begründet. Die FED kommt erst anschließend ins Spiel, so wie jede ZB oder<br />
der Mann im Himmel. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Naja, wenn der Staat in seiner Entstehung erst auf die Fed warten muss,<br />
dann bin ich auch etwas ratlos. <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> </p>
</blockquote><p>Es geht ja nicht um die Entstehung des Staates. Entstehen kann der Staat, sobald er sich finanzieren kann (durch Schuldverschreibung). Nur muss er sich ja auch refinanzieren (muss bezahlen), da die lieben Untertanen sofort fällige Forderungen gegen ihn stellen. Das übernimmt dann die Noten-/Zentralbank. Alle rufen Hurra, Kopfgeld, und los geht der Machtkreislauf. Helau.</p>
<blockquote><blockquote><p>Zentralbanken schulden nur die Rückübertragung des Staatstitels auf den<br />
Verkäufer. Sie aktivieren die Rückkaufforderung und passivieren<br />
Rückübertragungsverpflichtungen, die sie nach bereits ausgehändigten<br />
Noten (Umlauf) und Zentralbankguthaben trennen.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Ja, wobei aber auch genauso gut vorstellbar wäre, dass die ZB nur eine<br />
Forderung gegen die Geschäftsbank verbucht, wenn sie ihr Zentralbankgeld<br />
aushändigt.</p>
</blockquote><p>Nein. Die Forderung bezieht sich ja nicht auf das Zentralbankgeld, sondern auf den Rückkauf des angedienten Schuldtitels. Aktiva: Rückkaufforderung / Passiva: Rückübertragungsverpflichtung. </p>
<p>Würde sie sich nicht zur Rückübertragung des Kredittitels vor Ablauf des Grundgeschäfts verpflichten, liefe sie Gefahr, dass an sie nicht erfüllt wird. Dass Schuldtitel nicht erfüllt werden, ist gang und gäbe, gehört heute zum Wirtschaften dazu, wie das Amen in die Kirche. Würde man diese Gefahr auf die Zentralbank lasten, wäre sie im Handumdrehen überschuldet und das Währunsgsystem damit nicht mehr vertrauenswürdig.</p>
<blockquote><blockquote><p>Weil die Zentralbank (der strahlende Mann im Himmel) nur refinanziert. Sie<br />
kann dem Staat nichts bieten, was dieser zu schulden bereit wäre. Oder<br />
anders ausgedrückt: Der Staat wird immer und ausschließlich durch die<br />
Ansprüche seiner Untertanen getragen (finanziert). Siehe</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><a href="http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=297160">Sammlung</a>.</p>
<p>Dem widerspreche ich auch nicht, nur dass der Staat dabei aber auch<br />
moralisch von seinem Volk (oder zumindest einer Majorität) getragen sein<br />
kann.</p>
</blockquote><p>Natürlich. Die stärksten Staaten sind die, in denen das Volk ihren Charismatikern den Allerwertesten pudert (siehe König Obumba).</p>
<blockquote><blockquote><blockquote><p>Warum kaufen nationale (sollte man doch meinen) Zentralbanken gar<br />
ausländische Staatsanleihen?</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Weil sich das Machtsystem langsam aber sicher dem Ende neigt. Dies alles<br />
dient zur Vermeidung des Abbruches, dem Ausgleich fehlender Nachfrage nach<br />
Staatsverschuldung.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Dieser Aspekt ist Ausdruck eines â€žMachtsystemsâ€œ welches über das<br />
offizielle hinausgeht. Das dieses Schattensystem am Ende ist, glaube ich ja<br />
auch. Dann nämlich, wenn sie solche Tricks nicht mehr anwenden können.<br />
Wenn die Nationen wieder primär als Interessengemeinschaften verstanden<br />
werden, und diese Natürlichen Interessen nicht weiter verleugnet werden.</p>
</blockquote><p>Ja, nur tun dabei alle so, als könnten diese Interessen ohne Abbruch finanziert werden. Kommt der Abbruch, kommt Krieg. Denn ohne Krieg (Tribut) wäre keine Zentralmacht finanzierbar. Im Inneren wird aus Gründen fehlender Versorgungen soviel Blut vergossen werden, dass die Besatzer wie Erlöser gefeiert werden. In Europa werden meiner Meinung nach schneller Panzer rollen, wie wir das gegenwärtig glauben.</p>
<blockquote><blockquote><p>Exakt. Ein Institut zu dem wir aufsehen (siehe strahlender Mann im<br />
Himmel).</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Solange gesagt werden kann, dass dieses Institut demokratisch konstituiert<br />
ist, verdient es alle Male den Respekt des Einzelnen.</p>
</blockquote><p>Respekt sollte man vor keinem Institut haben. Dass wir nicht überheblich werden verdanken wir unserer Angst und dem antrainierten Gebell nach Sicherheit.<br />
 </p>
<blockquote><blockquote><p>Es ist nicht so, dass an der Banknote nicht geknabbert wird. Die Bankmaus<br />
(Dottore) hat das doch damals mal in einem vorzüglichen Beitrag (nicht in<br />
diesem Forum)</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><a href="http://www.miprox.de/Wirtschaft_allgemein/Zinseszins_von_Bankmaus.html">super</a></p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>geil[/link] zusammen gefasst (Zinß).</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
An der Banknote knabbert für gewöhnlich nur die Inflation.</p>
</blockquote><p>Was ist mit dem Leitzins (Zinß). Solange dieser positiv ist/war, wird/wurde geknabbert. Das hat die flinke Bankmaus ganz fein beschrieben. </p>
<blockquote><p>Hat mich gefreut,</p>
</blockquote><p>Hoffe, dass es konstruktiv weitergehen wird und wir nicht der Personen wegen diskutieren. Hartnäckigkeit ist mir wie jede Sicht willkommen. </p>
<p>Herzlichst,</p>
<p>Ashitaka</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345450</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345450</guid>
<pubDate>Sun, 01 Mar 2015 10:44:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>Ashitaka</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Der wie Gott ist (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen Silke,</p>
<p>Der Erzengel Michael (hebräisch: Wer ist wie Gott?) trifft es sehr gut.</p>
<p>Mit großer Vorliebe hüllt sich die Waffe des Machthalters in das Gewand des göttlichen Beschützers. Der Strahlemann aus dem Himmel (Jahrtausende so verbildlicht) ist zugleich derjenige, der in der Geschichte den rechtlichen Rahmen gesetzt hat (natürlich erst sehr viel später), derjenige, der dafür verantwortlich war, dass ein Kontrakt zwischen Nico und dem Nachbarn zustande kam, für den der Pfarrer bereit war Nico sein Vertrauen zu schenken. Genormt, befristet. </p>
<p>Nico hat ein Zeitproblem, der Nachbar mit großer Wahrscheinlichkeit das Problem des fehlenden Bedarfs einer Kiste Fisch zum Fälligkeitstermin. Aus diesem Grunde wurden ja schon lange vor den Münzen bzw. Noten (Jahrhunderte lang gab es Herrschaftsgebiete in denen Münzen unwichtig blieben) solche Schuldtitel (Forderungen) an andere zwecks Tilgung von Schuldkontrakten abgetreten. Der Kapitalismus startete bekanntlich nicht mit dem Geld, sondern mit der Schuld. Das Problem der Schuldtitel: Die Gewährleistung, dass der Schuldner (hier Nico) auch wirklich zum Fälligkeitstermin eine Kiste Fisch liefern wird.</p>
<p>Die Erfüllung der Kontrakte musste also aus dem Weg geräumt werden. Was es brauchte, war ein Instrument, durch das die Erfüllung des ursprünglichen Kontraktes (Erfüllung: Kiste Fisch) für den Gläubiger unwesentlich (erfüllungshalber) wurde.</p>
<p>Was es brauchte war ein mächtiger Dritter, der mit seinem Eigentum bzw seiner Vollstreckungsmacht die Schuldtitel als eine vertrauenswürdige Sicherheit beurkundete (Ob nun in Form von Münzen oder Zetteln, hauptsache kurant). Indem der Machthalter (der Strahlemann) zugleich seine Abgaben darin festsetzte, wurde sein Machtkreislauf geschlossen, musste nicht nur jeder in seine Urkunden vertrauen, sondern die Strafe im Falle einer fehlenden Lieferung zum Abgabentermin fürchten. </p>
<p>Die Beurkundungen erhielten ihren Wert also nicht durch private Kontrakte, sondern durch ihr Nichthaben zum Abgabentermin. Die privaten Kontrakte sicherten nur den Wert, sorgten über erste Märkte (zunächst Provinzen) für die Beschaffung des Abgabenmittels. Das gilt bis heute. Würde man die Steuern nicht mehr in Euro festsetzen, wäre die Währung binnen weniger Stunden wertlos (Abverkauf ohne Ende). </p>
<p>Dadurch, dass der Machthalter (Strahlemann) die Urkunde als Abgabenmittel bestimmte, erfuhr das zugrunde liegende Schuldverhältnis (der Kreditkontrakt) die Gültigkeit (Eigenschaft = Machtpotential). Einzig der Machthalter / die Zentralmacht kann bestimmen, was gültig ist (ob nun heute Schuldverhältnisse, oder in den Anfängen Naturalien bzw. Waffenmetalle).</p>
<p>Dadurch dass heute nur noch Schuldverhältnisse gültig (Geld) werden können, führt kein Weg an einer Aufschuldung vorbei. Das Problem ist, dass solange wir Geldschulden erfüllen, wir im Blick auf das debitistische Gesamtsystem nur erfüllungshalber erfüllen. In Wahrheit fordert jede Bezahlung einer Schuld mit Geld ein notenbankfähiges Schuldverhältnis (notenbankfähige Schuldtitel), so wie jedes Guthaben auf Geld ein noch nicht erloschenes Schuldverhältnis erfordert.</p>
<p>Herzlichst,</p>
<p>Ashitaka</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345441</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345441</guid>
<pubDate>Sun, 01 Mar 2015 09:18:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>Ashitaka</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Geld gegen Leistung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo Nico,</p>
<p>freut mich, dass du dir da so viele Gedanken machst. Als Debitist ein paar<br />
Anmerkungen und eine nette Geschichte.</p>
</blockquote><p>Danke für die Anerkennung - schön, dass auch du für das Wohl der Menschen eintrittst.<br />
 </p>
<blockquote><blockquote><p>Schulden entstehen durch Kauf, und das Gekaufte selbst wäre also die<br />
â€žGrundlageâ€œ, auf der Geld (Schulden) ausgegeben werden.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Wenn du den Kauf auf alles beziehst, was Leistungsprozesse vorfinanziert,<br />
kann ich dem Gedanken folgen.</p>
</blockquote><p> Ja, meine Definition von Leistung als alles, was in Rechnung gestellt wird, findest du auch in meiner Antwort an @azur. Diese Definition verwende ich übrigens schon seit langer Zeit. Ein â€žKaufâ€œ kann sich natürlich mehr, oder auch weniger freiwillig ereignen.</p>
<blockquote><p>Wenn du den Kauf eines bereits hergestellten<br />
Produktes meinst, fängst du hingegen mitten drin an, statt die für die<br />
Herstellung notwendigen Verschuldungen (Kontrakte, eben auch Käufe) mit<br />
einzubeziehen.</p>
</blockquote><p>Natürlich auch, aber ich betrachte z.B. auch die Nachfrage nach Arbeitskraft als Produktionsmittel vom Wesen her als Kauf. Was du, lieber Ashitaka, noch nicht einsehen wolltest, ist der Umstand, dass der Mehrwert aus monetärer Sicht netto in die Welt tritt. Der Mehrwert ist explizit das, was über die Vorfinanzierung hinausgeht.  Meiner Ansicht nach, kann alles, was wir â€žGeldâ€œ nennen, nur als Mehrwert in die monetäre Welt gelangt sein, und damit also grundsätzlich eine â€žSchuld ex nihiloâ€œ, und nicht nur gegenüber dem bösen Staat.<br />
 </p>
<blockquote><blockquote><p>Geld kauft nicht, Geld bezahlt, d.h. die Schuld erlischt, wenn der<br />
Schuldschein zum Emittenten zurück gelangt.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Kleiner Tip, bevor Azur bölkt: Die Schuld wird erfüllt, das<br />
Schuldverhältnis erlischt. Ja, Geld kauft nicht, sondern mit Geld wird der<br />
Kaufpreis bezahlt.</p>
</blockquote><p>Aus meinem Verständnis heraus auch die grundlegendste Überlegung des Debitismus überhaupt â€“ <a href="http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=279410">zentrales Axiom</a>. <br />
  </p>
<blockquote><blockquote><p>Wer also immer Schulden macht, der emittiert â€žGeldâ€œ.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Für das emittieren von Geld bedarf es bereits eines Schuldverhältnisses<br />
(Finanzierung = Kreditvertrag, Staatsverschuldung). Die ZB kauft den<br />
Schuldtitel von der GB an und refinanziert diese damit. </p>
</blockquote><p>Nicht notwendig. <br />
 </p>
<blockquote><p>Stell dir das ganze wie folgt vor:</p>
<p><strong>Von Pfarrern, dem Mann im Himmel, himmlischen Noten und dem Geld</strong> </p>
<p>Du kaufst dir von deinem Nachbarn eine Kiste Fisch. Dein Nachbar will die<br />
Kiste Fisch bis zum Ende der Woche wieder. Du kannst die Kiste Fisch jedoch<br />
erst über die nächsten 2 Wochen angeln, hast also ein Zeit- bzw.<br />
Terminproblem. Du gehst zum Pfarrer und fragst ihn nach Vertrauen. &quot;Lieber <br />
Nico&quot; antwortet der Pfarrer. &quot;Nach reichlicher Überlegung und Prüfung<br />
deiner Verhältnisse gebe ich dir für 6 Wochen das Vertrauen (Kredit).&quot;</p>
<p>Der Pfarrer dreht sich um, nimmt den soeben geschaffenen Kredititel und<br />
schmeißt ihn über das Kirchendach in den Pool hinter der Kirche. Jetzt<br />
öffnet sich der Himmel und ein mächtig strahlender Mann greift von oben<br />
in den Pool. In der linken Hand hält er den Kredittitel, in der rechten<br />
Hand hält er eine Urkunde (urchundi = &quot;Die Erkenntnis&quot;) vor die Nase des<br />
Pfarrers.</p>
<p>Dann spricht der Mann: &quot;Diese Urkunde soll fortan ein von oben bestimmtes<br />
Zahlungsmittel für alle Schulden sein. So auch für deine Schulden, lieber<br />
Nico. Wer diese - meine - Urkunde in seinen Händen hält, ist ermächtigt,<br />
sich durch Weitergabe von der Schuld im Werte deiner Schuld (1 Kiste Fisch)<br />
zu befreien. Dem Akzeptant sichere ich von hier oben zu, dass er die selbe<br />
Ermächtigung aus dem Besitz der Urkunde erfährt. Die Urkunde soll ihm<br />
diese Erkenntnis garantieren. </p>
<p>So soll es sein: Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Pfarrer und dem<br />
Renntier ist für die Dauer des Verhältnisses gültig (GELD), die<br />
Ermächtigung aus dem Besitz der Urkunde zu begründen. Diese Macht wird<br />
euch mit dem Tage genommen, da das Verhältnis (Kredit) zwischen dem<br />
Pfarrer und Nico enden wird. Einen Tag vor Ablauf werde ich den Kredittitel<br />
von hier oben zurück in den Pool werfen. Ihr seit dann dazu verpflichtet,<br />
mir im Gegenzug die Urkunde auszuhändigen. Und wehe dem, ihr weigert<br />
euch!&quot;</p>
<p>Der strahlende Mann verschwindet, die Wolken schließen sich und der<br />
Pfarrer dreht sich um und überreicht Nico nun die<br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Banknote">Urkunde</a>. </p>
</blockquote><p>Warum überreicht der Pfarrer die Urkunde nicht gleich dem Nachbarn mit den Fischen? Wir haben hier doch nur die übliche Kreditfinanzierung über Bande. Es ist egal, ob â€žNicoâ€œ nun das Vertrauen des Nachbarn oder des Pfarrers genießt. Auch der â€žmächtig strahlende Mannâ€œ kann mit einbezogen sein, muss aber nicht. Was aber richtig ist, dass beide Handelspartner sich einer gemeinsamen Autorität unterwerfen, welche auch der Pfarrer selbst hätte übernehmen können. Dieser grundlegende Prozess der Entstehung des Staates mag übrigens tausend mal sofort in die Revolution geführt haben, es wäre hinreichend, wenn es denn nun doch nur einmal klappt.<br />
 </p>
<blockquote><blockquote><p>Die Fed als<br />
Schuldner emittiert Banknoten, die US-Regierung emittiert vor allem<br />
Staatsanleihen, aber KEINE Banknoten.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Anmerkung: Die FED refinanziert die Staatstitel (Kauf mit<br />
Rückkaufvereinbarung). Sie ist nicht Schuldner dessen, was den Staattitel<br />
begründet. Die FED kommt erst anschließend ins Spiel, so wie jede ZB oder<br />
der Mann im Himmel. </p>
</blockquote><p>Naja, wenn der Staat in seiner Entstehung erst auf die Fed warten muss, dann bin ich auch etwas ratlos. [[freude]] <br />
 </p>
<blockquote><p>Zentralbanken schulden nur die Rückübertragung des Staatstitels auf den<br />
Verkäufer. Sie aktivieren die Rückkaufforderung und passivieren<br />
Rückübertragungsverpflichtungen, die sie nach bereits ausgehändigten<br />
Noten (Umlauf) und Zentralbankguthaben trennen.</p>
</blockquote><p>Ja, wobei aber auch genauso gut vorstellbar wäre, dass die ZB nur eine Forderung gegen die Geschäftsbank verbucht, wenn sie ihr Zentralbankgeld aushändigt.<br />
 </p>
<blockquote><blockquote><p>Warum verschuldet sich der Staat auf dem<br />
Privatsektor, und nicht vielmehr ausschließlich bei ihrer Zentralbank?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Weil die Zentralbank (der strahlende Mann im Himmel) nur refinanziert. Sie<br />
kann dem Staat nichts bieten, was dieser zu schulden bereit wäre. Oder<br />
anders ausgedrückt: Der Staat wird immer und ausschließlich durch die<br />
Ansprüche seiner Untertanen getragen (finanziert). Siehe<br />
<a href="http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=297160">Sammlung</a>.</p>
</blockquote><p>Dem widerspreche ich auch nicht, nur dass der Staat dabei aber auch moralisch von seinem Volk (oder zumindest einer Majorität) getragen sein kann.<br />
 </p>
<blockquote><blockquote><p>Warum kaufen nationale (sollte man doch meinen) Zentralbanken gar<br />
ausländische Staatsanleihen?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Weil sich das Machtsystem langsam aber sicher dem Ende neigt. Dies alles<br />
dient zur Vermeidung des Abbruches, dem Ausgleich fehlender Nachfrage nach<br />
Staatsverschuldung.</p>
</blockquote><p>Dieser Aspekt ist Ausdruck eines â€žMachtsystemsâ€œ welches über das offizielle hinausgeht. Das dieses Schattensystem am Ende ist, glaube ich ja auch. Dann nämlich, wenn sie solche Tricks nicht mehr anwenden können. Wenn die Nationen wieder primär als Interessengemeinschaften verstanden werden, und diese Natürlichen Interessen nicht weiter verleugnet werden.</p>
<blockquote><blockquote><p>Die Zentralbanken schütten ihre Gewinne ausschließlich an den Staat</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>aus,</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>was die Frage nach den â€žAnteilenâ€œ obsolet macht. Die ZB steht und<br />
fällt mit der Gesetzlichkeit des Gesetzlichen Zahlungsmittels, also</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>mit</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>dem Gesetzgeber â€“ ist von seinem Wesen her also ein Staatsorgan.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Exakt. Ein Institut zu dem wir aufsehen (siehe strahlender Mann im<br />
Himmel).</p>
</blockquote><p>Solange gesagt werden kann, dass dieses Institut demokratisch konstituiert ist, verdient es alle Male den Respekt des Einzelnen.<br />
 </p>
<blockquote><blockquote><p>Wenn der Staat auf dem Privatsektor<br />
kauft, verschuldet er sich auf diesem. Das Wesen der Schuld in der<br />
Volkswirtschaft ist aber nicht, dass diese zu begleichen sind, sondern</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>dass</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>diese einen Zins als Mehrleistung abverlangt. Somit besteht der zu<br />
behebende Fehler auch nicht in der Staatsschuld an sich, sondern darin,<br />
dass dieser im Gegensatz zur Banknote (welche ja auch als Schuldschein<br />
angesehen werden könnte) ein Zins anhaftet.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Es ist nicht so, dass an der Banknote nicht geknabbert wird. Die Bankmaus<br />
(Dottore) hat das doch damals mal in einem vorzüglichen Beitrag (nicht in<br />
diese Forum)<br />
<a href="http://www.miprox.de/Wirtschaft_allgemein/Zinseszins_von_Bankmaus.html">super<br />
geil</a> zusammen gefasst (Zinß).</p>
</blockquote><p>An der Banknote knabbert für gewöhnlich nur die Inflation. Diese wird zumeist durch staatliche Nachfrage induziert, was erkennen lässt, dass staatliches â€žGelddruckenâ€œ einer Besteuerung gleichkommt, was im rechten Maße auch der allgemeinen Wohlfahrt zuträglich wäre. Schließlich sind Steuern unvermeidlich und bedeuten die Einkommen aller für die Staatsfunktionen Schaffender. Darüber hinaus hält eine Inflation die ausgegebenen Banknoten in Bewegung.<br />
 </p>
<blockquote><p>Herzlichst grüßend,</p>
<p>Ashitaka</p>
</blockquote><p>Hat mich gefreut,</p>
<p>Nico</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345373</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345373</guid>
<pubDate>Sat, 28 Feb 2015 17:36:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>Nico</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Auch die Bundesbank ist ein Verfassungsorgan (edit.) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die BuReg ist Verfassungsorgan und Einrichtung des Staates, der aus sehr vielen verschiedenartigen Teilen besteht: <br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan#Verfassungsorgane_des_Bundes">http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan#Verfassungsorgane_des_Bundes</a></p>
</blockquote><p>Es wird allerdings immer wieder &quot;wohlweislich und gerne unterschlagen&quot;, dass auch die BuBa ein Verfassungsorgan ist, und das seit 1949:</p>
<p>&quot;<strong>Grundgesetz: Artikel 88</strong></p>
<p>Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. [<em>Spätere Novelle:</em>] Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet.&quot;</p>
<p>Eine staatseigene Notenbank und Währung ist ein konstitutioneller Bestandteil eines jeden souveränen! Staates und eine unabdingbare Säule der Staatsmacht.</p>
<p>Mit Gruß, Beo2</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345304</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345304</guid>
<pubDate>Sat, 28 Feb 2015 09:43:13 +0000</pubDate>
<dc:creator>Beo2</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Â§42 in der BuBa-Bilanz .. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Die BuBa zahlt das Geld aber nicht an die Regierung aus (vgl. Abs.2).</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Sehr interessanter Aspekt auch! Auf welches Konto geht das denn? Das steht nämlich nicht im Gesetz. Dort steht nur: auf einem &quot;besonderen Konto zu verbuchen&quot;.</p>
</blockquote><p>Wie ich schrieb, es wurde wohl kaum Gebrauch davon gemacht. Schaue Dir die folgende BuBa-Bilanz von 1964 an:<br />
<a href="http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=339710&amp;page=1&amp;category=0&amp;order=time">http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=339710&amp;page=1&amp;category=0&amp;or...</a></p>
<p>Meine Vermutung betreffs die zuständigen Bilanzkonten:<br />
Aktivseite: &quot;7. Schatzwechsel und ...&quot;<br />
Passivseite: &quot;5.22 Sondervermögen des Bundes&quot; (?)</p>
<blockquote><p>Wie muss man das denn nun wieder verstehen? Gehört es wem, oder nicht? Und wenn es wem gehört, wem?</p>
</blockquote><p>Es muss dem Bund gehört haben, denn es heißt ja &quot;Verbindlichkeiten ggü dem Bund&quot;:</p>
<p>&quot;(1) ... Die Liquiditätspapiere sind bei der Bank zahlbar. Die Bank ist gegenüber dem Bund verpflichtet, alle Verbindlichkeiten aus den Liquiditätspapieren zu erfüllen.&quot;</p>
<p><span class="underline">Immerhin hat der Bund ja Staatspapiere an die BuBa verkauft</span>. Aber: Das dafür geschöpfte Geld diente ausschließlich und zweckgebunden dem freigestellten Aufkauf zwecks Soforttilgung! von Staatsanleihen (stellvertretend) durch die BuBa.</p>
<p>Alles ohne Gewähr.</p>
<p>Mit Gruß, Beo2</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345301</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345301</guid>
<pubDate>Sat, 28 Feb 2015 08:47:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Beo2</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schulden in der Volkswirtschaft (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo Nico,</p>
</blockquote><p>Hallo azur!<br />
 </p>
<blockquote><p>es mag manches an dem sein, was Du sagst, aber das ist leider völlig<br />
unrichtig:</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
â€žGeldâ€œ ist eine Forderung und damit die Rückseite einer Schuld.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Das ist sehr falsch. </p>
</blockquote><p>Wollen wir doch mal schauen â€¦ </p>
<blockquote><p>Richtig ist, dass eine Schuld spiegelbildlich zu einer Forderung besteht.</p>
<p>Aber Geld ist eben keine Forderung, weil es eben nicht, wie eine Forderung<br />
voraussetzt, einen konkreten Gläubiger aka Inhaber der Forderung sowie<br />
eine konkreten Schulder sowie einen konkreten Inhalt der Forderung akia die<br />
geschuldete Leistung.</p>
</blockquote><p>Dann kannst du nun allgemeingültig erklären, was Geld ist? Das â€ž<a href="http://www.amazon.de/gp/product/3499622300/ref=s9_simh_gw_p14_d0_i1?pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&amp;pf_rd_s=center-2&amp;pf_rd_r=0TYYMVD56HKEVCYQZHRN&amp;pf_rd_t=101&amp;pf_rd_p=455353807&amp;pf_rd_i=301128">Lexikon des Unwissens</a>â€œ listet eben auch das Geld unter all dem auf, worauf es gemäß Untertitel des Buches â€žbisher keine Antwort gibtâ€œ.  Sollte sich da also zwischenzeitlich etwas geändert haben, dann nenne bitte die Quellen. Vielleicht kann auch ich schon bald diesen Begriff gemäß der neuen und amtlichen Definition korrekt verwenden, und brauche diesen Begriff dann auch nicht mehr in Anführungszeichen zu setzen, wenn ich es vielleicht dennoch mal als â€žRückseite einer Schuldâ€œ bezeichne â€¦ <br />
 </p>
<blockquote><p>Es [Geld] ist ein Zahlungsmittel.</p>
</blockquote><p>So weit ich das durchblicke scheitert eben gerade der Versuch, Geld über seine angeblichen Funktionen zu definieren. So bedeuten z.B. Spareinlagen wie das Sparbuch einen Bestandteil der s.g. â€ž<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Geldmenge">Geldmenge</a>â€œ. Diese genießen dabei auch einen recht hohen Rang in der Geld-Hierarchie (M2). â€ž<em>Spareinlagen sind unbefristet angenommene Einlagen, die nicht für den <strong>Zahlungsverkehr</strong> bestimmt sind</em>â€œ, heißt es zumindest <a href="http://geldanlagen-rsr.blogspot.de/">hier</a>, und entspricht auch ganz meinen Erfahrungen. Wie ist das jetzt also? Ist die s.g. â€žGeldmengeâ€œ nun die Menge des Geldes, oder was?</p>
<blockquote><p>Ein Schuldner einer Geldforderng (es gibt jede<br />
Menge andere Schulden, die nicht auf Geld lauten und nicht bezahlbar sind,<br />
denn geschuldet werden können u. a. Sachübereignungen - im wesentlichen<br />
via Kauf, Tausch, Schenkung, also z. B. Waren; Dienste; Nutzungen;<br />
sonstiges Tun oder Unterlassen, wie etwa über Unterlassungserklärungen zu<br />
verlangen) schuldet Geld. Das bezahlt er mit dem Zahlungsmittel.</p>
</blockquote><p>Ist das Sparbuch also eine Geldforderung? Warum taucht es mit in der Geldmenge auf, und warum steht es in der Hierarchie über anderen Forderungen?</p>
<p>Ist umgekehrt das Giralgeld (M1) keine Geldforderung gegen eine Bank? Bei Wikipedia übrigens schon.</p>
<p><em>&quot;Buchgeld (auch Giralgeld, Geschäftsbankengeld[1]) ist, als Forderung auf Bargeld&quot;</em></p>
<p><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Buchgeld">http://de.wikipedia.org/wiki/Buchgeld</a><br />
 </p>
<blockquote><p>Eine Forderung ist ein Recht etwas zu verlangen. Geld ist kein Recht etwas<br />
aus einer Forderung zu verlangen, weil es keine Forderung darstellen kann<br />
(z. B. Bargeld ist im Eigentum des Eigenbesitzer, der aber damit gegen<br />
niemanden eine Forderung gelten machen kann - sofern keine EM-Bindung). Die<br />
Akzeptanz des Zahlungsmittels regelt Â§ 14 BBankG.</p>
</blockquote><p>Wieder etwas dazu gelernt â€¦ <br />
 </p>
<blockquote><blockquote><p>Schulden entstehen durch Kauf, und das Gekaufte selbst wäre also die<br />
â€žGrundlageâ€œ, auf der Geld (Schulden) ausgegeben werden. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Lass uns sicherheitshalber feststellen, wie das grundsätzlich ist.</p>
<p>Schulden entstehen entweder durch Gesetz (z. B. Steuern, Unterhalt,<br />
Schadensersatz) oder auf Grund Rechtsgeschäft wie Vertrag. </p>
<p>Kauf ist eine Sonderform des Rechtsgeschäftes, geregelt im Besonderen<br />
Teil des Schuldrechts (SchR-BT,<br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrecht_(Deutschland)#Rechtsquelle">http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrecht_(Deutschland)#Rechtsquelle</a> ; Kauf<br />
Â§Â§ 433 ff.). Dafür gilt der Allgemeine Teil des Schuldrechts.</p>
<p>Also entstehen Schulden nicht nur auf Grund Kauf. Dass auf dem Grund des<br />
Rechtsgeschäftes, also der Verpflichtungen daraus, hingewiesen wird, ist<br />
nur gut. Das ist die Verpflichtungsebene.</p>
<p>Rechtsgrundloses wird kondiziert (z. B. Leistungskondiktion usw.).</p>
<p>Rechtsgrund: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Causa_(Rechtsgrund)">http://de.wikipedia.org/wiki/Causa_(Rechtsgrund)</a></p>
</blockquote><p>Ja, ich beschreibe hier auch das zugrunde liegende Prinzip und nicht die Rechtsauslegungen. Von Relevanz ist dabei nicht die Herkunft der Schulden, sondern die Weise, wie die buchhalterische Gegenposition abgeschrieben wird. Geringwertiges etwa wird ebenfalls sofort abgeschrieben, womit es sich dann buchhalterisch auch im Prinzip so verhält, wie z.B. ein Ticket für falsch-parken. Auch das zum falsch-parken benötigte Auto wird abgeschrieben, es dauert nur halt etwas länger.<br />
 </p>
<blockquote><blockquote><p>Sollte sich<br />
dieses Gekaufte nun verflüchtigen (Wertberichtigung), dann führt</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>dieses</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>u.U. zum Konkurs. Das Mittels Kauf emittierte â€žGeldâ€œ verschwindet</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>nun</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>mit dem Schuldner zusammen, d.h. es wird wegen Uneinbringlichkeit<br />
ausgebucht.</p>
<p>Geld kauft nicht, Geld bezahlt,</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Mit Geld wird gekauft. Mit Geld wird bezahlt.</p>
</blockquote><p>Fürwahr ist dieses die mainstream-Auffassung, bei der zwischen Kaufen und Bezahlen versäumt wird zu unterscheiden. Zum Glück gibt es zwischenzeitlich den Debitismus. Hier wird nun endlich unterschieden, und wir definieren wie folgt:</p>
<p>Kaufen = sich verschulden</p>
<p>Bezahlen = Stellen eines Nachschuldners</p>
<p>Dies ist dann auch genau der Punkt, bei dem du, azur, stets auf zwei Hochzeiten zugleich tanzen willst. Oder willst du nun doch allgemein dazu anraten, das Konzept des Debitismus lieber zu verwerfen? Oder ist nur meine Auslegung falsch?<br />
 </p>
<blockquote><blockquote><p>d.h. die Schuld erlischt, wenn der<br />
Schuldschein zum Emittenten zurück gelangt.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Geld ist doch aber kein Schuldschein! Es ist niemals eine Forderung, weil<br />
des dessen Voraussetzungen nicht erfüllt.</p>
</blockquote><p>Schau azur, wir sprechen hier über Makro-Ökonomie und nicht über Betriebswirtschaft. In der Betriebswirtschaft werden Schulden bezahlt, in der Volkswirtschaft aber nicht. Diese läuft auf einen â€žEwigkreditâ€œ hinaus. So unterscheide ich entsprechend zwischen â€žStaatsgeldâ€œ und â€žKreditgeldâ€œ. Emittiert wird beides (für gewöhnlich) über die Entgegennahme einer Leistung (Leistung=alles was in Rechnung gestellt wird).  Dieses nun haben beide Formen des Geldes gemeinsam, und macht sie so auch kompatibel. Was diese Formen des Geldes unterscheidet ist, dass Staatsgeld zinsfrei emittiert wird, während dem Kreditgeld der Zins anhaftet.  Das, was in der Betriebswirtschaft das Wesen der Schuld ist, ist in der Volkswirtschaft aber das Wesen des Zinses., denn insgesamt betrachtet leisten wir nur den Zins, während wir die Schulden nie bezahlen. Wenn wir â€žSchuldâ€œ als die Gegenseite einer Leistung (gem. o.g. Definition) definieren, dann ist Staatsgeld eine Schuld. Diese Schuld hat aber nicht den Charakter von Schulden, wie wir sie aus der Betriebswirtschaft kennen, in der Schulden nämlich wieder etwas sind, was zum Verschwinden gebracht werden muss. So bedeuten Banknoten (in Abgrenzung zu &quot;Geld&quot; bewusst gewählter Begriff) aus volkswirtschaftlicher Sicht Schulden und aus betriebswirtschaftlicher Sicht eben nicht - womit ich dir also auch in diesen Rahmen Recht gebe.</p>
<p>Schöne Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345293</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345293</guid>
<pubDate>Sat, 28 Feb 2015 07:09:38 +0000</pubDate>
<dc:creator>Nico</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Auch Danke! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die BuBa zahlt das Geld aber<br />
nicht an die Regierung aus (vgl. Abs.2).</p>
</blockquote><p>Sehr interessanter Aspekt auch!</p>
<p>Auf welches Konto geht das denn? Das steht nämlich nicht im Gesetz. Dort steht nur: auf einem &quot;besonderen Konto zu verbuchen&quot;.</p>
<p>Wie muss man das denn nun wieder verstehen? Gehört es wem, oder nicht? Und wenn es wem gehört, wem? <img src="images/smilies/hae.gif" alt="[[hae]]" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345287</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345287</guid>
<pubDate>Sat, 28 Feb 2015 01:19:07 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rybezahl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Shit happens (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>[...] daß die Bundesbank den Bund ersuchen konnte, ihre aus der<br />
Währungsreform von 1948 stammenden Ausgleichsforderungen gegen den Bund in<br />
Höhe von rund 8 Mrd DM ganz oder teilweise in Schatzwechsel oder<br />
U-Schätze umzuwandeln  [...]</p>
</blockquote><p>So führt Eines zum Anderen. Ich beschäftige mich um diese Urzeit eigentlich lieber mit schnarchen, aber die Währungsreform sollte in den nächsten Tagen vielleicht etwas Aufschluss bringen. Ist ja auch interessant, dass dieses &quot;ersuchen&quot; zu einem &quot;gebieten&quot; werden konnte. Soweit ich weiß war die Bundesbank aber im Ursprung keine bundeseigene Behörde, das kam erst später (siehe Wiki-Artikel).</p>
<p>Erschreckend &quot;debitism, baby&quot;! <img src="images/smilies/zwinker.gif" alt="[[zwinker]]" /><img src="images/smilies/hae.gif" alt="[[hae]]" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345286</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345286</guid>
<pubDate>Sat, 28 Feb 2015 01:14:59 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rybezahl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nein, Eigentumsdefinition: &quot;Eigentum bezeichnet die umfassendste Sachherrschaft .... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>..., welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.&quot;</p>
<blockquote><p>U. a. &quot;Sachherrschaft&quot; ist ein Begriff der in Bezug auf den Besitz<br />
verwendet wird. </p>
</blockquote><p>Genau: Unter anderem. </p>
<p>Ändert nichts an der Tatsache, dass der Begriff Bestandteil der Definition von Eigentum ist. Und genau davon, nicht vom Besitz, schrieb Ashitaka. </p>
<p>Augen auf. Oder halt Augen zu und weiter so versuchen, die Beiträge zu verdrehen. Ich hab die Augen auf.</p>
<p>Tomaten nutzt man sowohl für Ketchup, als auch für gute Salate. Muss man sie deshalb auf die Augen legen und in allen Tomaten Ketchup sehen?</p>
<blockquote><p>Wie gezeigt, hat das mit dem Eigentum an sic nur indirekt zu tun. Wer<br />
Eigentum und Sachherrschaft vermengt, der hat es eben nicht verstanden.</p>
</blockquote><p>Ich vermenge es nicht, habe nicht mal vom Besitz geschrieben. Der Satz: &quot;Eigentum bezeichnet die umfassendste Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.&quot; ist die Definition des Eigentums.</p>
<blockquote><p>Ashitaka kann gar nichts in dieser Beziehung, bringt stetig massenhafte<br />
grobe Fehler und tut so, als könne er irgendwas in dieser Beziehung<br />
aussagen. </p>
</blockquote><p>So liebe ich dich.</p>
<blockquote><p>Es verbietet sich jede weitere Diskussion, weil er bei keinem rechtlich<br />
relevanten Thema irgend ein Verständnise zeigte.</p>
</blockquote><p>Und so erst recht. Substanzlos und stets das Thema umkreisend und verdrehend. </p>
<p>Herzlichst,</p>
<p>Ashitaka</p>
<p>PS: Ich bleib an dir dran.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345269</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345269</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 22:21:18 +0000</pubDate>
<dc:creator>Ashitaka</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Sachherrschaft ist ein Begriff der in Bezug auf den Besitz verwendet wird - es hat keinen Sinn mit Ashitaka (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><br />
Ich habe in dem Text auch gar nicht zwischen Eigentum und Besitz<br />
unterschieden, sondern die Definition des Eigentums geliefert. </p>
</blockquote><p>Das ist von Dir und das ist grob falsch: </p>
<p>&quot;Das Eigentum (=Institut) ist ausschließlich die Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung *an einer Sache* zulÃƒÂ¤sst. Es muss eine Sache beherrscht werden!&quot; </p>
<p>Und zwar in mehrfacher Hinsicht.</p>
<p>U. a. &quot;Sachherrschaft&quot; ist ein Begriff der in Bezug auf den Besitz verwendet wird. </p>
<p>Wie gezeigt, hat das mit dem Eigentum an sich nur indirekt zu tun. Wer Eigentum und Sachherrschaft vermengt, der hat es eben nicht verstanden.</p>
<p>Eine weitere Anmaßung: &quot;sondern die Definition des Eigentums geliefert&quot; ist wieder nur zum Lachen. </p>
<p>Ashitaka kann gar nichts in dieser Beziehung, bringt stetig massenhafte grobe Fehler und tut so, als könne er irgendwas in dieser Beziehung aussagen. </p>
<p>Es verbietet sich jede weitere Diskussion, weil er bei keinem rechtlich relevanten Thema irgend ein entsprechendes Verständnis zeigte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345265</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345265</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 22:10:16 +0000</pubDate>
<dc:creator>azur</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schönes Bild - sehr guter Verweis - wieso sollte aber irgendwer auf den Strahlemann aus dem Himmel hören? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>desterwegen?<br />
<a href="http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.kathpedia.com/images/thumb/e/e9/St.michael.jpg/180px-St.michael.jpg&amp;imgrefurl=http://www.kathpedia.com/index.php?title%3DErzengel_Michael&amp;h=270&amp;w=180&amp;tbnid=zzLQwOmGOWjOHM:&amp;zoom=1&amp;tbnh=90&amp;tbnw=60&amp;usg=__GuR770QVqHq_dAPX_4MeJSHVmLc=&amp;docid=HZIn3Jdwb_vDxM&amp;sa=X&amp;ei=pujwVIbqFaHXyQOjhoG4DQ&amp;sqi=2&amp;ved=0CEEQ9QEwBw">Schwert</a><br />
und Waage</p>
<p>PS.<br />
An Azur: Ich habe leider <strong>nicht</strong> gut erklärt. <br />
Warum gieren alle nach Geld?<br />
Weil sie sich entschulden müssen und Geld die <strong>Funktion</strong> GZ, StZM hat.<br />
Das erklärt nicht, was Geld ist.</p>
<p>Aber ihr Beide kommt gut voran...<img src="images/smilies/top.gif" alt="[[top]]" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345258</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345258</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 21:58:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>Silke</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Um die Unterscheidung von Besitz &amp; Eigentum ging es in keinem Satz. Es ging darum, dass es kein Eigentum an Forderungen gibt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Eigentum an Forderungen, </p>
<blockquote><blockquote><p>Das Eigentum (=Institut) ist ausschließlich die Sachherrschaft, welche<br />
die Rechtsordnung <strong>an einer Sache</strong> zulässt. Es muss eine Sache<br />
beherrscht werden! </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Ashitaka hat also noch nicht mal verstanden, was der Unterschied von<br />
Besitz und Eigentum ist.</p>
</blockquote><p>Ich habe in dem Text auch gar nicht zwischen Eigentum und Besitz unterschieden, sondern die Definition des Eigentums geliefert. </p>
<p>Mir ist schon klar, weshalb du das nun so verdrehen und damit ablenken musst. Als hätte ich von einer solchen Unterscheidung zwischen Eigentum und Besitz in dem zitierten Satz überhaupt geschrieben, als könne Azur nun eine Diskussion darum führen. Azur, verkauf das Forum nicht für blöd. Du musst dein Köpfchen anstrengen, nicht Beiträge der Beiträge wegen schreiben.<br />
 </p>
<blockquote><p>Man kann aber eine Sache im Eigentum haben, die man nie in Besitz hatte. <br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Besitzkonstitut">http://de.wikipedia.org/wiki/Besitzkonstitut</a><br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereignung#.C3.9Cbergabe">http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereignung#.C3.9Cbergabe</a></p>
</blockquote><p>Azur kann aber auch um den Kontext desjenigen, dem er Antwortet, umherschreiben. Jeder hier dürfte merken, wie du vor der Diskussion flüchtest. Erst die Verdrehung, dann &quot;man kann aber auch...&quot; und natürlich ........ Wikipedia. Immer die selbe Masche. </p>
<p>Du bist und bleibst mein Held. Ich lass dich nicht mehr los.<br />
  </p>
<blockquote><p>Auch eine Forderung gehört einem Forderungsinhaber. Und man kann auch<br />
sogenannte nicht materielle Dinge sein eigen nennen und die Rechtsordnung<br />
schützt das: z. B. Urheberrechte, Nutzungsrechte usw., die sich<br />
übertragen lassen, z. B. mit Lizenz. Auch Forderungen können von dem, dem<br />
sie gehört, übertragen werden via Abtretung (siehe BGB).</p>
</blockquote><p>Und auch dadurch, dass du an einen Inhaber einer Forderung denkst, wirst du keinen Eigentümer finden. Denn Eigentum an Forderungen gibt es schlicht nicht.</p>
<blockquote><p>Ashitaka tut mal wieder nur so, als hätte er Ahnung vom Recht, wobei er<br />
stetig zeigt, dass es nicht so ist. </p>
</blockquote><p>Das ist wie immer deine Standardpredigt (Achtung vor Ashitaka!), die dadurch Gewicht verliert, dass du deine geistige Bankrotterklärung (Eigentum an Forderungen) immer zu umkreisen musst. Für solch eine Behauptung hätte man dich aus jedem Hörsaal &quot;gejubelt&quot;.</p>
<blockquote><p>Es heißt übrigens Rechtsinstitut, und nicht Institut.</p>
</blockquote><p>Niedlich. Immer weniger Gewicht, sag ich ja. Demnächst geht es um Schnürsenkel, die Ashitaka sich nicht binden kann. </p>
<p>Das ist aber schon etwas!</p>
<blockquote><p>Es ist noch nicht lange her, da nahm er an, dass Rechtsinstitut hieße, dass &gt; es überhaupt Recht in einer Gesellschaft gäbe.</p>
</blockquote><p>Du lügst. Und das ist gut so. Hast du mal eine Quelle? Wo nahm Ashitaka denn an, dass das Rechtsinstitut das Recht in einer Gesellschaft meint?</p>
<p>Ich schrieb: &quot;Das Rechtsinstitut umfasst die Gesamtheit aller Normen. Das Eigentum wird durch das Rechtsinstitut garantiert (eine Institutsgarantie).&quot;</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=315729">http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=315729</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345257</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345257</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 21:54:41 +0000</pubDate>
<dc:creator>Ashitaka</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ashitaka hat also noch nicht mal den Unterschied von Eigentum und Besitz verstanden - EOD (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Man sehe:</p>
<blockquote><p><br />
Das Eigentum (=Institut) ist ausschließlich die Sachherrschaft, welche<br />
die Rechtsordnung <strong>an einer Sache</strong> zulässt. Es muss eine Sache<br />
beherrscht werden! </p>
</blockquote><p>Ashitaka hat also noch nicht mal verstanden, was der Unterschied von Besitz und Eigentum ist.</p>
<p>Man kann aber eine Sache im Eigentum haben, die man nie in Besitz hatte. <br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Besitzkonstitut">http://de.wikipedia.org/wiki/Besitzkonstitut</a><br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereignung#.C3.9Cbergabe">http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereignung#.C3.9Cbergabe</a></p>
<p>Das eine ist das rechtliche zu einem gehören, das andere ist die sogenannte tatsächliche Sachherrschaft.</p>
<p>Ein Eigentümer einer Mietwohnung kann darin wohnen: Eigentümer und Besitzer in einer Person = Eigenbesitzer.</p>
<p>Oder er überlässt es einem anderen, der dann das Recht zum Besitz hat = Fremdbesitzer.</p>
<p>Vielfach wird nicht verstanden, dass es dabei jeweils um ganz andere Dinge geht. </p>
<p>Das eine ist quasi das vom Recht anerkannte und zugeordnete: zu einem gehören = Eigentum, das andere quasi das Anfassen (um es geboten einfach zu sagen), das tatsächliche Beherrschen einer Sache.</p>
<p>Auch eine Forderung gehört einem Forderungsinhaber. Und man kann auch sogenannte nicht materielle Dinge sein eigen nennen und die Rechtsordnung schützt das: z. B. Urheberrechte, Nutzungsrechte usw., die sich übertragen lassen, z. B. mit Lizenz. Auch Forderungen können von dem, dem sie gehört, übertragen werden via Abtretung (siehe BGB).</p>
<p>Ashitaka tut mal wieder nur so, als hätte er Ahnung vom Recht, wobei er stetig zeigt, dass es nicht so ist. </p>
<p>Über die Motive für dieses So-tun-als-ob kann man nur spekulieren. </p>
<p>Es heißt übrigens Rechtsinstitut, und nicht Institut. Es ist noch nicht lange her, da nahm er an, dass Rechtsinstitut hieße, dass es überhaupt Recht in einer Gesellschaft gäbe.</p>
<p>Auch das war einfach nur falsch und ohne jede Kenntnis (und Nachschlagen) vor bloß sich hin behauptet.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345242</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345242</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 21:16:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>azur</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Geldpolitik der Bundesbank Oktober 1995 ... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://www.uni-leipzig.de/bankinstitut/dokumente/1995-10-01-01.pdf">Die Geldpolitik der Bundesbank</a></strong> (Oktober 1995), u.a. p. 48:</p>
<p>[p. 48] <em>&quot;Um der Bundesbank unabhängig vom Finanzierungsbedarf der öffentlichen Hand die Möglichkeit zu bieten, Schatzwechsel und U-Schätze zu Zwecken der Offenmarktpolitik abzugeben, bestimmte Â§ 42 BBankG (in seiner <strong>Fassung vor der Novellierung des Bundesbankgesetzes im Jahre 1992</strong>), daß die Bundesbank den Bund ersuchen konnte, ihre aus der Währungsreform von 1948 stammenden Ausgleichsforderungen gegen den Bund in Höhe von rund 8 Mrd DM ganz oder teilweise in Schatzwechsel oder U-Schätze umzuwandeln und auf diese Weise zu â€žmobilisierenâ€œ. Man bezeichnete die so geschaffenen Titel als Mobilisierungspapiere. Die Bundesbank war gegenüber dem Bund verpflichtet, alle Verbindlichkeiten aus diesen Titeln zu erfüllen. <strong>Faktisch stellten also die Mobilisierungspapiere Emissionen der Bundesbank</strong> und nicht des Bundes <strong>dar</strong> ...&quot;</em></p>
<p>[p. 49] <em>&quot;Mit der Novellierung des Bundesbankgesetzes im Jahre 1992 wurde dieser Betrag auf 50 Mrd DM erhöht, während die Begebung von Mobilisierungspapieren im neugefaßten Â§ 42 BBankG, der die bisherigen Â§ 42 und Â§ 42a ersetzt, nicht mehr vorgesehen ist.&quot;</em> (Hervorhebungen CM)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345238</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345238</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 21:00:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>CrisisMaven</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Würde es dich nicht geben, hätte ich dich erfunden (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Azur,</p>
<blockquote><p>Glaub nicht Ashitakas Erfindungen. Der kann nicht nachschlagen und hat<br />
keinerlei juristische Ausbildung.</p>
</blockquote><p>Jemand, der Eigentum an Forderungen erklären will, hat niemals eine Universität von innen gesehen. Umso weniger wundert es mich, dass du auf mich anspringen musst, wie ein kleiner kläffender Köter.<br />
<strong><br />
Was Azur nicht versteht</strong></p>
<p>Das Eigentum (=Institut) ist ausschließlich die Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung <strong>an einer Sache</strong> zulässt. Es muss eine Sache beherrscht werden! Eine Forderung ist keine Sache, deshalb niemals eine Sachherrschaft. Sehr wohl jedoch kann ich Eigentümer des Titels (des Rechtstitels) aus dem Vertragsgeschäft sein. So zum Beispiel bei Wertpapieren. Dieses Papier ist eine Urkunde, die ein privates Recht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur vom Inhaber der Urkunde geltend gemacht werden kann. Im Sachenrecht ist der Inhaber derjenige, der eine Sache (hier Urkunde) in seiner Verfügungsgewalt hält. Den Anspruch (die Forderung) aus der Urkunde hält er in keiner Verfügungsgewalt, sondern er fordert das Recht der Verfügungsgewalt. Deshalb ist die Forderung niemals Eigentum! Denn Eigentum ist Herrschaft über Sachen, nicht Herrschaft über Rechtsgegenstände.</p>
<p>Herzlichst,</p>
<p>Ashitaka</p>
<p>Dass Geld ein <a href="https://www.youtube.com/watch?v=EwbgCd9QaIU">Schuldverhältnis </a>(Kredit) ist (dem Debitismus sei Dank, dass das geklärt wurde), dass es kein Ding ist, dass die <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Banknote">Banknote</a> eine Urkunde ist, dass sie dem Subjekt eine rechtlich gewährleistete konkrete Befugnis (Rechtsmacht bzw. Willensmacht i.S. Savigny) verleiht, die eben nicht gleichzusetzen ist mit einer spezifischen Befugnis (dem Anspruch bzw. der Stellung einer Forderung), dass ein Kauf nicht durch Geld, sondern durch Vertrag zustande kommt, dass Geld lediglich den Kaufpreis bezahlt (Bezahlung = Tun = Leistung), dass diese Leistung jedoch auch bewirkt (die Schuld erfüllt) werden muss, damit der Geldgläubiger vollumfänglich befriedigt wird, .... so langsam ahne ich, wie deine Mission lautet. </p>
<p><img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
<p>Die Frage, ob man dich überhaupt ansatzweise ernst nehmen darf, da du Eigentum an Forderungen erfunden hast, ist eigentlich schon längst beantwortet. Nein, du bist kein Jurist.</p>
<p>Grüße dich und freue mich, dass du immer wieder für Erklärungen den Kopf hin hälst. Gäbe es dich nicht, hätte ich dich erfinden müssen. Den Satz bitte zweimal lesen, lieber Azur, für beide Gehirnhälften.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345231</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345231</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 20:39:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>Ashitaka</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erklärung zu Â§42 BBankG (unter Vorbehalt) .. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>&quot;<strong>Â§ 42 Ausgabe von Liquiditätspapieren offenen Markt</strong></p>
</blockquote><blockquote><p>(1) Der Bund hat der Deutschen Bundesbank auf Verlangen Schatzwechsel oder unverzinsliche Schatzanweisungen in einer Stückelung und Ausstattung nach deren Wahl als Liquiditätspapiere bis zum Höchstbetrag von 25 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die Liquiditätspapiere sind bei der Bank zahlbar. Die Bank ist gegenüber dem Bund verpflichtet, alle Verbindlichkeiten aus den Liquiditätspapieren zu erfüllen.<br />
(2) Der Nennbetrag der begebenen Liquiditätspapiere ist von der Deutschen Bundesbank auf einem besonderen Konto zu verbuchen. Der Betrag darf nur zur Einlösung fälliger oder von der Bank vor Verfall zurückgekaufter Liquiditätspapiere verwendet werden.<br />
(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, Liquiditätspapiere gemäß Absatz 1 zu begeben.<br />
(4) Die Deutsche Bundesbank darf auf Euro lautende Schuldverschreibungen in einer Stückelung und Ausstattung nach ihrer Wahl begeben.&quot;<br />
Quelle: <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/BJNR007450957.html">http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/BJNR007450957.html</a></p>
</blockquote><blockquote><p>Das versteh ich nicht wirklich, besonders Â§42 Absatz (1). Was genau heißt das denn? Heißt das etwa, die Bundesbank kann vom Bund verlangen, Staatsanleihen zu vergeben - &quot;in einer Stückelung und Ausstattung nach deren Wahl [...] bis zum Höchstbetrag von 25 Milliarden Euro&quot;?</p>
</blockquote><p>Nach meinem Wissen bedeutet dies folgendes:<br />
Das Finanzministerium hat der BuBa auf deren Verlangen &quot;Staatsanleihen&quot; von bestimmter Laufzeit und in genannter (maximaler) Höhe zinslos zur freien Verfügung zu stellen, und zwar direkt. Die BuBa zahlt das Geld aber nicht an die Regierung aus (vgl. Abs.2). Der BuBa steht es nun frei, diese Anleihen auf dem offenen Markt zu veräußern, um kurzfristig Liquidität aus dem System abzuschöpfen, falls sie es für nötig hält. Andererseits darf sie aus dem genannten Sonderkonto auch Staatsanleihen am offenen Markt aufkaufen und definitiv tilgen. </p>
<p>Dies ist also einer der möglichen (aber veralteten?!) geldpolitischen Instrumente der BuBa.</p>
<p><span class="underline">Es handelt sich also, nach meiner Interpretation, um eine Art zweckgebundener Zwangsrücklage, welche die Regierung durch zusätzliche Verschuldung auf Verlangen der BuBa zu bilden hat</span>, ohne selbst darüber verfügen zu können. Es wird aber m.W.n. davon seit langem kein Gebrauch gemacht.</p>
<p>Mit Gruß, Beo2</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345202</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345202</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 19:16:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>Beo2</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Das stimmt - Quellen zum Staatsorganisationsrecht - Geschäftsordnung der Bundesregierung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Beo,</p>
<p>es stimmt soweit, dass die Einrichtung der BuBa im GG festgelegt ist. Das zu ändern kann nur sogar nur eine verfassungsändernde Mehrheit (sofern nicht etwas unter die sogenannte Ewigkeitsgarantie als unabänderbar gilt): <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Zweidrittelmehrheit#Deutschland">http://de.wikipedia.org/wiki/Zweidrittelmehrheit#Deutschland</a></p>
<p>Die BuReg nimmt dabei natürlich eine wesentliche Stellung ein:<br />
&quot;Die Zuständigkeiten der Bundesregierung sind nicht im Einzelnen ins GG aufgezählt, sondern ergeben sich aus dem Wesen einer Regierung. Ausdrücklich zugewiesen sind der Bundesregierung u. a. folgende Kompetenzen:<br />
â€” Mitwirkung beim Gesetzgebungsverfahren, insb. die Gesetzesinitiative (Art. 76 Abs. 1 GG),<br />
â€” Erlass von Rechtsverordnungen (Art.80 GG) und von Verwaltungsvorschriften (Art. 84 Abs. 2, 85 Abs. 2, 86 S.1 GG),<br />
â€” die Überwachung des Gesetzesvollzugs durch die Länderbehörden (vgl. insb. die in Art. 84 Abs. 3-5 und Art. 85 Abs. 3 u. 4 GG eingeräumten Befugnisse),<br />
vorläufige Haushaltswirtschaft (Art. 111 GG); Erteilung der Zustimmung bei Haushaltsüberschreitungen und Ausgabenerhöhungen (Art. 112, 113 GG). Die Bundesregierung entscheidet grundsätzlich als Kollegium (Kollegial- oder Kabinettsprinzip), vorrangig ist jedoch die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers. &quot;</p>
<p><a href="http://www.rechtslexikon.net/d/bundesregierung/bundesregierung.htm">http://www.rechtslexikon.net/d/bundesregierung/bundesregierung.htm</a></p>
<p>Es gibt auch gut lesbare Lehrbücher für Staatsrecht*.</p>
<p><strong>Überblick:</strong> <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsorganisationsrecht">http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsorganisationsrecht</a></p>
<p>Und sonst: Geschäftsordnung der Bundesregierung<br />
<a href="http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/regierung-und-verfassung-geschaeftsordnung-der-bundesregierung.html">http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/regierung-und-verfassung-...</a></p>
<p><strong><span class="underline">Insbsondere auch</span></strong>: IV. Die Bundesregierung<br />
Â§Â§ 15 ff.<br />
<a href="http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/regierung-und-verfassung-geschaeftsordnung-der-bundesregierung.html;jsessionid=E7678C2B4CE6954C1FEFDB704A0E4AB3.s1t1?nn=437032#doc6846bodyText4">http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/regierung-und-verfassung-...</a></p>
<p>Viele freundliche Grüße</p>
<p>azur</p>
<p><br />
*) <a href="https://www.cfmueller-campus.de/data/resources/f952a3e213d.pdf">https://www.cfmueller-campus.de/data/resources/f952a3e213d.pdf</a> - ab 7.</p>
<p><a href="http://www.repetitorium-hofmann.de/pdf/skript-staatsrecht-1-staatsorganisationsrecht.pdf">http://www.repetitorium-hofmann.de/pdf/skript-staatsrecht-1-staatsorganisationsrecht.pdf</a></p>
<p><a href="http://www.beck-shop.de/Degenhart-Staatsrecht-I-Staatsorganisationsrecht/productview.aspx?product=14201184&amp;zanpid=2006456817064418304">http://www.beck-shop.de/Degenhart-Staatsrecht-I-Staatsorganisationsrecht/productview.as...</a></p>
<p><a href="http://www.beck-shop.de/Groepl-Staatsrecht-I/productview.aspx?product=13627365">http://www.beck-shop.de/Groepl-Staatsrecht-I/productview.aspx?product=13627365</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345193</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345193</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 18:28:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>azur</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die BuBa &quot;de jure&quot; und &quot;de facto&quot; (m.Edit) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>OK, Schlaumeier.....<br />
1. Habe ich ein &quot;war&quot; in Klammern gesetzt<br />
2. Schrieb ich von einem &quot;De facto&quot; Verfassungsorgan....</p>
</blockquote><p><span class="underline">Die BuBa ist nicht nur &quot;de facto&quot;, sondern auch &quot;de jure&quot; ein Verfassungsorgan</span>. Dessen Einrichtung und gesetzliche Regelung wurde per GG (1949) dem Gesetzgeber (Parlament) vom Anfang an vorgeschrieben.</p>
<blockquote><p>Weshalb? Die Regierung schafft eine Bank, deren EK sie stellt, manifestiert aber (Â§12 BBankG) ihre absolute Weisungsungebundenheit.</p>
</blockquote><p>Nein, die Regierung kann keine Bank schaffen, selbst wenn sie es wollte; das gehörte zu keinem Zeitpunkt zu ihren Aufgaben oder Kompetenzen. So etwas kann nur der Gesetzgeber tun.</p>
<blockquote><p>Damit hat die &quot;Regierung&quot; sich selbst enteignet, weil sie die Kontrolle über ihre Gründung gesetzlich aufgibt bzw. manifestiert (was ist ein Haus wert, in dessen Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen ist?).</p>
</blockquote><p>???</p>
<blockquote><p>Die aktuelle Fassung liest sich nun ganz anders:<br />
Die Deutsche Bundesbank ist bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgabe als Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken möglich ist, <strong>unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung</strong>.</p>
</blockquote><blockquote><p>Durch diese Änderung wurde die Buba zum Erfüllungsgehilfen degradiert!</p>
</blockquote><p>... diesmal aber nicht &quot;de jure&quot;, sondern nur &quot;de facto&quot;. Aber auch das ist nicht wirklich neu, da die BuBa-Banker von der Politik bestellt werden.</p>
<p>An &quot;jener Nebenaufgabe&quot; muss sie allerdings kläglich scheitern, da sie keinerlei Kontakt mit der Realwirtschaft hat. Aus diesem Grund kann sie auch nicht für so etwas wie &quot;Preis(niveau)stabilität&quot; sorgen; zumindest nicht auf die Dauer. Sollte sie es aber dennoch versuchen (was sie ja tatsächlich tut), dann untergräbt sie selbst damit langfrisitg die &quot;Währungsstabilität&quot; ... </p>
<p>Wie man es auch dreht und wendet: Die BuBa/EZB bzw. ihre gesetzliche Aufgabenstellung ist und war vom Anfang an eine Fehlgeburt, wohlweislich.</p>
<p>Mit Gruß, Beo2</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345190</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345190</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 18:13:21 +0000</pubDate>
<dc:creator>Beo2</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wieso sollte man, denn das lässt sich nicht trennen - ist auch so defintiv (ed) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Xerxes,</p>
<p>man kann das ja verschieden werten, aber es ist unumstösslich so, dass definiert ist, was eine Einrichtung des Staates ist. </p>
<p>Die BuReg ist Verfassungsorgan und Einrichtung des Staates, der aus sehr vielen verschiedenartigen Teilen besteht: <br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan#Verfassungsorgane_des_Bundes">http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan#Verfassungsorgane_des_Bundes</a></p>
<p>Wie sollte es auch anders sein?</p>
<p>Viele freundliche Grüße</p>
<p>azur</p>
<p><br />
Edit: Siehe auch den Begriff des Staates in Polizeirecht </p>
<p>und: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Beh%C3%B6rde">http://de.wikipedia.org/wiki/Beh%C3%B6rde</a></p>
<p>Behörde</p>
<p>Eine Behörde oder ein Amt ist eine staatliche Einrichtung, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Verwaltung des Staates und dabei insbesondere für Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist. Sie ist das Organ der jeweiligen Körperschaft, für die sie eingerichtet ist. Eine Behörde erhält ihren Auftrag aus den Gesetzen des Staates, in dem und für den sie tätig ist. In föderal verfassten Staaten kann sich Auftrag und Zuständigkeit nicht nur aus dem nationalen Recht, sondern auch aus dem Recht entsprechender Gliedstaaten ergeben.&quot;<br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliche_Verwaltung">http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliche_Verwaltung</a></p>
<p><br />
(Absolut gängig - und sagt alles: &quot;Unter öffentlicher Sicherheit versteht man dabei den Bestand des Staates und der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und sonstiger Träger der Hoheitsgewalt, die Unverletzlichkeit von Individualrechtsgütern sowie das geschriebene Recht schlechthin.&quot; <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeirecht_(Deutschland)#Polizeiliche_Schutzg.C3.BCter">http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeirecht_(Deutschland)#Polizeiliche_Schutzg.C3.BCter</a> )</p>
<p><strong>Siehe auch:</strong> <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts_(Deutschland)">http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts_(Deutschland)</a></p>
<p><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts">http://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts</a></p>
<p>Edit2: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_Bundesrepublik_Deutschland">http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_Bundesrepublik_Deutschland</a></p>
<p>Grafik: <a href="http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8b/Politisches_System_Deutschlands_neu.svg">http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8b/Politisches_System_Deutschlands_neu.svg</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345188</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345188</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 18:05:51 +0000</pubDate>
<dc:creator>azur</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Trenne bitte Staat und Regierung. Wobei der ein oder andere im Bundestag das anders sehen mag...;-) (oT) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345187</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345187</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 18:01:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>XERXES</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Das ist so leider nicht richtig - Glaubt bloss nicht Ashitakas Märchenstunden (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Nico,</p>
<p>es mag manches an dem sein, was Du sagst, aber das ist leider völlig unrichtig:</p>
<blockquote><p><br />
â€žGeldâ€œ ist eine Forderung und damit die Rückseite einer Schuld.</p>
</blockquote><p>Das ist sehr falsch. </p>
<p>Richtig ist, dass eine Schuld spiegelbildlich zu einer Forderung besteht.</p>
<p>Aber Geld ist eben keine Forderung, weil es eben nicht, wie eine Forderung voraussetzt, einen konkreten Gläubiger aka Inhaber der Forderung sowie eine konkreten Schulder sowie einen konkreten Inhalt der Forderung akia die geschuldete Leistung.</p>
<p>Es ist ein Zahlungsmittel. Ein Schuldner einer Geldforderng (es gibt jede Menge andere Schulden, die nicht auf Geld lauten und nicht bezahlbar sind, denn geschuldet werden können u. a. Sachübereignungen - im wesentlichen via Kauf, Tausch, Schenkung, also z. B. Waren; Dienste; Nutzungen; sonstiges Tun oder Unterlassen, wie etwa über Unterlassungserklärungen zu verlangen) schuldet Geld. Das bezahlt er mit dem Zahlungsmittel.</p>
<p>Eine Forderung ist ein Recht etwas zu verlangen. Geld ist kein Recht etwas aus einer Forderung zu verlangen, weil es keine Forderung darstellen kann (z. B. Bargeld ist im Eigentum des Eigenbesitzer, der aber damit gegen niemanden eine Forderung gelten machen kann - sofern keine EM-Bindung). Die Akzeptanz des Zahlungsmittels regelt Â§ 14 BBankG.</p>
<blockquote><p>Schulden entstehen durch Kauf, und das Gekaufte selbst wäre also die<br />
â€žGrundlageâ€œ, auf der Geld (Schulden) ausgegeben werden. </p>
</blockquote><p>Lass uns sicherheitshalber feststellen, wie das grundsätzlich ist.</p>
<p>Schulden entstehen entweder durch Gesetz (z. B. Steuern, Unterhalt, Schadensersatz) oder auf Grund Rechtsgeschäft wie Vertrag. </p>
<p>Kauf ist eine Sonderform des Rechtsgeschäftes, geregelt im Besonderen Teil des Schuldrechts (SchR-BT, <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrecht_(Deutschland)#Rechtsquelle">http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrecht_(Deutschland)#Rechtsquelle</a> ; Kauf Â§Â§ 433 ff.). Dafür gilt der Allgemeine Teil des Schuldrechts.</p>
<p>Also entstehen Schulden nicht nur auf Grund Kauf. Dass auf dem Grund des Rechtsgeschäftes, also der Verpflichtungen daraus, hingewiesen wird, ist nur gut. Das ist die Verpflichtungsebene.</p>
<p>Rechtsgrundloses wird kondiziert (z. B. Leistungskondiktion usw.).</p>
<p>Rechtsgrund: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Causa_(Rechtsgrund)">http://de.wikipedia.org/wiki/Causa_(Rechtsgrund)</a></p>
<blockquote><p>Sollte sich<br />
dieses Gekaufte nun verflüchtigen (Wertberichtigung), dann führt dieses<br />
u.U. zum Konkurs. Das Mittels Kauf emittierte â€žGeldâ€œ verschwindet nun<br />
mit dem Schuldner zusammen, d.h. es wird wegen Uneinbringlichkeit<br />
ausgebucht.</p>
<p>Geld kauft nicht, Geld bezahlt,</p>
</blockquote><p>Mit Geld wird gekauft. Mit Geld wird bezahlt.</p>
<blockquote><p>d.h. die Schuld erlischt, wenn der<br />
Schuldschein zum Emittenten zurück gelangt.</p>
</blockquote><p>Geld ist doch aber kein Schuldschein! Es ist niemals eine Forderung, weil des dessen Voraussetzungen nicht erfüllt.</p>
<p>Und was ein Schuldschein ist, kann man doch einfach nachlesen: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldschein">http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldschein</a></p>
<p>Geld ist nichts, was einen fordern lässt. Silke hat es ja neulich auch schön erklärt: Das ist auch gar nicht notwendig, weil ja alle Welt nach Geld gieren muss, weil alle Geld brauchen (die einen dringender, als die anderen usw. Schuldendruck usw.).</p>
<p>Glaub nicht Ashitakas Erfindungen. Der kann nicht nachschlagen und hat keinerlei juristische Ausbildung.</p>
<p>Es ist völlig sinnlos sich einfach etwas zusammenzureimen. Relevant ist hierbei ausschließlich das das regelnde Gesetz bzw. die Rechtsprechung. Das ist völlig unstritte Materie und das kann man daher in jedem Kommentar und jedem juristischem Fachbuch so nachlesen (es gibt da auch einfacherer, für den Einstieg).</p>
<p>Also bitte schauen, was eine Forderung ist und wie Forderungen entstehen. </p>
<p>Bitte nicht einfach etwas ausdenken, denn das kann dann eben sehr leicht in die Irre führen.</p>
<p>Viele freundliche Grüße</p>
<p>azur</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345186</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345186</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 18:01:39 +0000</pubDate>
<dc:creator>azur</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Du Bundesbank ist defintitv Teil des Staates und gehört dem Staat, der dafür haftet (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Xerxes,</p>
<p>richtig ist, dass die Einrichtung der BuBa im Grundgesetz vorgeschrieben ist:http://dejure.org/gesetze/GG/88.html </p>
<p>Das ist ein Verfassungsorgan: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan">http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan</a><br />
<a href="http://www.bundestag.de/service/glossar/V/verf_organe/247332">http://www.bundestag.de/service/glossar/V/verf_organe/247332</a></p>
<p>Siehe im Besonderen bitte:<br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan#Verfassungsorgane_des_Bundes">http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan#Verfassungsorgane_des_Bundes</a></p>
<p>Die Bundesbank gehört definitiv dem Staat, weil es eine seiner Einrichtungen ist: <br />
<a href="http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=311521">http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=311521</a></p>
<p>Und dort unten: <a href="http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=322332">http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=322332</a></p>
<p>Die Unabhängigkeit: <a href="http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Themen/2013/2013_10_29_wie_zentralbanken_unabhaengig_wurden.html">http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Themen/2013/2013_10_29_wie_zentralbanken_unabhaen...</a></p>
<p>Für Schulden seiner Einrichtung haftet der Staat (es wird ja gesagt, die Bürger seien etwas wie Bürgen). Das gilt allgemein für alle seine Einrichtungen, und damit ist nicht nur das BBankG einschlägig.</p>
<p>Viele freundliche Grüße</p>
<p>azur</p>
<p><br />
PS: Holla!!!<br />
Entscheidungen zur Schuldenkrise <br />
Die Krisen-Beschlüsse des Bundestags<br />
<a href="http://www.tagesschau.de/inland/euro-finanzkrise-bundestag-101.html">http://www.tagesschau.de/inland/euro-finanzkrise-bundestag-101.html</a><br />
Stand: 27.02.2015 14:39 Uhr</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345181</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345181</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 17:37:46 +0000</pubDate>
<dc:creator>azur</dc:creator>
</item>
<item>
<title>OK, Schlaumeier..... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>1. Habe ich ein &quot;war&quot; in Klammern gesetzt<br />
2. Schrieb ich von einem &quot;De facto&quot; Verfassungsorgan....</p>
<p>Weshalb?</p>
<p>Die Regierung schafft eine Bank, deren EK sie stellt, manifestiert aber (Â§12 BBankG) ihre absolute Weisungsungebundenheit. Damit hat die &quot;Regierung&quot; sich selbst enteignet, weil sie die Kontrolle über ihre Gründung gesetzlich aufgibt bzw. manifestiert (was ist ein Haus wert, in dessen Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen ist?).</p>
<p>Die aktuelle Fassung liest sich nun ganz anders:</p>
<p>Die Deutsche Bundesbank ist bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. <strong>Soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgabe als Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken möglich ist</strong>, unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung.</p>
<p>Durch diese Änderung wurde die Buba zum Erfüllungsgehilfen degradiert!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345172</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345172</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 17:08:51 +0000</pubDate>
<dc:creator>XERXES</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die BuBa ist seit 1957 eine Bundesbehörde, unverändert! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Dann schau Dir die ursprüngliche Fassung von Â§12 BBankG (1957) an!<br />
<a href="http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl157s0745.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl157s0745.pdf%27%5D__1425052699294">http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl...</a><br />
Das im Zuge der Abschaffung der BRD GmbH &amp; Co.KG auch hier rumgepfuscht wurde, weiss ich auch!</p>
</blockquote><p><span class="underline">Schon wieder versuchst Du, hier einen falschen Eindruck zu erzeugen</span>. Hast DU die alte Fassung gelesen, bevor Du sie hier gepostet hast!? </p>
<p>An den von mir zitierten Passagen bzw. Paragraphen aus dem BuBaGesetz hat sich nämlich seit 1957 so gut wie gar nichts geändert. <span class="underline">Die BuBa war schon immer eine Bundesbehörde und Eigentum des Staates, vom Anfang an</span>!</p>
<p>Gruß, Beo2</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345168</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345168</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 16:51:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>Beo2</dc:creator>
</item>
<item>
<title>P.s. Habe meinen Bankkaufmann 1985 gemacht... (oT) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345159</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345159</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 16:21:15 +0000</pubDate>
<dc:creator>XERXES</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dann schau Dir die ursprüngliche Fassung von Â§12 BBankG (1957) an! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl157s0745.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl157s0745.pdf%27%5D__1425052699294">http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl...</a></p>
<p>Das im Zuge der Abschaffung der BRD GmbH &amp; Co.KG auch hier rumgepfuscht wurde, weiss ich auch!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345156</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345156</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 16:12:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>XERXES</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Von Pfarrern, dem Mann im Himmel, seinen himmlischen Noten und dem Geld (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Nico,</p>
<p>freut mich, dass du dir da so viele Gedanken machst. Als Debitist ein paar Anmerkungen und eine nette Geschichte.</p>
<blockquote><p>Schulden entstehen durch Kauf, und das Gekaufte selbst wäre also die<br />
â€žGrundlageâ€œ, auf der Geld (Schulden) ausgegeben werden.</p>
</blockquote><p>Wenn du den Kauf auf alles beziehst, was Leistungsprozesse vorfinanziert, kann ich dem Gedanken folgen. Wenn du den Kauf eines bereits hergestellten Produktes meinst, fängst du hingegen mitten drin an, statt die für die Herstellung notwendigen Verschuldungen (Kontrakte, eben auch Käufe) mit einzubeziehen.</p>
<blockquote><p>Geld kauft nicht, Geld bezahlt, d.h. die Schuld erlischt, wenn der<br />
Schuldschein zum Emittenten zurück gelangt.</p>
</blockquote><p>Kleiner Tip, bevor Azur bölkt: Die Schuld wird erfüllt, das Schuldverhältnis erlischt. Ja, Geld kauft nicht, sondern mit Geld wird der Kaufpreis bezahlt.<br />
 </p>
<blockquote><p>Wer also immer Schulden macht, der emittiert â€žGeldâ€œ.</p>
</blockquote><p>Für das emittieren von Geld bedarf es bereits eines Schuldverhältnisses (Finanzierung = Kreditvertrag, Staatsverschuldung). Die ZB kauft den Schuldtitel von der GB an und refinanziert diese damit. </p>
<p>Stell dir das ganze wie folgt vor:</p>
<p><strong>Von Pfarrern, dem Mann im Himmel, himmlischen Noten und dem Geld</strong> </p>
<p>Du kaufst dir von deinem Nachbarn eine Kiste Fisch. Dein Nachbar will die Kiste Fisch bis zum Ende der Woche wieder. Du kannst die Kiste Fisch jedoch erst über die nächsten 2 Wochen angeln, hast also ein Zeit- bzw. Terminproblem. Du gehst zum Pfarrer und fragst ihn nach Vertrauen. &quot;Lieber  Nico&quot; antwortet der Pfarrer. &quot;Nach reichlicher Überlegung und Prüfung deiner Verhältnisse gebe ich dir für 6 Wochen das Vertrauen (Kredit).&quot;</p>
<p>Der Pfarrer dreht sich um, nimmt den soeben geschaffenen Kredititel und schmeißt ihn über das Kirchendach in den Pool hinter der Kirche. Jetzt öffnet sich der Himmel und ein mächtig strahlender Mann greift von oben in den Pool. In der linken Hand hält er den Kredittitel, in der rechten Hand hält er eine Urkunde (urchundi = &quot;Die Erkenntnis&quot;) vor die Nase des Pfarrers.</p>
<p>Dann spricht der Mann: &quot;Diese Urkunde soll fortan ein von oben bestimmtes Zahlungsmittel für alle Schulden sein. So auch für deine Schulden, lieber Nico. Wer diese - meine - Urkunde in seinen Händen hält, ist ermächtigt, sich durch Weitergabe von der Schuld im Werte deiner Schuld (1 Kiste Fisch) zu befreien. Dem Akzeptant sichere ich von hier oben zu, dass er die selbe Ermächtigung aus dem Besitz der Urkunde erfährt. Die Urkunde soll ihm diese Erkenntnis garantieren. </p>
<p>So soll es sein: Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Pfarrer und dem Renntier ist für die Dauer des Verhältnisses gültig (GELD), die Ermächtigung aus dem Besitz der Urkunde zu begründen. Diese Macht wird euch mit dem Tage genommen, da das Verhältnis (Kredit) zwischen dem Pfarrer und Nico enden wird. Einen Tag vor Ablauf werde ich den Kredittitel von hier oben zurück in den Pool werfen. Ihr seit dann dazu verpflichtet, mir im Gegenzug die Urkunde auszuhändigen. Und wehe dem, ihr weigert euch!&quot;</p>
<p>Der strahlende Mann verschwindet, die Wolken schließen sich und der Pfarrer dreht sich um und überreicht Nico nun die <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Banknote">Urkunde</a>. <br />
 </p>
<blockquote><p>Die Fed als<br />
Schuldner emittiert Banknoten, die US-Regierung emittiert vor allem<br />
Staatsanleihen, aber KEINE Banknoten.</p>
</blockquote><p>Anmerkung: Die FED refinanziert die Staatstitel (Kauf mit Rückkaufvereinbarung). Sie ist nicht Schuldner dessen, was den Staattitel begründet. Die FED kommt erst anschließend ins Spiel, so wie jede ZB oder der Mann im Himmel. </p>
<p>Zentralbanken schulden nur die Rückübertragung des Staatstitels auf den Verkäufer. Sie aktivieren die Rückkaufforderung und passivieren Rückübertragungsverpflichtungen, die sie nach bereits ausgehändigten Noten (Umlauf) und Zentralbankguthaben trennen.</p>
<blockquote><p>Deshalb bezahlt die US-Regierung auch<br />
keine Zinsen an die Fed, sondern an alle Halter von US-Staatsanleihen. Wenn<br />
die Fed US-Staatsanleihen hält, dann zahlt die Fed die Zinsen sogar wieder<br />
als Notenbankgewinn an den Staat zurück.</p>
</blockquote><p>Perfekt</p>
<blockquote><p>Die hier gestellten Fragen fußen auf der irrigen Vorstellung vom<br />
â€žkaufendem Geldâ€œ. Diese Vorstellung drängt sich einem von Kindesbeinen<br />
an förmlich auf, und wird vom Laien sowieso und in aller Regel auch vom<br />
â€žExpertenâ€œ zum Ausgangspunkt aller weiteren Überlegungen gemacht. Aus<br />
diesem Grunde begegnet man auch alle Nase lang der Frage, &quot;womit Geld<br />
eigentlich gedeckt sei&quot; oder dem &quot;Geld aus dem Nichts&quot; (böse, böse). </p>
</blockquote><p>So ist es.</p>
<blockquote><p>Warum verschuldet sich der Staat auf dem<br />
Privatsektor, und nicht vielmehr ausschließlich bei ihrer Zentralbank?</p>
</blockquote><p>Weil die Zentralbank (der strahlende Mann im Himmel) nur refinanziert. Sie kann dem Staat nichts bieten, was dieser zu schulden bereit wäre. Oder anders ausgedrückt: Der Staat wird immer und ausschließlich durch die Ansprüche seiner Untertanen getragen (finanziert). Siehe <a href="http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=297160">Sammlung</a>.</p>
<blockquote><p>Warum kaufen nationale (sollte man doch meinen) Zentralbanken gar<br />
ausländische Staatsanleihen?</p>
</blockquote><p>Weil sich das Machtsystem langsam aber sicher dem Ende neigt. Dies alles dient zur Vermeidung des Abbruches, dem Ausgleich fehlender Nachfrage nach Staatsverschuldung.</p>
<blockquote><p>Die Zentralbanken schütten ihre Gewinne ausschließlich an den Staat aus,<br />
was die Frage nach den â€žAnteilenâ€œ obsolet macht. Die ZB steht und<br />
fällt mit der Gesetzlichkeit des Gesetzlichen Zahlungsmittels, also mit<br />
dem Gesetzgeber â€“ ist von seinem Wesen her also ein Staatsorgan.</p>
</blockquote><p>Exakt. Ein Institut zu dem wir aufsehen (siehe strahlender Mann im Himmel).</p>
<blockquote><p>Die<br />
einzige Frage bleibt, weshalb sich der Staat auf dem Privatsektor<br />
verschuldet und nicht bei ihrer eigenen â€žStaatsbankâ€œ. Sabotage?</p>
</blockquote><p>Siehe oben.</p>
<blockquote><p>Wer immer kauft, verschuldet sich.</p>
</blockquote><p>Richig, sofern Kauf sich auf jeden Leistungsprozess und damit auf Vorfinanzierungen bezieht. </p>
<blockquote><p>Wenn der Staat auf dem Privatsektor<br />
kauft, verschuldet er sich auf diesem. Das Wesen der Schuld in der<br />
Volkswirtschaft ist aber nicht, dass diese zu begleichen sind, sondern dass<br />
diese einen Zins als Mehrleistung abverlangt. Somit besteht der zu<br />
behebende Fehler auch nicht in der Staatsschuld an sich, sondern darin,<br />
dass dieser im Gegensatz zur Banknote (welche ja auch als Schuldschein<br />
angesehen werden könnte) ein Zins anhaftet.</p>
</blockquote><p>Es ist nicht so, dass an der Banknote nicht geknabbert wird. Die Bankmaus (Dottore) hat das doch damals mal in einem vorzüglichen Beitrag (nicht in diese Forum) <a href="http://www.miprox.de/Wirtschaft_allgemein/Zinseszins_von_Bankmaus.html">super geil</a> zusammen gefasst (Zinß).</p>
<p>Herzlichst grüßend,</p>
<p>Ashitaka</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345150</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345150</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 15:18:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>Ashitaka</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Â§42 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>&quot;Â§ 42 Ausgabe von Liquiditätspapieren offenen Markt<br />
<strong>(1) <em>Der Bund</em> hat der <em>Deutschen Bundesbank auf Verlangen</em> Schatzwechsel oder unverzinsliche Schatzanweisungen in einer Stückelung und Ausstattung nach deren Wahl als Liquiditätspapiere bis zum Höchstbetrag von 25 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die Liquiditätspapiere sind bei der Bank zahlbar. Die Bank ist gegenüber dem Bund verpflichtet, alle Verbindlichkeiten aus den Liquiditätspapieren zu erfüllen.</strong><br />
(2) Der Nennbetrag der begebenen Liquiditätspapiere ist von der Deutschen Bundesbank auf einem besonderen Konto zu verbuchen. Der Betrag darf nur zur Einlösung fälliger oder von der Bank vor Verfall zurückgekaufter Liquiditätspapiere verwendet werden.<br />
(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, Liquiditätspapiere gemäß Absatz 1 zu begeben.<br />
(4) Die Deutsche Bundesbank darf auf Euro lautende Schuldverschreibungen in einer Stückelung und Ausstattung nach ihrer Wahl begeben.&quot;</p>
<p>Quelle:<br />
<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/BJNR007450957.html">http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/BJNR007450957.html</a></p>
<p>Das versteh ich nicht wirklich, besonders Â§42 Absatz (1).</p>
<p>Was genau heißt das denn?<br />
Heißt das etwa, die Bundesbank kann vom Bund <strong>verlangen</strong>, Staatsanleihen zu vergeben - &quot;in einer Stückelung und Ausstattung nach deren Wahl [...] bis zum Höchstbetrag von 25 Milliarden Euro&quot;? <img src="images/smilies/hae.gif" alt="[[hae]]" /></p>
<p>Ich bin mir sicher, dass ich das falsch verstehe...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345145</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345145</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 14:42:03 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rybezahl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>(gelöscht - vor Schreck Saft über die Tastatur geschüttet - Sorry ;-)) (oT) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345144</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345144</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 14:38:36 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rybezahl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Und was sagt das BBankGesetz ... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Nein, die Buba ist (war) ein de facto Verfassungsorgan, das sich selbst gehört.<br />
Der Staat (BRD) schenkte der Buba ihr Eigenkapital.</p>
</blockquote><p>Wozu es nachlesen und korrekt wiedergeben, wenn man auch Unsinn verbreiten kann? Das Bundesbankgesetz sagt doch folgendes (in Auszügen):<br />
<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/BJNR007450957.html">http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/BJNR007450957.html</a></p>
<p>&quot;<strong>Â§ 2 Rechtsform, Grundkapital und Sitz</strong></p>
<p>Die Deutsche Bundesbank ist eine <span class="underline">bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts</span>.</p>
<p><span class="underline">Ihr Grundkapital</span> im Betrage von 2,5 Milliarden Euro <span class="underline">steht dem Bund zu</span>. Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.</p>
<p><strong>Â§ 7 Vorstand</strong></p>
<p>(1) Organ der Deutschen Bundesbank ist der Vorstand. Er leitet und verwaltet die Bank. Er beschließt ein Organisationsstatut, das die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands und die Aufgaben, die den Hauptverwaltungen übertragen werden können, festlegt. Der Vorstand kann die Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten einem Mitglied zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen.<br />
(2) Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands müssen besondere fachliche Eignung besitzen.<br />
(3) <span class="underline">Die Mitglieder des Vorstands werden vom Bundespräsidenten bestellt</span>. Die Bestellung des Präsidenten und des Vizepräsidenten sowie eines weiteren Mitglieds erfolgt <span class="underline">auf Vorschlag der Bundesregierung</span>, die der übrigen drei Mitglieder <span class="underline">auf Vorschlag des Bundesrates</span> im Einvernehmen mit der Bundesregierung. Für die Bestellung des Vizepräsidenten kann der Bundesrat der Bundesregierung einen Vorschlag zuleiten. Die Bundesregierung und der Bundesrat haben bei ihren Vorschlägen den Vorstand anzuhören. Die Mitglieder werden für acht Jahre, ausnahmsweise auch für kürzere Zeit, mindestens jedoch für fünf Jahre bestellt. Bestellung und Ausscheiden sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.<br />
(4) <span class="underline">Die Mitglieder des Vorstands stehen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis</span>. Ihre Rechtsverhältnisse gegenüber der Bank, insbesondere die Gehälter, Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge, werden durch Verträge mit dem Vorstand geregelt. Die Verträge bedürfen der Zustimmung der Bundesregierung.<br />
(5) ...</p>
<p><strong>Â§ 12 Verhältnis der Bank zur Bundesregierung</strong></p>
<p>Die Deutsche Bundesbank ist bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgabe als Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken möglich ist, unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung.</p>
<p><strong>Â§ 29 Sonderstellung der Deutschen Bundesbank</strong></p>
<p>(1) <span class="underline">Der Vorstand mit der Zentrale am Sitz der Bank hat die Stellung einer obersten Bundesbehörde. Die Hauptverwaltungen und Filialen haben die Stellung von Bundesbehörden</span>.<br />
(2) <span class="underline">Die Deutsche Bundesbank und ihre Bediensteten genießen die Vergünstigungen, die</span> in Bau-, Wohnungs- und Mietangelegenheiten <span class="underline">für den Bund und seine Bediensteten gelten</span>.<br />
(3) Die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Eintragungen in das Handelsregister sowie die Vorschriften über die Zugehörigkeit zu den Industrie- und Handelskammern sind auf die Deutsche Bundesbank nicht anzuwenden.</p>
<p><strong>Â§ 31 Rechtsverhältnisse der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Deutschen Bundesbank</strong></p>
<p>(1) <span class="underline">Die Deutsche Bundesbank beschäftigt Beamte, Angestellte und Arbeiter</span>.<br />
(2) <span class="underline">Der Präsident der Deutschen Bundesbank ernennt die Beamten der Bank. Er ist oberste Dienstbehörde</span> und vertritt insoweit die Bank gerichtlich und außergerichtlich. Als oberste Dienstbehörde stehen ihm sämtliche Disziplinarbefugnisse zu; er verhängt die Disziplinarmaßnahmen, soweit ihre Verhängung nicht den zuständigen Gerichten vorbehalten ist. Der Präsident kann seine Befugnisse nach diesem Absatz auf ein Mitglied des Vorstands mit der Möglichkeit der Weiterübertragung übertragen.<br />
(3) <span class="underline">Die Beamten der Deutschen Bundesbank sind Bundesbeamte</span>. Soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist, sind die für Bundesbeamte allgemein geltenden Vorschriften anzuwenden. An die Stelle des Inkrafttretens des Bundesbeamtengesetzes tritt das Inkrafttreten dieses Gesetzes.<br />
(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Rechtsverhältnisse der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Deutschen Bundesbank zu regeln, soweit die Bedürfnisse eines geordneten und leistungsfähigen Bankbetriebes es erfordern ...&quot;<br />
_________________________</p>
<p>Daraus geht klar und eindeutig hervor, dass es sich bei der BuBa um eine Bundesbehörde handelt, mit gesetzlich festgelegten, speziellen Aufgaben natürlich. Sie ist eine Einrichtung und Eigentum des Staates. Der Staat ist also der Emittent des gZM, der Euro-Währung.</p>
<blockquote><p>Ideologie ist Ordnung auf Kosten des Weiterdenkens.</p>
</blockquote><p>Eben.</p>
<p>Mit Gruß, Beo2</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345141</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345141</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 14:18:13 +0000</pubDate>
<dc:creator>Beo2</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Geldtheorie + Edit. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo zusammen, </p>
<p>eine Frage, die ich mir immer wieder mal stelle und dann doch noch nicht<br />
weiter verfolgt habe: Auf welcher Grundlage hat die Bundesbank zu DM-Zeiten<br />
das Geld ausgegeben? </p>
</blockquote><p>â€žGeldâ€œ ist eine Forderung und damit die Rückseite einer Schuld. Schulden entstehen durch Kauf, und das Gekaufte selbst wäre also die â€žGrundlageâ€œ, auf der Geld (Schulden) ausgegeben werden. Sollte sich dieses Gekaufte nun verflüchtigen (Wertberichtigung), dann führt dieses u.U. zum Konkurs. Das Mittels Kauf emittierte â€žGeldâ€œ verschwindet nun mit dem Schuldner zusammen, d.h. es wird wegen Uneinbringlichkeit ausgebucht.</p>
<p>Geld kauft nicht, Geld bezahlt, d.h. die Schuld erlischt, wenn der Schuldschein zum Emittenten zurück gelangt.</p>
<blockquote><p>Wenn ich es bei der Federal Reserve richtig verstanden habe, dann läuft<br />
das doch so, dass die Fed seit 1913 den Nennwert der Dollarnoten als Kredit<br />
anschreibt und die US-Regierung diese Schuldscheine als gesetzliches<br />
Zahlungsmittel in Umlauf bringt. Seitdem muss die Regierung dafür Zinsen<br />
an die Fed zahlen, und die Eigentümerbanken der Fed verdienen daran sehr<br />
gut. Richtig? </p>
</blockquote><p>Wer also immer Schulden macht, der emittiert â€žGeldâ€œ. Die Fed als Schuldner emittiert Banknoten, die US-Regierung emittiert vor allem Staatsanleihen, aber KEINE Banknoten. Deshalb bezahlt die US-Regierung auch keine Zinsen an die Fed, sondern an alle Halter von US-Staatsanleihen. Wenn die Fed US-Staatsanleihen hält, dann zahlt die Fed die Zinsen sogar wieder als Notenbankgewinn an den Staat zurück.</p>
<p>Die hier gestellten Fragen fußen auf der irrigen Vorstellung vom â€žkaufendem Geldâ€œ. Diese Vorstellung drängt sich einem von Kindesbeinen an förmlich auf, und wird vom Laien sowieso und in aller Regel auch vom â€žExpertenâ€œ zum Ausgangspunkt aller weiteren Überlegungen gemacht. Aus diesem Grunde begegnet man auch alle Nase lang der Frage, &quot;womit Geld eigentlich gedeckt sei&quot; oder dem &quot;Geld aus dem Nichts&quot; (böse, böse). Auch alle weiteren hier gestellten Fragen führen an den wirklich relevanten Fragen vollkommen vorbei. Diese Fragen würden eher lauten:</p>
<p>Warum kauft die Fed Staatsanleihen nur auf dem s.g. Sekundärmarkt und nicht direkt vom Staat? Warum verschuldet sich der Staat auf dem Privatsektor, und nicht vielmehr ausschließlich bei ihrer Zentralbank? Warum kaufen nationale (sollte man doch meinen) Zentralbanken gar ausländische Staatsanleihen?</p>
<blockquote><p>Wie lief das eigentlich zu DM-Zeiten bei der Bundesbank? Auf welcher<br />
Grundlage hat die BuBa das Geld in Umlauf gebracht? Wodurch war die DM<br />
&quot;gedeckt&quot;, wenn sie es war? Gibt es darüber einen griffigen Überblick?<br />
Oder könnt ihr selbst kurz und prägnant das Prinzip erläutern? </p>
</blockquote><p>Wie also bereits dargestellt bedarf Geld keiner Deckung. Die von der Zentralbank emittierten Banknoten unterscheiden sich von gewöhnlichen Schuldscheinen dadurch, dass die zugrunde liegenden Kredite nicht notleidend werden können. Der Grund dafür ist natürlich das der ZB zugrunde liegende â€žGeldmonopolâ€œ (Gesetzliches Zahlungsmittel). Wenn der Staat sich auf dieses GZ lautend verschuldet, ohne selbst dessen Emittent zu sein, dann können theoretisch auch die gegen den Staat laufenden Kredite notleidend werden.<br />
 </p>
<blockquote><p>Was ich mich auch frage: Wenn die wichtigsten US-Banken Anteile an der Fed<br />
haben, welche deutschen Banken haben wieviele Anteile an der Bundesbank?<br />
Oder gilt hier ein anderes Prinzip?</p>
</blockquote><p>Die Zentralbanken schütten ihre Gewinne ausschließlich an den Staat aus, was die Frage nach den â€žAnteilenâ€œ obsolet macht. Die ZB steht und fällt mit der Gesetzlichkeit des Gesetzlichen Zahlungsmittels, also mit dem Gesetzgeber â€“ ist von seinem Wesen her also ein Staatsorgan. Die einzige Frage bleibt, weshalb sich der Staat auf dem Privatsektor verschuldet und nicht bei ihrer eigenen â€žStaatsbankâ€œ. Sabotage?</p>
<p>Schöne Grüße</p>
<p>Edit: Der Genauigkeit in der Geldtheorie zuliebe, und im Hinblick auf meinen letzten Satz, noch folgende Anmerkung:</p>
<p>Wer immer kauft, verschuldet sich. Wenn der Staat auf dem Privatsektor kauft, verschuldet er sich auf diesem. Das Wesen der Schuld in der Volkswirtschaft ist aber nicht, dass diese zu begleichen sind, sondern dass diese einen Zins als Mehrleistung abverlangt. Somit besteht der zu behebende Fehler auch nicht in der Staatsschuld an sich, sondern darin, dass dieser im Gegensatz zur Banknote (welche ja auch als Schuldschein angesehen werden könnte) ein Zins anhaftet.</p>
<p>Bei weiterem Interesse gerne auch <a href="http://www.dasgelbeforum.net/search.php?search=staatsfinanzierung&amp;ao=and&amp;u_name=nico">hier</a> schauen (vor allem die Diskussion mit @BillHicks)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345074</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345074</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 00:04:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>Nico</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Danke für die Hinweise! Hat mir schon geholfen. (oT) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345064</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345064</guid>
<pubDate>Thu, 26 Feb 2015 22:01:59 +0000</pubDate>
<dc:creator>Zooschauer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gute Antwort. Trifft auf die Verpflichtungen bezüglich der EZB nicht zu...;-) (oT) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da ist es halt Pflicht!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345045</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345045</guid>
<pubDate>Thu, 26 Feb 2015 19:32:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>XERXES</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kulanz, halt ;-) (oT) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345043</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345043</guid>
<pubDate>Thu, 26 Feb 2015 19:10:38 +0000</pubDate>
<dc:creator>CrisisMaven</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wenn das stimmt, dann müsste die BRD aber nicht für die BuBa haften??? (oT) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345038</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345038</guid>
<pubDate>Thu, 26 Feb 2015 18:50:13 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mephistopheles</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Informationsfreiheitsgesetz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://fragdenstaat.de/anfrage/wer-ist-der-eigentumer-der-deutschen-bundesbank/">https://fragdenstaat.de/anfrage/wer-ist-der-eigentumer-der-deutschen-bundesbank/</a></p>
<p>Die Frage hat mal jemand gestellt und das BMF hat geantwortet.</p>
<p>LG</p>
<p>bm</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345035</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345035</guid>
<pubDate>Thu, 26 Feb 2015 18:39:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>baisse-man</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nein, die Buba ist (war) ein de facto Verfassungsorgan, das sich selbst gehört. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der Staat (BRD) schenkte der Buba ihr Eigenkapital.</p>
<p>Geldmengensteuerung mittels Tender (Pensionsgeschäfte). Tenderfähige Papiere wurden für einen Zeitraum X durch die Buba beliehen (Mengen- und/oder Preistender).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345031</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345031</guid>
<pubDate>Thu, 26 Feb 2015 18:12:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>XERXES</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Der Eigentümer der BuBa ist der Staat (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Alle Gewinne fließen ihm zu. Beliehen wurde erstklassiges Kolateral (Gold, Bundesanleihen o.ä.), um ZB-Geld zu schöpfen. Die Erstausstattung (die berühmten 40 Mark) wurde per Hinterlegung einer Schuldverschreibung des Bundes bei der Bank der Länder erzeugt. </p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345029</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345029</guid>
<pubDate>Thu, 26 Feb 2015 17:58:38 +0000</pubDate>
<dc:creator>FOX-NEWS</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Bundesbank und das Schuldgeld - eine Nachfrage</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen, </p>
<p>eine Frage, die ich mir immer wieder mal stelle und dann doch noch nicht weiter verfolgt habe: Auf welcher Grundlage hat die Bundesbank zu DM-Zeiten das Geld ausgegeben? </p>
<p>Wenn ich es bei der Federal Reserve richtig verstanden habe, dann läuft das doch so, dass die Fed seit 1913 den Nennwert der Dollarnoten als Kredit anschreibt und die US-Regierung diese Schuldscheine als gesetzliches Zahlungsmittel in Umlauf bringt. Seitdem muss die Regierung dafür Zinsen an die Fed zahlen, und die Eigentümerbanken der Fed verdienen daran sehr gut. Richtig? </p>
<p>Wie lief das eigentlich zu DM-Zeiten bei der Bundesbank? Auf welcher Grundlage hat die BuBa das Geld in Umlauf gebracht? Wodurch war die DM &quot;gedeckt&quot;, wenn sie es war? Gibt es darüber einen griffigen Überblick? Oder könnt ihr selbst kurz und prägnant das Prinzip erläutern? </p>
<p>Was ich mich auch frage: Wenn die wichtigsten US-Banken Anteile an der Fed haben, welche deutschen Banken haben wieviele Anteile an der Bundesbank? Oder gilt hier ein anderes Prinzip?</p>
<p>Für Antworten und Hinweise schon mal vielen Dank!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345005</link>
<guid>https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=345005</guid>
<pubDate>Thu, 26 Feb 2015 14:56:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>Zooschauer</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
